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Beiträge mit Schlagwort ‘Flugrouten’

NaturFreunde gegen Weiterbetrieb des Flughafen Tegels

Zum anstehenden Volksentscheid für einen Weiterbetrieb des Flughafen Tegels erklärt der stellvertretende Vorsitzende der NaturFreunde Berlin, Uwe Hiksch:

 

Fluglärm 

  • NaturFreunde fordern neue Luftverkehrspolitik in Berlin –

 

Die NaturFreunde Berlin lehnen das Ansinnen des Volksentscheids zum Weiterbetrieb des Flughafens Tegel ab. Der Flughafen Tegel liegt mitten in Berlin und führt zu unverantwortlichen Lärmbelastungen für hunderttausende von Betroffenen in den Flugrouten bei Starts und Landungen. Er ist ein Relikt aus einer Zeit, als in West-Berlin ein damals moderner Flughafen geschaffen werden musste.

Dazu Uwe Hiksch: „Die Initiator*innen leisten den Berliner*innen einen Bärendienst. Der Lärmterror der letzten Jahre soll weiterhin den Bürger*innen in den Flugrouten des Flughafen Tegels zugemutet werden. Dies ist nicht zu verantworten.

Gleichzeitig tragen die letzten Landesregierungen eine direkte Mitverantwortung für den Erfolg der zweiten Stufe des Volksbegehrens. Mit der völlig verfehlten Entscheidung für den Standort des Flughafens BER haben sie in Kauf genommen, dass Hundertausende durch Fluglärm belästigt werden und die Kampagne für Tegel erfolgreich wurde.

Die NaturFreunde Berlin fordern die rot-rot-grüne Landesregierung auf, sich während der Diskussion über den Volksentscheid endlich für ein striktes Nachtflugverbot von 22 Uhr bis 6.00 Uhr auszusprechen und eine grundlegende Veränderung der bisherigen Luftverkehrspolitik in Berlin einzuleiten.“

 

Für eine neue Luftverkehrspolitik in Berlin

Die NaturFreunde werden ihren Einsatz gegen den Flughafen Tegel vor allem mit einer grundsätzlichen Kritik an der Flughafenpolitik in Berlin begleiten. Berlin braucht eine neue Flughafenpolitik, die nicht auf hohe Wachstumsraten im Flugverkehr setzt, sondern dafür sorgt, dass an Flughäfen weniger Flugbewegungen stattfinden. Ziel einer nachhaltigen Flughafenpolitik für Berlin muss die Einschränkung von Flugbewegungen sein. Flugverkehr auf Kurzstrecken ist abzulehnen Die hohen Wachstumsraten im Flugverkehr führen dazu, dass sich der Flugverkehr zum immer größeren Klimakiller entwickelt.

In Berlin sind über 20 Prozent aller Ziele von den Berliner Flughäfen mit der Bahn heute schon in unter fünf Stunden Fahrzeit erreichbar, fast 45 Prozent aller Ziele in unter sieben Stunden Fahrzeit. Insgesamt sind etwa ein Drittel aller Starts und Landungen auf den Berliner Flughäfen Inlandsflüge mit einer kurzen und mittleren Distanz. Bei solchen kurzen Distanzen ist der CO2-Ausstoß des Flugzeugs etwa siebenmal höher als der CO2-Ausstoß der Bahn.

 

Volksentscheid bietet Chance für Überprüfung der Standortentscheidung BER

Alle Entscheidungen für Standorte von Flughäfen müssen nach den Grundlagen der Minimierung von Belastungen für Mensch und Natur getroffen werden. Die NaturFreunde fordern die Landesregierungen in Berlin und Brandenburg auf, alle Planungen für einen Hauptstadtflughafen mit den Erkenntnissen der letzten Jahre abzugleichen und unter diesen Gesichtspunkten zu prüfen. Durch eine Kooperation zwischen den Flughäfen Berlin, Leipzig, Frankfurt und Köln muss das Flugverkehrsaufkommen an allen Standorten deutlich gesenkt werden.

Bei der Standortwahl haben die Verantwortlichen die Argumente der Gegner eines Flughafens BER nicht aufgenommen. Dadurch wurden Fehlinvestitionen vorgenommen, die einzig durch die Fehlentscheidungen der letzten Landesregierungen zu verantworten sind. Jetzt ist es an der Zeit, diese Fehlentwicklung zu korrigieren.

 

Kritik an der Landesentwicklungsplanung für Berlin-Brandenburg

Die Luftverkehrspolitik der Regierungen in Berlin und Brandenburg ist auf Expansion und deutlich steigende Passagierzahlen ausgelegt. Im Landesentwicklungsplanung wird noch immer davon ausgegangen, dass der Flughafen BER „steigenden Luftverkehrsverbindungsbedarf des Gesamtraumes Berlin-Brandenburg nachhaltig Rechnung“ tragen muss. So ist die Zahl der Passagiere an den Flughäfen der Hauptstadtregion zwischenzeitlich auf fast 33 Millionen angestiegen.

Die NaturFreunde Berlin fordern

    • Die Landesregierung muss die Diskussion über den Volksentscheid Tegel mit einer grundlegenden Veränderung ihrer Luftverkehrspolitik verbinden.
    • Der Flughafenstandort BER muss auf den Prüfstand. Die Parlamente von Berlin und Brandenburg müssen noch einmal grundsätzlich entscheiden, wie die Flughafenplanung für die Region Berlin/Brandenburg auf eine vertretbare Grundlage gestellt werden kann.
    • Die Flughafenplanungen und die Landesentwicklungsplanung für die Region Berlin-Brandenburg müssen grundsätzlich überarbeitet werden. Ziel muss eine Reduzierung von Passagier- und Frachtaufkommen im Flugverkehr in der Region Berlin-Brandenburg sein.
    • Bei Berliner und Brandenburger Flughäfen muss ein grundsätzliches Nachtflugverbot in der Zeit von 22 bis 6 Uhr gesetzlich festgeschrieben werden.
    • Der Luftverkehr muss auf das ökonomisch und ökologisch notwendige beschränkt werden. Verkehrsbewegungen die mit der Bahn abgewickelt werden können, müssen zukünftig durch eine Förderung von Bahnverbindungen zwischen den Metropolen sichergestellt werden.

 

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300. Montagsdemo der Friedrichshagener Bürgerinitiative

Fluglärm

Berlin-Friedrichshagen, 23.03.2017

Einladung zur 300. Montagsdemo der Friedrichshagener Bürgerinitiative
Historisch einzigartig und aktueller denn je!

Montag,  27.März 2017
Zeit: 19:00 Uhr

Am 27.März lädt  die Friedrichshagener Bürgerinitiative (FBI) zur 300. Montagsmahnwache auf dem Marktplatz von Berlin-Friedrichshagen ein.

Das Thema ist aktueller denn je:  Die derzeitige Flughafenpolitik in Zusammenhang mit den Problemen des Flughafens BER in Schönefeld!
Die FBI fordert von der Politik in Bezug auf den Flughafen BER ein Umdenken und kein „Weiter so um jeden Preis“.  Erforderlich ist eine zukunftsweisende Flughafenpolitik, die den sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Anforderungen des 21. Jahrhunderts für die Millionenmetropole Berlin gerecht wird.

Alle wissen es, doch keiner tut etwas dagegen:

  • Wenn der BER jemals eröffnen sollte, wird er zu klein sein.
  • Der Standort des BER ist falsch, da zu nah an der Stadt und den großen Siedlungsgebieten. Damit auch ohne Zukunftsperspektive
  • ca. 10.000 Schallschutzberechtigte in direkter Nähe zum Flughafen können nicht geschützt werden und erhalten nicht den politisch versprochenen Schallschutz

 

So darf Politik nicht funktionieren!

Zukunftsweisend kann nur ein Neubau des BER an einer flughafentauglicher Stelle mit modernster verkehrstechnischer Anbindung an die Millionenmetropole Berlin sein!  Ein dauerhafter Weiterbetrieb von Tegel kann nicht die verkehrstechnische Lösung für Berlin sein.

Das wird auch von der Luftfahrtindustrie so gesehen und formuliert:

So bezweifelt z.B. der Verbandspräsident der German Business Aviation Association (GBAA), Peter Gatz, dass es möglich sei, die Anlage des BER so auszubauen, dass die Kapazität auch für die fernere Zukunft reicht.

Die „bessere Lösung“, die langfristig erforderlich sei, müsse woanders verwirklicht werden. Gatz: „In diesem Zusammenhang müssen wir uns mit Sperenberg auseinandersetzen.“

Bis der große Wurf gelingt, werde Tegel weiterhin benötigt. „Wir sind nicht die Tegel-Retter, die diesen Flughafen für alle Zeiten behalten wollen“, so Gatz.
[http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/flughafen-tegel-das-sind-die-optionen-fuer-einen-weiterbetrieb-26189972]

 

Berlin braucht die Flächen von Tegel und dem BER, um zukünftig die Bedürfnisse der wachsenden Stadt zu decken. Allein auf der Fläche des BER (größer als Kreuzberg) könnten über 100.000 Wohnungen entstehen.

Die bestehende Flughafenplanung, die faktisch zu einer Verlärmung eines großen Teils der Hauptstadt und ihrer Naherholungsgebiete führt, darf nicht der Anspruch von Deutschlands Politikern im 21. Jahrhundert sein!

Kein Mensch kann aktuell verlässlich sagen, wann der geplante Flughafen BER eröffnen wird und ob er überhaupt jemals eröffnet.

Die Friedrichshagener Bürgerinitiative fordert deshalb:

  • Schluss mit der milliardenschweren Verschwendung von Steuergeldern am BER!
  • Schluss mit der millionenschweren Abfindung von versagenden Geschäftsführern der Flughafengesellschaft aus dem Steuertopf der Bürger
  • Schluss mit der falschen Flughafenpolitik für Deutschlands Hauptstadt
  • keinen weiteren Euro mehr in den falschen Standort des BER zu investieren, sondern alle Anstrengungen auf den Bau eines neuen Flughafens BER an einem anderen, flughafentauglichen Standort zu richten.

 

Friedrichshagener  Bürgerinitiative (FBI)
Projektgruppe im Bürgerverein Friedrichshagen e.V.

Rückfragen bitte an:  fbi.berlin@googlemail.com

Die Friedrichshagener Bürgerinitiative (FBI) hat sich im Jahre 2011 gegründet und
setzt sich seit dieser Zeit mit den negativen Auswirkungen des stadtnahen Flughafens BER
für die Anwohner und die Umwelt auseinander.

Frankfurt: 200. Montagsdemo: am 30. Januar 2017

Das Bündnis der Bürgerinitiativen (BBI) ruft gemeinsam mit dem Aktionsbündnis gegen Verkehrslärm, Pro Rheintal, dem BUND Hessen, den NaturFreunden Frankfurt, Robin Wood, Greenpeace,attac Frankfurt und der GEW Hessen zur 200ten Montagsdemo auf.

 

Handzettel
Plakat (s. Bild)

Treffpunkt ist im Terminal 1 des Frankfurter Flughafens ab 18:00 Uhr. Seit 1998 ist das BBI gegen die Flughafenerweiterung aktiv. Seit nun mehr über 5 Jahren demonstrieren AnwohnerInnen Montag für Montag gegen den raumunverträglichen Flughafen. Trotz der Versprechen „niemals außerhalb des Zaunes zu bauen“ wurde vor 10 Jahren trotz der Proteste der Bevölkerung, des BBI und der Naturschutzverbände wieder Wald abgeholzt. Am 20. Oktober 2011 eröffnete die Bundeskanzlerin die Landebahn Nordwest. Seitdem sind wir Anwohner um unseren Schlaf gebracht. Seitdem kämpfen Bürgerinitiativen verstärkt an allen Fronten gegen diese menschenverachtende Politik und fordern auch bei der 200sten Montagsdemo von Fraport: kein weiterer Ausbau! Kein Terminal 3! Keine Nachtflüge, keine Starts oder Landungen zwischen 22 und 6 Uhr! Landebahn schließen!

Eingeladen sind auch alle Politiker/innen aus der Region, von der lokalen Ebene bis nach Berlin.

Hauptredner ist Uwe Hiksch von den „NaturFreunden“ in Berlin. Er reist mit dem Zug an.

Die Veranstaltung wird musikalisch begleitet von der Brassband „Rheingold“ aus Mainz. Im Anschluß an den „offiziellen“ Teil laden wir ein, bei Wasser und Wein und Krebbel oder Brezeln (aus Mainz) noch ein bißchen stehen zu bleiben, zu erzählen und Pläne zu schmieden. Die Veranstaltung endet somit erst gegen 19:30/19:45 Uhr.

Brandenburger Volksbegehrens Nachtflug- und Konzentrationsverbot

Donnerstag, 19. Mai 2016

Gemeinsame Presseerklärung der Initiatoren des Volksbegehrens, der Bürgerinitiativen und Bündnisse gegen Fluglärm der Hauptstadtregion vom Donnerstag, 19. Mai 2016

Flugafen BER

Die Initiatoren und unterstützende Bürgerinitiativen des ersten erfolgreichen Brandenburger Volksbegehrens Nachtflug- und Konzentrationsverbot fordern den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg auf, unverzüglich den Willen der Bürger und die Beschlusslage des Brandenburger Landtags zu beachten.

 

Der Brandenburger Landtag hat das Volksbegehren, das zum Ziel hat, § 19 Abs. 11 LEPRO (Landesentwicklungsprogramm) derart zu ändern, dass ein landesplanerisches Nachtflugverbot und die Aufhebung des Konzentrationsgebotes, den gesamten Flugverkehr der Länder auf Schönefeld bündeln, für die Zukunft vorgesehen wird.

 

Die Umsetzung des durch den Landtag beschlossenen Volksbegehrens ist zwingende Vorgabe bei der nunmehr vorgesehenen Änderung des Landesentwicklungsplans Berlin Brandenburg für die Hauptstadtregion. Die rechtliche Umsetzbarkeit des Volksbegehrens ist im Zuge seiner Aufstellung von der Innenverwaltung Berlins geprüft worden. Die rechtliche Zulässigkeit war und ist gegeben. Ansonsten hätte das Volksbegehren vorab dem Landesverfassungsgericht vorgelegt werden müssen. Fadenscheinige Argumente der Landesregierung greifen nicht:
Beschlüsse des Landtags Brandenburg zu Volksbegehren unterliegen nicht der Diskontinuität. Das Volksbegehren ist bei der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplan Berlin Brandenburg zwingend zu beachten.

 

Die Initiatoren und Bürgerinitiativen fordern den Ministerpräsidenten auf, unverzüglich das Verfahren zur Aufstellung des LEP BB zu stoppen oder die Landesplanung zu den notwendigen Änderungen zu veranlassen. Eine Beschlussfassung zur Aufstellung am 27.5.2016 ist zu unterlassen, weil ansonsten rechtswidrig der Volkswille missachtet werden würde.

 

Dabei ist bereits jetzt festzustellen, dass der gesamte Ansatz der Landesplanung unzureichend ist. Die Fragen der Zukunft – der Klimaschutz werden absolut unzureichend behandelt.

 

Dieses betrifft nicht nur die Frage des Braunkohlentagebaus sondern insbesondere die Verkehrsinfrastruktur und die fehlende Umsetzung des schon lange als grundlegend angesehenen Planungssatzes, möglichst viel Flugverkehr – und insbesondere auch Kurzstreckenflugverkehr nach Deutschland und Polen – auf die Schiene zu bringen. Die Frage: Wieviel Flugverkehr verträgt die Region wird überhaupt nicht gestellt geschweige denn beantwortet. Eine übergeordnete Festlegung von Klimaschutzzielen und deren Implementierung ist beim jetzigen Entwurf erst gar nicht versucht worden. Auch wenn der Hochwasserschutz einen wichtigen Klimaaspekt berührt – kommt es bei einer Planung auf die Vor- und nicht die Nachsorge an. Hier hat die Gemeinsame Landesplanung bereits im Aufstellungsverfahren versagt.

ABB BVBB e.V. BüSo

Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V. und der Friedrichshagener Bürgerinitiative: „…immer weiter ins Verderben“

Gemeinsame Presseerklärung

des Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V. und der Friedrichshagener Bürgerinitiative vom Mittwoch, 16. Dezember 2015

 Flugafen BER

…immer weiter ins Verderben…

Weitere 2,2 Milliarden sollen lt. Tagesspiegelinformationen nochmalig durch die EU für den BER bewilligt worden sein. Wider besseren Wissens will man also mit massivem Einsatz von Steuermitteln weiter in einen Flughafen am falschen Standort investieren! Begründet wird dieses u.a. damit, dass eine Schließung der jetzigen Baustelle kostenaufwendiger wäre, als ein Weiterbau! Wie immer beim BER sind alle diesbezüglichen Berechnungen und Nachweise geheim! Woher sollte der Geldgeber – also der Steuerzahler- auch ein Recht auf Einsicht ableiten können?

Wir sehen das anders:

  1. Das Gelände des BER entsprechend mit Wohnungen bebaut, könnte bis zu 3 Milliarden Euro bringen. Es ist 40% größer als Kreuzberg. Berlin und die unmittelbar angrenzenden Umlandgemeinden brauchen zahlreiche und bezahlbare Wohnungen. In den letzten 3 Jahren ist Berlin bereits um ca. 140.000 Menschen gewachsen. In 2015 kommen die bei uns Zuflucht suchenden Menschen noch dazu. Fachleute gehen davon aus, dass Berlin in den nächsten 10 Jahren um weitere 500.000 Menschen wachsen wird. Die Geschäftsführerin des Verbandes der Berlin Brandenburgischen Wohnungsunternehmen Maren Kern warnte in Ihrer PM v. 19.11.2015 vor einer drohenden Wohnungsnot und forderte den Bau von 300.000 Wohnungen bis 2030, davon allein 100.000 Wohnungen bis 2020 sowie die Bereitstellung von Bauland. Die Berliner Politik hat darauf bisher keine überzeugende Antwort und agiert stattdessen völlig konzeptionslos mit Argument einer angeblichen Stadtverdichtung.
  2.  Der BER ist ein Milliardengrab, das kein privater Investor so angefasst hätte. Keine Bank dieser Welt würde diesem Projekt ohne Bürgschaft der Steuerzahler auch nur einen Cent leihen. Private Investoren haben sich nach der politischen Entscheidung für den stadtnahen, in seiner Entwicklung beschränkten Standort Schönefeld zurückgezogen. Mehr Beweise braucht es dafür nicht.
  3. Nach Eröffnung wird der Flughafen nach einem Gutachten von Herrn v. Aßwegen jährlich Verluste in 3-stelliger Millionenhöhe einfahren. Das entsprechende Gutachten wurde dem Regierenden Bürgermeister u. Aufsichtsratsvorsitzenden Michael Müller bei einem Treffen am 16.11.2015 im Rathaus persönlich mit der Bitte übergeben, dazu Stellung zu nehmen. Eine Antwort steht noch aus.

Kosten, die durch die negativen Auswirkungen des BER am falschen Standort an Wohngebieten, Naherholungsgebieten und Gesundheitsfürsorge entstehen, sind hier noch nicht einmal berücksichtigt.

Deshalb wäre es richtig, den BER am Standort Schönefeld zu begraben und unverzüglich mit der Planung eines neuen, freifinanzierten Flughafen an einem flughafentauglichen Standort mit angemessen kompensierbarer Betroffenheit weniger Menschen und  besten Entwicklungsmöglichkeiten zu beginnen. (Dafür wären 2,2 Mrd. Euro nachhaltig und sinnvoll eingesetztes Geld.)

Jedermann ist klar, dass der Flughafen am Standort Schönefeld bei einer weiteren Ausdehnung der Stadt immer mehr innerstädtisch wird.

BVBB wählte neuen Vorstand

BVBB-Presseinfo vom Sonntag, 22. März 2015

BVBB Flughafen BER

Am 20.03.2015 führte der BVBB seine turnusmäßige Jahreshauptversammlung in Blankenfelde durch. Auf der Tagesordnung der Delegiertenkonferenz standen die Rechenschaftslegung und Entlastung des bisherigen sowie die Wahl des neuen Vorstands.

In geheimer Wahl wählten die Delegierten der BVBB-Ortsgruppen aus Blankenfelde-Mahlow-Diedersdorf, Eichwalde, Schulzendorf, Bohnsdorf, Karolinenhof-Schmöckwitz, Müggelheim, Gosen-Neu-Zittau, Erkner, Rahnsdorf-Wilhelmshagen-Hessenwinkel, Woltersdorf und Grünheide Christine Dorn (Bohnsdorf) zur neuen Vorsitzenden. Die 49-jährige Diplomingenieurin und Mutter von 4 erwachsenen Kindern ist weithin durch ihr Engagement im Bündnis-Südost und im Aktionsbündnis für ein lebenswertes Berlin-Brandenburg (ABB) bekannt. Insbesondere ihre Kompetenz in Fragen des Schallschutzes macht sie bei den Flughafenprotagonisten zu einer ebenso gefürchteten wie geachteten Anwältin der Betroffenen.

Als Stellvertretender Vorsitzende wurde erneut Gernut Franke (Schulzendorf) bestätigt. Marcus Friedrich (Blankenfelde) wählten die Delegierten zum neuen Schatzmeister. Er löst den langjährigen Schatzmeister Hans-Joachim Stefke (Berlin-Neukölln) ab, der dem BVBB seit dem Jahre 2001 durch seine konsequente und verantwortungsvolle Tätigkeit ein stabiles finanzielles Fundament gesichert hat.

Zu Beisitzern wurden Hilla Uppenkamp (Müggelheim), Andy Noack (Blankenfelde), Dr. Bernhard Jurisch (Müggelheim), Dr. Philip Zeschmann (Schöneiche) und Kristian-Peter Stange (Müggelheim) gewählt.
Die Delegierten sprachen in offener Wahl den Kassenprüfern Hans-Joachim Stefke und Werner Szafranski ihr Vertrauen aus.

Christine Dorn erklärte, dass alle Mitglieder des neuen Vorstands in den Bündnissen und verschiedenen örtlichen Bürgerinitiativen gut vernetzt sind. Somit ist sichergestellt, dass die Verteidigung der Bürgerrechte gegen den Flughafen am falschen Standort mit breit aufgestellter einheitlicher Kraft so lange fortgesetzt wird, bis die politische Einsicht gegeben ist, dass es einen zukunfts- und entwicklungsfähigen Flughafen nur an einem verträglichen Standort geben kann. Wie mit dem BVBB-Nachnutzungskonzeptes „Zentralflughafen für Deutschland“ bewiesen, stehen zweifelsfrei nachhaltige Lösungen zur Verfügung.

Aktuell jedoch gelte es, den wiederholten vorsätzlichen Schallschutzbetrug der Flughafengesellschaft, der mit Duldung der Gesellschafter und der Landesregierung in schamlos herabwürdigender Art und Weise an den Betroffenen betrieben wird, zu entlarven und den Betroffenen Schutz nach den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses zu sichern.

„Die Verantwortlichen in Politik, Verwaltung und Wirtschaft werden wir zwingen, den an diesem Standort notwendigen aktiven und passiven Schutz vor Fluglärm vollständig und ohne Abstriche umzusetzen und sowohl die Kosten des baulichen Schallschutzes als auch ein Nachtflugverbot von 22-6 Uhr als Preis der falschen Standortentscheidung zu begreifen. Ständig für die Öffentlichkeit vom weltbesten Schallschutz zu reden und in der Praxis die Betroffenen in vielen Fällen abzuspeisen und über den Tisch zu ziehen, schaffen weder Akzeptanz noch „gute Nachbarschaft“. „

Bundesverwaltungsgericht verweigert Anrufung des Europäischen Gerichtshofs

FBI Flughafen

PRESSEERKLÄRUNG
Baumann Rechtsanwälte:

Revision gegen OVG-Urteil zur Flugroute über den Müggelsee zurückgewiesen

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom heutigen Tage die Revision der Naturfreunde Berlin e.V. und mehrerer Einwohner Berlins gegen ein Urteil des OVG Berlin-Brandenburg zurückgewiesen. Das OVG Berlin-Brandenburg hatte die umstrittene Flugroute vom künftigen Flughafen Berlin-Brandenburg über den Müggelsee in erster Instanz als rechtmäßig angesehen, hiergegen hatten die durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte vertretenen Kläger die vom OVG zugelassene Revision zum BVerwG eingelegt.

Rechtsanwältin Franziska Heß (Fachanwältin für Verwaltungsrecht) ist von der Entscheidung des Gerichts enttäuscht:

„Das BVerwG hat leider die Gelegenheit nicht genutzt, das Vertrauen der Bevölkerung in die Zuverlässigkeit behördlicher Entscheidungen wiederherzustellen. Die Müggelseeroute ist eine vollständige Abkehr von wesentlichen Grundannahmen, die der Entscheidung für die Realisierung eines Großflughafens am Standort Schönefeld zugrunde lagen. Vor allem die Bevölkerung Berlins wird nun mit erheblichem Fluglärm überzogen, dem sie nach den Aussagen im Ausbauverfahren gerade nicht ausgesetzt werden sollte. Zugleich wird das größte traditionelle Naherholungsgebiet im Berliner Osten, das eigentlich nach der Lärmaktionsplanung des Landes Berlin auch künftig ein sog. Ruhiges Gebiet bleiben soll, verlärmt und die dort vorhandenen, europäisch geschützten Naturschutzgebiete werden beeinträchtigt. Ob diese Auswirkungen rechtmäßig sind, hängt unter anderem auch von der Interpretation vorrangiger europäischer Rechtsvorschriften ab. Völlig unverständlich ist für uns deshalb, dass das BVerwG hierzu nicht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen hat, obwohl dies im Verfahren ausdrücklich beantragt wurde und eine klare Äußerung des EuGH zu den strittigen Fragen bisher nicht vorliegt.“

Dr. Helmut Jahne, einer der Kläger im Verfahren, ist mit der Entscheidung nicht einverstanden: 

„Die Konsequenz aus dem heutigen Urteil ist, dass Flughäfen unter völlig anderen Voraussetzungen geplant werden dürfen, als sie später betrieben werden. Da drängt sich doch die Frage auf, welchen Sinn die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens mit Beteiligung der Öffentlichkeit hat, wenn später dann die Flugrouten ohne Rücksicht auf die Annahmen in der Planfeststellung letztlich beliebig festgelegt werden können und völlig andere Gebiete verlärmt werden, als ursprünglich angenommen. Nach intensiver Auseinandersetzung mit allen Dokumenten der Planfeststellung, des Landesentwicklungsplanes, der Flugroutenabwägung usw. kann ich mir aus meiner Sicht nun kein Flugverfahren mehr vorstellen, welches noch mehr von allen ursprünglichen Planungen abweicht, in völlig andere Gebiete führt, um Größenordnungen mehr Menschen mit Fluglärm belastet und zudem in ihren Umweltauswirkungen weniger betrachtet wurde als die Müggelseeroute. Wenn diese Flugroutenfestsetzung nun rechtmäßig erfolgt ist, dann bedarf es zukünftig keinerlei Grobplanung und keinerlei Planungsgrundsätzen mehr, weil offenbar jede beliebige Flugroute zulässig zu sein scheint. Ich fühle mich als betroffener Bürger von den Behörden getäuscht und von der Justiz im Stich gelassen. Wir werden jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann gemeinsam mit unseren Rechtsanwälten intensiv einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht prüfen.“

NaturFreunde Berlin: Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts europarechtlich fragwürdig

nfd-bildmarke_4c-outline-cmyk-cmyk.jpgZum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Klage der NaturFreunde Berlin zum Abflugverfahren für den Flughafen Berlin Brandenburg (sog. Müggelseeroute) erklärt der stellvertretende Landesvorsitzende der NaturFreunde Berlin, Uwe Hiksch:

NaturFreunde prüfen Gang zum Bundesverfassungsgericht

Leipzig, 18.12.2014 – Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die Revisionsklage der NaturFreunde Berlin abzuweisen, werden die NaturFreunde weitere rechtliche Schritte prüfen. Es ist nicht akzeptabel, dass Flugrouten willkürlich festgelegt werden, ohne dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattfinden muss.

Die NaturFreunde werden sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Durchführung einer ordentlichen Umweltverträglichkeitsprüfung und FFH (Flora-Fauna-Habitat)-Verträglichkeitsprüfung für die Festlegung von Flugrouten in Deutschland rechtlich verbindlich vorgeschrieben wird. Mit der heutigen Entscheidung verweigert das Bundesverwaltungsgericht Umwelt- und Naturschutzverbänden grundsätzliche Rechte und Beteiligungs-möglichkeiten.

Auch die Weigerung des Gerichts, diese grundsätzliche Frage zu einer Klärung an den Europäischen Gerichtshof zu überweisen, ist nicht akzeptabel. Die Richter haben mit ihrer Ablehnung des Antrags der NaturFreunde europäisches Recht bewusst ignoriert. Die NaturFreunde Berlin müssen als anerkannter Umwelt- und Naturschutzverband das Recht haben, zu möglichen Auswirkungen auf betroffene Arten im Rahmen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie Stellung zu beziehen. Die NaturFreunde werden prüfen, ob gegen das Urteil des BVerwG vor dem Bundesverfassungsgericht Einspruch eingelegt werden kann, da das Gericht durch sein Urteil die grundsätzlichen Rechte von Umweltverbänden massiv einschränkt.

Mit einer Reihe von Vorlageanträgen haben die NaturFreunde das BVerwG gebeten, vor dem Europäischen Gerichtshof klären zu lassen, ob eine zwingende Umweltverträglichkeitsprüfung nach der Richtlinie 2011/92/EU (Umweltverträglichkeitsprüfungs-Richtlinie) in einem mehrstufigen Genehmigungsverfahren, wie z.B. der Festlegung von Flugrouten nach einem Planfeststellungsbeschluss für einen Flughafen, vorgeschrieben ist. Weiter regten die NaturFreunde an, vor dem EuGH zu prüfen, ob nach Artikel 6. Abs. 3 der Richtlinie 92/43/EWG (Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen – Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) die Beteiligung von Natur- und Umweltverbänden zwingend vorgeschrieben ist, da durch die Festlegung eines Flugverfahrens erhebliche Auswirkungen auf Erhaltungsgebiete wie die FFH-Gebiete und Natura-2000-Gebiete im Bereich des Müggelsee bestehen. Weiter regten die NaturFreunde an, zu prüfen, ob Art. 9 Abs. 3 des Aarhus-Übereinkommens im Anwendungsbereich der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie), Anwendung bei Flugverfahren Anwendung finden muss, damit Natur- und Umweltverbände ihr im Aarhus-Übereinkommen zugesichertes Recht auf Zugang zu verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahren haben, um umweltbezogene Forderungen durchsetzen zu können. Ein vierter Vorlagenantrag forderte die Prüfung vor dem EuGH, ob bei der Festlegung von sog. Ruhigen Gebieten ein Verfahren nach Art. 8 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 2002/49 EG (Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm) vorgenommen werden muss, da dort festgeschrieben ist, dass eine Verschlechterung des Lärmniveaus in einem Ruhigen Gebiet zu vermeiden ist.

Die NaturFreunde Berlin werden sich aktiv für die Sicherung der Rechte von Umweltverbänden bei öffentlichen Planungen einsetzen und die vom BVerwG vertretene Meinung, das Natur- und Umweltschutzverbände keine umfassende Mitwirkungsmöglichkeiten bei öffentlichen Planungen, die die Umweltsituation verschlechtern hätten, nicht akzeptieren. Sie werden für eine Umsetzung europäischen Rechts auch in Deutschland streiten und ihr Recht, bei der Festlegung von Flugrouten angehört zu werden und gegen falsche Festlegungen von Flugrouten vorzugehen, verteidigen.

Mit der heutigen Entscheidung wird eine fachlich nicht zu verantwortende und den Planfeststellungsverfahren zuwiderlaufende Flugroute nachträglich legitimiert. Die Planungen und Versprechungen, mit dem neu zu bauenden Flughafen ein metropolenabgewandtes Flugverfahrenskonzept durchzusetzen, wurden ignoriert. Der geplante Flughafen BER wird über 900 000 Betroffene durch Fluglärm terrorisieren. Die NaturFreunde Berlin werden sich mit dieser Entwicklung nicht abfinden und Möglichkeiten einer Verhinderung dieses planerischen Alptraums suchen.

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