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Archiv für Oktober, 2016

CETA: Kultur muss jetzt bei vorläufiger Anwendung ausgenommen werden

Pressemitteilung

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Bundesregierung werden durch Bundesverfassungsgericht Fesseln bei CETA-Zustimmung angelegt

 

Berlin, den 13.10.2016. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung Fesseln bei der Zustimmung zum CETA-Abkommen im Handelsministerrat und der vorläufigen Anwendung angelegt hat. Das Bundesverfassungsgericht hatte heute in einem Eilverfahren aufgrund der anhängigen Verfassungsbeschwerden u.a. von Campact, Foodwatch und Mehr Demokratie zu entscheiden, ob die Bundesregierung im EU-Handelsministerrat am 18. Oktober dieses Jahres dem CETA-Abkommen und der vorläufigen Anwendung zustimmen kann.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass die Bundesregierung dem CETA-Abkommen und seiner vorläufigen Anwendung zustimmen darf, wenn gewährleistet ist,

 

  • dass ein EU-Ratsbeschluss über die vorläufige Anwendung nur die Bereiche von CETA umfassen wird, die unstreitig in der Zuständigkeit der Europäischen Union liegen,
  • dass bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache eine hinreichende demokratische Rückbindung der im Gemischten CETA-Ausschuss gefassten Beschlüsse gewährleistet ist, und
  • dass die Auslegung des Art. 30.7 Abs. 3 Buchstabe c CETA eine einseitige Beendigung der vorläufigen Anwendung durch Deutschland ermöglicht.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat in seine Entscheidung insbesondere außenpolitische Erwägungen einbezogen. Auch hat das Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden, ob CETA überhaupt verfassungskonform ist. Für diese Entscheidung wird das Gericht voraussichtlich noch zwei Jahre brauchen. Damit Deutschland nach einer grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts noch eine Ausstiegsoption hat, muss die Bundesregierung jetzt sicherstellen, dass sie die vorläufige Anwendung einseitig kündigen kann.

 

Bislang hat die Bundesregierung erklärt, dass sie folgende Bereiche von der vorläufigen Anwendung ausnehmen will:

 

  • Regelungen zum Investitionsschutz, einschließlich Gerichtssystem (Kapitel 8 und 13 CETA)
  • Regelungen zu Portfolioinvestitionen (Kapitel 8 und 13 CETA)
  • Regelungen zum Internationalen Seeverkehr (Kapitel 14 CETA)
  • Regelungen zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen (Kapitel 11 CETA)
  • Regelungen zum Arbeitsschutz (Kapitel 23 CETA).

 

Den Kulturbereich wollte die Bundesregierung bislang von der vorläufigen Anwendung nicht ausnehmen.

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die gute Nachricht ist, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil letztlich auch gesagt hat, dass die im CETA-Vertrag vorhandenen Bestimmungen zur Kultur von der vorläufigen Anwendung ausgenommen werden müssen, da die EU in der Kultur nur subsidiär handeln darf und die Zuständigkeit für Kultur in den Mitgliedstaaten liegt. Hiervon sind verschiedene Unterkapitel im CETA-Vertrag betroffen. Die Bundesregierung muss jetzt dafür sorgen, dass alle Bereiche im CETA-Vertrag, die die Kultur betreffen von der vorläufigen Anwendung strikt ausgenommen werden. Sollte sie das nicht sicherstellen können, ist eine Zustimmung zur vorläufigen Anwendung ausgeschlossen.“

NaturFreunde sind enttäuscht über Karlsruher CETA-Urteil

NaturFreunde TTIP Demo

Möge die Hauptverhandlung das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada stoppen

 

Berlin, 13. Oktober 2016 – Das Bundesverfassungsgericht hat in der CETA-Sache die bisher größte Bürgerklage mit Auflagen zurückgewiesen. Damit kann es, wenn insbesondere drei Bedingungen erfüllt werden, zu einer vorläufigen Anwendung des umstrittenen Freihandelsvertrages kommen. Dazu erklärt Michael Müller, Bundesvorsitzender der NaturFreunde Deutschlands:

 

Die NaturFreunde Deutschlands bedauern die Karlsruher Entscheidung. Offenkundig besteht die Sorge, Deutschland könne international zum „Tabubrecher“ der aktuellen Politik der internationalen Anpassung werden.

 

Dabei sind die Systemlogiken, etwa der deutschen und kanadischen Sozial- und Umweltpolitik, höchst unterschiedlich, zum Teil gegensätzlich. Eine Verbindung erscheint nicht möglich. Mehr noch: CETA und die anderen Abkommen setzen sich deutlich von den bisherigen Freihandelsabkommen ab, denn sie beanspruchen, wie Wirtschaftsminister Gabriel sagt, die Gestaltung der globalen Welt. Genau das aber tun sie nicht.

 

Die Gestaltung der an soziale und ökologische Grenzen geratenen globalisierten Welt

Das Urteil von Karlsruhe ist noch keine Entscheidung in der Sache, die erkennbar sehr schwierig wird. Denn CETA berührt in vielen Punkten zentrale Fragen unserer Demokratie und mehr noch die sozialen und ökologischen Errungenschaften vieler europäischer Staaten. Die Kernfrage ist, ob die Freihandelsverträge ein Wurmfortsatz der neoliberalen Deregulierung mit einigen Verbesserungen sind oder ob sie zur globalen Gestaltungspolitik für die globalisierte Welt werden, die durch Überlastung, Ungleichheit und Machtkonzentration an soziale und ökologische Grenzen gerät. Das Letztere tun sie nicht.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat diese Frage nicht behandelt. Es hat die vorläufige Anwendung unter den Bedingungen genehmigt, dass nur unstrittige EU-Fragen behandelt werden dürfen, dass das Abkommen später noch einseitig aufgekündigt werden kann und dass die demokratische Rückbindung verbessert und umfassend gesichert wird.

 

Vor der Hauptverhandlung steht es etwa 60 zu 40 für CETA

Das bedeutet. Der Urteilsspruch ist etwa 60 zu 40 Prozent für CETA, weil das Bundesverfassungsgericht letztlich nicht den Mut hatte, den eigenen Erkenntnissen gerecht zu werden. Offenkundig sind die Verhandlungen so weit fortgeschritten, dass die „Vollendung internationaler Tatsachen“ eine zu hohe Bedeutung bekam. Warum ist das Gericht nicht genauso nachdrücklich, wenn es zum Beispiel um die Durchsetzung der Nachhaltigkeit oder der Agenda 2030 geht?

 

Jetzt geht es um die Hauptverhandlung. Im Vertrauen auf den Rechtsstaat gehen die NaturFreunde Deutschlands davon aus, dass dann nicht Märkte und Machtpolitik über die demokratische Gestaltung der Globalisierung triumphieren. Aber es wird schwierig.

Ceta-Schicksal weiter offen. „Ohrfeige“ des BverfG für EU-Kommission

TTIP Demo

Pressemitteilung vom 13. Oktober 2016

Zur heutigen Ceta-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sagte Ernst-Christoph Stolper, Handelsexperte beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

 

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist trotz Ablehnung der Eilanträge eine Ohrfeige für die EU-Kommission. Das Gericht hat der Bundesregierung klare Hausaufgaben aufgegeben, die auch Forderungen der Stop-Ceta-Bewegung enthalten. Es darf keine vorläufige Anwendung für Ceta-Teile geben, die in der Zuständigkeit Deutschlands liegen, dazu gehören die Sonderklagerechte für internationale Konzerne. Und es muss sichergestellt sein, dass eine vorläufige Anwendung auch einseitig von Deutschland zurückgenommen werden kann. Außerdem sollen die Entscheidungen des Gemeinsamen Ceta-Ausschusses unter den Vorbehalt einer einstimmigen Zustimmung der Mitgliedstaaten gestellt werden. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bedeutet, das Schicksal von Ceta ist weiter offen. Das Abkommen muss außer der Unterzeichnung im EU-Handelsministerrat auch die Ratifizierung im EU-Parlament und in allen Mitgliedstaaten sowie die endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bestehen. Wir sind sicher, Ceta wird, so wie es vorliegt, nicht in Kraft treten.“

Armut von Alleinerziehenden nimmt zu – fast 1 Million Kinder alleinerziehender Eltern leben in Armut

 

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In Deutschland tragen Alleinerziehende und ihre Kinder das höchste Armutsrisiko.
Die erschreckenden Ergebnisse der Studie der Bertelsmann Stiftung vom Juli 2016 bestätigen die Erfahrungen der BAG der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Deutschlands, des Deutschen Frauenrates, des Verbandes der alleinerziehenden Mütter und Väter (VAMV e.V.), des Sozialdienst katholischer Frauen, SkF, Frauenwerk der Nordkirche und der Selbsthilfeinitiativen Alleinerziehender (SHIA e.V.). Schon seit vielen Jahren weisen diese und weitere Organisationen auf fortschreitende Verarmung von Alleinerziehenden und ihren Kindern hin und fordern die Politik zum Handeln auf.

Nach den Angaben der Studie der Bertelsmann Stiftung hat sich jedoch in den vergangenen zehn Jahren die Situation Alleinerziehender weiter verschlechtert statt verbessert. 2014 erhielten 42 Prozent der Alleinerziehenden ein Einkommen, das weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens entsprach. Das sind 6,6 Prozent mehr als 2005. Im gleichen Zeitraum ist das Armutsrisiko bei Paarfamilien um fast zwölf Prozent gesunken.

Ein-Eltern-Familien sind fünfmal häufiger im SGB II-Bezug als Paar-Familien, obwohl mehr als drei Viertel der Alleinerziehenden über einen mittleren bis hohen Berufsabschluss verfügen.

90 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen. Die Hälfte der Kinder von Alleinerziehenden erhält keinen Unterhalt, obwohl er ihnen zusteht. 25 Prozent bekommen weniger als ihnen zusteht, weil der entsprechende Elternteil (mehrheitlich Väter) unregelmäßig oder zu wenig zahlt. Knapp eine Million Kinder von Alleinerziehenden lebt von Leistungen nach dem SGB II. Oft müssen Einelternfamilien nur deshalb Leistungen nach dem SGB II beantragen und sich den Restriktionen des Jobcenters unterwerfen, weil die unterhaltspflichtigen Elternteile ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen.

Es kann nicht hingenommen werden, dass zahlungsfähige unterhaltpflichtige Eltern, in der Regel Väter, ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Es braucht endlich wirksame rechtliche Instrumente gegen zahlungsunwillige Elternteile.

Es ist unzumutbar und in keiner Weise nachvollziehbar, dass unterhaltsberechtigte Personen (zumeist Mütter) nachweisen müssen, inwieweit der Unterhaltspflichtige in der Lage wäre, einer Arbeit nachzugehen, die Unterhaltszahlung ermöglicht. Die Reform des Unterhaltsrechtes 2008 hat die finanzielle Situation Alleinerziehender weiter verschärft.

 

Der Staat springt mit dem Unterhaltsvorschuss ein, wenn kein Kindesunterhalt gezahlt wird. Wenn aber nach 72 Monaten maximaler Bezugszeit und spätestens mit der Vollendung des zwölften Lebensjahres des Kindes die staatliche Unterstützung endet- wer zahlt dann? Es sind zumeist die Frauen, die es irgendwie hinbekommen müssen. Ein positiver Schritt ist die  gerade kürzlich erfolgte Grundsatzeinigung in der Koalition zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt noch nicht vor. Offen bleibt, in welcher Form und wie schnell in  Abstimmung mit den Ländern die Umsetzung dieses Beschlusses erfolgen wird.  Die Unterhaltsbeträge nach der Düsseldorfer Tabelle sind schon lange nicht mehr zeitgemäß und decken nicht den Bedarf der Kinder. Viele sind aus finanziellen Gründen von sozialen und kulturellen Aktivitäten in ihrem unmittelbaren Lebensalltag ausgeschlossen. Alle diese Kinder haben einen schlechteren Start in das Leben.

 

Wenn Frauen und Männer in sehr jungen Jahren Familienaufgaben übernehmen, tragen sie ein hohes Risiko keinen Berufsabschluss zu schaffen. Gerade für die berufliche Erstausbildung und Qualifizierung von jungen Menschen mit Kindern ist die Teilzeitausbildung ein wichtiger Baustein.

 

Für alle Eltern ist die Vereinbarkeit von beruflichen Anforderungen und privaten Fürsorgepflichten eine tägliche Herausforderung. Im Besonderen für Alleinerziehende ist das Vorhandensein einer auf diese Belange zugeschnittene Kindertagesbetreuung eine wichtige Voraussetzung für eine existenzsichernde Erwerbstätigkeit.

 

Die zentrale politische Zielsetzung muss es sein, Rahmenbedingen zu schaffen, die es Alleinerziehenden ermöglichen, ihren Lebensunterhalt sowie den ihrer Kinder langfristig und nachhaltig durch eigene Erwerbstätigkeit zu sichern.

Einelternfamilien müssen endlich als eine gleichberechtigte Familienform sowohl rechtlich als auch finanziell anerkannt werden.

 

Deshalb fordern wir:

  • Die Anhebung und Dynamisierung des steuerlichen Entlastungsbetrages für Alleinerziehende
  • Keine Anrechnung des vollen Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss
  • Zügige Umsetzung des Grundsatzbeschlusses zum  Ausbau des Unterhaltsvorschusses ohne zeitliche Begrenzung der Bezugsdauer und bis zur Volljährigkeit des Kindes in Höhe des Mindestunterhalts
  • Wirksame rechtliche Instrumente gegen zahlungsunwillige Elternteile
  • Den qualitativen und quantitativen Ausbau der Teilzeitberufsausbildung
  • Ausbau und Förderung von flexiblen Kindertagesbetreuungsformen außerhalb der Regelöffnungszeiten von Kita und Hort

 

Außerdem fordern wir die Einführung eines pauschalen Umgangskinder-Mehrbedarfs im SGB II, der an den  hilfebedürftigen umgangsberechtigten Elternteil ausgezahlt wird und dem Zweck dient, die Existenz des Kindes während der Umgangstage sicher zu stellen. Wir fordern Rechtssicherheit für Alleinerziehende, dass während der Umgangstage nicht das Sozialgeld für ihr Kind gekürzt wird.

 

Langfristig brauchen wir einen Systemwechsel, der über den Lebensverlauf hinweg bis ins hohe Alter auf ökonomische Selbständigkeit setzt. Es gilt Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine aktive Elternschaft von Müttern und Vätern ermöglicht. Alle Kinder haben das Recht auf eine umfassende Förderung, unabhängig von der jeweiligen Familienform in der sie aufwachsen. Das ist nur möglich durch eine Kindergrundsicherung

 

Sie, als Politiker und Politikerinnen müssen endlich handeln!

Unterzeichner/innen:

BAG der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Deutschlands, e.V.

Deutscher Frauenrat e.V.

Diakonie Deutschland

Sozialdienst katholischer Frauen, SkF e.V., Gesamtverein

Verband alleinerziehenden Mütter und Väter, VAMV e.V., Bundesverband

Selbsthilfeinitiativen Alleinerziehender, SHIA e.V.

Evangelische Frauen in Baden

Frauenwerk der Nordkirche

Netzwerk Alleinerziehenden-Arbeit Baden Württemberg

 

Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauen- und Gleichstellungsbeauftragter hat immer wieder auf die schwierige Situation von Alleinerziehenden und ihrer Kinder hingewiesen und eine bundesweite Kampagne gegen Frauenarmut gestartet. Informationen, Videos und Audios zur kostenfreien Nutzung unter: www.frauenbeauftragte.de

Einladung für die G20-Aktionskonferenz am 3./4. Dezember 2016 in Hamburg

 

 

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Am 7. und 8. Juli 2017 soll in Hamburg der G20-Gipfel stattfinden. Die Regierungschefs und –chefinnen der 19 reichsten und mächtigsten Staaten der Erde, begleitet von 6.000 Delegationsmitgliedern, umschwärmt und dauerfotografiert von erwarteten 3.000 Journalist_innen und natürlich abgeriegelt und geschützt von einer Polizei- und Geheimdienstarmee von mindestens 10.000 Einsatzkräften. All dies soll mitten in Hamburg stattfinden: in den Messehallen, im Rathaus, in der Elbphilharmonie.

Weiträumige, mehrstufige Absperrungen, Ausweiskontrollen, evakuierte Wohnungen – die hauptsächlichen Leidtragenden werden die Menschen im Karoviertel und den anderen umliegenden Stadtteilen sein, besonders jene, die wegen ihrer Herkunft, ihres Aufenthaltsstatus, ihrer prekären sozialen Situation oder aus irgendeinem anderen Grund ohnehin schon häufigen Kontrollen und Schikanen ausgesetzt sind.

 

Die Bewohner_innen sollen weichen für eine Inszenierung der Macht, aus einer lebendigen Stadt wird eine tote Kulisse. Aufgeführt wird vor allem die Illusion, dass die politischen Eliten des globalen Kapitalismus die Dinge im Griff hätten, dass sie irgendwie in der Lage seien, den Menschen Sicherheit, Frieden, Auskommen, eine reale Zukunftsperspektive zu verschaffen. Dabei vollzieht sich vor unser aller Augen das genaue

Gegenteil: Die herrschende Weltordnung ist eine täglich weiter eskalierende Welt-un-ordnung von brutaler sozialer Ungleichheit, strukturell verankertem Sexismus und Rassismus, ökologischer Verwüstung und sich ausbreitenden Kriegen. Millionen Menschen sind auf der Flucht, Milliarden kämpfen ums bloße Überleben und stetig mehr Menschen sind weltweit, auch hier in Deutschland, von Prekarisierung betroffen.

Zugleich wird eine kleine globale Oberschicht fortwährend reicher und reicher.

 

Die politischen Repräsentanten dieser Weltunordnung wollen also nach Hamburg kommen: Erdogan aus der Türkei, Putin aus Russland, Brasiliens kalter Putschist Temer, wenn wir Pech haben noch Donald Trump. Auch über die Regierungen Chinas oder Indiens lässt sich nicht viel Gutes berichten. Und die auch so demokratischen Regierungen Westeuropas? Sie sind es, die Mauern und Zäune errichten und Menschen auf der Flucht eiskalt ertrinken lassen. Wir werden ihnen zeigen, dass sie in Hamburg nicht willkommen sind!

 

In vielen politischen Gruppen und Spektren haben die Überlegungen, wie die notwendigen Proteste und Aktionen gegen den G20-Gipfel organisiert werden können, bereits begonnen. Dabei gibt es ganz unterschiedliche Ansatzpunkte: Den einen geht es um das Recht auf Stadt, anderen um Klimapolitik, wieder anderen um Flucht und Migration oder um den Kapitalismus als Ganzes. Es gibt Ideen von einem Gegengipfel, einer Großdemonstration, von ungehorsamen Aktionen rund um den Tagungsort oder in der ganzen Stadt.

 

Aber egal wie die Kritik am G20-Gipfel genau begründet wird, egal welche Aktions- und Ausdrucksformen bevorzugt werden, die Proteste können nur dann ein Erfolg werden, sie können nur dann die Möglichkeit einer anderen, solidarischen und gerechten Welt aufscheinen lassen, wenn sie nicht gegeneinander gestellt werden, sondern sich ergänzen. Das braucht vor allem Absprachen und viel Kommunikation zwischen den Gipfelgegner_innen.

 

Wir wollen den Raum schaffen für diese Kommunikation, für gemeinsame Planungen und für Verabredungen, wie sich unterschiedliche Vorstellungen ergänzen können. Deswegen laden wir ein zu einer AKTIONSKONFERENZ, bei der alle Aktivist_innen und Interessierten willkommen sind, die sich in einen linken, emanzipatorischen Gipfelprotest einbringen wollen. (Dass wir einen klaren Trennungsstrich gegen alle rechten, rassistischen oder antisemitischen Standpunkte ziehen, versteht sich von selbst.)

 

Kommt zahlreich am 3./4.12. nach Hamburg und bringt Eure Ideen und Fragen mit, dann werden die Bilder, die im Juli 2017 um die Welt gehen, ganz andere sein, als sich die Gipfelstrategen dies wünschen.

 

 

Zur Konferenz laden ein:

– Gegenstrom/Ende Gelände Hamburg

– Interventionistische Linke Hamburg

– JXK Hamburg – Studierende Frauen aus Kurdistan

– Netzwerk „Recht auf Stadt“ Hamburg

– YXK Hamburg – Verband der Studierenden aus Kurdistan

IALANA Deutschland zum Urteil des BGH vom 6.10.16 im Fall Kunduz

ialana.de

 

Bei dem von Oberst Klein am 4.9.2009 befohlenen Bombardement auf 2 Tanklastzüge in der  Nähe von Kunduz waren weit über 100 Unbeteiligte, darunter zahlreiche Kinder, ums Leben gekommen. Die Bundesregierung hatte  zwar anfangs zugesagt, die Opfer rasch  angemessen zu entschädigen, rückte davon aber bald wieder ab. So blieb den Opfern nur der Klageweg zu den deutschen Zivilgerichten. Die  Verfahren ruhen großenteils beim Landgericht Bonn; nur ein Verfahren ging durch die Instanzen. Das Landgericht Bonn  hielt die auf das deutsche Amtshaftungsrecht gestützte Klage für zulässig und prüfte demgemäß, ob Oberst Klein das Kriegsvölkerrecht nach den Genfer Konventionen von 1949 eingehalten hatte, das die Tötung Unbeteiligter bei militärischen Aktionen möglichst ausschließen will. Auch das OLG Köln sah kein Problem in der Berufung auf die Amtshaftung. Die beiden Gerichte kamen zum Ergebnis, dass ein Verstoß zumindest nicht nachgewiesen werden könne. Nach der von Oberst Klein vorgenommenen Aufklärung habe er zu Recht annehmen dürfen, dass es sich bei den ums Leben gekommenen Zivilisten um bewaffnete Kämpfer gehandelt habe. Dagegen richtete sich die Revision mit der Rüge, die Beweismittel seien nicht ausgeschöpft worden.

 

Das Revisionsurteil  des 3. Zivilsenats von gestern lehnt nun den Schadensersatzanspruch der Kläger  grundsätzlich ab. Das deutsche Amtshaftungsrecht sei auf bewaffnete Auslandseinsätze der Bundeswehr nicht anwendbar. Das OLG Köln hatte im vergleichbaren  Fall Varvarin im Jahr 2005  den Standpunkt eingenommen, dass der Ausschluss des Amtshaftungsrechts regelmäßig bedeute, jeglichen Anspruch des einzelnen Opfers für jedes noch so schwerwiegende unrechtmäßige staatliche Handeln zu verneinen. Damit bliebe die Verletzung sanktionslos.   Die moderne Völkerrechtsauffassung sieht es ähnlich: auch im bewaffneten Konflikt gebe es keinen rechtsfreien Raum, wie sich an den Genfer Konventionen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen zeige.

 

Der 3.Zivilsenat des BGH war bereits mit den ähnlichen Fällen Distomo und Varvarin befasst. Im Falle Distomo war die Anwendung des deutschen Amtshaftungsrechts verneint worden, weil zur Zeit des Vorfalls im Jahr 1944 mit Griechenland für diese Fälle keine Gegenseitigkeit vereinbart gewesen sei. Eine entsprechende gesetzliche Regelung sei in Griechenland erst nach dem Krieg getroffen worden.. Im Fall Varvarin konnte der Senat die Frage, ob   unter der Werteorientierung des  Grundgesetzes  die Amtshaftung auch für das Handeln von Soldaten in Auslandseinsätzen gelte,  offenlassen, weil die Zurechnung des Bombardements zur Bundeswehr verneint worden war. Jetzt war es zu entscheiden  –  leider nicht im Sinne der Opfer von Kriegsverbrechen.  Bereits der IGH hatte mit seiner Entscheidung im Fall Distomo, indem er die Vollstreckung der italienischen Gerichtsentscheidungen in deutsches Staatsvermögen in Italien untersagte, der modernen Auffassung widersprochen. Jetzt stoppt mit der Kunduz-Entscheidung auch der BGH diese Entwicklung im Sinne der Staatenimmunität.

 

IALANA sieht die Entwicklung mit Sorge.  Oberst Klein ist nicht verurteilt oder auch nur gemaßregelt worden für den schrecklichen Angriff in Kunduz – er wurde stattdessen  befördert. Mehrere NATO- Staaten haben in den letzten Jahren Versuche unternommen, die gerichtliche  Überprüfung der Handlungen ihrer Soldaten bei Auslandseinsätzen auszuschließen oder zumindest zu erschweren. Zu nennen sind die  Maßnahmen der USA, finanzielle oder militärische Unterstützung abhängig zu machen von Verträgen, durch die ihre Soldaten der lokalen Gerichtsbarkeit entzogen werden.  Auch in Frankreich und Großbritannien sind Maßnahmen getroffen worden oder im Gang, die Strafverfolgung ihrer Soldaten einzuschränken oder zu erschweren. In jüngster Zeit hat die  Türkei Ermittlungen gegen Kommandeure und Soldaten des Generalstabs abhängig gemacht vom Einverständnis des Ministerpräsidenten; Verfahren sollen nur noch vor Militärgerichten verhandelt werden.  In diesem Zusammenhang ist auch das unerbittliche Vorgehen gegen Whistleblower wie C. Manning zu nennen, die Kriegsverbrechen offenbart haben, die bis dahin verheimlicht worden waren.

 

IALANA setzt sich dafür ein, dass solche Versuche, rechtsfreie Räume zu schaffen, zurückgedrängt werden, und die zivilen Opfer militärischer Auslandseinsätze einen eigenständigen Anspruch auf Schadensersatz erhalten, dem nicht der Grundsatz der Staatenimmunität entgegen gehalten werden kann. Allerdings könnten die afghanischen Opfer ihre Schadenersatzansprüche vor deutschen Gerichten durchaus geltend machen – wenn die mit uns verbündete afghanische Regierung nur ein entsprechendes Abkommen mit der Bundesregierung abschließen würde. Das bleibt jetzt zu fordern.

 

Das Urteil des BGH  führt im Übrigen auch zur Begründung rein politische Gesichtspunkte an, weshalb so habe entschieden werden müssen: es könnten sonst (durch Entschädigung für Kriegsverbrechen?) „die von Verfassungs- wegen geforderte Bündnisfähigkeit Deutschlands und des außenpolitischen Gestaltungsspielraums“ beeinträchtigt werden.  Neue Macht – neue Verantwortung!  Der Bundesgerichtshof hat es vernommen.

Schweinerei: Bauern demonstrieren mit Landschweinen vor der Bayer-Zentrale gegen Monsanto-Übernahme

 

Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Aktion Agrar und Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch-Hall

 

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Gentechnik, Patente und Pestizide bedrohen Bauern und Konsumenten / EU-Wettbewerbskommissarin Vestager muss Fusion stoppen

 

Leverkusen, 11.10.16. Mit 40 Schweinen, einem Traktor und einem Spruchband, auf dem „Bayer & Monsanto = Schweinerei – Gentechnik, Patente & Pestizide hoch 2“ zu lesen war, demonstrierten heute Bauern vor der Bayer-Zentrale in Leverkusen gegen die geplante Monsanto-Übernahme. Die Polizei verhinderte, dass der Großteil der Schweine an der Kundgebung teilnehmen konnte. Dennoch überwand ein Hällisches Landschwein die Absperrungen und lief vor der Konzernzentrale umher. Der Kritikpunkt der Bauern: Bei einer erfolgreichen Fusion würde der Megakonzern Bayer-Monsanto auf einen Schlag zum Marktführer in den Bereichen Pestizide (27 Prozent) und Saatgut (30 Prozent) und könnte so fast im Alleingang entscheiden, was Bauern pflanzen und Verbraucher essen. Die Demonstranten kritisierten weiterhin den Einsatz von Gentechnik und die Patentierung von Lebensmitteln. EU-Wettbewerbskommissa­rin Margrethe Vestager forderten sie auf, die geplante Fusion zu verhindern, da diese fatal für die bäuerliche Landwirtschaft in Deutschland und weltweit wäre. Die Aktion fand wenige Tage vor Beginn des internationalen Monsanto-Tribunals in Den Haag statt, bei dem die zerstörerischen Geschäftspraktiken des Konzerns thematisiert werden.

 

Georg Janssen von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), der mit Kollegen aus der Region im Traktor vorfuhr, ergänzte: „Wir lehnen Bayers Übernahmepläne ab und fordern: ‚Bayer und Monsanto, bleibt uns vom Acker!‘ Die Bayer AG ist nicht der feine Konzern, der den bösen Buben schluckt. Bayer Crop Science macht schon heute weltweit Geschäfte mit Pestiziden und dem passenden, gentechnisch manipulierten Saatgut. Der Bayer-Konzern hält viele Patente, er ist für Höfesterben und gravierende Umweltfolgen weltweit verantwortlich. Warum sollten wir als Bäuerinnen und Bauern multinationale Konzerne über unsere Lebensgrundlagen und unsere Lebensmittelerzeu­gung entscheiden lassen?“

 

Jutta Sundermann von Aktion Agrar, die eine Kampagne gegen die Fusion von Bayer und Monsanto koordiniert und das anstehende Tribunal unterstützt, sagte: „Beim Monsanto-Tribunal berichten Zeuginnen und Zeugen aus der ganzen Welt, wie der Konzern auf Kosten von Menschen, Tieren und Umwelt wirtschaftet. Monsanto begeht schwere Verstöße gegen die Menschenrechte, weltweit stellt das Unternehmen das Recht auf Nahrung und Wasser von Millionen Menschen infrage. Ungeachtet dessen will sich Bayer Monsanto einverleiben, um so seine Machtstellung auszubauen. Wir fordern die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager auf, ihre rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen und die geplante Fusion von Bayer und Monsanto zu verhindern! Sonst muss sich Bayer auch weiterhin auf unseren Protest einstellen!“

 

 

Weitere Informationen zum Monsanto-Tribunal: www.monsanto-tribunald.org

netzwerk cuba nachrichten vom 1.10.2016

Netzwerk Cuba

Liebe Leser_innen,

rechtzeitig zum Wochenende gibt es wieder einen newsletter.

 

»Ich bin mit außergewöhnlichen Menschen aufgewachsen«

Gespräch mit Aleida Guevara March. Über die Aufgaben der europäischen Linken, die Auswirkungen der US-Blockade auf das Gesundheitswesen in Kuba und die Revolutionärinnen, die sie geprägt haben

Interview: Ron Augustin

https://www.jungewelt.de/2016/10-01/067.php

 

Terror gegen die Revolution

40 Jahre nach dem Anschlag auf ein kubanisches Verkehrsflugzeug lebt einer der Haupttäter noch immer unbehelligt von der Justiz in den USA

Von Volker Hermsdorf

https://www.jungewelt.de/2016/10-01/061.php

 

Woche der kubanischen Kultur

Die Botschaft der Republik Kuba freut sich Sie zur Woche der kubanischen Kultur  vom 16. Oktober 2016 bis 21. Otober 2016 einzuladen.

Das entsprechende Programm wird beigelegt.

programm-der-woche-kubanischer-kultu1

programa-de-la-semana-de-la-cultura-cubana

 

Raúl empfing Premierminister des Königreichs Lesotho

In einer herzlichen Atmosphäre sprachen die beiden Regierungschefs über die freundschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern und bekräftigten den Willen, die bilateralen Bindungen auszuweiten

Autor: Granma | internet@granma.cu

http://de.granma.cu/cuba/2016-09-30/raul-empfing-premierminister-des-konigreichs-lesotho

 

Raúl empfing Sam Nujoma

Der Präsident des Staats- und des Ministerrats empfing am Donnerstag Nachmittag den Compañero Sam Nujoma, Gründungspräsident der Republik Namibia, der Kuba einen Besuch abstattet

Autor: Granma | internet@granma.cu

http://de.granma.cu/cuba/2016-09-30/raul-empfing-sam-nujoma

 

Hurrikan Matthew rückt in die Karibik vor

Der tropische Sturm Matthew gewinnt weiter an Organisation und Intensität und verwandelte sich gestern in einen Hurrikan der Kategorie 1 auf der Saffir-Simpson Skala

Autor: Orfilio Peláez | informacion@granma.cu

http://de.granma.cu/cuba/2016-09-30/hurrikan-matthew-ruckt-in-die-karibik-vor

 

Das gewonnene lateinamerikanische Jahrzehnt – Thema Kubas bei ELAP 2016

In seinem Vortrag wiederholte José Ramón Balaguer, dass Kuba weiter die Aufhebung der Blockade fordere

Autor: Redaktion Digital | informacion@granma.cu

http://de.granma.cu/mundo/2016-09-29/das-gewonnene-lateinamerikanische-jahrzehnt-thema-kubas-bei-elap-2016

 

Correa ruft dazu auf Demokratie vor Bedrohungen zu verteidigen

Vor Hunderten von Vertretern von über 80 sozialen Bewegungen und politischen Parteien begrüßte Correa, dass so viele zu dem Treffen in Quito gekommen waren

Autor: Redaktion Internationales | informacion@granma.cu

http://de.granma.cu/mundo/2016-09-29/correa-ruft-dazu-auf-demokratie-vor-bedrohungen-zu-verteidigen

 

Texto íntegro de la Conferencia de Prensa ofrecida por Bruno Rodríguez Parrilla, ministro de Relaciones Exteriores de Cuba

http://www.cubavsbloqueo.cu/es/discursos-e-intervenciones/texto-integro-de-la-conferencia-de-prensa-ofrecida-por-bruno-rodriguez

 

Ich stimme gegen die Blockade

Seit 55 Jahren wollen die USA das sozialistische Kuba mit der längsten Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade, die je gegen ein Land verhängt wurde, in die Knie zwingen. Unterstützen Sie jetzt die Forderung zur Beendigung der Blockade. Klicken sie auf »VOTAR«!

Spanisch:  http://www.cubavsbloqueo.cu/es

Englisch:  http://www.cubavsbloqueo.cu/en

 

Kuba und die Vereinigten Staaten kündigen weitere Tagung der bilateralen Kommission an

Die vierte Sitzung der bilateralen Kommission Kuba-USA findet am Freitag, dem 30. September, in Washington statt

Autor: Laura Bécquer Paseiro | laura@granma.cu

http://de.granma.cu/cuba/2016-09-29/kuba-und-die-vereinigten-staaten-kundigen-weitere-tagung-der-bilateralen-kommission-an

 

Studenten verurteilen World Learning

Studenten der Universität Santiago de Cuba verurteilten die Aktionen der Organisation World Learning, mit denen die US-Regierung die kubanische Jugend manipulieren will

Autor: Eduardo Palomares Calderón | palomares@granma.cu

http://de.granma.cu/cuba/2016-09-29/studenten-verurteilen-world-learning

 

Zurückweisung von World Learning geht weiter

Die Vorsitzende des Kubanischen Studentenverbandes (FEU) Jennifer Bello, prangerte im Namen von über 130.000 Studierenden der Organisation die von den USA aus finanzierten subversiven Pläne an

Autor: Ortelio González Martínez | internet@granma.cu

http://de.granma.cu/cuba/2016-09-28/zuruckweisung-von-world-learning-geht-weiter

 

Kuba nimmt weiter am Programm „Mehr Ärzte“ teil

In diesem Programm der Regierung haben an die 11.400 kubanische Ärzte in Brasilien ihre Dienste in 3.356 Kreisen abgleistet

Autor: Gesundheitsministerium | informacion@granma.cu

http://de.granma.cu/cuba/2016-09-28/kuba-nimmt-weiter-am-programm-mehr-arzte-teil

 

FINCIMEX dementiert Bericht über prepaid Karten für US-Reisende nach Kuba

Die Erklärung des Präsidenten der International Port Corp. (IPC), die von EFE gemeldet wurde, enstpricht nicht dem Umsetzungstand einer zwischen Fincimex und der US-Gesellschaft erzielten Vereinbarung und enthält wichtige Ungenauigkeiten über diese.

Autor: Granma | internet@granma.cu

http://de.granma.cu/cuba/2016-09-28/fincimex-dementiert-bericht-uber-prepaid-karten-fur-us-reisende-nach-kuba

 

Bald WLAN am gesamten Malecón in Kubas Hauptstadt

Von Klaus E. Lehmann

amerika21

https://amerika21.de/2016/09/161085/internet-kuba

 

Aktuelles aus und über Kuba

http://www.fgbrdkuba.de/

 

Hier der Hinweis auf den Blog unserer Freund_innen in La Habana:

https://berichteaushavanna.wordpress.com/

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Weitere Veranstaltungshinweise finden sich auf unserem Terminkalender.

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Hier wieder der Hinweis auf die neuen Artikel in der ncn online – chronologisch über:

www.netzwerk-cuba-nachrichten.de

oder nach Kategorien sortiert über die Gliederungsseite:

www.netzwerk-cuba-nachrichten.de/gliederung-ncn/

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Mit solidarischen Grüßen

die ncn Redaktion

netzwerk cuba nachrichten vom 27.9.2016

kuba cuba

Liebe Leser_innen,

ein neuer Brief, mit einem Schwerpunkt zur Blockade bzw. dessen europäischen Variante.

 

Neue Qualität der Beziehungen

Chinas Regierungschef besucht Kuba. Ausbau politischer und ökonomischer Kooperation geplant

Von Volker Hermsdorf

https://www.jungewelt.de/2016/09-27/029.php

 

Abschied von den Waffen

Beide Verhandlungspartner danken Kuba für dessen Beitrag als Garant dieses Prozesses

Autor: Yaima Puig Meneses | internet@granma.cu

http://de.granma.cu/mundo/2016-09-27/abschied-von-den-waffen

 

Kubas Suche nach Öl

http://www.msn.com/de-at/nachrichten/other/kubas-suche-nach-%C3%B6l/ar-BBwD5A9

 

Raúl empfing den Ministerpräsidenten der Volksrepublik China

Der Präsident des Staats- und des Ministerrats Kubas, Raúl Castro Ruz, empfing am Samstag, dem 24. September, den Ministerpräsidenten des Staatsrats der Volksrepublik China, Li Keqiang, der Kuba einen offiziellen Besuch abstattete

Autor: Granma | internet@granma.cu

http://de.granma.cu/cuba/2016-09-26/raul-empfing-den-ministerprasidenten-der-volksrepublik-china

 

Brüderliches Treffen zwischen Premierminister der Volksrepublik China und dem Compañero Fidel

Am Sonntag Nachmittag fand ein freundschaftlicher Besuch des Mitglieds des Ständigen Komitees des Politbüros der Kommunistischen Partei Chinas und Premierministers der Volksrepublik China Li Keqiang statt, der sich zu einem offiziellen Besuch in Kuba aufhält

Autor: Granma | internet@granma.cu

http://de.granma.cu/cuba/2016-09-26/bruderliches-treffen-zwischen-premierminister-der-volksrepublik-china-und-dem-companero-fidel

 

Besuch des chinesischen Pre

mierministers Li Keqiang erfolgreich zu Ende gegangen

Während seines Aufenthalts hatte der chinesische Premierminister eine umfangreiche Agenda, die die Unterzeichnung von 12 Abkommen beinhaltete, die die Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern verstärken

Autor: Iramsy Peraza Forte | internet@granma.cu

http://de.granma.cu/cuba/2016-09-26/besuch-des-chinesischen-premierministers-li-keqiang-erfolgreich-zu-ende-gegangen

 

Premierminister Lesothos traf in Kuba ein

Der hohe Gast wird sich bis zum 29. September in Kuba aufhalten, um die Beziehungen zwischen beiden Ländern zu verstärken

Autor: Linet Perera Negrin | linetp@granma.cu

http://de.granma.cu/cuba/2016-09-26/premierminister-lesothos-traf-in-kuba-ein

 

Cartagena: Beginn einer neuen Ära des Friedens

Raúl ist bei der Unterzeichnung des endgültigen Vertrags zur Beendigung des historischen Konflikts anwesend

Autor: Yaima Puig Meneses | internet@granma.cu

http://de.granma.cu/mundo/2016-09-26/cartagena-beginn-einer-neuen-ara-des-friedens

 

Kubas medizinischer Internationalismus – 70 aufmerksame Zuhörer im UKE

http://www.netzwerk-cuba-nachrichten.de/2016/09/kubas-medizinischer-internationalismus-70-aufmerksame-zuhoerer-im-uke/

 

Europäische Kommission – Pressemitteilung

Europäische Kommission schlägt Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit mit Kuba vor

http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-3133_de.htm

 

Ein längst überfälliger Schritt

http://cuba-si.org/1694/ein-laengst-ueberfaelliger-schritt

 

Presseerklärung der FG BRD-Kuba zur Abschaffung des Gemeinsamen Standpunkts der EU gegenüber Kuba

weiterlesen: pe-gemeins-standpunkt

 

Brüssel beendet Blockade

EU-Kommission billigt Kooperationsabkommen mit Kuba und hebt »Gemeinsamen Standpunkt« gegen die Insel auf

Von Volker Hermsdorf

https://www.jungewelt.de/2016/09-24/001.php

 

Einmischung abgelehnt

Kubanische Schüler und Studenten protestieren gegen als Jugendaustausch getarnte Regime-Change-Programme der USA

Von Volker Hermsdorf

https://www.jungewelt.de/2016/09-26/029.php

 

US-Blockade erschwert Kuba Import von Nahrungsmitteln

Von Steffen Niese

amerika21

https://amerika21.de/2016/09/160812/usa-blockade-kuba-lebensmittel

 

Hier der Hinweis auf den Blog unserer Freund_innen in La Habana:

https://berichteaushavanna.wordpress.com/

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Weitere Veranstaltungshinweise finden sich auf unserem Terminkalender.

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Hier wieder der Hinweis auf die neuen Artikel in der ncn online – chronologisch über:

www.netzwerk-cuba-nachrichten.de

oder nach Kategorien sortiert über die Gliederungsseite:

www.netzwerk-cuba-nachrichten.de/gliederung-ncn/

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Mit solidarischen Grüßen

die ncn Redaktion

Die CBG-Jahrestagung 2016: BAYER / MONSANTO: Tod auf den Äckern, Gifte im Essen!

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Samstag 22. Oktober, 10 – 17 Uhr

Saal Bürgerhaus im Stadtteilzentrum Bilk

Bachstraße 145, 40217 Düsseldorf

 

Jetzt anmelden.

 

Neue Megafusionen – Gefahr für Mensch und Natur
Nach dem Motto „Friss oder stirb“ fallen die Agrochemie-Riesen derzeit übereinander her. Sie wollen „Beute machen“, um ihr Ziel, die Beherrschung der weltweiten Saatgut- und Pestizid-Märkte, zu erreichen. Ihr zynisches Monopoly-Spiel dreht sich also um eines der wichtigsten Güter überhaupt: die Welternährung.

BAYER und MONSANTO zählen zu den weltweit wichtigsten Agro-Multis die unter enormen Risiken für Mensch und Natur die Landwirtschaft der Welt mit „Gift und Genen“ umgestalten. Hierbei schrecken beide nicht vor massiver Einflussnahme auf Gesetzgebung, öffentliche Meinung und Kontrollbehörden zurück. Am Beispiel der im Mai 2016 angekündigten Übernahme von MONSANTO durch BAYER werden wir auf unserer diesjährigen Tagung die konkreten Folgen dieser Entwicklung sowie Möglichkeiten des Widerstandes diskutieren.

Die Referenten und das Programm
Ulrich Müller, geschäftsführendes Vorstandsmitglied von LobbyControl, wird einen Überblick über Methoden und Inhalte geben, mit denen Lobbyisten Politik und Gesellschaft beeinflussen. Anhand konkreter Beispiele wird er zeigen, wie Agro-Chemie-Konzerne ihre Interessen politisch durchsetzen – entgegen den Bedürfnissen von Natur und VerbraucherInnen.

Der Grünen-Europaabgeordnete Sven Giegold wird über die Auswirkungen des Konzentrationsprozesses auf einem ohnehin vermachteten Markt für Saatgut und Pflanzenschutzmittel referieren. In diesem Zusammenhang wird er auch die Ergebnisse einer kürzlich von den Grünen im Europaparlament in Auftrag gegebenen Studie zur Konzentration auf dem EU-Saatgutmarkt vorstellen.

Toni Michelmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) wird schließlich erläutern, wo und warum sich unaufhaltsam Widerstand gegen die scheinbaren Übermacht von BAYER und MONSANTO regt. Er wird über Perspektiven sprechen, mit denen die natürliche Lebensgrundlage zukünftiger Generationen erhalten werden kann und vor BAYER & Co gerettet werden muss.

Ort, Termin, Anmeldung

Samstag, 22.10.2016,
09.30 Uhr bis ca. 17.00 Uhr
Bürgerzentrum Bilk,
Düsseldorfer Arcaden
Bachstr. 145, 40217 Düsseldorf
(direkt am S-Bahnhof)

Bitte senden Sie ihre Anmeldung an

  • Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V. (CBG)
    Postfach 15 04 18 / 40081 Düsseldorf,
  • oder an info@CBGnetwork.org,
  • oder einfach hier anmelden.

Die Tagung ist kostenfrei, damit auch bei kleinem Einkommen eine Teilnahme möglich ist. Aber sie kostet natürlich Geld. Da wir wegen unserer konsequent konzernkritischen Arbeit keinerlei Förderung oder Zuschüsse erhalten, sind wir auf Spenden angewiesen. Daher bitten wir um einen Solidarbeitrag.