Informationen und Infos über Anti-Atom, Antimilitarismus und NaturFreunde.

Beiträge mit Schlagwort ‘Kanada’

Canada sells out in revamped NAFTA deal

cropped-ttip-nf.jpg

03 Oct 2018   Comments Off on Canada sells out in revamped NAFTA deal

OTTAWA (Oct. 3, 2018) — Today, the Trade Justice Network, along with Common Frontiers and the Council of Canadians, released the following joint statement:

After weeks of intense negotiations behind closed doors, a renegotiated North American Free Trade Agreement (NAFTA) has emerged. Like the original NAFTA, the new U.S.-Mexico-Canada Agreement, or USMCA, falls short when it comes to protecting workers’ rights, the environment, farmer livelihoods and the health and wellbeing of people across the continent.

Early analysis shows that the new agreement fails to address many of the long-term problems caused by NAFTA: wage stagnation and rising inequality, deterioration of farmer livelihoods, inadequate protection of public services and environmental degradation. In fact, USMCA may worsen the situation for many communities and industries.

USMCA will undermine access to affordable medicines in Canada. The deal extends the patent protection term for biologic medicines to 10 years (from 8 years), thereby delaying the entry of generic drugs into the market and contributing to rising drug costs. This change will impede access to affordable medicines and make it more difficult to develop a pharmacare program in Canada.

The new deal grants U.S. farmers greater access to Canada’s dairy market. In a move similar to liberalization under the CPTPP (Comprehensive and Progressive Trans-Pacific Partnership), the North American deal opens up 3.59% of Canada’s supply management system. This will jeopardize the viability of supply management, which ensures decent farmer livelihoods and high quality, affordable products for consumers.

USMCA fails to offer genuine environmental protection. The deal contains limited environmental provisions and lacks an effective enforcement system, which will allow corporations to continue to evade environmental policies by shifting toxic pollution to countries with weaker environmental regulations. This illustrates a step in the wrong direction when it comes to tackling climate change and meeting Canada’s commitments under the Paris Agreement.

It is worth noting that the new agreement removes the Investor State Dispute Settlement (ISDS) mechanism between Canada and the US. Though long overdue, this move represents a huge win for the labour, environmental and social justice movements that have long called for the elimination of ISDS. Unfortunately, Mexico will continue to be subject to ISDS provisions.

Despite the Trudeau government’s commitment to negotiate strong provisions on labour rights, gender equality, Indigenous rights and environmental protection, as part of its Progressive Trade Agenda, USMCA fails to provide these tools for building a more just and sustainable economy that benefits people across the continent.

The Canadian government seems to have succumbed to the thinking that without NAFTA we would have no trade, although this myth has been disproved by experts. As a result, Canada sold out its “progressive trade” principles and the best interest of its communities and industries.

Much work remains to be done to improve the trading relationships across North America. Any new deal must be environmentally sustainable and benefit people across the continent, not just multinational corporations. We, Common Frontiers, the Council of Canadians and the Trade Justice Network, urge the Canadian Parliament to undertake a robust public consultation before ratifying the agreement.

http://tradejustice.ca/canada-sells-out-in-revamped-nafta/

Werbung

Für einen gerechten Welthandel: Neoliberale Handelsabkommen stoppen!

42135783904_bfa6472b74_o.jpg

Abschlusserklärung der Strategie- und Aktionskonferenz des Netzwerks Gerechter Welthandel am 15./16.6.2018 in Frankfurt am Main

 

Für einen gerechten Welthandel: Neoliberale Handelsabkommen stoppen!

Mit Großdemonstrationen und vielfältigen Aktionen haben wir in den letzten Jahren Druck gemacht – auf die Bundesregierung ebenso wie die EU-Kommission. So ist es den Bündnissen „STOP CETA und TTIP“, „TTIP unfairHandelbar”, der selbstorganisierten Europäischen Bürgerinitiative „STOP TTIP“ und den vielen lokalen und regionalen Bündnissen gelungen, die geheimen Gespräche über TTIP und CETA in das Licht der Öffentlichkeit zu bringen und die Auswirkungen der neoliberalen Handelsabkommen breit zu thematisieren. Damit haben wir erreicht, dass die Verhandlungen über TTIP mit seinen schädlichen Auswirkungen auf unsere Demokratie sowie soziale und ökologische Standards auf Eis gelegt worden sind.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seiner Entscheidung zum EU-Singapur-Handelsabkommen klargestellt, dass internationale Schiedsgerichte nur mit der Zustimmung der nationalen und regionalen Parlamente in Handelsabkommen der EU festgeschrieben werden dürfen. Auch das ist unserem Widerstand zu verdanken.

Seit der Wahl von Donald Trump zum US-Präsidenten versucht die Europäische Kommission nun mit Unterstützung der Bundesregierung eine neue Offensive neoliberaler Handelspolitik. Die Bundesregierung versucht darüber hinaus, die Ausrichtung der deutschen Handelspolitik auf Exportüberschüsse „europäisch“ abzusichern. Gemeinsam erwecken sie den Eindruck, als gäbe es nur noch die Alternative zwischen radikaler Freihandelspolitik und rechtspopulistischer Abschottung. Dem widersprechen wir klar und deutlich und setzen auf eine gerechte, soziale und ökologische Gestaltung der Weltwirtschaft im Interesse der Menschen, nicht der Konzerne. Hierfür haben wir einen klaren Forderungskatalog vorgelegt.

Aktuell geht es darum, die Ratifizierung von CETA zu verhindern. Ebenso müssen wir gegenüber der EU-Kommission und der Bundesregierung, dem EU-Parlament und dem Bundestag deutlich machen, dass wir die geplanten neuen neoliberalen Handelsabkommen wie JEFTA, EU-Mercosur, EU-Mexiko, die Abkommen mit afrikanischen Staaten (EPAs) und ein neues „TTIP light“ ablehnen.

Auch in den nächsten Jahren werden wir unsere Aktionen in einen europäischen Kontext stellen und den internationalen Widerstand gegen die neoliberale EU-Handelspolitik weiter verstärken. Nur gemeinsam werden wir diese Abkommen stoppen und Schritte hin zu einem gerechten Welthandel gehen können.

Gemeinsam sprechen wir uns für folgende Aktionen aus:

Ratifizierung von CETA stoppen

Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Ratifizierung von CETA durch den Bundestag und den Bundesrat verhindern. Dafür werden wir eine gemeinsame Kampagne starten, bei der wir mit kreativen Aktionen unseren Druck auf die Entscheidungsträger*innen in Bundesrat und Bundestag erhöhen. Dafür werden wir vor den Landtagswahlen in Bayern und Hessen Druck auf Parteien und Fraktionen in den Ländern ausüben. Insbesondere von den GRÜNEN, der SPD und der Linkspartei, die sich auf Bundesebene gegen CETA in der abzustimmenden Form ausgesprochen haben, erwarten wir, dass sie bei einer Regierungsbeteiligung auf Landesebene im Bundesrat sicherstellen, dass das jeweilige Bundesland gegen CETA stimmt oder sich enthält.

Ratifizierung von JEFTA verhindern

Die Debatten um den Schutz von Arbeitnehmer-, Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsstandards haben praktisch keinen Eingang in JEFTA gefunden. Deshalb werden wir Politik und Öffentlichkeit über diese Missstände aufklären und müssen JEFTA verhindern.

Bundesweiter dezentraler Aktionstag gegen CETA

Gemeinsam mit den regionalen und lokalen Bündnissen wird das Netzwerk Gerechter Welthandel am 29. September einen bundesweiten dezentralen Aktionstag durchführen. Zu diesem Zeitpunkt werden die Wahlkämpfe für die Landtagswahlen in Hessen und Bayern stattfinden. Wir wollen in möglichst vielen Städten und Gemeinden kreative Aktionen gegen CETA und für einen gerechten Welthandel durchführen.

Unterstützung der Durchführung einer europaweiten Kampagne gegen Konzernklagerechte und für Konzernverantwortung

Die Handelsabkommen werden voraussichtlich im nächsten Jahr auch im Europawahlkampf eine wichtige Rolle spielen. Das Netzwerk Gerechter Welthandel unterstützt die derzeitigen Überlegungen, noch vor dem Europawahlkampf eine EU-weite Kampagne gegen Schiedsgerichte zwischen Konzernen und Staaten (ISDS) und für eine einklagbare soziale und ökologische Konzernverantwortung zu starten.

Einmischung in den Europawahlkampf

Das Netzwerk Gerechter Welthandel wird sich mit kreativen Aktionen in den Europawahlkampf einschalten und die EU-Kandidat*innen auffordern, sich gegen die neoliberalen Handelsabkommen, gegen Schiedsgerichte zugunsten von Konzernen und für einen gerechten Welthandel und den Vorrang von Menschenrechten vor Konzernrechten einzusetzen.

Bilder der Aktionskonferenz findet Ihr hier: https://www.flickr.com/photos/uwehiksch/albums/72157694917297672/with/42135783904/

 

Newsletter Netzwerk Gerechter Welthandel

Gerechter Welthandel

Liebe Leserinnen und Leser,

liebe Interessierte an einer neuen Handelspolitik,

 

vor gut zwei Jahren, im Oktober 2015, hat die erste Großdemonstration gegen TTIP und CETA in Berlin stattgefunden. Eine Viertelmillion Menschen – darunter vielleicht auch Sie selbst? –  hat damals gegen eine Handelspolitik protestiert, die den „Wert“ des Freihandels über die Werte ökologischer und sozialer Regeln stellt, und die Investoren und Konzerne mit gefährlichen Sonderklagerechten ausstattet.

 

Unser Protest hat die handelspolitischen Debatten in Deutschland und Europa verändert. Nun kommt es darauf an, den Debatten auch einen politischen Richtungswechsel folgen zu lassen. Ein erster Schritt dazu wäre die Nicht-Ratifizierung von CETA  durch den Bundestag – und um dies zu fordern, hat sich das Netzwerk gestern mit einem Offenen Brief an CDU, CSU, FDP und Bündnis90/Die Grünen gewandt. Die vier Parteien befinden sich derzeit im Endspurt der Jamaika-Sondierungsverhandlungen und werden in Kürze über die Aufnahme von Koalitionsgesprächen entscheiden, in der sie die politischen Leitlinien für die nächsten vier Jahre festschreiben würden.

 

In diesem Newsletter berichten wir in aller Kürze über unsere Forderungen an die zukünftigen Koalitionspartner sowie über andere aktuelle Geschehnisse in der Handels- und Investitionspolitik und weisen auf relevante Termine und Publikationen hin.

 

 

+ + + Was bedeutet Jamaika für die Handelspolitik? + + +

Seien wir ehrlich – eine Jamaika-Koalition bietet nicht die besten Voraussetzungen für eine progressive Handelspolitik. CDU/CSU haben sich in ihrem Wahlprogramm klar als Befürworter der bisherigen Handelsabkommen positioniert, und die FDP hat sich zwar für hohe Umwelt-, Verbraucherschutz-, Gesundheits- und Sozialstandards ausgesprochen, fordert jedoch die Beibehaltung des Investitionsschutzes in allen EU-Handelsabkommen. Bündnis90/Die Grünen haben sich in der Vergangenheit klar gegen TTIP und CETA positioniert und sind 2015 und 2016 als Unterstützer unserer Großdemonstrationen aufgetreten. Nun sind sie in der Pflicht, diese Position auch während der Koalitionsverhandlungen und als Teil einer Jamaika-Regierung beizubehalten.

 

Das Abkommen der EU mit Kanada, CETA, wurde auf EU-Ebene bereits angenommen. Bis zur Ratifizierung durch die Parlamente aller Mitgliedstaaten ist es seit September für diejenigen Bereiche, die unstrittig in der Zuständigkeit der EU liegen, vorläufig in Kraft. In der kommenden Legislaturperiode wird CETA wahrscheinlich auch in Deutschland zur Abstimmung stehen – und kann sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat noch gestoppt werden.

 

Unseren Offenen Brief an die vier beteiligten Parteien der Sondierungsverhandlungen können Sie hier lesen: www.gerechter-welthandel.org/2017/11/15/offener-brief

 

Bereits am 1. November, einen Tag vor den Sondierungsgesprächen zum Thema Handel, hatten die kritischen Mitglieder des TTIP-Beirats im Bundeswirtschaftsministeriums – einige davon auch Mitglied im Netzwerk Gerechter Welthandel – zur Pressekonferenz geladen und ihr Positionspapier vorgestellt: Für einen fairen Welthandel: Ein Konzept für eine alternative Handelspolitik.

 

 

+ + + Globales ISDS + + +

Unser Protest gegen die aktuellen Handelsabkommen und die darin festgeschriebenen Sonderklagerechte für Investoren und Konzerne (ISDS) konnte auch von der EU-Kommission nicht ignoriert werden. Doch statt die Sonderklagerechte auf den Müllhaufen der Geschichte zu verbannen, versucht sie derzeit, sie in das neue Korsett eines „globalen ISDS“ zu verpacken. Das Verhandlungsmandat für einen so genannten „Multilateralen Investitionsgerichtshof“ (MIC) hat sie bereits veröffentlicht. Diesem müssen die EU-Mitgliedsstaaten jetzt im EU-Rat zustimmen. Dann können in Kürze die Verhandlungen mit anderen Staaten unter dem Dach der UN-Kommission für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) beginnen. Sollte sich die EU-Kommission mit diesem Vorschlag durchsetzen, bedeutet das nichts weniger als eine weitere Ausweitung, Festschreibung und internationale Legitimierung der umstrittenen Konzernklagerechte.

 

Ein erstes Positionspapier zum Vorschlag der EU-Kommission wurde vom Seattles to Brussels Network erstellt, es  ist in deutscher Sprache online verfügbar: Auf Messers Schneide – Gefährliche Weichenstellung für ISDS. Weitere Publikationen zum Globalen ISDS werden in Kürze erscheinen.

 

Das Netzwerk Gerechter Welthandel wird zudem gemeinsam mit PowerShift und Corporate Europe Observatory ein Webinar zum MIC anbieten. Es findet statt am Montag, 18.12. von 15:30-17 Uhr. Mehr Informationen und die Möglichkeit zur Registrierung gibt es in Kürze unter https://attendee.gotowebinar.com/register/1332257735229115393.

 

 

+ + + Verhandlungen der EU mit Mexiko und Mercosur + + +

Zu den zahlreichen Staaten, mit denen die EU derzeit über Handelsabkommen verhandelt, gehören auch die Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Uruguay und Paraguay. Seit Mitte letzten Jahres wird zudem das Abkommen mit Mexiko neu verhandelt; beide Verhandlungen sollen bis Ende dieses Jahres abgeschlossen werden. Das EU-Mercosur-Abkommen könnte verheerende Auswirkungen auf die europäische Landwirtschaft haben, denn die lateinamerikanischen Länder fordern eine Ausweitung der Rindfleisch- und Zuckerexporte in die EU sowie eine Senkung der Zölle. Dies würde den Druck auf die landwirtschaftlichen Produzenten in der EU weiter verstärken; Arbeitsplätze in der europäischen Landwirtschaft sowie EU-Lebensmittelstandards wären in Gefahr.

 

Mehr Informationen zu den Neuverhandlungen des EU-Mexiko-Abkommens gibt es in der Studie „Menschenrechte auf dem Abstellgleis. Die Neuverhandlungen des EU-Handelsabkommens mit Mexiko“ oder in der 4-seitigen Zusammenfassung.

 

 

+ + + EU-Indonesien + + +

Mittlerweile hat die dritte Verhandlungsrunde zum geplanten Handels- und Investitionsabkommen der EU mit Indonesien stattgefunden, einen Bericht sowie weitere Dokumente hat die EU-Kommission Ende September auf ihrer Webseite veröffentlicht. Besonders brisant: Die EU will Indonesien wieder Konzernklagerechte aufdrängen. Das Land hatte alle seine alten Verträge mit Konzernklagerechten gekündigt und ein eigenes Modell-BIT, ein Muster für bilaterale Investitionsabkommen, entwickelt. Solche Versuche, aus dem System der Konzernklagerechte auszusteigen, werden durch das Drängen der EU stark erschwert. Ein weiteres aggressives Interesse der EU gilt dem Bergbau; Indonesien hingegen hat Interesse am Export von Palmöl. Beide Bereiche sind aufgrund ihrer Auswirkungen auf Umwelt und Menschenrechte hoch umstritten! Die nächste Verhandlungsrunde soll Anfang nächsten Jahres in Indonesien stattfinden.

 

 

+ + + JEFTA + + +

Auch die Verhandlungen zum Abkommen der EU mit Japan JEFTA (Japan-European Union Free Trade Agreements) schreiten voran – oder auch nicht: Zu unterschiedlich sind die Verhandlungspositionen in Bereichen wie dem Investitionsschutz oder den Datenschutzbestimmungen im Onlinehandel. Das Ziel der Europäischen Kommission, die Verhandlungen bis Ende des Jahres abzuschließen, dürfte nicht mehr zu erreichen sein.

 

 

+ + + Veröffentlichungen + + +

Alles rechtens? Konzernklagen gegen lateinamerikanische Staaten

Klagen von Unternehmen gegen Staaten sorgen auch in Lateinamerika seit Jahren für große Unruhe. Ein Dossier thematisiert die zweifelhafte Schiedsgerichtsbarkeit und stellt verschiedene Fälle vor.

Dossier vom Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile-Lateinamerika (FDCL) und Lateinamerika Nachrichten, 1.9.2017

https://www.fdcl.org/publication/2017-09-01-alles-rechtens/

 

CETA und Landwirtschaft: Na dann Mahlzeit!

Das EU-Kanada-Abkommen bedroht die europäischen Lebensmittel- und Agrarstandards

Hintergrundpapiere von Greenpeace, Institute for Agriculture and Trade Policy (IATP) und dem Canadian Centre for Policy Alternatives (CCPA), 21.9.2017

http://www.greenpeace.de/themen/umwelt-gesellschaft/wirtschaft/na-dann-mahlzeit

 

Artikel dazu in der ZEIT:

Das Chlorhuhn ist ein Lachs

Jetzt gilt das Handelsabkommen Ceta mit Kanada. Wird bei uns bald gentechnisch veränderter Fisch verkauft?

Von Petra Pinzler, 20.9.2017

http://www.zeit.de/2017/39/ceta-kanada-handelsabkommen-genmanipulation-fisch/komplettansicht

 

Freiheit für wen? Eine Kritik des „freien Handels“

Eröffnungsvortrag von Jürgen Maier, Geschäftsführer des Forum Umwelt und Entwicklung, für die Tagung „‚Frei und fair?‘ Internationaler Agrarhandel im Interesse von Mensch und Umwelt“

Hofgeismar 22.9.2017

http://www.forumue.de/freiheit-fuer-wen-eine-kritik-des-freien-handels/

 

Handel mit dem Maghreb – Frei oder fair?

Vortrag von Jürgen Maier, Geschäftsführer des Forum Umwelt und Entwicklung, im Rahmen der Diskussionsveranstaltung „Frei oder fair? – Handel mit dem Maghreb” der Deutsch-Maghrebinischen Gesellschaft

Bonn, 17.10.2017

http://www.forumue.de/handel-mit-dem-maghreb-frei-oder-fair

 

Raubbau im Rohstoffsektor: Wie Konzerne mit Investorenklagen ihre Interessen durchsetzen

Factsheet von PowerShift zu den Wurzeln des Investitionsschutzes und zu aktuellen Fällen, in denen z.B. Bergbauunternehmen Investorenklagen nutzen, um souveräne Rohstoffpolitik und Umweltgesetze im globalen Süden zu verhindern.

PowerShift e.V., Oktober 2017

https://power-shift.de/wordpress/wp-content/uploads/2017/10/factsheet_investorenklagen_web-2.pdf

 

Nachhaltigkeitskapitel: die zarteste Versuchung seit es Neoliberalismus gibt

Warum CETA und Co mit Nachhaltigkeitskapiteln nicht weniger gefährlich für Umwelt und Menschen werden

Forum Umwelt und Entwicklung, Oktober 2017

http://www.forumue.de/wp-content/uploads/2017/11/Nachhaltigkeitskapitel-und-EU-Handelspolitik.pdf

 

 

+ + + Termine + + +

 

Die Großen fressen die Kleinen: Konzerne fusionieren – bleibt der Wettbewerb auf der Strecke?

  1. Zivilgesellschaftliches Außenwirtschaftsforum in Berlin

Montag, 27. November, 18 Uhr

Eine Veranstaltung vom Forum Umwelt und Entwicklung und UnternehmensGrün

Ort: Langenbeck-Virchow-Haus, Luisenstr. 58/59, 10117 Berlin-Mitte

http://www.forumue.de/die-grossen-fressen-die-kleinen-konzerne-fusionieren-bleibt-der-wettbewerb-auf-der-strecke-17-aussenwirtschaftsforum/

 

Webinar „Globales ISDS!? Der EU-Vorschlag für einen multilateralen Investitionsgerichtshof (MIC)“

Montag, 18. Dezember, 15 Uhr

Veranstaltet vom Netzwerk Gerechter Welthandel, PowerShift und Corporate Europe Observatory

Mehr Informationen und Registrierung in Kürze unter https://attendee.gotowebinar.com/register/1332257735229115393

 

! Termin vormerken:

Samstag, 20. Januar 2018, 11 Uhr, Hauptbahnhof Berlin, Demonstration zur Grünen Woche:

Für eine zukunftsfähige Agrar- und Ernährungspolitik: Der Agrarindustrie die Stirn bieten!

Gemeinsam für eine bäuerlich-ökologischere Landwirtschaft, gesundes Essen, artgerechte Tierhaltung, globale Bauernrechte und fairen Handel!

http://wir-haben-es-satt.de

 

 

 

 

Sie wollen noch mehr Informationen zur Handelspolitik? Dann besuchen Sie unsere Webseite www.gerechter-welthandel.org oder unsere Facebook-Seite www.facebook.com/netzwerkgerechterwelthandel.

 

Der nächste Newsletter erscheint in ca. 4-6 Wochen.

 

 

Mit vielen Grüßen

Anne Bundschuh

für das Netzwerk Gerechter Welthandel

CETA nicht ratifizieren

 

Offener Brief an die beteiligten Parteien der Sondierungsverhandlungen
Gerechter Welthandel
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir schreiben Ihnen heute, weil wir Sie bitten wollen, bei Ihren Verhandlungen ein wichtiges Ziel der Zivilgesellschaft zu berücksichtigen. Dies ist die Nicht-Ratifizierung des vorliegenden Entwurfs für CETA, das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen der EU mit Kanada.
In den vergangenen drei Jahren haben hunderttausende Menschen in Berlin und anderen Städten u.a. gegen CETA demonstriert, über drei Millionen BürgerInnen Europas, darunter über eine Million aus Deutschland, haben die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA unterzeichnet.
Der jetzt zur Ratifizierung vorliegende Text ist nach wie vor problematisch
und abzulehnen. Er enthält weiterhin die Errichtung einer Investitionsschutz- Paralleljustiz, er gefährdet weiterhin öffentliche Dienstleistungen der Daseinsvorsorge und das für die Wahrung sozialer und ökologischer Standards essentielle Vorsorgeprinzip der EU. Darüber hinaus stellt er eine Gefahr für verschiedene
Wirtschaftsbranchen dar wie z.B. die Landwirtschaft und die Kulturwirtschaft.
Auch die Vereinbarkeit des Vertrags und insbesondere seiner Investitionsschutzregelungen mit dem Europäischen Recht wird derzeit noch auf Antrag Belgiens vom Europäischen Gerichtshof überprüft.
Wir wissen, dass internationale Zusammenarbeit gerade in heutiger Zeit ein hohes Gut und wichtiges Ziel ist. Deshalb betonen wir, dass wir nicht für weniger internationale, sondern mehr internationale Kooperation eintreten und keine Gegner von Handelsabkommen sind. Genauso richtig ist aber auch, dass es von
zentraler Bedeutung ist, die richtigen Akzente bei der Gestaltung der Globalisierung
zu setzen, für hohe soziale und ökologische Standards, für einen effektiven Schutz öffentlicher und gemeinnütziger Dienstleistungen und einen fairen Handel. Der vorliegen de CETA-Vertragsentwurf tut dies nicht. Er leistet damit auch denjenigen Vorschub, die internationale Kooperation grundsätzlich mit nationalistischen Motiven bekämpfen wollen.
Deshalb bitten wir Sie, den vorliegenden CETA-Entwurf nicht zu ratifizieren. Wir würden uns freuen, Ihnen unsere Argumente ausführlicher in einem Gespräch darlegen zu können.
Mit freundlichem Gruß
Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL)
Attac
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
BUNDJugend
Campact
Der Paritätische Gesamtverband
Deutscher Kulturrat
Digitalcourage e.V.
Foodwatch e.V.
Forum Umwelt und Entwicklung
Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschland (KAB)
Mehr Demokratie e.V.
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
NaturFreunde Deutschlands e.V.
Netzwerk Gerechter Welthandel
Oxfam Deutschland e.V.
PowerShift e.V.
Solidarische Landwirtschaft e.V.
SumOfUs
Umweltinstitut München e.V.
Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller in ver.di (VS)
WWF
Deutschland

EU-Parlament stimmt für CETA, vorläufige Anwendung im Kulturbereich ausgeschlossen

TTIP unfairHandelbar

 

Berlin, den 15.02.2017. Das Europaparlament hat heute dem umstrittenen Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit Kanada (CETA) zugestimmt. CETA ist damit aber noch nicht in Kraft, sondern erst wenn alle EU-Mitgliedstaaten zugestimmt haben. Für Deutschland heißt das, dass der Deutsche Bundestag und der Bundesrat zustimmen müssen. Über die Rechtmäßigkeit wird dann auch noch das Bundesverfassungsgericht entscheiden. CETA kann aber teilweise ab April 2017, wenn bis dahin auch in Kanada alle notwendigen Prozeduren abgeschlossen sind, „vorläufig angewandt“ werden. Am 13. Oktober 2016 hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Eilverfahren entschieden, dass aber nur jene Teile von CETA vorläufig angewandt werden dürfen, die im Kompetenzbereich der EU liegen. Regelungen, die Auswirkungen auf den Kulturbereich haben, können deshalb nicht in die vorläufige Anwendung aufgenommen werden.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Das Europäische Parlament hat für das Freihandelsabkommen CETA gestimmt und damit auch unsere Bedenken beiseite gewischt. Trotzdem darf CETA in Politikfeldern, die nicht im Kompetenzbereich der EU liegen, nicht vorläufig angewandt werden. Der Kulturbereich ist, so hoffen wir, also derzeit nicht betroffen! Nur wenn der Deutsche Bundestag, der Bundesrat und die Parlamente aller weiteren EU-Mitgliedstaaten grünes Licht für CETA geben, kann das geändert werden. Das wird, sollte es überhaupt gelingen, wohl noch Jahre dauern.“

NaturFreunde zu CETA: EU-Parlament missachtet Willen der Bevölkerung

dsc_0223

NaturFreunde werden sich gegen Ratifizierung in nationalen Parlamenten engagieren

 

Berlin, 15. Februar 2017 – Heute hat das Europäische Parlament dem Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada mehrheitlich zugestimmt, obwohl sich Millionen von EU-Bürgern dagegen ausgesprochen hatten. Die NaturFreunde Deutschlands haben die EU-Parlamentarier in den letzten Jahren immer wieder über die Gefahrenen von CETA informiert und sind vom Abstimmungsergebnis enttäuscht, wenn auch nicht überrascht.

 

Dazu erklärt David Geier, Beauftragter der NaturFreunde Deutschlands für Freihandelspolitik: „Die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Parlaments ist keine Überraschung. Jetzt wird es darum gehen, die endgültige Ratifizierung in den 40 nationalen und regionalen Parlamenten zu verhindern. CETA zerstört die Demokratie und untergräbt die Rechtsstaatlichkeit. Denn CETA räumt transnationalen Konzernen die Möglichkeit ein, Staaten zu verklagen, sobald sie ihre Gewinnerwartungen beeinträchtigt sehen. Das werden die NaturFreunde Deutschlands nicht akzeptieren.

 

Der Widerstand gegen die ökologisch und sozial nicht vertretbaren Freihandelsabkommen wird nicht nachlassen. Die NaturFreunde Deutschlands werden sich auch im Bündnis „unfairHandelbar“ dafür einsetzen, dass Alternativen zu den unsozialen und undemokratischen Freihandelsabkommen aufgezeigt werden.“

 

Uwe Hiksch, Mitglied im Bundesvorstand der NaturFreunde Deutschlands und Mitorganisator der großen Proteste gegen TTIP und CETA erklärt: „Enttäuschend für die NaturFreunde Deutschlands ist auch, dass die Mehrheit der SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament für CETA gestimmt hat. Damit wurden die eigenen ‚roten Linien‘, die sich die SPD bei Parteitagen und dem Parteikonvent in Wolfsburg gegeben hatte, nicht eingehalten.

 

Die NaturFreunde Deutschlands fordern die Landesregierungen mit Beteiligung von Grünen und Linke auf, das Freihandelsabkommen CETA im Bundesrat zu stoppen.

 

Gemeinsam mit vielen Aktivisten werden die NaturFreunde am 2. Juli in Hamburg eine bundesweite Großaktion im Vorfeld des G20-Gipfels organisieren: Dann wird eine ‚Protestwelle‘ gegen die Freihandelsideologie der G20-Staatschefs demonstrieren und sich für den fairen Welthandel sowie eine gerechte Weltwirtschaftsordnung einsetzen.“

 

NaturFreunde Deutschlands aktiv gegen die Freihandelsabkommen

Die NaturFreunde Deutschlands engagieren sich in den Bündnissen „STOP TTIP“, „unfairHandelbar“ und „STOP CETA und TTIP“. Sie setzen sich für einen fairen Welthandel ein. Die neoliberale Freihandelspolitik sowie nationalchauvinistische Forderungen, wie sie von der neuen US-amerikanischen Regierung erhoben werden, lehnen die NaturFreunde Deutschlands ab.

Umweltbewegung demonstriert vor Europabüro von Susanne Melior und fordert: „Nein zu CETA“

DSC_0142.JPG

Gemeinsame Presseerklärung

Berliner Bündnis TTIP | CETA | TiSA stoppen!

und Verbände und Initiativen aus Berlin und Brandenburg

 

Umweltbewegung demonstriert vor Europabüro von Susanne Melior und fordert: „Nein zu CETA“

 

Potsdam, 6.1.2017 – Ein breites Bündnis aus Berliner und Brandenburger Verbänden forderte am heutigen Freitag die sozialdemokratische Europaabgeordnete Susanne Melior auf, in der nächsten Woche im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) im Europäischen Parlament gegen CETA zu stimmen. Etwa dreißig Aktive trafen sich bei eisigen Temperaturen in der Potsdamer Alleestraße vor dem Europabüro der SPD-Abgeordneten zu einer Kundgebung gegen den Freihandelsvertrag CETA.

 

Die Verbände hatten Frau Melior eingeladen, ihre Positionen bei der Kundgebung selbst darzustellen. Sie hatte jedoch abgesagt, da sie nicht in Potsdam ist. Gemeinsam machten die Verbände bei der Kundgebung deutlich, dass der CETA-Vertrag den „roten Linien“, die sich die SPD in sehr intensiven Diskussionen gegeben hat, und die auf einem Parteitag und einem Parteikonvent beschlossen wurden, nicht gerecht wird.

 

Dazu Uwe Hiksch (Bundesvorstand NaturFreunde Deutschlands und Anmelder der Kundgebung): „Den Mitgliedern der SD-Fraktion im Europäischen Parlament kommt eine entscheidende Rolle zu. Die NaturFreunde erwarten von Frau Melior, dass sie gegen den CETA-Vertrag stimmt. Dieser Vertrag verletzt sozialdemokratische Positionen, wird die Demokratie weiter aushöhlen und soziale und ökologische Standards zerstören. Im Umweltausschuss liegt ein Antrag vor, der sich gegen CETA ausspricht. Von Frau Melior erwarten wir, dass sie diesen Antrag unterstützt.“

 

Fränze Päch (Greenpeace Potsdam): „Frau Melior hat sich bisher kaum öffentlich zu CETA geäußert. Jetzt treibt sie CETA still und heimlich voran und hofft, dass es ihre Wählerinnen und Wähler zu Hause nicht merken. Das lassen wir ihr nicht durchgehen!“

 

 

SPD-Europaabgeordnete müssen gegen CETA stimmen

 

Die Demonstrierenden machten deutlich, dass sie mit der Kundgebung vor der SPD-Zentrale in Potsdam die vielen SPD-Mitglieder stärken wollen, die sich gegen CETA gewandt haben und dafür werben, dass Sozialdemokrat*innen im Europäischen Parlament gegen CETA zu stimmen.

 

Dazu Helga Reimund (Attac Berlin): „CETA reißt fast alle „roten Linien“ der SPD, so wurde z.B. das Vorsorgeprinzip ausgerechnet für die Gentechnik komplett aufgegeben. Auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes wurden nicht umgesetzt. Um zukünftige demokratische Wahlmöglichkeiten zu erhalten, muss CETA im Europäischen Parlament abgelehnt werden.“

 

 

Und Michaela Kruse (BUND Brandenburg): „Die Linie der SPD wird immer unglaubwürdiger. Die Partei hat rote Linien für TTIP und CETA gezogen und selbst festgestellt, dass diese in einigen zentralen Bereichen bei CETA klar überschritten sind. Die Hoffnung, bis zur Unterzeichnung des Abkommens die kritischen Punkte noch zu verändern, war schon damals utopisch. Jetzt, wo offensichtlich ist, dass der Vertrag nicht mehr geändert wird, sind einige SPD-Abgeordnete, wie Frau Melior, trotzdem noch für die Annahme von CETA. Warten diese Abgeordneten wiederum auf das Machtwort der Wallonie?”

 

 

 

Im Berliner Bündnis TTIP | CETA | TiSA stoppen! arbeiten zusammen:

NaturFreunde Berlin, Greenpeace Berlin, Berliner Wassertisch, GRÜNE LIGA, Attac Berlin, BUNDjugend Berlin, Mehr Demokratie, Arbeitskreis Internationalismus (IG Metall Berlin), Gen-ethisches Netzwerk, Anti Atom Berlin, Powershift, BUND Berlin, FIAN Berlin, DGB Berlin

 

Aus Potsdam unterstützen die Aktion:

BUND Brandenburg, NaturFreunde Brandenburg, Attac Potsdam, Greenpeace Potsdam

NaturFreunde zu CETA: Wallonien steht für ein anderes Politikverständnis

merci-wallonie

 

Berlin, 25. Oktober 2016 – In der aktuellen CETA-Debatte wird die belgische Wallonie oft verglichen mit dem gallischen Dorf in Asterix und Obelix. Doch gilt vielen Kommentatoren dieser Widerstand nicht als heroisch, sondern als blamabel oder gar größenwahnsinnig. Dabei gibt es auch in Deutschland eine Mehrheit der Bevölkerung gegen die Freihandelsabkommen. Und wenn Linke und Grüne ihre Ankündigungen tatsächlich ernst meinen, wird auch der Bundesrat keine Mehrheit für CETA und TTIP finden. Selten hätten EU-Kommission und deutsche Regierung so versagt, wie bei der Freihandelspolitik, kritisiert Michael Müller, Bundesvorsitzender der NaturFreunde Deutschlands. Müller erklärt:

 

Es geht nicht um Klein gegen Groß, sondern um ein grundlegend unterschiedliches Politikverständnis. Zur Demokratie gehört nicht nur, in Einzelfragen unterschiedlicher Meinung zu sein, sondern auch grundsätzliche Unterschiede zu vertreten. Die Parteien und auch die EU haben das offenkundig verlernt. Spätestens seit die Ideologie der Deregulierung in die Finanzkrise geführt hat, wollen viele Menschen in Europa eine grundsätzlich andere Politik.

 

Richtig ist: Die Globalisierung braucht Gestaltung. Die alte nationalstaatliche Politik ist längst an ihre Grenzen geraten. Die EU sollte die Leitidee der Nachhaltigkeit vertreten, von der sie so gerne redet. Das tut sie aber nicht. Selten hat die Politik so versagt wie bei der Freihandelspolitik – weniger das wallonische Parlament als vielmehr die EU-Kommission und auch die Bundesregierung.

 

In Deutschland demonstrierten in den letzten beiden Jahren Hunderttausende Menschen gegen die Freihandelsabkommen. Nie zuvor haben so viele Menschen vor dem Verfassungsgericht geklagt wie gegen die vorläufige Anwendung von CETA. Die gesellschaftliche Auseinandersetzung geht tief. Im Kern wird dabei die Frage diskutiert, wie Politik die globalisierte Welt nachhaltiger gestalten kann. Daran muss sie sich messen lassen. Das Ergebnis ist eindeutig: CETA, TTIP oder TiSA sind keine Abkommen, die die Nachhaltigkeit stärken.

 

Deshalb: Bitte keine taktischen Debatten. Das Parlament in Namur hat nur einen ungeklärten Konflikt deutlich gemacht. Schuldzuweisungen an die belgische Teilrepublik sind fehl am Platz. Zumal seit langer Zeit bekannt war, dass man dort anderer Meinung ist. Kritik und Ablehnung von TTIP und CETA sind kein Willkürakt.

Eilanträge in Sachen „CETA“ erfolglos

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-071.html;jsessionid=404DC8871B6FD6C770C1398956F23E93.2_cid383

dsc_0068

Pressemitteilung Nr. 71/2016 vom 13. Oktober 2016
Urteil vom 13. Oktober 2016 – 2 BvR 1368/16, 2 BvR 1444/16, 2 BvR 1823/16, 2 BvR 1482/16, 2 BvE 3/16

Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mehrere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, die sich gegen eine Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat der Europäischen Union zur Unterzeichnung, zum Abschluss und zur vorläufigen Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA) richteten, über die der Rat der Europäischen Union voraussichtlich am 18. Oktober 2016 entscheiden wird. Die Bundesregierung muss allerdings sicherstellen,

–        dass ein Ratsbeschluss über die vorläufige Anwendung nur die Bereiche von CETA umfassen wird, die unstreitig in der Zuständigkeit der Europäischen Union liegen,

–        dass bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache eine hinreichende demokratische Rückbindung der im Gemischten CETA-Ausschuss gefassten Beschlüsse gewährleistet ist, und

–        dass die Auslegung des Art. 30.7 Abs. 3 Buchstabe c CETA eine einseitige Beendigung der vorläufigen Anwendung durch Deutschland ermöglicht.

Bei Einhaltung dieser Maßgaben bestehen für die Rechte der Beschwerdeführer sowie für die Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages keine schweren Nachteile, die im Rahmen einer Folgenabwägung den Erlass einer einstweiligen Anordnung geboten erscheinen ließen.

Sachverhalt:

Im April 2009 ermächtigte der Rat der Europäischen Union die Europäische Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Wirtschafts- und Handelsabkommen mit Kanada. Das Abkommen sollte das gemeinsame Ziel einer beiderseitigen schrittweisen Liberalisierung praktisch aller Bereiche des Waren- und Dienstleistungshandels und der Niederlassung bekräftigen und die Einhaltung internationaler Umwelt- und Sozialabkommen sicherstellen und erleichtern. Nach Abschluss der Verhandlungen unterbreitete die Europäische Kommission dem Rat der Europäischen Union im Juli 2016 den Vorschlag, die Unterzeichnung von CETA zu genehmigen, die vorläufige Anwendung zu erklären, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind, und das Abkommen abzuschließen.

Die Antragsteller zu I. – IV. machen im Wesentlichen geltend, dass ein Beschluss des Rates der Europäischen Union über die Genehmigung der Unterzeichnung von CETA, dessen vorläufige Anwendung und den Abschluss des Abkommens sie in ihren Rechten aus Art. 38 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG verletze. Die Fraktion Die LINKE im Deutschen Bundestag trägt im Organstreitverfahren vor, dass sie in Prozessstandschaft Rechte des Deutschen Bundestages geltend mache, namentlich sein Gestaltungsrecht aus Art. 23 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 59 Abs. 2 GG. 

Wesentliche Erwägungen des Senats:

Die zulässigen Anträge sind unbegründet.

  1. Das Bundesverfassungsgericht kann einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist (§ 32 Abs. 1 BVerfGG). Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen. Dieser wird noch weiter verschärft, wenn eine Maßnahme mit völkerrechtlichen oder außenpolitischen Auswirkungen in Rede steht. Die Erfolgsaussichten in der Hauptsache haben außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache begehrte Feststellung oder der in der Hauptsache gestellte Antrag erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet. Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht eine Folgenabwägung vornehmen.
  2. Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bleiben ungeachtet offener Fragen der Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerden und des Organstreitverfahrens jedenfalls aufgrund der gebotenen Folgenabwägung ohne Erfolg.
  3. Erginge die einstweilige Anordnung, erwiese sich die Mitwirkung der Bundesregierung an der Beschlussfassung des Rates über die vorläufige Anwendung von CETA später aber als verfassungsrechtlich zulässig, drohten der Allgemeinheit mit hoher Wahrscheinlichkeit schwere Nachteile.
  4. a) Dabei lägen die wesentlichen Folgen eines auch nur vorläufigen, erst recht aber eines endgültigen Scheiterns von CETA weniger auf wirtschaftlichem als vielmehr auf politischem Gebiet. Eine einstweilige Anordnung, durch die die Bundesregierung an einer Zustimmung zur vorläufigen Anwendung von CETA gehindert würde, würde in erheblichem Maße in die – grundsätzlich weite – Gestaltungsfreiheit der Bundesregierung im Rahmen der Europa-, Außen- und Außenwirtschaftspolitik eingreifen. Dies gälte in vergleichbarer Weise auch für die Europäische Union. Ein – auch nur vorläufiges – Scheitern von CETA dürfte über eine Beeinträchtigung der Außenhandelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Kanada hinaus weit reichende Auswirkungen auf die Verhandlung und den Abschluss künftiger Außenhandelsabkommen haben. Insofern erscheint es naheliegend, dass sich der Erlass einer einstweiligen Anordnung negativ auf die europäische Außenhandelspolitik und die internationale Stellung der Europäischen Union insgesamt auswirken würde. Die mit dem Erlass einer einstweiligen Anordnung bei späterer Erfolglosigkeit der Hauptsache verbundenen Nachteile könnten sich mit hoher Wahrscheinlichkeit als irreversibel erweisen. Die zu erwartende Einbuße an Verlässlichkeit sowohl der Bundesrepublik Deutschland – als Veranlasser einer derartigen Entwicklung – als auch der Europäischen Union insgesamt könnte sich dauerhaft negativ auf den Handlungs- und Entscheidungsspielraum aller europäischen Akteure bei der Gestaltung der globalen Handelsbeziehungen auswirken.
  5. b) Demgegenüber wiegen die Nachteile weniger schwer, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erlassen würde, sich die Mitwirkung der Bundesregierung an der Beschlussfassung des Rates später aber als unzulässig erwiese. Zwar enthält CETA Bestimmungen, die den Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung im Hauptsacheverfahren als Ultra-vires-Akt qualifizieren könnten. Auch ist eine Berührung der durch Art. 79 Abs. 3 GG geschützten Verfassungsidentität nicht ausgeschlossen.
  6. aa) Allerdings hat die Bundesregierung dargelegt, dass durch die endgültige Fassung des streitgegenständlichen Ratsbeschlusses und entsprechende eigene Erklärungen (Art. 30.7 Abs. 3 Buchstabe b CETA) Ausnahmen von der vorläufigen Anwendung bewirkt werden, die es jedenfalls im Ergebnis sichergestellt erscheinen lassen, dass der bevorstehende Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung von CETA nicht als Ultra-vires-Akt zu qualifizieren sein dürfte. Soweit diese Vorbehalte reichen, dürften auch etwaige Bedenken gegen die in Rede stehende Regelung unter dem Gesichtspunkt der grundgesetzlichen Verfassungsidentität entkräftet sein. Die Bundesregierung hat darüber hinaus deutlich gemacht, dass sie im Rat nur denjenigen Teilen von CETA zustimmen wird, die sich zweifellos auf eine primärrechtliche Kompetenz der Europäischen Union stützen lassen. Sie wird ihrem Vorbringen nach nicht der vorläufigen Anwendung für Sachmaterien zustimmen, die in der Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland verblieben sind. Dies betrifft insbesondere Regelungen zum Investitionsschutz, einschließlich des Gerichtssystems (Kapitel 8 und 13 CETA), zu Portfolioinvestitionen (Kapitel 8 und 13 CETA), zum internationalen Seeverkehr (Kapitel 14 CETA), zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen (Kapitel 11 CETA) sowie zum Arbeitsschutz (Kapitel 23 CETA).
  7. bb) Einer etwaigen Berührung der Verfassungsidentität (Art. 79 Abs. 3 GG) durch Kompetenzausstattung und Verfahren des Ausschusssystems kann – jedenfalls im Rahmen der vorläufigen Anwendung – auf unterschiedliche Weise begegnet werden. Es könnte etwa durch eine interinstitutionelle Vereinbarung sichergestellt werden, dass Beschlüsse des Gemischten CETA-Ausschusses nach Art. 30.2 Abs. 2 CETA nur auf Grundlage eines gemeinsamen Standpunktes (Art. 218 Abs. 9 AEUV) gefasst werden, der im Rat einstimmig angenommen worden ist.
  8. cc) Sollte sich entgegen der Annahme des Senats ergeben oder abzeichnen, dass die Bundesregierung die von ihr angekündigten Handlungsoptionen zur Vermeidung eines möglichen Ultra-vires-Aktes oder einer Verletzung der Verfassungsidentität des Grundgesetzes (Art. 79 Abs. 3 GG) nicht realisieren kann, verbleibt ihr in letzter Konsequenz die Möglichkeit, die vorläufige Anwendung des Abkommens für die Bundesrepublik Deutschland durch schriftliche Notifizierung zu beenden (Art. 30.7 Abs. 3 Buchstabe c CETA). Zwar erscheint die Auslegung der genannten Norm nicht zwingend. Sie ist aber von der Bundesregierung als zutreffend vorgetragen worden. Dieses Verständnis hat sie in völkerrechtlich erheblicher Weise zu erklären und ihren Vertragspartnern zu notifizieren.

Ablehnung von CETA im Bundesrat muss in den Berliner Koalitionsvertrag

Pressemitteilung
des Berliner Netzwerk TTIP | TISA | CETA stoppen!

Berlin, 12.10.2016

Berliner Netzwerk TTIP/TISA/CETA stoppen:

TTIP Demo

Das Berliner Netzwerk TTIP | TISA | CETA stoppen! fordert von den Berliner Parteien, die zurzeit in Koalitionsverhandlungen stehen, dass der zukünftige Berliner Senat im Bundesrat gegen das Handelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada stimmt und dies ‐ jetzt ‐ im Koalitionsvertrag verankert wird.

Außerdem fordert das Netzwerk, dass der zukünftige Senat seine ablehnende Haltung sowohl gegenüber der Bundesregierung als auch dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission unmissverständlich vertreten wird.

Diese Verträge stellen einen massiven Eingriff in die landeseigene Selbstverwaltung sowie Landeshoheit Berlins dar und stehen im krassen Gegensatz zu den elementaren Grundbedürfnissen der Berliner Bürger*innen. Die genannten Abkommen gefährden die öffentliche Daseinsvorsorge, Sozial‐ und Umweltstandards, das europäische Vorsorgeprinzip und demokratische Gestaltungsmöglichkeiten.

Wolfgang Rebel vom Berliner Wassertisch betont: „Die Ausweitung des profitorientierten Wettbewerbs durch internationale Abkommen wie CETA bringt hohe Risiken für die Bevölkerung mit sich, weil dadurch die Gemeinwohl‐Orientierung der Daseinsvorsorge aufs Spiel gesetzt wird. So könnten die Berliner Wasserbetriebe gezwungen sein, Wasserrohre zu beschaffen, die unsere hohen Standards an die Trinkwasserqualität nicht mehr erfüllen.“

David Geier von Greenpeace Berlin: „CETA und TTIP würden massiv in unser Leben eingreifen. Vom Essen bis zum Shampoo – nichts wäre vor den Handelsabkommen mit den USA und Kanada sicher. Deshalb müssen wir sie stoppen.“

Doro Dietrich von attac Berlin: „Auch der Handel mit Finanzdienstleistungen soll mit CETA weiter liberalisiert werden: Finanzunternehmen dürften Staaten wegen „unangemessener“ Aufsichtsregeln verklagen und dabei künftige durch gesetzliche Regelungen entgangene Gewinne als indirekte Enteignung interpretieren. Regulierungsmaßnahmen sollen nur erlaubt werden, wenn sie von einem demokratisch nicht verantwortlichen Ausschuss für Finanzdienstleistungen für „angemessen“
erachtet werden.“

Schlagwörter-Wolke