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Archiv für die Kategorie ‘Migration’

Aufruf zur grenzenlosen Solidarität gegen rassistische Gewalt

97 Organisationen, Initiativen und Vereine sagen: „Erfurt darf nicht länger Angstraum für Betroffene rassistischer Gewalt und Spielwiese brutaler Nazischläger bleiben!“  

Gemeinsam rufen wir auf zu Solidarität und Zivilcourage im Umgang mit rassistischer Gewalt und Alltagsrassismus in unserer Stadt. Wir fordern Aufklärung der stetig aufs Neue eskalierenden rassistischen Gewalt in Thüringen und Konsequenzen für Täter, Komplizen und deren geistige Brandstifter. Wir fordern ein Ende der Tatenlosigkeit und der ohnmächtigen Verklärung rassistischer Gewalt.  

Die Handyaufnahmen aus der Erfurter Straßenbahn von Freitagabend, dem 23. April, verbreiteten sich rasend schnell über soziale Medien und in zahlreichen Communities. Sie verdeutlichen erneut: Erfurt ist und bleibt Angstraum für Betroffene rechter und rassistischer Gewalt. Die Aufnahmen zeigen wie ein junger Mensch erst massiv rassistisch beleidigt und darauf brutal getreten wird. Derlei gewalttätige Naziüberfälle sind in Erfurt und Thüringen längst kein Einzelfall und allzu oft bleiben die Täter unbekannt oder organisierte Schläger werden viel zu schnell auf freien Fuß gesetzt. Menschen erfahren rassistische Gewalt auf der Straße, in Sammelunterkünften, in den Ausbildungsplätzen und den Betrieben.  

Längst ist es daher an der Zeit, dazwischen zu gehen, wenn unsere Mitmenschen, Freund:innen und Kolleg:innen rassistisch beleidigt, bespuckt, geschlagen oder getreten werden! Längst ist es an der Zeit, die migrantische und antirassistische Selbstorganisation zu ermöglichen und zu unterstützen, wenn die Konsequenzen für organisierte Nazischläger und ihre rassistische Ideologie, für gewalttätige Kolleg:innen und übergriffige Sicherheitsdienste ausbleiben. Längst ist es an der Zeit, genauer hin- und nicht wegzuschauen! Auf der Straße, in den Bahnen, in Sammelunterkünften und in den eigenen Betrieben.  

Seit Jahren nun gerät das Handeln und Nichthandeln, das Wegschauen und bewusste Gewährenlassen der Verantwortungsträger:innen zur Aufforderung an alle Nazis und Rassisten, weiter zuzuschlagen. Längst haben wir erfahren müssen, dass wir uns auf die nicht verlassen können, die die Warnungen, Ängste und Erfahrungen von Betroffenen rechter und rassistischer Gewalt nicht ernst nehmen, nicht hinhören und nicht handeln.  

Doch diese Gewalt in Erfurt und andernorts ist nichts Neues, auch nicht, dass migrantische Menschen, Familien und Communities getroffen und nicht geschützt werden. Es bleibt nun an uns, zu sagen: Die Angegriffenen sind von hier und bleiben hier! Sie gehören zu dieser Stadt und wir werden nicht zulassen, dass Menschen in der Angst leben müssen, gewaltsam aus ihrem Alltag und ihrem Leben gerissen zu werden.   

Wir vergessen nicht die rassistischen und antisemitischen Morde von Halle und Hanau. Wir vergessen nicht die vielen weiteren rassistischen Angriffe auf unsere Freund:innen in Thüringen.

Aufrufende:

Abschiebestopp Thüringen
AG Asylsuchende Sächsische Schweiz Osterzgebirge e.V.
Ahmadiyya Muslim Jamaat Erfurt
Ajz-Erfurt e. V.
AK Asyl – Flüchtlingsrat RLP
Aktionsbündnis „GOLD STATT BRAUN“, Erfurt / Gera / Weimar
auf die plätze Bündnis Erfurt
Ausländerbeirat Erfurt
Ausländerbeirat Weimar
AWO Bildungswerk Thüringen gGmbH
Barrierefrei in Thüringen e.V. (bith e.V.)
Bayerischer Flüchtlingsrat
Bildungsinitiative Friedenssteine
borderline-europe Menschenrechte ohne Grenzen e.V
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Erfurt
Bündnis für Demokratie und Weltoffenheit Kloster Veßra
Büro für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger
Dachverband der Migrantinnenorganisationen – DaMigra e.V.
DaMOst – Dachverband der Migrantenorganisationen in Ostdeutschland
Decolonize Erfurt
Decolonize Jena
Der Paritätische Wohlfahrtsverband (Der Paritätische) Landesverband Thüringen e.V.
DGB Jugend Erfurt
Die Linke Thüringen
DIE VIELEN Erfurt
dindingo-Gambia e.V.
ezra – Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Thüringen
Flüchtlingsnetzwerk Ilmenau
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Flüchtlingsrat Brandenburg
Flüchtlingsrat Hamburg e.V.
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V.
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
Flüchtlingsrat Thüringen e.V.
Förderkreis Erinnerungsort Topf & Söhne e.V. 
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag
Fraktion Mehrwertstadt im Stadtrat Erfurt
Frauen für den Nahen Osten e.V.
Frauenzentrum Brennessel e.V.
Frauenzentrum Erfurt
Frauenzentrum TOWANDA Jena e.V.
Freunde des Orients e.V.
Fridays for Future Thüringen
Gemeinschaftsschule am Roten Berg
GRÜNE JUGEND Thüringen
HiWelt-Historiker*innen für ein weltoffenes Thüringen
House of Resources Thüringen
ijgd LV Sachsen-Anhalt e.V. und Thüringen e.V.
Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement (IBS)
Integrationshaus e.V. (Köln)
Jugendbüro RedRoXX
Jugendintegrationsprojekte Ilmenau (jipi) gUG
Jugendliche ohne Grenzen 
Kommune Waltershausen
Konzeptwerk Neue Ökonomie
Kulturbrücke Palästina
Lager-Watch Thüringen
Landesjugendwerk der AWO Thüringen
Lernort Weimar e.V.
linksjugend [’solid] Thüringen
LSVD Thüringen e.V.
Martin -Niemöller-Stiftung e.V. 
MediNetz Jena e.V.
MigraNetz Thüringen
MitMenschen e.V.
MOBIT e.V.
Move e.V. (Migranten Omid Verein)
Naturfreundejugend Erfurt
Netzwerk für Integration der Landeshauptstadt Erfurt
Neue Nachbarn Rudolstadt
Offene Arbeit des Evangelischen Kirchenkreises Erfurt 
OMAS GEGEN RECHTS Erfurt e.V.
Refugee Law Clinic Jena e.V.
REFUGIO Thüringen
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
SCI Deutscher Zweig e.V.
Seebrücke Erfurt
Seebrücke Jena
Siebenhitze Greiz e.V.
Solidarisches Thüringen
Stadtjugendwerk der AWO Erfurt
Studierendenrat der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar
Studierendenrat der Universität Erfurt
Thomas-Mann-Regelschule Erfurt
Thüringer Antidiskriminierungsnetzwerk (thadine)
Thüringer Flüchtlingspaten Syrien e.V.
Thüringer Verband der Verfolgten des Naziregimes / Bund der Antifaschisten e.V.
unofficial.pictures (Leipzig/Suhl)
VVN/BdA kreisvereinigung oldenburg/friesland
Wahlkreisbüro Red Roxx
We United Weimar
We’ll Come United
Wir für Thüringen Support
WÜRDE!Machen e.V.
Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V. – Landesverband Thüringen
Zentrum für Integration und Migration (ZIM)

Robert-Koch-Institut empfiehlt Schutz Geflüchteter – nichts passiert

Pressemitteilung des Bayerischen Flüchtlingsrats, 12.06.2020

Was Flüchtlingsrat fordert, wurde vom RKI für die Unterbringung von Geflüchteten längst empfohlen, doch Bayern und alle anderen Bundesländer halten sich nicht dran

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat für Flüchtlingsunterkünfte während der Coronapandemie Handlungsleitlinien erarbeitet. Unter dem Titel „Hinweise zu Prävention und Management von COVID-19-Erkrankungen in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete“ empfiehlt das RKI, Geflüchtete präventiv nur noch in Einzelzimmern unterzubringen und dafür wo nötig auch Wohnungen und Hotels anzumieten, Risikogruppen so schnell als möglich aus den Unterkünften herauszuholen, die Geflüchteten umfassend zu informieren und bei einer aufgetretenen Infektion sorgsam mit den Quarantänemaßnahmen umzugehen. Eine Quarantäne für die gesamte Unterkunft lehnt das RKI ab: „Eine Quarantäne der gesamten GU sowie das Errichten von physischen Barrieren (Zäunen) sind zu vermeiden. Durch eine Massenquarantäne wird eine vermeidbar hohe Exposition mit daraus resultierenden Risiken für alle BewohnerInnen in Kauf genommen, die den RKI-Empfehlungen zu Infektionsschutzmaßnahmen widerspricht.

In Bayern (ebenso wie in allen anderen Bundesländern) halten sich jedoch die für die Unterbringung zuständigen Behörden nicht an die Empfehlungen des RKI. Nach wie vor werden Geflüchtete in Mehrbettzimmern untergebracht und teilen sich mit vielen Mitbewohner*innen Küchen, Toiletten und Waschräume. Die Belegung der Unterkünfte wurde präventiv kaum entzerrt. Stattdessen wurde im Infektionsfall nahezu überall eine Kollektivquarantäne eingesetzt. Die Geflüchteten im ANKER-Zentrum Geldersheim bei Schweinfurt beispielsweise durften zwei Monate lang das Lager nicht verlassen. Insgesamt sind in bayerischen Flüchtlingslagern mindestens drei Sterbefälle aufgrund von Corona-Infektionen zu beklagen.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder und sein Innenminister Joachim Herrmann geben sich als die obersten Seuchenschützer, die sich streng an die Vorgaben des Robert-Koch-Instituts halten. Das gilt jedoch nicht für den Seuchenschutz bei Geflüchteten. Söder und Herrmann scheinen lieber eine Vielzahl an Infizierten und mutmaßlich vermeidbaren Toten in Kauf zu nehmen, als ihre ideologisch geprägte Abschreckungs- und Abwehrhaltung in der Asylpolitik aufzugeben“, kritisiert Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Als wichtigste Lehre aus der Coronapandemie muss die bayerische Staatsregierung so schnell wie möglich die Lagerpflicht für Geflüchtete abschaffen, die großen Flüchtlingslager schließen und eine menschenwürdige Unterbringung in dezentralen Unterkünften organisieren!

Offener Brief: Berliner Landesaufnahmeprogramm für Geflüchtete JETZT

Berlin, den 21. April 2020

Sehr geehrter Herr Regierender Bürgermeister Michael Müller,
sehr geehrter Herr Innensenator Andreas Geisel,
sehr geehrte Vorsitzende der Fraktionen von SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP im Berliner Abgeordnetenhaus,

47 unbegleitete minderjährige Geflüchtete zwischen 11 und 15 Jahren aus den Flücht-lingslagern auf den griechischen Inseln Samos, Lesbos und Chios sind am Samstag in Deutschland angekommen. Ca. 39.000 Geflüchtete leben dort weiterhin, darunter 13.000 Kinder und Jugendliche, unter menschenunwürdigen Bedingungen und extremem Infektionsrisiko (Covid 19) – die dramatischen Bilder und Berichte sind uns allen längst bekannt.1 Viele der Geflüchteten sind bereits gesundheitlich geschwächt und psychisch traumatisiert.

Zumindest ein Anfang ist gemacht – das zeigt uns, dass es geht – aber umgehend fortge-führt werden muss. Nach dem Königsteiner Schlüssel entfallen auf Berlin 5 %, d.h. zwei oder drei der 47 Kinder.

Berlin hat sich bereits im Dezember 2019 bereit erklärt, 70 unbegleitete Minderjährige auf-zunehmen, und sich offen gezeigt für die Aufnahme weiterer besonders schutzbedürftiger Gruppen wie alleinerziehende Mütter, Familien mit Kindern, chronisch Kranke, traumati-sierte und alte Menschen. Sozialsenatorin Elke Breitenbach hat öffentlich erklärt, umgehend 400 Geflüchtete aufnehmen, unterbringen und versorgen zu können, mit mehr Vor-bereitung sogar bis zu 2000.

Zuletzt haben Sie, Herr Geisel, am 14.04.2020 erneut die Aufnahmebereitschaft mit einem Brief an den Bundesinnenminister (BMI) bekräftigt.2 Hierin fragen Sie nach der Zustim-mung des BMI zu einem Landesaufnahmeprogramm Berlins gemäß § 23 Abs. 1 AufenthG für die Aufnahme von mindestens 70 Kindern von den griechischen Inseln. Sie weisen da-rauf hin, dass auch weitere Bundesländer zusätzliche Geflüchtete aus Griechenland aufnehmen möchten.

  • Das Berliner Landesaufnahmeprogramm muss jetzt schnell umgesetzt werden!
  • Berlin muss mit Nachdruck die umgehende Zustimmung des BMI einfordern.
  • Bei einer Zustimmung des BMI muss Berlin vorbereitet sein, um die Aufnahme sofort zu beginnen.
  • Bei einer Ablehnung muss Berlin rechtliche Schritte gegen das BMI prüfen.

Der Bundesinnenminister hat bisher einem Landesaufnahmeprogramm die Zustimmung noch nie versagt. Auf die allgemeinen Angebote der Länder für eine Aufnahme aus Grie-chenland hat er in den letzten Wochen geschwiegen. Auf die Bitte des Innensenators von Berlin, die Zustimmung für eine Berliner Landesaufnahme gemäß § 23 Abs. 1 AufenthG von 70 Kindern aus griechischen Lagern aufgrund der humanitären Umstände dort zu er-teilen, muss das BMI jetzt umgehend reagieren.

Die humanitäre Aufnahme ist allerdings eine souveräne Entscheidung des Bundeslandes Berlin. Sie soll allein aufgrund der unwürdigen Zustände in den griechischen Lagern und der besonderen Schutzbedürftigkeit der aufgenommen Menschen erfolgen. Ein mögliches Asylverfahren, das die Lage in den Herkunftsländern der Geflüchteten prüft, ist hiervon unabhängig.3
Die Rechtsgutachten von Redeker, Sellner und Dahs4 sowie von Heuser5 kommen zu dem Ergebnis, dass die Länder aufgrund ihrer verfassungsrechtlichen Eigenstaatlichkeit einen großen politischen Entscheidungsspielraum für die humanitäre Landesaufnahme haben. Falls das BMI die Zustimmung versagt, muss das Land Berlin daher rechtliche Schritte gegen den Bund wegen Verletzung seiner Eigenstaatlichkeit einleiten!6

Das Programm auf Landesebene muss umgehend konkretisiert und operationalisiert wer-den. Dies beinhaltet die Vorbereitung einer Aufnahmeanordnung des Landes Berlin nach §23 AufenthG. Notwendig ist auch eine zügige Abstimmung mit den vor Ort aktiven Institu-tionen und den griechischen Behörden, um eine Auswahl in den Lagern zu ermöglichen.

Landesaufnahmeprogramme sind dafür da, um flexibel und schnell auf humanitäre Notla-ge zu reagieren. Herr Müller und Herr Geisel, handeln Sie schnell, stellen Sie die Weichen für das Landesaufnahmeprogramm für besonders schutzbedürftige Geflüchtete aus Griechenland und holen Sie die Menschen aus dieser Hölle!

Als Zivilgesellschaft sind wir bereit, die Aufnahme zu unterstützen sowohl mit unseren Kontakten zu vor Ort aktiven griechischen zivilgesellschaftlichen Organisationen als auch mit Initiativen in Berlin, um die Integration der Geflüchteten zu begleiten.
In Erwartung einer zeitnahen Antwort verbleiben wir mit verbindlichen Grüßen

gez. Dr. Sabine Speiser gez. Herbert Nebel gez. Georg Classen

für die unterzeichnenden Organisationen

Unterzeichnende Organisationen und Einrichtungen:

AWO Kreisverband Berlin-Mitte e.V.
Asyl in der Kirche Berlin-Brandenburg e.V.
Back on Track e.V.
BBZ Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Geflüchtete und Migrant*innen
Be an Angel e.V.
Berlin hilft e.V.
Berliner Forum Griechenlandhilfe e.V.
Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen
Bildungs- und Beratungszentrum Raupe und Schmetterling – Frauen in der Lebensmitte e.V.
borderline-europe – Menschenrechte ohne Gren-zen e.V.
BumF Bundesfachverband unbegleitete minder-jährige Flüchtlinge e.V.
Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V.
euqal rights beyond borders
Flüchtlingskirche Berlin Flüchtlingsrat Berlin e.V.
GEW Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Landesverband Berlin
Humanistischer Verband Berlin-Brandenburg KdöR
Institut für Traumapädagogik Berlin
Inter Homines – Empowerment und Therapie mit politisch Verfolgten e.V.
Internationale der Kriegsdienstgegner*innen e.V.
Internationale Liga für Menschenrechte e.V.
Jesuiten Flüchtlingsdienst
Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost e.V.
Kiezbündnis Klausenerplatz e.V.
Kompetenzzentrum Flucht, Trauma und Behinderung an der Humboldt-Universität zu Berlin
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) Landesverband Berlin-Brandenburg e.V.
Moabit hilft
Ökumenisches Zentrum für Umwelt-, Friedens- und Eine-Welt-Arbeit e.V.
Pankow Hilft
Paritätischer Wohlfahrtsverband LV Berlin e.V.
Pro Asyl
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV)
Respekt für Griechenland e.V.
Schöneberg hilft e.V.
Seebrücke
Solidarity City
Sprungbrett Zukunft Berlin e.V.
Stiftung Haus der Demokratie und Menschenrechte
Weltweit in der Kirche Berlin
Willkommen im Westend
Willkommen in Falkensee
XENION Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V.
Zaki – Bildung und Kultur e.V.
Zentrum ÜBERLEBEN gGmbH – Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen

 

1 ttps://data2.unhcr.org/en/documents/download/75410
2 https://www.berlin.de/sen/inneres/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.919747.php
3 Heuser, Rechtsgutachten zur Zulässigkeit der Aufnahme von Schutzsuchenden durch die Bundesländer aus EU-Mitgliedstaaten: http://www.rosalux.de/publikation/id/41787/aufnahme-von-schutzsuchenden-durch-die-bundeslaender
4 Redeker/Sellner/Dahs, Aufnahme von Flüchtenden aus den Lagern auf den griechischen Inseln durch die deutschen Bundesländer – Rechtliche Voraussetzungen und Grenzen: http://www.dropbox.com/s/21wghgyqi2ped69/Länderkompetenzen%20humanitäre%20Aufnahme%20Griechenland.pdf
5 Heuser, a.a.O.
6 Beim Berliner Verwaltungsgericht oder/und Bundesverfassungsgericht: Heuser, a.a.O.

Migrantische Familien besonders von der Corona-Krise betroffen!

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Antidiskriminierung und Antirassismus in Zeiten von Corona

Nicht-weiße Menschen und Menschen, die als “Migrant_innen” markiert oder wahrgenommen werden, sind von der Corona Pandemie in besonderer Weise betroffen, denn sie erleben in Deutschland strukturellen, institutionellen und alltäglichen Rassismus. Dies bedeutet, dass Menschen mit Rassismuserfahrungen, oft auch “Menschen mit Migrationshintergrund” genannt, öfter prekär und / oder in Armut leben.

  • Migrant_innen sind in Deutschland überdurchschnittlich in schlechter bezahlten Tätigkeiten beschäftigt und erhalten auch im Durchschnitt bei gleicher Qualifikation bis zu 44 % weniger Gehalt als ihre nicht migrantischen Kolleg_innen
  • bei Menschen mit Migrationshintergrund ist die Gefahr, in Armut zu leben, doppelt so hoch wie bei Menschen ohne Migrationshintergrund
  • ein Drittel der erfassten Wohnungslosen hat einen Migrationshintergrund
  • fast die Hälfte der Arbeitslosen hat einen Migrationshintergrund

NARUD e.V. weist darauf hin, dass sich die Corona-Krise deswegen auf Migrant_innen besonders auswirkt:

  • ausländische Staatsbürger_innen und Staatenlose sind überdurchschnittlich in “systemrelevanten” Berufen tätig: in der Gebäudereinigung sind 31,9 %,  in der Lebensmittelherstellung und -verarbeitung 31,7 % und in der Tier- und Landwirtschaft 31,1 % beschäftigt
  • ”zu Hause bleiben” ist für die meisten Migrant_innen keine Option
  • starker Anstieg von Rassismus in Deutschland (nicht nur anti-asiatischer Rassismus)
  • Anstieg von ‘racial stress’ für Minderheiten-Gemeinschaften
  • für viele migrantische Eltern ist die Situation von Schulunterricht zu Hause kaum bewältigbar (Schwierigkeit Aufgaben auf Deutsch zu betreuen, kein (schnelles) Wlan / Internet zu hause, kein Laptop oder Smartphone für Schulaufgaben, keinen eigenen und / oder ruhigen Arbeitsplatz)
  • Homeschooling schließt viele Kinder aus migrantischen Familien aufgrund klassenspezifischer Merkmale und aufgrund der häuslichen Situation strukturell aus und vergrößert so Bildungsungleichheiten
  • Viele Kinder und Jugendliche mit Migrations- und Rassismuserfahrung werden im Zuge der wochenlangen Schulschließungen mit hoher Wahrscheinlichkeit versetzungsgefährdet sein

Als NARUD e.V. setzen wir uns für Inklusion, Zusammenhalt und Solidarität in einer vielfältigen Einwanderungsgesellschaft ein. In Projekten wie Globales Lernen, Starke Netzwerke für Empowerment und Teilhabe, Promotor*innenstelle Diskriminierungsfreie Bildung im Wedding und Stärkung Afrikanischer Eltern arbeiten wir antirassistisch und mit einem antikolonialen Ansatz, der migrantische Erfahrungen und Wissen aus dem Globalen Süden ins Zentrum rückt.

Um vor allem migrantische Eltern und Lehrer_innen migrantischer und / oder nicht-weiße Schüler_innen zu unterstützen, haben wir auch ein Handbuch für Eltern und Lehrer_innen zum Thema Corona, Antidiskriminierung und Antirassismus veröffentlicht.

Für Anfragen aus Politik, Wissenschaft und Medien stehen wir Ihnen gerne unter info@narud.org zur Verfügung. Bitte beachten Sie auch unser Dossier.

Asylverfahren auf der Kippe, Unterbringung Risiko pur

Pressemitteilung des Bayerischen Flüchtlingsrats vom 18.03.2020

Asylverfahren auf der Kippe, Unterbringung Risiko pur

flüchtlingsrat bayern

Behördenhandeln geht massiv zu Lasten von Geflüchteten

Wer nun den Bescheid nicht versteht sowie formale und sprachliche Anforderungen, welche es zu erfüllen gilt um eine Klage einzureichen nicht erfüllen kann, ist um die Chancen eines fairen Asylverfahrens gebracht.

Akut ist das aber vielleicht ein zweitrangiges Problem. Auch wenn z.B. in Oberbayern weniger als die Hälfte der verfügbaren Plätze in ANKER-Einrichtungen belegt sind, so wird der Raum bisher nicht genutzt, um Flüchtlingen mehr Platz und Abstand zu verschaffen. Vielerorts sind ganze Trakte geschlossen, aber die Flüchtlinge leben dicht an dicht in Mehrbettzimmern. Desinfektionsmittel für Flüchtlinge gibt es nicht, Sanitäranlagen und Kantinen werden gemeinsam genutzt. Die Geflüchteten haben keine Möglichkeit die empfohlenen Hygiene- und Schutzmaßnahmen in diesen Unterbringungen umzusetzen und sich selbst und andere zu schützen.

„Wir erwarten, dass die Regierung und ihre nachgeordneten Behörden jetzt auch bei Flüchtlingen in Gang kommen. Das betrifft eine Unterbringung, die auch in Flüchtlingsunterkünften auf Risikominimierung setzt und dies angemessen an Flüchtlinge und Unterstützer*innen kommuniziert. Die Einrichtung einer Infohotline in den notwendigen Sprachen könnte hier beispielsweise eine gangbare Lösung sein. Flüchtlinge müssen so untergebracht werden, dass sie nicht zwangsläufig mit zig anderen im Dauerkontakt stehen müssen. Das betrifft aber auch das Asylverfahren. Es kann nicht sein, dass die eine Behörde munter Bescheide raushaut, die Flüchtlinge dann aber im Regen stehen, weil sie keine Unterstützung mehr finden, um gegen die Bescheide zu klagen. Wenn hier weiterhin auf die Fristwahrung für Klagen bestanden wird, muss entweder die Zustellung der Bescheide ausgesetzt werden oder aber die Information und Unterstützung der Geflüchteten gewährleistet sein“, fordert Stephan Dünnwald, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats.

Stephan Dünnwald |Bayerischer Flüchtlingsrat

Aufnehmen statt sterben lassen

Die Berliner VVN-BdA unterstützt den Appell

Aufnehmen statt sterben lassen

https://www.medico.de/aufnehmen-statt-sterben-lassen-17671/

Refugees

Während Europa zum Schutz vor Corona strenge Maßnahmen ergreift, kann Griechenland die medizinische Versorgung der Geflüchteten nicht sicherstellen.

Aufnehmen statt sterben lassen! Die Faschisierung Europas stoppen!

Es war zu erwarten: 4 Jahre Zuschauen zeigen jetzt ihre katastrophale Wirkung. Der CoronaVirus hat auch die griechischen Inseln erreicht. 40.000 Menschen, zusammengepfercht in völlig überfüllten EU-Hotspot Lagern wie Moria, unter desaströsen Hygiene-Bedingungen und fast ohne medizinische Versorgung, könnten schon bald der tödlichen Krankheit ausgeliefert sein. Während Europäische Staaten zum Schutz vor der Pandemie ihre Grenzen schließen und selbst soziale Begegnungen von Kleingruppen unterbinden, ist das von der Austeritätspolitik und Wirtschaftskrise schwer angeschlagene griechische Krankensystem in keiner Weise in der Lage, bei einem großflächigen Krankheitsausbruch die notwendige medizinische Versorgung der Geflüchteten sicherzustellen. Und die EU versperrt sich weiterhin allen Appellen, die Lager zu räumen und die Menschen sicher zu evakuieren. Vielmehr wird verstärkt abgeriegelt.

Dies passt dazu, was wir in den letzten zwei Wochen an der griechisch-türkischen Grenze beobachten konnten: Eine beispiellose Brutalisierung der EU-Migrationspolitik, gepaart mit der skrupellosen Verletzung grundlegender Menschenrechte, Europarecht und der Genfer Flüchtlingskonvention.
Menschen, die in Europa Schutz suchen, werden mit Tränengas beschossen, zusammengeschlagen, ausgezogen und illegal über die Grenze zurückgeschoben. Im ägäischen Meer werden Fliehende aggressiv von der griechischen Küstenwache attackiert, Motoren zerstört und Schlauchboote aufgestochen. Auch was 2015 noch unsagbar war, ist nun Realität geworden: Mit scharfer Munition wird die Grenze verteidigt und mehrere Menschen wurden an der griechisch-türkischen Evros-Grenze erschossen. Damit hat sich die europäische Grenzpolitik von einem passiven Sterbenlassen an den Außengrenzen zu einer Politik aktiven Tötens gewandelt.

Freiwillige Helfer_innen und Mitarbeiter_innen internationaler Organisationen auf den griechischen Inseln wurden in rechtsradikalen Netzwerken zur Verfolgung ausgeschrieben und von faschistischen Mobs gejagt und brutal zusammengeschlagen. Faschist_innen aus ganz Europa treffen auf den griechischen Inseln ein, soziale Zentren und Solidaritätsstrukturen wurden in Brand gesetzt.

Zudem wurde das Asylrecht für alle Personen, die seit dem 1. März in Griechenland eingereist sind, ausgesetzt. Die griechische Regierung ließ durch ihren Regierungssprecher Stelios Petsas mitteilen, dass sie einen Monat lang keine Asylanträge mehr von Neuankommenden annehmen werde. Neu eingereiste Geflüchtete werden unter ad-hoc Haftbedingungen wie im Hafen auf Lesbos festgehalten und sollen abgeschoben werden. Ihnen wird jedoch nicht nur das Recht auf Schutz verweigert; laut Zeitungsberichten gab es schon mehrere hunderte Fälle, in denen Menschen wegen „illegaler Einreise“ zu vierjährigen Gefängnisstrafen verurteilt wurden.

// DIE EUROPÄISCHE ABKEHR VON SÄMTLICHEN GRUNDRECHTEN

All dies tritt nicht nur die vielbeschworenen europäischen Werte mit Füßen, sondern verstößt gegen internationales Völkerrecht, Europarecht, die Europäische Menschenrechtskonvention und die Genfer Flüchtlingskonvention.

  1. Griechenland hat sich zur Einhaltung des völkerrechtlichen Grundsatzes des NonRefoulement (Nicht-Zurückweisung) verpflichtet, der in einer Vielzahl von völker- und menschenrechtlichen Verträgen verankert ist (u.a. Art. 33 Genfer Flüchtlingskonvention, Art. 3 Europäische Menschenrechtskonvention). Die Waffengewalt an der griechischen Grenze, als auch Abschiebungen ohne Asylverfahren stehen im Widerspruch zu diesen Rechtsnormen und stellen einen fortgesetzten Rechtsbruch dar.
  2. Ebenso ist das Verbot der Kollektivausweisung menschen- und europarechtlich verankert (Art. 19 Abs. 1 der europäischen Grundrechte-Charta, Art. 4 des 4. Zusatzprotokolls zur EMRK). Auch Griechenland ist über die europäische Grundrechte-Charta an diesen Grundsatz gebunden. Die griechische Regierung kann sich auch nicht auf die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (8675/15 und 8697/15) zur Praxis der Pushbacks an der spanisch-marokkanischen Grenze berufen: Der EGMR hat in dieser Entscheidung verlangt, dass es eine legale Einreisealternative gibt und der Antrag auf Schutz an anderer Stelle gestellt werden kann. Eine solche Alternative existiert in Griechenland keinesfalls, weder kann an anderen Grenzübergangen oder in Polizeistationen ein Schutzgesuch gestellt werden. Damit ist weder eine Aussetzung des Asylrechts noch eine komplette Grenzschließung rechtmäßig. Sowohl das Zurückweisungsverbot als auch das Verbot der Kollektivausweisung gelten unbedingt, und können zu keinem Zeitpunkt und unter keinen Umständen ausgesetzt werden – erst recht nicht durch eine juristisch nicht verankerte Absprache, wie es der als Abkommen bezeichnete EU-Türkei-Deal vom März 2016 darstellt.

Dennoch stellen sich die EU und Deutschland schützend hinter Griechenland, das von der EUKommissionspräsidentin von der Leyen ganz in Manier einer Verteidigungsministerin als „das Schild Europas“ bezeichnet und mit 700 Millionen Euro für Grenzaufrüstung unterstützt wird. Die Spirale der Militarisierung nimmt immer weiter zu: Die Europäische Grenzschutzagentur Frontex wird in einem RABIT Sondereinsatz an die Grenze geschickt. Was sie tun soll ist ungewiss – sich an den Erschießungen beteiligen?

// TÜRKISCHE KRIEGSFÜHRUNG MIT FLÜCHTLINGEN UND DER ANFÄNGERFEHLER DER EU-MIGRATIONSPOLITIK

Es ist unglaublich, dass die Europäische Union bereit ist, jegliche Rechtsgrundlage, Moral und zivilisatorische Maske über Bord zu werfen, weil zwischenzeitlich einige tausend Menschen an der griechischen Grenze einen Asylantrag stellen möchten. Der verhängnisvolle EU-Türkei Deal vom 18. März 2016 hat wieder einmal einem autoritären Regime Macht über die europäische Politik gegeben. Das politische Mantra, 2015 dürfe sich nicht wiederholen, erlaubt der EU kein Umdenken.
Dabei sind die Flucht-Migrant_innen in der Tat zur Verhandlungsmasse und zur menschlichen Munition für die eigenen militaristischen und innenpolitischen Pläne der türkischen AKPRegierung geworden – in die Hand gelegt durch eine EU Migrationspolitik, die über Deals autoritäre Regime als Puffer Zonen Europas zur Flüchtlingsabwehr aufbaut. Doch die Türkei ist nicht sicher, sie gewährt Menschen ohne europäischen Pass kein Asyl. Auch wenn die Türkei mit ihrer militärischen Präsenz in Idlib das Ziel verfolgt, die gewaltsame Vertreibung von weiteren rund 3,5 Millionen Menschen durch die syrisch-russische Offensive in Richtung ihrer Grenze zu verhindern, ist und bleibt sie seit ihrem Angriff auf syrische Gebiete unter kurdischer Selbstverwaltung selbst verantwortlich für hunderttausendfache Vertreibung. Auch an der türkisch-syrischen Grenze wird auf Flüchtende geschossen – und die Türkei schiebt selbst nach Syrien ab.

Bereits in den letzten Jahren hat Erdogan in regelmäßigen Abständen mit der Aufkündigung des EU-Türkei-Deals gedroht. Diesmal hat der türkische Präsident seiner Drohung Nachdruck verliehen: Menschen wurden in Bussen zur Grenze gefahren, zusammengepfercht und zum Teil mit Schlägen und vorgehaltener Waffe zum Grenzübertritt gezwungen. All dies geschieht, um Bilder zu produzieren, die EU und NATO dazu zu bringen sollen, die Türkei in ihrer Kriegsstrategie zu unterstützen und Fluchtmigration aus Syrien einzudämmen. Außerdem sollen Syrer_innen in eine sogenannte „Sicherheitszone“ in die kurdischen Gebieten im NordOsten Syriens abgeschoben werden. Damit hätte der türkische Präsident zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: die kurdisch-demokratische Selbstverwaltung empfindlich geschwächt und sich gleichzeitig der temporär im Land geduldeten Flüchtlinge entledigt.

Anstatt den Anfängerfehler der EU Migrationspolitik – die Abhängigkeit von autoritären Regimen – als Ursache des Problems zu erkennen, versucht die EU die Türkei mit allen Mitteln zu besänftigen. Dabei verkennt sie, dass der Deal noch nie funktioniert hat und auch nie funktionieren wird: weder der 1:1-Austausch (wobei für jede aus Griechenland in die Türkei zurückgeschobene syrische Person eine_n Syrer_in nach Europa umgesiedelt werden sollte), noch die Leerung der griechischen Inseln durch Abschiebungen. Das einzig funktionale Element des Deals ist der Kuhhandel von Milliardenbeträgen für gewalttätige Migrationsabwehr. Bricht dies weg, zeigt sich das wahre Gesicht dieser hilflosen und gescheiterten Migrationspolitik: Die Erschießung an der EU-Außengrenze stellt dann nur die letzte logische Konsequenz dar. Der EU-Türkei-Deal ist von Anfang an gescheitert, jeder neue Versuch eines Deals wird ebenso scheitern!

// DER ZWEIKLANG DER ABSCHOTTUNG UND FASCHISIERUNG

Die Umdeutung der Willkommenskultur von 2015 zu einer „Flüchtlingskrise, die sich nie wiederholen dürfe“, kreiert eine derartige Angst, dass lieber Erschießungen geduldet werden, als über Aufnahme geredet wird. Dabei hat das Abschottungsparadigma auch seine mörderische innenpolitische Seite. Während bis heute zahlreiche Städte und Gemeinden – wie in dem Netzwerk „Städte Sichere Häfen“ – nach wie vor für eine Praxis und Kultur des Willkommens und der offenen Gesellschaft stehen, hat die Politik mit ihrer Dämonisierung der Migration als „die Mutter aller Probleme“ auch innergesellschaftlich Diskurse und Taten der „Verteidigung Europas“ hoffähig gemacht. Insofern ist die Faschisierung an der Außengrenze eng verwoben mit dem erstarkenden Rechtsterrorismus und Angriffen auf die Grundlagen der Demokratie in den europäischen Gesellschaften. Europa steht an einem Scheideweg: Wir können diesen Wahnsinn nur mit einer Rückkehr zu grundlegenden Rechten, Offenheit und Aufnahmebereitschaft begegnen.

Wir fordern:

  • Die sofortige Evakuierung aller Migrant_innen von den griechischen Inseln und aus allen überfüllten Lagersituationen
  • Effektive Schutzmaßnahmen gegen den Corona-Virus für Migrant_innen
  • Den sofortigen Stopp der staatlichen Gewalt und der Ermordung von Migrant_innen an den Außengrenzen
  • Die sofortige Beendigung des EU-Türkei Deals
  • Eine aktive EU-Politik um die gewaltsame Vertreibung von Millionen von Menschen in Syrien zu beenden
  • Die Wiederherstellung des Asylrechts, rechtsstaatlicher Asylverfahren und die Demilitarisierung der Außengrenze
  • Die Einhaltung geltender Völker-, Menschen- und Europarechtlicher Vorgaben beim Umgang mit den ankommenden Menschen
  • Die Aufnahme der Menschen in den solidarischen Städten,
  • Eine europäische Politik, die selbst nicht andauernd Fluchtursachen produzieren.

Erstunterzeichner*innen

KritNet
bordermonitoring.eu
Adopt a Revolution
Komitee für Grundrechte und Demokratie
Equal Rights Beyond Borders
medico international
SEEBRÜCKE – Schafft Sichere Häfen!
Republikanischer Anwältinnen – und Anwälteverein e.V. (RAV)
borderline-europe e.V.
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.

Unterzeichner_innen:

Netzwerk Rassismuskritische Migrationspädagogik
Hessischer Flüchtlingsrat
Kölner Flüchtlingsrat e.V.
Münchner Bündnis gegen Krieg und Rassismus
Flüchtlingsrat Hamburg e.V.
Flüchtlingsrat Brandenburg
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
Alarmphone
Mare Liberum
iuventa 10
Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e. V. (VDJ)
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Mitgliedsländer in der EU und Schengen haben seit den 1990ern etwa 1000 km Mauer gebaut, um Migrationsbewegungen zu stoppen

Centre Delàs de Estudios por la Paz – Stop Wapenhandel  – Transnational Institute TNI

 

Pressemitteilung

 

Friday 9 November 2018

 

Mitgliedsländer in der EU und Schengen haben seit den 1990ern etwa 1000 km Mauer gebaut, um Migrationsbewegungen zu stoppen

 

Barcelona/Amsterdam, 9. November. Am Jahrestag des Mauerfalls zeigt ein neuer Bericht, dass die Mitgliedsländer der EU und des Schengen-Raums seit den 1990er Jahren insgesamt Mauern von rund 1000 km Länge, das sechsfache der Berliner Mauer, gebaut haben, um die Ankunft gewaltsam vertriebener Menschen in Europa zu verhindern. Die Zahl der Mauern auf europäischem Boden ist von zwei in den 1990ern auf 15 im Jahr 2017 angestiegen, wobei allein im Jahr 2015 sieben neue Mauern entstanden. Zehn der 28 EU Mitgliedsstaaten (Spanien, Griechenland, Ungarn, Bulgarien, Österreich, Slowenien, Großbritannien, Lettland, Estland und Litauen), sowie Norwegen (welches zum Schengen-Raum gehört), haben an ihren Grenzen Mauern gegen Migration errichtet.

 

Der nun vorliegende Bericht Mauern bauen – Politik der Angst und Abschottung in der Europäischen Union, hat außerdem die verschiedenen Arten von Mauern, die errichtet worden sind recherchiert – einschließlich Maritimer und „virtueller“ Mauern der Überwachung, die sich über ganz Europa und das Mittelmeer erstrecken. Der Bericht wurde vom Delas Centre of Studies for Peace erstellt und wird vom Transnational Institute (TNI) und der niederländischen Kampagne stoppt den Waffenhandel (Stop Wapenhandel) mitveröffentlicht.

 

Die Analyse von acht wichtigen Operationen der EU im Mittelmeer, von denen sieben von der europäischen Agentur für Grenz- und Küstenwache (Frontex) ausgeführt wurden oder werden ergab: “Keine dieser europäischen Missionen im Mittelmeer erklärte die Rettung von Menschenleben zu einem Hauptziel. Alle Aktionen sollten Kriminalität in der Grenzregion bekämpfen und die Ankunft Vertriebener abbremsen. Nur eine einzige, Mare Nostrum, welche von der italienischen Regierung geleitet wurde, hat humanitäre Organisationen in ihre Flotte eingebunden und wurde später durch die Frontex Mission Triton abgelöst, der ein kleineres Budget zur Verfügung steht. “Diese Maßnahmen führen dazu, dass fliehende Menschen wie kriminelle behandelt werden”, sagt Ainhoa Ruiz Benedicto vom Delás Center und Co-Autor des Berichts.

 

Die steigende Zahl der europäischen Programme zur Überwachung und Kontrolle der Bewegungen der Menschen, sowie die Erfassung und Analyse biometrischer Daten (Digitale Fingerabdrücke, Iris-Scanner, Gesichts- und Stimmerkennungssoftware), sind Teil der “virtuellen” Mauern, die der Bericht untersucht hat. “Diese Maßnahmen haben die Kontrolle und Überwachung der Gesellschaft verstärkt und gleichzeitig die Bewegungen von Menschen zum Sicherheitsrisiko erklärt, die als Gefahr behandelt werden müssen”, sagt Ruiz Benedicto.

 

Abschließend analysiert der Bericht die Mauern in den Köpfen, die durch eine Sprache der Angst, wie sie in den ausländerfeindlichen und rassistischen Botschaften der extremen Rechten zu finden sind, hervorgerufen werden. Diese haben Migranten und Geflüchtete als Gefahr für europäische Gesellschaften identifiziert und diese These dazu benutzt, um den Bau von physischen und virtuellen Mauern zu rechtfertigen. Ihr Ziel ist es ein kollektives Bild eines sicheren „Innenraumes“ und einer unsicheren „Außenwelt“ zu erzeugen.

 

Zehn der 28 EU Staaten (Deutschland, Österreich, Dänemark, Finnland, Frankreich, die Niederlande, Ungarn, Italien, Polen und Schweden) haben, laut der Studie, bedeutende ausländerfeindliche Parteien, die seit 2010 jeweils mehr als eine halbe Millionen Stimmen bekommen haben. Mit der Ausnahme Finnlands haben sie in all diesen Ländern ihre Präsenz in den Parlamenten ausgebaut. Diese Parteien haben, auch wenn sie in der Minderheit sind, einen disproportional großen Einfluss auf die Migrationspolitik ihrer Regierungen. “Die Art und Weise wie Europa sich auf die extreme Rechte einlässt führt zur Konstruktion von Strukturen und Diskursen, die uns von einer Politik der Menschenrechte, des friedlichen Zusammenlebens, der Gleichberechtigung von Menschen und Staaten, abbringen,” sagt Pere Brunet vom Delás Centre und Co-Autor der Publikation.

 

Europa erschafft, durch den Bau von Mauern, das Schließen von Grenzen, zunehmende Überwachung, seine Diskurse über Sicherheit und die zunehmende Einschränkung der Reisefreiheit, eine Festung Europa. Das erklärte Ziel ist es sich vor angeblichen Gefahren zu schützen, doch im Endeffekt schafft es eine gefährlichere Situation für die Menschen in Europa und darüber hinaus. “Die Geschichte Europas hat bewiesen, dass Mauern zu bauen, um politische oder soziale Probleme zu lösen, einen inakzeptablen Preis von der Freiheit und den Menschenrechten fordert. Am Ende wird diese Strategie auch jenen schaden, die die Mauern errichten, da sie eine Festung erschaffen, in der niemand leben möchte. Anstatt Mauern zu bauen sollte Europa sich darauf konzentrieren, die Kriege und Armut zu bekämpfen, die Migration verursachen”, folgert Nick Buxton von Transnational Institute und Herausgeber des Berichts.

Zum Tag der Arbeit: Arbeitsrechte und Grundrechte für Flüchtlinge gehören zusammen. Deshalb fordern wir als Menschenrechtsaktivist*innen: Grundrechte für alle!

Das Recht zu arbeiten und damit am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben ist ein Menschenrecht. Trotzdem gibt es immer noch viele Flüchtlinge in Deutschland, die nicht arbeiten dürfen. Wir sehen einen Zusammenhang zu anderen Bereichen, in denen Flüchtlingen Grundrechte vorenthalten werden.

 

Arbeitsverbote sind Teil des unfairen Asyl- und Aufenthaltsrechts, das Flüchtlinge systematisch ausgrenzt und entrechtet. Das deutsche Asylrechtssystem sortiert Geflüchtete in unterschiedliche Kategorien von Asylbewerbern, anerkannten Flüchtlingen, Geflüchtete mit subsidiärem Schutz, abgelehnte Asylbewerber, Geduldete etc. Mit diesen unterschiedlichen Kategorien sind unterschiedliche Rechte verbunden. Diese Kategorien lehnen wir ab. Wir sagen: Menschen, die nach Deutschland geflohen sind, haben alle das Recht auf Schutz, sie sind alle Flüchtlinge.

Die meisten Flüchtlinge dürfen und sollen mittlerweile arbeiten. Ihnen werden andere Grundrechte vorenthalten. Das Recht auf ein Familienleben zum Beispiel: Zur Zeit wird in der Bundesregierung über einen Gesetzentwurf für das »Familiennachzugsneuregelungsgesetz« (FzNeuG).  verhandelt.

Das Gesetz soll Kriterien festlegen, nach denen aus rund 60 000 Familienangehörigen von subsidiär geschützten Geflüchteten  die 12 000 pro Jahr ausgewählt werden, die als „humanitäre Fälle“ einreisen dürfen. Dafür kann es keine faire Kriterien geben.Die Familien von subsidiär geschützten Geflüchteten leben in Kriegsgebieten oder unter menschenunwürdigen Bedingungen in Übergangslagern oder auf der Straße. Ob in Syrien, im Libanon, in der Türkei oder in Jordanien – ein normales Leben ist nirgendwo für sie möglich. Wer von ihnen soll kein „Humanitärer Fall“ sein?

Dieses Gesetz soll uns spalten, indem es Visaverfahren zu einem Wettbewerb macht. Wir werden alle in Konkurrenz zueinander gesetzt und unsere Familienangehörigen müssen gegeneinander um einen Platz unter den 1000 pro Monat kämpfen.

Wir wollen nicht gegeneinander kämpfen, denn wir sitzen alle im gleichen Boot. Wir sagen: 1000 pro Monat reicht nicht!

Grundrechte dürfen nicht von Quoten abhängen!

Wir planen am 15.05.2018, dem internationalen Tag der Familien, eine Protestaktion in Berlin. Ihr seid alle herzlich eingeladen, uns zu unterstützen! Kommt zahlreich!

Vorbereitungstreffen:
Sonntag, den 13. Mai um 13 Uhr

aquarium,  Skalitzer Str. 6, 10999 Berlin

Save the Date:
Aktion in Berlin 15.05.2018, ab 16:00,

Ort wird noch bekannt gegeben.

Über uns:

In der Initiative ‚Familienleben für Alle!‘ engagieren sich Menschen mit und ohne Fluchthintergrund für den Familiennachzug von subsidiäre Geschützten, weil sie davon überzeugt sind, dass im internationalen Recht und in der deutschen Verfassung verankerte Grundrechte für Alle gelten müssen.
Wir freuen uns sehr über neue Mitstreiter*innen.

Initiative ‚Familienleben für Alle!‘

http://familienlebenfueralle.blogsport.eu
familienlebenfueralle@gmail.com
https://twitter.com/familie_alle

Erneute Sammelabschiebung nach Afghanistan voraussichtlich am 26.03.2018 von Halle/ Leipzig

flüchtlingsrat bayern

ACHTUNG: Erneute Sammelabschiebung nach Afghanistan voraussichtlich am 26.03.2018 vom Flughafen Halle/ Leipzig

Wir haben Hinweise, dass der nächste Abschiebeflug nach Afghanistan voraussichtlich am Montag, den 26.03.2018 vom Flughafen Halle/ Leipzig starten wird. Außerhalb Bayerns sind in der Regel nur Straftäter betroffen. In Bayern vor allem Personen, die a) rechtskräftig abgelehnt worden sind und b) entweder Straftaten begangen haben, trotz Aufforderung keine Tazkira vorlegen können oder als Gefährder eingestuft wurden.

Hier finden Sie Links zu Hinweisen welche Personen grundsätzlich gefährdet sind sowie welche Personen NICHT gefährdet sind. Vieles ist auch in Dari oder Englisch übersetzt.

Warnhinweise (deutsch)
Warnhinweise (dari)
Was tun bei einer Abschiebungsandrohung (deutsch)
Was tun bei einer Abschiebungsandrohung (farsi)
Informationen gegen die Angst
Allgemeine Informationen zu Abschiebungen nach Afghanistan

 

Das UN-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) bereitet derzeit neue Richtlinien zum Schutzbedarf afghanischer Asylsuchender vor. Seit Veröffentlichung der vorherigen Guidelines im April 2016 habe sich „die Sicherheitslage in dem Land  stark verschlechtert“. 2017 seien in Afghanistan bei Anschlägen und Gefechten 3.438 Zivilisten getötet und 7.015 Zivilisten verletzt worden, 16 Prozent davon in der bisher als sichere innerstaatliche Fluchtalternative gehandelten Hauptstadt Kabul. In den Jahren 2016 und 2017 sei Kabul für Zivilisten zur zweitgefährlichsten Region im Land geworden.

Eine ausführliche Zusammenstellung mit Einschätzungen der Sicherheitslage in Afghanistan finden Sie hier >>>

Dennoch weigert sich die Bundesregierung weiterhin, die schlechte Sicherheitslage zu benennen. Wir fordern weiterhin einen sofortigen Stopp der Abschiebungen nach Afghanistan!
Mehr Informationen zu Abschiebungen nach Afghanistan finden Sie hier >>>

Gegen die geplante Abschiebung wird es bayernweit Proteste geben. Informiert euch dazu auf unserer Homepage.

Geflüchtete mit subsidiärem Schutz fordern: Familienleben für Alle! Keine Aussetzung des Familiennachzugs!

Pressemitteilung 22.01.2018

 

22.01.18 Flüchtlinge protestieren vor dem Bundestag.jpg
Wir, eine Gruppe von Geflüchteten mit subsidiärem Schutz, haben heute vor dem Bundestag gegen die Pläne der zukünftigen Groko protestiert. Die CDU/CSU will unseren Familiennachzug weiter aussetzen und nur in Härtefällen 1000 Menschen pro Monat einreisen lassen. Die SPD stellt sich nicht dagegen, weil sie regieren möchte.

 

Wir haben uns auf die jetzige Gesetzeslage verlassen. Es steht in allen Briefen, mit denen uns die Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zugeschickt wurden, dass wir ab dem 16. März 2018 einen Anspruch auf Familiennachzug haben.
Als wir nach Deutschland kamen, waren wir im Glauben, wir könnten bald unsere Familien nachholen und zusammen in Sicherheit leben. Denn so stand es im Gesetz. Dann hieß es plötzlich, nein, ihr könnt eure Familie erst in zwei Jahren nachholen. Wir fühlten uns zum ersten Mal betrogen. Wir wollen nicht, dass uns das jetzt ein zweites Mal passiert.

„Das geht überhaupt nicht mehr. Insbesondere hier in einem freiheitlichen menschlichen toleranten Rechtsstaat“ sagen Almousa Fteim und Moumal Malas, zwei der Betroffenen und erklären:

„Wir werden weiter protestieren bis die Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages uns klar garantieren, dass wir unsere Familien ab dem 16. März 2018 ohne Einschränkungen nachholen können, so wie es uns in unseren Bescheiden versprochen wurde.“

 

Auch die Abgeordneten des Parlaments sind dem Grundgesetz verpflichtet, wo in Artikel 6 der besondere Schutz von Ehe und Familie als Grundrecht festgeschrieben ist. Auch sie müssen sich an das Grundgesetz halten.

Unsere Kinder brauchen ihre Eltern und wir brauchen unsere Kinder und unsere Ehepartner/innen. Viele von uns sind schon seit mehreren Jahren von ihnen getrennt.„Können sich die Abgeordneten des Bundestags  vorstellen, wie es ihnen an unserer Stelle gehen würde?“ fragt Makkieh Alshami.

Wir apellieren an die Abgeordneten der CDU, CSU, SPD, FDP, GRÜNEN und die Linke: Lassen Sie uns in Ihre Gesellschaft integrieren und unser Leben wiederaufbauen!
Der AfD (ihren Abgeordneten und Wählern) möchten wir sagen, dass wir keine Untermenschen sind – hören Sie auf, gegen uns zu hetzten. Es ist genug! Wir sind Menschen