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Aufnehmen statt sterben lassen

Die Berliner VVN-BdA unterstützt den Appell

Aufnehmen statt sterben lassen

https://www.medico.de/aufnehmen-statt-sterben-lassen-17671/

Refugees

Während Europa zum Schutz vor Corona strenge Maßnahmen ergreift, kann Griechenland die medizinische Versorgung der Geflüchteten nicht sicherstellen.

Aufnehmen statt sterben lassen! Die Faschisierung Europas stoppen!

Es war zu erwarten: 4 Jahre Zuschauen zeigen jetzt ihre katastrophale Wirkung. Der CoronaVirus hat auch die griechischen Inseln erreicht. 40.000 Menschen, zusammengepfercht in völlig überfüllten EU-Hotspot Lagern wie Moria, unter desaströsen Hygiene-Bedingungen und fast ohne medizinische Versorgung, könnten schon bald der tödlichen Krankheit ausgeliefert sein. Während Europäische Staaten zum Schutz vor der Pandemie ihre Grenzen schließen und selbst soziale Begegnungen von Kleingruppen unterbinden, ist das von der Austeritätspolitik und Wirtschaftskrise schwer angeschlagene griechische Krankensystem in keiner Weise in der Lage, bei einem großflächigen Krankheitsausbruch die notwendige medizinische Versorgung der Geflüchteten sicherzustellen. Und die EU versperrt sich weiterhin allen Appellen, die Lager zu räumen und die Menschen sicher zu evakuieren. Vielmehr wird verstärkt abgeriegelt.

Dies passt dazu, was wir in den letzten zwei Wochen an der griechisch-türkischen Grenze beobachten konnten: Eine beispiellose Brutalisierung der EU-Migrationspolitik, gepaart mit der skrupellosen Verletzung grundlegender Menschenrechte, Europarecht und der Genfer Flüchtlingskonvention.
Menschen, die in Europa Schutz suchen, werden mit Tränengas beschossen, zusammengeschlagen, ausgezogen und illegal über die Grenze zurückgeschoben. Im ägäischen Meer werden Fliehende aggressiv von der griechischen Küstenwache attackiert, Motoren zerstört und Schlauchboote aufgestochen. Auch was 2015 noch unsagbar war, ist nun Realität geworden: Mit scharfer Munition wird die Grenze verteidigt und mehrere Menschen wurden an der griechisch-türkischen Evros-Grenze erschossen. Damit hat sich die europäische Grenzpolitik von einem passiven Sterbenlassen an den Außengrenzen zu einer Politik aktiven Tötens gewandelt.

Freiwillige Helfer_innen und Mitarbeiter_innen internationaler Organisationen auf den griechischen Inseln wurden in rechtsradikalen Netzwerken zur Verfolgung ausgeschrieben und von faschistischen Mobs gejagt und brutal zusammengeschlagen. Faschist_innen aus ganz Europa treffen auf den griechischen Inseln ein, soziale Zentren und Solidaritätsstrukturen wurden in Brand gesetzt.

Zudem wurde das Asylrecht für alle Personen, die seit dem 1. März in Griechenland eingereist sind, ausgesetzt. Die griechische Regierung ließ durch ihren Regierungssprecher Stelios Petsas mitteilen, dass sie einen Monat lang keine Asylanträge mehr von Neuankommenden annehmen werde. Neu eingereiste Geflüchtete werden unter ad-hoc Haftbedingungen wie im Hafen auf Lesbos festgehalten und sollen abgeschoben werden. Ihnen wird jedoch nicht nur das Recht auf Schutz verweigert; laut Zeitungsberichten gab es schon mehrere hunderte Fälle, in denen Menschen wegen „illegaler Einreise“ zu vierjährigen Gefängnisstrafen verurteilt wurden.

// DIE EUROPÄISCHE ABKEHR VON SÄMTLICHEN GRUNDRECHTEN

All dies tritt nicht nur die vielbeschworenen europäischen Werte mit Füßen, sondern verstößt gegen internationales Völkerrecht, Europarecht, die Europäische Menschenrechtskonvention und die Genfer Flüchtlingskonvention.

  1. Griechenland hat sich zur Einhaltung des völkerrechtlichen Grundsatzes des NonRefoulement (Nicht-Zurückweisung) verpflichtet, der in einer Vielzahl von völker- und menschenrechtlichen Verträgen verankert ist (u.a. Art. 33 Genfer Flüchtlingskonvention, Art. 3 Europäische Menschenrechtskonvention). Die Waffengewalt an der griechischen Grenze, als auch Abschiebungen ohne Asylverfahren stehen im Widerspruch zu diesen Rechtsnormen und stellen einen fortgesetzten Rechtsbruch dar.
  2. Ebenso ist das Verbot der Kollektivausweisung menschen- und europarechtlich verankert (Art. 19 Abs. 1 der europäischen Grundrechte-Charta, Art. 4 des 4. Zusatzprotokolls zur EMRK). Auch Griechenland ist über die europäische Grundrechte-Charta an diesen Grundsatz gebunden. Die griechische Regierung kann sich auch nicht auf die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (8675/15 und 8697/15) zur Praxis der Pushbacks an der spanisch-marokkanischen Grenze berufen: Der EGMR hat in dieser Entscheidung verlangt, dass es eine legale Einreisealternative gibt und der Antrag auf Schutz an anderer Stelle gestellt werden kann. Eine solche Alternative existiert in Griechenland keinesfalls, weder kann an anderen Grenzübergangen oder in Polizeistationen ein Schutzgesuch gestellt werden. Damit ist weder eine Aussetzung des Asylrechts noch eine komplette Grenzschließung rechtmäßig. Sowohl das Zurückweisungsverbot als auch das Verbot der Kollektivausweisung gelten unbedingt, und können zu keinem Zeitpunkt und unter keinen Umständen ausgesetzt werden – erst recht nicht durch eine juristisch nicht verankerte Absprache, wie es der als Abkommen bezeichnete EU-Türkei-Deal vom März 2016 darstellt.

Dennoch stellen sich die EU und Deutschland schützend hinter Griechenland, das von der EUKommissionspräsidentin von der Leyen ganz in Manier einer Verteidigungsministerin als „das Schild Europas“ bezeichnet und mit 700 Millionen Euro für Grenzaufrüstung unterstützt wird. Die Spirale der Militarisierung nimmt immer weiter zu: Die Europäische Grenzschutzagentur Frontex wird in einem RABIT Sondereinsatz an die Grenze geschickt. Was sie tun soll ist ungewiss – sich an den Erschießungen beteiligen?

// TÜRKISCHE KRIEGSFÜHRUNG MIT FLÜCHTLINGEN UND DER ANFÄNGERFEHLER DER EU-MIGRATIONSPOLITIK

Es ist unglaublich, dass die Europäische Union bereit ist, jegliche Rechtsgrundlage, Moral und zivilisatorische Maske über Bord zu werfen, weil zwischenzeitlich einige tausend Menschen an der griechischen Grenze einen Asylantrag stellen möchten. Der verhängnisvolle EU-Türkei Deal vom 18. März 2016 hat wieder einmal einem autoritären Regime Macht über die europäische Politik gegeben. Das politische Mantra, 2015 dürfe sich nicht wiederholen, erlaubt der EU kein Umdenken.
Dabei sind die Flucht-Migrant_innen in der Tat zur Verhandlungsmasse und zur menschlichen Munition für die eigenen militaristischen und innenpolitischen Pläne der türkischen AKPRegierung geworden – in die Hand gelegt durch eine EU Migrationspolitik, die über Deals autoritäre Regime als Puffer Zonen Europas zur Flüchtlingsabwehr aufbaut. Doch die Türkei ist nicht sicher, sie gewährt Menschen ohne europäischen Pass kein Asyl. Auch wenn die Türkei mit ihrer militärischen Präsenz in Idlib das Ziel verfolgt, die gewaltsame Vertreibung von weiteren rund 3,5 Millionen Menschen durch die syrisch-russische Offensive in Richtung ihrer Grenze zu verhindern, ist und bleibt sie seit ihrem Angriff auf syrische Gebiete unter kurdischer Selbstverwaltung selbst verantwortlich für hunderttausendfache Vertreibung. Auch an der türkisch-syrischen Grenze wird auf Flüchtende geschossen – und die Türkei schiebt selbst nach Syrien ab.

Bereits in den letzten Jahren hat Erdogan in regelmäßigen Abständen mit der Aufkündigung des EU-Türkei-Deals gedroht. Diesmal hat der türkische Präsident seiner Drohung Nachdruck verliehen: Menschen wurden in Bussen zur Grenze gefahren, zusammengepfercht und zum Teil mit Schlägen und vorgehaltener Waffe zum Grenzübertritt gezwungen. All dies geschieht, um Bilder zu produzieren, die EU und NATO dazu zu bringen sollen, die Türkei in ihrer Kriegsstrategie zu unterstützen und Fluchtmigration aus Syrien einzudämmen. Außerdem sollen Syrer_innen in eine sogenannte „Sicherheitszone“ in die kurdischen Gebieten im NordOsten Syriens abgeschoben werden. Damit hätte der türkische Präsident zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: die kurdisch-demokratische Selbstverwaltung empfindlich geschwächt und sich gleichzeitig der temporär im Land geduldeten Flüchtlinge entledigt.

Anstatt den Anfängerfehler der EU Migrationspolitik – die Abhängigkeit von autoritären Regimen – als Ursache des Problems zu erkennen, versucht die EU die Türkei mit allen Mitteln zu besänftigen. Dabei verkennt sie, dass der Deal noch nie funktioniert hat und auch nie funktionieren wird: weder der 1:1-Austausch (wobei für jede aus Griechenland in die Türkei zurückgeschobene syrische Person eine_n Syrer_in nach Europa umgesiedelt werden sollte), noch die Leerung der griechischen Inseln durch Abschiebungen. Das einzig funktionale Element des Deals ist der Kuhhandel von Milliardenbeträgen für gewalttätige Migrationsabwehr. Bricht dies weg, zeigt sich das wahre Gesicht dieser hilflosen und gescheiterten Migrationspolitik: Die Erschießung an der EU-Außengrenze stellt dann nur die letzte logische Konsequenz dar. Der EU-Türkei-Deal ist von Anfang an gescheitert, jeder neue Versuch eines Deals wird ebenso scheitern!

// DER ZWEIKLANG DER ABSCHOTTUNG UND FASCHISIERUNG

Die Umdeutung der Willkommenskultur von 2015 zu einer „Flüchtlingskrise, die sich nie wiederholen dürfe“, kreiert eine derartige Angst, dass lieber Erschießungen geduldet werden, als über Aufnahme geredet wird. Dabei hat das Abschottungsparadigma auch seine mörderische innenpolitische Seite. Während bis heute zahlreiche Städte und Gemeinden – wie in dem Netzwerk „Städte Sichere Häfen“ – nach wie vor für eine Praxis und Kultur des Willkommens und der offenen Gesellschaft stehen, hat die Politik mit ihrer Dämonisierung der Migration als „die Mutter aller Probleme“ auch innergesellschaftlich Diskurse und Taten der „Verteidigung Europas“ hoffähig gemacht. Insofern ist die Faschisierung an der Außengrenze eng verwoben mit dem erstarkenden Rechtsterrorismus und Angriffen auf die Grundlagen der Demokratie in den europäischen Gesellschaften. Europa steht an einem Scheideweg: Wir können diesen Wahnsinn nur mit einer Rückkehr zu grundlegenden Rechten, Offenheit und Aufnahmebereitschaft begegnen.

Wir fordern:

  • Die sofortige Evakuierung aller Migrant_innen von den griechischen Inseln und aus allen überfüllten Lagersituationen
  • Effektive Schutzmaßnahmen gegen den Corona-Virus für Migrant_innen
  • Den sofortigen Stopp der staatlichen Gewalt und der Ermordung von Migrant_innen an den Außengrenzen
  • Die sofortige Beendigung des EU-Türkei Deals
  • Eine aktive EU-Politik um die gewaltsame Vertreibung von Millionen von Menschen in Syrien zu beenden
  • Die Wiederherstellung des Asylrechts, rechtsstaatlicher Asylverfahren und die Demilitarisierung der Außengrenze
  • Die Einhaltung geltender Völker-, Menschen- und Europarechtlicher Vorgaben beim Umgang mit den ankommenden Menschen
  • Die Aufnahme der Menschen in den solidarischen Städten,
  • Eine europäische Politik, die selbst nicht andauernd Fluchtursachen produzieren.

Erstunterzeichner*innen

KritNet
bordermonitoring.eu
Adopt a Revolution
Komitee für Grundrechte und Demokratie
Equal Rights Beyond Borders
medico international
SEEBRÜCKE – Schafft Sichere Häfen!
Republikanischer Anwältinnen – und Anwälteverein e.V. (RAV)
borderline-europe e.V.
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.

Unterzeichner_innen:

Netzwerk Rassismuskritische Migrationspädagogik
Hessischer Flüchtlingsrat
Kölner Flüchtlingsrat e.V.
Münchner Bündnis gegen Krieg und Rassismus
Flüchtlingsrat Hamburg e.V.
Flüchtlingsrat Brandenburg
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
Alarmphone
Mare Liberum
iuventa 10
Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e. V. (VDJ)
Flüchtlingsrat Sachsen Anhalt
Flüchtlingsrat Baden-Würtemberg
Legal Centre Lesvos
Lübecker Flüchtlingsforum e.V.
Kölner Flüchtlingsrat e.V.
Aufstehen gegen Rassismus Schleswig-Holstein
Runder Tisch gegen Rassismus und Faschismus Kiel
colorido e.V.
marxistische linke – ökologisch, emanzipatorisch, feministisch, integrativ e.V.
Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e.V.
Omas gegen Rechts
Münchener Bündnis gegen Krieg und Rassismus

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Landgericht Dortmund: Betroffene aus Pakistan erhalten Prozesskostenhilfe im Verfahren gegen KiK

medico

PRESSEMITTEILUNG

 

Klage wegen Fabrikbrand bei KiK-Zulieferer

Berlin, 30. August 2016 – Gerechtigkeit für 260 Tote und 32 Verletzte: Das fordern die Überlebenden und Hinterbliebenen der Brandkatastrophe in der Textilfabrik Ali Enterprises in Karachi (Pakistan). Vier von ihnen reichten im März 2015 beim Landgericht Dortmund Klage den deutschen Textildiscounter KiK ein. KiK war, nach eigenen Angaben, Hauptkunde der im September 2012 abgebrannten Fabrik. Heute hat das Gericht entschieden: Es sieht sich zuständig und die Kläger erhalten Prozesskostenhilfe. Diese Entscheidung ist der erste Schritt, damit ein Fall von Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Unternehmen im Ausland auch vor einem deutschen Gericht verhandelt wird.

Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), das die Klage gemeinsam mit medico international unterstützt, begrüßt die Entscheidung. Ebenso Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger, der die Kläger vor Gericht vertritt. Mit dem Verfahren wollen die Kläger klar machen, dass transnationale Unternehmen auch für die Arbeitsbedingungen in ihren Tochter- und Zulieferbetrieben im Ausland haften.

„Die Leidtragenden der globalen Textilindustrie fordern Gerechtigkeit. Die Profiteure dieses ungerechten Systems können in Deutschland jetzt erstmals rechtlich zur Verantwortung gezogen werden“, sagte ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck. Die Klage gegen KiK belege auch, wie nötig rechtliche Reformen seien. „Die Bundesregierung muss endlich einklagbare Sorgfaltspflichten für deutsche Unternehmen im Ausland einführen. Der ‘Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte‘ ist die Gelegenheit dazu.“ Thomas Seibert von medico international unterstrich: „Der Druck aus dem globalen Süden nimmt zu, immer mehr ArbeiterInnen organisieren sich und sind bereit, für ihre Rechte und gerechte Arbeitsbedingungen vor Gericht zu ziehen, auch in Deutschland.“

Die ArbeiterInnen bei dem KiK-Zulieferer in Karachi erstickten oder verbrannten, weil viele Fenster vergittert und einige Notausgänge verschlossen waren. Die Kläger, ein Überlebender und drei Angehörige sind Mitglieder der Baldia Factory Fire Affectees Association, in der sich knapp 200 Familien organisiert haben. Sie fordern von KiK Schadensersatz in Höhe von 30.000 Euro pro Opfer.

 

Ein Video mit den Klägern finden Sie unter https://www.youtube.com/watch?v=XT6Dn6kRp8w&feature=youtu.be

 

Informationen zu den Klägern und dem Fall finden Sie unter:

 

http://www.ecchr.de/arbeitsbedingungen-in-suedasien.html

 

http://www.medico.de/themen/aktion/textil/

Beschwerde bei BSCI wegen Prüfbericht von TÜV Rheinland zu Rana Plaza-Produzent

PRESSEMITTEILUNG

 

kampagne_sauberekleidung

Mehr Show als Sicherheit: Zertifikate in der Textilindustrie

Berlin/Dhaka, 7. Juli 2015 – Zertifikate zu Sicherheits- und Arbeitsbedingungen in der Textilindustrie dienen dem Image der Unternehmen, doch den Arbeiterinnen und Arbeitern in den globalen Produktions- und Lieferketten nutzen sie kaum. Das zeigt exemplarisch der Einsturz des Fabrikkomplexes Rana Plaza in Dhaka (Bangladesch), bei dem mehr als 1.130 Menschen starben und mehr als 2.500 zum Teil schwer verletzt wurden. Wenige Monate vor der Katastrophe prüfte der TÜV Rheinland dort im Rahmen eines sogenannten Social Audits die Produktionsstätte von Phantom Apparel Ltd.. Die Dokumente zur Gebäudesicherheit bemängelte das deutsche Zertifizierungsunternehmen nicht und einige andere Defizite prüfte es nicht ausreichend. Beauftragt war TÜV Rheinland von einem Mitglied der Business Social Compliance Initiative (BSCI). Diese Unternehmensplattform beruft sich unter anderem auf die Standards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und soll unter anderem dazu dienen, Sicherheits- und Arbeitsbedingungen in den Produktionsländern zu überwachen und zu verbessern.

Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), FEMNET und die Kampagne für Saubere Kleidung (CCC), medico international und das Activist Anthropologist Collective aus Bangladesch haben heute gemeinsam Beschwerde bei der BSCI eingelegt. Die Organisationen fordern von der BSCI, den Gutachtenauftrag sowie die Berichte von TÜV Rheinland und anderen zu Rana Plaza offen zu legen und den Rahmen für die Prüfungsberichte grundlegend zu ändern. „Die Zertifizierungen sagen letztlich wenig aus. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen wissen, was genau geprüft wird“ sagt Miriam Saage-Maaß, Leiterin des Bereichs Wirtschaft und Menschenrechte beim ECCHR. „Vor allem aber: Zertifizierungsunternehmen und deren Auftraggeber müssen haftbar gemacht werden können.“

Für die Katastrophe von Rana Plaza hat bis heute keines der beteiligten Unternehmen rechtliche Verantwortung übernommen. „Bei Katastrophen in der Textilindustrie verweisen Produzenten, Auftraggeber und Händler gerne auf Zertifikate zu den Sicherheits- und Arbeitsstandards, um sich reinzuwaschen“, so Gisela Burckhardt, Vorstandsvorsitzende von FEMNET. Doch in Rana Plaza habe der TÜV Rheinland weder die Dokumente zur Gebäudesicherheit noch die Einhaltung von Sozialstandards ausreichend kontrolliert. Darauf ließen Untersuchungsberichte zum Einsturz sowie Aussagen von Betroffenen schließen. „Wird nicht angemessen geprüft, sind die Zertifikate nicht das Papier wert, auf dem sie stehen“, so Thomas Seibert, Südasienkoordinator von medico international. „Die BSCI muss die Inhalte und Methoden der Social Audits grundlegend ändern. Sonst bleiben die Zertifizierungen in den Augen der Arbeiterinnen und Arbeiter nichts als bedeutungslose Rituale“, so Saydia Gulrukh von Activist Anthropologist Collective.

Anbei erhalten sie auch ein Q&A zu der BSCI-Beschwerde.

Weitere Informationen zur Menschenrechtsverletzungen in der Textilindustrie: http://www.ecchr.eu/de/unsere-themen/wirtschaft-und-menschenrechte/arbeitsbedingungen-in-suedasien.html

Der Preis der Katastrophen in den Textilfabriken Südasiens: Betroffene von Fabrikbrand in Pakistan verklagen KiK

medicoecchr

PRESSEMITTEILUNG

Berlin, 13. März 2015 – Gerechtigkeit statt Almosen. Haftung statt Freiwilligkeit: Das fordern die Überlebenden und Hinterbliebenen der Brandkatastrophe in der Textilfabrik Ali Enterprises in Karachi (Pakistan). Am 11. September 2012 starben dort 260 Menschen, 32 wurden verletzt. Hauptkunde der Fabrik war nach eigenen Angaben der deutsche Textildiscounter KiK. Vier Betroffene des Brandes haben nun beim Landgericht Dortmund Klage auf Schadensersatz gegen KiK eingereicht. Muhammad Hanif, Muhammad Jabbir, Abdul Aziz Khan Yousuf Zai und Saeeda Khatoon gehören zur Selborganisation der Betroffenen, der Baldia Factory Fire Association, und fordern je 30.000 Euro Schmerzensgeld. Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und medico international unterstützen die Klage, die Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger aus Berlin eingereicht hat.

„Wie in vielen Ländern Südasiens haben die Arbeiterinnen und Arbeiter in Karachi mit ihrer Gesundheit und ihrem Leben für die Kleidung von KiK gezahlt“, sagt ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck. Hanif, überlebte den Brand schwerverletzt. Jabbir, Zai und Khatoon verloren jeweils einen Sohn. „Sie wollen endlich Gerechtigkeit.“ Das Verfahren gegen KiK soll klar machen: Transnationale Unternehmen seien auch für die Arbeitsbedingungen in ihren Tochter- und Zulieferbetrieben im Ausland verantwortlich. „KiK hat versucht, die Überlebenden mit Almosen zum Schweigen zu bringen. Dagegen wehren sich die Betroffenen und setzten mit ihrer Klage ein Signal gegen die Politik der Straflosigkeit“, sagt Thomas Seibert, Südasienkoordinator von medico international.

Nach dem Brand zahlte KiK eine Soforthilfe. Doch eine Entschädigung, um den Ausfall des Einkommens des Haupternährers vieler Familien zu kompensieren, verweigerte das Unternehmen. Nach zwei Jahren Verhandlungen lag im Dezember 2014 ein unzureichendes Entschädigungsangebot vor. „Kik gab zu verstehen: Es wird kein Schmerzensgeld geben“, sagt Rechtsanwalt Klinger. Auf konkrete Zahlen für eine langfristige Entschädigung hat KiK sich nicht festlegen wollen. Die Baldia Factory Fire Affectees Association lehnte das Angebot von KiK ab und bestimmte die vier Kläger.

Mehr zu dem Fall unter: http://www.medico.de/themen/aktion/textil/

http://www.ecchr.de/arbeitsbedingungen-in-suedasien.html

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