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INKOTA zu KiK-Klage im Fall Ali Enterprises: Nationaler Aktionsplan muss eklatante gesetzliche Lücke im Rechtssystem schließen

inkota

[Berlin, 11. Januar 2019] – Nach der Klage-Abweisung von Betroffenen des Fabrikbrandes Ali Enterprises in Pakistan gegen das Textilunternehmen KiK fordert INKOTA die Bundesregierung auf, den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte für die Korrektur der eklatanten gesetzlichen Lücke zu nutzen. Das Dortmunder Landgericht hat gestern die Klage abgewiesen und ist damit dem Antrag von KiK auf Verjährung gefolgt. Bemerkenswert: KiK hatte zuvor einen Verjährungsverzicht unterzeichnet. Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) hatte die Klage angestoßen und KiK als Hauptabnehmer der produzierten Kleidung eine juristische Mitverantwortung für die Arbeitsbedingungen beim Zulieferbetrieb zugeschrieben. Bei dem Brand im September 2012 waren 258 Menschen gestorben.

INKOTA-Referent Berndt Hinzmann kommentiert:

„Als Teil der internationalen Clean Clothes Campaign sieht INKOTA immer noch eine eklatante gesetzliche Lücke im Rechtssystem, insbesondere im Bereich der menschenrechtlichen Haftungspflicht für Unternehmen. Die Entschädigung von Opfern bleibt dem Ermessen von Konzernen überlassen. Trotz eines Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte gibt es derzeit keine gesetzlich verbindlichen Regelungen zur Haftungs- und Sorgfaltspflicht für Unternehmen. Dieses Defizit muss bei der Bewertung des Nationalen Aktionsplans von der Bundesregierung erkannt und behoben werden. Es ist untragbar, dass Jahre vergehen mussten, ehe eine konkrete Abhilfe für die Betroffenen geschaffen werden konnte.“

Pressestatement als PDF (275 KB)

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Entschädigungsrente für Opfer von Fabrikbrand in Pakistan – Menschenrechtler feiern Durchbruch nach fünf Jahren zäher Verhandlungen

inkota

[Berlin, 22.01.2018] – Fünfeinhalb Jahre nach dem verheerenden Brand der KiK-Textilfabrik Ali Enterprises in Pakistan mit über 250 Opfern haben die Verhandler am Donnerstag den lang ersehnten Durchbruch bei der Auszahlung der Entschädigungsrenten erzielt. Die fünf Millionen Dollar des Textildiscounters KiK können den Betroffenen nun endlich ausgezahlt werden. Hinterbliebene erhalten eine monatliche Rente von umgerechnet 55 Euro, eine Witwe mit zwei Kindern umgerechnet 96 Euro im Monat. Menschenrechtler in Pakistan und Deutschland sind erfreut – mahnen aber auch den dringenden Handlungsbedarf an, damit künftig im Katastrophenfall schnell und wirksam für Entschädigung gesorgt werden kann.

Als Vertreter der Opfer saßen die National Trade Union Federation (NTUF) und das Pakistan Institute of Labour, Education and Research (Piler) mit am Verhandlungstisch. Karamat Ali von Piler ist erleichtert und glücklich – mahnt aber gleichzeitig an: „Wir wissen genau, dass wir weiter für das Recht auf eine lebenslange Rente kämpfen müssen. Und dafür, dass es nicht zu Kürzungen kommt. Auch dafür, dass ein ausreichendes soziales Sicherungssystem besteht. Für all das muss sich die Umsetzung des Arbeitsrechts deutlich verbessern. Um sichere Arbeitsplätze zu erreichen, müssen zum Beispiel die Inspektionen der Betriebe verbessert werden.“

Berndt Hinzmann vom entwicklungspolitischen INKOTA-netzwerk und der Kampagne für Saubere Kleidung ordnet ein: „Trotz Vermittlung der Bundesregierung und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) wird eine gewaltige Lücke deutlich, die dringend seitens der Politik geschlossen werden muss: Es bestehen keine etablierten internationalen Verfahren, die eine schnelle und zügige Regelung zugunsten der Betroffenen ermöglichen.“

Jahrelang schienen die Opfer des Fabrikbrandes von Unternehmen und Politik einfach im Stich gelassen zu werden – aufgrund fehlender Sorgfalts- und Haftungspflichten sowie mangels wirksamer Regularien und Verfahren. Wie, wann, in welchem Umfang und an wen das Geld genau ausgezahlt werden soll, musste in jahrelangen Verhandlungen mühsam abgestimmt werden. Nur dank des anhaltenden öffentlichen Drucks durch die Organisationen vor Ort, durch die Kampagne für Saubere Kleidung/ Clean Clothes Campaign, durch internationale Gewerkschaften und durch die unzähligen öffentlichen Aktionen von tausenden Unterstützerinnen und Unterstützern ist es gelungen, die Verantwortlichen zu konkreten Taten zu bewegen.

„Für die Menschen, die unsere Kleidung herstellen, und für deren Rechte muss hier dringend regulierend Abhilfe geschaffen werden“, so Hinzmann weiter. „Das sich über Jahre hinziehende Verfahren im Fall Ali Enterprises und die viel zu geringen Personalressourcen – etwa bei der ILO – sind neben der rechtlichen Leerstelle die Ursachen für die untragbare Ewigkeit, die es gedauert hat, bis die Opfer diese finanzielle Entschädigung nun erhalten werden.“ Hinzmann mahnt: „Globale menschenrechtliche Sorgfaltspflicht sieht anders aus. Das muss auch bei der Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte der Bundesregierung besser definiert werden.“

Pressemitteilung als PDF (173 KB)

Weitere Informationen:
PM zum fünften Jahrestag vom Fabrikbrand bei Ali Enterprises (11. September 2017)

Landgericht Dortmund: Betroffene aus Pakistan erhalten Prozesskostenhilfe im Verfahren gegen KiK

medico

PRESSEMITTEILUNG

 

Klage wegen Fabrikbrand bei KiK-Zulieferer

Berlin, 30. August 2016 – Gerechtigkeit für 260 Tote und 32 Verletzte: Das fordern die Überlebenden und Hinterbliebenen der Brandkatastrophe in der Textilfabrik Ali Enterprises in Karachi (Pakistan). Vier von ihnen reichten im März 2015 beim Landgericht Dortmund Klage den deutschen Textildiscounter KiK ein. KiK war, nach eigenen Angaben, Hauptkunde der im September 2012 abgebrannten Fabrik. Heute hat das Gericht entschieden: Es sieht sich zuständig und die Kläger erhalten Prozesskostenhilfe. Diese Entscheidung ist der erste Schritt, damit ein Fall von Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Unternehmen im Ausland auch vor einem deutschen Gericht verhandelt wird.

Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), das die Klage gemeinsam mit medico international unterstützt, begrüßt die Entscheidung. Ebenso Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger, der die Kläger vor Gericht vertritt. Mit dem Verfahren wollen die Kläger klar machen, dass transnationale Unternehmen auch für die Arbeitsbedingungen in ihren Tochter- und Zulieferbetrieben im Ausland haften.

„Die Leidtragenden der globalen Textilindustrie fordern Gerechtigkeit. Die Profiteure dieses ungerechten Systems können in Deutschland jetzt erstmals rechtlich zur Verantwortung gezogen werden“, sagte ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck. Die Klage gegen KiK belege auch, wie nötig rechtliche Reformen seien. „Die Bundesregierung muss endlich einklagbare Sorgfaltspflichten für deutsche Unternehmen im Ausland einführen. Der ‘Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte‘ ist die Gelegenheit dazu.“ Thomas Seibert von medico international unterstrich: „Der Druck aus dem globalen Süden nimmt zu, immer mehr ArbeiterInnen organisieren sich und sind bereit, für ihre Rechte und gerechte Arbeitsbedingungen vor Gericht zu ziehen, auch in Deutschland.“

Die ArbeiterInnen bei dem KiK-Zulieferer in Karachi erstickten oder verbrannten, weil viele Fenster vergittert und einige Notausgänge verschlossen waren. Die Kläger, ein Überlebender und drei Angehörige sind Mitglieder der Baldia Factory Fire Affectees Association, in der sich knapp 200 Familien organisiert haben. Sie fordern von KiK Schadensersatz in Höhe von 30.000 Euro pro Opfer.

 

Ein Video mit den Klägern finden Sie unter https://www.youtube.com/watch?v=XT6Dn6kRp8w&feature=youtu.be

 

Informationen zu den Klägern und dem Fall finden Sie unter:

 

http://www.ecchr.de/arbeitsbedingungen-in-suedasien.html

 

http://www.medico.de/themen/aktion/textil/

Der Preis der Katastrophen in den Textilfabriken Südasiens: Betroffene von Fabrikbrand in Pakistan verklagen KiK

medicoecchr

PRESSEMITTEILUNG

Berlin, 13. März 2015 – Gerechtigkeit statt Almosen. Haftung statt Freiwilligkeit: Das fordern die Überlebenden und Hinterbliebenen der Brandkatastrophe in der Textilfabrik Ali Enterprises in Karachi (Pakistan). Am 11. September 2012 starben dort 260 Menschen, 32 wurden verletzt. Hauptkunde der Fabrik war nach eigenen Angaben der deutsche Textildiscounter KiK. Vier Betroffene des Brandes haben nun beim Landgericht Dortmund Klage auf Schadensersatz gegen KiK eingereicht. Muhammad Hanif, Muhammad Jabbir, Abdul Aziz Khan Yousuf Zai und Saeeda Khatoon gehören zur Selborganisation der Betroffenen, der Baldia Factory Fire Association, und fordern je 30.000 Euro Schmerzensgeld. Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und medico international unterstützen die Klage, die Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger aus Berlin eingereicht hat.

„Wie in vielen Ländern Südasiens haben die Arbeiterinnen und Arbeiter in Karachi mit ihrer Gesundheit und ihrem Leben für die Kleidung von KiK gezahlt“, sagt ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck. Hanif, überlebte den Brand schwerverletzt. Jabbir, Zai und Khatoon verloren jeweils einen Sohn. „Sie wollen endlich Gerechtigkeit.“ Das Verfahren gegen KiK soll klar machen: Transnationale Unternehmen seien auch für die Arbeitsbedingungen in ihren Tochter- und Zulieferbetrieben im Ausland verantwortlich. „KiK hat versucht, die Überlebenden mit Almosen zum Schweigen zu bringen. Dagegen wehren sich die Betroffenen und setzten mit ihrer Klage ein Signal gegen die Politik der Straflosigkeit“, sagt Thomas Seibert, Südasienkoordinator von medico international.

Nach dem Brand zahlte KiK eine Soforthilfe. Doch eine Entschädigung, um den Ausfall des Einkommens des Haupternährers vieler Familien zu kompensieren, verweigerte das Unternehmen. Nach zwei Jahren Verhandlungen lag im Dezember 2014 ein unzureichendes Entschädigungsangebot vor. „Kik gab zu verstehen: Es wird kein Schmerzensgeld geben“, sagt Rechtsanwalt Klinger. Auf konkrete Zahlen für eine langfristige Entschädigung hat KiK sich nicht festlegen wollen. Die Baldia Factory Fire Affectees Association lehnte das Angebot von KiK ab und bestimmte die vier Kläger.

Mehr zu dem Fall unter: http://www.medico.de/themen/aktion/textil/

http://www.ecchr.de/arbeitsbedingungen-in-suedasien.html

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