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Beiträge mit Schlagwort ‘Flüchtlingsrat’

Robert-Koch-Institut empfiehlt Schutz Geflüchteter – nichts passiert

Pressemitteilung des Bayerischen Flüchtlingsrats, 12.06.2020

Was Flüchtlingsrat fordert, wurde vom RKI für die Unterbringung von Geflüchteten längst empfohlen, doch Bayern und alle anderen Bundesländer halten sich nicht dran

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat für Flüchtlingsunterkünfte während der Coronapandemie Handlungsleitlinien erarbeitet. Unter dem Titel „Hinweise zu Prävention und Management von COVID-19-Erkrankungen in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete“ empfiehlt das RKI, Geflüchtete präventiv nur noch in Einzelzimmern unterzubringen und dafür wo nötig auch Wohnungen und Hotels anzumieten, Risikogruppen so schnell als möglich aus den Unterkünften herauszuholen, die Geflüchteten umfassend zu informieren und bei einer aufgetretenen Infektion sorgsam mit den Quarantänemaßnahmen umzugehen. Eine Quarantäne für die gesamte Unterkunft lehnt das RKI ab: „Eine Quarantäne der gesamten GU sowie das Errichten von physischen Barrieren (Zäunen) sind zu vermeiden. Durch eine Massenquarantäne wird eine vermeidbar hohe Exposition mit daraus resultierenden Risiken für alle BewohnerInnen in Kauf genommen, die den RKI-Empfehlungen zu Infektionsschutzmaßnahmen widerspricht.

In Bayern (ebenso wie in allen anderen Bundesländern) halten sich jedoch die für die Unterbringung zuständigen Behörden nicht an die Empfehlungen des RKI. Nach wie vor werden Geflüchtete in Mehrbettzimmern untergebracht und teilen sich mit vielen Mitbewohner*innen Küchen, Toiletten und Waschräume. Die Belegung der Unterkünfte wurde präventiv kaum entzerrt. Stattdessen wurde im Infektionsfall nahezu überall eine Kollektivquarantäne eingesetzt. Die Geflüchteten im ANKER-Zentrum Geldersheim bei Schweinfurt beispielsweise durften zwei Monate lang das Lager nicht verlassen. Insgesamt sind in bayerischen Flüchtlingslagern mindestens drei Sterbefälle aufgrund von Corona-Infektionen zu beklagen.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder und sein Innenminister Joachim Herrmann geben sich als die obersten Seuchenschützer, die sich streng an die Vorgaben des Robert-Koch-Instituts halten. Das gilt jedoch nicht für den Seuchenschutz bei Geflüchteten. Söder und Herrmann scheinen lieber eine Vielzahl an Infizierten und mutmaßlich vermeidbaren Toten in Kauf zu nehmen, als ihre ideologisch geprägte Abschreckungs- und Abwehrhaltung in der Asylpolitik aufzugeben“, kritisiert Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Als wichtigste Lehre aus der Coronapandemie muss die bayerische Staatsregierung so schnell wie möglich die Lagerpflicht für Geflüchtete abschaffen, die großen Flüchtlingslager schließen und eine menschenwürdige Unterbringung in dezentralen Unterkünften organisieren!

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Von planlos bis bedenkenlos – der Umgang bayerischer Behörden mit Corona in Flüchtlingsunterkünften ist vielerorts haarsträubend

flüchtlingsrat bayern

Die bayerische Regierung und der Ministerpräsident genießen gerade eine hohe Reputation, was den Umgang mit der Corona-Krise betrifft. Überall ist es entweder organisiert, oder da, wo es das nicht ist, spürt man zumindest den Willen, mit Widrigkeiten fertig zu werden. Wenn man sich die Situation in Flüchtlingsunterkünften anschaut, dann bröckelt dieser Eindruck schnell. Das heißt: an manchen Orten klappt es gut, erleben wir kompetente Behörden, wo offenkundig die Mitarbeiter*innen auch mitdenken. Anderswo aber fragt man sich: was passiert hier?

Der Virus bedroht alle gleich?

Grundsätzlich ist die Enge und das Fehlen von Rückzugsräumen in Flüchtlingsunterkünften eine Einladung an den Corona-Virus. Der Innenminister spricht davon, man wolle die Bewohnerdichte „entzerren“. Das, so der Eindruck des Bayerischen Flüchtlingsrats, findet an manchen Orten statt, an anderen hingegen nicht. In Ankerzentren, meist alten Kasernen, gibt es gerade ausreichend Platz. In vielen Gemeinschaftsunterkünften hingegen gibt es kein freies Bett mehr. Das ist fatal, wenn es die ersten Infektionsfälle gibt. Flüchtlinge zählen nicht zu denen, wo besonders viele Infektionen zu verzeichnen sind. Gibt es aber Infektionsfälle, dann wird eine Flüchtlingsunterkunft oft zu einem richtig gefährlichen Ort – für die, die drin leben müssen.

Durchseuchung in der Unterkunft? Plan oder verplant?

Ergoldsbach bei Landshut: von 15 Bewohnern wurden 4 Corona-positiv getestet. Die gesamte Unterkunft steht nun unter Quarantäne. Die Positiv Getesteten sind anscheinend bisher ohne schwerere Krankheitssymptome, benützen aber weiterhin die gleichen Küchen, Toiletten und Gemeinschaftsräume wie die (noch) nicht Infizierten. Ergoldsbach ist kein Einzelfall. Im Landkreis Freising wurde, bevor es einen Infektionsfall gab, eine Unterkunft geräumt und für Quarantänefälle zur Verfügung gestellt. Soviel Voraussicht hat nicht jeder Landrat. An vielen Orten wird, wenn Infizierte festgestellt werden, die Unterkunft komplett unter Quarantäne gestellt. Diejenigen, die noch nicht infiziert sind, sind es so vermutlich nicht mehr lange. Ist diese „Durchseuchung“ nun geplant oder nur Ergebnis von Planlosigkeit? Wenn wenigstens Risikopersonen vorher identifiziert und herausgeholt werden würden. Aber selbst das passiert nicht, oder nicht immer.

Wer besorgt ein Thermometer? Die Behörde scheitert gern an Kleinigkeiten

Übel schließlich auch: es gibt in vielen Unterkünften keinen Seifenspender, keine Papierhandtücher, und auch keine Thermometer. Wenn eine Unterkunft unter Quarantäne gestellt wird, wie sollen die Bewohner*innen dann Fieber messen? Die Behörden zucken da meist mit den Achseln.

Informationen gesucht!

Wir stellen fest: an manchen Orten klappts, an anderen Orten klappt rein gar nichts. Und von vielen Orten wissen wir nicht, was dort passiert. Deshalb hier noch mal der Aufruf:

Bitte berichten Sie uns, wie bei Ihnen die Behörden mit Infektionsfällen umgehen. Wie werden Flüchtlinge auf mögliche Infektionen vorbereitet, haben die Behörden einen Plan, Ausweichquartiere, kennen sie die Risikopersonen und werden diese gesondert untergebracht? Schreiben Sie uns auch gute Beispiele, wo es klappt, wo auch die Ehrenamtlichen in die Bresche springen, wenn es um Schulmaterialien geht oder um Seifenspender. Je mehr gute Informationen wir zu verschiedenen Orten haben, desto präziser können wir hier die Behörden entweder kritisieren oder aber auf die Umstände hinweisen.

Infos bitte an kontakt@fluechtlingsrat-bayern.de

Asylverfahren auf der Kippe, Unterbringung Risiko pur

Pressemitteilung des Bayerischen Flüchtlingsrats vom 18.03.2020

Asylverfahren auf der Kippe, Unterbringung Risiko pur

flüchtlingsrat bayern

Behördenhandeln geht massiv zu Lasten von Geflüchteten

Wer nun den Bescheid nicht versteht sowie formale und sprachliche Anforderungen, welche es zu erfüllen gilt um eine Klage einzureichen nicht erfüllen kann, ist um die Chancen eines fairen Asylverfahrens gebracht.

Akut ist das aber vielleicht ein zweitrangiges Problem. Auch wenn z.B. in Oberbayern weniger als die Hälfte der verfügbaren Plätze in ANKER-Einrichtungen belegt sind, so wird der Raum bisher nicht genutzt, um Flüchtlingen mehr Platz und Abstand zu verschaffen. Vielerorts sind ganze Trakte geschlossen, aber die Flüchtlinge leben dicht an dicht in Mehrbettzimmern. Desinfektionsmittel für Flüchtlinge gibt es nicht, Sanitäranlagen und Kantinen werden gemeinsam genutzt. Die Geflüchteten haben keine Möglichkeit die empfohlenen Hygiene- und Schutzmaßnahmen in diesen Unterbringungen umzusetzen und sich selbst und andere zu schützen.

„Wir erwarten, dass die Regierung und ihre nachgeordneten Behörden jetzt auch bei Flüchtlingen in Gang kommen. Das betrifft eine Unterbringung, die auch in Flüchtlingsunterkünften auf Risikominimierung setzt und dies angemessen an Flüchtlinge und Unterstützer*innen kommuniziert. Die Einrichtung einer Infohotline in den notwendigen Sprachen könnte hier beispielsweise eine gangbare Lösung sein. Flüchtlinge müssen so untergebracht werden, dass sie nicht zwangsläufig mit zig anderen im Dauerkontakt stehen müssen. Das betrifft aber auch das Asylverfahren. Es kann nicht sein, dass die eine Behörde munter Bescheide raushaut, die Flüchtlinge dann aber im Regen stehen, weil sie keine Unterstützung mehr finden, um gegen die Bescheide zu klagen. Wenn hier weiterhin auf die Fristwahrung für Klagen bestanden wird, muss entweder die Zustellung der Bescheide ausgesetzt werden oder aber die Information und Unterstützung der Geflüchteten gewährleistet sein“, fordert Stephan Dünnwald, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats.

Stephan Dünnwald |Bayerischer Flüchtlingsrat

Erneute Sammelabschiebung nach Afghanistan voraussichtlich am 26.03.2018 von Halle/ Leipzig

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ACHTUNG: Erneute Sammelabschiebung nach Afghanistan voraussichtlich am 26.03.2018 vom Flughafen Halle/ Leipzig

Wir haben Hinweise, dass der nächste Abschiebeflug nach Afghanistan voraussichtlich am Montag, den 26.03.2018 vom Flughafen Halle/ Leipzig starten wird. Außerhalb Bayerns sind in der Regel nur Straftäter betroffen. In Bayern vor allem Personen, die a) rechtskräftig abgelehnt worden sind und b) entweder Straftaten begangen haben, trotz Aufforderung keine Tazkira vorlegen können oder als Gefährder eingestuft wurden.

Hier finden Sie Links zu Hinweisen welche Personen grundsätzlich gefährdet sind sowie welche Personen NICHT gefährdet sind. Vieles ist auch in Dari oder Englisch übersetzt.

Warnhinweise (deutsch)
Warnhinweise (dari)
Was tun bei einer Abschiebungsandrohung (deutsch)
Was tun bei einer Abschiebungsandrohung (farsi)
Informationen gegen die Angst
Allgemeine Informationen zu Abschiebungen nach Afghanistan

 

Das UN-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) bereitet derzeit neue Richtlinien zum Schutzbedarf afghanischer Asylsuchender vor. Seit Veröffentlichung der vorherigen Guidelines im April 2016 habe sich „die Sicherheitslage in dem Land  stark verschlechtert“. 2017 seien in Afghanistan bei Anschlägen und Gefechten 3.438 Zivilisten getötet und 7.015 Zivilisten verletzt worden, 16 Prozent davon in der bisher als sichere innerstaatliche Fluchtalternative gehandelten Hauptstadt Kabul. In den Jahren 2016 und 2017 sei Kabul für Zivilisten zur zweitgefährlichsten Region im Land geworden.

Eine ausführliche Zusammenstellung mit Einschätzungen der Sicherheitslage in Afghanistan finden Sie hier >>>

Dennoch weigert sich die Bundesregierung weiterhin, die schlechte Sicherheitslage zu benennen. Wir fordern weiterhin einen sofortigen Stopp der Abschiebungen nach Afghanistan!
Mehr Informationen zu Abschiebungen nach Afghanistan finden Sie hier >>>

Gegen die geplante Abschiebung wird es bayernweit Proteste geben. Informiert euch dazu auf unserer Homepage.

„Flüchtlingshelfer und stolz darauf!“

flüchtlingsrat bayern
Zu den Vorwürfen, die über den Bayerischen Flüchtlingsrat verbreitet werden
Der Bayerische Flüchtlingsrat ist eine Menschenrechtsorganisation und setzt sich für Flüchtlinge ein. Wir stehen Flüchtlingen in ihren Asylverfahren mit Beratung, Information und Vermittlung bei und kämpfen mit ihnen gemeinsam für die Anerkennung ihrer Fluchtgründe.

Dabei arbeiten wir nicht mit einem juristisch verengten, ausgehöhlten Flüchtlingsbegriff, wie es das bayerische Innenministerium tut. Flüchtlinge sind nämlich nicht nur diejenigen, die in einem Asylverfahren als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden. Schon die Genfer Flüchtlingskonvention bezeichnet alle, die aus Angst vor Verfolgung aus ihrem Land fliehen und in einem anderen Land Schutz suchen, als Flüchtlinge. Deshalb gilt für uns: Flüchtling ist, wer geflohen ist!

Wie dringend notwendig es ist, mit diesem normalen Flüchtlingsbegriff zu arbeiten, zeigt die besondere Situation der Flüchtlinge aus Afghanistan. Obwohl es kein Botschaftspersonal mehr in Afghanistan gibt; obwohl der deutsche Botschafter selbst Asyl in der US-Botschaft gefunden hat; obwohl alle (UN-)Organisationen, die noch in Afghanistan tätig sind, sich mit allen anderen Expert*innen einig sind, dass Afghanistan in keinen Landesteilen sicher ist; obwohl es täglich zu Anschlägen der Taliban und des IS kommt, hält Deutschland an der Mär von den sicheren Gebieten in Afghanistan fest. Die Flüchtlinge, die aufgrund dieser Lüge abgeschoben werden sollen, zu unterstützen und vor der Abschiebung zu bewahren, ist uns eine Ehre und eine Kernaufgabe des Bayerischen Flüchtlingsrats!

Ja, es hat uns niemand dafür gewählt, diese Arbeit zu machen, wir haben das aber auch nie behauptet. Darin gleichen wir anderen Menschenrechtsorganisationen wie amnesty international, Greenpeace, Pro Asyl, und viele andere mehr.

Und um mit dem dümmsten Unsinn aufzuräumen: Wir bekommen keine kommunalen und keine Landesmittel. Wir sind nicht der landeseigene Flüchtlingsrat und finanzieren uns nicht aus Steuergeldern. Wir finanzieren uns zu einem großen Teil aus den Mitgliedsbeiträgen unserer Fördermitglieder und aus Spenden von Menschen, die uns und unsere Arbeit richtig und unterstützenswert finden.

„In diesen Zeiten, in denen die CSU noch weiter nach rechts rückt, um die rechte Flanke zu schließen, ist es absolut notwendig, dass es kritische Menschenrechtsorganisationen gibt, die die Interessen der Flüchtlinge vertreten und sich der ideologisch aufgeladenen Hetze gegen Flüchtlinge entgegenstemmen“, erklärt Stephan Dünnwald vom Bayerischen Flüchtlingsrat.

Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats ergänzt: „Gerade weil wir finanziell unabhängig sind und klare Positionen vertreten, werden wir von der bayerischen Staatsregierung und besonders vom Innenministerium angefeindet. Doch das ficht uns nicht an: Getreu dem Motto viel Feind viel Ehr kämpfen wir weiter dafür, dass die Abschiebungen nach Afghanistan sofort gestoppt werden. Wir sind Flüchtlingshelfer*innen und stolz darauf!“

Keine Entscheidungs- und Rückführungszentren in Deutschland!

flüchtlingsrat bayern

Wir fordern die Verhandlungsdelegation von Bündnis 90/Die Grünen auf, keinerlei Kompromisse zu den Entscheidungs- und Rückführungszentren einzugehen. Diese Lager in Bayern sind menschenunwürdig, sie dürfen auf keinen Fall bundesweit etabliert werden!

Begründung:

CDU und CSU haben sich auf Entscheidungs- und Rückführungszentren für neu ankommende Flüchtlinge geeinigt. In Sondierungsgesprächen und Koalitionsverhandlungen mit FDP und Grünen wollen sie diese bundesweit durchsetzen. Als Modelle dienen das Transitzentrum in Ingolstadt/Manching und die Ankunfts- und Rückführungseinrichtung Bamberg. Diese Zentren sind knallharte Abschiebelager, in denen Flüchtlinge mit direktem Druck, eingeschränkten Rechten und menschenunwürdigen Lebensbedingungen massiv zur Ausreise gedrängt werden. Sie werden dort hinter Zäunen von Sicherheitsdiensten kontrolliert und isoliert, der Zugang zu Schule, Arbeit, Rechtsbeistand, Sozialberatung und ehrenamtlicher Unterstützung ist stark eingeschränkt. Sozialleistungen werden fast ausschließlich in Form von Sachleistungen gewährt. Faire Asylverfahren sind nicht gewährleistet, da sich die Flüchtlinge nicht auf die Anhörung vorbereiten können. Die Unterbringung von mehr als 1.000 Flüchtlingen pro Standort führt zu steigenden Konflikten innerhalb der Abschiebelager und zu einer geringen Akzeptanz in der Bevölkerung.

Link zur Petition:
https://www.change.org/p/bayerischer-fl%C3%BCchtlingsrat-keine-entscheidungs-und-r%C3%BCckf%C3%BChrungszentren-in-deutschland

 

Weitere Informationen:
http://www.fluechtlingsrat-bayern.de/ankunfts-und-rueckfuehrungseinrichtungen.html
http://www.zeit.de/2017/43/fluechtlingsheim-fluechtlinge-lager-bamberg-aufnahmeeinrichtung-oberfranken
http://www.sueddeutsche.de/politik/fluechtlingscamp-in-bamberg-himmel-oder-hoelle-1.3719333?reduced=true

AUFRUF ZUR BAYERNWEITEN DEMO AM SAMSTAG, 24. JUNI 2017 IN MÜNCHEN

flüchtlingsrat bayern

Am 24.06.2017 ruft ein breites Bündnis zu einer bayernweiten Demo gegen Arbeits- und Ausbildungsverbote und Abschiebungen auf!

Seit der Ankunft vieler Flüchtlinge im Sommer 2015 sind Viele in Bewegung geraten. Mit großem Engagement traten Tausende ehrenamtliche Flüchtlingshelfer*innen für eine großartige Willkommenskultur ein. Nun stehen Geflüchtete und Unterstützer*innen vor einem Scherbenhaufen. Trotz großen Bemühens beim Deutscherwerb, bei der Suche nach Ausbildungs- und Arbeitsplätzen wird diese Arbeit von zuständigen Behörden, von der bayerischen Staatsregierung und der Bundesregierung unterlaufen. Über 100 afghanische Männer wurden in den letzten Monaten von Deutschland nach Kabul abgeschoben. Viele der Betroffenen arbeiteten jahrelang hier und waren bestens integriert; einige standen kurz vor ihrer Hochzeit. Andere wurden abgeschoben, obwohl sie schwer krank sind. Die Zahl derer, die von Abschiebung bedroht sind, ist um ein Vielfaches höher. Flüchtlinge mit sogenannter „geringer Bleibeperspektive“, viele aus Afghanistan, bekommen Arbeitsverbote, sie dürfen nicht in Ausbildung, häufig gibt es nicht einmal einen Deutschkurs oder ein Praktikum.

Die Bedrohung durch Abschiebungen und Arbeitsverbote wirken wie ein Fallbeil gegen das Bemühen um Integration. Es verurteilt die Betroffenen zum Nichtstun und treibt viele in eine psychische Ausnahmesituation. Es ist ein Schlag ins Gesicht für alle Haupt- und Ehrenamtlichen, für Schulen und Betriebe. Und es hat eine enorme Vergeudung von Steuergeldern zur Folge. In Petitionen, unzähligen Briefen und vielfältigen Protestaktionen in ganz Bayern wurde diese menschenverachtende Ausgrenzungspolitik angeklagt und kritisiert.
Wir sagen: Es reicht! So kann es nicht weitergehen. Es muss sich endlich etwas bewegen. Integration darf nicht bestraft werden. Wer einen Ausbildungsvertrag bekommt, soll eine Ausbildung machen dürfen. Wer eine Arbeit gefunden hat, soll diese antreten und behalten dürfen.
Wir wehren uns auch gegen die Spaltung von Flüchtlingen entlang einer „besseren“ oder „schlechteren“ Bleibeperspektive und wenden uns gegen diese menschenverachtende Politik. Wenn sich die Regierung nicht bewegt, müssen wir uns bewegen!

Obwohl letzten Monat die Abschiebungen nach Afghanistan erst ein Mal ausgesetzt wurden, findet am 28.06.2017 der nächste Abschiebeflug nach Afghanistan statt. Potentiell betroffen sind alleinstehende Männer, die straftätig geworden sind und deren Asylverfahren rechtskräftig negativ beschieden wurde. Weitere Informationen finden Sie hier >>>

 

Also Kommt alle – Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, Geflüchtete, Lehrerinnen und Lehrer, Engagierte aus Initiativen, Menschenrechtsorganisationen, Verbänden und Parteien. Unser Protest muss laut und kraftvoll sein!

Den Aufruf finden Sie in mehreren Sprachen im Anhang sowie hier auf der Homepage.

WANN: 24.06.2017

WO: Auftakt Marienplatz 13:00 h

Bayernweite Kundgebungen gegen die erneute Sammelabschiebung nach Afghanistan

flüchtlingsrat bayern

Am Mittwoch, 31.05.2017 findet die mittlerweile 6. Sammelabschiebung nach Afghanistan statt. Auch diesmal startet der Flieger vom Münchner Flughafen. Wir wollen und können das nicht hinnehmen. Die humanitäre Situation in Afghanistan ist nach wie vor katastrophal!

Die Bundesregierung und auch die bayerische Staatsregierung halten aber weiterhin an ihrer menschenverachtenden Politik fest und führen weitere Sammelabschiebungen nach Afghanistan durch. Im letzten halben Jahr wurden bereits insgesamt 106 Menschen nach Afghanistan abgeschoben.

Trotz der Tatsachen, dass in Afghanistan Krieg herrscht, dass monatlich zahlreiche Zivilist*innen bei Bombenanschläge sterben und dass sich die Situation in der vergangenen Zeit im ganzem Lande wieder dramatisch verschlechtert hat, verweisen die politisch Verantwortlichen der deutschen Abschiebepolitik auf vermeintlich „sichere“ Gebiete in Afghanistan und auf angebliche „innerstaatliche Fluchtalternativen“.

Doch Afghanistan ist auch und vor allem für abgeschobene Geflüchtete nirgendwo sicher! Und bereits jetzt gibt es mehr als eine Millionen Binnenflüchtlinge in Afghanistan, die unzureichend oder gar nicht versorgt und geschützt werden können!

Deshalb solidarisiert euch mit afghanischen Geflüchteten und kommt zu einer der Demos in Bayern:

Kundgebung Nürnberg
Weißer Turm /Ludwigsplatz
Montag, 29.05.17, 17.00 Uhr

 

Kundgebung Bamberg (wöchentlich stattfindend)

Am Gebelmann

Montag, 29.05.2017, 18.00 Uhr

 

Kundgebung München (wöchentlich stattfindend)

Odeonsplatz

Dienstag, 30.05.2017, 18.00 Uhr

 

Kundgebung München (am Tag der Sammelabschiebung)
Flughafen München, MAC-Forum
Mittwoch, 31.05.2017, 19.00 Uhr

Kommt und unterstützt die Proteste!
Afghanistan is not safe! – keine Abschiebungen nach Afghanistan!
Auf unserer Homepage findet ihr aktualisierte Warnhinweise und Informationen, informiert euch und mögliche Betroffene >>>

Bayerischer Flüchtlingsrat fordert: Keine Sonderlager für Balkan-Flüchtlinge

flüchtlingsrat bayern

21.07.2015

Bayern beschließt Abschiebelager für Balkan-Flüchtlinge

Bayerische Staatsregierung beschließt Maßnahmen zur Eindämmung des „Asylmissbrauchs“ / Flüchtlingsrat fordert: Keine Sonderlager für Balkan-Flüchtlinge

Die bayerische Staatsregierung hat bei einer Kabinettsklausur massive Einschnitte in dass Asylrecht beschlossen. Flüchtlinge aus Balkan-Staaten sollen in zwei grenznahen Sonderlagern untergebracht und dort innerhalb von wenigen Tagen abgefertigt werden. Die Anhörung im Asylverfahren soll spätestens drei Tage nach Ankunft stattfinden, die Ablehnung kurz darauf erfolgen. Die Verwaltungsgerichte sollen in den Sonderlagern Außenstellen eröffnen, um auch mögliche Klagen gegen Ablehnungsbescheide innerhalb weniger Tage ablehnen zu können. Die Betroffenen erwartet Arbeitsverbote, Sachleistungen und die völlige Isolation aufgrund der grenznahen Lage. Eine asylrechtliche Beratung ist so praktisch unmöglich und hindert Flüchtlinge daran, die rechtsstaatlich garantierten Rechtsmittel überhaupt nutzen zu können.

Diese Sonderlager wurden bereits Mitte Juni 2015 auf der bundesweiten Ministerpräsidentenkonferenz besprochen (wir berichteten). Bayern macht sich nun daran, diese Sonderlager schnellstmöglich in Betrieb zu nehmen, denn „die asylpolitischen Maßnahmen zur Verringerung des Asylzustroms [dürften] nicht auf die lange Bank geschoben werden“, erklärte Ministerpräsident Horst Seehofer.

Der Bayerische Flüchtlingsrat warnt eindringlich vor der Umsetzung dieser Pläne. Nach wie vor finden sich viele Roma unter den Balkan-Flüchtlingen, die dringende Schutzgründe haben können. Bei den für sicher erklärten Herkunftsländern Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien liegt der Anteil an Roma in den Monaten Januar bis März 2015 zwischen 57 % und 92 %, bei Albanien und dem Kosovo zwischen 6 % und 21 %. Roma sind die am meisten verfolgte Minderheit in ganz Europa. Außerdem: Minderheitsangehörige oder nicht – die Pläne der CSU diskriminieren Asylsuchende aufs Massivste und machen das Asylrecht zur Farce.

Bayern will Balkan-Flüchtlinge in diesen Abschiebelagern unterbringen, um sie von der Gesellschaft fernzuhalten und zu isolieren. Ohne Zugang zu asylrechtlicher Beratung werden sie in Fließbandverfahren mit Ablehnungsvordrucken abgefertigt und außer Landes geschafft“, kritisiert Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Darüber hinaus hat Deutschland gegenüber Sinti und Roma eine besondere historische Verantwortung. Das scheint der bayerischen Staatsregierung egal zu sein. Sie will die Nachfahren der Opfer des nationalsozialistischen Völkermords mit entwürdigenden Lebensbedingungen in großen Abschiebelagern abschrecken und vertreiben. Horst Seehofer tritt unsere historische Verantwortung mit Füßen!

Infos hier: http://www.fluechtlingsrat-bayern.de/beitrag/items/bayern-beschliesst-abschiebelager-fuer-balkan-fluechtlinge.html

Flüchtlingsrat Berlin: Flüchtlinge in Berlin menschenwürdig unterbringen und versorgen!

Flüchtlingsrat BER

Pressemitteilung vom 25. Februar 2015

 

Spätestens seit November 2014 befinden sich die Standards der Unterbringung und Versorgung Asylsuchender in Berlin im freien Sinkflug: Container, Tragluft- und Turnhallen, und gänzlich obdachlos gelassene Asylsuchende. Der Flüchtlingsrat hat in den letzten Wochen die neuen Notunterkünfte besucht und mit zahlreichen Asylsuchenden, Beratungsstellen und Initiativen gesprochen. Wir ziehen Bilanz:

Unterbringung

Aktuell werden in Berlin von 62 Unterkünften für Asylsuchende 22 als „Notunterkünfte“ deklariert und unter Nichteinhaltung der geltenden Mindeststandards belegt, darunter Schulen, Bürogebäude, zwei Traglufthallen und sieben Turnhallen.

In den Hallen fehlt es am Allernötigsten. Bis zu 200 Menschen sind gemeinsam in einem Raum untergebracht, in manchen Hallen stehen Feldbetten ohne jeden Sichtschutz dicht an dicht. Privatsphäre und Rückzugsmöglichkeiten gibt es nicht. Es fehlen Möglichkeiten Wäsche zu waschen und zu trocknen, es gibt oft keine Waschmaschinen. Schränke zur Aufbewahrung von Wertgegenständen, Kleidung und anderen persönlichen Gegenständen fehlen. Nur in den Traglufthallen und in einer Turnhalle wurden Schließfächer aufgestellt. Die Menschen sind in den Hallen anders als von Sozialsenator Czaja angekündigt nicht nur für wenige Tage, sondern häufig bereits seit Eröffnung der Notunterkunft, oft über Wochen und Monate untergebracht.

Bei seinen Besuchen in den Notunterkünften hat der Flüchtlingsrat festgestellt, dass auch besonders schutzbedürftige Asylsuchende unterschiedslos in Turnhallen eingewiesen werden. Darunter auf den ersten Blick erkennbar Schutzbedürftige wie Hochschwangere, Erwachsene mit Rollator, Familien mit Säuglingen, sowie Asylsuchende mit Attest wie z.B. Traumatisierte, ein epilepsiekrankes Kind oder eine Frau mit Multipler Sklerose. Auch sie müssen über Wochen in den Turnhallen leben und wurden teils aus dem Krankenhaus wieder in die Turnhalle entlassen. Versuche, die Verlegung besonders Schutzbedürftiger in geeignetere Wohnheime zu erwirken, gestalten sich als überaus schwierig.

Das Betreuungspersonal in den Turnhallen ist nach dem Eindruck des Flüchtlingsrats zwar bemüht, die Versorgung sicherzustellen, kann jedoch an den grundsätzlichen Problemen in den Hallen wenig ändern. Anders als in regulären Unterkünften wird in den meisten Notunterkünften lediglich sprachkundiges, aber kein fachlich qualifizierte Personal (ErzieherInnen, SozialarbeiterInnen mit Kenntnissen im Sozial- und Asylrecht) eingestellt. Zudem fehlt es meist an Arbeitsplätzen für die BetreuerInnen, es gibt in vielen Notunterkünften keine Beratungsräume, keine Computerarbeitsplätze, kein Internet.

Nach Ansicht des Flüchtlingsrats sind die Turnhallen für die Unterbringung Asylsuchender völlig ungeeignet. Durch die dichte Belegung ohne jede Privatsphäre, werden die Persönlichkeitsrechte der dort untergebrachten Menschen verletzt. Das wochenlange Schafen auf Feldbetten ohne Matratze gefährdet zudem die Gesundheit.

  • Wir fordern den Senat auf, sicherzustellen, dass niemand mehr als eine Nacht in den Hallen verbringen muss.
  • Alle Notunterkünfte müssen ausgestattet werden mit Waschmaschinen und Trocknern, Betten mit Matratzen, abschließbaren Schränken, Trennwänden, Internet und Beratungsräumen sowie PC-Arbeitsplätzen und Teeküchen für BetreuerInnen und BewohnerInnen.
  • Wir fordern die privaten und gemeinnützigen Betreiber der Notunterkünfte auf, sich gegenüber dem LAGeSo für die Einhaltung menschenwürdiger Standards einzusetzen und für den Betrieb von Unterkünften, in denen nicht ein Mindestmaß an Ausstattung und Privatsphäre gewährleistet ist, nicht zur Verfügung zu stehen. Die Zustände in den Turnhallen sind mit dem Selbstverständnis gemeinnütziger Betreiber nicht vereinbar.
  • Wir fordern den Senat auf, statt Turnhallen Ferienwohnungen und die laut Berliner Zeitung 7.000 leerstehenden Sozialwohnungen anzumieten oder zu beschlagnahmen, und auch leer stehende Bundesimmobilien zu beschlagnahmen und ggf. instand zu setzen, z.B. Kasernen, leerstehende Wohnhäuser in der Beermannstr. an der Autobahntrasse in Treptow usw.

Fehlende Versorgung und Nichteinleitung des Asylverfahrens beim LAGeSO

Aufgrund fehlender Personalausstattung der Zentralen Aufnahmestelle für Asylsuchende ZAA beim LAGeSo Berlin erhalten viele neu ankommende Asylsuchende derzeit nicht die ihnen gesetzlich zustehende Versorgung mit Krankenscheinen, Bargeld für den persönlichen Bedarf und den BerlinPass für ein vergünstigtes BVG-Ticket. Auch das Asylverfahren wird häufig entgegen bundesgesetzlicher Vorgaben nicht umgehend eingeleitet.

Asylsuchenden wird bei der ersten Vorsprache – so sie denn überhaupt vorgelassen werden – oft nur die Kostenübernahme für einen Platz in einer Traglufthalle oder Turnhalle ausgehändigt mit der Aufforderung, in einer Woche oder 10 Tagen erneut vorzusprechen.

In der Zwischenzeit ist die medizinische Versorgung nicht sichergestellt. Wohnheimpersonal und Ehrenamtliche improvisieren. In Dahlem hat die Kirche gespendetes Geld bei der Apotheke zur Versorgung mit Medikamenten hinterlegt, Anwohner haben die aus gegebenem Anlass erforderlich gewordene Impfung gegen Masern organisiert.

  • Wir fordern den Senat auf, die Einleitung der Asylverfahren nicht zu verzögern und die sofortige Registrierung Asylsuchender bei ihrer Erstvorsprache bei der ZAA und ihre unverzügliche Weiterleitung zur förmlichen Asylantragstellung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAMF sicherzustellen.
  • Wir fordern den Senat auf, entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen bei der Erstvorsprache die materielle Existenzsicherung der Asylsuchenden sicherzustellen (Barbetrag nach § 3 AsylbLG, Kleidung, Krankenscheine, Berlinpass, Unterkunft).
  • Wir fordern den Senat auf, seinen Verpflichtungen aus den einschlägigen gesetzlichen Maßgaben (AsylVfG; AsylbLG, IfSG, GDG Berlin)[1] nachzukommen und eine unverzügliche Gesundheitsuntersuchung und erforderliche Impfungen der Asylsuchenden auch im Hinblick auf deren Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften – ggf. auch durch Beauftragung niedergelassener ÄrztInnen – sicherzustellen.
  • Das LAGeSo ist räumlich und personell entsprechend arbeitsfähig

Unzumutbare Zustände bei der Asylaufnahme- und Leistungsstelle ZAA und ZLA

Um bei der Zentralen Asylaufnahmestelle ZAA (neu ankommende Asylsuchende) oder der der Zentralen Leistungsstelle ZLA (bereits registrierte Asylsuchende) des LAGeSo vorzusprechen, müssen die Geflüchteten über viele Stunden hinweg warten. Erst im Freien um beim Sicherheitsdienst eine Wartenummer zu erhalten, dann im Wartebereich bis sie aufgerufen werden.

Viele Menschen stellen sich nachts an und warten im Freien ohne Sitzgelegenheit und Wetterschutz, um noch eine Wartenummer zu erhalten. Berichten zufolge weigerte sich der Wachschutz, schwerbehinderte Menschen an Krücken auch nur zu einer Sitzgelegenheit vorzulassen.

Als Wartebereich für die ZAA wurde auf dem Gelände des LAGeSo ein Zelt aufgestellt. Das Zelt steht auf bloßer Erde, die eingeleitete Heizluft wirbelt den Bodenstaub auf, so dass viele Wartenden sich einen Mundschutz vorhalten. Es fehlen Sitzgelegenheiten und eine Abfallentsorgung. Unvorstellbar, dass es sich bei diesem überfüllten, überheizten, vermüllten und staubgeladenen Zelt ohne Fußboden um den Wartebereich einer deutschen Behörde handelt.

Der Flüchtlingsrat hat mit vielen Menschen gesprochen, die in dem Zelt bis zu 10 Stunden warten mussten, ohne schließlich bei der ZAA vorsprechen zu können. Wir sprachen mit zwei Irakern, die aus Mangel an Alternativen in dem Zelt übernachtet haben. Ein Asylsuchender aus Pakistan, der trotz stundenlangen Wartens nicht bedient wurde, berichtete uns, dass er im nahegelegenen Hauptbahnhof übernachtet hat.

Begleitpersonen der Asylsuchenden werden vom Wachschutz des LAGeSo neuerdings abgewiesen. Es gäbe eine Anweisung „von ganz oben“, Begleitpersonen nicht mehr in die Behörde zu lassen – ein klarer Verstoß gegen das in § 14 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz VwVerfG gesetzlich verbriefte Recht, jederzeit einen Beistand zu allen Behördenterminen und -vorsprachen mitzubringen. Auch MitarbeiterInnen des Flüchtlingsrats, die Asylsuchende begleiteten, wurden nicht in die Behörde gelassen.

  • Der Flüchtlingsrat fordert den Senat auf, unverzüglich für würdige Wartebedingungen beim LAGeSo zu sorgen, und dabei auch die besonderen Bedürfnisse und bevorzugte Abfertigung besonders vulnerabler Flüchtlinge zu berücksichtigen (u.a. Behinderte, Menschen mit Mobilitätseinschränkung, Schwangere, Kranke, Alte, Menschen mit Säuglingen und Kleinkindern).
  • Wir fordern den Senat auf, LAGeSo-Präsident Allert anzuweisen, seine rechtswidrige Weisung an das Sicherheitspersonal, Begleitpersonen den Zutritt zu seiner Behörde zu verwehren, sofort zurückzunehmen.
  • Wir fordern den Senat auf, durch ausreichend Personaleinsatz im LAGeSo sicherzustellen, dass Wartezeiten auf ein zumutbares Maß beschränkt werden.

Fehlende Unterstützung bei der Wohnungssuche

Asylsuchende, geduldete und anerkannte Flüchtlinge verbleiben oft monate- und jahrelang in den Sammelunterkünften, weil sie keine Mietwohnung finden. Sozialsenator Czaja hat im Abgeordnetenhaus berichtet, dass           derzeit über 2000 anerkannte Flüchtlinge in Not- und Gemeinschaftsunterkünften des LAGeSo leben, für die leistungsrechtlich die Jobcenter zuständig sind, und die trotz ihres gesicherten Aufenthaltsstatus keine Mietwohnung finden.

VermieterInnen (besonders die städtischen Wohnungsbaugenossenschaften) setzen häufig für einen Mietabschluss einen mindestens noch ein Jahr gültigen Aufenthaltstitel voraus und weigern sich generell an Asylsuchende zu vermieten.

Die Britzer Flüchtlingsinitiative teilt in einer Pressemitteilung vom 24. Februar 2015 mit, dass Wohnungsbaugesellschaften geflüchtete Menschen mit fadenscheinigen Argumenten ablehnen, zum Beispiel weil sie mangels Sprachkenntnissen die Hausordnung nicht lesen könnten.

Städtische Wohnungsgesellschaften nehmen regelmäßig keine Bewerbungen von asylsuchenden, anerkannten und geduldeten Flüchtlingen entgegen unter dem Verweis auf das mit dem LAGeSo vereinbarte jährliche Kontingent von 275 Wohnungen für Asylsuchende.

Dieses Kontingent ist angesichts steigender Flüchtlingszahlen viel zu gering. Zudem steht es ausschließlich für Asylsuchende zur Verfügung, nicht aber für anerkannte oder geduldete Flüchtlinge.

Eine Gruppe von Kontingentflüchtlingen aus Syrien beklagt in einem offenen Brief vom 6. Januar 2015 dieses Problem. Sie bemängeln fehlende professionelle Unterstützung bei der Wohnungssuche und weisen auf die viel zu niedrigen, realitätsfernen sozialrechtlichen Mietobergrenzen hin.

Mietübernahmescheine von Amts wegen ausstellen

Mietkostenübernahmescheine zur Vorlage bei Vermietern sind notwendig, um die eigenständigen Wohnungssuche zu ermöglichen. Sie sollten Angaben enthalten zu den einschlägigen sozialrechtlichen Konditionen (zulässige Mietobergrenze, ggf. Mietwuchergrenze, Zustand der Wohnung, Kautionsübernahme, Maßgaben zu möbliertem Wohnraum, Untermiete, befristeten Verträgen etc.).

ZLA, bezirklichen Sozialämter und die Jobcenter sollten an alle in Not- oder Gemeinschaftsunterkünften untergebrachte Asylsuchende, Geduldete und anerkannte Flüchtlinge von Amts wegen auszustellen.

Mietübernahmescheine rechtsverbindlich und verständlich formulieren

Die Mietübernahmescheine der ZLA sind in vielen Punkten verbesserungsbedürftig:

  • Der verwirrende, für Flüchtlinge und Vermieter unverständliche Vorbehalt zum Kostenvergleich mit Gemeinschaftsunterkünften muss entfallen, da diese auch für Alleinstehende immer teurer als die sozialrechtlichen Mietobergrenzen sind.
  • Der Hinweis, dass Kautionen im Einzelfall geprüft werden, muss geändert werden, dass Kautionen, Genossenschaftsanteile und Maklerkosten im nach BGB zulässigen Rahmen übernommen werden.
  • Um die eigenständige Suche und Anmietung von Wohnraum zu ermöglichen, muss der Mietübernahmeschein eine rechtsverbindliche Kostenübernahme beinhalten, adressiert an den Vermieter nach Wahl.
  • Die Mietobergrenzen-Tabelle sollte nur die auf die konkrete Personenzahl zutreffenden Werte beinhalten, dann ist sie weniger verwirrend.

LAGeSo-Bürokratie verprellt Wohnungsanbieter

Bei der ZLA erfolgt inzwischen meist eine Sofortprüfung und Zustimmung zur Mietübernahme für von Asylsuchenden gefundene Mietwohnungen.

Die Genehmigung wird jedoch nur unter der Voraussetzung eines mindestens drei oder vier Wochen in der Zukunft liegenden Mietvertragsbeginns erteilt. Die ZLA begründet dies damit, dass erst drei oder vier Wochen später ein Termin möglich sei, um die Kautionsübernahme, Erstausstattung der Wohnung usw. mit dem Asylsuchenden zu klären.

Solange müsse der Vermieter die Wohnung unvermietet lassen und der Asylsuchende in der Gemeinschaftsunterkunft verbleiben. Viele Wohnungsangebote erledigen sich dadurch. Dringend benötigte Plätze in Gemeinschaftsunterkünften werden blockiert. Dabei führt die Verlängerung der Gemeinschaftsunterbringung zu erheblichen Mehrkosten für das Land.

Die ZLA verweigert die Kostenübernahme auch, wenn die Aufenthaltsgestattung nur noch zwei Monate oder weniger gültig ist. Dabei werden Aufenthaltsgestattungen regelmäßig nur für 6 Monate ausgestellt und verlängert. Die Restlaufzeit lässt daher keinerlei Rückschlüsse auf die Bleibeprognose zu.

Die Kampagne der Berliner Integrationsbeauftragten, Wohnungen an Flüchtlinge zu vermieten wird durch das Verhalten der ZLA konterkariert.

Wohnberechtigungsscheine auch für AsylbLG-Berechtigte

In Auslegung des § 27 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz muss der Senat die Wohnungsämter anweisen, Wohnberechtigungsscheine auch an AsylbLG-Berechtigte auszugeben, wie dies auch bereits in Bremen, Köln und Potsdam der Fall ist.

Unterstützung der Wohnungssuche für alle Flüchtlingsgruppen

Der Flüchtlingsrat fordert der Unterbringung von asylsuchenden, geduldeten und anerkannten Flüchtlingen in private Mietwohnungen höchste Priorität einzuräumen und mit gezielten Maßnahmen zu fördern, u.a. durch

  • Öffentlicher Appell des Regierenden Bürgermeisters, Mietwohnungen an Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen, und nachvollziehbare Veröffentlichung der hierfür maßgeblichen Konditionen.
  • Einrichtung von SozialarbeiterInnen-Stellen zur professionellen Unterstützung bei der Wohnungssuche für alle Gruppen von Flüchtlingen, auch für Geduldete, für anerkannte Flüchtlinge und für aufgenommene Kontigentflüchtlinge. Die auf Initiative des LAGeSo eingerichtete Beratungsstelle des Evangelischen Jugend-und Fürsorgewerks EJF in der Turmstr. in Moabit berät bisher ausschließlich Asylsuchende.
  • Erhebliche quantitative Ausweitung des Kontingents bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften, Ausweitung des bisher auf Asylsuchende beschränkten Kontingents auf alle Flüchtlingsgruppen, Einbeziehung weiterer Wohnungsgesellschaften.

Viele der Probleme bei der Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden sind hausgemacht u.a. durch zu späte Reaktion des Senats auf die steigenden Flüchtlingszahlen, durch wenig vorausschauende Planung, durch mangelnden Personaleinsatz und Festhalten an bürokratischen Vorgehensweisen, und Ignoranz gegenüber den mehrfach vom Flüchtlingsrat und anderen Organisationen/Initiativen vorgetragenen Vorschlägen zur Erleichterung der Wohnungssuche und besseren medizinischen Versorgung.

 

Einführung einer Gesundheitskarte

Die Einführung einer Gesundheitskarte für Asylsuchende nach Bremer und Hamburger Vorbild könnte wesentlich zur Entlastung der Leistungsstelle und des medizinischen Dienstes beim LAGeSo beitragen.

Zahlreiche Dienstleistungen, die in Berlin bisher das LAGeSo und die Bezirkssozialämter im Zusammenhang mit der medizinischen Versorgung, der Ausgabe von Papierkrankenscheinen und der Prüfung von Krankenhausbehandlungen, ärztlichen Verordnungen usw. nach dem AsylbLG erbringen, könnten durch die Einführung einer Gesundheitskarte entfallen bzw. an die nach § 264 Abs. 1 SGB V beauftragte Krankenkasse übertragen werden.

Wie die in Hamburg vorgenommene Evaluation zeigt, würde eine solche Vereinbarung dazu beitragen, Personalkosten bei der Sozialverwaltung einzusparen, die Abrechnung durch EDV-basierte Verfahren für die Leistungserbringer zu vereinfachen, bestehende Unklarheiten beim Leistungsspektrum nach §§ 4 und 6 AsylbLG zu beseitigen, für die Asylsuchenden den Zugang zu Behandlung zu erleichtern und ohne Mehrkosten den Leistungsumfang weitgehend an das Niveau der Gesetzlichen Krankenversicherung anzugleichen.

  • Wir fordern den Berliner Senat auf, unverzüglich nach Bremer und Hamburger Vorbild mit der AOK oder einer anderen Krankenkasse eine Vereinbarung über die Einführung einer Krankenversichertenkarte nach AsylbLG abzuschließen.

 

Weitere Infos können Sie der Pressemappe zu unserem Pressegespräch vom 25. Februar 2015 entnehmen: www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/PM_Notunterkunft.pdf

 

Pressekontakt: Flüchtlingsrat Berlin, Tel: 030-243445762, buero@fluechtlingsrat-berlin.de

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