Oxfam: Gesetz gegen unfaire Handelspraktiken setzt Edeka, Aldi & Co. kaum Schranken
Entscheidung des Bundestags zu unfairen Handelspraktiken

CDU/CSU haben wichtige Verbesserungen verhindert, Oxfam begrüßt jedoch zukunftsweisende Ombuds- und Preisbeobachtungsstelle
Berlin, 06.05.2021. Nach zähen Verhandlungen beschließt der Bundestag heute das Gesetz zu unfairen Handelspraktiken sowie eine neue Ombuds- und Preisbeobachtungsstelle. Deutschland setzt mit dem Gesetz EU-Vorgaben um und geht in einigen Punkten über die europäische Richtlinie hinaus. Entscheidende Verbesserungen wie eine Generalklausel sind jedoch an der CDU/CSU gescheitert. Positiv ist hingegen die neue Ombuds- und Preisbeobachtungsstelle, bei der betroffene Kleinbauern und Arbeiterinnen im globalen Süden und Landwirt*innen aus Deutschland unfaire Handelspraktiken und unfaire Preise melden können.
Oxfams Agrarexpertin Marita Wiggerthale kommentiert:
„Einige unfaire Handelspraktiken wie kurzfristige Stornierungen und lange Zahlungsfristen sind nunmehr gesetzlich verboten. Für Edeka, Rewe, Lidl & Aldi ist es jedoch ein Leichtes, die vorgesehenen Verbote zu umgehen. Sie können Landwirte und Lieferanten weiterhin systematisch im Preis drücken und ihnen neue unfaire Handelspraktiken aufzwingen. Die CDU/CSU hat die Chance vertan, wichtige Schlupflöcher im Gesetz zu stopfen. Sie hat die Einführung einer Generalklausel und ein Verbot von besonders problematischen Handelspraktiken verhindert. Dazu gehören Listungsgebühren sowie Zahlungsverlangen für Werbemaßnahmen und Vermarktung“.
„Oxfam begrüßt, dass der Bundestag einer neuen, unabhängigen Ombuds- und Preisbeobachtungsstelle zugestimmt hat. Eine langjährige Forderung von Oxfam wird hiermit erfüllt. Kleinbauern und Arbeiterinnen aus dem globalen Süden und Landwirt*innen aus Deutschland können zukünftig jedwede unfaire Handelspraktiken und unfaire Preise melden. Die Ombudsstelle kann selbst Untersuchungen initiieren und Verstöße bei unfairen Handelspraktiken an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) weiterleiten. Der Bundestag greift die Empfehlung des Bundesrats auf, ein Verbot des Einkaufs unterhalb der Produktionskosten zu prüfen. Die Ergebnisse der Untersuchungen und der Prüfung werden in die Evaluierung nach zwei Jahren einfließen.“
„Unfaire Preise sind für Bauern und Bäuerinnen hierzulande und im globalen Süden existenzbedrohend. Die Preise müssen die Produktionskosten decken sowie die sozialen und ökologischen Kosten widerspiegeln. Nach der Wahl im September muss die neue Bundesregierung das Thema kostendeckende Preise auf die politische Tagesordnung setzen. Es braucht nicht nur ein Verbot des Einkaufs unterhalb der Produktionskosten wie in Spanien, sondern auch entsprechende politische Rahmenbedingungen in Deutschland und auf EU-Ebene. Um übermächtige Konzerne zu entflechten zu können, muss eine rechtliche Grundlage geschaffen werden“.
Redaktionelle Hinweise:
- Oxfams Agrarexpertin Marita Wiggerthale steht für Interviews zur Verfügung
- Das deutsche Gesetz enthält drei Verbote von unfairen Handelspraktiken, die über die EU-Vorgaben hinausgehen. Händlern wird verboten, nicht verkaufte Ware ohne Bezahlung zurückzuschicken. Lagerkosten des Käufers dürfen nicht mehr auf den Lieferanten abgewälzt werden. Folge-Listungsgebühren sind zukünftig nicht mehr erlaubt.
- Ein breites Bündnis von 50 Organisationen aus dem Umwelt-, Entwicklungs-, Landwirtschafts- und Lebensmittelbereich fordert mehr Fairness im Lebensmittelhandel. Zum Positionspapier „Für mehr Fairness im Lebensmittelhandel“ (PDF).
- Oxfam hat eine Liste von 40 unfairen Handelspraktiken im Factsheet „Knebelverträge im Lebensmittelhandel“ (PDF) zusammengestellt.
- Oxfam-Factsheet zum Verbot des Einkaufs unterhalb der Produktionskosten in Spanien.