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Lufthansa-Rettung braucht sozial-ökologische Auflagen: NaturFreunde Deutschlands fordern Verbot von Kurzflügen unter 800 Kilometern

naturfreunde haende

 

Berlin, 7. Mai 2020 – Ein staatliches Rettungspaket für die Lufthansa muss an sozial-ökologische Auflagen geknüpft werden, fordern die NaturFreunde Deutschlands. Die wirtschaftlichen Herausforderungen in der Corona-Krise dürfen nicht einfach Vorrang haben vor den sozialen und ökologischen Folgen des Flugbetriebs. Denn die sind enorm: So ist allein der weltweite Luftverkehr für fünf bis acht Prozent der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich.

 

Die NaturFreunde Deutschlands betonen, dass mit öffentlichen Hilfsgeldern auch die strukturellen Probleme und ökologischen Herausforderungen des Luftverkehrssektors angegangen werden müssen. So hält der Luftverkehrssektor in Deutschland die Verpflichtungen des Pariser Klimaschutzabkommens zum Beispiel nicht ein. Doch die Erderwärmung schreitet auch in der Corona-Krise immer weiter voran.

 

Ein Rettungspaket darf nur gewährt werden, wenn sich die Lufthansa zu einem klimaverträglichen Mobilitätsdienstleister wandelt, fordern die NaturFreunde Deutschlands. Auch die französische Regierung hat ihre Finanzhilfen für Air France an konkrete Bedingungen für eine Mobilitätswende geknüpft. Parallel muss der Staat seine Verkehrsinfrastrukturpolitik umwelt- und sozialgerechter gestalten, um zukunftsfähiger aus der Corona-Krise herauszukommen. Das geplante Rettungspaket könnte so zum Signal werden, dass sich nun auch der Luftverkehrssektor sozial-ökologisch transformiert.

 

Die NaturFreunde Deutschlands fordern:

 

> Der Luftverkehr muss auf das minimal Notwendige beschränkt werden. Verkehrsbewegungen müssen zukünftig durch eine Förderung von Bahnverbindungen zwischen den Metropolen sichergestellt werden. Die Verlagerung von Inlandsflügen auf die Schiene muss flankiert werden durch eine eindeutige Preispolitik im Sinne des Klimaschutzes.

> Die Landesentwicklungsplanungen müssen grundsätzlich überarbeitet werden. Alle Ausbaupläne für Flughäfen müssen gestoppt und mit dem Ziel der Verlagerung der Verkehre auf die Schiene überarbeitet werden. Ziel muss eine Reduzierung von Passagier- und Frachtaufkommen im Flugverkehr sein.

> Einem weiteren Ausbau der touristischen Infrastruktur zur Erreichbarkeit per Luft muss eine klare Absage erteilt werden.

> Für alle Flughäfen muss ein konsequentes Nachtflugverbot von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr gesetzlich festgeschrieben werden.

> Maßnahmen für ein europaweites Verbot von Kurzflügen unter 800 Kilometern sind einzuleiten.

> Eine Besteuerung des Kerosinverbrauchs im Flugverkehr ist einzuführen. Alle direkten und indirekten Subventionen für den Flugverkehr müssen abgeschafft werden.

> Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften müssen zu Einsparungen von mindestens 60 Prozent der klimaschädlichen Emissionen bis spätestens 2025 verpflichtet werden.

> Es ist kritisch zu prüfen, ob und wie die Klimaauswirkungen des Flughafenbetriebs und aller Flugbewegungen durch CO2-Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden können. Dabei muss eine volle Transparenz nach international einheitlichen Standards gewährleistet werden. Die Kosten hierfür sind additiv auf die Flugbewegungen umzulegen.

 

Staatshilfen, in welchen Wirtschaftszweigen auch immer, dürfen nur mit der Auflage vergeben werden, dass sich das betroffene Unternehmen zur Bekämpfung des Klimawandels und der Verstärkung nachhaltiger Wirtschaftsweisen verpflichtet.

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Bayernweite Kundgebungen gegen die erneute Sammelabschiebung nach Afghanistan

flüchtlingsrat bayern

Am Mittwoch, 31.05.2017 findet die mittlerweile 6. Sammelabschiebung nach Afghanistan statt. Auch diesmal startet der Flieger vom Münchner Flughafen. Wir wollen und können das nicht hinnehmen. Die humanitäre Situation in Afghanistan ist nach wie vor katastrophal!

Die Bundesregierung und auch die bayerische Staatsregierung halten aber weiterhin an ihrer menschenverachtenden Politik fest und führen weitere Sammelabschiebungen nach Afghanistan durch. Im letzten halben Jahr wurden bereits insgesamt 106 Menschen nach Afghanistan abgeschoben.

Trotz der Tatsachen, dass in Afghanistan Krieg herrscht, dass monatlich zahlreiche Zivilist*innen bei Bombenanschläge sterben und dass sich die Situation in der vergangenen Zeit im ganzem Lande wieder dramatisch verschlechtert hat, verweisen die politisch Verantwortlichen der deutschen Abschiebepolitik auf vermeintlich „sichere“ Gebiete in Afghanistan und auf angebliche „innerstaatliche Fluchtalternativen“.

Doch Afghanistan ist auch und vor allem für abgeschobene Geflüchtete nirgendwo sicher! Und bereits jetzt gibt es mehr als eine Millionen Binnenflüchtlinge in Afghanistan, die unzureichend oder gar nicht versorgt und geschützt werden können!

Deshalb solidarisiert euch mit afghanischen Geflüchteten und kommt zu einer der Demos in Bayern:

Kundgebung Nürnberg
Weißer Turm /Ludwigsplatz
Montag, 29.05.17, 17.00 Uhr

 

Kundgebung Bamberg (wöchentlich stattfindend)

Am Gebelmann

Montag, 29.05.2017, 18.00 Uhr

 

Kundgebung München (wöchentlich stattfindend)

Odeonsplatz

Dienstag, 30.05.2017, 18.00 Uhr

 

Kundgebung München (am Tag der Sammelabschiebung)
Flughafen München, MAC-Forum
Mittwoch, 31.05.2017, 19.00 Uhr

Kommt und unterstützt die Proteste!
Afghanistan is not safe! – keine Abschiebungen nach Afghanistan!
Auf unserer Homepage findet ihr aktualisierte Warnhinweise und Informationen, informiert euch und mögliche Betroffene >>>

NaturFreunde gegen Weiterbetrieb des Flughafen Tegels

Zum anstehenden Volksentscheid für einen Weiterbetrieb des Flughafen Tegels erklärt der stellvertretende Vorsitzende der NaturFreunde Berlin, Uwe Hiksch:

 

Fluglärm 

  • NaturFreunde fordern neue Luftverkehrspolitik in Berlin –

 

Die NaturFreunde Berlin lehnen das Ansinnen des Volksentscheids zum Weiterbetrieb des Flughafens Tegel ab. Der Flughafen Tegel liegt mitten in Berlin und führt zu unverantwortlichen Lärmbelastungen für hunderttausende von Betroffenen in den Flugrouten bei Starts und Landungen. Er ist ein Relikt aus einer Zeit, als in West-Berlin ein damals moderner Flughafen geschaffen werden musste.

Dazu Uwe Hiksch: „Die Initiator*innen leisten den Berliner*innen einen Bärendienst. Der Lärmterror der letzten Jahre soll weiterhin den Bürger*innen in den Flugrouten des Flughafen Tegels zugemutet werden. Dies ist nicht zu verantworten.

Gleichzeitig tragen die letzten Landesregierungen eine direkte Mitverantwortung für den Erfolg der zweiten Stufe des Volksbegehrens. Mit der völlig verfehlten Entscheidung für den Standort des Flughafens BER haben sie in Kauf genommen, dass Hundertausende durch Fluglärm belästigt werden und die Kampagne für Tegel erfolgreich wurde.

Die NaturFreunde Berlin fordern die rot-rot-grüne Landesregierung auf, sich während der Diskussion über den Volksentscheid endlich für ein striktes Nachtflugverbot von 22 Uhr bis 6.00 Uhr auszusprechen und eine grundlegende Veränderung der bisherigen Luftverkehrspolitik in Berlin einzuleiten.“

 

Für eine neue Luftverkehrspolitik in Berlin

Die NaturFreunde werden ihren Einsatz gegen den Flughafen Tegel vor allem mit einer grundsätzlichen Kritik an der Flughafenpolitik in Berlin begleiten. Berlin braucht eine neue Flughafenpolitik, die nicht auf hohe Wachstumsraten im Flugverkehr setzt, sondern dafür sorgt, dass an Flughäfen weniger Flugbewegungen stattfinden. Ziel einer nachhaltigen Flughafenpolitik für Berlin muss die Einschränkung von Flugbewegungen sein. Flugverkehr auf Kurzstrecken ist abzulehnen Die hohen Wachstumsraten im Flugverkehr führen dazu, dass sich der Flugverkehr zum immer größeren Klimakiller entwickelt.

In Berlin sind über 20 Prozent aller Ziele von den Berliner Flughäfen mit der Bahn heute schon in unter fünf Stunden Fahrzeit erreichbar, fast 45 Prozent aller Ziele in unter sieben Stunden Fahrzeit. Insgesamt sind etwa ein Drittel aller Starts und Landungen auf den Berliner Flughäfen Inlandsflüge mit einer kurzen und mittleren Distanz. Bei solchen kurzen Distanzen ist der CO2-Ausstoß des Flugzeugs etwa siebenmal höher als der CO2-Ausstoß der Bahn.

 

Volksentscheid bietet Chance für Überprüfung der Standortentscheidung BER

Alle Entscheidungen für Standorte von Flughäfen müssen nach den Grundlagen der Minimierung von Belastungen für Mensch und Natur getroffen werden. Die NaturFreunde fordern die Landesregierungen in Berlin und Brandenburg auf, alle Planungen für einen Hauptstadtflughafen mit den Erkenntnissen der letzten Jahre abzugleichen und unter diesen Gesichtspunkten zu prüfen. Durch eine Kooperation zwischen den Flughäfen Berlin, Leipzig, Frankfurt und Köln muss das Flugverkehrsaufkommen an allen Standorten deutlich gesenkt werden.

Bei der Standortwahl haben die Verantwortlichen die Argumente der Gegner eines Flughafens BER nicht aufgenommen. Dadurch wurden Fehlinvestitionen vorgenommen, die einzig durch die Fehlentscheidungen der letzten Landesregierungen zu verantworten sind. Jetzt ist es an der Zeit, diese Fehlentwicklung zu korrigieren.

 

Kritik an der Landesentwicklungsplanung für Berlin-Brandenburg

Die Luftverkehrspolitik der Regierungen in Berlin und Brandenburg ist auf Expansion und deutlich steigende Passagierzahlen ausgelegt. Im Landesentwicklungsplanung wird noch immer davon ausgegangen, dass der Flughafen BER „steigenden Luftverkehrsverbindungsbedarf des Gesamtraumes Berlin-Brandenburg nachhaltig Rechnung“ tragen muss. So ist die Zahl der Passagiere an den Flughäfen der Hauptstadtregion zwischenzeitlich auf fast 33 Millionen angestiegen.

Die NaturFreunde Berlin fordern

    • Die Landesregierung muss die Diskussion über den Volksentscheid Tegel mit einer grundlegenden Veränderung ihrer Luftverkehrspolitik verbinden.
    • Der Flughafenstandort BER muss auf den Prüfstand. Die Parlamente von Berlin und Brandenburg müssen noch einmal grundsätzlich entscheiden, wie die Flughafenplanung für die Region Berlin/Brandenburg auf eine vertretbare Grundlage gestellt werden kann.
    • Die Flughafenplanungen und die Landesentwicklungsplanung für die Region Berlin-Brandenburg müssen grundsätzlich überarbeitet werden. Ziel muss eine Reduzierung von Passagier- und Frachtaufkommen im Flugverkehr in der Region Berlin-Brandenburg sein.
    • Bei Berliner und Brandenburger Flughäfen muss ein grundsätzliches Nachtflugverbot in der Zeit von 22 bis 6 Uhr gesetzlich festgeschrieben werden.
    • Der Luftverkehr muss auf das ökonomisch und ökologisch notwendige beschränkt werden. Verkehrsbewegungen die mit der Bahn abgewickelt werden können, müssen zukünftig durch eine Förderung von Bahnverbindungen zwischen den Metropolen sichergestellt werden.

 

300. Montagsdemo der Friedrichshagener Bürgerinitiative

Fluglärm

Berlin-Friedrichshagen, 23.03.2017

Einladung zur 300. Montagsdemo der Friedrichshagener Bürgerinitiative
Historisch einzigartig und aktueller denn je!

Montag,  27.März 2017
Zeit: 19:00 Uhr

Am 27.März lädt  die Friedrichshagener Bürgerinitiative (FBI) zur 300. Montagsmahnwache auf dem Marktplatz von Berlin-Friedrichshagen ein.

Das Thema ist aktueller denn je:  Die derzeitige Flughafenpolitik in Zusammenhang mit den Problemen des Flughafens BER in Schönefeld!
Die FBI fordert von der Politik in Bezug auf den Flughafen BER ein Umdenken und kein „Weiter so um jeden Preis“.  Erforderlich ist eine zukunftsweisende Flughafenpolitik, die den sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Anforderungen des 21. Jahrhunderts für die Millionenmetropole Berlin gerecht wird.

Alle wissen es, doch keiner tut etwas dagegen:

  • Wenn der BER jemals eröffnen sollte, wird er zu klein sein.
  • Der Standort des BER ist falsch, da zu nah an der Stadt und den großen Siedlungsgebieten. Damit auch ohne Zukunftsperspektive
  • ca. 10.000 Schallschutzberechtigte in direkter Nähe zum Flughafen können nicht geschützt werden und erhalten nicht den politisch versprochenen Schallschutz

 

So darf Politik nicht funktionieren!

Zukunftsweisend kann nur ein Neubau des BER an einer flughafentauglicher Stelle mit modernster verkehrstechnischer Anbindung an die Millionenmetropole Berlin sein!  Ein dauerhafter Weiterbetrieb von Tegel kann nicht die verkehrstechnische Lösung für Berlin sein.

Das wird auch von der Luftfahrtindustrie so gesehen und formuliert:

So bezweifelt z.B. der Verbandspräsident der German Business Aviation Association (GBAA), Peter Gatz, dass es möglich sei, die Anlage des BER so auszubauen, dass die Kapazität auch für die fernere Zukunft reicht.

Die „bessere Lösung“, die langfristig erforderlich sei, müsse woanders verwirklicht werden. Gatz: „In diesem Zusammenhang müssen wir uns mit Sperenberg auseinandersetzen.“

Bis der große Wurf gelingt, werde Tegel weiterhin benötigt. „Wir sind nicht die Tegel-Retter, die diesen Flughafen für alle Zeiten behalten wollen“, so Gatz.
[http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/flughafen-tegel-das-sind-die-optionen-fuer-einen-weiterbetrieb-26189972]

 

Berlin braucht die Flächen von Tegel und dem BER, um zukünftig die Bedürfnisse der wachsenden Stadt zu decken. Allein auf der Fläche des BER (größer als Kreuzberg) könnten über 100.000 Wohnungen entstehen.

Die bestehende Flughafenplanung, die faktisch zu einer Verlärmung eines großen Teils der Hauptstadt und ihrer Naherholungsgebiete führt, darf nicht der Anspruch von Deutschlands Politikern im 21. Jahrhundert sein!

Kein Mensch kann aktuell verlässlich sagen, wann der geplante Flughafen BER eröffnen wird und ob er überhaupt jemals eröffnet.

Die Friedrichshagener Bürgerinitiative fordert deshalb:

  • Schluss mit der milliardenschweren Verschwendung von Steuergeldern am BER!
  • Schluss mit der millionenschweren Abfindung von versagenden Geschäftsführern der Flughafengesellschaft aus dem Steuertopf der Bürger
  • Schluss mit der falschen Flughafenpolitik für Deutschlands Hauptstadt
  • keinen weiteren Euro mehr in den falschen Standort des BER zu investieren, sondern alle Anstrengungen auf den Bau eines neuen Flughafens BER an einem anderen, flughafentauglichen Standort zu richten.

 

Friedrichshagener  Bürgerinitiative (FBI)
Projektgruppe im Bürgerverein Friedrichshagen e.V.

Rückfragen bitte an:  fbi.berlin@googlemail.com

Die Friedrichshagener Bürgerinitiative (FBI) hat sich im Jahre 2011 gegründet und
setzt sich seit dieser Zeit mit den negativen Auswirkungen des stadtnahen Flughafens BER
für die Anwohner und die Umwelt auseinander.

Frankfurt: 200. Montagsdemo: am 30. Januar 2017

Das Bündnis der Bürgerinitiativen (BBI) ruft gemeinsam mit dem Aktionsbündnis gegen Verkehrslärm, Pro Rheintal, dem BUND Hessen, den NaturFreunden Frankfurt, Robin Wood, Greenpeace,attac Frankfurt und der GEW Hessen zur 200ten Montagsdemo auf.

 

Handzettel
Plakat (s. Bild)

Treffpunkt ist im Terminal 1 des Frankfurter Flughafens ab 18:00 Uhr. Seit 1998 ist das BBI gegen die Flughafenerweiterung aktiv. Seit nun mehr über 5 Jahren demonstrieren AnwohnerInnen Montag für Montag gegen den raumunverträglichen Flughafen. Trotz der Versprechen „niemals außerhalb des Zaunes zu bauen“ wurde vor 10 Jahren trotz der Proteste der Bevölkerung, des BBI und der Naturschutzverbände wieder Wald abgeholzt. Am 20. Oktober 2011 eröffnete die Bundeskanzlerin die Landebahn Nordwest. Seitdem sind wir Anwohner um unseren Schlaf gebracht. Seitdem kämpfen Bürgerinitiativen verstärkt an allen Fronten gegen diese menschenverachtende Politik und fordern auch bei der 200sten Montagsdemo von Fraport: kein weiterer Ausbau! Kein Terminal 3! Keine Nachtflüge, keine Starts oder Landungen zwischen 22 und 6 Uhr! Landebahn schließen!

Eingeladen sind auch alle Politiker/innen aus der Region, von der lokalen Ebene bis nach Berlin.

Hauptredner ist Uwe Hiksch von den „NaturFreunden“ in Berlin. Er reist mit dem Zug an.

Die Veranstaltung wird musikalisch begleitet von der Brassband „Rheingold“ aus Mainz. Im Anschluß an den „offiziellen“ Teil laden wir ein, bei Wasser und Wein und Krebbel oder Brezeln (aus Mainz) noch ein bißchen stehen zu bleiben, zu erzählen und Pläne zu schmieden. Die Veranstaltung endet somit erst gegen 19:30/19:45 Uhr.

Nachtflugverbot von 22-6 Uhr für den zukünftigen BER

Fluglärm

Donnerstag, 29. September 2016

Gemeinsame Presseerklärung der Bürgerinitiativen und Bündnisse gegen Fluglärm der Hauptstadtregion zum Nachtflugverbot BER – Regierungsbildung Berlin

 

2012 forderten über 139.000 Berlinerinnen und Berliner ein landesplanerisches Nachtflugverbot von 22-6 Uhr für den zukünftigen BER (Volksbegehren Nachtflugverbot).

 

Grüne und Linke unterstützten damals das Volksbegehren. In ihren aktuellen Wahlprogrammen treten sie für ein Nachtflugverbot von 22-6 Uhr am zukünftigen BER ein. Im Land Brandenburg war 2012 das Volksbegehren ‚Nachtflugverbot‘ mit 106.000 Stimmen erfolgreich und wurde vom Landtag mit großer Mehrheit angenommen. Der alte SPD- und CDU-geführte Senat hat dieses Ergebnis direkter Demokratie im Nachbarland in seiner Umsetzung bisher verhindert.

 

ABB, BVBB und Bündnis SüdOst fordern Grüne und Linke in Berlin auf, zu ihren vor der Wahl gemachten Aussagen zu stehen und bei den aktuellen Koalitionsverhandlungen auf der Durchsetzung des Nachtflugverbotes zu bestehen.

 

Wir fordern außerdem die Berliner SPD auf, ihre Blockadehaltung in dieser Frage aufzugeben sowie auf ihre zukünftigen Koalitionspartner und die Brandenburger Landesregierung zuzugehen. Das desaströse Wahlergebnis hat den bisherigen Kurs der SPD nicht bestätigt.

 

Wir werden die Ergebnisse der nun stattfindenden Berliner Koalitionsverhandlungen genau betrachten und auswerten.

 

Der Gesundheitsschutz für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger muss höher bewertet werden als das Gewinnstreben der Luftverkehrswirtschaft. Der zukünftige BER wird auf Grund seiner falschen Lage direkt an der Stadtgrenze zu Berlin allein bei Starts 1.078.000 Menschen (Angabe der Deutschen Flugsicherung) mit Lärm überziehen.

 

Wer einen Nachtflugbetrieb am Hauptstadtflughafen will, der muss für die Errichtung eines neuen Flughafens an flughafentauglicher Stelle eintreten, bei dem die Anzahl der betroffenen Menschen so niedrig ist, dass sie sozialverträglich geschützt, bzw. um- oder abgesiedelt werden können.

 

Die Bürgerinitiativen werden zur außerordentlichen Tagung des 5. Parteitags der Linken  (Fr, den 30.09.16 um 18.00 Uhr, Münzenberg-Saal in ND-Gebäude am Franz-Mehring-Platz 1) und zum Landesausschuss von Bü90/Grüne (Mi, den 05.10.2016 um 19.30 Uhr, Jerusalemkirche, Lindenstr. 85, in 10969 Berlin) jeweils eine Mahnwache veranstalten, um die Delegierten in ihrer Wahlaussage zum Nachtflugverbot am BER von 22-6 Uhr zu bestärken.

Brandenburger Volksbegehrens Nachtflug- und Konzentrationsverbot

Donnerstag, 19. Mai 2016

Gemeinsame Presseerklärung der Initiatoren des Volksbegehrens, der Bürgerinitiativen und Bündnisse gegen Fluglärm der Hauptstadtregion vom Donnerstag, 19. Mai 2016

Flugafen BER

Die Initiatoren und unterstützende Bürgerinitiativen des ersten erfolgreichen Brandenburger Volksbegehrens Nachtflug- und Konzentrationsverbot fordern den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg auf, unverzüglich den Willen der Bürger und die Beschlusslage des Brandenburger Landtags zu beachten.

 

Der Brandenburger Landtag hat das Volksbegehren, das zum Ziel hat, § 19 Abs. 11 LEPRO (Landesentwicklungsprogramm) derart zu ändern, dass ein landesplanerisches Nachtflugverbot und die Aufhebung des Konzentrationsgebotes, den gesamten Flugverkehr der Länder auf Schönefeld bündeln, für die Zukunft vorgesehen wird.

 

Die Umsetzung des durch den Landtag beschlossenen Volksbegehrens ist zwingende Vorgabe bei der nunmehr vorgesehenen Änderung des Landesentwicklungsplans Berlin Brandenburg für die Hauptstadtregion. Die rechtliche Umsetzbarkeit des Volksbegehrens ist im Zuge seiner Aufstellung von der Innenverwaltung Berlins geprüft worden. Die rechtliche Zulässigkeit war und ist gegeben. Ansonsten hätte das Volksbegehren vorab dem Landesverfassungsgericht vorgelegt werden müssen. Fadenscheinige Argumente der Landesregierung greifen nicht:
Beschlüsse des Landtags Brandenburg zu Volksbegehren unterliegen nicht der Diskontinuität. Das Volksbegehren ist bei der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplan Berlin Brandenburg zwingend zu beachten.

 

Die Initiatoren und Bürgerinitiativen fordern den Ministerpräsidenten auf, unverzüglich das Verfahren zur Aufstellung des LEP BB zu stoppen oder die Landesplanung zu den notwendigen Änderungen zu veranlassen. Eine Beschlussfassung zur Aufstellung am 27.5.2016 ist zu unterlassen, weil ansonsten rechtswidrig der Volkswille missachtet werden würde.

 

Dabei ist bereits jetzt festzustellen, dass der gesamte Ansatz der Landesplanung unzureichend ist. Die Fragen der Zukunft – der Klimaschutz werden absolut unzureichend behandelt.

 

Dieses betrifft nicht nur die Frage des Braunkohlentagebaus sondern insbesondere die Verkehrsinfrastruktur und die fehlende Umsetzung des schon lange als grundlegend angesehenen Planungssatzes, möglichst viel Flugverkehr – und insbesondere auch Kurzstreckenflugverkehr nach Deutschland und Polen – auf die Schiene zu bringen. Die Frage: Wieviel Flugverkehr verträgt die Region wird überhaupt nicht gestellt geschweige denn beantwortet. Eine übergeordnete Festlegung von Klimaschutzzielen und deren Implementierung ist beim jetzigen Entwurf erst gar nicht versucht worden. Auch wenn der Hochwasserschutz einen wichtigen Klimaaspekt berührt – kommt es bei einer Planung auf die Vor- und nicht die Nachsorge an. Hier hat die Gemeinsame Landesplanung bereits im Aufstellungsverfahren versagt.

ABB BVBB e.V. BüSo

Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V. und der Friedrichshagener Bürgerinitiative: „…immer weiter ins Verderben“

Gemeinsame Presseerklärung

des Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V. und der Friedrichshagener Bürgerinitiative vom Mittwoch, 16. Dezember 2015

 Flugafen BER

…immer weiter ins Verderben…

Weitere 2,2 Milliarden sollen lt. Tagesspiegelinformationen nochmalig durch die EU für den BER bewilligt worden sein. Wider besseren Wissens will man also mit massivem Einsatz von Steuermitteln weiter in einen Flughafen am falschen Standort investieren! Begründet wird dieses u.a. damit, dass eine Schließung der jetzigen Baustelle kostenaufwendiger wäre, als ein Weiterbau! Wie immer beim BER sind alle diesbezüglichen Berechnungen und Nachweise geheim! Woher sollte der Geldgeber – also der Steuerzahler- auch ein Recht auf Einsicht ableiten können?

Wir sehen das anders:

  1. Das Gelände des BER entsprechend mit Wohnungen bebaut, könnte bis zu 3 Milliarden Euro bringen. Es ist 40% größer als Kreuzberg. Berlin und die unmittelbar angrenzenden Umlandgemeinden brauchen zahlreiche und bezahlbare Wohnungen. In den letzten 3 Jahren ist Berlin bereits um ca. 140.000 Menschen gewachsen. In 2015 kommen die bei uns Zuflucht suchenden Menschen noch dazu. Fachleute gehen davon aus, dass Berlin in den nächsten 10 Jahren um weitere 500.000 Menschen wachsen wird. Die Geschäftsführerin des Verbandes der Berlin Brandenburgischen Wohnungsunternehmen Maren Kern warnte in Ihrer PM v. 19.11.2015 vor einer drohenden Wohnungsnot und forderte den Bau von 300.000 Wohnungen bis 2030, davon allein 100.000 Wohnungen bis 2020 sowie die Bereitstellung von Bauland. Die Berliner Politik hat darauf bisher keine überzeugende Antwort und agiert stattdessen völlig konzeptionslos mit Argument einer angeblichen Stadtverdichtung.
  2.  Der BER ist ein Milliardengrab, das kein privater Investor so angefasst hätte. Keine Bank dieser Welt würde diesem Projekt ohne Bürgschaft der Steuerzahler auch nur einen Cent leihen. Private Investoren haben sich nach der politischen Entscheidung für den stadtnahen, in seiner Entwicklung beschränkten Standort Schönefeld zurückgezogen. Mehr Beweise braucht es dafür nicht.
  3. Nach Eröffnung wird der Flughafen nach einem Gutachten von Herrn v. Aßwegen jährlich Verluste in 3-stelliger Millionenhöhe einfahren. Das entsprechende Gutachten wurde dem Regierenden Bürgermeister u. Aufsichtsratsvorsitzenden Michael Müller bei einem Treffen am 16.11.2015 im Rathaus persönlich mit der Bitte übergeben, dazu Stellung zu nehmen. Eine Antwort steht noch aus.

Kosten, die durch die negativen Auswirkungen des BER am falschen Standort an Wohngebieten, Naherholungsgebieten und Gesundheitsfürsorge entstehen, sind hier noch nicht einmal berücksichtigt.

Deshalb wäre es richtig, den BER am Standort Schönefeld zu begraben und unverzüglich mit der Planung eines neuen, freifinanzierten Flughafen an einem flughafentauglichen Standort mit angemessen kompensierbarer Betroffenheit weniger Menschen und  besten Entwicklungsmöglichkeiten zu beginnen. (Dafür wären 2,2 Mrd. Euro nachhaltig und sinnvoll eingesetztes Geld.)

Jedermann ist klar, dass der Flughafen am Standort Schönefeld bei einer weiteren Ausdehnung der Stadt immer mehr innerstädtisch wird.

Konflikte sind hausgemacht – Massenunterkunft in Tempelhofer Hangars ist unverantwortlich

Flüchtlingsrat BER

Pressemitteilung vom 30. November 2015

Ressort: Berlin/Flüchtlinge
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
buero@fluechtlingsrat-berlin.de
www.fluechtlingsrat-berlin.de

 

Wohl aus sachfremden Motiven – als Revanche für die Niederlage beim Volksentscheid? – ließ BÜRGERMEISTER MÜLLER ALS HERZSTÜCK SEINES „9-PUNKTE PLANS“ zur Flüchtlingspolitik in Berlin(1) ein riesiges Massenlager für Geflüchtete in den Tempelhofer Flugzeughangars installieren. 2300 Menschen, darunter 800 Minderjährige, müssen seit Wochen unter menschenunwürdigen Bedingungen in drei großen Hallen auf allerengstem Raum zusammenleben, geplant ist das Lager für bis zu 12.000 Menschen. Dass eine solche EXTREM BEENGTE UND VÖLLIG UNZUREICHEND AUSGESTATTETE MASSENUNTERKUNFT Aggressionen fördert, war absehbar.

Aus Sicht des Flüchtlingsrats trägt der Senat die Verantwortung für die gestrigen Auseinandersetzungen unter den BewohnerInnen der Unterkunft. DAS PROJEKT MASSENUNTERKUNFT IN DEN VON VORNHEREIN UNGEEIGNETEN TEMPELHOFER HANGARS IST ALS GESCHEITERT ANZUSEHEN.

Vor einer Woche konnte der FLÜCHTLINGSRAT SICH SELBST VOR ORT EIN BILD machen, vgl. dazu unseren Bericht.(2) Der Betrieb der Unterkunft VERSTÖßT GEGEN EINSCHLÄGIGE RECHTSVORSCHRIFTEN UND QUALITÄTSSTANDARDS(3). Baurechtliche brandschutzrechtliche, hygiene- und gesundheitsrechtliche Mindestanforderungen sowie schulrechtliche Regelungen werden nicht eingehalten:

 

  • statt gemäß § 7 Berliner Bau- und Wohnungsaufsichtsgesetz und den daran angelehnten Lageso-Qualitätsstandards für Flüchtlingsunterkünfte _mindestens_ 6 bis 9 m2 /Person stehen in den Hangars nur 1,5 BIS 2 M2/PERSON zur Verfügung,(4)
  • die Zelte in Hangar 1 sind brandschutzrechtlich unzulässig,
  • statt ausreichender Sanitäranlagen gibt es lediglich DIXIE-KLOS ohne Möglichkeit zum Händewaschen, DUSCHEN fehlen ganz, ebenso die Möglichkeit, WÄSCHE zu waschen,
  • von den 800 minderjährigen BewohnerInnen geht kein Kind zur SCHULE ODER KITA.

 

Das LEITUNGSWASSER ist nicht freigegeben. Mangels Alternative waschen sich die BewohnerInnen die Hände an den Kunststoff-Trinkwasserbehältern. Die Versorgung mit Wasser, Abwasser, Strom und Heizung ist im nötigen Umfang nicht vorhanden und wohl auch nicht herstellbar, ebensowenig eine feste bauliche Abtrennung separater Wohneinheiten. Der Denkmalschutz verbietet offenbar eine menschenwürdige Herrichtung, es heißt man dürfe _“nichtmal einen Nagel in die Wand schlagen“_. Es gibt keine Möglichkeit, Privates aufzubewahren, Spinde oder Schränke fehlen.

 

Eine angemessene BEHANDLUNG KRANKER ist in der Unterkunft aufgrund der mangelhaften Sanitäranlagen und fehlender separater Unterbringungsmöglichkeiten nicht gewährleistet. Die fehlenden Möglichkeiten zur Körperhygiene befördern die Verbreitung viraler Durchfallerkrankungen. Bei hohem Stress- und Lärmpegel können die Geflüchteten nachts kaum schlafen. Die zuständige AMTSÄRZTIN UND DIE TEMPELHOFER SOZIAL- UND GESUNDHEITSSTADTRÄTIN HABEN AUF DIE UNZUMUTBAREN ZUSTÄNDE HINGEWIESEN. Die mangelnde Hygiene und Gesundheitsversorgung in der Unterkunft seien medizinisch

unverantwortlich.(5) Hinzu kommt, dass der Mehrzahl der Menschen in der Unterkunft die ihnen zustehenden Krankenbehandlungsscheine (§ 4

AsylbLG) ebenso wie der Bargeldbetrag für den persönlichen Bedarf (§

3 AsylbLG) vom LAGeSo rechtswidrig vorenthalten werden.

 

_„Dass die MASSENWEISE UNTERBRINGUNG AUF ALLERENGSTEM RAUM bei fehlender Privatsphäre, unzureichender Sanitäranlagen, faktischem Schlafentzug und mangelnder Perspektive – niemand weiß, wie lange er in den Hangars bleiben muss, und wann sein Asylantrag registriert und geprüft werden wird – Aggressionen befördert, war vorhersehbar. Die Behauptung des Senats, dass die Menschen nur 14 Tage dort bleiben müssten, ist falsch: Viele Geflüchtete haben nach zwei bis vier Wochen Aufenthaltes für einen weiteren Monat eine Zuweisung in die Hangars erhalten“_, sagt Georg Classen, Sprecher des Flüchtlingsrats Berlin._„Wir fordern den Berliner Senat auf, die Flüchtlinge wie Menschen zu behandeln, und die menschenunwürdige und unverantwortliche Massenunterkunft Tempelhof umgehend zu schließen.“_

_ _

Um der aktuellen Unterbringungsnotlage gerecht zu werden, sind stattdessen folgende Sofortmaßnahmen nötig:

Es müssen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um unverzüglich illegale Ferienwohnungen und ZU SPEKULATIONSZWECKEN LEERSTEHENDE WOHN- UND GEWERBEGEBÄUDE für die Unterbringung Geflüchteter zu beschlagnahmen.

Die zu Abschreckungszwecken praktizierte EINWEISUNG IN LAGER und UMVERTEILUNG in andere Bundesländer trotz ggf. VORHANDENEN PRIVATEN WOHNRAUMS in Berlin ist sofort zu stoppen.

Das private Wohnen und die ANMIETUNG VON WOHNUNGEN sind umfassend zu legalisieren und zu fördern. Dazu gehören eine Sofortprüfung von Wohnungsangeboten und Untermietverträgen durch die zuständigen Sozialbehörden, die Ausstellung von Mietübernahmegarantiescheinen zur Wohnungssuche durch die Sozialbehörden von Amts wegen, die Anhebung der sozialrechtlichen Mietobergrenzen, die Aufhebung des in Berlin geltenden Verbotes für Asylsuchende, in Sozialwohnungen zu leben, die Wiedereinführung von Belegungsrechten, sowie ein Bauprogramm für mindestens 50.000 dauerhaft sozial gebundene Wohnungen pro Jahr in Berlin.

Es kann nicht sein, das VERMIETER, DIE GEFLÜCHTETEN EINE WOHNUNG ANBIETEN, sechs Wochen warten müssen, bis das LAGeSo das Mietangebot geprüft hat, und dass an sich passende Wohnungsangebote aus fadenscheinigen Gründen („keine Spüle in der Küche“) abgelehnt werden. Der Flüchtlingsrat hat dem Senat dazu beim _“Runden Tisch Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen“_ im MAI 2015 UMFANGREICHE VORSCHLÄGE VORGELEGT. Bis heute hat der Berliner Senat nichts davon umgesetzt.(6)

 

(1) LAGeSo Berlin, 01.06.2015, Qualitätsanforderungen für vertragsgebundene Unterkünfte, www.berlin.de/lageso/_assets/soziales/publikationen/qualitaetsanforderungen.pdf

(2) Berliner Zeitung 12.11.2015: Ein Paukenschlag im Abgeordnetenhaus www.berliner-zeitung.de/berlin/regierungsrede-von-michael-mueller-ein-paukenschlag-im-abgeordnetenhaus,10809148,32402758.html

(3) Flüchtlingsrat 20.11.2015: Dauerhaft ungeeignet und menschenunwürdig: Die Notunterkunft in den Tempelhofer Hangars www.fluechtlingsrat-berlin.de/print_neue_meldungen2.php?post_id=738 [5]

(4) TAZ 02.11.2015 „Es wird eng in Tempelhof“ www.taz.de/Unterkunft-fuer-Fluechtlinge-in-Berlin/!5243135 [6]

(5) Stadträtin Sybill Klotz, 18.11.2015, Antwort an die BVV Tempelhof-Schöneberg auf die Große Anfrage „Medizinische Versorgung und sanitäre, hygienische Situation in den Notunterkünften für Flüchtlinge“

www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Antwort_Klotz_BA_TS.pdf

(6) Flüchtlingsrat 21.05.2015: Sofortmaßnahmen Wohnungen für Flüchtlinge www.fluechtlingsrat-berlin.de/print_news2.php?post_id=712

„Ärzte gegen Fluglärm“: Schädlichkeit von Fluglärm erneut belegt – doch wer schützt die Menschen?

Fluglärm

Pressemitteilung des bundesweiten Arbeitskreises „Ärzte gegen Fluglärm“

NORAH-Studie liefert trotz methodischer Kritikpunkte ernste Warnhinweise

Mainz und Berlin, 30.10.2015 – Der Arbeitskreis „Ärzte gegen Fluglärm“ sieht sich nach einer ersten Analyse der NORAH-Studie mit den neuen Modulen in seinen Forderungen nach einem echten und umfassenden Nachtflugverbot und weiteren Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bestätigt. Obwohl bei der NORAH-Studie einzelne Vorgehensweisen zu hinterfragen oder zu kritisieren sind, zeigen die Ergebnisse eindeutig in die Richtung der zahlreichen schon vorhandenen anderen nationalen wie internationalen Studien: Verkehrslärm, insbesondere Fluglärm, ist eine erhebliche, krankheitsverursachende Gesundheitsgefahr.

NORAH zeigt sehr wohl Zusammenhänge von gesundheitlicher Fluglärmeinwirkung u.a. mit Gestörtsein, Lernstörungen bei Kindern oder Depression, um nur einige zu nennen. Die Effekte mögen teilweise eher klein sein, statistisch nicht signifikant – aber sie sind relevant: Sie sind relevant, weil genau diese Effekte in vielen anderen Studien zuvor aufgedeckt und nachgewiesen wurden, national wie international. Eine Vielzahl von Studien u.a. von der WHO, dem Umweltbundesamt, der EU, Umweltorganisationen, Universitäten und Instituten zeigen, welche Krankheiten Fluglärm auslöst – auch NORAH tut dies.

Auf der anderen Seite müssen bei NORAH einige Fakten hinterfragt und in Ruhe geprüft werden: wie waren die genauen Ein- und Ausschlusskriterien der Probanden, waren die Stichproben repräsentativ ausgewählt? Was wurde wie berechnet?

Eine erste Analyse der rund 2500-seitigen Studie wirft weitere zu klärende Aspekte auf:

  • es fehlen z.B. adäquate Vergleichsgruppen aus unbelasteten Regionen
  • die Beteiligungs- bzw. Responseraten sind in vielen Studienteilen von NORAH viel zu niedrig
  • die verwendeten Modelle und Algorithmen, mit denen die Daten ausgewertet wurden, können nicht nachvollzogen werden
  • die durchgeführten Blutdruckmessungen sind möglicherweise fehlerbehaftet, weil die Anleitung zur Messung fehlerhaft war
  • zu den Graphen in der Studie fehlen häufig die zugrunde liegenden Daten

Der Arbeitskreis „Ärzte gegen Fluglärm“ stellt fest: „Die Ergebnisse von NORAH müssen zusammen mit anderen Studien betrachtet werden. Egal wie umfangreich NORAH ist, das Gesamtbild ergibt sich aus der Betrachtung aller Studien zum Thema, denn auch NORAH enthält Begrenzungen. Von NORAH festgestellte angeblich nur geringe Auswirkungen können mit Limitierungen im Design von NORAH zu tun haben – NORAH ist nicht deswegen richtig und gut, weil sie neu ist.“

„Eine genauere Analyse der NORAH-Ergebnisse kann ggf. nur durch Auswertung der erhobenen Daten durch neutrale Dritte nachvollzogen werden. Eine solche Analyse sollten die Macher von NORAH dann auch zügig ermöglichen. Bedenklich stimmt, dass in den Auswertungen zu NORAH immer auf die Geheimhaltung der erhobenen Daten hingewiesen wird – hoffentlich gilt das nicht für wissenschaftliche Nachanalysen, die notwendig sind.“

Der Arbeitskreis „Ärzte gegen Fluglärm“ weist mit Nachdruck darauf hin, dass der Deutsche Ärztetag in den Jahren 2012, 2014 und 2015 Entschließungen zum Schutz der Bevölkerung vor (Flug-) Verkehrslärm getroffen hat. Es ist Aufgabe der Politik, den Schutz der Bevölkerung und damit der großen Mehrheit der Bevölkerung gegen Partikularinteressen der Luftverkehrswirtschaft durchzusetzen – daran mangelt es derzeit aber. Die Politik lässt die Bürger hier wider besseres Wissen im Lärm stehen.

Die aktuell in 2015 getroffene Entschließung des 118. Deutschen Ärztetages zur Prävention von Lärmkrankheiten macht den Schutzbedarf überdeutlich, wenn der Ärztetag feststellt, dass für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger eine Prävention vor den schädlichen Wirkungen v.a. des Flugverkehrslärms nicht möglich ist. So werden nicht nur vermeidbare Krankheiten ausgelöst, sondern der Krankenversicherung auch knappe Mittel entzogen. Dies ist nicht nur ein ethisches Problem der Verteilungsgerechtigkeit, sondern vor dem Hintergrund weiter steigender Krankenversicherungsbeiträge auch ein zunehmendes Problem für die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung.

Der Arbeitskreis „Ärzte gegen Fluglärm“ stellt fest: „Es braucht nicht noch mehr Studien. Wir brauchen endlich Handlungen zum wirklichen Schutz der Bevölkerung, einen echten Schutz vor allem der Nachtruhe durch eine dramatische Verringerung insbesondere des Fluglärms.

Es kann daher nur ein Fazit geben: Der (Flug-) Verkehrslärm ist insgesamt zu viel, es sind zu viele Menschen betroffen und sie sind in Regionen betroffen, in denen sie zum Teil noch nicht einmal Schutzansprüche von Gesetzes wegen haben. Die vom Lärm betroffenen Menschen können sich nicht schützen. Sie werden krank gemacht, und zahlen dafür mehrfach.“

Es muss gehandelt werden, wichtige Forderungen dafür sind:

  • Die Durchsetzung mindestens 8-stündiger Nachtflugverbote (gesetzliche Nacht)
  • Die Einführung von Lärmobergrenzen
  • Die Einführung von Flugverfahren, in denen der Gesundheitsschutz eindeutig Vorrang hat vor wirtschaftlichen Aspekten der Luftverkehrswirtschaft
  • Die Festlegung von Flughafengebühren mit echter Steuerungswirkung zur Durchsetzung der Schutzansprüche der Bürger
  • Die Übernahme der Fluglärmbezogenen Krankheitskosten von der Luftverkehrswirtschaft
  • Die Formulierung eines nationalen Luftverkehrskonzeptes

Analoge Forderungen bestehen für andere Verkehrsträger, v.a. den Schienenverkehr.

Für den Arbeitskreis „Ärzte gegen Fluglärm“

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