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Beiträge mit Schlagwort ‘#StopTTIP’

Im Schatten von Corona | Newsletter des Netzwerks Gerechter Welthandel

Liebe Leserinnen und Leser,

cid:image001.jpg@01D32B19.3EC3EA40liebe Interessierte an einer neuen Handelspolitik,

im Schatten von Corona ging am vergangenen Wochenende das Kohlekraftwerk Datteln IV ans Netz – und entlarvte das deutsche Kohleausstiegsgesetz endgültig als Kohleausstieg-Verzögerungsgesetz. Betrieben wird Datteln IV vom gleichen Konzern, der die Niederlande auf Entschädigung für den Kohleausstieg verklagen will: dem finnisch-deutschen Energiekonzern Uniper. 

Als ausländischer Investor kann sich Uniper auf den Energiecharta-Vertrag und die darin enthaltene Paralleljustiz für Konzerne berufen und ein privates Schiedsgericht damit beauftragen, seine Schadensersatzforderung zu prüfen. Dass der Kohleausstieg als demokratische Entscheidung im Sinne von Mensch, Umwelt und Klima zustande kam, und dass Uniper noch 2016, als die Klimakrise längst im vollen Gange war, ein neues Kohlekraftwerk eröffnete, wird das Schiedsgericht dabei nicht interessieren – es prüft lediglich, ob die Niederlande gegen ihre Verpflichtungen im Energiecharta-Vertrag verstoßen haben. Sollte die Klage erfolgreich sein, können die Kosten für die niederländische Steuerkasse in die Milliarden gehen.

Der Energiecharta-Vertrag ist ein Instrument für Konzerne, um die Energiewende zu verlangsamen. Anlässlich der Gespräche zur Modernisierung des Vertrags, die am Dienstag in Brüssel begonnen haben, protestierten daher zahlreiche Menschen vor dem Gebäude des Energiecharta-Sekretariats. Auch europaweit gab es Proteste – und eine gemeinsame Botschaft: Weg mit dem Energiecharta-Vertrag, weg mit Sonderklagerechten für Konzerne!

Mehr Informationen dazu, wie der Energiecharta-Vertrag ambitionierte Klimapolitik gefährdet, gibt es im Factsheet „Stolperfalle für den Klimaschutz“. Auch das Umweltinstitut München hat einige Hintergrundinformationen zusammengestellt.

Weitere aktuelle Neuigkeiten aus der Welt der Handels- und Investitionspolitik erfahren Sie in diesem Newsletter.

+ + + EU-Mexiko-Abkommen + + +

Ebenfalls im Schatten von Corona wurden Ende April die Verhandlungen für ein Modernisierungsabkommen zwischen der EU und Mexiko abgeschlossen. Die Nachricht kam überraschend, selbst einige Europa-Abgeordnete erfuhren davon erst aus der Presse. Die Chance, in Pandemiezeiten zukunftsweisende Regeln für einen nachhaltigen und für alle Beteiligten gerechten Handel zu erlassen, wurde dabei auf ganzer Linie verspielt: Das Abkommen ist vielmehr ein deutliches Signal, so schnell wie möglich zum Status Quo zurückkehren zu wollen.

Das modernisierte Abkommen soll als erstes Abkommen der EU mit einem lateinamerikanischen Staat Sonderklagerechte für Konzerne (ICS) beinhalten. Wenn es wie geplant in Kraft tritt, wird es die Lage der mexikanischen Arbeitnehmer*innen weiter verschlechtern, auch Bauern und Bäuerinnen werden unter den Auswirkungen leiden. Denn der Vertragstext sieht die weitere Öffnung des mexikanischen Marktes für Fleisch, Milchprodukte und andere Lebensmittel aus der EU vor. Außerdem sollen europäische Konzerne einen weitgehenden Zugang zum öffentlichen Beschaffungswesen Mexikos erhalten – damit steigt nicht zuletzt der Druck auf Liberalisierung und Privatisierung des Sektors für Gesundheitsdienstleistungen. Zudem wird das modernisierte Abkommen den Abbau fossiler Rohstoffe in Mexiko sowie ihren Export in die EU fördern – und damit Umwelt- und Klimazerstörung vorantreiben. „Während also die EU einen Green Deal und CO2-Neutralität bis 2050 anstrebt, schließt sie Abkommen ab, die im kompletten Widerspruch zu ihren eigenen Zielen stehen“,  schreiben Bettina Müller von der Organisation PowerShift und Nelly Grotefendt vom Forum Umwelt und Entwicklung in einem Beitrag auf Euractiv.

Doch noch ist das Abkommen nicht in Kraft: Nach der rechtlichen Prüfung und der Übersetzung in alle EU-Amtssprachen muss es im EU-Ministerrat sowie im EU-Parlament abgestimmt werden. Genug Gelegenheiten also, um das Abkommen noch zu verhindern!

+ + + EU-Mercosur-Abkommen + + +

Neuigkeiten gibt es auch beim geplanten Handelsabkommen der EU mit den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay. Vieles deutet darauf hin, dass die EU-Kommission und die Bundesregierung an ihrem Vorhaben festhalten wollen, das Abkommen unter der deutschen Ratspräsidentschaft voranzutreiben – statt alle verfügbaren Kapazitäten zur Bekämpfung der Corona- und der Klimakrise zu verwenden. Erst gestern Abend sprach sich Außenminister Heiko Maaß für die Umsetzung des Abkommens aus. Bereits nach der Sommerpause könnte es im EU-Ministerrat zur Abstimmung vorliegen.

Einige Fraktionen im Europäischen Parlament werben aktuell dafür, das Handelsabkommen vom übergeordneten Assoziierungsabkommen abzuspalten. Sollten sie damit erfolgreich sein, wäre im Rat keine Einstimmigkeit mehr erforderlich, und auch die Parlamente der EU-Mitgliedstaaten hätten keinerlei Mitspracherecht bei der Ratifizierung des Abkommens. Mit diesem Trick versuchen die Befürworter*innen des Abkommens, kritischen Mitgliedstaaten wie Österreich und Frankreich nahezu keine Möglichkeit zum Stopp des Abkommens mehr einzuräumen. 

Sehr gute Nachrichten gab es hingegen am Dienstag aus den Niederlanden: In einer Resolution lehnt das niederländische Parlament das EU-Mercosur-Abkommen ab und fordert die Regierung auf, ihre Zustimmung für das Abkommen zurückzuziehen. Begründet wird dieser Schritt mit der möglichen Absenkung europäischer Verbraucherschutz-Standards, dem steigenden Wettbewerbsdruck in der Landwirtschaft, der Gefahr illegaler Rodungen und der fehlenden Durchsetzbarkeit von Nachhaltigkeitsbestimmungen. Ähnliche Voten gab es zuvor bereits aus den irischen und den belgischen Parlamenten. 

In den letzten Wochen geriet auch der Zusammenhang des EU-Mercosur-Abkommens mit dem Export von Pestiziden in den Fokus: zunächst durch einen kurzen Redebeitrag von Bettina Müller (PowerShift) im Rahmen der Protestaktionen zur Bayer-Hauptversammlung Ende April. Und anlässlich des Tages der Biologischen Vielfalt am 22. Mai wies Greenpeace darauf hin, dass das Abkommen den Export giftiger Pestizide vorantreiben und fatale Auswirkungen auf die Artenvielfalt haben wird: Bereits heute dürfen Pestizide nach Südamerika exportiert werden, die in der EU nicht (mehr) zugelassen sind. In einer Kurzanalyse zeigte Greenpeace, dass von den geplanten Zollsenkungen des EU-Mercosur-Abkommens nicht zuletzt die deutschen Pestizidkonzerne Bayer und BASF profitieren würden – auf Kosten der Artenvielfalt, Menschen und Umwelt. 

Im Schatten von Corona treibt die brasilianische Regierung zudem die Öffnung der Amazonas-Region für die Agrar- und Bergbau-Industrie weiter voran: Ende Mai wurde bekannt, dass der brasilianische Umweltminister Ricardo Salles bei einer Kabinettssitzung dafür warb, den Schutz des Amazonasgebietes weiter aufzuweichen. Und das, obwohl Brasilien inzwischen weltweit die zweithöchste Infektionsrate mit dem Corona-Virus aufweist und obwohl die Vernichtung von Regenwald auf dem höchsten Stand seit elf Jahren liegt.

Für uns steht daher fest: Ein Abkommen, das die Klima- und Artenschutzkrise verschärft, Menschenrechte weiter bedroht und den Druck auf die Landwirtschaft erhöht, darf so nicht in Kraft treten! Schon gar nicht in Zeiten, in denen eine globale Pandemie bereits hunderttausende Menschenleben forderte und die Schattenseiten der globalisierten Weltwirtschaft besonders deutlich zutage treten lässt. 

Von der deutschen Bundesregierung, die ab Juli die EU-Ratspräsidentschaft übernehmen wird, fordern wir daher, das hoch umstrittene Abkommen nicht weiter voranzutreiben! 

+ + + Profit aus der Pandemie? Konzernklagen gegen Corona-Maßnahmen + + +

Während Regierungen auf der ganzen Welt versuchen, die Coronakrise in den Griff zu kriegen, bereiten Anwaltskanzleien bereits Klagen gegen die staatlichen Maßnahmen vor. Staaten könnten bald mit Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe konfrontiert werden, weil sie ihre Bevölkerung vor den Folgen der Pandemie schützen wollen. 

Die Nichtregierungsorganisationen Corporate Europe Observatory und Transnational Institute analysierten dutzende Briefings und Webinare von Kanzleien und befürchten, dass eine „pandemische Prozesswelle“ drohen könnte – die Süddeutsche Zeitung, der Spiegel sowie der ORF berichteten. Auch der Völkerrechtler Markus Krajewski beleuchtete die Möglichkeit derartiger Klagen in einem Interview.

+ + + CETA in Hamburg + + +

Anlässlich der Koalitionsverhandlungen in Hamburg veröffentlichte das Netzwerk Gerechter Welthandel Mitte April gemeinsam mit neun Hamburger Organisationen und Gruppen einen Offenen Brief an SPD und Bündnis90/Die Grünen. Darin forderten wir, das EU-Kanada-Abkommen CETA in den Koalitionsgesprächen zu berücksichtigen und im Koalitionsvertrag ein Nein zu CETA bei der Bundesrats-Abstimmung festzuhalten. Am Dienstag veröffentlichte die neue Hamburger Regierungskoalition aus SPD und Grünen nun ihren Koalitionsvertrag, am Wochenende werden die Mitglieder beider Parteien darüber abstimmen. Aus handelspolitischer Sicht ist der Inhalt enttäuschend, CETA findet keine Erwähnung.

Dennoch werden wir weiterhin dafür eintreten, CETA im Bundesrat abzulehnen. Eine klare Haltung der Landesregierungen in dieser Frage ist wichtig – denn im Bundesrat ist eine Mehrheit für CETA alles andere als sicher: 11 von 16 Bundesländer werden derzeit unter Beteiligung der Grünen regiert, die sich bisher auf Bundesebene immer klar gegen CETA positioniert haben. Wenn sie diese Position auch auf Landesebene beibehalten, wird die nötige Mehrheit an Ja-Stimmen für das Abkommen nicht erreicht.

+ + + CETA in Luxemburg + + +

Am 6. Mai hat Luxemburg als 14. EU-Mitgliedstaat das EU-Kanada-Abkommen ratifiziert. 31 Abgeordnete stimmten dafür, acht Abgeordnete aus den Oppositionsparteien stimmten dagegen. Die größte Oppositionspartei der Christdemokraten nahm nicht an der Abstimmung teil.

Umwelt-, Entwicklungs- und Verbraucherschutzorganisationen sowie Gewerkschaften hatten in den Tagen zuvor ihre Kritik am Abkommen erneuert und protestierten trotz Corona-bedingter Einschränkungen vor dem Parlamentsgebäude. Die Oppositionsparteien hatten geschlossen gefordert, die Abstimmung zu verschieben, was die Regierungsparteien aus Liberaldemokraten, Sozialdemokraten und Grünen jedoch verhinderten. Die Tageszeitungen Luxemburger Wort sowie Lëtzebuerger Journal berichteten. 

+ + + „Stoppt CETA!“-Konferenz: digital und erfolgreich + + +

Gemeinsam mit mehreren bundesweiten Organisationen sowie lokalen freihandelskritischen Bündnissen führte das Netzwerk Gerechter Welthandel am 16. und 17. Mai eine Online-Konferenz zum EU-Kanada-Abkommen CETA durch. Etwa 100 Personen aus nahezu allen Bundesländern trafen sich im digitalen Raum, um sich zum aktuellen Stand der Ratifizierung, zu den bisherigen Auswirkungen der vorläufigen Anwendung sowie zu einzelnen Details des Abkommens auszutauschen. Gemeinsam wurden Aktionsideen entwickelt und Vorbereitungen getroffen für die Zeit, in der CETA abermals den Deutschen Bundestag und Bundesrat beschäftigen und zur Ratifizierung anstehen wird. Nähere Informationen zur Konferenz finden sich weiterhin unter www.gerechter-welthandel.org/ceta.

+ + + Veröffentlichungen + + +

Hintergrund: Investor-Staat-Klagen und Finanzdienstleistungen

Das Hintergrundpapier von WEED beschreibt die problematische Wirkung von Investor-Staat-Klagen gegen Staaten im Bereich Finanzdienstleistungen. Im Anhang gibt es eine Liste mit allen Fällen vor der Schiedsstelle ICSID.

Studie: Wie Handelsverträge zu einer nachhaltigeren Weltwirtschaft beitragen könnten

Handelsverträge gefährden in vielen Fällen ambitionierten Umwelt- und Klimaschutz. Das muss aber nicht so sein. In dieser umfangreichen, englischsprachigen Studie werden eine Reihe von innovativen und praktischen Vorschlägen gemacht, wie Umwelt- und Klimaschutz in Handelsverträge integriert werden kann. Diese Vorschläge sind unmittelbar anwendbar und stellen somit eine wichtige Referenz für Entscheidungsträger*innen und Zivilgesellschaft dar, die sich für eine nachhaltigere Handelspolitik einsetzen.

Herausgegeben von Attac, BUND, Forum Umwelt und Entwicklung, NaturFreunde und PowerShift

EU-Mercosur: Zweierlei Maß bei Ackergiften
Wie die EU und deutsche Unternehmen vom Handel mit für die Artenvielfalt gefährlichen Pestiziden profitieren

Die Kurzanalyse von Greenpeace belegt, wie die beiden deutschen Unternehmen BASF und Bayer mit Hilfe des EU-Mercosur-Abkommens ihren hochgefährlichen und Bienen gefährdenden Pestizide in Brasilien verstärkt vermarkten können

Gefährliche Pestizide von Bayer und BASF – ein globales Geschäft mit Doppelstandards

Die Studie von INKOTA, MISEREOR, der Rosa-Luxemburg-Stiftung sowie Partnerorganisationen in Südafrika und Brasilien beleuchtet exemplarisch die Situation in Südafrika und Brasilien und zeigt, wie die Doppelstandards der deutschen Konzerne die Gesundheit von Landarbeiter*innen in Südafrika und von indigenen Gruppen in Brasilien gefährdet. 

www.inkota.de/studie-bayer-basf

„Land ist unser Leben“

Diese Online-Reportage der Agrar Koordination zeigt Familien im Süden Brasiliens, die für ein Leben ohne Agrar-Gifte kämpfen. Statt den Pestizideinsatz und -export (auch mit Hilfe von Handelsabkommen) auszuweiten, liegt die Lösung in der Förderung und Unterstützung agrarökologischer Anbaumethoden. 

https://www.agrarkoordination.de/projekte/agraroekologie-in-brasilien/

Pandemie im Treibhaus: Der Kampf fossiler Konzerne gegen ihre Entwertung

Nicht wenige Menschen glauben, der Corona-Shutdown berge auch Chancen, vor allem für eine Bewältigung der Klimakrise. Doch mehrere Faktoren stimmen skeptisch, darunter die ungebrochene Macht der fossilen Konzerne. Denn die können sich auf ein vielfältiges Netz der Protektion stützen, das die Industriestaaten mit ihrer Geld-, Wirtschafts- und Handelspolitik gewebt haben.

https://thomas-fritz.org/default/pandemie-im-treibhaus-der-kampf-der-fossilen-industrie-gegen-ihre-entwertung

+ + + Termine + + +

Webinar: Zukunft der Handelspolitik nach Corona

18. Juni, 18-19 Uhr (online)

In diesem Webinar wollen wir zusammen mit Anna Cavazzini (Bündnis90/Die Grünen, Mitglied des Europäischen Parlaments) und Prof. Christoph Scherrer (Universität Kassel) über die Zukunft der Globalisierung sprechen. Wie wird sich der Welthandel durch das Coronavirus verändern? Und welche Möglichkeiten ergeben sich für die Zivilgesellschaft, die Handelspolitik fairer zu gestalten?

Anmeldung unter:  https://attendee.gotowebinar.com/register/2864508573165162511

Sie wollen noch mehr Informationen zur Handelspolitik? Dann besuchen Sie unsere Webseite www.gerechter-welthandel.org, unsere Facebook-Seite www.facebook.com/netzwerkgerechterwelthandel oder folgen Sie uns auf Twitter https://twitter.com/NetzWelthandel.

Der nächste Newsletter erscheint in ca. 4-6 Wochen.

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Forum Umwelt und Entwicklung

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Trumps Handelspolitik: Mit Protektionismus drohen, um weitere Liberalisierung zu erreichen

04.01.2018

Hans-Böckler-Stiftung

Neue Analyse

Was meint US-Präsident Donald Trump mit „America first“? Will er die USA vom Rest der Welt abschotten? Nein, erklären Wissenschaftler, die in einer von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Studie* das bisherige Handeln der Trump-Administration, die in Ansätzen formulierte Handelsagenda, ihre historischen Vorbilder sowie die Kräfteverhältnisse in Politik und Wirtschaft in den USA analysieren. Zentrales Ergebnis: In Wahrheit dürfte die amerikanische Regierung nicht auf Protektionismus aus sein, sondern auf mehr Liberalisierung. Die könnte vor allem der leistungsfähigen US-Digitalwirtschaft zu Gute kommen und Amazon, Google und Co. eine noch stärkere Marktposition einbringen.

Donald Trump wettert gegen den Freihandel. Er kündigt internationale Verträge auf. Und er droht, ausländische Produkte mit hohen Zöllen zu belegen. Es sieht alles danach aus, als wolle der US-Präsident die USA gegen den Rest der Welt abschotten. Doch dieser Eindruck trügt, erklären Prof. Dr. Christoph Scherrer, Elizabeth Abernathy und Kosmas Kotas von der Universität Kassel. Die Experten für politische Ökonomie haben analysiert, welche Strategie die US-Regierung – abseits der Rhetorik – verfolgt.

Die Trumpschen Drohungen dienten vor allem der Einschüchterung, erklären die Wissenschaftler. Wenn der US-Präsident über die angeblich „unfairen“ Handelspraktiken anderer Nationen schimpft, dann gehe es ihm in Wahrheit nicht darum, den Zugang zum US-Markt einzuschränken und Importe zu erschweren. Er wolle die internationalen Handelspartner unter Druck setzen und zu Zugeständnissen zwingen. Die Neuverhandlung von Freihandelsverträgen solle US-Unternehmen den Zugang zu ausländischen Märkten erleichtern. Beobachten lasse sich dieses Muster beispielsweise bei den Verhandlungen um eine Fortführung des nordamerikanischen Freihandelsabkommens Nafta, das Trump zuvor als „schlechtesten Deal aller Zeiten“ kritisiert hatte.

 

–  Nervosität unter Handelspartnern –

Welche Druckmittel hat Trump in der Hand? Die USA haben ein riesiges Handelsbilanzdefizit angehäuft, sie importieren weit mehr, als sie exportieren. Im Jahr 2016 lag das Defizit im Handel mit Waren bei fast 800 Milliarden Dollar (siehe auch die Infografik im Böckler Impuls; Link unten). Allein gegenüber Deutschland, dem Trump vorwirft, es manipuliere den Euro, um günstiger exportieren zu können, entstand ein Defizit von mehr als 60 Milliarden Dollar. Das stelle nicht zwangsläufig ein Zeichen von Schwäche dar, erklären die Wissenschaftler. Denn hinter den großen Mengen, die die Amerikaner importieren, stecke eben auch eine immense Kaufkraft. Länder wie China, Deutschland oder Mexiko seien darauf angewiesen, dass Amerikaner ihre Produkte kaufen. Mit der Drohung, den Zugang zum US-Markt zu beschränken, sorge Trump zuerst für Nervosität unter den Handelspartnern, um sie anschließend in Verhandlungen gefügig zu machen. „Mit dem größten Markt und dem höchsten Handelsbilanzdefizit sind die USA in einer starken Position gegenüber anderen Nationen“, schreiben die Experten. Nur die Europäische Union könne dem etwas entgegen setzen – aus diesem Grund verhandele Trump lieber mit den einzelnen Mitgliedstaaten als mit der EU.

 

– Parallele zur Politik von Ronald Reagan –

Dass ein US-Präsident ein hohes Handelsbilanzdefizit als Waffe in einem weltweiten Handelskrieg einsetzt, ist nicht neu: Ronald Reagan habe in den 1980er-Jahren ebenfalls mit der Abschottung des US-Marktes gedroht, erklären Scherrer, Abernathy und Kotas. Der Entwurf für ein neues Handelsgesetz sah damals einen 25-prozentigen Zusatzzoll für all jene Länder vor, die einen hohen Überschuss im Handel mit den USA erzielten und zugleich ihre Märkte mit „unfairen“ Handelsbarrieren schützten. Gemeint war vor allem Japan. Von diesen ursprünglichen protektionistischen Forderungen blieb im letztlich verabschiedeten Außenhandelsgesetz wenig übrig. Dafür räumte das Gesetz dem Präsidenten weitreichende Befugnisse ein, Verhandlungen über Zölle und über nicht-tarifäre Handelshemmnisse zu führen – und damit andere Länder unter Druck zu setzen. Die US-Regierung nutzte dies für unilaterale Sanktionen gegen Handelspartner, die sie beschuldigte, ihre Märkte nicht in ausreichendem Maße geöffnet zu haben. Reagan sei damit das handelspolitische Vorbild für Trump, schreiben die Forscher.

Auch in der Trade Agenda 2017, die die handelspolitische Strategie der aktuellen US-Regierung skizziert, liege die Betonung auf dem „Niederreißen von unfairen Handelsbarrieren auf anderen Märkten“. Es sollten „alle möglichen Hebel zur Öffnung fremder Märkte“ in Bewegung gesetzt werden, heißt es darin. An die Stelle multilateraler Verhandlungen sollten bilaterale Verhandlungen treten. Auch wenn die Trade Agenda an vielen Stellen vage bleibt, so macht sie doch klar, welche Ziele die USA mit ihrer Handelspolitik verfolgen: An erster Stelle stehe die Sicherung des geistigen Eigentums amerikanischer Unternehmen. Auf der Prioritätenliste folgten der ungehinderte Datenfluss und die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen. Davon dürften vor allem IT-Firmen aus den USA profitieren, deren Geschäftsmodelle auf der weltweiten Verarbeitung von Daten beruhen. Die Handelsagenda benennt außerdem die Praktiken, die angeblich US-Unternehmen schädigen: Subventionen ausländischer Regierungen, das Verhalten von Unternehmen in Staatsbesitz und Währungsmanipulation.

„Die Trump-Präsidentschaft steht noch am Anfang und in vielerlei Hinsicht stark unter Druck. Deshalb bleibt die Bewertung ihrer handelspolitischen Agenda unter Vorbehalt“, schreiben die Autoren. Gleichwohl gebe es klare Indizien dafür, dass Trump zwar mit Protektionismus droht, die „America-First-Strategie“ tatsächlich aber auf den Zugang für Amerikas technologisch führende Firmen zu anderen Ländern abzielt, also letztlich auf mehr Liberalisierung.

 

– Dominante Digitalwirtschaft –

Was bedeutet das für die deutsche Wirtschaft? Die deutsche Exportindustrie müsse keinen allgemeinen Protektionismus fürchten, schreiben Scherrer, Abernathy und Kotas. Wenn, dann würden protektionistische Maßnahmen eher selektiv zum Schutz besonders betroffener und politisch wichtiger Industriezweige wie Kohle und Stahl angewendet. Die deutsche Autoindustrie sei hingegen nicht ohne Verbündete in den USA. Zum einen lehnten auch die amerikanischen Hersteller generelle Beschränkungen des Handels ab. Zum anderen könnten die deutschen Konzerne mit politischer Unterstützung in den Bundesstaaten rechnen, in denen sie Werke betreiben. Von den mehr als 850 000 Autos, die deutsche Autobauer 2016 in den USA hergestellt haben, wurden fast zwei Drittel exportiert. Die deutschen Unternehmen tragen damit zum Exporterfolg der USA bei. Die Situation für die deutsche Chemieindustrie in den USA sei ähnlich, so die Forscher.

Allerdings könnte es für deutsche und europäische Unternehmen in einem anderen Bereich ungemütlich werden. Im Windschatten der Trumpschen Handelspolitik könnte die jetzt schon „äußerst konkurrenzfähige US-amerikanische digitale Wirtschaft“ ihre Dominanz weiter ausbauen. „Im Bereich des Online-Handels, der stark vom amerikanischen Konzern Amazon dominiert wird, kann dies nicht nur Folgen für deutsche Handelsfirmen haben, sondern auch für Anbieter von Gütern und Dienstleistungen, indem sie in Abhängigkeit der amerikanischen Verkaufsplattformen geraten“, erklären die Experten. Und auch die Beschäftigten in öffentlichen Unternehmen seien durch Trumps Strategie bedroht, da die USA in Handelsverhandlungen eine Öffnung des öffentlichen Sektors fordern.

 

*Christoph Scherrer, Elizabeth Abernathy, Kosmas Kotas: Trumps handels- und industriepolitische Agenda: Mehr Liberalisierung, Working Paper der Forschungsförderung in der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 53, Dezember 2017

Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_WP_053_2017.pdf

 

Infografik zum Download: https://www.boeckler.de/fotostrecke_boeckler_impuls-r.htm?id=112020&chunk=1

Newsletter Netzwerk Gerechter Welthandel

Gerechter Welthandel

Liebe Leserinnen und Leser,

liebe Interessierte an einer neuen Handelspolitik,

 

vor gut zwei Jahren, im Oktober 2015, hat die erste Großdemonstration gegen TTIP und CETA in Berlin stattgefunden. Eine Viertelmillion Menschen – darunter vielleicht auch Sie selbst? –  hat damals gegen eine Handelspolitik protestiert, die den „Wert“ des Freihandels über die Werte ökologischer und sozialer Regeln stellt, und die Investoren und Konzerne mit gefährlichen Sonderklagerechten ausstattet.

 

Unser Protest hat die handelspolitischen Debatten in Deutschland und Europa verändert. Nun kommt es darauf an, den Debatten auch einen politischen Richtungswechsel folgen zu lassen. Ein erster Schritt dazu wäre die Nicht-Ratifizierung von CETA  durch den Bundestag – und um dies zu fordern, hat sich das Netzwerk gestern mit einem Offenen Brief an CDU, CSU, FDP und Bündnis90/Die Grünen gewandt. Die vier Parteien befinden sich derzeit im Endspurt der Jamaika-Sondierungsverhandlungen und werden in Kürze über die Aufnahme von Koalitionsgesprächen entscheiden, in der sie die politischen Leitlinien für die nächsten vier Jahre festschreiben würden.

 

In diesem Newsletter berichten wir in aller Kürze über unsere Forderungen an die zukünftigen Koalitionspartner sowie über andere aktuelle Geschehnisse in der Handels- und Investitionspolitik und weisen auf relevante Termine und Publikationen hin.

 

 

+ + + Was bedeutet Jamaika für die Handelspolitik? + + +

Seien wir ehrlich – eine Jamaika-Koalition bietet nicht die besten Voraussetzungen für eine progressive Handelspolitik. CDU/CSU haben sich in ihrem Wahlprogramm klar als Befürworter der bisherigen Handelsabkommen positioniert, und die FDP hat sich zwar für hohe Umwelt-, Verbraucherschutz-, Gesundheits- und Sozialstandards ausgesprochen, fordert jedoch die Beibehaltung des Investitionsschutzes in allen EU-Handelsabkommen. Bündnis90/Die Grünen haben sich in der Vergangenheit klar gegen TTIP und CETA positioniert und sind 2015 und 2016 als Unterstützer unserer Großdemonstrationen aufgetreten. Nun sind sie in der Pflicht, diese Position auch während der Koalitionsverhandlungen und als Teil einer Jamaika-Regierung beizubehalten.

 

Das Abkommen der EU mit Kanada, CETA, wurde auf EU-Ebene bereits angenommen. Bis zur Ratifizierung durch die Parlamente aller Mitgliedstaaten ist es seit September für diejenigen Bereiche, die unstrittig in der Zuständigkeit der EU liegen, vorläufig in Kraft. In der kommenden Legislaturperiode wird CETA wahrscheinlich auch in Deutschland zur Abstimmung stehen – und kann sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat noch gestoppt werden.

 

Unseren Offenen Brief an die vier beteiligten Parteien der Sondierungsverhandlungen können Sie hier lesen: www.gerechter-welthandel.org/2017/11/15/offener-brief

 

Bereits am 1. November, einen Tag vor den Sondierungsgesprächen zum Thema Handel, hatten die kritischen Mitglieder des TTIP-Beirats im Bundeswirtschaftsministeriums – einige davon auch Mitglied im Netzwerk Gerechter Welthandel – zur Pressekonferenz geladen und ihr Positionspapier vorgestellt: Für einen fairen Welthandel: Ein Konzept für eine alternative Handelspolitik.

 

 

+ + + Globales ISDS + + +

Unser Protest gegen die aktuellen Handelsabkommen und die darin festgeschriebenen Sonderklagerechte für Investoren und Konzerne (ISDS) konnte auch von der EU-Kommission nicht ignoriert werden. Doch statt die Sonderklagerechte auf den Müllhaufen der Geschichte zu verbannen, versucht sie derzeit, sie in das neue Korsett eines „globalen ISDS“ zu verpacken. Das Verhandlungsmandat für einen so genannten „Multilateralen Investitionsgerichtshof“ (MIC) hat sie bereits veröffentlicht. Diesem müssen die EU-Mitgliedsstaaten jetzt im EU-Rat zustimmen. Dann können in Kürze die Verhandlungen mit anderen Staaten unter dem Dach der UN-Kommission für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) beginnen. Sollte sich die EU-Kommission mit diesem Vorschlag durchsetzen, bedeutet das nichts weniger als eine weitere Ausweitung, Festschreibung und internationale Legitimierung der umstrittenen Konzernklagerechte.

 

Ein erstes Positionspapier zum Vorschlag der EU-Kommission wurde vom Seattles to Brussels Network erstellt, es  ist in deutscher Sprache online verfügbar: Auf Messers Schneide – Gefährliche Weichenstellung für ISDS. Weitere Publikationen zum Globalen ISDS werden in Kürze erscheinen.

 

Das Netzwerk Gerechter Welthandel wird zudem gemeinsam mit PowerShift und Corporate Europe Observatory ein Webinar zum MIC anbieten. Es findet statt am Montag, 18.12. von 15:30-17 Uhr. Mehr Informationen und die Möglichkeit zur Registrierung gibt es in Kürze unter https://attendee.gotowebinar.com/register/1332257735229115393.

 

 

+ + + Verhandlungen der EU mit Mexiko und Mercosur + + +

Zu den zahlreichen Staaten, mit denen die EU derzeit über Handelsabkommen verhandelt, gehören auch die Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Uruguay und Paraguay. Seit Mitte letzten Jahres wird zudem das Abkommen mit Mexiko neu verhandelt; beide Verhandlungen sollen bis Ende dieses Jahres abgeschlossen werden. Das EU-Mercosur-Abkommen könnte verheerende Auswirkungen auf die europäische Landwirtschaft haben, denn die lateinamerikanischen Länder fordern eine Ausweitung der Rindfleisch- und Zuckerexporte in die EU sowie eine Senkung der Zölle. Dies würde den Druck auf die landwirtschaftlichen Produzenten in der EU weiter verstärken; Arbeitsplätze in der europäischen Landwirtschaft sowie EU-Lebensmittelstandards wären in Gefahr.

 

Mehr Informationen zu den Neuverhandlungen des EU-Mexiko-Abkommens gibt es in der Studie „Menschenrechte auf dem Abstellgleis. Die Neuverhandlungen des EU-Handelsabkommens mit Mexiko“ oder in der 4-seitigen Zusammenfassung.

 

 

+ + + EU-Indonesien + + +

Mittlerweile hat die dritte Verhandlungsrunde zum geplanten Handels- und Investitionsabkommen der EU mit Indonesien stattgefunden, einen Bericht sowie weitere Dokumente hat die EU-Kommission Ende September auf ihrer Webseite veröffentlicht. Besonders brisant: Die EU will Indonesien wieder Konzernklagerechte aufdrängen. Das Land hatte alle seine alten Verträge mit Konzernklagerechten gekündigt und ein eigenes Modell-BIT, ein Muster für bilaterale Investitionsabkommen, entwickelt. Solche Versuche, aus dem System der Konzernklagerechte auszusteigen, werden durch das Drängen der EU stark erschwert. Ein weiteres aggressives Interesse der EU gilt dem Bergbau; Indonesien hingegen hat Interesse am Export von Palmöl. Beide Bereiche sind aufgrund ihrer Auswirkungen auf Umwelt und Menschenrechte hoch umstritten! Die nächste Verhandlungsrunde soll Anfang nächsten Jahres in Indonesien stattfinden.

 

 

+ + + JEFTA + + +

Auch die Verhandlungen zum Abkommen der EU mit Japan JEFTA (Japan-European Union Free Trade Agreements) schreiten voran – oder auch nicht: Zu unterschiedlich sind die Verhandlungspositionen in Bereichen wie dem Investitionsschutz oder den Datenschutzbestimmungen im Onlinehandel. Das Ziel der Europäischen Kommission, die Verhandlungen bis Ende des Jahres abzuschließen, dürfte nicht mehr zu erreichen sein.

 

 

+ + + Veröffentlichungen + + +

Alles rechtens? Konzernklagen gegen lateinamerikanische Staaten

Klagen von Unternehmen gegen Staaten sorgen auch in Lateinamerika seit Jahren für große Unruhe. Ein Dossier thematisiert die zweifelhafte Schiedsgerichtsbarkeit und stellt verschiedene Fälle vor.

Dossier vom Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile-Lateinamerika (FDCL) und Lateinamerika Nachrichten, 1.9.2017

https://www.fdcl.org/publication/2017-09-01-alles-rechtens/

 

CETA und Landwirtschaft: Na dann Mahlzeit!

Das EU-Kanada-Abkommen bedroht die europäischen Lebensmittel- und Agrarstandards

Hintergrundpapiere von Greenpeace, Institute for Agriculture and Trade Policy (IATP) und dem Canadian Centre for Policy Alternatives (CCPA), 21.9.2017

http://www.greenpeace.de/themen/umwelt-gesellschaft/wirtschaft/na-dann-mahlzeit

 

Artikel dazu in der ZEIT:

Das Chlorhuhn ist ein Lachs

Jetzt gilt das Handelsabkommen Ceta mit Kanada. Wird bei uns bald gentechnisch veränderter Fisch verkauft?

Von Petra Pinzler, 20.9.2017

http://www.zeit.de/2017/39/ceta-kanada-handelsabkommen-genmanipulation-fisch/komplettansicht

 

Freiheit für wen? Eine Kritik des „freien Handels“

Eröffnungsvortrag von Jürgen Maier, Geschäftsführer des Forum Umwelt und Entwicklung, für die Tagung „‚Frei und fair?‘ Internationaler Agrarhandel im Interesse von Mensch und Umwelt“

Hofgeismar 22.9.2017

http://www.forumue.de/freiheit-fuer-wen-eine-kritik-des-freien-handels/

 

Handel mit dem Maghreb – Frei oder fair?

Vortrag von Jürgen Maier, Geschäftsführer des Forum Umwelt und Entwicklung, im Rahmen der Diskussionsveranstaltung „Frei oder fair? – Handel mit dem Maghreb” der Deutsch-Maghrebinischen Gesellschaft

Bonn, 17.10.2017

http://www.forumue.de/handel-mit-dem-maghreb-frei-oder-fair

 

Raubbau im Rohstoffsektor: Wie Konzerne mit Investorenklagen ihre Interessen durchsetzen

Factsheet von PowerShift zu den Wurzeln des Investitionsschutzes und zu aktuellen Fällen, in denen z.B. Bergbauunternehmen Investorenklagen nutzen, um souveräne Rohstoffpolitik und Umweltgesetze im globalen Süden zu verhindern.

PowerShift e.V., Oktober 2017

https://power-shift.de/wordpress/wp-content/uploads/2017/10/factsheet_investorenklagen_web-2.pdf

 

Nachhaltigkeitskapitel: die zarteste Versuchung seit es Neoliberalismus gibt

Warum CETA und Co mit Nachhaltigkeitskapiteln nicht weniger gefährlich für Umwelt und Menschen werden

Forum Umwelt und Entwicklung, Oktober 2017

http://www.forumue.de/wp-content/uploads/2017/11/Nachhaltigkeitskapitel-und-EU-Handelspolitik.pdf

 

 

+ + + Termine + + +

 

Die Großen fressen die Kleinen: Konzerne fusionieren – bleibt der Wettbewerb auf der Strecke?

  1. Zivilgesellschaftliches Außenwirtschaftsforum in Berlin

Montag, 27. November, 18 Uhr

Eine Veranstaltung vom Forum Umwelt und Entwicklung und UnternehmensGrün

Ort: Langenbeck-Virchow-Haus, Luisenstr. 58/59, 10117 Berlin-Mitte

http://www.forumue.de/die-grossen-fressen-die-kleinen-konzerne-fusionieren-bleibt-der-wettbewerb-auf-der-strecke-17-aussenwirtschaftsforum/

 

Webinar „Globales ISDS!? Der EU-Vorschlag für einen multilateralen Investitionsgerichtshof (MIC)“

Montag, 18. Dezember, 15 Uhr

Veranstaltet vom Netzwerk Gerechter Welthandel, PowerShift und Corporate Europe Observatory

Mehr Informationen und Registrierung in Kürze unter https://attendee.gotowebinar.com/register/1332257735229115393

 

! Termin vormerken:

Samstag, 20. Januar 2018, 11 Uhr, Hauptbahnhof Berlin, Demonstration zur Grünen Woche:

Für eine zukunftsfähige Agrar- und Ernährungspolitik: Der Agrarindustrie die Stirn bieten!

Gemeinsam für eine bäuerlich-ökologischere Landwirtschaft, gesundes Essen, artgerechte Tierhaltung, globale Bauernrechte und fairen Handel!

http://wir-haben-es-satt.de

 

 

 

 

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Der nächste Newsletter erscheint in ca. 4-6 Wochen.

 

 

Mit vielen Grüßen

Anne Bundschuh

für das Netzwerk Gerechter Welthandel

BUND lobt EuGH-Urteil zu Handelsabkommen

Pressemitteilung vom 16. Mai 2017

 

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Brüssel/Berlin/Luxemburg: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) reagierte erfreut auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Beteiligung nationaler Parlamente beim Aushandeln von Freihandelsabkommen. „Erneut stärkt ein EU-Gericht demokratische Rechte bei der Aushandlung von Freihandelsverträgen, das ist ein großer Erfolg für die Demokratie in Europa. Dass nationale und regionale Parlamente künftig über Abkommen à la Ceta und TTIP abstimmen werden, lässt uns hoffen, dass ökologisch und sozial fragwürdige Handelsverträge zu Fall gebracht werden können. Der Versuch der Kommission, die Parlamente der Mitgliedstaaten auszubooten, endete in einer Bauchlandung. Es ist gut, dass der anmaßende Hochmut von EU-Handelspolitikern einen deutlichen Dämpfer erhalten hat“, sagte der stellvertretende BUND-Vorsitzende Ernst-Christoph Stolper.

27.04.17: Treffen Berliner Bündnis TTIP | CETA | TISA stoppen!

NaturFreunde TTIP Demo

 

Wir treffen uns

Donnerstag, 27.04.2017

19.00 Uhr

Greenpeace Berlin, Chausseestraße 84, 10115 Berlin (U6, U-Bhf.: Schwartzkopfstr.)

 

Vorgeschlagene TOPS:

 

  1. Infos bundesweite Treffen
  2. Aktion 1. Mai, DGB-Fest
  3. TiSA-Veranstaltungen
  4. Werbeaktion G20-Protestwelle
  5. Wahlprüfsteine
  6. Veranstaltung „Warum freuen wir uns nicht über Trump?“
  7. Was sonst noch ist

 

Über Euer Kommen freuen wir uns

 

Uwe

Zum Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TISA stoppen gehören:

NaturFreunde Berlin, Greenpeace Berlin, Berliner Wassertisch, DGB Region Berlin, GRÜNE LIGA, Attac Berlin, BUNDjugend Berlin, Mehr Demokratie, Arbeitskreis Internationalismus (IG Metall Berlin), Gen-ethisches Netzwerk, Anti Atom Berlin, Powershift, BUND Berlin, FIAN Berlin

Kundgebung: CETA im Europäischen Parlament stoppen!

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In der nächsten Sitzungswoche des Europäischen Parlaments wird die abschließende Abstimmung zum Freihandelsabkommen EU-Kanada (CETA) stattfinden.

Eine entscheidende Rolle kommt den Mitgliedern der deutschen Delegationen in den großen Fraktionen im Europäischen Parlament zukommen. Deshalb werden wir am Montag, 13. Februar 2017 eine Kundgebung vor der deutschen Vertretung des Europäischen Parlaments abhalten, um die Abgeordneten auffordern, mit Nein zu stimmen.

Mit einer großen Wahlurne werden wir für ein Nein bei der CETA-Abstimmung werben und dann mit einer Menschenkette die NEIN-Voten symbolisch zur EU-Vertretung bringen.

 

 

Wir treffen uns zur

Montag, 13. Februar 2017

12.00 Uhr

vor der EU-Vertretung, Unter den Linden 78, 10117 Berlin

 

 

Es lädt ein

Berliner Bündnis TTIP | CETA | TISA stopen

 

Im Berliner Bündnis TTIP | CETA | TiSA stoppen! arbeiten zusammen:

NaturFreunde Berlin, Greenpeace Berlin, Berliner Wassertisch, GRÜNE LIGA, Attac Berlin, BUNDjugend Berlin, Mehr Demokratie, Arbeitskreis Internationalismus (IG Metall Berlin), Gen-ethisches Netzwerk, Anti Atom Berlin, Powershift, BUND Berlin, FIAN Berlin, DGB Berlin

14. Zivilgesellschaftliches Außenwirtschaftsforum Gesundheit unter Freihandels-Vorbehalt?

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Die Auswirkungen der EU-Freihandelsabkommen auf das Recht auf Gesundheit

Termin: 2. März 2017, Einlass: 18 Uhr

Ort: Langenbeck-Virchow-Haus, Luisenstr. 58/59, 10117 Berlin

Öffentliche Dienstleistungen sind durch die geplanten Freihandels-Abkommen der EU einem starken Kommerzialisierungsdruck ausgesetzt. In der EU-Handelspolitik wird der Gesundheitssektor primär als Markt definiert, als Dienstleistungssektor wie andere auch. Pharmaunternehmen und ihre Verbände gehören zu den aktivsten Lobbyisten in der Politik in Brüssel und Berlin. Auch Krankenhauskonzerne und private Versicherungsunternehmen erhoffen sich profitable Geschäfte von Privatisierungen bislang öffentlicher Daseinsvorsorge. Marktöffnung und Deregulierung gehören zum Standardrepertoire der »modernen« EU-Freihandelsabkommen.

Mit geplanten Abkommen wie dem Dienstleistungs-Abkommen TiSA, dem USA-Abkommen TTIP, dem Kanada-Abkommen CETA aber auch dem zwischen Europa und den AKP-Staaten ausgehandelten EPA wird auch der Gesundheitssektor dem Druck auf mehr Kommerzialisierung und einem erhöhten Privatisierungsdruck ausgesetzt sein. Multinationale Investoren im Gesundheitssektor erhalten zusätzliche Klagerechte gegen unerwünschte Regulierung und Marktzugangsrechte. Neben Auswirkungen auf die Gesundheitssysteme haben Freihandelsabkommen eine erhebliche Bedeutung für die globale Gesundheit, weil sie die sozialen und politischen Bedingungen von Gesundheit negativ beeinflussen. Das Recht auf den Zugang zu Gesundheitsversorgung und die notwendige Regulierung von öffentlichen Gütern spielt dagegen in Handelsverträgen keine Rolle. Wer gewinnt, wer verliert mit solchen Verträgen?

Wir wollen gemeinsam mit Ihnen zu Fragen diskutieren, was die geplanten Abkommen wie TiSA, TTIP CETA und EPA für den Gesundheitssektor bedeuten. Welche Auswirkungen haben sie auf den Verbraucherschutz, für die Beschäftigten, für Schwellen- und Entwicklungsländer?

Eine Veranstaltung von medico international, Forum Umwelt und Entwicklung und ver.di.

Mit einer Keynote von

Sophie Bloemen, The Commons Network (tbc)

und einer Gesprächsrunde mit u.a.

Martin Beckmann von ver.di und Anne Jung von medico international.

Einlass ab 18 Uhr. Im Anschluss findet ein kleiner Empfang statt.

 

Um Anmeldung wird gebeten an: grotefendt@forumue.de

TiSA: Öffentliche Dienstleistung Kultur ist in Gefahr!

Pressemitteilung

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Wikileaks hat neue Unterlagen zu TiSA ins Netz gestellte

 

Berlin, den 19.10.2016. Die EU-Kommission und auch die deutsche Bundesregierung haben bislang immer behauptet, öffentliche Dienstleistungen seien von den TiSA-Verhandlungen ausgenommen. Das stimmt nicht, das zeigen jetzt von Wikileaks ins Netz gestellte Unterlagen. Im allgemein gehaltenen Haupttext des geplanten Abkommens werden öffentliche Dienstleistungen so verstanden, dass sie hoheitlich ausgeübt, nicht auf kommerzieller Grundlage bereit gestellt und nicht im Wettbewerb zu anderen Dienstleistungsanbieter stehen dürfen (siehe hierzu TiSA-Core-Text). Doch solche Dienstleistungen gibt es im Kulturbereich so gut wie gar nicht mehr. In vielen Bereichen wurden ehemals öffentliche Kultureinrichtungen in eine privatrechtliche Form überführt, sie sind nicht kostenfrei und bei vielen gibt es auch privatwirtschaftliche Mitbewerber. Im Kulturbereich muss in der Regel eine Eintrittskarte beim Besuch eines öffentlichen Theaters oder eines Museums gelöst werden. Auch ist der Besuch im Kommunalen Kino oder Konzert nur selten kostenfrei. Auch die Leseausweise in Bibliotheken gibt es nur in Ausnahmefällen kostenlos.

Das Trade in Services Agreement (TiSA), das Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen, ist eine sich gerade in Verhandlung befindliche Sammlung von Vereinbarungen in Form eines völkerrechtlichen Vertrags zwischen 23 Parteien einschließlich der USA und der Europäischen Union. Das TiSA-Abkommen soll weltweit Dienstleistungen liberalisieren und stärkerem Wettbewerb aussetzen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Können die Marktregulierer eigentlich nie genug bekommen, offensichtlich nicht. CETA steht vor der vorläufigen Anwendung, TTIP wird trotz anders lautender Ansagen weiter verhandelt und jetzt zeigt auch TiSA sein gefährliches Gesicht. Es ist ein schmutziger Trick, wenn nur öffentliche Dienstleistungen vor TiSA geschützt werden sollen, wenn sie für den Verbraucher völlig kostenfrei sind. Das heißt nichts anderes, dass so gut wie keine öffentliche Kulturdienstleistung, da in der Regel immer ein Entgelt zu zahlen ist, von der Anwendung durch TiSA geschützt ist. Der Privatisierung und der Deregulierung sollen im Kulturbereich Tür und Tor geöffnet werden.“

Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. Oktober über Eilanträge zu CETA

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Mehr Demokratie, foodwatch und Campact setzen auf ein Verbot der vorläufigen Anwendung

 

+ Urteilsverkündung zu den Anträgen auf einstweilige Anordnung bereits am 13. Oktober

+ Das Gericht könnte die „vorläufige Anwendung“ des kompletten CETA-Vertrags untersagen.

+ Auch die Themen „Einstimmigkeit“ und „gemischtes Abkommen“ werden behandelt.

 

  1. September 2016. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. Oktober 2016, 10 Uhr, über mehrere Eilanträge, die darauf zielen, die vorläufige Anwendung des Handelsvertrages CETA zwischen der EU und Kanada vorerst zu verhindern. Neben der von Campact, foodwatch und Mehr Demokratie initiierten Verfassungsbeschwerde „Nein zu CETA“ werden drei weitere Verfassungsbeschwerde sowie eine Organklage der Partei Die Linke behandelt. Alle fünf Klägergruppen setzen darauf, dass das Gericht den deutschen Vertreter im Rat der Europäischen Union dazu verpflichtet, auf der entscheidenden Sitzung im Oktober gegen die vorläufige Anwendung von CETA zu stimmen.

 

„Solange das Gericht nicht im Hauptsacheverfahren darüber entschieden hat, ob CETA mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dürfen auch keine politischen Tatsachen geschaffen werden und genau das würde durch eine vorläufige Anwendung passieren“, erklärt Roman Huber, geschäftsführender Bundesvorstand des Vereins Mehr Demokratie. „Dafür spielt es auch keine Rolle, ob die Schiedsgerichte von der vorläufigen Anwendung ausgenommen werden. Die demokratisch nicht-legitimierten CETA-Ausschüsse würden auf jeden Fall vorläufig ihre Arbeit aufnehmen. Wir sind der Ansicht, dass dadurch die Rechte des Bundestags und des Europäischen Parlamentes beschnitten werden und setzen darauf, dass das Gericht das verhindert.“

 

„Das Bundesverfassungsgericht hört die CETA-Kritiker zu ihren zentralen Argumenten an. Das zeigt, dass sich die Kritikpunkte nicht einfach so beiseite wischen lassen, wie es Herr Gabriel und Frau Merkel gerne hätten“, ergänzt Thilo Bode, Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch. „Die vorläufige Anwendung eines demokratieschädlichen Vertrages ohne Abstimmung in den nationalen Parlamenten ist brandgefährlich, weil die negativen Auswirkungen des Abkommens Fakten schaffen – und zwar nicht vorläufig, sondern endgültig.“

 

Aus der Verhandlungsgliederung geht hervor, dass sich das Bundesverfassungsgericht auch mit der Rechtsnatur von CETA (gemischtes Abkommen oder reines EU-Abkommen?) sowie mit dem Ratifikationsverfahren (qualifizierte Mehrheit oder Einstimmigkeit bei der Zustimmung notwendig?) befassen wird. Die Klarstellungen zu diesen Punkten dürften für den weiteren Ratifikationsprozess auch in anderen Ländern von großer Bedeutung sein. So könnte etwa ein Veto der österreichischen Regierung das Abkommen zu Fall bringen, wenn CETA von allen Mitgliedstaaten einstimmig beschlossen werden muss. Am 13. Oktober ist bereits die Urteilsverkündung angesetzt – dort wird es nur um die sogenannten Anträge auf einstweilige Anordnung gehen. Die inhaltlichen Kritikpunkte der Beschwerdeführenden wird das Gericht später in einem Hauptsacheverfahren behandeln.

 

Links:

Terminsladung und Verhandlungsgliederung: https://www.ceta-verfassungsbeschwerde.de/wp-content/uploads/2016/09/2016-09-22_Muendliche_Verhandlung.pdf

 

Hintergrundpapier zur Verfassungsbeschwerde: https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/Hintergrundpapier_zur_CETA-Klage.pdf

 

Schriftsatz der Verfassungsbeschwerde und Zusammenfassung des Prozessvertreters: https://www.mehr-demokratie.de/ceta-verfassungsbeschwerde.html

NaturFreunde: Der Widerstand gegen CETA geht weiter

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Die Ideologie der Freihandelsabkommen muss gestoppt werden

 

Berlin, 23. September 2017 – Nach der gestrigen Abstimmung im Bundestag über den Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD „Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) ‒ Für freien und fairen Handel“ (Drucksache 18/9663) erklärt Uwe Hiksch, Mitglied des Bundesvorstandes der NaturFreunde Deutschlands:

 

Die Regierungskoalitionen haben es nach dem SPD-Konvent eilig. Nur drei Tage nach dem Konvent in Wolfsburg hat der Deutsche Bundestag gestern mit den Stimmen der beiden Regierungsfraktionen einen Antrag beschlossen, der eine vorläufige Anwendung von CETA ausdrücklich fordert. Dass fast 70 Prozent der Bevölkerung die Freihandelsabkommen ablehnen und am letzten Wochenende 320.000 Menschen bei sieben Großdemonstrationen eindrucksvoll ihre Ablehnung von TTIP und CETA gezeigt haben, ignoriert die Bundesregierung.

 

Leider haben sich die Befürchtungen der NaturFreunde bewahrheitet. Beim SPD-Konvent in Wolfsburg stimmte die Mehrheit der Delegierten für die weitere Verhandlung von CETA, weil in dem vorgelegten Antrag des SPD-Parteivorstandes umfangreiche Nachbesserungen gefordert werden. Davon ist im gestern beschlossenen Antrag von CDU/CSU und SPD nichts mehr zu finden. Lediglich im Begründungsteil des Antrages findet sich die allgemeine Aussage, dass der Deutsche Bundestag „die Bereitschaft der kanadischen Regierung, der Europäischen Kommission und der Bundesregierung im Rahmen des weiteren Verfahrens rechtsverbindliche Klärungen der noch offenen Fragen herbeizuführen“ begrüßt. Mit den sogenannten „roten Linien“ der SPD hat dieser Antrag im Bundestag nichts zu tun.

 

Die NaturFreunde bedauern, dass die meisten SPD-Abgeordneten diesem Antrag im Bundestag zugestimmt haben. Dieser Beschluss hat nur ein Ziel: Die schnellstmögliche vorläufige Anwendung des Freihandelsabkommens CETA möglich zu machen. Konkrete Forderungen nach Nachverhandlungen, wie sie beim SPD-Konvent in Wolfsburg beschlossen wurden, sind in diesem Antrag nicht zu finden. Es zeigt sich deutlich, dass die Zustimmung vieler kritischer Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten zu dem Leitantrag des SPD-Parteivorstandes in Wolfsburg zu keiner realen Veränderung der Planungen der Bundesregierung, das Freihandelsabkommen CETA unverändert durchzusetzen, geführt hat.

 

Widerstand gegen Freihandelsabkommen wird weiter intensiviert

Die NaturFreunde Deutschlands werden den Druck auf die Bundesregierung in den nächsten Wochen weiter erhöhen, damit diese der vorläufigen Anwendung des Freihandelsabkommens CETA im Rat der EU nicht zustimmt. Die zivilgesellschaftliche Bewegung gegen TTIP und CETA hat sich in den letzten beiden Jahren immer weiter internationalisiert. Gemeinsam mit ihren Schwesterorganisationen in den anderen Ländern der EU werden die NaturFreunde dafür kämpfen, dass möglichst viele Regierungen im EU-Rat gegen die vorläufige Anwendung von CETA stimmen. Die NaturFreunde unterstützen in diesem Zusammenhang die Forderungen in den Anträgen „Vorläufige Anwendung des CETA-Abkommens verweigern“ (Drucksache 18/8391) und „Dem CETA-Abkommen so nicht zustimmen“ (18/6201), die von den Fraktionen DIE LINKE beziehungsweise BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegt wurden.

 

Die NaturFreunde werden auch aktiv dazu beitragen, dass die Freihandelsabkommen im nächsten Jahr zu einem wichtigen Wahlkampfthema werden. Ausdrücklich werden wir die Kandidatinnen und Kandidaten für den Bundestag nach ihrer Haltung zu diesen Freihandelsabkommen fragen.

 

Die Bundesregierung wird damit scheitern, TTIP und CETA gegen die große Mehrheit der Menschen durchzusetzen. Nicht die Profite der großen transnationalen Konzerne, sondern die Forderungen der Mehrheit der Menschen in Deutschland und den Staaten der EU müssen endlich in den Fokus der Regierungspolitik rücken.

 

NaturFreunde aktiv im Widerstand gegen TTIP und CETA

Die NaturFreunde Deutschlands arbeiten aktiv in den Bündnissen „STOP CETA & TTIP – für einen gerechten Welthandel“ und „unfairHandelbar“ sowie der selbstorganisierten Europäischen Bürgerinitiative „STOP TTIP“ mit. Sie sind Mitglied im Trägerkreis der Großdemonstrationen vom 17. September 2017, die in sieben Städten stattgefunden haben.

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