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Archiv für 9. Oktober 2016

IALANA zum Urteil des internationalen Gerichtshofes (IGH) zum „Marshall Islands Verfahren

ialana.de

7.10.2016

 

IALANA Deutschland bedauert das Prozessurteil des Internationalen Gerichtshofs zu der Verpflichtung, das atomare Wettrüsten zu beenden und über eine vollständige atomare Abrüstung zu verhandeln. Mit der der Frage, ob die Atommächte gegen Ihre Pflicht zur Verhandlung eines nuklearen Abrüstungsvertrags verstoßen, wird sich der Gerichtshof in dem von den Marshall Islands eingeleiteten Verfahren nun nicht mehr befassen.

 

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag, das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen, verkündete am 5.10.2016 die seit langem erwartete Entscheidung über die Zulässigkeit einer von den Marshall Islands gegen die Atommächte erhobenen Klage. Mit einem denkbar knappen Abstimmungsergebnis von acht zu acht Richterstimmen, bei dem die Stimme des Präsidenten den Ausschlag gab, hielt der Gerichtshof den von Groß-Britannien erhobenen Einwand für zutreffend, die von den Marshall-Islands erhobene Klage sei unzulässig.

Maßgeblich hierfür sei, dass die Verletzung der Verpflichtung der Atommacht  aus Art VI des Atomwaffensperrvertrags, mit dem ernsthaften Willen zur Einigung über eine vollständige nukleare Abrüstung zu verhandeln, zum Zeitpunkt der Klageerhebung zwischen den Parteien nicht in ausreichendem Maße im Streit gestanden habe. Die Atommächte hätten mangels eines konkreten vorgerichtlichen Disputs nicht mit der Klage rechnen müssen. Mit neun zu sieben Richterstimmen entschied der Gerichtshof daraufhin, wegen der fehlenden Sachurteilsvoraussetzung könne er sich mit der materiellen Begründetheit der Klage nicht mehr befassen.

 

Die Marshall Islands, die von ihrem ehemaligen Außenmister Tony de Brum und einem Team von erfahrenen Experten des Internationalen Rechts vertreten wurden – darunter auch Juristen der IALANA – hatten vorgetragen, die Marshall Islands hätten den von ihnen erhobenen Vorwurf in verschiedenen internationalen Konferenzen gegenüber den Atommächten unmissverständlich deutlich gemacht und letztere hätten ihn dabei stets zurückgewiesen. Dies reichte dem Gerichtshof nicht aus. Die Marshall Islands, die aus einer Gruppe von fünf Inseln, 31 weit auseinanderliegenden Korallenatollen und über 1000 kleineren Inseln und Riffen bestehen, leiden noch heute durch die in den Jahren 1946 bis 1962 dort von den USA durchgeführten Atombombentests. Teile von Inseln sind wie in Tschernobyl mit einer Betondecke eingesargt, andere Inseln wurden für 24.000 Jahre für unbewohnbar erklärt. Viele Bewohner starben an Leukämie und anderen Krebserkrankungen. Noch heute werden dort Kinder mit stärksten Missbildungen geboren.

 

Da die Atomwaffenstaaten Ihrer im Jahr 1968 bei Abschluss des Atomwaffensperrvertrages eingegangenen Verpflichtung, einen Abrüstungsvertrag mit dem Ziel der völligen Abschaffung aller Atomwaffen zu verhandeln, bis heute nach 48 Jahren immer noch nicht nachgekommen sind, hatte die Regierung der Marshall Islands sich im vergangenen Jahr dazu entschieden, den Weltgerichtshof anzurufen. Die Bürger der Marshall Islands wollen nicht, dass die Menschen in irgendeinem anderen Land noch einmal wie sie die Folgen eines Atomwaffenabwurfs erleiden müssen.

 

Die Regierung wird nun die Entscheidung des IGH sorgfältig analysieren.

Dabei wird vor allem eine Rolle spielen, welche Anforderungen der IGH an das vorprozessuale Agieren des Klägers stellt, damit die Voraussetzungen für eine Befassung mit dem materiellen Klagegegenstand gegeben sind.

Nach Erfüllung dieser Voraussetzungen hätten die Marshall Islands die Möglichkeit, das Klageverfahren erneut mit dem gleichen Ziel wieder einzuleiten. Insofern ist durch das Prozessurteil des IGH noch nichts endgültig verloren, so IALANA Deutschland.

 

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Nachtzüge halbiert – Belegschaft abserviert

Gemeinsame Pressemitteilung des Bündnisses Bahn für Alle und der Initiative „Rettet die Nachtzüge“

 

Bahn für alle

Nach Auffassung von „Bahn für alle“ und der Initiative „Rettet die Nachtzüge“ bedeuten die heute in der österreichischen Botschaft von den ÖBB und der DB vorgestellten Konzepte für Nachtreiseverkehr in Deutschland, anders als in der Einladung suggeriert, einen Abbau komfortabler Reisemöglichkeiten in der Nacht.

 

Das künftige Fahrplanangebot bewertet Bernhard Knierim von „Bahn für Alle“:

„Ost-West-Verbindungen wie Warschau-Köln oder Dresden-Basel werden komplett und ersatzlos entfallen. Auch die hervorragend gebuchte Verbindung von der Schweiz über Köln in die Niederlande entfällt ersatzlos. Die von der Deutschen Bahn geplanten IC- und ICE-Züge stellen für Nachtzugreisende auf längeren Strecken keine Alternative dar, da nur Sitzplätze angeboten werden und komfortables Schlafen damit unmöglich ist. Und die bereits vor zwei Jahren eingestellten Verbindungen nach Paris fehlen besonders schmerzhaft.“

 

Winfried Wolf vom Expertenbündnis „Bürgerbahn statt Börsenbahn“ kritisiert die Tarifgestaltung:

„Nach einer einjährigen Schonfrist sollen die Nachtzüge der ÖBB

(NightJet) aus dem deutschen Preissystem herausfallen. Danach werden BahnCard-InhaberInnen den vollen Preis ohne jede Ermäßigung zahlen müssen. So verprellt man die treuesten Kunden, obwohl man sich Kooperation auf die Fahnen geschrieben hat“, sagt Wolf.

 

Joachim Holstein, Sprecher des Wirtschaftsausschusses der Nachtzug-Tochter der Deutschen Bahn (DB ERS) und Mitbegründer der Initiative „Rettet die Nachtzüge“ ergänzt:

„Das gut ausgebildete und erfahrene Personal der Nachtzüge soll dabei offenbar auf der Strecke bleiben. Die Frage nach der Zukunft dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wollte die DB nicht öffentlich beantworten. Warum soll es für diese rund 300 Beschäftigten keine Arbeitsplätze auf den Nachtzügen der ÖBB oder den Nacht-ICEs der DB geben, und zwar zu Tarifen oberhalb des Mindestlohns?“

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