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Pressemitteilung
des Berliner Netzwerk TTIP | TISA | CETA stoppen!

Berlin, 12.10.2016

Berliner Netzwerk TTIP/TISA/CETA stoppen:

TTIP Demo

Das Berliner Netzwerk TTIP | TISA | CETA stoppen! fordert von den Berliner Parteien, die zurzeit in Koalitionsverhandlungen stehen, dass der zukünftige Berliner Senat im Bundesrat gegen das Handelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada stimmt und dies ‐ jetzt ‐ im Koalitionsvertrag verankert wird.

Außerdem fordert das Netzwerk, dass der zukünftige Senat seine ablehnende Haltung sowohl gegenüber der Bundesregierung als auch dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission unmissverständlich vertreten wird.

Diese Verträge stellen einen massiven Eingriff in die landeseigene Selbstverwaltung sowie Landeshoheit Berlins dar und stehen im krassen Gegensatz zu den elementaren Grundbedürfnissen der Berliner Bürger*innen. Die genannten Abkommen gefährden die öffentliche Daseinsvorsorge, Sozial‐ und Umweltstandards, das europäische Vorsorgeprinzip und demokratische Gestaltungsmöglichkeiten.

Wolfgang Rebel vom Berliner Wassertisch betont: „Die Ausweitung des profitorientierten Wettbewerbs durch internationale Abkommen wie CETA bringt hohe Risiken für die Bevölkerung mit sich, weil dadurch die Gemeinwohl‐Orientierung der Daseinsvorsorge aufs Spiel gesetzt wird. So könnten die Berliner Wasserbetriebe gezwungen sein, Wasserrohre zu beschaffen, die unsere hohen Standards an die Trinkwasserqualität nicht mehr erfüllen.“

David Geier von Greenpeace Berlin: „CETA und TTIP würden massiv in unser Leben eingreifen. Vom Essen bis zum Shampoo – nichts wäre vor den Handelsabkommen mit den USA und Kanada sicher. Deshalb müssen wir sie stoppen.“

Doro Dietrich von attac Berlin: „Auch der Handel mit Finanzdienstleistungen soll mit CETA weiter liberalisiert werden: Finanzunternehmen dürften Staaten wegen „unangemessener“ Aufsichtsregeln verklagen und dabei künftige durch gesetzliche Regelungen entgangene Gewinne als indirekte Enteignung interpretieren. Regulierungsmaßnahmen sollen nur erlaubt werden, wenn sie von einem demokratisch nicht verantwortlichen Ausschuss für Finanzdienstleistungen für „angemessen“
erachtet werden.“

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