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Offener Brief: Berliner Landesaufnahmeprogramm für Geflüchtete JETZT

Berlin, den 21. April 2020

Sehr geehrter Herr Regierender Bürgermeister Michael Müller,
sehr geehrter Herr Innensenator Andreas Geisel,
sehr geehrte Vorsitzende der Fraktionen von SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP im Berliner Abgeordnetenhaus,

47 unbegleitete minderjährige Geflüchtete zwischen 11 und 15 Jahren aus den Flücht-lingslagern auf den griechischen Inseln Samos, Lesbos und Chios sind am Samstag in Deutschland angekommen. Ca. 39.000 Geflüchtete leben dort weiterhin, darunter 13.000 Kinder und Jugendliche, unter menschenunwürdigen Bedingungen und extremem Infektionsrisiko (Covid 19) – die dramatischen Bilder und Berichte sind uns allen längst bekannt.1 Viele der Geflüchteten sind bereits gesundheitlich geschwächt und psychisch traumatisiert.

Zumindest ein Anfang ist gemacht – das zeigt uns, dass es geht – aber umgehend fortge-führt werden muss. Nach dem Königsteiner Schlüssel entfallen auf Berlin 5 %, d.h. zwei oder drei der 47 Kinder.

Berlin hat sich bereits im Dezember 2019 bereit erklärt, 70 unbegleitete Minderjährige auf-zunehmen, und sich offen gezeigt für die Aufnahme weiterer besonders schutzbedürftiger Gruppen wie alleinerziehende Mütter, Familien mit Kindern, chronisch Kranke, traumati-sierte und alte Menschen. Sozialsenatorin Elke Breitenbach hat öffentlich erklärt, umgehend 400 Geflüchtete aufnehmen, unterbringen und versorgen zu können, mit mehr Vor-bereitung sogar bis zu 2000.

Zuletzt haben Sie, Herr Geisel, am 14.04.2020 erneut die Aufnahmebereitschaft mit einem Brief an den Bundesinnenminister (BMI) bekräftigt.2 Hierin fragen Sie nach der Zustim-mung des BMI zu einem Landesaufnahmeprogramm Berlins gemäß § 23 Abs. 1 AufenthG für die Aufnahme von mindestens 70 Kindern von den griechischen Inseln. Sie weisen da-rauf hin, dass auch weitere Bundesländer zusätzliche Geflüchtete aus Griechenland aufnehmen möchten.

  • Das Berliner Landesaufnahmeprogramm muss jetzt schnell umgesetzt werden!
  • Berlin muss mit Nachdruck die umgehende Zustimmung des BMI einfordern.
  • Bei einer Zustimmung des BMI muss Berlin vorbereitet sein, um die Aufnahme sofort zu beginnen.
  • Bei einer Ablehnung muss Berlin rechtliche Schritte gegen das BMI prüfen.

Der Bundesinnenminister hat bisher einem Landesaufnahmeprogramm die Zustimmung noch nie versagt. Auf die allgemeinen Angebote der Länder für eine Aufnahme aus Grie-chenland hat er in den letzten Wochen geschwiegen. Auf die Bitte des Innensenators von Berlin, die Zustimmung für eine Berliner Landesaufnahme gemäß § 23 Abs. 1 AufenthG von 70 Kindern aus griechischen Lagern aufgrund der humanitären Umstände dort zu er-teilen, muss das BMI jetzt umgehend reagieren.

Die humanitäre Aufnahme ist allerdings eine souveräne Entscheidung des Bundeslandes Berlin. Sie soll allein aufgrund der unwürdigen Zustände in den griechischen Lagern und der besonderen Schutzbedürftigkeit der aufgenommen Menschen erfolgen. Ein mögliches Asylverfahren, das die Lage in den Herkunftsländern der Geflüchteten prüft, ist hiervon unabhängig.3
Die Rechtsgutachten von Redeker, Sellner und Dahs4 sowie von Heuser5 kommen zu dem Ergebnis, dass die Länder aufgrund ihrer verfassungsrechtlichen Eigenstaatlichkeit einen großen politischen Entscheidungsspielraum für die humanitäre Landesaufnahme haben. Falls das BMI die Zustimmung versagt, muss das Land Berlin daher rechtliche Schritte gegen den Bund wegen Verletzung seiner Eigenstaatlichkeit einleiten!6

Das Programm auf Landesebene muss umgehend konkretisiert und operationalisiert wer-den. Dies beinhaltet die Vorbereitung einer Aufnahmeanordnung des Landes Berlin nach §23 AufenthG. Notwendig ist auch eine zügige Abstimmung mit den vor Ort aktiven Institu-tionen und den griechischen Behörden, um eine Auswahl in den Lagern zu ermöglichen.

Landesaufnahmeprogramme sind dafür da, um flexibel und schnell auf humanitäre Notla-ge zu reagieren. Herr Müller und Herr Geisel, handeln Sie schnell, stellen Sie die Weichen für das Landesaufnahmeprogramm für besonders schutzbedürftige Geflüchtete aus Griechenland und holen Sie die Menschen aus dieser Hölle!

Als Zivilgesellschaft sind wir bereit, die Aufnahme zu unterstützen sowohl mit unseren Kontakten zu vor Ort aktiven griechischen zivilgesellschaftlichen Organisationen als auch mit Initiativen in Berlin, um die Integration der Geflüchteten zu begleiten.
In Erwartung einer zeitnahen Antwort verbleiben wir mit verbindlichen Grüßen

gez. Dr. Sabine Speiser gez. Herbert Nebel gez. Georg Classen

für die unterzeichnenden Organisationen

Unterzeichnende Organisationen und Einrichtungen:

AWO Kreisverband Berlin-Mitte e.V.
Asyl in der Kirche Berlin-Brandenburg e.V.
Back on Track e.V.
BBZ Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Geflüchtete und Migrant*innen
Be an Angel e.V.
Berlin hilft e.V.
Berliner Forum Griechenlandhilfe e.V.
Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen
Bildungs- und Beratungszentrum Raupe und Schmetterling – Frauen in der Lebensmitte e.V.
borderline-europe – Menschenrechte ohne Gren-zen e.V.
BumF Bundesfachverband unbegleitete minder-jährige Flüchtlinge e.V.
Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V.
euqal rights beyond borders
Flüchtlingskirche Berlin Flüchtlingsrat Berlin e.V.
GEW Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Landesverband Berlin
Humanistischer Verband Berlin-Brandenburg KdöR
Institut für Traumapädagogik Berlin
Inter Homines – Empowerment und Therapie mit politisch Verfolgten e.V.
Internationale der Kriegsdienstgegner*innen e.V.
Internationale Liga für Menschenrechte e.V.
Jesuiten Flüchtlingsdienst
Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost e.V.
Kiezbündnis Klausenerplatz e.V.
Kompetenzzentrum Flucht, Trauma und Behinderung an der Humboldt-Universität zu Berlin
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) Landesverband Berlin-Brandenburg e.V.
Moabit hilft
Ökumenisches Zentrum für Umwelt-, Friedens- und Eine-Welt-Arbeit e.V.
Pankow Hilft
Paritätischer Wohlfahrtsverband LV Berlin e.V.
Pro Asyl
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV)
Respekt für Griechenland e.V.
Schöneberg hilft e.V.
Seebrücke
Solidarity City
Sprungbrett Zukunft Berlin e.V.
Stiftung Haus der Demokratie und Menschenrechte
Weltweit in der Kirche Berlin
Willkommen im Westend
Willkommen in Falkensee
XENION Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V.
Zaki – Bildung und Kultur e.V.
Zentrum ÜBERLEBEN gGmbH – Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen

 

1 ttps://data2.unhcr.org/en/documents/download/75410
2 https://www.berlin.de/sen/inneres/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.919747.php
3 Heuser, Rechtsgutachten zur Zulässigkeit der Aufnahme von Schutzsuchenden durch die Bundesländer aus EU-Mitgliedstaaten: http://www.rosalux.de/publikation/id/41787/aufnahme-von-schutzsuchenden-durch-die-bundeslaender
4 Redeker/Sellner/Dahs, Aufnahme von Flüchtenden aus den Lagern auf den griechischen Inseln durch die deutschen Bundesländer – Rechtliche Voraussetzungen und Grenzen: http://www.dropbox.com/s/21wghgyqi2ped69/Länderkompetenzen%20humanitäre%20Aufnahme%20Griechenland.pdf
5 Heuser, a.a.O.
6 Beim Berliner Verwaltungsgericht oder/und Bundesverfassungsgericht: Heuser, a.a.O.

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Menschenketten gegen Rassismus am 18. & 19. Juni

Pressemitteilung des Bündnisses „Hand in Hand gegen Rassismus”

 

Hand in Hand

40 Organisationen von Amnesty International bis zum Zentralrat der Muslime rufen zur Teilnahme in Bochum, Berlin, Hamburg, Leipzig und München auf

 

Berlin, 14. Juni 2016 – Unter dem Motto „Hand in Hand gegen Rassismus“ werben rund 40 Nichtregierungsorganisationen für die Teilnahme an Menschenketten in fünf Großstädten. In Berlin, Bochum, Hamburg, Leipzig und München werden am kommenden Wochenende Zehntausende Menschen kirchliche und soziale Einrichtungen, Flüchtlingsunterkünfte, Kulturstätten und Rathäuser verbinden. Damit möchten die Initiatoren ein starkes Signal für ein weltoffenes und vielfältiges Deutschland setzen.

 

Auch zahlreiche Prominente werben für die Teilnahme, darunter der Fußballer Gerald Asamoah, die Schauspieler Benno Fürmann und Michaela May, Kabarettist Urban Priol, Sänger Michael „Breiti“ Breitkopf von den Toten Hosen sowie die Journalistin Kübra Gümüşay.

 

Bischof Markus Dröge, Leiter der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, stellte heute während einer Pressekonferenz des Bündnisses klar:

„Christlich sein heißt, dem Nächsten und gerade dem fremden Nächsten zu helfen. Die Würde jedes Menschen ist unantastbar. Rassismus ist menschenfeindlich. Deshalb stehen wir zusammen und bilden eine Kette, Hand in Hand für Menschenrechte und Vielfalt.“

 

Mohamad Hajjaj, Vorsitzender des Zentralrates der Muslime Landesverband Berlin, betonte die Bedeutung des Bündnisses für Muslime:

„Angesichts von zunehmenden Anfeindungen gegen Muslime ist es wichtig, dass sich Menschen mit unterschiedlichen religiösen und kulturellen Traditionen Hand in Hand gegen Rassismus stellen. Als Betroffene und als Bürger dieses Landes machen wir hierbei selbstverständlich mit unseren Moscheegemeinden aktiv mit. Ich freue mich auf die Verbundenheit mit Kirche und Synagoge als Glied der Menschenkette.“

 

Für die Menschenrechtsorganisation Amnesty International, die erst kürzlich einen neuen Bericht über rassistische Gewalt in Deutschland veröffentlicht hat, sagte Dr. Andrea Berg:

„Rassistische Straftaten gegen Geflüchtete und andere People of Color müssen viel konsequenter untersucht und bestraft werden. Das wäre das richtige Signal einer Regierung, die gerade auch in herausfordernden Zeiten zu ihren Werten und Rechten wie Freiheit, Gleichheit und Respekt steht.“

 

Annelie Buntenbach, Mitglied des DGB-Bundesvorstandes, machte deutlich, dass Geflüchtete die Solidarität der Gesellschaft brauchen:

„Als Gewerkschaften treten wir ein für eine Gesellschaft, an der alle auf Augenhöhe teilhaben können. Daher brauchen Geflüchtete unsere anhaltende Solidarität. Wir dürfen nicht zulassen, dass sie zum billigen Jakob des Arbeitsmarktes gemacht werden. Allerdings benötigen Geflüchtete genauso Unterstützung wie Langzeitarbeitslose oder junge Menschen ohne Berufsabschluss. Als Gewerkschaften kämpfen wir für soziale Gerechtigkeit – und lassen uns nicht gegeneinander ausspielen.“

 

Barbara John, Vorstandsvorsitzende des Paritätischen Berlin, hob die Verantwortung jedes Einzelnen in der Zivilgesellschaft hervor:

„Ein demokratischer Staat kann nicht besser sein als seine Staatsbürger. Jeder Einzelne kann sich in seinem Wirkungskreis bedingungslos und verantwortungsvoll für das friedfertige Zusammenleben von Unterschiedlichen couragiert einsetzen. Mit den Menschenketten wollen wir zeigen, dass wir als Bürgergesellschaft zusammenhalten. Nur so kann der Schutz von  Minderheiten und Schwachen gewährleistet werden in  einer offenen Gesellschaft.“

 

Auf den Kundgebungen zu den Menschenketten werden zahlreiche Prominente sprechen, unter anderen DGB-Chef Reiner Hoffmann (Berlin), ver.di-Vorsitzender Frank Bsirske (Bochum), der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime Ayman Mazyek (Hamburg), Oberbürgermeister Burkhard Jung (Leipzig) und Bundestags-Vizepräsidentin Claudia Roth (München).

 

Hinweise:

Aufruf, Routendetails und Treffpunkte auf der Kampagnenseite: www.hand-in-hand-gegen-rassismus.de

Teilnehmerzahlen: werden am 19.6. ab 16:00 Uhr in einer Pressemitteilung über ots und per E-Mail genannt sowie auf www.hand-in-hand-gegen-rassismus.de

Bündnislogo (cmyk, 300 dpi, 1,9 MB): www.kurzlink.de/Logo-Hand-in-Hand

Videos von Prominenten (zum Herunterladen und einbetten):

Dateien zum Download: http://kurzlink.de/VideoHiHWeT

Youtube-Playlist: http://kurzlink.de/VideoHiHYouT

 

Pressekontakte:

Amnesty International

(030) 420 24 83 06 | presse@amnesty.de

Campact

(04231) 95 75 90 | presse@campact.de

NaturFreunde Deutschlands

(030) 29 77 32 65 | presse@naturfreunde.de

PRO ASYL

(069) 24 23 14 30 | presse@proasyl.de

 

Zum Trägerkreis des Bündnisses gehören:

Amnesty International Deutschland, Brot für die Welt, Campact, Der Paritätische, Deutscher Gewerkschaftsbund, Diakonie Deutschland, Lesben- und Schwulenverband Deutschlands, Misereor, NaturFreunde Deutschlands, Oxfam, Pro Asyl, Union progressiver Juden in Deutschland, Venro, Zentralrat der Muslime in Deutschland.

 

Unterstützende Organisationen:

AWO Arbeiterwohlfahrt, Attac, Bundesverband Deutsche Tafel, Dachverband der Migrantinnenorganisationen, Deutscher Frauenrat, Deutscher Kulturrat, Deutsches Kinderhilfswerk, Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern, Humanistische Union, Interkultureller Rat in Deutschland, IPPNW Hamburg, Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland, Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland, Liberal-Islamischer Bund, medica mondiale, München ist bunt, Stiftung für die internationalen Wochen gegen Rassismus, terre des hommes Deutschland.

 

Das Bündnis wurde initiiert von:

Amnesty International Deutschland, Campact, NaturFreunde Deutschlands, Pro Asyl.

Pro Asyl: Offener Brief zur Abstimmung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz

pro asyl
ABSTIMMUNG ASYLVERFAHRENSBESCHLEUNIGUNGSGESETZ

An die Mitglieder des Bundestages
An die Mitglieder des Bundesrates

Sehr geehrte Abgeordnete,
sehr geehrte Damen und Herren,

am Donnerstag werden der Bundestag und am Freitag der Bundesrat über das
Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz abstimmen, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, um
die Situation in den deutschen Kommunen zu verbessern. Wie Sie ohne Zweifel wissen, steht Deutschland
derzeit vor der Herausforderung, eine hohe Zahl von Flüchtlingen vor allem aus Kriegs‐ und Krisengebieten
wie Syrien, Afghanistan und Irak menschenwürdig unterzubringen und zu integrieren. Das geplante
Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz enthält jedoch auch Maßnahmen, die nicht zur Bewältigung dieser
Herausforderung beitragen. Im Gegenteil ‐ es stellt die Weichen auf Ausgrenzung und Abwehr und ist mit der
Achtung von Menschenrechten nicht vereinbar.

Menschenwürde ist kein Fehlanreiz

Die geplanten Maßnahmen drohen die Integration von Flüchtlingen massiv zu erschweren: Die Ausdehnung
des Zwangsaufenthalts in der Erstaufnahmeeinrichtung auf bis zu sechs Monate, die Wiedereinführung des
Sachleistungsprinzips, die Ausdehnung des Arbeitsverbotes auf sechs Monate und weitere geplante
Maßnahmen zielen auf die Ausgrenzung von Schutzsuchenden in Deutschland. Besonders entwürdigend ist
der geplante Umgang mit Flüchtlingen aus sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“. Sie sollen bis zu ihrer
Abschiebung in den Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden ‐ de facto heißt das auf unbestimmte
Zeit.

Auch wenn Menschen nach Ablehnung ihres Asylantrags Deutschland wieder verlassen müssen: Der Schutz
der Menschenwürde muss das staatliche Handeln bestimmen. Eine Absenkung von Leistungen unter das vom
Verfassungsgericht bestimmte Leistungsniveau, mit der Absicht Menschen, die ausreisen sollen, außer Landes
zu treiben, ist inakzeptabel. Genau das wird in § 1a Asylbewerberleistungsgesetz vorgesehen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2012 entschieden: „Auch eine kurze Aufenthaltsdauer oder
Aufenthaltsperspektive in Deutschland rechtfertigt es im Übrigen nicht, den Anspruch auf Gewährleistung
eines menschenwürdigen Existenzminimums auf die Sicherung der physischen Existenz zu beschränken.“
Damit ist das Vorhaben der Bundesregierung offensichtlich verfassungswidrig und verstößt gegen die
Menschenrechte.

Beschleunigung? Fehlanzeige.

Zugleich trägt das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz nicht zur Beschleunigung der Asylverfahren bei,
sondern baut neue Bürokratie auf beziehungsweise schafft hierfür eine gesetzliche Grundlage: Schon jetzt
erhalten Asylsuchende in vielen Fällen nicht die Möglichkeit, zeitnah ihr Asylverfahren einzuleiten, sondern
erhalten stattdessen eine so genannte „Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender in Deutschland“
(BÜMA). Bis die Betroffenen einen Asylantrag stellen können, müssen sie monatelang warten, in manchen
Fällen bereits jetzt schon mehr als ein Jahr. Statt Asylsuchenden schnell die Asylantragsstellung zu
ermöglichen, soll die Praxis, sie mit einer „BÜMA“ in eine monatelange Warteschleife zu drängen, jetzt auf
eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Damit wird Bürokratie aufgebaut statt abgebaut.

Auch hinsichtlich der Dublin‐Verfahren bringt das Gesetz hier nicht den dringend notwendigen
Bürokratieabbau. Asylsuchenden, die jüngst über Ungarn und Österreich nach Deutschland einreisten, kann
noch immer die Überstellung drohen – trotz der menschenunwürdigen Situation von Flüchtlingen in Ungarn
und den Mängeln im ungarischen Asylverfahren. Auf die Einleitung eines Dublin‐Verfahrens zu verzichten ist
nicht nur im Interesse der Betroffenen, sondern kann helfen, den katastrophalen Antragsrückstau beim
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu reduzieren. Amnesty International und PRO ASYL sprechen sich
gemeinsam gegen Dublin‐Rücküberstellungen nach Ungarn aus.

Die im Gesetz vorgesehene Erleichterung der Arbeitsmigration aus westlichen Balkanstaaten ist sinnvoll – sie
ändert jedoch nichts daran, dass diese die Kriterien eines „sicheren Herkunftsstaates“ nicht erfüllen. Die
geplante Einstufung dieser Staaten als „sicher“ wird der Realität nicht gerecht. Warum sollte etwa ein Staat
wie Kosovo sicher sein, wenn dort 5.000 KFOR‐Soldaten stationiert sind? Zudem sind landesweit
Diskriminierungen von Minderheiten an der Tagesordnung, die in ihrer Kumulierung durchaus der Schwere
einer Verfolgung gleich kommen können. Das Konzept der „sicheren Herkunftsstaaten“ führt dazu, dass nach
Maßgabe politischer Opportunität über das Schicksal von Schutzsuchenden entschieden wird – die aktuelle
Diskussion über die Türkei als „sicheres Herkunftsland“ zeigt dies in eindrucksvoller Weise. Das Grundrecht auf
Asyl ist ein Individualrecht – sein Fundament ist die sorgfältige Prüfung des individuellen Falls.

Integration statt Abschreckung

Wir appellieren eindringlich, dieses Gesetz im Hinblick auf die Zielrichtung grundlegend zu überarbeiten.
Integration ist die Herausforderung der Stunde. Zehntausende von Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen in
den Kommunen geben alles, um die ankommenden Menschen so gut wie möglich zu versorgen. Auf die
enormen Anstrengungen muss jetzt ein staatliches Konzept zur menschenwürdigen Aufnahme und
Integration von Flüchtlingen folgen. Die Aufgabe, vor der Deutschland jetzt steht, muss dabei zum Katalysator
werden, um längst fällige Investitionen in den sozialen Wohnungsbau und in Bildung anzustoßen.
Wir appellieren eindringlich an Sie, dem vorgelegten Gesetzentwurf nicht zuzustimmen und ihn grundlegend
zu überarbeiten.

Wir bedanken uns im Voraus für Ihren Einsatz für die Menschenrechte von Flüchtlingen und Asylsuchenden.

Mit freundlichen Grüßen
Selmin Çalışkan Günter Burkhardt
Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland Geschäftsführer von PRO ASYL

Pro Asyl: Flüchtlingskrise in der Ägäis – Europa lässt Griechenland im Stich

Presseerklärung, 16.06.2015

pro asyl

PRO ASYL fordert humanitäre Hilfe vor Ort und legale Weiterreise der Schutzsuchenden

Die Situation der Flüchtlinge in Griechenland spitzt sich dramatisch zu. Europa sieht tatenlos zu, wie sich die humanitäre Krise zu einer Katastrophe entwickelt. Die Situation auf den ägäischen Inseln ist außer Kontrolle. Doch anstatt Verantwortung zu übernehmen und mit allen verfügbaren Mitteln das Leid der Schutzsuchenden zu beenden, streiten sich die EU- Innenminister bei ihrem heute in Luxemburg stattfindenden Treffen über völlig unzureichende Flüchtlingsquoten.

Bereits 102.000 Bootsflüchtlinge sind in den ersten fünf Monaten des Jahres in Griechenland (48.000)und Italien (52.000) angekommen. Die Route über die Ägäis nach Griechenland entwickelt sich derzeit zum Hauptfluchtweg nach Europa. Allein auf Lesbos steigt die Zahl der Ankünfte von Januar (737) bis Mai (7.200) kontinuierlich an. Insgesamt sind auf Lesbos in diesem Jahr bereits über 20.000 Bootsflüchtlinge angekommen.

Den auf den griechischen Inseln angelandeten Schutzsuchenden fehlt es an allem: Tausende Flüchtlinge, darunter sehr viele Kinder, campieren unter freiem Himmel, ohne sanitäre Einrichtungen und medizinische Versorgung. Die Kommunen und zivilgesellschaftliche Gruppen auf den Inseln versuchen nach Kräften zu helfen, bleiben aber weitgehend auf sich allein gestellt.

Auch auf dem Festland ist die Situation der Schutzsuchenden katastrophal. Am letzten Wochenende kamen über 2000 syrische Flüchtlinge aus Lesbos mit zwei Fähren im Hafen von Piräus an. Doch in Athen stehen sie erneut vor dem Nichts: Es gibt kein Aufnahme- und Schutzsystem. So setzt sich der Leidensweg der Schutzsuchenden fort.

Das krisengeschüttelte Griechenland wird ohne schnelle und umfangreiche humanitäre Hilfe vor Ort durch die anderen EU- Staaten und ohne die Eröffnung legale Weiterreisemöglichkeiten für die gestrandeten Flüchtlinge noch mehr destabilisiert, das Leben der Schutzsuchenden wird gefährdet.

Die Staaten Europas verweigern den Flüchtlingen legale Weiterreisemöglichkeit zur ihren Verwandten und Communities. Die litauische EU- Ratspräsidentschaft hat bereits angekündigt, dass sich die EU- Innenminister heute nicht auf die von der Kommission vorgeschlagenen Notfall – bzw. Solidaritätsregelungen einigen werden.

Die Kommission schlägt vor, 40.000 eritreische und syrische Schutzsuchende aus Italien und Griechenland innerhalb der nächsten zwei Jahre auf die anderen EU-Mitgliedsstaaten zu verteilen. PRO ASYL lehnt eine Zwangsverteilung von Flüchtlingen ab. Zudem wird die von der Kommission avisierte Zahl von 40.000 Relocationplätzen (16.000 aus Griechenland und 24.000 aus Italien) der dramatischen Situation in den beiden EU- Außenstaaten in keiner Weise gerecht.

Anstatt wochenlang über Quoten zu streiten, bedarf es jetzt dringend einer entschlossenen und koordinierten Krisenintervention in Griechenland und Italien.

Alle verfügbaren EU- Nothilfefonds und Katastrophenschutzmaßnahmen (Unterkünfte, sanitäre Anlagen, medizinisches Personal und Verpflegung, Transportmittel wie Busse und zusätzliche Schiffe) müssen jetzt schnell aktiviert werden, um die akute humanitäre Krisen in Griechenland abzuwenden. Neben europäisch finanzierter Katastrophenhilfe vor Ort müssen die EU- Staaten im Zentrum und im Norden der EU Schutzsuchenden zügig die legale Ausreise aus Griechenland ermöglichen.

PRO ASYL lehnt Auffanglager in Nordafrika als Instrument zur Aushebelung des Asylrechts in Europa ab

Presseerklärung, 12.11.2014

Auffanglager für Flüchtlinge in Nordafrika?

Neuer Vorstoß von Bundesinnenminister Thomas de Maizière zur Auslagerung des Flüchtlingsschutzes

pro asylBundesinnenminister Thomas de Maizière hat im Morgenmagazin des ZDF heute erläutert, dass „Willkommens- und Ausreisezentren“ außerhalb Europas eingerichtet werden sollen. Die italienische Seenotrettungsmission „Mare Nostrum“, bei der mehr als 150.000 Menschenleben gerettet wurden, wird hingegen beendet. „Was wir eigentlich brauchen – das haben wir auch mit den Innenministern besprochen – wir müssen in den Transitländern möglicherweise so etwas wie Willkommens- und Ausreisezentren machen. Der UNHCR, das Weltflüchtlingswerk der UNO könnte sie betreiben, um dann zu entscheiden, wer geht zurück und wer kommt nach Europa“, so der Bundesinnenminister.

PRO ASYL lehnt Auffanglager, zum Beispiel  in Nordafrika, als Instrument zur Aushebelung des Asylrechts in Europa ab. Die Externalisierung der Asylverfahren ist keine Lösung. Der Vorschlag erinnert an die Vision Otto Schilys von Auffanglagern in Nordafrika, in denen Schutzsuchende abgefangen werden sollen. „Was 2004 schon falsch war, ist in den letzten zehn Jahren nicht richtig geworden“ sagte Burkhardt, Geschäftsführer.  Die Verantwortung für den Flüchtlingsschutz immer weiter von Deutschland und Europa wegzuschieben, wird aber keinem menschenrechtlichen Anspruch gerecht.

Die Argumente gegen die sogenannten „Willkommenszentren“ in Transitländern sind:

  • Das Sterben im Mittelmeer wird nicht verhindert. Auffanglager, die nur wenigen Flüchtlingen eine Perspektive bieten, können Schutzsuchende nicht davon abhalten, in seeuntüchtigen Booten nach Europa aufzubrechen.
  • Im Rahmen von Aufnahmekontingenten von Flüchtlingen von außerhalb Europas haben es die Staaten in der Hand, nach politischem Ermessen selbst festzulegen, wie viele Flüchtlinge sie aufnehmen. Das Asylrecht dagegen entzieht sich per se einer politisch motivierten Begrenzung der Zahl. Die Zielsetzung der Staaten in diesem Konzept ist es aber, ein individuelles Recht auf Asyl in ein Gnadenrecht zu verwandeln, wo sie sich selbst handverlesen Flüchtlinge auswählen, deren Einreise erlaubt wird.
  • Es gibt keine rechtsstaatlichen Garantien in den sogenannten „Willkommenszentren“: Zu einem rechtsstaatlichen Verfahren gehört, dass negative Behörden-entscheidungen von Gerichten überprüft werden können. Dies wäre in Lagern in Nordafrika nicht möglich. Außerdem wäre eine unabhängige Beratung und Vertretung durch Rechtsanwälte nicht möglich.  Mit dem Recht auf ein faires Verfahren und Rechtsstaatlichkeit sind solche Vorschläge nicht zu vereinen.
  • Anerkannte Flüchtlinge drohen ohne Asylland zu bleiben. Angesichts der geringen Bereitschaft zahlreicher europäischer Staaten, Flüchtlinge aufzunehmen, ist es höchst fraglich, ob alle anerkannten Flüchtlinge einen Aufnahmestaat finden.

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