Informationen und Infos über Anti-Atom, Antimilitarismus und NaturFreunde.

Archiv für Mai, 2015

VVN-BdA: Mumia Abu-Jamal darf nicht im Gefängnis sterben!

vvnbda antifa

Die VVN-BdA fürchtet den drohenden Tod ihres Ehrenmitglieds Mumia Abu-Jamal durch unterlassene Hilfeleistung und fordert angemessene medizinische Versorgung des schwer an Diabetes Erkrankten.

Als politischer Aktivist und kritischer Journalist war Mumia über seine Heimatstadt Philadelphia hinaus bekannt und stand seit seiner Jugend im Fadenkreuz reaktionärer Politiker, der Behörden und der Polizei. Seit dem 9. Dezember 1981 in Gefangenschaft, wurde er in einem manipulierten und unfairen Prozess 1982 wegen eines nicht von ihm begangenen Mordes zu Tode verurteilt.

Zweimal konnte die drohende Hinrichtung durch die internationale Solidaritätsbewegung verhindert werden. 2011 wurde das Strafmaß in „lebenslänglich“ umgewandelt, ein neuer und fairer Prozess wird aber weiterhin verweigert.

Seit Ende 2014 leidet Mumia Abu-Jamal an einer lebensbedrohlichen Diabetes-Erkrankung, die nicht behandelt wird!

Mumia Abu-Jamal ist seit 2002 Ehrenmitglied der VVN-BdA.

Peter Gingold, Resistance-Kämpfer und Antifaschist, schrieb 2001 als Bundessprecher der VVN-BdA im Geleitwort zu Mumias Buch „…aus der
Todeszelle“:

„Wir Überlebende des antifaschistischen Widerstandes, des Holocaust, zu denen ich gehöre, die stets den Tod vor Augen hatten und nur mit viel Glück der Nazihölle entronnen sind, können Mumias Situation wohl zuinnerst nachempfinden. In unserem Namen möchte ich diese Gefühle der tiefsten solidarischen Verbundenheit mit Mumia zum Ausdruck bringen“.

Die VVN-BdA fordert nun von den US-amerikanischen Behörden:

– Ermöglichen Sie sofort angemessene medizinische Versorgung und Betreuung durch externes Fachpersonal!

– Ermöglichen Sie ungehinderten Zugang zu Mumia Abu-Jamal für Angehörige, Anwälte und Unterstützer!

– Angemessene medizinische Versorgung für alle Gefangenen in den USA!

http://www.vvn-bda.de/mumia-abu-jamal-darf-nicht-im-gefaengnis-sterben/

Blockupy-Bündnis: Blockupy-Aktiventreffen in Berlin: „Neue Schritte gehen!“

Presseankündigung
Blockupy-Bündnis
Frankfurt am Main, 7. Mai 2015

blockupy 2015

* Podiumsdiskussion zu Bedingungen und Dynamik europäischer Krisenproteste

Am Wochenende (9. und 10. Mai) kommen in Berlin Aktive des Blockupy-Bündnisses zu einem transnationalen Aktiven- und
Bündnistreffen zusammen. „Einen neuen Schritt gehen!“ lautet das Motto des Treffens. Im Zentrum der Diskussion sollen die Nachbereitung des Aktionstages am 18. März in Frankfurt sowie die künftigen Aktionen des Blockupy-Bündnisses stehen.

„Wir werden auf den 18. März zurückblicken und uns intensiv auch damit auseinander setzen, welche Bedeutung ungehorsame Aktionsformen für Blockupy haben und wie wir mit unserem Aktionskonsens umgehen“, kündigte Roland Süß vom Blockupy-Bündnis an. „Und wir werden nach vorne schauen: auf die Dynamik und Aufgaben der kommenden Monate und welche Rolle dabei Blockupy übernehmen wird.“

Die Aktiven sind dabei entschlossen, weiter als europäisches Bündnis zu arbeiten. Blockupy-Sprecherin Hannah Eberle: „Die Lage in Europa spitzt sich zu. Abschottung, Einschränkung demokratischer Grundrechte, rechter Populismus und Massenverarmung werden durchregiert. Der Versuch von Widerstand wird sanktioniert, wie die neuen Gesetze in Spanien zeigen, mit denen Protest gegen Zwangsräumungen verhindert werden soll. Auch bei uns wird immer wieder versucht, demokratischen Protest abzustrafen, wie wir momentan an den medialen Angriffen gegen den Vizepräsidenten des Hessischen Landtags Ulrich Wilken sehen, der die Blockupy-Demo am 18. März angemeldet hatte. Es ist daher klar, dass der Widerstand gegen das gescheiterte Krisenregime in Europa weiter gehen und neue Wege beschreiten muss.“

Den Auftakt des Treffens bildet am Samstagabend eine öffentliche Podiumsdiskussion zu „Wo bleibt die transnationale
Gegenöffentlichkeit?“. Michael Erhardt (IG Metall, Die Linke), Cristina Asensi (Plattform Democracia Real, Spanien),Thomasz Konicz (Journalist) und Achim Rollhäuser (Diktyo, Griechenland) gehen der Frage nach, wie eine größere öffentliche Dynamik europäischer Krisenproteste entstehen kann.

Hannah Eberle: „Trotz Massenmobilisierungen, Generalstreiks und dem Regierungswechsel in Griechenland sitzt das neoliberale Regime in Europa fest im Sattel. Alternative Entwürfe, wie sie die neue griechische Regierung vorlegt, werden medial diskreditiert und ökonomisch abgewürgt. Gemeinsam wollen wir uns darüber austauschen, wo eine Bewegung für
eine Demokratisierung des Lebens ansetzen kann und welche Grenzen ihr gesetzt sind.“

unfairHandelbar: Gabriel soll Paralleljustiz für Konzerne in TTIP und CETA stoppen

Pressemitteilung

TTIP unfairHandelbar
− Vorschlag für Investitionsgericht sonst bloße Nebelkerze +++

Berlin, 7. Mai 2015

Anlässlich des heutigen Treffens der EU-Handelsminister kritisiert das NGO-Bündnis TTIPunfairHandelbar die Reformvorschläge von Wirtschaftsminister Gabriel und EU-Handelskommissarin Malmström zu einem internationalen Investitionsgericht. Die Einrichtung eines solchen Gerichtes sei als Reform des Investor-Staat-Klagemechanismen (ISDS) unzureichend. „Investor-Staat-Klagemechanismen schaffen eine Paralleljustiz für ausländische Investoren. Es ist gut, dass die Sozialdemokraten jetzt endlich über eine Abkehr von privaten Schiedsgerichten nachdenken. Doch der Vorschlag zu einem internationalen Investitionsgerichtshof verkommt zur bloßen Nebelkerze, wenn Gabriel und Co. bei TTIP und CETA die ISDS-Regeln nicht konsequent rausstreichen“ sagte Handelsexperte Peter Fuchs von der NGO PowerShift, Mitglied im Bündnis TTIPunfairHandelbar.

Die Schaffung eines rechtstaatlichen, unabhängigen und öffentlichen internationalen Handels- und Investitionsgerichtshofs sei ein anspruchsvoller, komplizierter Prozess, der Jahre in Anspruch nehmen würde. Wichtig sei dabei, dass Investoren keine Sonderrechte erhalten, sondern gleichzeitig mit einem Klagerecht auch soziale, ökologische und menschenrechtliche Pflichten festgeschrieben werden. Ferner dürfte es keine exklusiven Klagerechte für Konzerne geben; ein gleichberechtigter Zugang zum Gericht auch für Opfer von Menschenrechtsverletzungen durch die Konzerne, für Gewerkschaften, Umweltorganisationen oder indigene Gemeinschaften müsse gesichert werden.

Nelly Grotefendt vom Bündnis TTIPunfairHandelbar kritisierte: „Die derzeit kursierenden Reformvorschläge dürfen nicht als Ablenkungsmanöver genutzt werden, um die Diskussion um TTIP und CETA zu beruhigen. Selbst in reformierter Form sind die dort enthaltenen ISDS-Regeln eine konzernfreundliche Alternative zu einem unabhängigen öffentlichen Investitionsgericht. Wenn die deutsche und europäische Politik zukünftig eine ernstgemeinte Reform ihrer Handelspolitik in Form eines internationalen Investitionsgerichts durchsetzen will, geht das nur mit einem ‚Nein‘ zu Konzernklagerechten in den jetzt anstehenden Verträgen und Verhandlungen.“

Das Bündnis TTIPunfairHandelbar hat eine detaillierte Erwiderung zum Reformpapier der sozialdemokratischen Handelsminister vorgelegt, welches auf Drängen von Wirtschaftsminister Gabriel im Februar 2015 in Madrid vorgestellt wurde.

Kohleausstieg Berlin: Berlins Politiker in der Pflicht: Unser Trinkwasser vor Lausitzer Tagebauen zu schützen

antikohle

Dienstag, 19. Mai 2015, 18-20 Uhr
GLS Bank Berlin, Schumannstraße 10, 10117 Berlin

Nach der Auftaktveranstaltung zu „Wie Vattenfalls Tagebaue unser Trinkwasser gefährden“, lädt das Bündnis Kohleausstieg Berlin nun zu einer weiteren Veranstaltung, in deren Fokus die Trinkwasser-Problematik steht.

Im Gespräch mit:

  • Daniel Buchholz (SPD)
  • Michael Garmer (CDU)
  • Pavel Mayer (Piratenpartei)
  • Michael Schäfer (Bündnis 90/ Die Grünen)
  • Harald Wolf (Die Linke)

wird über die Möglichkeiten der Einflussnahme durch das Land Berlin auf die Braunkohleverstromung in der Lausitz gesprochen und  wie das Berliner Trinkwasser geschützt werden kann.

Moderation: Daniela Setton

Hintergrund:
Berlins Trinkwasser ist durch den massiven Braunkohle-Abbau gefährdet. Durch Verwitterungsprozesse in den Braunkohlegebieten wird das Schwefelsalz Sulfat ausgespült und mit der Spree nach Berlin geschwemmt. Etwa 70 Prozent des Trinkwassers werden als Uferfiltrat aus den Flüssen Havel und Spree gewonnen. Für die Einhaltung eines gesundheitsverträglichen Sulfat-Grenzwertes von 250 mg/l müssen die Wasserbetriebe dem so gewonnen Trinkwasser noch Grundwasser beimischen. Die Berliner Wasserbetriebe haben mittlerweile Bedenken hinsichtlich der Trinkwassergewinnung geäußert.

Im Januar 2015 hat sich das Berliner Abgeordnetenhaus in seltener Einigkeit dafür ausgesprochen, über das gemeinsame Gremium der Landesplanungskonferenz Einfluss auf die Planung neuer Tagebaue zu nehmen. Die Wirksamkeit ist noch unklar, da der Braunkohlenplan für Welzow im Juni 2014 beschlossen worden ist. Eine offene Frage ist auch, welchen Einfluss das Land Berlin auf das gemeinsame Bergamt hat. Die Institution ist die oberste Überwachungsbehörde für Berlin und Brandenburg zusammen. Und genau dieses Bergamt verweigerte bislang strengere Maßnahmen zur Reduzierung von Eisen und Sulfat dem Bergbaubetreiber vorzuschreiben, zu Lasten der Öffentlichkeit.

NaturFreunde: Bundesregierung muss Fracking verbieten, nicht einführen

nfd-bildmarke_4c-outline-cmyk-cmyk.jpg

Umweltverbände senden Offenen Brief an Ministerpräsidenten der Länder

Berlin, 7. Mai 2015 – Anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über die kommerzielle Nutzung von Fracking erklärt Uwe Hiksch, Mitglied des Bundesvorstandes der NaturFreunde Deutschlands:

Die Bundesregierung versucht, Grundlagen für die konventionelle Einführung des umweltschädlichen Fracking in Deutschland zu schaffen. Heute hat sie im Bundestag ihren „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie“ und den „Entwurf eines Gesetzes zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen“ vorgelegt.

Die NaturFreunde Deutschlands lehnen beide Gesetzesentwürfe ab und fordern die Bundesregierung auf, diese zurückzuziehen sowie ein grundsätzliches Verbot von Fracking in Deutschland zu beschließen. Gemeinsam mit Bundestagsabgeordneten der Grünen und der Linken haben NaturFreunde heute vor dem Bundestag gegen die Einführung von Fracking demonstriert (Fotodownload unten), bereits gestern haben die NaturFreunde mit anderen Umweltverbänden einen Offenen Brief an die Ministerpräsidenten der Länder verschickt (Briefdownload unten).

Mehr als 2.000 Kommunen in Deutschland haben bereits beschlossen, Fracking auf ihrem Gebiet nicht zulassen zu wollen. Die NaturFreunde unterstützen diese Positionierungen und ermuntern weitere Kommunen in Deutschland, ebenfalls entsprechende Resolutionen zu verabschieden.

Auch Fracking unter 3.000 Metern durchteuft wasserführende Schichten

Denn Fracking ist eine Hochrisikotechnologie, die zu unkontrollierbaren und irreparablen Folgen für Mensch und Umwelt führt. Fracking gefährdet Grund- und Trinkwasserreserven.

Die Behauptung der Bundesregierung, dass Fracking bei einer größeren Tiefe als 3.000 Meter weniger gefährlich für das Grundwasser sei, da hier ein genügend großer Abstand sowie hydrogeologische Barrieren zum Grund- und Trinkwasser vorhanden seien, ist schlicht falsch. Durch das Fracking werden wasserführende Schichten durchteuft und die Gefahr, dass durch Leckagen Grundwasservorkommen verschmutzt werden, ist sehr hoch. Mit der Einführung des neuen Begriffs „konventionelles Fracking“ wird versucht, das Tight-Gas-Fracking als unbedenklich darzustellen.

 

Die NaturFreunde Deutschlands lehnen das vorgeschlagene Gesetzespaket ab, da

> es Fracking in Deutschland legalisiert und die Tür für einen großflächigen Einsatz von Fracking in Deutschland öffnet;

> es die Förderung von klimaschädlichen Energieträgern weiter ausbaut, statt endlich zu einer nachhaltigen Energieerzeugungsstruktur zu kommen;

> für die Gewinninteressen der international agierenden Fracking-Unternehmen die Gefährdung von Grund- und Trinkwasserreserven bewusst in Kauf genommen werden.

Abgeordnete protestieren gegen Fracking vor dem Bundestag

Die NaturFreunde fordern die Bundesregierung auf, einen Gesetzesentwurf zum Fracking-Verbot vorzulegen, der die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen mittels hydraulischen Aufbrechens von Gestein (Hydraulic Fracturing) ohne Ausnahme verbietet. Die NaturFreunde begrüßen, dass die Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90 / Die Grünen diese Forderung unterstützen. Gemeinsam mit Vertretern beider Fraktionen haben die NaturFreunde vor der Debatte eine kleine Protestkundgebung vor dem Deutschen Bundestag durchgeführt.

Fotos (CC BY-NC-SA 2.0): www.kurzlink.de/Frackingprotest-BT

Offener Brief der Bürgerinitiativen und Umweltverbände an Ministerpräsidenten

Die NaturFreunde haben gemeinsam mit Bürgerinitiativen und Umweltverbänden einen „Offenen Brief: Fracking in Deutschland verbieten“ an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder geschrieben, in dem sie fordern, im Bundesrat gegen diese Gesetzesänderungen zu stimmen.

In dem Brief heißt es unter anderem: „Eine Erlaubnis der Hochrisikotechnik Fracking in Deutschland konterkariert auch das Ziel der Bundesregierung, ‚engagierten Klimaschutz zum Fortschrittsmotor zu entwickeln‘ und bremst den konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien aus.“

Offener Brief als PDF-Download: www.kurzlink.de/Fracking-Brief

SYRIZA: Nein zu Erpressung – das Mandat des griechischen Volkes ist nicht verhandelbar

syriza1

Erklärung des Politischen Sekretariats von SYRIZA

Nein zu Erpressung – das Mandat des griechischen Volkes ist nicht verhandelbar

.

Das politische Sekretariat kam bei seiner letzten Sitzung zu folgendem einmütigen Beschluss:

  1. Die Regierung, die sich gewissenhaft an den Wahlauftrag des 25. Januars – nämlich der Abschaffung der Memoranden- und Austeritätspolitik – hält, verteidigt die Interessen des Landes, die Souveränität des Volkes und die Demokratie. Sie verteidigt das unveräußerliche Recht der Griechinnen und Griechen ihr eigenes Schicksal zu bestimmen.
  1. Seit der Übereinkunft vom 20. Februar haben die Kreditgeber, die darin von einigen heimischen und internationalen Medien unterstützt werden, versucht, den schwierig erarbeiteten Kompromiss zu zerstören und die neue Regierung zu erpressen, um die Politik zu implementieren, für die die Regierung Samaras abgewählt wurde.
  1. Die roten Linien der griechischen Regierung sind die roten Linien der Griechinnen und Griechen. Sie stellen die notwendige Voraussetzung für die Überwindung der Krise im Zusammenhang mit sozialer Gerechtigkeit und Entwicklung dar. Die Versuche im Auftrag von radikalen Teilen der Kreditgeber und das Agieren des nationalen Memorandum-Establishments  um die Versuche, zu einer praktikablen Lösung zu kommen, zu unterminieren, sowie deren Versuche, durch Erpressungen weitere Austeritätspolitik und Rezession zu erreichen, sind unfassbar.
  1. SYRIZA steht an der Seite der Regierung, so wie die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger, unabhängig ihrer Parteizugehörigkeit. Wir möchten, dass die Menschen Teil  der derzeitigen Auseinandersetzungen sind, dass sie kämpfen und ihre Rechte einfordern. Wir möchten, dass die Menschen Teil der Dinge sind, die sie betreffen. Es sind die Menschen, die die Zukunft dieses Landes bestimmen und beurteilen werden.
  1. SYRIZA richtet eine Einladung zum Zusammenwirken und zum vereinten Kampf an alle fortschrittlichen sozialen und politischen Kräfte in Europa, die sich der neoliberalen Ideologie der Austeritätspolitik widersetzen. Gegen die Erpressungen  und den ausgeübten Druck setzen wir Solidarität und Demokratie.
  1. Mai 2015

Protest gegen Fracking vor dem Bundestag

Stop_fracking

Terminhinweis:

7.5.2015 – 08:15 Uhr | Berlin, Platz der Republik

Protest gegen Fracking vor dem Bundestag

Berlin, 6. Mai 2015 – Am Donnerstag, dem 7. Mai 2015, wird im Deutschen Bundestag in erster Lesung der Entwurf eines Gesetzes zur „Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie“ der Bundesregierung eingebracht. Damit soll die gefährliche Fördertechnologie in Deutschland erlaubt werden. Ziel der Bundesregierung ist, noch vor der parlamentarischen Sommerpause das Gesetzespaket beschließen zu lassen.

Fracking ist gefährlich, zerstört die Umwelt, macht Menschen krank und behindert eine demokratische, soziale und ökologische Energiewende. Durch das Gesetzespaket zu Fracking

> wird die Förderung von klimaschädlichen Energieträgern weiter forciert;

> werden die Risiken des Fracking für Grund- und Trinkwasser bewusst in Kauf genommen;

> wird Fracking in Deutschland zu kommerziellen Zwecken ermöglicht.

Die NaturFreunde Deutschlands sagen Nein zu Fracking und fordern ein gesetzliches Verbot von Fracking in Deutschland und der EU!

Wir werden unserem Protest am 7.5.2015 um 08:15 Uhr vor dem Bundestag mit einem großen Banner öffentlichkeitswirksam Ausdruck geben.

Ergebnis der Senatsklausur am 5. Mai 2015: Beschluss zur Berliner Energiewende

sonne

Hier der vollständige Beschluss der gestrigen Senatsklausur. Es wurde klar – es gibt keine Hoffnung mehr für die Rekommunalisierung der Berliner Energienetze! Der Senat hat beschlossen, dass sich das Land Berlin nur strategisch an den Netzen beteiligen wird. Es wird zudem ein industrieller Partner präferiert.

Nun folgen intensive Gespräche mit Gasag und Vattenfall. Es scheint, Berlin Energie wird nur bieterfähig aufgestellt, um im Notfall mit einem ganz neuen Verfahren drohen zu können. Im Beschluss zur Berliner Energiewende werden die Berliner Stadtwerke nicht ein einziges Mal erwähnt.

Jetzt gilt es den Druck auf den Senat deutlich zu erhöhen und die Schaffung eines Berliner Stadtwerkes einzufordern!

Hier der Beschluss:
Nach eingehender Diskussion sowie einem Bericht über die bisher geführten Vorgespräche beschließt der Senat:

1. Das Land Berlin bekennt sich zu den klimaschutz- und energiepolitischen Zielen, welche im Entwurf des Energiewendegesetzes dargelegt sind. Der Senat verfolgt mit seiner Energiepolitik das Ziel die Energiewende für die privaten Verbraucher sowie für Gewerbe und Industrie in Berlin sicher, umweltverträglich, effizient und preisgünstig umzusetzen. Berlin hat den Anspruch führende Smart City in Europa zu sein. Dazu gehört auch, dass die Stadt durch intelligente Energienetze und den Einsatz modernster Energietechnologien eine Leuchtturmfunktion einnimmt für eine innovative und nachhaltige Energieversorgung im urbanen Raum. So wird Berlin sein ehrgeiziges Ziel die CO²-Emissionen bis 2050 um 85% zu reduzieren erreichen können. Zudem kann Berlin als Senke für überregional erzeugte Energie zur Verfügung stehen und einen über die Stadt hinausreichenden Beitrag zur Energiewende leisten.

2. Mit einer strategischen Beteiligung des Landes Berlin an den Netzen und dem Energiemanagement muss ein Innovationsschub für den Energiestandort Berlin verbunden sein. Die Netze müssen als Plattform für die Anwendung innovativer Technologien genutzt werden. Dies erfordert intelligente Netze – smart grids.

3. Das Land Berlin verfolgt die Strategie einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung in den Berliner Gas- und Stromunternehmen bzw. ihrer Netzgesellschaften.

4. „Berlin Energie“ wird bieterfähig ausgestattet, um eine Fortsetzung der Konzessionsverfahren offen zu halten.

5. Das Land Berlin nimmt Verhandlungen mit den Anteilseignern der Gasag auf, mit dem Ziel maximalen Einfluss bei strategischen Rechten, der Beteiligungshöhe sowie der Unternehmensstruktur zu erreichen.

6. Im Zusammenhang mit den jetzigen Entscheidungen strebt der Senat keine Beteiligung an zentraler oder überregionaler Energieerzeugung, überregionalem Handel, Vertrieb und überregionalen Erzeugerkapazitäten an. Auch eine Beteiligung am Fernwärmenetz wird in dieser Legislaturperiode nicht angestrebt.

7. Für seine Beteiligungen präferiert der Senat einen industriellen Partner. Welcher der GASAG-Anteilseigner als Partner für eine solche Kooperation in Betracht kommt, kann derzeit nicht abgeschätzt werden.

8. Der Senator für Finanzen als zuständiger Beteiligungssenator wird beauftragt gemeinsam mit der Senatorin für Wirtschaft, Technologie und Forschung zu verhandeln; dazu gehört ein wettbewerblicher Dialog mit den Anteilseignern der GASAG.

9. In diesem wettbewerblichen Dialog soll erörtert werden, wie die oben angegebenen Ziele erreichbar sind. Die finanziellen und unternehmerischen/ gesellschaftsrechtlichen Implikationen sind dem Senat darzustellen. Dabei können auch Standortverlagerungen oder die Ansiedlung von Konzernfunktionen eine Rolle spielen.

10. Die haushaltspolitischen Ziele des Senats dürfen durch das Engagement des Landes Berlin im Energiesektor nicht beeinträchtigt werden.

Der Senat wird im Lichte der Ergebnisse des Dialogs eine energiepolitische Grundsatzentscheidung über Unternehmensbeteiligungen treffen. Diese Entscheidung soll spätestens Ende August 2015 getroffen werden.

Berliner Energietisch: Berliner Senat verabschiedet sich von Rekommunalisierung

Pressemitteilung 5. Mai 2015

energietisch volksbegehren - Kopie
Energietisch lehnt Kooperation mit Vattenfall und Gasag ab

In ihrer heutigen Klausur hat der Berliner Senat einer Kooperation mit Vattenfall und Gasag den Vorzug vor einer Rekommunalisierung der Energienetze gegeben. Damit stellt er sich gegen den Willen von 600.000 Berliner*innen, die sich im Energievolksentscheid 2013 klar für eine Energieversorgung in Berliner ausgesprochen haben.

Der Berliner Senat geht damit den Weg des geringsten Widerstandes. Er drückt sich nicht nur um eine Auseinandersetzung innerhalb der eigenen Koalition, sondern auch mit Vattenfall und der Gasag.

Den Preis dafür müssen die Berliner*innen zahlen. Im Falle einer Kooperation drohen weiterhin die Gewinninteressen der privaten Anteilseigner Vorrang vor dem Allgemeinwohl zu haben. Auch mit der demokratischen Kontrolle und der damit verbundenen Einflussnahme auf die Energiewende in Berlin steht es dann schlecht. Die Erfahrungen mit den teilprivatisierten Berliner Wasserbetrieben sollten Warnung genug sein.

„Der Senat ignoriert den Willen von 600.000 Berliner*innen, die sich eine Energieversorgung zu 100 Prozent in Berliner Hand wünschen. Die angestrebte Kooperation mit den jetzigen Energienetzbetreibern ist keine Rekommunalisierung. Damit verspielt der Senat die Möglichkeit Einfluss auf die zukünftige Energieversorgung unser Stadt zu nehmen Der Berliner
Energietisch lehnt deswegen eine Kooperation sowohl mit Vattenfall als auch der Gasag ab. Wer die Energiewende in Berlin voranbringen will, kann sich nicht mit dessen Blockieren zusammentun. Sowohl Vattenfall als auch E.on stehen weder für mehr Erneuerbare Energien noch für eine sozial ausgerichtete Energieversorgung“, erklärt Stefan Taschner, Sprecher des Berliner Energietisches.

BI Umweltschutz wehrt sich gegen Datenspeicherung

Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow – Dannenberg e.V.
http://www.bi-luechow-dannenberg.de

Wendlandsonne Orange ohne Outline
Pressemitteilung 6.05.15
Polizei sieht Grundrechte als „Tat“

Wer für die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI) eine Versammlung anmeldet, muss damit rechnen, dass die persönlichen Daten der Anmelderin bzw. des Anmelders polizeilich gespeichert werden, und das auf lange Zeit. Das ergab eine Anfrage der Rechtsanwältin Ulrike Donat bei der Polizeidirektion Lüneburg. Die BI hat das zum Anlass genommen, sich an die Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger und Polizei und den Verfassungsschutz zu werden. Sie sieht das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzt.

Das hartnäckige Bemühen der Anwältin, diese Daten löschen bzw. anonymisieren zu lassen, statt diese langjährig zu speichern, war letztlich erfolgreich. Noch bis Ende März bestand die Lüneburger Polizeidirektion darauf, die Daten von drei Anmeldern von Kundgebungen der Jahre 2007 bis 2012 zu speichern, zum Teil bis ins Jahr 2020.

Darunter waren einige Kundgebungen beim letzten Castor-Transport im Jahr 2011 und auch die beiden Trecks aus dem Wendland zum Atomkraftwerk Krümmel . In der Datei heißt es: „Tatzeit 21.4.2014“. Gar ein Gruppenfoto der BI-Vorstandsmitglieder aus 35 Vereinsjahren vor dem Tor des Erkundungsbergwerks war suspekt und in die Anmelderdatei wurde eingetragen: „Tatzeit 26.02.2012“.

Die Polizeidirektion Lüneburg konstatiert zwar in der Mehrzahl der 13 Fälle, dass die Veranstaltungen friedlich verlaufen seien. Dennoch beharrte die Behörde zunächst darauf, die personenbezogenen Daten nicht zu löschen: „Im Auswertesystem polizeilichen Staatsschutze (APS) werden Sachverhalten gespeichert, soweit dies aus staatsschutzpolizeilichen Gründen notwendig ist. Die Speicherung dient dem Zweck des Vorgangsnachweises, der Auswertung und Zuordnung.“ Die Daten wurden nach Aussagen der Polizeidirektion an das Landeskriminalamt Niedersachen, die Polizeidirektion Lüneburg und die Abteilung 5 im niedersächsischen Innenministerium – das ist der Verfassungsschutz – übermittelt.

Auf eine Klage haben die Betroffenen nun nach der Anonymisierung verzichtet. „Zähneknirschend“, wie eine Anmelderin sagte.
Ausschlaggebend seien allein die Kosten für einen Prozess gewesen. Insgesamt, so die BI, seien diese Vorgänge „vordemokratisch“. Wer sich engagiert, sogar eine Versammlung ordnungsgerecht anmeldet und damit ein Grundrecht in Anspruch nimmt, sei wohl immer noch suspekt: „Für die Polizei ist das eine „Tat“. Mit einem demokratischen Grundverständnis hat das wenig zu tun.“ Ehmke: “ Das ist skandalös, wir fordern von den Ämtern eine Stellungnahme.“