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Beiträge mit Schlagwort ‘Kultur’

Deutscher Kulturrat kritisiert Haltung der Stiftung Bauhaus Dessau und von Sachsen-Anhalts Kulturminister Rainer Robra in der Causa Feine Sahne Fischfilet

Pressemitteilung

 

Konzertabsage beim Bauhaus Dessau: Stiftung und Kulturminister geben falsches Signal

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Berlin, den 21.10.2018. Sachsen-Anhalts Kulturminister Rainer Robra (CDU) hat die Entscheidung des Bauhauses Dessau verteidigt, ein Konzert Band Feine Sahne Fischfilet abzusagen. MDR Kultur fasste seine Aussagen folgendermaßen zusammen: „Die linksextreme Punkband drinnen und Rechtsextreme draußen vor der Tür wären in diesem Fall nur durch Fenster voneinander getrennt gewesen. Er wolle sich nicht ausmalen, was das bedeutet hätte.“

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Aus Angst vor rechten Demonstrationen will die Stiftung Bauhaus Dessau ein Konzert des ZDF mit der linken, aber nicht extremen, Band Feine Sahne Fischfilet in seinen Räumen verhindern. Das ist ein absolut falsches Signal und verhöhnt die Geschichte des Bauhauses. 1932 setzten die Nationalsozialisten bekanntlich die Schließung des staatlichen Bauhauses in Dessau durch. Das Sachsen-Anhalts Kulturminister Rainer Robra die Entscheidung der Bauhaus-Stiftung Dessau jetzt verteidigt, schießt endgültig den Vogel ab. Als Vertreter der Landesregierung hätte er unmissverständlich klarstellen müssen, dass die Sorgen und Ängste der Bauhausstiftung unbegründet sind, da das Land selbstverständlich die Sicherheit der Einrichtung garantiert. Wir erwarten, dass das Konzert am geplanten Ort stattfinden kann und das Land Sachsen-Anhalt selbstverständlich den Schutz der Einrichtung sicherstellt.“

 

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CETA nicht ratifizieren! Offener Brief an die beteiligten Parteien der Sondierungsverhandlungen

Pressemitteilung

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Berlin, den 14.11.2017. Über 20 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern die Parteien CDU, CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen heute in einem Offenen Brief dazu auf, das Handels- und Investitionsschutzabkommen der EU mit Kanada, CETA, nicht zu ratifizieren.

CETA ist bereits in Teilen vorläufig in Kraft getreten und muss nun von den EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Die 22 Organisationen aus den Bereichen Kultur, Wohlfahrtspflege, Arbeitnehmerrechten, Landwirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz kritisieren unter anderem die Errichtung einer Investitionsschutz-Paralleljustiz und die Gefährdung öffentlicher Dienstleistungen sowie des Vorsorgeprinzips der EU.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte zu der gemeinsamen Initiative: „Das Europäische Parlament hatte im Frühjahr dieses Jahres für das Freihandelsabkommen CETA gestimmt und damit auch unsere Bedenken beiseite gewischt. Bislang ist der Kulturbereich trotzdem weitgehend vor den negativen Wirkungen von CETA geschützt, da CETA in Politikfeldern, die nicht im Kompetenzbereich der EU liegen, also auch der Kulturbereich, nicht vorläufig angewandt werden dürfen. Doch wenn die europäischen Mitgliedsstaaten CETA ratifizieren, erlischt der Schutz für den Kulturbereich. Auch deshalb fordern wir CDU, CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen auf, bei ihren Verhandlungen zur Regierungsbildung festzulegen, dass CETA von Deutschland nicht ratifiziert wird.“

Die beteiligten Verbände:

    • Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL)
    • Attac
    • Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
    • BUNDJugend
    • Campact
    • Der Paritätische Gesamtverband
    • Deutscher Kulturrat
    • Digitalcourage e.V.
    • Foodwatch e.V.
    • Forum Umwelt und Entwicklung
    • Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschland (KAB)
    • Mehr Demokratie e.V.
    • Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
    • NaturFreunde Deutschlands e.V.
    • Netzwerk Gerechter Welthandel
    • Oxfam Deutschland e.V.
    • PowerShift e.V.
    • Solidarische Landwirtschaft e.V.
    • SumOfUs
    • Umweltinstitut München e.V.
    • Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller in ver.di (VS)
    • WWF Deutschland

Offener Brief: Die AfD darf den Vorsitz des Kulturausschusses im Bundestag nicht erhalten

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Pressemitteilung

Berlin, den 27.09.2017. Auf Initiative der Bundestagsabgeordneten Michelle Müntefering haben Iris Berben, Dr. Diether Dehm MdB, Amelie Deuflhard, Tanja Dückers, Dr. Bernd Fabritius MdB, Ronald Grätz, Prof. Christian Höppner, Alfred Holighaus, Andreas Kämpf, Ulrich Khuon, Prof. Dr. Eckart Khöne, Shermin Langhoff, Prof. Dr. h.c. Klaus-Dieter Lehmann, Prof. Dr. Verena Metze-Mangold, Prof. Jeanine Meerapfel, Elisabeth Motschmann MdB, Dr. Thomas Oberender, Prof. Dr. Hermann Parzinger, Prof. Dr. Bernd Scherer, Prof. Dr. Oliver Scheytt, Prof. Dr. Wolfgang Schneider, Klaus Staeck und Olaf Zimmermann einen Offenen Brief an den Ältestenrat des Deutschen Bundestages geschrieben.

Die Unterzeichner fordern alle Mitglieder des Deutschen Bundestages, insbesondere die Mitglieder des Ältestenrates, dazu auf, sich dazu zu bekennen, dass der Ausschuss für Kultur und Medien im Deutschen Bundestag keinesfalls einem AfD-Vorsitz unterstellt werden darf.

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, unterstützt diesen Offenen Brief nachdrücklich.

Der Brief kann hier abgerufen und auch mitgezeichnet werden!

 

EU-Parlament stimmt für CETA, vorläufige Anwendung im Kulturbereich ausgeschlossen

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Berlin, den 15.02.2017. Das Europaparlament hat heute dem umstrittenen Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit Kanada (CETA) zugestimmt. CETA ist damit aber noch nicht in Kraft, sondern erst wenn alle EU-Mitgliedstaaten zugestimmt haben. Für Deutschland heißt das, dass der Deutsche Bundestag und der Bundesrat zustimmen müssen. Über die Rechtmäßigkeit wird dann auch noch das Bundesverfassungsgericht entscheiden. CETA kann aber teilweise ab April 2017, wenn bis dahin auch in Kanada alle notwendigen Prozeduren abgeschlossen sind, „vorläufig angewandt“ werden. Am 13. Oktober 2016 hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Eilverfahren entschieden, dass aber nur jene Teile von CETA vorläufig angewandt werden dürfen, die im Kompetenzbereich der EU liegen. Regelungen, die Auswirkungen auf den Kulturbereich haben, können deshalb nicht in die vorläufige Anwendung aufgenommen werden.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Das Europäische Parlament hat für das Freihandelsabkommen CETA gestimmt und damit auch unsere Bedenken beiseite gewischt. Trotzdem darf CETA in Politikfeldern, die nicht im Kompetenzbereich der EU liegen, nicht vorläufig angewandt werden. Der Kulturbereich ist, so hoffen wir, also derzeit nicht betroffen! Nur wenn der Deutsche Bundestag, der Bundesrat und die Parlamente aller weiteren EU-Mitgliedstaaten grünes Licht für CETA geben, kann das geändert werden. Das wird, sollte es überhaupt gelingen, wohl noch Jahre dauern.“

Kultur konkret: Religionskritik und Kritik der politischen Linken in „Das Leben des Brian“

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Freitag 25.11.2016

  • Ort: NaturFreunde Berlin, Paretzer Str. 7, 10713 Berlin (S- und U-Bahnhof Heidelberger Platz)
  • Uhrzeit: 19.00 Uhr
  • Verantwortlicher: Adelante

Die Monty-Python-Komödie „Das Leben des Brian” hat sich zum Kultfilm entwickelt. Generationen von Kinogänger*innen und Videonutzer*innen haben diese hintergründige Komödie gesehen.

Kultur konkret wird sich dem Film in doppelter Weise nähern: Zuerst beleuchtet der Referent den historischen Kontext, in dem der Film entstanden ist. Danach wird er mit einigen Thesen der Frage nachgehen, ob der Film für die heutige Zeit noch eine Relevanz besitzt. Ist die satirische Überzeichnung der politischen Linken im Film auf die heutige Zeit noch übertragbar? Welche Formen und Elemente der Auseinandersetzung mit Religion aus dem Film sind auf die heutige Zeit übertragbar?

Auch für den Referenten des Abends war der Film Teil seiner gesellschaftspolitischen Arbeit. Aufgrund der massiven Intervention von Konservativen aus Politik und Kirche, wurde der Film in den Kinos der Region in der er damals wohnte nicht gezeigt. Die Jusos organisierten deshalb eine Filmwoche durch den Landkreis. Gaststätten wurden gekündigt, Drohungen und Anfeindungen waren ziemlich massiv. Die Jusos verteidigten jedoch die Meinungsfreiheit und das Recht auf Religionskritik und zogen mit dem Film von Stadt zu Stadt.

Es waren intensive Veranstaltungen, bei denen zum Teil der Film in lauten Protesten von Anwesenden fast unterging. Aber es waren auch spannende Veranstaltungen. Diskussionen über Satire, Toleranz und die Freiheit der Meinung wurden anhand des Films intensiv geführt.

Der Film, der mit finanzieller Unterstützung von Ex-Beatle George Harrison entstand, ist einer der gesellschaftskritischen Klassiker, der gleichzeitig eine satirische Betrachtung der Entwicklung der politischen Linken und eine lockere Sicht auf überlieferte religiöse Geschichten bietet.
Der Film „Das Leben des Brian“ sorgte in seinem Erscheinungsjahr 1979 weltweit für Kontroversen. Nachdem einige Seiten aus dem Drehbuch in den USA bekannt geworden waren, gab es massive Proteste von konservativen katholischen, protestantischen und jüdischen Vereinigungen. Die konservative Citizens Against Blasphemy versuchte gegen die Macher*innen des Films mit strafrechtlichen Mitteln vorzugehen. Dies wurde jedoch von den US-Gerichten mit dem Hinweis auf die Meinungsfreiheit abgelehnt. Am 16. September 1979 trafen sich Konservative zu einer Demonstration vor dem Sitz des Filmverleihers Warner und organisierten einen Protestmarsch zum Premierenkino. Sie warfen dem Film einen „bösartigen Angriff auf das Christentum“ vor. Auch in der Bundesrepublik wurde der Film in sehr intensiv diskutiert.

Einführung: Uwe Hiksch

Die Reihe „Kultur konkret“ beschäftigt sich mit bekannten Filmen, Serien oder Sendungen und ordnet sie in einen gesellschaftlichen Kontext ein. Die Referent*innen zeigen dabei ihre Sicht auf die Filme und stellen diese zur Diskussion.

Berliner Compagnie Herbsttournee 2016: SO HEISS GEGESSEN WIE GEKOCHT

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Die Berliner Compagnie zeigt auf ihrer Herbsttournee 2016:

 

SO HEISS GEGESSEN WIE GEKOCHT

Klimakatastrophe mit Musik

 

Mi          23.11.16              19:00    SO HEISS GEGESSEN WIE GEKOCHT

Elsenfeld (bei Aschaffenburg)                Bürgerzentrum, Marienstr.29

Do          24.11.16              20:00    SO HEISS GEGESSEN WIE GEKOCHT

Erlangen Kulturzentrum E-Werk, Fuchsenwiese 1

Sa           26.11.16              19:00    SO HEISS GEGESSEN WIE GEKOCHT

Witzenhausen Turnhalle Südbahnhofstraße

So           27.11.16              19:00    SO HEISS GEGESSEN WIE GEKOCHT

Hamburg Jugendkirche, Bei der Flottbeker Mühle 28

 

 

Weitere Termine : http://berlinercompagnie.de/www/bctermine.htm

Nähere Infos zum Stück finden Sie unter: www.berlinercompagnie.de

TiSA: Öffentliche Dienstleistung Kultur ist in Gefahr!

Pressemitteilung

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Wikileaks hat neue Unterlagen zu TiSA ins Netz gestellte

 

Berlin, den 19.10.2016. Die EU-Kommission und auch die deutsche Bundesregierung haben bislang immer behauptet, öffentliche Dienstleistungen seien von den TiSA-Verhandlungen ausgenommen. Das stimmt nicht, das zeigen jetzt von Wikileaks ins Netz gestellte Unterlagen. Im allgemein gehaltenen Haupttext des geplanten Abkommens werden öffentliche Dienstleistungen so verstanden, dass sie hoheitlich ausgeübt, nicht auf kommerzieller Grundlage bereit gestellt und nicht im Wettbewerb zu anderen Dienstleistungsanbieter stehen dürfen (siehe hierzu TiSA-Core-Text). Doch solche Dienstleistungen gibt es im Kulturbereich so gut wie gar nicht mehr. In vielen Bereichen wurden ehemals öffentliche Kultureinrichtungen in eine privatrechtliche Form überführt, sie sind nicht kostenfrei und bei vielen gibt es auch privatwirtschaftliche Mitbewerber. Im Kulturbereich muss in der Regel eine Eintrittskarte beim Besuch eines öffentlichen Theaters oder eines Museums gelöst werden. Auch ist der Besuch im Kommunalen Kino oder Konzert nur selten kostenfrei. Auch die Leseausweise in Bibliotheken gibt es nur in Ausnahmefällen kostenlos.

Das Trade in Services Agreement (TiSA), das Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen, ist eine sich gerade in Verhandlung befindliche Sammlung von Vereinbarungen in Form eines völkerrechtlichen Vertrags zwischen 23 Parteien einschließlich der USA und der Europäischen Union. Das TiSA-Abkommen soll weltweit Dienstleistungen liberalisieren und stärkerem Wettbewerb aussetzen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Können die Marktregulierer eigentlich nie genug bekommen, offensichtlich nicht. CETA steht vor der vorläufigen Anwendung, TTIP wird trotz anders lautender Ansagen weiter verhandelt und jetzt zeigt auch TiSA sein gefährliches Gesicht. Es ist ein schmutziger Trick, wenn nur öffentliche Dienstleistungen vor TiSA geschützt werden sollen, wenn sie für den Verbraucher völlig kostenfrei sind. Das heißt nichts anderes, dass so gut wie keine öffentliche Kulturdienstleistung, da in der Regel immer ein Entgelt zu zahlen ist, von der Anwendung durch TiSA geschützt ist. Der Privatisierung und der Deregulierung sollen im Kulturbereich Tür und Tor geöffnet werden.“

CETA: Kultur muss jetzt bei vorläufiger Anwendung ausgenommen werden

Pressemitteilung

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Bundesregierung werden durch Bundesverfassungsgericht Fesseln bei CETA-Zustimmung angelegt

 

Berlin, den 13.10.2016. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung Fesseln bei der Zustimmung zum CETA-Abkommen im Handelsministerrat und der vorläufigen Anwendung angelegt hat. Das Bundesverfassungsgericht hatte heute in einem Eilverfahren aufgrund der anhängigen Verfassungsbeschwerden u.a. von Campact, Foodwatch und Mehr Demokratie zu entscheiden, ob die Bundesregierung im EU-Handelsministerrat am 18. Oktober dieses Jahres dem CETA-Abkommen und der vorläufigen Anwendung zustimmen kann.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass die Bundesregierung dem CETA-Abkommen und seiner vorläufigen Anwendung zustimmen darf, wenn gewährleistet ist,

 

  • dass ein EU-Ratsbeschluss über die vorläufige Anwendung nur die Bereiche von CETA umfassen wird, die unstreitig in der Zuständigkeit der Europäischen Union liegen,
  • dass bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache eine hinreichende demokratische Rückbindung der im Gemischten CETA-Ausschuss gefassten Beschlüsse gewährleistet ist, und
  • dass die Auslegung des Art. 30.7 Abs. 3 Buchstabe c CETA eine einseitige Beendigung der vorläufigen Anwendung durch Deutschland ermöglicht.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat in seine Entscheidung insbesondere außenpolitische Erwägungen einbezogen. Auch hat das Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden, ob CETA überhaupt verfassungskonform ist. Für diese Entscheidung wird das Gericht voraussichtlich noch zwei Jahre brauchen. Damit Deutschland nach einer grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts noch eine Ausstiegsoption hat, muss die Bundesregierung jetzt sicherstellen, dass sie die vorläufige Anwendung einseitig kündigen kann.

 

Bislang hat die Bundesregierung erklärt, dass sie folgende Bereiche von der vorläufigen Anwendung ausnehmen will:

 

  • Regelungen zum Investitionsschutz, einschließlich Gerichtssystem (Kapitel 8 und 13 CETA)
  • Regelungen zu Portfolioinvestitionen (Kapitel 8 und 13 CETA)
  • Regelungen zum Internationalen Seeverkehr (Kapitel 14 CETA)
  • Regelungen zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen (Kapitel 11 CETA)
  • Regelungen zum Arbeitsschutz (Kapitel 23 CETA).

 

Den Kulturbereich wollte die Bundesregierung bislang von der vorläufigen Anwendung nicht ausnehmen.

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die gute Nachricht ist, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil letztlich auch gesagt hat, dass die im CETA-Vertrag vorhandenen Bestimmungen zur Kultur von der vorläufigen Anwendung ausgenommen werden müssen, da die EU in der Kultur nur subsidiär handeln darf und die Zuständigkeit für Kultur in den Mitgliedstaaten liegt. Hiervon sind verschiedene Unterkapitel im CETA-Vertrag betroffen. Die Bundesregierung muss jetzt dafür sorgen, dass alle Bereiche im CETA-Vertrag, die die Kultur betreffen von der vorläufigen Anwendung strikt ausgenommen werden. Sollte sie das nicht sicherstellen können, ist eine Zustimmung zur vorläufigen Anwendung ausgeschlossen.“

Kultur konkret: Superman und Ethik: Steht er immer noch für Wahrheit, Gerechtigkeit… all das Zeug?

 

Montag 10.10.2016

  • Ort: NaturFreunde Berlin, Paretzer Str. 7, 10713 Berlin (S- und U-Bahnhof Heidelberger Platz)
  • Uhrzeit: 19.00 Uhr
  • Verantwortlicher: NaturFreunde Berlin, OG Adelante

Im Rahmen des Vortrags „Superman und Ethik: Steht er immer noch für Wahrheit, Gerechtigkeit… all das Zeug?” untersucht der Filmwissenschaftler und Philosoph Christian Steiner die ethischen Konzepte der Superman Verfilmungen. Auf durchaus unterhaltsame Art. Versprochen.

Im Fokus des Vortrags steht der Gerechtigkeitsbegriff, ein zentraler Wert innerhalb der Superman Mythologie. Damals wie heute kämpft Superman auf der großen Leinwand gegen Außerirdische, Naturkatastrophen und hilft kleinen Katzenbabys. Doch warum tut er das eigentlich? Woher kommen seine Überzeugungen? Und was hat das alles mit Gerechtigkeit zu tun?

All diese Fragen (und weitere!) werden im Rahmen des Vortrags gestellt und diskutiert. Dazu soll es einen kleinen historischen Überblick zur Superman Mythologie geben, sodass auch Nichtfans des Man of Steel auf ihre Kosten kommen. Die Analyse fokussiert sich auf die filmischen Vertreter aus den 70er/80er Jahren (Superman I bis IV), dem quasi-Reboot von 2006 (Superman Returns) und den jüngsten Vertretern aus dem DC Extended Universe (Man of Steele & Batman v Superman). Einen überraschenden Gastauftritt werden außerdem die realweltlichen Ereignisse von 9/11 machen.

Einführung: Christian Steiner, Filmwissenschaftler und Philosoph

CETA + Kultur: Herr Gabriel, nicht Kanada ist das Problem, sondern die EU-Kommission

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EU-Kommission ist verantwortlich, dass im CETA-Vertrag eine ungleiche Schutzhöhe zwischen der europäischen und kanadischen Kultur entstanden ist

 

Berlin, den 14.09.2016. Morgen reist Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, MdB zu einer kurzfristig angesetzten Visite nach Kanada, um dort über eine begleitende Erklärung zum CETA-Vertrag zu verhandeln. Der Deutsche Kulturrat begrüßt jede Verbesserung des CETA-Vertrages, der in der jetzigen Form nicht zustimmungsfähig ist.

 

Der Deutsche Kulturrat weist aber darauf hin, dass für die speziellen Anliegen des Kulturbereiches nicht mit Kanada verhandelt werden müsste, sondern mit der EU-Kommission als Verhandlungsführerin auf der europäischen Seite. So unterwirft die Europäische Union die Kulturwirtschaft grundsätzlich dem CETA-Abkommen und nimmt nur die audiovisuellen Dienstleistungen in einem Teil des Vertrages von der Anwendung aus. Demgegenüber nimmt Kanada seine Kulturwirtschaft weitgehend von den Regelungen des Vertrages aus. Kanada hat im CETA-Vertrag mehr Schutzräume für seine Kulturwirtschaft hinein verhandelt, als die EU-Kommission für die europäische Kulturwirtschaft. Bei den sogenannten Liberalisierungsverpflichtungen geht Kanada sogar noch weiter und stellt seine gesamte nationale Kulturpolitik vernünftigerweise unter Schutz. Noch schlimmer ist, dass die für die europäische Kultur negativen Regelungen aus dem CETA-Vertrag nun auch Eingang in TTIP finden könnten.

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Es geht bei CETA um deutlich mehr als den Kulturbereich, aber es geht eben auch um die Kulturwirtschaft, den öffentlich geförderten Kultursektor und die kulturpolitische Eigenständigkeit der Kommunen und Bundesländer. Die EU-Kommission ist dafür verantwortlich, dass im CETA-Vertrag eine ungleiche Schutzhöhe zwischen der europäischen und kanadischen Kultur entstanden ist. Diesen strukturellen Fehler des Vertrages kann man nicht in Kanada heilen, sondern nur in Brüssel. Deshalb Herr Gabriel, nicht Kanada ist das Problem für den Kulturbereich, sondern die EU-Kommission.“

 

Synopse: Unterschiedliche und gemeinsame Definitionen für den Kulturbereich der Vertragspartner EU und Kanada im CETA-Vertragsentwurf.

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