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Beiträge mit Schlagwort ‘Flughafen BER’

NaturFreunde gegen Weiterbetrieb des Flughafen Tegels

Zum anstehenden Volksentscheid für einen Weiterbetrieb des Flughafen Tegels erklärt der stellvertretende Vorsitzende der NaturFreunde Berlin, Uwe Hiksch:

 

Fluglärm 

  • NaturFreunde fordern neue Luftverkehrspolitik in Berlin –

 

Die NaturFreunde Berlin lehnen das Ansinnen des Volksentscheids zum Weiterbetrieb des Flughafens Tegel ab. Der Flughafen Tegel liegt mitten in Berlin und führt zu unverantwortlichen Lärmbelastungen für hunderttausende von Betroffenen in den Flugrouten bei Starts und Landungen. Er ist ein Relikt aus einer Zeit, als in West-Berlin ein damals moderner Flughafen geschaffen werden musste.

Dazu Uwe Hiksch: „Die Initiator*innen leisten den Berliner*innen einen Bärendienst. Der Lärmterror der letzten Jahre soll weiterhin den Bürger*innen in den Flugrouten des Flughafen Tegels zugemutet werden. Dies ist nicht zu verantworten.

Gleichzeitig tragen die letzten Landesregierungen eine direkte Mitverantwortung für den Erfolg der zweiten Stufe des Volksbegehrens. Mit der völlig verfehlten Entscheidung für den Standort des Flughafens BER haben sie in Kauf genommen, dass Hundertausende durch Fluglärm belästigt werden und die Kampagne für Tegel erfolgreich wurde.

Die NaturFreunde Berlin fordern die rot-rot-grüne Landesregierung auf, sich während der Diskussion über den Volksentscheid endlich für ein striktes Nachtflugverbot von 22 Uhr bis 6.00 Uhr auszusprechen und eine grundlegende Veränderung der bisherigen Luftverkehrspolitik in Berlin einzuleiten.“

 

Für eine neue Luftverkehrspolitik in Berlin

Die NaturFreunde werden ihren Einsatz gegen den Flughafen Tegel vor allem mit einer grundsätzlichen Kritik an der Flughafenpolitik in Berlin begleiten. Berlin braucht eine neue Flughafenpolitik, die nicht auf hohe Wachstumsraten im Flugverkehr setzt, sondern dafür sorgt, dass an Flughäfen weniger Flugbewegungen stattfinden. Ziel einer nachhaltigen Flughafenpolitik für Berlin muss die Einschränkung von Flugbewegungen sein. Flugverkehr auf Kurzstrecken ist abzulehnen Die hohen Wachstumsraten im Flugverkehr führen dazu, dass sich der Flugverkehr zum immer größeren Klimakiller entwickelt.

In Berlin sind über 20 Prozent aller Ziele von den Berliner Flughäfen mit der Bahn heute schon in unter fünf Stunden Fahrzeit erreichbar, fast 45 Prozent aller Ziele in unter sieben Stunden Fahrzeit. Insgesamt sind etwa ein Drittel aller Starts und Landungen auf den Berliner Flughäfen Inlandsflüge mit einer kurzen und mittleren Distanz. Bei solchen kurzen Distanzen ist der CO2-Ausstoß des Flugzeugs etwa siebenmal höher als der CO2-Ausstoß der Bahn.

 

Volksentscheid bietet Chance für Überprüfung der Standortentscheidung BER

Alle Entscheidungen für Standorte von Flughäfen müssen nach den Grundlagen der Minimierung von Belastungen für Mensch und Natur getroffen werden. Die NaturFreunde fordern die Landesregierungen in Berlin und Brandenburg auf, alle Planungen für einen Hauptstadtflughafen mit den Erkenntnissen der letzten Jahre abzugleichen und unter diesen Gesichtspunkten zu prüfen. Durch eine Kooperation zwischen den Flughäfen Berlin, Leipzig, Frankfurt und Köln muss das Flugverkehrsaufkommen an allen Standorten deutlich gesenkt werden.

Bei der Standortwahl haben die Verantwortlichen die Argumente der Gegner eines Flughafens BER nicht aufgenommen. Dadurch wurden Fehlinvestitionen vorgenommen, die einzig durch die Fehlentscheidungen der letzten Landesregierungen zu verantworten sind. Jetzt ist es an der Zeit, diese Fehlentwicklung zu korrigieren.

 

Kritik an der Landesentwicklungsplanung für Berlin-Brandenburg

Die Luftverkehrspolitik der Regierungen in Berlin und Brandenburg ist auf Expansion und deutlich steigende Passagierzahlen ausgelegt. Im Landesentwicklungsplanung wird noch immer davon ausgegangen, dass der Flughafen BER „steigenden Luftverkehrsverbindungsbedarf des Gesamtraumes Berlin-Brandenburg nachhaltig Rechnung“ tragen muss. So ist die Zahl der Passagiere an den Flughäfen der Hauptstadtregion zwischenzeitlich auf fast 33 Millionen angestiegen.

Die NaturFreunde Berlin fordern

    • Die Landesregierung muss die Diskussion über den Volksentscheid Tegel mit einer grundlegenden Veränderung ihrer Luftverkehrspolitik verbinden.
    • Der Flughafenstandort BER muss auf den Prüfstand. Die Parlamente von Berlin und Brandenburg müssen noch einmal grundsätzlich entscheiden, wie die Flughafenplanung für die Region Berlin/Brandenburg auf eine vertretbare Grundlage gestellt werden kann.
    • Die Flughafenplanungen und die Landesentwicklungsplanung für die Region Berlin-Brandenburg müssen grundsätzlich überarbeitet werden. Ziel muss eine Reduzierung von Passagier- und Frachtaufkommen im Flugverkehr in der Region Berlin-Brandenburg sein.
    • Bei Berliner und Brandenburger Flughäfen muss ein grundsätzliches Nachtflugverbot in der Zeit von 22 bis 6 Uhr gesetzlich festgeschrieben werden.
    • Der Luftverkehr muss auf das ökonomisch und ökologisch notwendige beschränkt werden. Verkehrsbewegungen die mit der Bahn abgewickelt werden können, müssen zukünftig durch eine Förderung von Bahnverbindungen zwischen den Metropolen sichergestellt werden.

 

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300. Montagsdemo der Friedrichshagener Bürgerinitiative

Fluglärm

Berlin-Friedrichshagen, 23.03.2017

Einladung zur 300. Montagsdemo der Friedrichshagener Bürgerinitiative
Historisch einzigartig und aktueller denn je!

Montag,  27.März 2017
Zeit: 19:00 Uhr

Am 27.März lädt  die Friedrichshagener Bürgerinitiative (FBI) zur 300. Montagsmahnwache auf dem Marktplatz von Berlin-Friedrichshagen ein.

Das Thema ist aktueller denn je:  Die derzeitige Flughafenpolitik in Zusammenhang mit den Problemen des Flughafens BER in Schönefeld!
Die FBI fordert von der Politik in Bezug auf den Flughafen BER ein Umdenken und kein „Weiter so um jeden Preis“.  Erforderlich ist eine zukunftsweisende Flughafenpolitik, die den sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Anforderungen des 21. Jahrhunderts für die Millionenmetropole Berlin gerecht wird.

Alle wissen es, doch keiner tut etwas dagegen:

  • Wenn der BER jemals eröffnen sollte, wird er zu klein sein.
  • Der Standort des BER ist falsch, da zu nah an der Stadt und den großen Siedlungsgebieten. Damit auch ohne Zukunftsperspektive
  • ca. 10.000 Schallschutzberechtigte in direkter Nähe zum Flughafen können nicht geschützt werden und erhalten nicht den politisch versprochenen Schallschutz

 

So darf Politik nicht funktionieren!

Zukunftsweisend kann nur ein Neubau des BER an einer flughafentauglicher Stelle mit modernster verkehrstechnischer Anbindung an die Millionenmetropole Berlin sein!  Ein dauerhafter Weiterbetrieb von Tegel kann nicht die verkehrstechnische Lösung für Berlin sein.

Das wird auch von der Luftfahrtindustrie so gesehen und formuliert:

So bezweifelt z.B. der Verbandspräsident der German Business Aviation Association (GBAA), Peter Gatz, dass es möglich sei, die Anlage des BER so auszubauen, dass die Kapazität auch für die fernere Zukunft reicht.

Die „bessere Lösung“, die langfristig erforderlich sei, müsse woanders verwirklicht werden. Gatz: „In diesem Zusammenhang müssen wir uns mit Sperenberg auseinandersetzen.“

Bis der große Wurf gelingt, werde Tegel weiterhin benötigt. „Wir sind nicht die Tegel-Retter, die diesen Flughafen für alle Zeiten behalten wollen“, so Gatz.
[http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/flughafen-tegel-das-sind-die-optionen-fuer-einen-weiterbetrieb-26189972]

 

Berlin braucht die Flächen von Tegel und dem BER, um zukünftig die Bedürfnisse der wachsenden Stadt zu decken. Allein auf der Fläche des BER (größer als Kreuzberg) könnten über 100.000 Wohnungen entstehen.

Die bestehende Flughafenplanung, die faktisch zu einer Verlärmung eines großen Teils der Hauptstadt und ihrer Naherholungsgebiete führt, darf nicht der Anspruch von Deutschlands Politikern im 21. Jahrhundert sein!

Kein Mensch kann aktuell verlässlich sagen, wann der geplante Flughafen BER eröffnen wird und ob er überhaupt jemals eröffnet.

Die Friedrichshagener Bürgerinitiative fordert deshalb:

  • Schluss mit der milliardenschweren Verschwendung von Steuergeldern am BER!
  • Schluss mit der millionenschweren Abfindung von versagenden Geschäftsführern der Flughafengesellschaft aus dem Steuertopf der Bürger
  • Schluss mit der falschen Flughafenpolitik für Deutschlands Hauptstadt
  • keinen weiteren Euro mehr in den falschen Standort des BER zu investieren, sondern alle Anstrengungen auf den Bau eines neuen Flughafens BER an einem anderen, flughafentauglichen Standort zu richten.

 

Friedrichshagener  Bürgerinitiative (FBI)
Projektgruppe im Bürgerverein Friedrichshagen e.V.

Rückfragen bitte an:  fbi.berlin@googlemail.com

Die Friedrichshagener Bürgerinitiative (FBI) hat sich im Jahre 2011 gegründet und
setzt sich seit dieser Zeit mit den negativen Auswirkungen des stadtnahen Flughafens BER
für die Anwohner und die Umwelt auseinander.

Nachtflugverbot von 22-6 Uhr für den zukünftigen BER

Fluglärm

Donnerstag, 29. September 2016

Gemeinsame Presseerklärung der Bürgerinitiativen und Bündnisse gegen Fluglärm der Hauptstadtregion zum Nachtflugverbot BER – Regierungsbildung Berlin

 

2012 forderten über 139.000 Berlinerinnen und Berliner ein landesplanerisches Nachtflugverbot von 22-6 Uhr für den zukünftigen BER (Volksbegehren Nachtflugverbot).

 

Grüne und Linke unterstützten damals das Volksbegehren. In ihren aktuellen Wahlprogrammen treten sie für ein Nachtflugverbot von 22-6 Uhr am zukünftigen BER ein. Im Land Brandenburg war 2012 das Volksbegehren ‚Nachtflugverbot‘ mit 106.000 Stimmen erfolgreich und wurde vom Landtag mit großer Mehrheit angenommen. Der alte SPD- und CDU-geführte Senat hat dieses Ergebnis direkter Demokratie im Nachbarland in seiner Umsetzung bisher verhindert.

 

ABB, BVBB und Bündnis SüdOst fordern Grüne und Linke in Berlin auf, zu ihren vor der Wahl gemachten Aussagen zu stehen und bei den aktuellen Koalitionsverhandlungen auf der Durchsetzung des Nachtflugverbotes zu bestehen.

 

Wir fordern außerdem die Berliner SPD auf, ihre Blockadehaltung in dieser Frage aufzugeben sowie auf ihre zukünftigen Koalitionspartner und die Brandenburger Landesregierung zuzugehen. Das desaströse Wahlergebnis hat den bisherigen Kurs der SPD nicht bestätigt.

 

Wir werden die Ergebnisse der nun stattfindenden Berliner Koalitionsverhandlungen genau betrachten und auswerten.

 

Der Gesundheitsschutz für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger muss höher bewertet werden als das Gewinnstreben der Luftverkehrswirtschaft. Der zukünftige BER wird auf Grund seiner falschen Lage direkt an der Stadtgrenze zu Berlin allein bei Starts 1.078.000 Menschen (Angabe der Deutschen Flugsicherung) mit Lärm überziehen.

 

Wer einen Nachtflugbetrieb am Hauptstadtflughafen will, der muss für die Errichtung eines neuen Flughafens an flughafentauglicher Stelle eintreten, bei dem die Anzahl der betroffenen Menschen so niedrig ist, dass sie sozialverträglich geschützt, bzw. um- oder abgesiedelt werden können.

 

Die Bürgerinitiativen werden zur außerordentlichen Tagung des 5. Parteitags der Linken  (Fr, den 30.09.16 um 18.00 Uhr, Münzenberg-Saal in ND-Gebäude am Franz-Mehring-Platz 1) und zum Landesausschuss von Bü90/Grüne (Mi, den 05.10.2016 um 19.30 Uhr, Jerusalemkirche, Lindenstr. 85, in 10969 Berlin) jeweils eine Mahnwache veranstalten, um die Delegierten in ihrer Wahlaussage zum Nachtflugverbot am BER von 22-6 Uhr zu bestärken.

Brandenburger Volksbegehrens Nachtflug- und Konzentrationsverbot

Donnerstag, 19. Mai 2016

Gemeinsame Presseerklärung der Initiatoren des Volksbegehrens, der Bürgerinitiativen und Bündnisse gegen Fluglärm der Hauptstadtregion vom Donnerstag, 19. Mai 2016

Flugafen BER

Die Initiatoren und unterstützende Bürgerinitiativen des ersten erfolgreichen Brandenburger Volksbegehrens Nachtflug- und Konzentrationsverbot fordern den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg auf, unverzüglich den Willen der Bürger und die Beschlusslage des Brandenburger Landtags zu beachten.

 

Der Brandenburger Landtag hat das Volksbegehren, das zum Ziel hat, § 19 Abs. 11 LEPRO (Landesentwicklungsprogramm) derart zu ändern, dass ein landesplanerisches Nachtflugverbot und die Aufhebung des Konzentrationsgebotes, den gesamten Flugverkehr der Länder auf Schönefeld bündeln, für die Zukunft vorgesehen wird.

 

Die Umsetzung des durch den Landtag beschlossenen Volksbegehrens ist zwingende Vorgabe bei der nunmehr vorgesehenen Änderung des Landesentwicklungsplans Berlin Brandenburg für die Hauptstadtregion. Die rechtliche Umsetzbarkeit des Volksbegehrens ist im Zuge seiner Aufstellung von der Innenverwaltung Berlins geprüft worden. Die rechtliche Zulässigkeit war und ist gegeben. Ansonsten hätte das Volksbegehren vorab dem Landesverfassungsgericht vorgelegt werden müssen. Fadenscheinige Argumente der Landesregierung greifen nicht:
Beschlüsse des Landtags Brandenburg zu Volksbegehren unterliegen nicht der Diskontinuität. Das Volksbegehren ist bei der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplan Berlin Brandenburg zwingend zu beachten.

 

Die Initiatoren und Bürgerinitiativen fordern den Ministerpräsidenten auf, unverzüglich das Verfahren zur Aufstellung des LEP BB zu stoppen oder die Landesplanung zu den notwendigen Änderungen zu veranlassen. Eine Beschlussfassung zur Aufstellung am 27.5.2016 ist zu unterlassen, weil ansonsten rechtswidrig der Volkswille missachtet werden würde.

 

Dabei ist bereits jetzt festzustellen, dass der gesamte Ansatz der Landesplanung unzureichend ist. Die Fragen der Zukunft – der Klimaschutz werden absolut unzureichend behandelt.

 

Dieses betrifft nicht nur die Frage des Braunkohlentagebaus sondern insbesondere die Verkehrsinfrastruktur und die fehlende Umsetzung des schon lange als grundlegend angesehenen Planungssatzes, möglichst viel Flugverkehr – und insbesondere auch Kurzstreckenflugverkehr nach Deutschland und Polen – auf die Schiene zu bringen. Die Frage: Wieviel Flugverkehr verträgt die Region wird überhaupt nicht gestellt geschweige denn beantwortet. Eine übergeordnete Festlegung von Klimaschutzzielen und deren Implementierung ist beim jetzigen Entwurf erst gar nicht versucht worden. Auch wenn der Hochwasserschutz einen wichtigen Klimaaspekt berührt – kommt es bei einer Planung auf die Vor- und nicht die Nachsorge an. Hier hat die Gemeinsame Landesplanung bereits im Aufstellungsverfahren versagt.

ABB BVBB e.V. BüSo

Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V. und der Friedrichshagener Bürgerinitiative: „…immer weiter ins Verderben“

Gemeinsame Presseerklärung

des Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V. und der Friedrichshagener Bürgerinitiative vom Mittwoch, 16. Dezember 2015

 Flugafen BER

…immer weiter ins Verderben…

Weitere 2,2 Milliarden sollen lt. Tagesspiegelinformationen nochmalig durch die EU für den BER bewilligt worden sein. Wider besseren Wissens will man also mit massivem Einsatz von Steuermitteln weiter in einen Flughafen am falschen Standort investieren! Begründet wird dieses u.a. damit, dass eine Schließung der jetzigen Baustelle kostenaufwendiger wäre, als ein Weiterbau! Wie immer beim BER sind alle diesbezüglichen Berechnungen und Nachweise geheim! Woher sollte der Geldgeber – also der Steuerzahler- auch ein Recht auf Einsicht ableiten können?

Wir sehen das anders:

  1. Das Gelände des BER entsprechend mit Wohnungen bebaut, könnte bis zu 3 Milliarden Euro bringen. Es ist 40% größer als Kreuzberg. Berlin und die unmittelbar angrenzenden Umlandgemeinden brauchen zahlreiche und bezahlbare Wohnungen. In den letzten 3 Jahren ist Berlin bereits um ca. 140.000 Menschen gewachsen. In 2015 kommen die bei uns Zuflucht suchenden Menschen noch dazu. Fachleute gehen davon aus, dass Berlin in den nächsten 10 Jahren um weitere 500.000 Menschen wachsen wird. Die Geschäftsführerin des Verbandes der Berlin Brandenburgischen Wohnungsunternehmen Maren Kern warnte in Ihrer PM v. 19.11.2015 vor einer drohenden Wohnungsnot und forderte den Bau von 300.000 Wohnungen bis 2030, davon allein 100.000 Wohnungen bis 2020 sowie die Bereitstellung von Bauland. Die Berliner Politik hat darauf bisher keine überzeugende Antwort und agiert stattdessen völlig konzeptionslos mit Argument einer angeblichen Stadtverdichtung.
  2.  Der BER ist ein Milliardengrab, das kein privater Investor so angefasst hätte. Keine Bank dieser Welt würde diesem Projekt ohne Bürgschaft der Steuerzahler auch nur einen Cent leihen. Private Investoren haben sich nach der politischen Entscheidung für den stadtnahen, in seiner Entwicklung beschränkten Standort Schönefeld zurückgezogen. Mehr Beweise braucht es dafür nicht.
  3. Nach Eröffnung wird der Flughafen nach einem Gutachten von Herrn v. Aßwegen jährlich Verluste in 3-stelliger Millionenhöhe einfahren. Das entsprechende Gutachten wurde dem Regierenden Bürgermeister u. Aufsichtsratsvorsitzenden Michael Müller bei einem Treffen am 16.11.2015 im Rathaus persönlich mit der Bitte übergeben, dazu Stellung zu nehmen. Eine Antwort steht noch aus.

Kosten, die durch die negativen Auswirkungen des BER am falschen Standort an Wohngebieten, Naherholungsgebieten und Gesundheitsfürsorge entstehen, sind hier noch nicht einmal berücksichtigt.

Deshalb wäre es richtig, den BER am Standort Schönefeld zu begraben und unverzüglich mit der Planung eines neuen, freifinanzierten Flughafen an einem flughafentauglichen Standort mit angemessen kompensierbarer Betroffenheit weniger Menschen und  besten Entwicklungsmöglichkeiten zu beginnen. (Dafür wären 2,2 Mrd. Euro nachhaltig und sinnvoll eingesetztes Geld.)

Jedermann ist klar, dass der Flughafen am Standort Schönefeld bei einer weiteren Ausdehnung der Stadt immer mehr innerstädtisch wird.

Bürgerinitiativen reichten Beschwerde bei der Europäischen Komission wegen Wettbewerbsverzerrung durch weitere Beihilfen für den BER ein

Gemeinsame Presseerklärung

Flugafen BER
Im Auftrage und mit Unterstützung der in den Bürgerbündnissen ABB, BVBB e.V. und BüSo organisierten Fluglärmbetroffenen rund um den BER in Schönefeld haben die Friedrichshagener Bürgerinitiative (FBI) und der Bürgerverein Brandenburg Berlin e.V. (BVBB e.V.) die Kanzlei Baumann mit der Erarbeitung einer Beschwerde wegen Wettbewerbsverzerrung bei der Europäischen Kommission beauftragt.
Diese Beschwerde wurde am 5. August 2015 bei der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission durch die Kanzlei Baumann eingereicht.

Die Bürger sind der Ansicht, dass die im Frühjahr 2015 angezeigten Zuwendungen der Gesellschafter für Bau und Erweiterung des BER in Höhe von weiteren 2,6 Mrd. Euro (1,2 Mrd. EUR wurden bereits im Jahre 2012 gewährt) einen massiven Verstoß gegen das Europäische Wettbewerbssystem darstellen, das den Wettbewerb innerhalb des Binnenmarktes vor Verfälschungen schützen soll.

Es ist bisher kein Beispiel bekannt, dass der Bau eines europäischen Flughafens mit mehr als 50 % der Investitionssumme nur durch staatliche Beihilfen ermöglicht wurde.

Erschwerend kommt hinzu, dass bereits bei Bereitstellung der Mittel durch renommierte Gutachter nachgewiesen wurde, dass weder eine Rendite auf das bereitgestellte Kapital zu erwarten ist, noch die Flughafengesellschaft durch eigene wirtschaftliche Tätigkeit in absehbarem Zeitraum in der Lage sein wird, den Kapitaldienst auf die aufgenommenen Darlehen zu leisten, geschweige die Darlehen zu tilgen.

Die Gesellschafter der Flughafengesellschaft – der Bund, Berlin und Brandenburg – begründen ihre Großzügigkeit des Umgangs mit Steuergeldern, die faktisch an Untreue grenzt, mit der rechnerisch nicht nachvollziehbaren Behauptung „wie ein marktwirtschaftlich denkender Kapitalgeber“ zu handeln.

Bisher war jedoch kein privater Investor bereit, in dieser wirtschaftlichen Situation der Flughafengesellschaft eine Kapitalspritze von 2,6 Mrd. EUR zu gewähren und damit die sichere Vernichtung seines Geldes zu riskieren.

Die Bürger sind der Meinung, dass man angesichts der heutigen Prognosen über die weitere Entwicklung des Flugverkehrs in einen Flughafen an einem geeigneten Standort investieren muss, der erweiterungsfähig ist und dessen zwangsläufige Belastungen für Menschen und Umwelt angemessen kompensiert werden können, anstatt

1,2 Millionen Menschen zu verlärmen, zu vergiften, ihr Leben und ihre Gesundheit zu bedrohen, sie de facto zu zwangsenteignen,
einzigartige Seen- und Waldgebiete, die Erholungsflächen und Lebensadern an Trinkwasser und Frischluft für Berlin sind, zu vernichten,
verantwortungslos Milliarden öffentlicher Gelder für Fehlplanung und Großmannssucht zu vergeuden und
das Entwicklungspotential für dringend benötigten Wohnraum einer prosperierenden Stadt ohne Not massiv einzuschränken.
Die Bauruine BER kann wirtschaftlich sinnvoll nachgenutzt werden. Private Investoren stehen dafür ebenso bereit, wie für den Bau eines Großflughafens für die Hauptstadtregion an einem geeigneten Standort.

Aktionsbündnis Berlin-Brandenburg (ABB)
Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V.
Bündnis SüdOst gegen Fluglärm (BüSo)
Friedrichshagener Bürgerinitiative (FBI)

Friedrichshagener Bürgerinitiative: Sonntag, 2.8.2015, um 16 Uhr Demo am Flughafen Schönefeld

P R E S S E M I TT E I L U N G
Berlin-Friedrichshagen, 28.7.2015

FBI Flughafen

Sonntag, 2.8.2015, um 16 Uhr Demo am Flughafen Schönefeld
TOUR de Natur 2015: aktiv – umweltbewegt – unaufhaltsam
=> 15 Tage mit dem Fahrrad für eine nachhaltige Umweltpolitik und Lebensweise – erstmals auch mit dem Thema Luftverkehr
Am 25. Juli ist es wieder soweit – ca. 120 Umweltschützer werden in diesem Jahr die Tour de Natur in Braunschweig beginnen. Die Fahrradtour endet nach 15 Tagen und 634 km in der Lausitz in Groß Gastroe (nahe Cottbus). Geradelt wird mit Kind und Kegel für eine nachhaltige, klimafreundliche Umweltpolitik und Lebensweise. Die Tour findet als „Mitmachtour“ jährlich seit 2006 statt.

Erstmalig wird in diesem Jahr auch die Flugverkehrspolitik im Allgemeinen und im Besonderen am exemplarischen Beispiel BER thematisiert werden. Wenn richtigerweiser erkannt wird, dass der Standort des BER ein „Geburtsfehler“ (Müller, reg. BM Berlin) ist, dann darf Politik sich nicht gleichzeitig „Denkpausen“ (Müller, reg. BM Berlin) verordnen, wenn es um nachhaltige Verkehrspolitik und -entwicklung geht.

Auf der Etappe Potsdam-Schulzendorf werden sich Aktivisten der Berlin-Brandenburger Bürgerbündnisse gegen Fluglärm (ABB, Bündnis Südost und BVBB) der Tour de Natur anschließen. Zwischenhalte gibt es am alten Sxf-Terminal in Schönefeld und am neuen Terminal des BER:

Programm, Sonntag, 2.8.2015:

16.00-17.00 Uhr Kundgebung (Inhouse-Demo) im Terminal des Flughafen Schönefeld (alt) zu den Folgen des Flugverkehrs, Thema Klimaschutz und Lärm, Gastredner: Prof. Dr. Hans Behrbohm, HNO-Arzt
anschließend: Gemeinsamer Demozug zum Terminal BER (neu)
17.45 – 18.15 Uhr: Kundgebung auf dem Willy-Brandt-Platz direkt am neuen Terminal gegen die Verschwendung von Steuergeldern für unsinnige Großprojekte
Die Friedrichshagener Bürgerinitiative (FBI) unterstützt die Veranstaltung der Tour de Natur organisatorisch und durch die Teilnahme von Mitgliedern.

Die FBI setzt sich für eine Begrenzung der Kurzstreckenflüge zu Gunsten der Bahn und für den Betrieb von Flugdrehkreuzen außerhalb dicht bewohnter Gebiete und ein Nachtflugverbot von 22-6 Uhr für bestehende, metropolennahe Flughäfen ein. Darüberhinaus fordert sie die Neuerrichtung eines freifinanzierten und konkurrenzfähigen neuen Flughafens an einer großflughafentauglichen Stelle und eine Nachnutzung des jetzigen BER–Areals in Schönefeld zum Wohle der Berliner und Brandenburger Bürger. Die FBI führt seit 2011 jeden Montag eine Protest-Mahnwache auf dem Marktplatz in Friedrichshagen durch. Die 214. Mahnwache findet am 03. Aug. 2015 statt.

Sprecherrat Friedrichshagener Bürgerinitiative

Falsches Spiel am falschen Standort – 200. BER-Montagsdemo am 27.4. um 19 Uhr in Friedrichshagen

Pressemitteilung
Berlin, 24.4.2015

FBI Flughafen

Bürgerinitiativen der Standorte Frankfurt, München und Berlin/Brandenburg rücken enger zusammen.

Willkommen im Casino BER. Hier wird am großen Rad gedreht, hier wird gezockt und verspielt, was das Zeug hält. Und gekunkelt und gemunkelt. Und die Kugel rollt weiter…

Riesige Summen werden seit Jahren eingesetzt – wer weiß schon noch, um welche 1,1 Milliarden es gerade geht. Steuergeld mithin, derweil Schuldächer einzustürzen drohen. Aber auch Gesundheit und Vertrauen in Politik werden aufs Spiel gesetzt. Längst steht das Kürzel BER als Synonym für Politikversagen, Lobbyismus und künstlich geschaffene Bedarfe. Wofür?

Dieser Frage gehen am kommenden Montag auf dem Friedrichshagener Marktplatz Bürger aus der gesamten Region des BER nach. Und sie begrüßen die Sprecher der Bündnisse der Bürgerinitiativen aus Frankfurt am Main und München. „Überall regt sich regionaler Widerstand der Bevölkerung. Dabei geht es um gesellschaftliche Fragen wie Klimaschutz, die Finanzierbarkeit von Großprojekten, aber auch persönliche Betroffenheit bei der Frage des Rechts auf körperliche Unversehrtheit, Schutz des Eigentums und Bewahrung der Heimat.“*
Am Spieltisch im Casino BER nehmen am Montag Platz:

Christine Dorn, Vorsitzende des Bürgervereins Berlin-Brandenburg e.V.
Gabriele Franz, Sprecherin des Bündnis der Bürgerinitiativen Frankfurt am Main
Hartmut Binner, Sprecher des Aktionsbündnis aufgeMUCkt München
Dr. Henning Thole, Ärzte gegen Fluglärm
Prof. Dr. med. Hans Behrbohm, HNO-Arzt
Sigrid Strachwitz, Vorsitzende des Bürgervereins Friedrichshagen e.V.
Uwe Hiksch, Naturfreunde Deutschland
Ralf Müller, Sprecher der Friedrichshagener Bürgerinitiative

Die 200. Montagsdemo in Friedrichshagen ist der Auftakt der Aktionswoche gegen Fluglärm.

Friedrichshagener Bürgerinitiative: Die deutsche Luftfahrt schmückt sich beim Kampf gegen Fluglärm offenbar mit fremden Federn

Pressemitteilung:

Nachtflugverbot

Offener Brief mit Nachfragen an den Präsidenten des Bundesvebandes der Deutschen Luftfahrt e.V. (BDL)

Der Bundesverband der Deutschen Luftfahrt e.V. (BDL) hat am 15.01.2015 zum Thema „Lärmkartierung des Umweltbundesamtes“ eine Pressemitteilung herausgegeben. Darin wird ausdrücklich hervorgehoben, dass Erfolge beim Kampf gegen Fluglärm auf Maßnahmen der deutschen Luftfahrt zum Lärmschutz zurückzuführen seien:
»Die Anzahl der in Deutschland von Fluglärm betroffenen Menschen ist laut der neusten Lärmkartierung des Umweltbundesamtes (UBA) von 746.500 im Jahr 2007 auf 738.000 im Jahr 2012 gesunken. Das ist ein besonders guter Wert, da diesmal mit den Flughäfen Berlin-Schönefeld und Leipzig/Halle zwei zusätzliche Großflughäfen in die Berechnung aufgenommen wurden. „Die Lärmkartierung des UBA belegt, dass die deutsche Luftfahrt mit ihren Maßnahmen zum Lärm-schutz auf dem richtigen Weg ist …“ sagte der BDL-Präsident Klaus-Peter Siegloch heute in Berlin.« http://www.bdl.aero/de/presse/pressemitteilungen/2015/108/

Auch die Friedrichshagener Bürgerinitiative FBI hat sich mit den UBA-Lärmkartierungen beschäftigt, konnte dabei aber die Erfolge der deutschen Luftfahrt beim Lärmschutz an vielen Großflughäfen nicht entdecken.
„Das verfügbare Datenmaterial der UBA-Lärmkartierung belegt eher das Gegenteil“ sagte Ralf Müller, Sprecher der Friedrichshagener Bürgerinitiative FBI. „An 5 der 9 schon 2007 erfassten Flughäfen ist die Anzahl der Betroffenen gar nicht gesunken, an 4 dieser 5 Flughäfen ist sie sogar gestiegen. Beim Flughafen Frankfurt hat erst ein gerichtlich verhängtes Nachtflugverbot die Betroffenenzahl nahezu halbiert. Dort, wo beim nächtlichen Fluglärm die Luftfahrt ohne gerichtliches Nachtflugverbot selbst in der Verantwortung steht, wie z.B. am Flughafen Köln/Bonn, ist die Zahl der Betroffenen gestiegen. Die deutsche Luftfahrt möchte sich anscheinend mit fremden Federn schmücken, denn das Gute kommt eher woanders her“ führt Ralf Müller weiter aus.

Um hier für sachliche Aufklärung zu sorgen, hat die Friedrichshagener Bürgerinitiative den Präsidenten des BDL, Herrn Klaus-Peter Siegloch, in einem offenen Brief gebeten, die statistischen Effekte, wie z.B. stark gesunkene Flugbewegungszahlen, aus Sicht des BDL zu erläutern. Es geht dabei um die nachfolgend aufgeführten Fragestellungen:

1.
Die Anzahl der Betroffenen (Kriterium: L DEN > 55 dB(A)) ist im Jahr 2012 an 5 der 9 bereits 2007 erfassten Verkehrsflughäfen gar nicht gesunken (55,5 %), an 4 dieser 5 Flughäfen dagegen trotz gesunkener Flugbewegungszahlen sogar gestiegen.
Falls wir Ihnen bei der Nachforschung behilflich sein dürfen: Betrachten Sie bitte die Daten von Düsseldorf, Köln/Bonn, München und Hamburg hinsichtlich gestiegener Betroffenenzahlen (zusammen + 23.500) bei gleichzeitig gesunkenen Flugbewegungszahlen (zusammen – 91.387). In Stuttgart ist die Zahl der Betroffenen trotz eines Einbruchs der Flugbewegungszahlen (- 33.007) offenbar konstant geblieben.
Welche Maßnahmen der deutschen Luftfahrt zum Lärmschutz rufen derartige Ergebnisse hervor?

2.
In Frankfurt wirkt sich in den Daten von 2012 das gerichtlich verhängte Nachtflugverbot von 23 bis 5 Uhr massiv aus. Gab es 2007 bei dem Kriterium L Night > 50 dB(A) ohne dieses Nachtflugverbot noch 107.600 Betroffene, sank diese Zahl für 2012 mit Nachtflugverbot auf 59.800 Betroffene. In Köln/Bonn hingegen stieg die Zahl der Betroffenen von 43.600 in 2007 auf 45.200 in 2012. Hier gibt es kein gerichtlich verhängtes Nachtflugverbot.
Welche Maßnahmen der deutschen Luftfahrt zum Lärmschutz lassen diesbezüglich die Schlussfolgerung zu, dass sich die deutsche Luftfahrt auf dem richtigen Weg befindet?

3.
Wären in der Auswertung 2012 beim Fluglärm die Erfassungskriterien der Stufe 2 gegenüber der Stufe 1 im Jahr 2007 ebenso halbiert worden, wie bei den anderen Verkehrsarten, hätten nicht 2, sondern bis zu 12 Verkehrsflughäfen neu gelistet werden müssen (davon 5 der Kategorie „International“; Kriterium: Statt min. 50.000 Flugbewegungen wären alle Flughäfen ab min. 25.000 Flugbewegungen erfasst worden).
In der Gesamtbilanz 2012 wäre ein Anstieg der Gesamtzahl der Betroffenen gegenüber 2007 zu verzeichnen. Der BDL argumentiert mit der gesunkenen Gesamtzahl der Betroffenen von 746.500 in 2007 auf 738.000 in 2012.
Handelt es sich bei dieser Nichtanpassung der Erfassungskriterien um eine Maßnahme der deutschen Luftfahrt zum Lärmschutz?

Die Friedrichshagener Bürgerinitiative geht von einer sachlich fundierten Beantwortung dieser Fragen seitens des BDL aus.

Weiterführende Links:

UBA 9.1.2015: Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung: In vielen deutschen Städten ist es zu laut http://www.umweltbundesamt.de/daten/umwelt-gesundheit/laermkartierung-laermaktionsplanung
UBA 12.9.2013: Lärmkarten mit Links zu den Länderkarten: http://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/umgebungslaermrichtlinie/laermkarten
Anlage: UBA-Daten

Mit freundlichem Gruß,
Presseteam FBI

Bundesverwaltungsgericht verweigert Anrufung des Europäischen Gerichtshofs

FBI Flughafen

PRESSEERKLÄRUNG
Baumann Rechtsanwälte:

Revision gegen OVG-Urteil zur Flugroute über den Müggelsee zurückgewiesen

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom heutigen Tage die Revision der Naturfreunde Berlin e.V. und mehrerer Einwohner Berlins gegen ein Urteil des OVG Berlin-Brandenburg zurückgewiesen. Das OVG Berlin-Brandenburg hatte die umstrittene Flugroute vom künftigen Flughafen Berlin-Brandenburg über den Müggelsee in erster Instanz als rechtmäßig angesehen, hiergegen hatten die durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte vertretenen Kläger die vom OVG zugelassene Revision zum BVerwG eingelegt.

Rechtsanwältin Franziska Heß (Fachanwältin für Verwaltungsrecht) ist von der Entscheidung des Gerichts enttäuscht:

„Das BVerwG hat leider die Gelegenheit nicht genutzt, das Vertrauen der Bevölkerung in die Zuverlässigkeit behördlicher Entscheidungen wiederherzustellen. Die Müggelseeroute ist eine vollständige Abkehr von wesentlichen Grundannahmen, die der Entscheidung für die Realisierung eines Großflughafens am Standort Schönefeld zugrunde lagen. Vor allem die Bevölkerung Berlins wird nun mit erheblichem Fluglärm überzogen, dem sie nach den Aussagen im Ausbauverfahren gerade nicht ausgesetzt werden sollte. Zugleich wird das größte traditionelle Naherholungsgebiet im Berliner Osten, das eigentlich nach der Lärmaktionsplanung des Landes Berlin auch künftig ein sog. Ruhiges Gebiet bleiben soll, verlärmt und die dort vorhandenen, europäisch geschützten Naturschutzgebiete werden beeinträchtigt. Ob diese Auswirkungen rechtmäßig sind, hängt unter anderem auch von der Interpretation vorrangiger europäischer Rechtsvorschriften ab. Völlig unverständlich ist für uns deshalb, dass das BVerwG hierzu nicht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen hat, obwohl dies im Verfahren ausdrücklich beantragt wurde und eine klare Äußerung des EuGH zu den strittigen Fragen bisher nicht vorliegt.“

Dr. Helmut Jahne, einer der Kläger im Verfahren, ist mit der Entscheidung nicht einverstanden: 

„Die Konsequenz aus dem heutigen Urteil ist, dass Flughäfen unter völlig anderen Voraussetzungen geplant werden dürfen, als sie später betrieben werden. Da drängt sich doch die Frage auf, welchen Sinn die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens mit Beteiligung der Öffentlichkeit hat, wenn später dann die Flugrouten ohne Rücksicht auf die Annahmen in der Planfeststellung letztlich beliebig festgelegt werden können und völlig andere Gebiete verlärmt werden, als ursprünglich angenommen. Nach intensiver Auseinandersetzung mit allen Dokumenten der Planfeststellung, des Landesentwicklungsplanes, der Flugroutenabwägung usw. kann ich mir aus meiner Sicht nun kein Flugverfahren mehr vorstellen, welches noch mehr von allen ursprünglichen Planungen abweicht, in völlig andere Gebiete führt, um Größenordnungen mehr Menschen mit Fluglärm belastet und zudem in ihren Umweltauswirkungen weniger betrachtet wurde als die Müggelseeroute. Wenn diese Flugroutenfestsetzung nun rechtmäßig erfolgt ist, dann bedarf es zukünftig keinerlei Grobplanung und keinerlei Planungsgrundsätzen mehr, weil offenbar jede beliebige Flugroute zulässig zu sein scheint. Ich fühle mich als betroffener Bürger von den Behörden getäuscht und von der Justiz im Stich gelassen. Wir werden jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann gemeinsam mit unseren Rechtsanwälten intensiv einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht prüfen.“

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