Informationen und Infos über Anti-Atom, Antimilitarismus und NaturFreunde.

Beiträge mit Schlagwort ‘Anti-Kohle-Bewegung’

Doppel-Demo zum Klimaschutz: Endspiel um unsere Zukunft

 

Gemeinsame Presseerklärung des Trägerkreises der Doppel-Demonstration „Kohle stoppen – Klimaschutz jetzt!“

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Doppel-Demo zum Klimaschutz: Endspiel um unsere Zukunft 

Über 36.000 Menschen fordern in Köln und Berlin Schutz vor Klima-Desaster

 

Berlin/Köln, 1. Dezember 2018 – Über 36.000 Menschen protestieren heute in Köln und Berlin trotz Kälte und Wind für einen engagierten Kohleausstieg und gegen das Versagen der Bundesregierung beim Klimaschutz. Kurz vor Beginn des Weltklimagipfels (COP24) im polnischen Katowice und vier Tage nach dem vernichtenden Klima-Zeugnis des UN-Umweltprogramms zeigten sich viele der Demonstrantinnen und Demonstranten entsetzt und enttäuscht über die Untätigkeit der Politik. Die Klimakrise sei längst bittere Realität.

 

Nachdem die Bundesregierung den Kohleausstieg ausgebremst und die Verhandlungen der Kohlekommission ins kommende Jahr verschoben hat, steht sie nun in Katowice mit leeren Händen da. Die Bundesregierung hat das Klimaziel 2020 aufgegeben, obwohl sie es durch entschlossenes Handeln noch erreichen könnte, so die Organisatoren: „Wir sind im Endspiel um unsere Zukunft und die unserer Kinder und Enkel.”

 

In Berlin am Kanzleramt machen 16.000 und in Köln an der Deutzer Werft 20.000 Menschen sichtbar, dass der Einsatz für einen schnellen und sozialverträglichen Kohleausstieg und für eine saubere Energiezukunft von der Mitte der Gesellschaft getragen wird. Viele Rednerinnen und Redner aus dem In- und Ausland kritisieren, dass den Interessen der Kohlelobby Vorrang vor dem Klimaschutz eingeräumt wird. Die Protestierenden fordern, dass die Weltgemeinschaft in Katowice beschließt, den Ausstoß an Treibhausgasen wesentlich zu senken, um ein globales Klima-Desaster mit ständigen Wetterextremen noch zu verhindern. Dazu muss auch Deutschland als reiches Industrieland seinen fairen Beitrag leisten und den Kohleausstieg jetzt beginnen.

 

Eine Auswahl an Zitaten von Rednerinnen und Rednern finden Sie hier: https://campact.org/demozitate

 

Zum Trägerkreis gehören die größten Umweltorganisationen BUND, WWF, NABU, NaturFreunde Deutschlands, deren Jugendorganisationen, sowie die Klima-Allianz Deutschland, Greenpeace, Germanwatch, Brot für die Welt, Misereor, Avaaz und Campact.

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Zwei-Prozent-Ziel: „Europa muss seinen eigenen Weg gehen“

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Berlin, 12. Juli 2018 – Die Brüsseler Forderungen von US-Präsident Donald Trump, Deutschland müsse seine Rüstungsausgaben sofort steigern, weist Michael Müller, Bundesvorsitzender der NaturFreunde Deutschlands, scharf zurück: „Europa muss seinen eigenen Weg gehen. Der US-amerikanische Weg von Donald Trump wäre der Weg des Scheiterns.“

 

Dem Bundesvorsitzenden der NaturFreunde Deutschlands zufolge setzt Donald Trump in Brüssel eine verhängnisvolle politische Linie der Republikaner fort: „Eine Politik, die in internationalen Beziehungen auf militärische Stärke statt Entspannung und Kooperation aufbaut.“

Müller weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass die Umsetzung des NATO-Beschlusses aus dem Jahr 2014, bis zum Jahr 2024 zwei Prozent des Bruttoinlandsproduktes für die Verteidigung auszugeben, in Deutschland an die Erhöhung der Entwicklungshilfe gekoppelt sei.

„Es muss die Frage gestellt werden, warum die USA viele ihrer internationalen Verpflichtungen nicht einhalten. Was machen die USA beim Klimaschutz, beim Schutz der Meere, beim Schutz der Biodiversität, bei der Entwicklungszusammenarbeit“, kritisiert Müller.

Die aktuelle Politik Donald Trumps habe laut Müller ihre Ursprünge bei US-Präsident Ronald Reagan, der seine damals angeschlagene Wirtschaft mit einem „schmutzigen Keynesianismus“ ankurbelte. Weil die Produktivität des US-Industriesektors sank, stabilisierte Reagan die US-amerikanische Wirtschaft mit hohen Milliardenbeträgen für die Rüstung.

„Donald Trump knüpft an diese Politik von Ronald Reagan an. Statt für eine neue Entspannungspolitik zu arbeiten, markiert er den dicken Maxen und verlangt das von allen anderen auch. Europa muss seinen eigenen Weg gehen. Der US-amerikanische Weg wäre der Weg des Scheiterns“, kritisiert Michael Müller.

NaturFreunde: Das Klimaziel für das Jahr 2020 darf nicht aufgegeben werden

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Berlin, 9. Januar 2018 – Aus den Sondierungsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD ist durchgesickert, dass das deutsche Klimaschutzziel für das Jahr 2020 aufgegeben werden soll. Dabei wurde schon das erste deutsche Klimaschutzziel für das Jahr 2005 klar verfehlt. „Dieser Sondierungsauftakt war eine Katastrophe“, kritisiert deshalb auch Michael Müller, Bundesvorsitzender der NaturFreunde Deutschlands.

 

„Die deutsche Klimaschutzpolitik ist nicht gerade ambitioniert. Auch das 40-Prozent-Ziel für das Jahr 2020 sollte ja nur ein Anfang sein, um den immer stärker werdenden Klimawandel abzumildern“, so Uwe Hiksch, Mitglied des Bundesvorstandes der NaturFreunde Deutschlands. „Mit der Aufgabe dieses Zieles stellen sich CDU/CSU und SPD schon vor den eigentlichen Koalitionsverhandlungen ein klimapolitisches Armutszeugnis aus.“

 

Michael Müller: „Die entscheidende Frage ist nicht, ob es eine Große Koalition, eine Minderheitsregierung oder ein Tolerierungsmodell geben wird, sondern schlicht und einfach: Wird endlich eine zukunftsorientierte Politik gemacht? Die kann es aber nur mit mehr Klimaschutz und mehr Ökologie nicht geben.“

 

Die NaturFreunde Deutschlands fordern die Verhandlungsdelegationen auf, das bisherige 40-Prozent-Ziel nicht aufzugeben und den Klimaschutz schnell auszubauen. Uwe Hiksch: „Die Sondierer sind anscheinend vor der Kohlelobby eingeknickt. Mit einer verantwortungsvollen Umwelt- und Wirtschaftspolitik hat dies nichts zu tun.“

 

Die NaturFreunde Deutschlands fordern von der neuen Bundesregierung:

  • Die Einhaltung des 40-Prozent-Zieles bis 2020. Hierfür müssen bis zum Jahr 2020 mindestens 20 Gigawatt der dreckigsten Kohlekraftwerke von Netz genommen werden.
  • Die Verabschiedung eines verbindlichen Kohleausstiegsgesetzes, das alle deutschen Kohlekraftwerke bis spätestens 2025 vom Netz nimmt und keinerlei Vergrößerung und Neuerschließung von Braunkohletagebauen zulässt.
  • Die Rücknahme der Verschlechterungen der Einspeisebedingungen.
  • Die Auflage eines 100.000-Häuserprogramms zur Energieeinsparung mit dem Ziel, eine sozial verträgliche Energieeinsparung umzusetzen.
  • Die beschleunigte Förderung des Ausbaus von dezentralen Bürger-Windenergieanlagen und die beschleunigten Förderung von Fotovoltaikanlagen bei Aufgabe der sogenannten Ausbaukorridore. Der Ausbau einer dezentralen erneuerbaren Energieversorgung muss ohne jegliche Obergrenzen gefördert werden.
  • Die Erhebung der EEG-Umlage von allen Stromverbrauchern, beziehungsweise die Beendigung von Ausnahmeregelungen für die sogenannten „energieintensiven Unternehmen“.
  • Die grundlegende Erneuerung der Mobilität, insbesondere den Ausbau der öffentlichen Verkehrssysteme.
  • Ein Programm zum Aufbau einer ökologischen Infrastruktur im Umfang von jährlich mindestens 20 Milliarden Euro.

Online-Petition: Rettet unser Wasser – neue Tagebaue ausschließen

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Die Versalzung der Spree und andere Langzeitfolgen des Kohlebergbaus sind schon heute kaum zu beherrschen und für Jahrzehnte mit hohen Kosten verbunden. Die Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG) strebt trotzdem an, noch einen neuen Braunkohletagebau zu eröffnen. Durch die Neuaufstellung des Gemeinsamen Landesentwicklungsplans von Berlin und Brandenburg haben wir jetzt die Chance, weitere Tagebaue verbindlich auszuschließen. Der Schutz des Trinkwassers muss außerdem vom Bergbaukonzern als Hauptverursacher der Sulfatbelastung bezahlt werden. Fordern Sie deshalb mit uns Ministerpräsident Woidke, Bürgermeister Müller und die zuständigen Regierungsmitglieder auf:

1) Neue Tagebaue in der gemeinsamen Landesplanung verbindlich auszuschließen, damit keine neuen Quellen für Sulfat und Eisenocker entstehen.
2) Die zuständige Bergbaubehörde anzuweisen, die Sanierungsgelder der LEAG öffentlich zu sichern. Alle Kosten für die Tagebausanierung, bei der auch die Wasserqualität der Spree zu schützen ist, sind nach dem Verursacherprinzip aufzubringen.

Die Petition kann auf der Plattform WeAct unterzeichnet werden:
https://weact.campact.de/petitions/rettet-unser-wasser-neue-tagebaue-ausschliessen-1

Mit freundlichen Grüßen,

Kohleausstieg Berlin, Grüne Liga Berlin, Grüne Liga Brandenburg, BUND Berlin, BUND Brandenburg (die Initiator*innen) und NaturFreunde Berlin

Ziviler Ungehorsam als Mittel politischer Intervention in der Klimapolitik?

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Podiumsdiskussion am Dienstag, 9. Mai 2017

19:30 bis 21:30 Uhr im Bildungswerk der Heinrich-Böll-Stiftung, Sebastianstr. 21, 10179 Berlin

Was tun, wenn internationale Klimakonferenzen seit mehr als 20 Jahren scheinbar folgenlos bleiben und nationale Regierungen, vor allem im globalen Norden, ihrer Verantwortung für Dekarbonisierung und Klimagerechtigkeit nicht nachkommen? Wann sind Aktionen zivilen Ungehorsams in der Klimapolitik gerechtfertigt – und wann sind sie vielleicht sogar notwendig, um Verhandlungen voranzubringen?

Die Rolle zivilen Ungehorsams als Mittel politischer Intervention wollen wir aus verschiedenen Perspektiven diskutieren und gemeinsam überlegen, wie ein Zusammenspiel zwischen Aktivist*innen und Akteur*innen in Politik, Medien und Zivilgesellschaft aussehen kann. Das Bündnis Ende Gelände mit seinen wirksamen Massenaktionen für den sofortigen Braunkohleausstieg soll hier ein Beispiel sein.

Die Veranstaltung richtet sich an alle, die sich für Klimagerechtigkeit als Ziel, zivilen Ungehorsam als Mittel oder sogar für beides interessieren.

Auf dem Podium:

Malte Kreutzfeldt, Redakteur der taz für Wirtschaft und Umwelt

Prof. Dr. Bernd Ladwig, Freie Universität Berlin

Bewegungsforscherin (angefragt)

Aktivistin vom Bündnis Ende Gelände

Moderation: Ende Gelände Berlin

Coal and Boat 2017: Tschüss Klingenberg – Ahoi Steinkohleausstieg!

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Bootsdemonstration auf der Rummelsburger Bucht, 21. Mai 2017, 12 Uhr

Im Juli 2016 haben wir mit der ersten Coal and Boat für die Abschaltung des Braunkohlekraftwerks Klingenberg in der Rummelsburger Bucht demonstriert. Ein knappes Jahr später haben wir unser Ziel erreicht: Am 24. Mai 2017 geht der Braunkohleblock im Heizkraftwerk Klingenberg vom Netz.

Doch die Kohle wird uns weiter beschäftigen. Denn die Berliner Steinkohlekraftwerke Reuter, Reuter-West und Moabit blasen weiter jede Menge CO2, Quecksilber und Stickoxide in die Luft. Außerdem geht der Abbau der von Vattenfall in Europa genutzten Steinkohle in Ländern wie Kolumbien, Südafrika oder Russland mit teils gravierenden Menschenrechtsverletzungen einher.

Wenn wir am 21. Mai 2017 die Sektkorken knallen lassen, um auf die Abschaltung von Klingenberg anzustoßen, ist das deshalb zugleich ein Signal an Vattenfall und Rot-Rot-Grün: Denn wir werden keine Ruhe geben bis der Kohleausstieg beschlossen und das letzte Kraftwerk vom Netz ist.

Neben Kanus, Flößen und allen sonstigen schwimmtauglichen Untersätzen dürfen in diesem Jahr deshalb auch Sekt und Konfetti nicht fehlen wenn wir die Rummelsburger Bucht unsicher machen. Ganz nach dem Motto: Tschüss Klingenberg – Ahoi Steinkohleausstieg!

Datum: Sonntag, 21. Mai 2017

Zeit: 12 Uhr Boote zu Wasser lassen, 13 Uhr Start der Demonstration

Ort: Rummelsburger Bucht, Berlin 24h-Anleger (Nähe Alice-und-Hella-Hirsch-Ring)

#coalandboat

Solltet ihr oder Bekannte oder Freund*innen Boote besitzen, wäre es ganz fantastisch, die Bootsdemo gegen Kohle damit zu unterstützen. In der Nähe gibt es auch verschiedene Bootsverleihe, bei denen ihr schwimmbare Untersätze mieten könnt:

Aber natürlich seid ihr auch ohne Boot gern gesehene Gäste. Schreibt eine Mail an info@kohleausstieg-berlin.de, damit wir versuchen können ein Plätzchen für Euch auf einem Boot zu finden.

Kohleausstieg Berlin: Glühweinplausch III

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Glühweinplausch III
♫♫ Oh Kohleausstieg… ♫♫ Oh Kohleausstieg … ♫♫ wie schön sind…

Das dritte Jahr in Folge lädt Kohleausstieg Berlin zum gemütlichen Glühweinplausch ins Trude Ruth und Goldammer ein. Am Donnerstag, den 15. Dezember ab 19 Uhr ist es wieder soweit! Gemeinsam mit euch und unseren Gästen möchten wir auf ein spannendes Anti-Kohle-Jahr zurückblicken. Von Ende Gelände in der Lausitz über die coal&boat – Bootstour bis hin zum tanzenden Bär war einiges dabei. Natürlich darf der Ausblick auf 2017 auch nicht fehlen… Also nicht verpassen!

Wann: 15. Dezember 2016 – 19 Uhr
Wo: Trude Ruth und Goldammer – Flughafenstraße 38, 12053 Berlin

[Lausitzer-kohle] Rundbrief: Stresstest für dubiosen Braunkohle-Käufer

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  1. Jetzt unterzeichnen: Stresstest für dubiosen Braunkohle-Käufer!
  2. Wer zahlt die Folgekosten des Braunkohle-Tagebaus?
  3. Schwedische Kirche gegen Braunkohle-Verkauf
  4. Öffentlichkeit vor Urheberrecht – Urteilsbegründung liegt vor
  5. Brandenburger Landpartie auch in Atterwasch, Proschim und Hornow

    1. Jetzt unterzeichnen: Stresstest für dubiosen Braunkohle-Käufer!
    Zwei Online-Petitionen fordern vom brandenburgischen und sächsischen Finanzminister, den EPH-Konzern einem Stresstest zu unterziehen und ein Abwälzen der Folgeschäden auf den Steuerzahler zu verhindern. Mit seinen undurchsichtigen Firmenstrukturen könnte der EPH-Konzern sich leicht seiner Verantwortung für die Bergbaufolgen entziehen. Dann bliebe der Steuerzahler auf den Folgekosten der Tagebaue sitzen. (Wir berichteten in den Rundbriefen vom 22. April und 17. Mai 2016.) In der Petition heißt es deshalb: „Unterziehen Sie EPH einem „Stresstest“! Prüfen Sie, ob der Konzern die Folgekosten überhaupt tragen kann und sichern Sie die Rückstellungen, die Vattenfall schon getroffen hat. Verhindern Sie, dass wir Brandenburger/innen einem zwielichtigem Finanzinvestor Milliardengewinne finanzieren!“
    Hier zur Petition von Hannelore Wodtke an die brandenburgische Landesregierung:
    https://weact.campact.de/petitions/stresstest-fur-vattenfalls-braunkohle-kaufer
    Hier zur Petition von Sabine Kunze an die sächsische Staatsregierung:
    https://weact.campact.de/efforts/stresstest-fur-dubiosen-braunkohle-kaufer
    (Die Unterzeichnung ist auch ohne das Bestellen weiterer Newsletter möglich.)

    2. Wer zahlt die Folgekosten des Braunkohle-Tagebaus? Neue Studie mahnt, Gelder für Renaturierung und Bewältigung der Langzeitschäden zu sichern
    Die finanziellen Mittel zur Beseitigung der Folgeschäden der Braunkohletagebaue sind bei Vattenfall, RWE und MIBRAG nicht ausreichend gesichert. Ohne rasches politisches Handeln könnten Steuerzahler und betroffene Bundesländer auf den Folgekosten der Braunkohle sitzen bleiben. Das ist die Kernaussage der Studie “Finanzielle Vorsorge im Braunkohlebereich” des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) und des Institute for Advanced Sustainability Studies (IASS).
    Die Studie belegt außerdem, dass die Berechnung der Folgekosten der Tagebaue und die entsprechenden finanziellen Rückstellungen der Konzerne intransparent vorgenommen und nicht von unabhängiger Seite überprüft werden. Dies berge die Gefahr, dass Braunkohle-Unternehmen wie RWE oder Vattenfall insgesamt zu geringe Rückstellungen bildeten.
    Ein weiteres Risiko entstehe dadurch, dass die Betreiber der Tagebaue das Geld nicht real zurücklegten, sondern völlig frei verwenden dürften. Deshalb könnten bei schlechter wirtschaftlicher Entwicklung der Unternehmen die Mittel für die Beseitigung der Folgeschäden später nicht verfügbar sein. Tatsächlich werden die Geschäftsaussichten der Braunkohlekonzerne negativ bewertet. RWE ist in starken finanziellen Schwierigkeiten und Vattenfall will sein Braunkohlegeschäft möglichst rasch an den Investor EPH abstoßen. Angesichts dieser Entwicklungen besteht ein hohes Risiko, dass die Energiekonzerne die von ihnen verursachten Schäden nicht in vollem Umfang tragen könnten. „Gerade mit Blick auf den Verkauf der Vattenfall-Braunkohlesparte sollte sichergestellt werden, dass im Insolvenzfall die Konzerne auch langfristig haften“, sagte die Energieexpertin Swantje Fiedler vom FÖS.
    Als sofort umsetzbare Maßnahme zur Absicherung der Folgekosten sollten die Landesregierungen ihre jeweiligen Bergbehörden anweisen, so genannte Sicherheitsleistungen einzubehalten. Dafür böten sich insbesondere Bankbürgschaften und Versicherungen an, da diese insolvenzfest seien. Darüber hinaus regt die Studie die Prüfung eines öffentlich-rechtlichen Fonds an, in den die Betreiber einzahlen müssten. Ein solcher Fonds sei für die Bedienung der Langzeitfolgekosten besonders geeignet und erhöhe die Transparenz und Sicherheit der Einlagen.
    Die Auftraggeber der Studie warnten davor, dass sich die Braunkohlekonzerne aus der Verantwortung ziehen. In Zeiten, in denen RWE keine Dividende mehr ausschütte und Vattenfall dem Käufer seiner Braunkohlesparte eine 1,7 Milliarden schwere Mitgift übertragen müsse, dürften die Bundes- und Länderregierungen das Problem nicht verdrängen. Schon jetzt gebe es Beispiele, in denen die Allgemeinheit für die Bergbauschäden zahle. Insbesondere bei Langzeitfolgen wie Gewässerbelastungen oder unerwarteten Schäden durch Grundwasseranstieg seien Lasten und Kosten bisher kaum untersucht und beziffert. Die Bundesregierung und die Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen seien in der Pflicht angemessen und rechtzeitig vorzusorgen.
    Auftraggeber der Studie sind die Klima-Allianz Deutschland, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Heinrich-Böll-Stiftung und die Rosa-Luxemburg-Stiftung. (Quelle: Pressemitteilung Klima-Allianz Deutschland, leicht gekürzt) Hier zur Studie:
    http://www.die-klima-allianz.de/wp-content/uploads/2016-06_FOES_IASS-Finanzielle-Vorsorge-im-Braunkohlebereich.pdf

    3. Schwedische Kirche gegen Braunkohle-Verkauf
    Einem Bericht von dagen.se zufolge fordern die schwedische Kirche und Diakonie von der schwedischen Regierung Vattenfalls Braunkohlegeschäft nicht zu verkaufen. Es sei wichtig, Verantwortung für das Klima wahrzunehmen und die Kohle im Boden zu lassen:
    http://www.dagen.se/kyrkligt-krav-lat-kolen-ligga-kvar-i-marken-1.734042

    4. Öffentlichkeit vor Urheberrecht – Urteilsbegründung liegt vor
    Am 21. April erteilte das Verwaltungsgericht Dresden den Versuchen von Vattenfall und dem Landkreis Görlitz, Umweltdaten mit Verweis auf das Urheberrecht geheimzuhalten, eine klare Abfuhr. Nun liegt die Begründung des von der GRÜNE LIGA Umweltgruppe Cottbus erstrittenen Urteils (Aktenzeichen 3 K 1317/2) vor. Darin heißt es unter anderem:
    „Der Einzelne, der eine Umweltinformation begehrt, handelt dabei als Repräsentant der Öffentlichkeit. Nach Erwägungsgrund Nr. 1 der Richtlinie 2003l4lEG tragen der erweiterte Zugang der Öffentlichkeit zu umweltbezogenen Informationen und die Verbreitung dieser lnformationen dazu bei, das Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch sowie eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit in Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und letztendlich so den Umweltschutz zu verbessern. (…) Dieses Interesse geht dem privaten lnteresse der Beigeladenen an der Nichtveröffentlichung der in ihrem Auftrag erstellten Gutachten vor.“
    Die Urteilsbegründung steht hier:
    http://www.kein-tagebau.de/images/_dokumente/20160421-VG-Urteil-2012UI58_scan_namen_geschwaerzt.pdf

    5. Brandenburger Landpartie auch in Atterwasch, Proschim und Hornow
    Am kommenden Wochenende (11. und 12. Juni) findet wieder die Brandenburger Landpartie statt. Mit dabei ist auch wieder die alten Mühle in Proschim (bedroht vom Tagebau Welzow-Süd II), die Sonntag von 11 bis 18 Uhr ihre Besucher einlädt, der Bauernhof Schulz in Atterwasch (bedroht vom Tagebau Jänschwalde-Nord) am Sonntag von 9 bis 18 Uhr oder die Confiserie Felicitas ( bei einem Tagebau Bagenz-Ost von der Randlage bedroht) Samstag und Sonntag von 10 bis 18 Uhr.
    www.brandenburger-landpartie.de

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Umweltgruppe Cottbus e.V.
Strasse der Jugend 94; 03046 Cottbus,
+49 (0) 151.14420487
www.kein-tagebau.de
umweltgruppe@kein-tagebau.de

[Lausitzer-kohle] Rundbrief: „Der reale Irrsinn“ bedroht Atterwasch

  1. Offener Brief gegen Rückbau der Solaranlage im vom Braunkohletagebau bedrohtem Dorf Atterwasch – Landkreis ordnete Rückbau bis 31. Mai an
  2. Naturschutz-Ausgleich für Lakomaer Teiche gescheitert
  3. Das Lobbyistenkarussel dreht sich weiter

 

 

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1. Offener Brief gegen Rückbau der Solaranlage im vom Braunkohletagebau bedrohtem Dorf Atterwasch – Landkreis ordnete Rückbau bis 31. Mai an
Die Kirchengemeinde Guben hat sich in einem offenen Brief an Ministerpräsident Woidtke und Landrat Altekrüger gegen den angeordneten Rückbau der Solaranlage auf dem Pfarrhaus in Atterwasch gewandt. Aus Gründen des Denkmalschutzes soll die Solaranlage weichen, während Brandenburg noch immer ein Planverfahren zur Zerstörung des ganzen Dorfes durch den Braunkohletagebau weiterführt. Der Landkreis Spree-Neiße hat unter Androhung eines Zwangsgeldes den Rückbau der Solaranlage bis zum 31. Mai 2016 angeordnet. Dieser Vorgang rief nun auch die Satiresendung „Extra 3“ auf den Plan, die am vergangenen Mittwoch in ihrer Rubrik „Der reale Irrsinn“ darüber berichtete.

Im offenen Brief der Gemeinde heißt es:
„Dieselben Behörden, die auf Landesebene weiterhin im rückwärtsgewandten Kohlezeitalter verfangen bleiben und den Komplettabriss des Dorfes Atterwasch planen, inklusive aller denkmalgeschützter Bauwerke, sorgen sich, aller Widersprüchlichkeit ihres Handelns zum Trotz, seither intensiv um den pittoresken Anblick des Atterwascher Pfarrhauses.“
Die Entscheidung des Gemeindekirchenrates zum Bau der Anlage sei ganz bewusst im Sinne christlicher Werte für die Erhaltung der Schöpfung getroffen worden.
„Jeden Tag fressen sich riesige Kohlebagger durch unsere Lausitz und zerstören über Jahrzehnte hinaus Natur, Zukunft und Perspektiven. Wir wären keine Christen, wenn wir diesem Raubbau an unserer Heimat tatenlos zusehen würden.“
Seit Jahren opfert die brandenburgische Landesregierung die Lebensplanung der Menschen in Atterwasch ihrer Braunkohle-Ideologie, indem sie weiter auf einen Tagebau Jänschwalde-Nord spekuliert.
„Schon heute ist erkennbar, dass die planerischen Voraussetzungen für diesen Tagebau nicht erfüllt sind und auch künftig nicht erfüllbar sein werden. Trotzdem belässt man 900 Menschen in den drei betroffenen Orten weiterhin darüber im Unklaren.“
schreibt der Gemeindekirchenrat.
2007 verkündeten die Brandenburgische Landesregierung und der Energiekonzern Vattenfall die Absicht, die Dörfer Grabko, Kerkwitz und Atterwasch für einen neuen Braunkohletagebau Jänschwalde-Nord abreißen zu wollen. Das entsprechende Braunkohlenplanverfahren wurde 2008 eingeleitet. Die Landesregierung weigert sich seither, das Verfahren wieder einzustellen, obwohl die energiepolitische Begründung der Planung bereits seit 2011 nicht mehr nachvollziehbar ist. MehrereRechtsgutachten zeigen, dass eine sofortige Einstellung des Planverfahrens möglich ist.
Die Solaranlage auf dem Pfarrhaus in Atterwasch wurde vor 3 Jahren installiert. Der Ökumenische Rat Berlin-Brandenburg hat das Projekt der Solaranlage 2015 mit dem „Ökumenischen Umweltpreis“ ausgezeichnet.

2. Naturschutz-Ausgleich für Lakomaer Teiche gescheitert

In der Mai-Ausgabe der Zeitschrift „Naturschutz und Landschaftsplanung“ erschien der Artikel „Kohärenzsicherung für den Eremiten (Osmoderma eremita) blieb erfolglos – Kritischer Blick auf eine Verbringung in den Wald Große Zoßna“ Von Reiner Theunert. Er beurteilt die Maßnahmen, die 2007 als entscheidende Legitimation für die Zerstörung des FFH-Gebietes „Lakomaer Teiche“ durch den Braunkohlentagebau Cottbus-Nord dienten.
Das Verkommen des europaweit prioritär geschützten Eremitenkäfers hatte dazu geführt, dass Brandenburg eine Stellungnahme der EU-Kommission zur geplanten Zerstörung des Gebietes einholen musste. Kommission, Bergbehörde und letztlich das Oberverwaltungsgericht hatten sich auf die Konzepte der von Vattenfall beauftragten Planer verlassen, die die vom Käfer besiedelten Bäume absägen und in einem 15 Kilometer entfernten Waldstück aufstellen ließen. Inzwischen sind dort keine Eremitenkäfer mehr nachweisbar. Der Autor des nun erschienenen Beitrages kommt zu dem klaren Ergebnis:
„Die im Vorfeld der Beseitigung des FFH-Gebietes Lakomaer Teiche bei Cottbus (Land Brandenburg) konzipierte Kohärenzsicherungsmaßnahme für den Eremiten (Osmoderma eremita) ist gescheitert.“ Das nun nach Jahren festgestellte Absterben der umgesiedelten Käfervorkommen „lässt Kritik an den verantwortlichen Planern und Behörden nicht verstummen, auch nicht am abschließend urteilenden Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.“
Letztlich haben damit die Naturschutzverbände Recht behalten, die im Vor-Ort-Termin mit dem Verwaltungsgericht im Januar 2007 die Umsiedlungsmaßnahme als „gepflegte Kompostierung“ des Käfervorkommens bezeichnet hatten.
Quelle: Naturschutz und Landschaftsplanung 48 (5), 2016, S. 168-172, online hier:
http://www.nul-online.de/Service/Download/Kohaerenzsicherung-fuer-den-Eremiten-iOsmoderma-eremitai-blieb-erfolglos,QUlEPTUwMzkyNDgmTUlEPTEzMzE.html

3. Das Lobbyistenkarussel dreht sich weiter
Der Cottbuser SPD-Stadtverordnete Werner Schaaf ist von allen politischen Ämtern zurückgetreten. Hintergrund ist, dass er als Vorsitzender des Aufsichtsrates des städtischen Thiem-Klinikums seine Kontrollpflichten vernachlässigt hat, was letztlich zum Austausch des Klinikum-Geschäftsführers führte. Schaaf war (ebenso wie IGBCE-Funktionär Freese und Pro-Braunkohle-Vorsitzender Rupieper) in den 1990er Jahren aus Nordrhein-Westfalen in die Lausitz gekommen und war von 2004 bis 2015 Vorsitzender des Brandenburgischen Braunkohlenausschusses, wo er sich vehement für die Abbaggerung weiterer Dörfer einsetzte. Doch die Lernfähigkeit der Cottbuser SPD bleibt begrenzt. Zur neuen SPD-Fraktionsvorsitzenden wurde Lena Kostrewa gewählt, sie sich als Vorstandsmitglied des Pro Lausitzer Braunkohle e.V. offenbar als linientreuer Nachwuchskader angeboten hatte.

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[Lausitzer-kohle] Rundbrief: Vattenfalls Deal mit EPH, Gerichtsurteil zu Nochten-Daten

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Sehr geehrte Interessentinnen und Interessenten,
der heutige Rundbrief ist einer der umfangreichsten, die wir bisher herausgegeben haben. In der aktuellen Situation zum Verkauf der Kohlesparte wollen wir aber gründlich informieren:

1. Polnische und deutsche Kohlebetroffene in Brüssel
2. Verraten und verkauft? – Vattenfalls Deal mit EPH
3. Vattenfall-Tagebaue drohen ein weiteres Milliardengrab für die brandenburgischen Steuerzahler zu werden
4. Gerichtsurteil: Umweltdaten zum Tagebau Nochten müssen herausgegeben werden
5. Rechtsgutachten: Berliner Senat kann weitere Braunkohletagebaue über Landesentwicklungsplan stoppen
6. Öffentliche Auslegung zum Cottbuser Tagebausee muss wiederholt werden
7.  Aus der BKA-Sitzung: Aktuelle Berichte zu Eisen- und Sulfatbelastung
8. Aus der BKA-Sitzung: Stilllegung von Kraftwerken
9. Aus der BKA-Sitzung: Finanzierung der Braunkohlesanierung ab 2018
10. Aus der BKA-Sitzung: Umsiedlung der Grubenteichsiedlung
11. Video von der Sprengung der Förderbrücke Cottbus-Nord
12. Am Rande: Bald Sparta-Fanshop in Cottbus?

1. Polnische und deutsche Kohlebetroffene in Brüssel
Tagebau-Betroffene aus Polen und aus dem deutschen Teil der Lausitz nahmen auf Einladung der Europa-Abgeordneten Lidia Geringer de Oedenberg und  Reinhard Bütikofer sowie des WWF am 20. April im EU-Parlament an einer Anhörung zu Folgen der Braunkohlenutzung in beiden Ländern teil. (Foto: ideengruen)

2. Verraten und verkauft? – Vattenfalls Deal mit EPH
Am Montag präsentierte Vattenfall in Stockholm den ausgehandelten Verkauf seiner Lausitzer Braunkohlesparte an EPH und deren Finanzpartner PPF. Im Klartext also an die tschechischen Oligarchen Daniel Křetínský und Petr Kellner, deren Geld sich sonst auch gern mal auf Zypern oder Panama aufhält. Nach den zahlreichen Presseberichten wollen wir in diesem Rundbrief ausführlich die Originalaussagen aus der Vattenfall-Pressemitteilung kommentieren:

Etwas Zentrales steht ganz am Ende des Textes:
„Der schwedische Staat muss als Eigentümer von Vattenfall den Verkauf genehmigen. Die Genehmigung des Verkaufs wird in einigen Monaten erwartet.“
Damit ist das von der Kohlelobby gefeierte „Ende der Unsicherheit“ noch nicht erreicht, was bei Weitem nicht alle Presseberichte so klar wiedergegeben haben. Die schwedische Politik hat also noch die Chance, eine bessere Lösung zu finden. Das ist auch nötig ist, wie sich an anderen Stellen des Textes zeigt.

„Würde Vattenfall die Braunkohlesparte behalten, wären die negativen Auswirkungen auf die Bilanz von Vattenfall angesichts der prognostizierten Großhandelspreise für Strom noch größer.“
Da kommt unweigerlich die Frage auf, was das Geschäftsmodell der Käufer sein soll, damit sich für sie das lohnt, womit Vattenfall Verluste machen würde. Die folgende Passage lässt es erahnen:
„Während der ersten 3 Jahre nach dem Verkauf dürfen keine Dividenden an den neuen Eigentümer gezahlt, Rückstellungen aufgelöst oder ähnliche vergleichbare Maßnahmen ergriffen werden. In den folgenden zwei Jahren ist die Gewinnabschöpfung vertraglich auf eine betriebsübliche Rendite begrenzt.“
Das klingt zwar erst einmal gut, lässt aber tief blicken, worauf man sich nach Ablauf dieser Fristen einstellen müsste. Das Geld könnte nach Kräften abgezogen werden und wenn es nicht mehr für die Folgeschäden der Tagebaue ausreicht, müsste plötzlich wieder der Steuerzahler ran. Wer solche Zustände dauerhaft verhindern will, darf nicht auf Finanzinvestoren setzen, sondern kommt um eine Stiftungslösung nicht herum. Deren Wesen wäre es nämlich, den Verwendungszweck aller Erträge festzuschreiben.

„EPH hat seine Kompetenz im Bereich des Braunkohlegeschäfts unter Beweis gestellt und ist in Deutschland bereits durch seine hundertprozentige Tochter MIBRAG aktiv“
Die speziellen Kompetenzen beim Kauf der MIBRAG haben jedenfalls die auf Korruption spezialisierte Staatsanwaltschaft Bochum auf den Plan gerufen, die nach wie vor gegen den (inzwischen beurlaubten) MIBRAG-Geschäftsführer Joachim Geisler ermittelt. Zudem zeigen die Geschäftsberichte der MIBRAG die Kompetenz, großzügigen Kapitalabfluss in Richtung Prag zu organisieren. Der 2009 gezahlte Kaufpreis sei dank einer überdurchschnittlichen Umsatzrendite von 16 % so innerhalb von nur 6 Jahren wieder eingespielt worden, schreibt der Energiejournalist Stefan Schröter in einer Recherche.

Weiter freut sich Vattenfall
„einen anerkannten neuen Eigentümer für das Braunkohlengeschäft und seine etwa 7.500 erfahrenen und motivierten Mitarbeiter gefunden zu haben.“
Bisher hat die Vattenfall-Pressestelle regelmäßig von „mehr als 8000 Beschäftigten der Vattenfall-Braunkohlensparte“ geschrieben. Offenbar hat der Abbau bereits begonnen. Am Klimaschutz kann das bei weiterhin etwa 60 Millionen Tonnen Förderung jedenfalls nicht gelegen haben, die im letzten Jahr vereinbarte „Kapazitätsreserve“ wird den ersten Lausitzer  Kraftwerksblock erst ab Oktober 2018 betreffen. Zugleich zeigt die sinkende Zahl, dass Personalabbau auch ohne betriebsbedingte Kündigungen möglich ist. Die Zusage, bis 2020 keine solchen Kündigungen auszusprechen, heißt also selbstverständlich nicht, dass die Zahl der Beschäftigten so lange konstant bleibt.

„Der Käufer übernimmt das Braunkohlegeschäft einschließlich aller Anlagen,Verbindlichkeiten und Rückstellungen. Die Aktiva enthalten Barmittel in Summe von 15 Milliarden Schwedische Kronen [Anm. UGC: das sind ca. 1,63 Mrd. Euro]. Die Verbindlichkeiten und Rückstellungen unter anderem für Rekultivierungen umfassen insgesamt 18 Milliarden Schwedische Kronen [Anm. UGC: ca. 1,96 Mrd. Euro].“
Vattenfall legt also 1,6 Milliarden Euro drauf, um die Braunkohle los zu werden. Für Rekultivierung und alle Folgeschäden dürfte auch das nicht ausreichen, weitere Mittel wären im laufenden Betrieb zu erwirtschaften. Zudem weiß bis heute niemand, wie die Rekultivierungskosten errechnet wurden und welche Folgeschäden davon erfasst oder eben nicht erfasst sind. Über einen Kaufpreis gibt es keine Angaben, er dürfte Insidern zufolge irgendwo zwischen Null und 300 Millionen liegen. Dabei ist dieser Kaufpreis eigentlich der einzige Vorteil, den Schweden gegenüber einer Stiftung sehen könnte. So wenig Geld darf aber nicht den Ausschlag geben, das Lausitzer Kohlerevier an Finanzspekulanten zu verscherbeln.

Die Vereinbarung sieht auch vor, dass bestehende Tarifverträge fortgesetzt werden, genauso wie die betriebliche und unternehmerische Mitbestimmung von Arbeitnehmervertretern.
Es ist nicht erkennbar, dass die Vereinbarung damit über gesetzliche Vorschriften hinausgehen würde.

Ein besonderes Bonbon ist das Satz
„Mit dem Verkauf reduziert sich der CO2-Ausstoss von mehr als 80 Million Tonnen auf weniger als 25 Million Tonnen pro Jahr.“
Selbstverständlich reduziert der Verkauf den CO2-Ausstoß um kein einziges Gramm. Er wird ihn lediglich durch hektische Dienstreisen und viel vollgeschriebenes Papier erhöhen. Vattenfall will andere den Dreck machen lassen und spekuliert damit unverhohlen auf eine Kurzsichtigkeit der schwedischen Politik, die mit dem Geist des Klimaabkommens von Paris nicht vereinbar wäre.

Nicht erwähnt wird in der Pressemitteilung, dass das Verkaufspaket offensichtlich auch die bei der Privatisierung 1994 von der Treuhandanstalt eingeräumte Kaufoptionen umfassen dürfte, für das Bergwerkseigentum an Kohlefeldern wie Bagenz-Ost, Forst-Hauptfeld, Klettwitz-Nord, Jänschwalde-Süd, Weißwasser und weitere. (siehe Bundestagsdrucksache 17/12229) Viele dieser Felder sind ganz offiziell in der „Übersichtskarte zu Bergbauberechtigungen gemäß Bundesberggesetz“ im Geoportal des Landes dargestellt.
Sie würden mit dem Verkauf ebenfalls zum Spekulationsobjekt, falls EPH wie manche Zeitungen vermuten, auf ein Scheitern der deutschen Energiewende wettet.
Hier zur zitierten Vattenfall-Pressemitteilung hier

3. Vattenfall-Tagebaue drohen ein weiteres Milliardengrab für die brandenburgischen Steuerzahler zu werden
Wie das brandenburgische Wirtschaftsministerium in der Sitzung des Braunkohlenausschusses am 14. April in Cottbus einräumen musste, könnten die Rekultivierungskosten der Tagebaue bei einem Verkauf an die tschechische EPH letztlich vom brandenburgischen Steuerzahler bezahlt werden.
Die Möglichkeit die Rekultivierung über Sicherheitsleistungen abzusichern, haben die Landesbehörden systematisch missachtet. Mit der politischen Unterstützung eines Verkaufes an EPH droht die Brandenburgische Landesregierung nun endgültig das Vermögen der Steuerzahler in Milliardenhöhe zu verschleudern. Wir haben es hier mit einem Versagen der Landespolitiker zu tun, das dem Skandal um den Pannenflughafen BER in nichts nachsteht.
Der Vertreter des Potsdamer Wirtschaftsministeriums, Herr Cremer, machte in der Sitzung deutlich, die Landesregierung habe „bislang keinen Anlaß zu der Vermutung, dass die Rückstellungen nicht ausreichend sein könnten“. Zugleich räumte er ein, das Land müsse in die Verantwortung treten, falls das Bergbauunternehmen die Rekultivierungskosten künftig nicht mehr erwirtschaften kann.
In diesem Zusammenhang bezeichnete er den schwedischen Staat als Eigentümer als „insolvenzfest“. Er könne sich nicht vorstellen, dass Schweden die Lausitz mit den Rekultivierungskosten allein lassen würde. Zugleich unterstützt jedoch die Brandenburgische Landesregierung Presseberichten zufolge einen Verkauf der Braunkohlensparte an das tschechisches Privatunternehmen EPH, das zuletzt auch durch Verstrickungen in die sogenannten „panama papers“ in die Schlagzeilen geriet.
In der Regel alle zwei Jahre werden für die aktiven Tagebaue Hauptbetriebspläne zugelassen. Bei jeder dieser Zulassungen hätte die Bergbehörde nach § 56 Bundesberggesetz Sicherheitsleistung vom Bergbauunternehmen verlangen können, um die spätere Rekultivierung zu sichern. Die GRÜNE LIGA hatte im Braunkohlenausschuss gefragt, ob in Brandenburg bisher jemals solche Sicherheitszahlungen angeordnet wurden.
Anlaß war, dass die Lausitzer Rundschau am 19. März 2016 (unter Berufung auf die „Hospodářské Noviny“ vom 18. März 2016) berichtete, dass nach Ansicht des Unternehmens ČEZ die Vattenfall-Aktiva einen negativen Wert haben. ČEZ-Vorstand Beneš wird zitiert „Falls der Strompreis bleibt, wie er ist, dann werden die Kraftwerke den Rekultivierungsfonds niemals füllen können“. (Pressemitteilung vom 14. April)

4. Gerichtsurteil: Umweltdaten zum Tagebau Nochten müssen herausgegeben werden
Das Verwaltungsgericht Dresden hat heute einer Klage der Umweltgruppe Cottbus stattgegeben und den Landkreis Görlitz zur Herausgabe von Umweltdaten über ein vom Braunkohletagebau Nochten zerstörtes Naturschutzgebiet verpflichtet. Der Tagebaubetreiber Vattenfall hatte über Jahre versucht, die Herausgabe mit Verweis auf angebliches Urheberrecht zu verhindern.
„So sehr wir das klare Urteil begrüßen, so erschreckend ist es, dass Vattenfall die selbstverständliche Transparenz von Umweltdaten über Jahre blockiert hat. Offenbar versucht das Unternehmen zu verbergen, wie groß die vom Tagebau angerichteten Schäden sind. Wir werden die Daten entsprechend gründlich auswerten, sobald sie uns vorliegen.“ sagt Dr. Martin Kühne von der Umweltgruppe Cottbus.
Der Braunkohletagebau Nochten hat in den vergangenen Jahren das Naturschutzgebiet „Urwald Weißwasser“ zerstört. Im Jahr 2012 hatte der Landkreis Görlitz eine Anfrage der Umweltgruppe Cottbus nach den kartierten Vorkommen von Tieren und Pflanzen in diesem Gebiet abgelehnt. Als Begründung war angegeben worden, eine Herausgabe würde gegen Urheberrecht verstoßen und der Vattenfall-Konzern habe der Herausgabe nicht zugestimmt. Dieser Sichtweise hat das Verwaltungsgericht nun eine klare Absage erteilt.
Aufgrund der eindeutigen Rechtslage und dem klaren Urteil ist ein Berufungsantrag beim Oberverwaltungsgericht aus Sicht der GRÜNEN LIGA wohl nicht zu erwarten.
Aktenzeichen des Verfahrens: 3 K 1317/12, Zur Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes.

5. Rechtsgutachten: Berliner Senat kann weitere Braunkohletagebaue über Landesentwicklungsplan stoppen – Antwort des Senates an Abgeordnete hält juristischer Prüfung nicht stand
Ein Rechtsgutachten im Auftrag des Bündnisses Kohleausstieg Berlin und des Umweltverbandes GRÜNE LIGA zeigt auf, dass der Senat von Berlin weitere Braunkohletagebaue in Brandenburg über die Landesentwicklungsplanung verhindern kann. Das hatte der Senat noch im Januar bei der Beantwortung einer kleinen Anfrage versucht zu bestreiten. Schon im Mai wollen die Potsdamer Landesregierung und der Berliner Senat einen ersten Entwurf des gemeinsamen Planes beschließen.
„Die Verabschiedung weiterer Braunkohlenpläne für den Aufschluss bisher nicht festgesetzter Abbaugebiete in Brandenburg kann durch eine Zielfestlegung im gemeinsamen Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP) verhindert werden.“
schreibt der in Bergbaufragen bundesweit renommierte Rechtsanwalt Dirk Tessmer in seiner rechtsgutachterlichen Überprüfung und widerlegt damit eine Aussage des Senates von Januar (Abgeordnetenhaus-Drucksache 17/17681)
„Derzeit ist die Trinkwasserversorgung Berlins akut von bergbaubedingter Sulfatbelastung bedroht. Der Senat muss ein verbindliches Ziel im Landesentwicklungsplan durchsetzen, das für die Zukunft solche Probleme verhindert. Wann soll das passieren, wenn nicht bei den im Mai anstehenden Verhandlungen mit Brandenburg?“ sagt Karen Thormeyer, Landesgeschäftsführerin der GRÜNEN LIGA Berlin.
„Es ist höchst bedenklich, dass der Senat das Abgeordnetenhaus über die bestehenden Möglichkeiten offenbar falsch informiert hat. Berlin hat es nicht nötig, vor der Brandenburgischen Kohlelobby einzuknicken. Die Klimaschutzziele der Bundesregierung zeigen klar, dass Braunkohleverstromung ein Auslaufmodell ist. Es ist deshalb höchste Zeit, auch in der Landesplanung klarzustellen, dass es keine weiteren Tagebaue mehr geben darf.“ sagt Eva Rönspieß von BürgerBegehren Klimaschutz für das Bündnis „Kohleausstieg Berlin“.
„Mehrere Brandenburgische Kommunen fordern von der Landesplanung den verbindlichen Ausschluss neuer Tagebaue. Sie wollen Planungssicherheit für ihre Entwicklung statt dem ewigen Damoklesschwert des Kohleabbaus.“berichtet René Schuster, Mitglied des Brandenburgischen Braunkohlenausschusses.
In seiner Antwort auf eine kleine Anfrage im Abgeordnetenhaus hatte der Senat im Januar behauptet, die gemeinsame Landesentwicklungsplanung beider Länder könne keinen Einfluss auf die Braunkohlenplanung in Brandenburg nehmen. Das hat sich eindeutig als falsch erwiesen.
Der durch den Braunkohleabbau verursachte Anstieg von Sulfat in der Spree stellt immer mehr die Einhaltung des Trinkwasser-Grenzwertes von 250 Milligramm pro Liter in Berlin in Frage. Mit Friedrichshagen gewinnt das größte Berliner Wasserwerk sein Wasser aus dem Uferfiltrat des Flusses. Am 11. März wurde im Wasserwerk Briesen in Brandenburg mit 237 Milligramm pro Liter der bisher höchste Sulfatwert gemessen. (Quelle: Märkische Oderzeitung 23. März 2016) Das nächste Wasserwerk im Spreeverlauf ist Friedrichshagen.
Für die zahlreichen auf Braunkohlevorkommen stehenden Dörfer der Brandenburgischen Lausitz existiert derzeit keinerlei rechtliche Festlegung, dass sie nicht durch Tagebaue in Anspruch genommen werden. Mehr als das Versprechen des früheren Ministerpräsidenten Matthias Platzeck in einer Pressekonferenz im Jahr 2007 haben die Bewohner dieser Orte nicht in der Hand. Diese Lücke könnte ein entsprechendes Ziel im Landesentwicklungsplan füllen. (Pressemitteilung vom 4. April)
Die Stellungnahme von Rechtsanwalt Dirk Tessmer
Die Antwort des Senats auf eine kleine Anfrage (Drucksache 17/17681)
Ein Hintergrundpapier zur Landesentwicklungsplanung

6. Öffentliche Auslegung zum Cottbuser Tagebausee muss wiederholt werden
Die Pläne zur Flutung des Braunkohletagebaues Cottbus-Nord als „Cottbuser Ostsee“ werden ein zweites Mal öffentlich ausgelegt, weil Vattenfall den Antrag offenbar umfangreich nachbessern musste. Bei der ersten Beteiligung der Öffentlichkeit Anfang 2015 gab es massive Bedenken zu Folgeschäden des Bergbaus und zur Übernahme von deren Kosten.
Offensichtlich hat die von uns erarbeitete Stellungnahme der Umweltverbände ebenso wie die Bedenken der Anwohner und der Spreewälder Tourismuswirtschaft so viele Schwachstellen der bisherigen Antragsunterlagen aufgezeigt, dass gravierende Änderungen des Antrages nötig wurden. Eine neue öffentliche Auslegung jedenfalls ist nur bei wesentlichen Änderungen vorgeschrieben. Befürchtet werden beispielsweise eine Gefährdung des Biosphärenreservates Spreewald durch Eisenbelastung aus dem Kippenwasser des stillgelegten Tagebaues sowie eine Erhöhung der Sulfatbelastung der Spree durch den See.
In der Sitzung des brandenburgischen Braunkohlenausschusses am 14. April hatte das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) berichtet, dass die nach der Öffentlichkeitsbeteiligung von Vattenfall nachgeforderten Unterlagen derzeit eingehen. Man werde dazu im zweiten Quartal eine Nachbeteiligung durchführen. Auf Grüne-Liga-Nachfrage wurde klargestellt, dass es sich um eine erneute öffentliche Auslegung handeln werde.
Angesichts der offenen Entscheidung und der massiven Kritik erscheint es verwunderlich, dass  Vattenfall in derselben Sitzung den Beginn der Flutung für den 1. November 2018 ankündigte.
Die Kritik am Seeprojekt ist in einem Informationsblatt überschaubar zusammengefasst.

7. Aus der BKA-Sitzung: Aktuelle Berichte zu Eisen- und Sulfatbelastung
Als Tagesordnungspunkt 4 diskutierte der Brandenburgische Braunkohlenausschuss am 14. April die Maßnahmen gegen Verockerung und Sulfatbelastung der Spree.
Zum Eisen machte der Vertreter der LMBV beispielsweise deutlich, dass am Spremberger Stausee regelmäßig eine Beräumung der Vorsperre vom Eisenschlamm nötig bleiben wird. Nach einem Jahr sei die Vorsperre wieder so voll wie vor der Beräumung, dann drohe eine Verfrachtung des Eisens in die Hauptsperre.
Winfried Böhmer vom „Aktionsbündnis Klare Spree“ wies darauf hin, dass sich dennoch etwa 40 % des ankommenden Ockerschlamms in der Hauptsperre absetzen. Hier „tickt eine ökologische Zeitbombe“. Das Landesamt für Umwelt geht von einer Schlammauflage von 1-5 Zentimetern auf dem Grund der Hauptsperre aus, und hat offenbar kein Konzept, wie unter diesen Umständen eine Beräumung erfolgen soll.
Die Bergbehörde (LBGR, Herr Neumann) machte deutlich, das Barrierekonzept (mit dem das Eisenocker vor dem Spreewald abgefangen werden soll) funktioniere derzeit, es funktioniere aber vor allem in den Wintermonaten noch nicht stabil.
Zur Sulfatbelastung der Spree und der Trinkwassergewinnung im Wasserwerk Briesen machte er keinen Hehl daraus, „dass wir dort Sorgen haben, dass der Trinkwassergrenzwert überschritten wird.“ Die geplante Prognose zur künftigen Sulfatbelastung werde das Land in Auftrag geben. Man habe zuerst zwei Ingenieurbüros methodische Vorschläge machen lassen und sich jetzt für eine Weiterentwicklung des Modelles WBalMo durch die Firma DHI Wasy entschieden. Die Vergabe erfolge im April, zur anteiligen Finanzierung durch das Land Berlin (25%) sowie durch die brandenburgischen Ministerien für Umwelt und für Wirtschaft werde eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen.
Winfried Böhmer machte deutlich, dass der behördeninterne Zielwert vom 450 Milligramm pro Liter am Pegel Spremberg-Wilhelmstal verschärft werden muss, wenn flussabwärts neue Sulfateinleitungen wie beispielsweise der von Vattenfall zur Flutung beantragte „Cottbuser Ostsee“ hinzukommen.

8. Aus der BKA-Sitzung: Stilllegung von Kraftwerken
Die Vertreterin des Landesamtes für Umwelt (LfU) stellte im Tagesordnungspunkt 5 die formalen Schritte vor, die bei der Stilllegung eines Kraftwerkes abzuarbeiten sind. Es werde ein Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz nötig, bei dem der Betreiber ein Stilllegungskonzept vorlegen müsse. Die Behörde werde (nach § 5) unter anderem prüfen, ob das Kraftwerksgrundstück in einem ordnungsgemäßen Zustand hinterlassen werde und ob von ihm keine Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen. Sie stellte auf Nachfrage klar, dass ein Rückbau der Anlagen und Gebäude nur in dem Maße passieren muss, wie das zur Einhaltung geltender Gesetze nötig ist. Zum Stilllegungskonzept werde es eine Behördenbeteiligung geben, die „im Prinzip keine Beteiligung der Umweltverbände“ einschließe. Angesprochen auf die wasserrechtliche Erlaubnis des Kraftwerkes Jänschwalde (in dem Grundwasser gehoben und Tagebauwasser gereinigt wird), ging die Vertreterin des LfU davon aus, das werde in einem Verfahren mit der immissionsschutzrechtlichen Entscheidung konzentriert.

9. Aus der BKA-Sitzung: Finanzierung der Braunkohlesanierung ab 2018
Für die Gemeinsame Landesplanungsabteilung berichtete Herr Weymanns aus den Finanzierungsverhandlungen der Braunkohleländer mit dem Bundesministerium der Finanzen. (siehe auch Rundbrief vom 1. April) Der Bund habe die Finanzierung derjenigen Maßnahmen streitig gestellt, die zusätzlich zu den bergrechtlichen Betriebsplänen in den sogenannten „Auswirkungsbereichen“ nötig sind. Auch für die dauerhafte Bewirtschaftung der Tagebauseen zur Herstellung der Gewässergüte sehe er sich nicht verantwortlich. Die Länder hätten aber eine hervorragende Rechtsposition, da das Bundesverwaltungsgericht umfangreiche Pflichten des Bergbaubetreibers sehe.
Auf Nachfrage der Grünen Liga wurde auch klargestellt, das im Jahr 2012 vom Bund eingeholte Rechtsgutachten zur Abgrenzung der Sanierungsverpflichtungen „treffe nicht in vollem Umfang auf Gegenliebe der Länder“. Das Land habe nun seinerseits eine Rechtsprüfung zum Umfang der Sanierungspflichten in Auftrag gegeben, die in etwa zwei Monaten vorliegen werde.
Zur Verockerungs- und Sulfatproblematik habe der Bund auch deshalb Vorbehalte, weil er die LMBV nicht als alleinigen Verursacher sehen wolle und auf aktiven Bergbau, Landwirtschaft und geogene Hintergrundbelastung verweise. Ein „Ersuchen der beiden Staatssekretäre der Länder Berlin und Brandenburg zur zukünftigen Finanzierung der Bergbausanierung nach 2017“ an das Bundesministerium für Umwelt vom 16. März 2016 beschäftige sich auch mit der Sulfatproblematik.
In einem späteren Tagesordnungspunkt wurde das dauerhafte Trockenhalten des Gewerbegebietes Laugkfeld in Senftenberg mit Horizontalfilterbrunnen diskutiert. Wegen dem wieder aufsteigenden Grundwasser hatte sich die LMBV vor einigen Jahren zwischen einer  Umsiedlung des Gebietes und dauerhaftem Trockenhalten mit Pumpen entscheiden müssen. Bisher habe der Bundesministerium darauf bestanden, die Pumpen an andere Träger zu übertragen. Die Betriebskosten sollte ein Kapitalstock durch Zinserträge finanzieren. Angesichts derzeitig fehlender Aussichten auf Zinseinnahmen sind wohl Zweifel an dieser Lösung für die Ewigkeitskosten des Bergbaus angebracht.
Zur grundsätzlichen Weiterfinanzierung der Braunkohlensanierung in der Lausitz ab 2018 beschloss der Braunkohlenausschuss einstimmig eine „Cottbuser Erklärung“.

10. Aus der BKA-Sitzung: Umsiedlung der Grubenteichsiedlung
Die wegen fehlender Standsicherheit beschlossene Umsiedlung der Grubenteichsiedlung in Lauchhammer tritt in die Phase der Umsetzung. Ende 2015 hätten die betroffenen Eigentümer ihre Grundstücke an die Stadt Lauchhammer veräußert und würden jetzt bei der Findung neuen Eigentums unterstützt.

11. Video von der Sprengung der Förderbrücke Cottbus-Nord
Vattenfall hatte sich große Mühe gegeben, die Öffentlichkeit von der Sprengung der Förderbrücke des Tagebaues Cottbus-Nord am 3. März abzulenken. Im Internet ist nun allerdings eine Videoaufnahme davon aufgetaucht, die wir den Rundbrief-Lesern nicht vorenthalten wollen:
https://vimeo.com/161181161

12. Am Rande: Bald Sparta-Fanshop in Cottbus?
Da Energie Cottbus sich zielstrebig zur Betriebssportgruppe entwickelt, muss sich der eine oder andere Cottbuser Fußballfan vielleicht neu orientieren. Da trifft es sich doch gut, dass mit Daniel Křetínský das neuen Idol der Lausitzer Kohlelobby Präsident eines Fußballklubs ist. Sparta Prag ist nur einmal in seiner Geschichte aus der ersten tschechischen Liga abgestiegen. Und große Teile der bisherigen Vattenfall-Belegschaft haben sich als gut dirigierbare Fantruppe erwiesen. Da könnte man doch was draus machen, oder?
Aber Vorsicht, liebe Sparta-Fußballer, wer sich mit den falschen Freunden einlässt, ist ganz schnell weg vom Fenster. Als Energie Cottbus 2013 seine Spiele dafür vereinnahmen ließ, Unterschriften für die Zwangsumsiedlung von Proschim zu sammeln, stiegen sie anschließend aus der zweiten in die dritte Liga ab. 2015 vereinbarte der Verein dann eine offizielle Kooperation mit dem Pro Lausitzer Braunkohle-Verein (zum Nachlesen: Lausitz am Sonntag, 8. Februar 2015, S. 9) und befindet sich derzeit zielstrebig auf dem Weg in die vierte Liga. Vielleicht steckt Viertklassigkeit einfach an? Falls das alles kein Zufall ist, sollte Sparta Prag auf den Fanshop in Cottbus vielleicht lieber verzichten.

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Umweltgruppe Cottbus e.V.
Strasse der Jugend 94; 03046 Cottbus,
+49 (0) 151.14420487
www.kein-tagebau.de
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