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Beiträge mit Schlagwort ‘Geflüchtete’

Von planlos bis bedenkenlos – der Umgang bayerischer Behörden mit Corona in Flüchtlingsunterkünften ist vielerorts haarsträubend

flüchtlingsrat bayern

Die bayerische Regierung und der Ministerpräsident genießen gerade eine hohe Reputation, was den Umgang mit der Corona-Krise betrifft. Überall ist es entweder organisiert, oder da, wo es das nicht ist, spürt man zumindest den Willen, mit Widrigkeiten fertig zu werden. Wenn man sich die Situation in Flüchtlingsunterkünften anschaut, dann bröckelt dieser Eindruck schnell. Das heißt: an manchen Orten klappt es gut, erleben wir kompetente Behörden, wo offenkundig die Mitarbeiter*innen auch mitdenken. Anderswo aber fragt man sich: was passiert hier?

Der Virus bedroht alle gleich?

Grundsätzlich ist die Enge und das Fehlen von Rückzugsräumen in Flüchtlingsunterkünften eine Einladung an den Corona-Virus. Der Innenminister spricht davon, man wolle die Bewohnerdichte „entzerren“. Das, so der Eindruck des Bayerischen Flüchtlingsrats, findet an manchen Orten statt, an anderen hingegen nicht. In Ankerzentren, meist alten Kasernen, gibt es gerade ausreichend Platz. In vielen Gemeinschaftsunterkünften hingegen gibt es kein freies Bett mehr. Das ist fatal, wenn es die ersten Infektionsfälle gibt. Flüchtlinge zählen nicht zu denen, wo besonders viele Infektionen zu verzeichnen sind. Gibt es aber Infektionsfälle, dann wird eine Flüchtlingsunterkunft oft zu einem richtig gefährlichen Ort – für die, die drin leben müssen.

Durchseuchung in der Unterkunft? Plan oder verplant?

Ergoldsbach bei Landshut: von 15 Bewohnern wurden 4 Corona-positiv getestet. Die gesamte Unterkunft steht nun unter Quarantäne. Die Positiv Getesteten sind anscheinend bisher ohne schwerere Krankheitssymptome, benützen aber weiterhin die gleichen Küchen, Toiletten und Gemeinschaftsräume wie die (noch) nicht Infizierten. Ergoldsbach ist kein Einzelfall. Im Landkreis Freising wurde, bevor es einen Infektionsfall gab, eine Unterkunft geräumt und für Quarantänefälle zur Verfügung gestellt. Soviel Voraussicht hat nicht jeder Landrat. An vielen Orten wird, wenn Infizierte festgestellt werden, die Unterkunft komplett unter Quarantäne gestellt. Diejenigen, die noch nicht infiziert sind, sind es so vermutlich nicht mehr lange. Ist diese „Durchseuchung“ nun geplant oder nur Ergebnis von Planlosigkeit? Wenn wenigstens Risikopersonen vorher identifiziert und herausgeholt werden würden. Aber selbst das passiert nicht, oder nicht immer.

Wer besorgt ein Thermometer? Die Behörde scheitert gern an Kleinigkeiten

Übel schließlich auch: es gibt in vielen Unterkünften keinen Seifenspender, keine Papierhandtücher, und auch keine Thermometer. Wenn eine Unterkunft unter Quarantäne gestellt wird, wie sollen die Bewohner*innen dann Fieber messen? Die Behörden zucken da meist mit den Achseln.

Informationen gesucht!

Wir stellen fest: an manchen Orten klappts, an anderen Orten klappt rein gar nichts. Und von vielen Orten wissen wir nicht, was dort passiert. Deshalb hier noch mal der Aufruf:

Bitte berichten Sie uns, wie bei Ihnen die Behörden mit Infektionsfällen umgehen. Wie werden Flüchtlinge auf mögliche Infektionen vorbereitet, haben die Behörden einen Plan, Ausweichquartiere, kennen sie die Risikopersonen und werden diese gesondert untergebracht? Schreiben Sie uns auch gute Beispiele, wo es klappt, wo auch die Ehrenamtlichen in die Bresche springen, wenn es um Schulmaterialien geht oder um Seifenspender. Je mehr gute Informationen wir zu verschiedenen Orten haben, desto präziser können wir hier die Behörden entweder kritisieren oder aber auf die Umstände hinweisen.

Infos bitte an kontakt@fluechtlingsrat-bayern.de

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Asylverfahren auf der Kippe, Unterbringung Risiko pur

Pressemitteilung des Bayerischen Flüchtlingsrats vom 18.03.2020

Asylverfahren auf der Kippe, Unterbringung Risiko pur

flüchtlingsrat bayern

Behördenhandeln geht massiv zu Lasten von Geflüchteten

Wer nun den Bescheid nicht versteht sowie formale und sprachliche Anforderungen, welche es zu erfüllen gilt um eine Klage einzureichen nicht erfüllen kann, ist um die Chancen eines fairen Asylverfahrens gebracht.

Akut ist das aber vielleicht ein zweitrangiges Problem. Auch wenn z.B. in Oberbayern weniger als die Hälfte der verfügbaren Plätze in ANKER-Einrichtungen belegt sind, so wird der Raum bisher nicht genutzt, um Flüchtlingen mehr Platz und Abstand zu verschaffen. Vielerorts sind ganze Trakte geschlossen, aber die Flüchtlinge leben dicht an dicht in Mehrbettzimmern. Desinfektionsmittel für Flüchtlinge gibt es nicht, Sanitäranlagen und Kantinen werden gemeinsam genutzt. Die Geflüchteten haben keine Möglichkeit die empfohlenen Hygiene- und Schutzmaßnahmen in diesen Unterbringungen umzusetzen und sich selbst und andere zu schützen.

„Wir erwarten, dass die Regierung und ihre nachgeordneten Behörden jetzt auch bei Flüchtlingen in Gang kommen. Das betrifft eine Unterbringung, die auch in Flüchtlingsunterkünften auf Risikominimierung setzt und dies angemessen an Flüchtlinge und Unterstützer*innen kommuniziert. Die Einrichtung einer Infohotline in den notwendigen Sprachen könnte hier beispielsweise eine gangbare Lösung sein. Flüchtlinge müssen so untergebracht werden, dass sie nicht zwangsläufig mit zig anderen im Dauerkontakt stehen müssen. Das betrifft aber auch das Asylverfahren. Es kann nicht sein, dass die eine Behörde munter Bescheide raushaut, die Flüchtlinge dann aber im Regen stehen, weil sie keine Unterstützung mehr finden, um gegen die Bescheide zu klagen. Wenn hier weiterhin auf die Fristwahrung für Klagen bestanden wird, muss entweder die Zustellung der Bescheide ausgesetzt werden oder aber die Information und Unterstützung der Geflüchteten gewährleistet sein“, fordert Stephan Dünnwald, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats.

Stephan Dünnwald |Bayerischer Flüchtlingsrat

Erneute Sammelabschiebung nach Afghanistan voraussichtlich am 26.03.2018 von Halle/ Leipzig

flüchtlingsrat bayern

ACHTUNG: Erneute Sammelabschiebung nach Afghanistan voraussichtlich am 26.03.2018 vom Flughafen Halle/ Leipzig

Wir haben Hinweise, dass der nächste Abschiebeflug nach Afghanistan voraussichtlich am Montag, den 26.03.2018 vom Flughafen Halle/ Leipzig starten wird. Außerhalb Bayerns sind in der Regel nur Straftäter betroffen. In Bayern vor allem Personen, die a) rechtskräftig abgelehnt worden sind und b) entweder Straftaten begangen haben, trotz Aufforderung keine Tazkira vorlegen können oder als Gefährder eingestuft wurden.

Hier finden Sie Links zu Hinweisen welche Personen grundsätzlich gefährdet sind sowie welche Personen NICHT gefährdet sind. Vieles ist auch in Dari oder Englisch übersetzt.

Warnhinweise (deutsch)
Warnhinweise (dari)
Was tun bei einer Abschiebungsandrohung (deutsch)
Was tun bei einer Abschiebungsandrohung (farsi)
Informationen gegen die Angst
Allgemeine Informationen zu Abschiebungen nach Afghanistan

 

Das UN-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) bereitet derzeit neue Richtlinien zum Schutzbedarf afghanischer Asylsuchender vor. Seit Veröffentlichung der vorherigen Guidelines im April 2016 habe sich „die Sicherheitslage in dem Land  stark verschlechtert“. 2017 seien in Afghanistan bei Anschlägen und Gefechten 3.438 Zivilisten getötet und 7.015 Zivilisten verletzt worden, 16 Prozent davon in der bisher als sichere innerstaatliche Fluchtalternative gehandelten Hauptstadt Kabul. In den Jahren 2016 und 2017 sei Kabul für Zivilisten zur zweitgefährlichsten Region im Land geworden.

Eine ausführliche Zusammenstellung mit Einschätzungen der Sicherheitslage in Afghanistan finden Sie hier >>>

Dennoch weigert sich die Bundesregierung weiterhin, die schlechte Sicherheitslage zu benennen. Wir fordern weiterhin einen sofortigen Stopp der Abschiebungen nach Afghanistan!
Mehr Informationen zu Abschiebungen nach Afghanistan finden Sie hier >>>

Gegen die geplante Abschiebung wird es bayernweit Proteste geben. Informiert euch dazu auf unserer Homepage.

Frohes neues… Nichts: Perspektiven für junge Flüchtlinge schaffen statt gefährden – Jetzt verantwortlich handeln!

Gemeinsamer Appell von 19 Verbänden und Organisationen aus Jugend- und Flüchtlingshilfe

BuMF

Die Unterzeichnenden, darunter die Jugendinitiativen Careleaver e.V. und Jugendliche ohne Grenzen (JoG), appellieren an Politik und Verwaltung, unbegleitete Minderjährige auf dem Weg in die Volljährigkeit nicht alleine zu lassen. Systembedingt werden zum Jahreswechsel jugendliche Geflüchtete regelmäßig volljährig (gemacht). Werden sie dann sich selbst überlassen, drohen Destabilisierung, Schul- und Ausbildungsabbrüche und im schlimmsten Fall die Obdachlosigkeit. Die Weichen für gute Übergänge und funktionierende Anschlussversorgung müssen daher jetzt von Politik und den zuständigen Trägern gestellt werden.

Während junge Flüchtlinge als „jugendlich, männlich, Ausländer“ medial insbesondere im Kontext von Kriminalität thematisiert werden, ist wenig bekannt über die zahlreichen Hürden, mit denen junge Geflüchtete tagtäglich zu kämpfen haben. Unbegleitete Minderjährige gehören zu den besonders Schutzbedürftigen unter den Geflüchteten. Trotzdem werden ihnen, insbesondere seit dem Jahr des großen Flüchtlingszugangs 2015/2016, fundamentale Rechte vorenthalten: So wurde ihr Recht auf Elternnachzug massiv eingeschränkt und ihre Unterbringung und Versorgung in vielen Kommunen unterhalb geltender Standards der Jugendhilfe vielfach hingenommen.

Viele der damals als Jugendliche im Alter von 15 oder 16 Jahren eingereisten Geflüchteten werden nun volljährig, ein Großteil von ihnen zum 31.12. oder 1.1. – ein fiktives Geburtsdatum, das bei ungeklärtem oder nicht nachweisbarem Geburtstag behördlich festgelegt wird, ohne dass sich die jungen Menschen effektiv dagegen wehren könnten.

Mit diesem festgelegten Datum wird in zahlreichen Kommunen die Jugendhilfe beendet, obwohl es einen rechtlichen Anspruch auf Weitergewährung der Hilfe bis zum 21. Lebensjahr gibt, wenn ein individueller Bedarf vorliegt. Damit stellt sich insbesondere die Frage nach Unterbringung und Lebensunterhaltssicherung neu. Eine Anschlussversorgung ist nicht immer unmittelbar gewährleistet. Mit den hier entstehenden Versorgungslücken bei Beendigung der Jugendhilfe haben auch junge Menschen ohne Fluchthintergrund, die die Jugendhilfe verlassen, zu kämpfen. Bei jungen Geflüchteten kommt hinzu, dass ihr Aufenthalt oftmals noch nicht gesichert ist, die Anschlussversorgung aber hiervon abhängt und sie zum Teil gezwungen werden, ihren Wohnort zu wechseln. Ohne Unterstützung führt dies zu Schul- und Ausbildungsabbrüchen, Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften oder gar Obdachlosigkeit.

Fehlende Übergangsmechanismen, unzureichende Hilfe-Koordination, mangelnde Beratungsstrukturen und nicht aufeinander abgestimmte Gesetze sowie Behördenpraxis sorgen hier für Perspektivlosigkeit: „Für meine Freunde ist der 18. Geburtstag ein Freudentag. Ich habe große Angst davor 18 zu werden. Durch die Jugendhilfe bin ich dabei meine Ziele im Leben zu erreichen und plötzlich soll damit Schluss sein.“ sagt ein Jugendlicher der Initiative Jugendliche ohne Grenzen (JoG) befragt zu seinem bevorstehenden „Geburtstag.“ Belastend hinzu kommt die Angst vor Abschiebung, denn bei geduldeten Jugendlichen endet mit dem 18. Geburtstag der Schutz vor der Abschiebung.

Die Jugendhilfe ist deshalb in besonderem Maße gefordert, damit die erforderliche Unterstützung gewährt wird und der Übergang in die vorgesehenen Unterstützungssysteme gelingen kann. Sie darf aber mit dieser Aufgabe nicht alleine gelassen werden. Auch die Träger von Sozialhilfe und Jobcenter müssen endlich Verantwortung für die jungen Menschen übernehmen. Dafür ist allerdings zentral, dass Politik zu den jungen Menschen sowie zu ihrer Integration in die deutsche Gesellschaft auch tatsächlich steht und ihnen (Aus)Bildung und Perspektivschaffung ermöglicht, statt diese durch fortwährende gesetzliche Verschärfungen zu torpedieren und zu verhindern.

„Bildungserfolge, Integration und Erfolge der Jugendhilfe dürfen an der Schwelle zur Volljährigkeit nicht riskiert werden“, erklärt Nerea González Méndez de Vigo vom Bundesfachverband umF. „Geschaffene Perspektiven müssen aufrechterhalten und verfolgt werden können, wenn Integration gelingen soll. Das Primat der Kinder- und Jugendhilfe muss nachhaltig umgesetzt werden. Gerade junge volljährige Geflüchtete benötigen vielfältige Unterstützung, um ihre Zukunft in die Hand nehmen zu können.“

 

Keine Entscheidungs- und Rückführungszentren in Deutschland!

flüchtlingsrat bayern

Wir fordern die Verhandlungsdelegation von Bündnis 90/Die Grünen auf, keinerlei Kompromisse zu den Entscheidungs- und Rückführungszentren einzugehen. Diese Lager in Bayern sind menschenunwürdig, sie dürfen auf keinen Fall bundesweit etabliert werden!

Begründung:

CDU und CSU haben sich auf Entscheidungs- und Rückführungszentren für neu ankommende Flüchtlinge geeinigt. In Sondierungsgesprächen und Koalitionsverhandlungen mit FDP und Grünen wollen sie diese bundesweit durchsetzen. Als Modelle dienen das Transitzentrum in Ingolstadt/Manching und die Ankunfts- und Rückführungseinrichtung Bamberg. Diese Zentren sind knallharte Abschiebelager, in denen Flüchtlinge mit direktem Druck, eingeschränkten Rechten und menschenunwürdigen Lebensbedingungen massiv zur Ausreise gedrängt werden. Sie werden dort hinter Zäunen von Sicherheitsdiensten kontrolliert und isoliert, der Zugang zu Schule, Arbeit, Rechtsbeistand, Sozialberatung und ehrenamtlicher Unterstützung ist stark eingeschränkt. Sozialleistungen werden fast ausschließlich in Form von Sachleistungen gewährt. Faire Asylverfahren sind nicht gewährleistet, da sich die Flüchtlinge nicht auf die Anhörung vorbereiten können. Die Unterbringung von mehr als 1.000 Flüchtlingen pro Standort führt zu steigenden Konflikten innerhalb der Abschiebelager und zu einer geringen Akzeptanz in der Bevölkerung.

Link zur Petition:
https://www.change.org/p/bayerischer-fl%C3%BCchtlingsrat-keine-entscheidungs-und-r%C3%BCckf%C3%BChrungszentren-in-deutschland

 

Weitere Informationen:
http://www.fluechtlingsrat-bayern.de/ankunfts-und-rueckfuehrungseinrichtungen.html
http://www.zeit.de/2017/43/fluechtlingsheim-fluechtlinge-lager-bamberg-aufnahmeeinrichtung-oberfranken
http://www.sueddeutsche.de/politik/fluechtlingscamp-in-bamberg-himmel-oder-hoelle-1.3719333?reduced=true

AUFRUF ZUR BAYERNWEITEN DEMO AM SAMSTAG, 24. JUNI 2017 IN MÜNCHEN

flüchtlingsrat bayern

Am 24.06.2017 ruft ein breites Bündnis zu einer bayernweiten Demo gegen Arbeits- und Ausbildungsverbote und Abschiebungen auf!

Seit der Ankunft vieler Flüchtlinge im Sommer 2015 sind Viele in Bewegung geraten. Mit großem Engagement traten Tausende ehrenamtliche Flüchtlingshelfer*innen für eine großartige Willkommenskultur ein. Nun stehen Geflüchtete und Unterstützer*innen vor einem Scherbenhaufen. Trotz großen Bemühens beim Deutscherwerb, bei der Suche nach Ausbildungs- und Arbeitsplätzen wird diese Arbeit von zuständigen Behörden, von der bayerischen Staatsregierung und der Bundesregierung unterlaufen. Über 100 afghanische Männer wurden in den letzten Monaten von Deutschland nach Kabul abgeschoben. Viele der Betroffenen arbeiteten jahrelang hier und waren bestens integriert; einige standen kurz vor ihrer Hochzeit. Andere wurden abgeschoben, obwohl sie schwer krank sind. Die Zahl derer, die von Abschiebung bedroht sind, ist um ein Vielfaches höher. Flüchtlinge mit sogenannter „geringer Bleibeperspektive“, viele aus Afghanistan, bekommen Arbeitsverbote, sie dürfen nicht in Ausbildung, häufig gibt es nicht einmal einen Deutschkurs oder ein Praktikum.

Die Bedrohung durch Abschiebungen und Arbeitsverbote wirken wie ein Fallbeil gegen das Bemühen um Integration. Es verurteilt die Betroffenen zum Nichtstun und treibt viele in eine psychische Ausnahmesituation. Es ist ein Schlag ins Gesicht für alle Haupt- und Ehrenamtlichen, für Schulen und Betriebe. Und es hat eine enorme Vergeudung von Steuergeldern zur Folge. In Petitionen, unzähligen Briefen und vielfältigen Protestaktionen in ganz Bayern wurde diese menschenverachtende Ausgrenzungspolitik angeklagt und kritisiert.
Wir sagen: Es reicht! So kann es nicht weitergehen. Es muss sich endlich etwas bewegen. Integration darf nicht bestraft werden. Wer einen Ausbildungsvertrag bekommt, soll eine Ausbildung machen dürfen. Wer eine Arbeit gefunden hat, soll diese antreten und behalten dürfen.
Wir wehren uns auch gegen die Spaltung von Flüchtlingen entlang einer „besseren“ oder „schlechteren“ Bleibeperspektive und wenden uns gegen diese menschenverachtende Politik. Wenn sich die Regierung nicht bewegt, müssen wir uns bewegen!

Obwohl letzten Monat die Abschiebungen nach Afghanistan erst ein Mal ausgesetzt wurden, findet am 28.06.2017 der nächste Abschiebeflug nach Afghanistan statt. Potentiell betroffen sind alleinstehende Männer, die straftätig geworden sind und deren Asylverfahren rechtskräftig negativ beschieden wurde. Weitere Informationen finden Sie hier >>>

 

Also Kommt alle – Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, Geflüchtete, Lehrerinnen und Lehrer, Engagierte aus Initiativen, Menschenrechtsorganisationen, Verbänden und Parteien. Unser Protest muss laut und kraftvoll sein!

Den Aufruf finden Sie in mehreren Sprachen im Anhang sowie hier auf der Homepage.

WANN: 24.06.2017

WO: Auftakt Marienplatz 13:00 h

15-Punkte-Plan zur schnelleren Abschiebung: BumF warnt vor Dauerkasernierung und Desintegration von Flüchtlingskindern.

BuMF

Pressemitteilung als PDF-Datei

 

Am letzten Donnerstag, den 9. Februar 2017, haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Großteil der Ministerpräsidenten der Länder auf einen 15-Punkte-Plan zur „schnelleren Abschiebung“ verständigt.

Der Bundesfachverband umF (BumF) sieht unter anderem die Pläne zur Ausweitung der Pflicht in (Erst-)Aufnahmeeinrichtungen zu verbleiben, von der auch begleitete Kinder und Jugendliche nicht ausgenommen sind, mit großer Sorge. Bereits jetzt, werden viele Minderjährige in diesen Einrichtungen vom Regelschul- und Kitabesuch, kommunaler Teilhabe und kindgerechter Versorgung ausgeschlossen.

Vorgesehen ist eine „gesetzliche Ermächtigung der Länder, die Befristung der Verpflichtung für Asylsuchende ohne Bleibeperspektive, in Erstaufnahmeeinrichtungen zu wohnen, zu verlängern. […] Wer keine Bleibeperspektive hat, sollte möglichst nicht dezentral in Kommunen untergebracht werden“. Zudem soll die Rückkehrbereitschaft vollziehbar Ausreisepflichtiger „z.B. durch Unterbringung in zentralen Ausreiseeinrichtungen“ gefördert werden.

Die Annahme, dass Familien „ohne Bleibeperspektive“ hierdurch zügig wieder ausreisen oder abgeschoben werden, geht dabei an der Realität vorbei, da in dem Beschluss zeitliche Obergrenzen der Unterbringung fehlen. Stattdessen droht ein erheblicher Teil lange oder auf Dauer in Aufnahme- und Ausreiseeinrichtungen leben zu müssen.

Der Maßnahmenplan hebt den letzten Rest an Willkommenskultur, den die Asylpakete noch übriggelassen hatten, auf“, erklärt Tobias Klaus vom BumF, „Es drohen große Sondereinrichtungen der Verzweifelten und Ausgegrenzten zu entstehen, in denen Entrechtung, Armut, Enge und Angst eine Kindeswohlgefährdung darstellen und der Regelschulbesuch verwehrt wird – wie wir es bereits aus den sogenannten ‚Balkan-Sonderlager‘ kennen“.

Werden Kinder und Jugendliche in Erstaufnahme- und Ausreiseeinrichtungen untergebracht, statt auf die Kommunen verteilt, sind sie in den meisten Bundesländern nicht schulpflichtig. Darüber hinaus unterliegen die Minderjährigen dort einem Ausbildungsverbot, erhalten vorrangig Sachleistungen und dürfen den Landkreis nicht ohne Genehmigung verlassen. Das Vorhaben verstößt damit nicht nur gegen Art. 28 und Art. 29 der UN Kinderrechtskonvention, sondern widerspricht auch dem Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 GG.

Durch die ebenfalls vorgesehene Abschaffung der einmonatigen Widerrufsfrist bei langjährig Geduldeten wird auch über die Sondereinrichtungen hinaus ein Klima der Angst gefördert, da hierdurch in noch mehr Fällen als bisher eine unangekündigte Abschiebung erfolgen würde.

Der BumF begrüßt zwar, dass der Beschluss klarstellt, dass die Jugendämter in „geeigneten“ Fällen, aktuell etwa bei Syrern und Eritreern, umgehend Asylanträge für unbegleitete Minderjährige stellen dürfen und sollen. Dies darf jedoch nicht zu einer pauschalen Pflicht zur Asylantragsstellung führen. Vielmehr muss klargestellt werden, dass die jeweilige Eignung geprüft werden muss. Hierfür sind ein fachlich fundiertes Clearingverfahren unter Beteiligung des Minderjährigen sowie entsprechend qualifizierte Jugendämter und Fachkräfte die Grundvoraussetzung.

SCHULE FÜR ALLE: Das Recht auf Bildung kennt keine Ausnahme

BuMF

 

Pressemitteilung als PDF-Datei

 

Anlässlich der heute in Bremen stattfindenden Kultusministerkonferenz (KMK) kritisieren die Landesflüchtlingsräte, Jugendliche ohne Grenzen und der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. (B umF)- unterstützt von der GEW und Pro Asyl – die Ausgrenzung zehntausender junger Flüchtlinge vom Lernort Schule und fordern: Schule für alle ohne Ausnahmen.

Das neue Schuljahr hat längst begonnen, doch für viele geflüchtete Kinder, Jugendliche und Heranwachsende herrscht Lageralltag statt Schulalltag – obwohl sie seit Monaten, zum Teil schon über einem Jahr in Deutschland leben. Bundesweit sind zehntausende junge Menschen betroffen.

Diese Praxis ist ein gleich mehrfacher Rechtsverstoß. Das Recht auf Bildung ist ein Grundrecht. Es ist im Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention, in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und auch in Art. 14 der EU-Aufnahmerichtlinie (2013/33) festgeschrieben.

„Auch geflüchtete Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Bildung,“ betont Jibran Khalil von Jugendliche ohne Grenzen, der bundesweit aktiven Selbstorganisation junger Geflüchteter. „Viele wollen begonnene Bildungswege weiterführen oder abschließen und eine Ausbildung oder ein Studium beginnen.“

Auch in Bremen werden viele jüngere Kinder im Alter ab 6 Jahren für Monate ausgeschlossen, z.B. wenn sie in Erstaufnahmeeinrichtungen leben. Betroffen sind auch 16- bis 27jährige Flüchtlinge, unter ihnen sind knapp 200, die als unbegleitete Minderjährige eingereist sind.

„Es müssen jetzt unverzüglich ausreichende Regelschulplätze für neu zugezogene schulpflichtige Kinder und Jugendliche zur Verfügung gestellt werden und dafür geeignete strukturelle und personelle Rahmenbedingungen geschaffen werden“, stellt Marc Millies vom Flüchtlingsrat Bremen fest.

Eine bundesweite Bestandsaufnahme der Landesflüchtlingsräte über den tatsächlichen Bildungszugang für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Deutschland belegt die strukturelle Ausgrenzung Zehntausender vom Lernort Schule. Lageberichte des Bundesfachverband umF, erstellt im Auftrag von UNICEF, zeigen, dass insbesondere Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen bundesweit monatelang systematisch vom Regelschulbesuch ausgeschlossen werden. In vielen Bundesländern, wie etwa Bayern, werden Personen aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“ langfristig oder dauerhaft in Aufnahmeeinrichtungen untergebracht. Sie erhalten, wenn überhaupt, einen Ersatzunterricht für wenige Stunden am Tag, eine Schule besuchen sie meist nicht. „Die Schulpflicht wird z.T. durch die Teilnahme an Sprachkursen als erfüllt betrachtet“, heißt es im Lagebericht von Unicef. Der BumF fordert daher einen gesetzlichen Anspruch auf den Schulbesuch bereits während der Erstaufnahme und Notunterbringung in allen Bundesländern.

Claudia Schmitt, Bremer Landeskoordinatorin vom BumF, hält ferner die Sicherung des Aufenthalts während der Schul- und Ausbildungszeit für grundlegend: „Junge Geflüchtete brauchen existentielle Sicherheit, um in der Schule ihre vielfältigen Ressourcen ausschöpfen zu können.“

Am 6.10. um 12 Uhr fand auf dem Bremer Marktplatz dazu eine Kundgebung statt. Im Verlauf wurde den KultusministerInnen der Länder von den VertreterInnen der Kampagne eine Schultüte voller Forderungen übergeben werden. Diese lauten u.a.:

* Es müssen unverzüglich ausreichende Regelschulplätze für neu zugezogene schulpflichtige Kinder und Jugendliche zur Verfügung gestellt werden und dafür geeignete strukturelle und personelle Rahmenbedingungen geschaffen werden.

* Die Umsetzung der Schulpflicht bzw. des Rechts auf diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung ab dem ersten Tag, spätestens zwei Wochen nach Ankunft. Voraussetzung hierfür ist ein zügiges Ankommen von Neueinreisenden in Kommunen und Bezirken.

* Der Zugang zu Bildungsangeboten muss passend zum Lern- und Bildungsstand der Kinder und Jugendlichen sowie ihren sonstigen Voraussetzungen gewährleistet werden.

* Junge Menschen bis 27 Jahre brauchen flächendeckend und systematisch die Möglichkeit schulische Bildung und Abschlüsse nachzuholen – etwa über die Erweiterung der (Berufs-)Schulpflicht.

* Die Bildungsförderung (BAföG und BAB) muss für alle Jugendlichen und jungen erwachsenen Geflüchteten geöffnet werden.

Eine Kampagne der Landesflüchtlingsräte, dem BumF e.V. und Jugendlichen ohne Grenzen – unterstützt von der GEW und Pro Asyl.

Weitere Infos unter: www.kampagne-schule-fuer-alle.de / www.facebook.com/Schulefueralle/

Breite gesellschaftliche „Allianz für Weltoffenheit“ gegründet

Pressemitteilung

Refugees

Die „Allianz für Weltoffenheit, Solidarität, Demokratie und Rechtsstaat – gegen Intoleranz, Menschenfeindlichkeit und Gewalt“ hat sich am Donnerstag in Berlin vorgestellt. In einem gemeinsamen Aufruf appellieren die zehn Allianzpartner, angesichts der aktuellen Herausforderungen, demokratische Grundwerte und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu wahren sowie Hass und Intoleranz entschieden entgegenzutreten. Der Aufruf „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ ist nachlesbar unter http://www.allianz-fuer-weltoffenheit.de

Zu dem breiten gesellschaftlichen Bündnis gehören die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, die Deutsche Bischofskonferenz, der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Zentralrat der Juden in Deutschland, der Deutsche Kulturrat, der Koordinationsrat der Muslime, der Deutsche Naturschutzring, der Deutsche Olympische Sportbund sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege.

Ingo Kramer, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände sagte: „Die deutsche Wirtschaft tritt für ein weltoffenes Europa ein, in dem ausnahmslos jeder Mitgliedstaat die Menschenwürde und unsere demokratischen Grundwerte schützt. Menschen, die nach Europa flüchten, weil sie in ihrer Heimat an Leib und Leben bedroht sind, müssen hier Zuflucht erhalten. Das ist aber nur möglich, wenn jene Menschen, die nicht von Verfolgung und Gewalt bedroht sind, auch in ihre Heimatstaaten zurückgeführt werden. Asylsuchende mit Bleibeperspektive müssen ihren Beitrag leisten, damit ihre Integration gelingt. Sie müssen die grundlegenden Werte und Regeln unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens uneingeschränkt anerkennen.“

Für die Deutsche Bischofskonferenz sagte Erzbischof Heiner Koch: „Wer mit Worten oder Taten zur Ausgrenzung und Herabsetzung von Flüchtlingen und Migranten beiträgt, der kann sich nicht auf das Christentum berufen. Menschenfeindlichkeit und Fremdenhass stehen nicht nur im klaren Widerspruch zu den Werten unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, sondern zeugen letztlich immer von einer tiefen Missachtung der christlichen Botschaft.“

Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm sagte für den Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland: „Gerade in schwierigen Zeiten muss die Gesellschaft sich für ihre Schwächsten einsetzen. Deshalb engagieren sich Christinnen und Christen überall im Land für die Versorgung und Integration von Flüchtlingen. In der ‚Allianz für Weltoffenheit‘ sind wir Teil eines breiten Bündnisses gegen Rassismus, Antisemitismus und Menschenfeindlichkeit – jenseits von politischen Standpunkten. Deutschland ist ein weltoffenes Land, dessen Verantwortungshorizont nicht an den eigenen Grenzen endet.“

Für den Deutschen Gewerkschaftsbund sagte sein Vorsitzender Reiner Hoffmann: „Bildung, Ausbildung und Arbeit sind der Schlüssel für ein selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe. Das gilt für Flüchtlinge und Einheimische gleichermaßen. Integration war noch nie zum Nulltarif zu haben, aber jetzt treten die Herausforderungen deutlicher hervor. Wir brauchen heute Investitionen in öffentliche Infrastruktur, Bildung, Personal und bezahlbaren Wohnraum. Sie werden sich Morgen und Übermorgen für uns alle auszahlen.“

Der Vizepräsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Mark Dainow, sagte: „Wir unterstützen die Ziele der Allianz für Weltoffenheit aus tiefster Überzeugung, denn die jüdische Gemeinschaft setzt sich stets für Werte wie Toleranz, Respekt und den Schutz von Minderheiten ein. Ebenso ist die Bekämpfung von Antisemitismus und Rassismus ein wesentlicher Bestandteil des Wertesystems unserer Gesellschaft. Dieses Wertesystem sollte jeder, der dauerhaft hier lebt, nicht nur akzeptieren, sondern auch fördern.“

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Kulturelle Vielfalt heißt nicht Beliebigkeit, sondern Respekt vor anderen Kulturen und Neugier darauf und zugleich selbstbewusstes Eintreten für eigene kulturelle Traditionen und Werte. Es bedeutet die kulturellen Gemeinsamkeiten zu sehen, ohne das Trennende aufheben zu wollen. Kulturelle Vielfalt leben stellt eine der größten Herausforderung unserer Zeit dar.“

Für den Koordinationsrat der Muslime sagte sein Sprecher Zekeriya Altuğ: „Nächstenliebe und Barmherzigkeit kennen keine Obergrenzen. Besonders dann nicht, wenn Menschen in höchster Not sind. Dafür müssen wir alle gemeinsam – Muslime wie Christen oder Juden – einstehen, ohne Wenn und Aber! Die Polarisierung unserer Gesellschaft bereitet uns als Deutschen Muslimen sehr große Sorge. Diese Zwietracht verdeckt zum einen die immense Hilfsbereitschaft und den sehr starken Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Auf der anderen Seite verhindert sie, dass wir die Chancen wahrnehmen, die auch die Zuwanderung für unsere Zukunft bietet. Wir müssen nur bereit sein, diese Zukunft auch gemeinsam aufzubauen.“

Als Vertreter des Deutschen Naturschutzrings sagte sein Präsident Kai Niebert: „Wir beobachten mit Sorge, wie die Debatte um Menschen in Not zunehmend ausgenutzt wird, um die Grenze des Akzeptablen in Richtung Hass und Gewalt zu verschieben. Die im Grundgesetz verankerten Werte und Pflichten gelten für alle: für Schutzsuchende, aber auch für die so genannten besorgten Bürger. Hass und Obergrenzen haben dort keinen Platz. Unsere Allianz von mehr als 50 Millionen Menschen begreift sich als Aufstand der Anständigen für ein nachhaltiges, offenes und tolerantes Deutschland in Europa.“

Karin Fehres, Vorstand Sportentwicklung beim Deutschen Olympischen Sportbund sagte: „Sport ist international, spricht alle Sprachen und ist grenzenlos. So leistet er einen Beitrag zur Völkerverständigung, denn alle spielen nach den gleichen Regeln. Der DOSB bekennt sich zu einem offenen und gastfreundlichen Deutschland und zu seiner integrationspolitischen Verantwortung. Sportdeutschland und die über 90.000 Sportvereine stärken mit ihrem verlässlichen Engagement den Zusammenhalt in der Gesellschaft, bieten geflüchteten und zum Teil traumatisierten Menschen Freude und Gemeinschaftserlebnisse und öffnen so Türen in unsere Gesellschaft.“

Der Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, Rolf Rosenbrock, sagte: „Aufnahme und Integration der Geflüchteten: Dieser Herausforderung stellt sich die Freie Wohlfahrtspflege, vom ersten Tag an bis heute, mit Engagement und Empathie. Zusammen mit hunderttausenden ehrenamtlich Tätigen, darunter sehr viele Migrantinnen und Migranten. Darin zeigt sich die Kraft des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Mit dieser Kraft und klugen Konzepten kann Inklusion gelingen – zum Wohle aller.“

NaturFreunde Berlin: Massenunterkünfte auf dem Tempelhofer Feld sind nicht akzeptabel

Zur aktuellen Diskussion über die Unterbringung von Geflüchteten auf dem Tempelhofer Feld erklären die NaturFreunde Berlin:

 

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  • NaturFreunde Berlin fordern dezentrale Unterbringung der Geflüchteten –

 

 

Berlin, 01.12.15 – Die NaturFreunde Berlin unterstützen die Forderung des Berliner Flüchtlingsrates, die Massenunterkünfte in den Hangars des Flughafen Tempelhofes aufzugeben. Diese Massenunterkünfte sind für eine Unterbringung von zum Teil schwer traumatisierten Menschen in keiner Weise geeignet. Durch diese unhaltbare Situation sind Probleme im Zusammenleben von Menschen vorprogrammiert.

In den Hangars stehen den dort Lebenden lediglich 1,5 bis 2 qm Fläche zur Verfügung, obwohl nach § 7 Berliner des Bau- und Wohnungsaufsichtsgesetzes und den daran angelehnten LaGeSo-Qualitätsstandards für Flüchtlingsunterkünfte, Geflüchteten 6 – 9 qm Wohnfläche zustehen. Auch das Fehlen von menschenwürdigen Sanitäranlagen und Duschen auf dem Gelände ist nicht akzeptabel.

Dazu der stellv. Vorsitzende der NaturFreunde Berlin, Uwe Hiksch: „Die NaturFreunde erwarten von den Verantwortlichen, dass sie endlich eine dezentrale und menschenwürdige Unterbringung der Geflüchteten in Berlin durchsetzen. In Berlin stehen mehr als 2 Millionen Quadratmeter Bürofläche leer, die sich über die gesamte Stadt verteilt. Hier sollten zuallererst geeignete Flächen gesucht werden.“

Die NaturFreunde erwarten vom Berliner Senat, dass alle Planungen, das Bauverbot auf dem Tempelhofer Feld, das durch einen demokratischen Volksentscheid beschlossen wurde, aufzugeben. Mit einem weiteren riesigen Massenlager für Geflüchtete wird sich die Situation für die Betroffenen Menschen weiter verschlechtern.

Dazu Judith Demba, Geschäftsführerin der NaturFreunde Berlin: „Die Planungen des Berliner Senats bis zu 12 000 Menschen auf dem Tempelhofer Feld unterzubringen sind nicht vertretbar. Schon heute müssen mehr als 2 300 Menschen in den Hangars des ehemaligen Flughafens unter menschenunwürdigen Bedingungen leben. Es ist geradezu skandalös die Geflüchteten zur Aufweichung des Gesetzes zu missbrauchen. Statt blindem Aktionismus erwarten wir von Senat und Koalition ein berlinweites Konzept, welches die Bedürfnisse der Menschen berücksichtigt und ein Ankommen in der „neuen Gesellschaft“ ermöglicht.“

Gemeinsam mit anderen Umweltverbänden und stadtpolitischen Initiativen setzen sich die NaturFreunde für die Erhaltung des Tempelhofer Feldes ein. Alle Versuche, das durch einen Volksentscheid mit einer riesigen Mehrheit beschlossenen Gesetzestext zu ändern, lehnen die NaturFreunde ab.

Dazu Gunter Strüven, Landesvorsitzender der NaturFreunde Berlin: „Mit der Weigerung des Senates alternative Unterbringungsmöglichkeiten für die Geflüchteten zu prüfen, wird deutlich, dass das Ergebnis des Volksentscheides „100% Tempelhof“ durch den Senat unterlaufen werden soll. Die NaturFreunde haben den Volksentscheid unterstützt, da diese einmalige freie Fläche mitten in der City von Berlin, eine einzigartige Chance für alle Berlinerinnen und Berliner bietet, Erholung, Freiraum und Möglichkeiten der Freizeitgestaltung zu finden. Diese einmalige Chance infrage zu stellen, ist nicht akzeptabel.“

NaturFreunde – solidarisch mit den Geflüchteten

Die NaturFreunde sind solidarisch mit Geflüchteten. Sie haben alle Möglichkeiten, Geflüchtete in ihren Räumen unterzubringen genutzt und bieten derzeit 100 unbegleiteten Jugendlichen eine vorübergehende Wohnmöglichkeit. Die NaturFreunde Berlin setzen sich für die Rechte der Geflüchteten ein und engagieren sich in der antirassistischen Arbeit für eine grundlegende Veränderung der derzeitigen Flüchtlingspolitik. Die NaturFreunde sehen die Ankommenden als Chance für eine offene und interkulturelle Entwicklung in Berlin. Allen Versuchen, diese Menschen auszugrenzen, werden die NaturFreunde entschieden entgegentreten.

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