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Beiträge mit Schlagwort ‘Kulturrat’

Deutscher Kulturrat kritisiert Haltung der Stiftung Bauhaus Dessau und von Sachsen-Anhalts Kulturminister Rainer Robra in der Causa Feine Sahne Fischfilet

Pressemitteilung

 

Konzertabsage beim Bauhaus Dessau: Stiftung und Kulturminister geben falsches Signal

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Berlin, den 21.10.2018. Sachsen-Anhalts Kulturminister Rainer Robra (CDU) hat die Entscheidung des Bauhauses Dessau verteidigt, ein Konzert Band Feine Sahne Fischfilet abzusagen. MDR Kultur fasste seine Aussagen folgendermaßen zusammen: „Die linksextreme Punkband drinnen und Rechtsextreme draußen vor der Tür wären in diesem Fall nur durch Fenster voneinander getrennt gewesen. Er wolle sich nicht ausmalen, was das bedeutet hätte.“

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Aus Angst vor rechten Demonstrationen will die Stiftung Bauhaus Dessau ein Konzert des ZDF mit der linken, aber nicht extremen, Band Feine Sahne Fischfilet in seinen Räumen verhindern. Das ist ein absolut falsches Signal und verhöhnt die Geschichte des Bauhauses. 1932 setzten die Nationalsozialisten bekanntlich die Schließung des staatlichen Bauhauses in Dessau durch. Das Sachsen-Anhalts Kulturminister Rainer Robra die Entscheidung der Bauhaus-Stiftung Dessau jetzt verteidigt, schießt endgültig den Vogel ab. Als Vertreter der Landesregierung hätte er unmissverständlich klarstellen müssen, dass die Sorgen und Ängste der Bauhausstiftung unbegründet sind, da das Land selbstverständlich die Sicherheit der Einrichtung garantiert. Wir erwarten, dass das Konzert am geplanten Ort stattfinden kann und das Land Sachsen-Anhalt selbstverständlich den Schutz der Einrichtung sicherstellt.“

 

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CETA nicht ratifizieren! Offener Brief an die beteiligten Parteien der Sondierungsverhandlungen

Pressemitteilung

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Berlin, den 14.11.2017. Über 20 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern die Parteien CDU, CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen heute in einem Offenen Brief dazu auf, das Handels- und Investitionsschutzabkommen der EU mit Kanada, CETA, nicht zu ratifizieren.

CETA ist bereits in Teilen vorläufig in Kraft getreten und muss nun von den EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Die 22 Organisationen aus den Bereichen Kultur, Wohlfahrtspflege, Arbeitnehmerrechten, Landwirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz kritisieren unter anderem die Errichtung einer Investitionsschutz-Paralleljustiz und die Gefährdung öffentlicher Dienstleistungen sowie des Vorsorgeprinzips der EU.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte zu der gemeinsamen Initiative: „Das Europäische Parlament hatte im Frühjahr dieses Jahres für das Freihandelsabkommen CETA gestimmt und damit auch unsere Bedenken beiseite gewischt. Bislang ist der Kulturbereich trotzdem weitgehend vor den negativen Wirkungen von CETA geschützt, da CETA in Politikfeldern, die nicht im Kompetenzbereich der EU liegen, also auch der Kulturbereich, nicht vorläufig angewandt werden dürfen. Doch wenn die europäischen Mitgliedsstaaten CETA ratifizieren, erlischt der Schutz für den Kulturbereich. Auch deshalb fordern wir CDU, CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen auf, bei ihren Verhandlungen zur Regierungsbildung festzulegen, dass CETA von Deutschland nicht ratifiziert wird.“

Die beteiligten Verbände:

    • Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL)
    • Attac
    • Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
    • BUNDJugend
    • Campact
    • Der Paritätische Gesamtverband
    • Deutscher Kulturrat
    • Digitalcourage e.V.
    • Foodwatch e.V.
    • Forum Umwelt und Entwicklung
    • Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschland (KAB)
    • Mehr Demokratie e.V.
    • Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
    • NaturFreunde Deutschlands e.V.
    • Netzwerk Gerechter Welthandel
    • Oxfam Deutschland e.V.
    • PowerShift e.V.
    • Solidarische Landwirtschaft e.V.
    • SumOfUs
    • Umweltinstitut München e.V.
    • Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller in ver.di (VS)
    • WWF Deutschland

Offener Brief: Die AfD darf den Vorsitz des Kulturausschusses im Bundestag nicht erhalten

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Pressemitteilung

Berlin, den 27.09.2017. Auf Initiative der Bundestagsabgeordneten Michelle Müntefering haben Iris Berben, Dr. Diether Dehm MdB, Amelie Deuflhard, Tanja Dückers, Dr. Bernd Fabritius MdB, Ronald Grätz, Prof. Christian Höppner, Alfred Holighaus, Andreas Kämpf, Ulrich Khuon, Prof. Dr. Eckart Khöne, Shermin Langhoff, Prof. Dr. h.c. Klaus-Dieter Lehmann, Prof. Dr. Verena Metze-Mangold, Prof. Jeanine Meerapfel, Elisabeth Motschmann MdB, Dr. Thomas Oberender, Prof. Dr. Hermann Parzinger, Prof. Dr. Bernd Scherer, Prof. Dr. Oliver Scheytt, Prof. Dr. Wolfgang Schneider, Klaus Staeck und Olaf Zimmermann einen Offenen Brief an den Ältestenrat des Deutschen Bundestages geschrieben.

Die Unterzeichner fordern alle Mitglieder des Deutschen Bundestages, insbesondere die Mitglieder des Ältestenrates, dazu auf, sich dazu zu bekennen, dass der Ausschuss für Kultur und Medien im Deutschen Bundestag keinesfalls einem AfD-Vorsitz unterstellt werden darf.

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, unterstützt diesen Offenen Brief nachdrücklich.

Der Brief kann hier abgerufen und auch mitgezeichnet werden!

 

EU-Parlament stimmt für CETA, vorläufige Anwendung im Kulturbereich ausgeschlossen

TTIP unfairHandelbar

 

Berlin, den 15.02.2017. Das Europaparlament hat heute dem umstrittenen Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit Kanada (CETA) zugestimmt. CETA ist damit aber noch nicht in Kraft, sondern erst wenn alle EU-Mitgliedstaaten zugestimmt haben. Für Deutschland heißt das, dass der Deutsche Bundestag und der Bundesrat zustimmen müssen. Über die Rechtmäßigkeit wird dann auch noch das Bundesverfassungsgericht entscheiden. CETA kann aber teilweise ab April 2017, wenn bis dahin auch in Kanada alle notwendigen Prozeduren abgeschlossen sind, „vorläufig angewandt“ werden. Am 13. Oktober 2016 hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Eilverfahren entschieden, dass aber nur jene Teile von CETA vorläufig angewandt werden dürfen, die im Kompetenzbereich der EU liegen. Regelungen, die Auswirkungen auf den Kulturbereich haben, können deshalb nicht in die vorläufige Anwendung aufgenommen werden.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Das Europäische Parlament hat für das Freihandelsabkommen CETA gestimmt und damit auch unsere Bedenken beiseite gewischt. Trotzdem darf CETA in Politikfeldern, die nicht im Kompetenzbereich der EU liegen, nicht vorläufig angewandt werden. Der Kulturbereich ist, so hoffen wir, also derzeit nicht betroffen! Nur wenn der Deutsche Bundestag, der Bundesrat und die Parlamente aller weiteren EU-Mitgliedstaaten grünes Licht für CETA geben, kann das geändert werden. Das wird, sollte es überhaupt gelingen, wohl noch Jahre dauern.“

TiSA: Öffentliche Dienstleistung Kultur ist in Gefahr!

Pressemitteilung

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Wikileaks hat neue Unterlagen zu TiSA ins Netz gestellte

 

Berlin, den 19.10.2016. Die EU-Kommission und auch die deutsche Bundesregierung haben bislang immer behauptet, öffentliche Dienstleistungen seien von den TiSA-Verhandlungen ausgenommen. Das stimmt nicht, das zeigen jetzt von Wikileaks ins Netz gestellte Unterlagen. Im allgemein gehaltenen Haupttext des geplanten Abkommens werden öffentliche Dienstleistungen so verstanden, dass sie hoheitlich ausgeübt, nicht auf kommerzieller Grundlage bereit gestellt und nicht im Wettbewerb zu anderen Dienstleistungsanbieter stehen dürfen (siehe hierzu TiSA-Core-Text). Doch solche Dienstleistungen gibt es im Kulturbereich so gut wie gar nicht mehr. In vielen Bereichen wurden ehemals öffentliche Kultureinrichtungen in eine privatrechtliche Form überführt, sie sind nicht kostenfrei und bei vielen gibt es auch privatwirtschaftliche Mitbewerber. Im Kulturbereich muss in der Regel eine Eintrittskarte beim Besuch eines öffentlichen Theaters oder eines Museums gelöst werden. Auch ist der Besuch im Kommunalen Kino oder Konzert nur selten kostenfrei. Auch die Leseausweise in Bibliotheken gibt es nur in Ausnahmefällen kostenlos.

Das Trade in Services Agreement (TiSA), das Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen, ist eine sich gerade in Verhandlung befindliche Sammlung von Vereinbarungen in Form eines völkerrechtlichen Vertrags zwischen 23 Parteien einschließlich der USA und der Europäischen Union. Das TiSA-Abkommen soll weltweit Dienstleistungen liberalisieren und stärkerem Wettbewerb aussetzen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Können die Marktregulierer eigentlich nie genug bekommen, offensichtlich nicht. CETA steht vor der vorläufigen Anwendung, TTIP wird trotz anders lautender Ansagen weiter verhandelt und jetzt zeigt auch TiSA sein gefährliches Gesicht. Es ist ein schmutziger Trick, wenn nur öffentliche Dienstleistungen vor TiSA geschützt werden sollen, wenn sie für den Verbraucher völlig kostenfrei sind. Das heißt nichts anderes, dass so gut wie keine öffentliche Kulturdienstleistung, da in der Regel immer ein Entgelt zu zahlen ist, von der Anwendung durch TiSA geschützt ist. Der Privatisierung und der Deregulierung sollen im Kulturbereich Tür und Tor geöffnet werden.“

CETA: Kultur muss jetzt bei vorläufiger Anwendung ausgenommen werden

Pressemitteilung

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Bundesregierung werden durch Bundesverfassungsgericht Fesseln bei CETA-Zustimmung angelegt

 

Berlin, den 13.10.2016. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung Fesseln bei der Zustimmung zum CETA-Abkommen im Handelsministerrat und der vorläufigen Anwendung angelegt hat. Das Bundesverfassungsgericht hatte heute in einem Eilverfahren aufgrund der anhängigen Verfassungsbeschwerden u.a. von Campact, Foodwatch und Mehr Demokratie zu entscheiden, ob die Bundesregierung im EU-Handelsministerrat am 18. Oktober dieses Jahres dem CETA-Abkommen und der vorläufigen Anwendung zustimmen kann.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass die Bundesregierung dem CETA-Abkommen und seiner vorläufigen Anwendung zustimmen darf, wenn gewährleistet ist,

 

  • dass ein EU-Ratsbeschluss über die vorläufige Anwendung nur die Bereiche von CETA umfassen wird, die unstreitig in der Zuständigkeit der Europäischen Union liegen,
  • dass bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache eine hinreichende demokratische Rückbindung der im Gemischten CETA-Ausschuss gefassten Beschlüsse gewährleistet ist, und
  • dass die Auslegung des Art. 30.7 Abs. 3 Buchstabe c CETA eine einseitige Beendigung der vorläufigen Anwendung durch Deutschland ermöglicht.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat in seine Entscheidung insbesondere außenpolitische Erwägungen einbezogen. Auch hat das Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden, ob CETA überhaupt verfassungskonform ist. Für diese Entscheidung wird das Gericht voraussichtlich noch zwei Jahre brauchen. Damit Deutschland nach einer grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts noch eine Ausstiegsoption hat, muss die Bundesregierung jetzt sicherstellen, dass sie die vorläufige Anwendung einseitig kündigen kann.

 

Bislang hat die Bundesregierung erklärt, dass sie folgende Bereiche von der vorläufigen Anwendung ausnehmen will:

 

  • Regelungen zum Investitionsschutz, einschließlich Gerichtssystem (Kapitel 8 und 13 CETA)
  • Regelungen zu Portfolioinvestitionen (Kapitel 8 und 13 CETA)
  • Regelungen zum Internationalen Seeverkehr (Kapitel 14 CETA)
  • Regelungen zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen (Kapitel 11 CETA)
  • Regelungen zum Arbeitsschutz (Kapitel 23 CETA).

 

Den Kulturbereich wollte die Bundesregierung bislang von der vorläufigen Anwendung nicht ausnehmen.

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die gute Nachricht ist, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil letztlich auch gesagt hat, dass die im CETA-Vertrag vorhandenen Bestimmungen zur Kultur von der vorläufigen Anwendung ausgenommen werden müssen, da die EU in der Kultur nur subsidiär handeln darf und die Zuständigkeit für Kultur in den Mitgliedstaaten liegt. Hiervon sind verschiedene Unterkapitel im CETA-Vertrag betroffen. Die Bundesregierung muss jetzt dafür sorgen, dass alle Bereiche im CETA-Vertrag, die die Kultur betreffen von der vorläufigen Anwendung strikt ausgenommen werden. Sollte sie das nicht sicherstellen können, ist eine Zustimmung zur vorläufigen Anwendung ausgeschlossen.“

Opposition scheitert mit CETA-Anträgen im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages

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Berlin, den 21.09.2016. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sind heute mit mehreren Vorstößen gegen das geplante europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA gescheitert. Im Ausschuss für Wirtschaft und Energie lobte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) CETA als das „bereits heute fortschrittlichste Handelsabkommen, das es gibt“.

Gabriel warnte vor den Abgeordneten vor „deutschzentristischen Diskussionen“ über das Abkommen. Auch die Positionen der anderen Europäer müssten im Blick gehalten werden. Er halte es für „europapolitisch nicht verantwortbar“, sich im EU-Rat gegen das Abkommen zu stellen. Allerdings müsse es vor einer Abstimmung noch einige Klarstellungen geben, wie sie in der gemeinsamen Erklärung mit der kanadischen Handelsministerin Chrystia Freeland aufgeführt worden seien. In dieser Erklärung hatten Gabriel und Freeland unter anderem festgestellt, eine hohe Standards unterstützende Handelspolitik müsse „auch die Rolle der der öffentlichen Daseinsvorsorge berücksichtigen und darf nicht zur Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen verpflichten“. Zudem wollen sie eine Präzisierung dergestalt, „dass die in CETA enthaltenen Bestimmungen zum öffentlichen Beschaffungswesen das Recht der Vertragsparteien, Arbeits- und Sozialaspekte in ihre Beschaffungsverfahren zu integrieren, achten sollen“.

Auf die Frage der CDU/CSU-Fraktion erklärte der Minister, er habe die Absicht, im Handelsministerrat dem Abkommen und auch seiner vorläufigen Anwendung zuzustimmen. Er verwies in diesem Zusammenhang auf die Bedingungen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, die diese inzwischen in einem gemeinsamen Antrag (18/9663) für den Deutschen Bundestag formuliert haben. Die SPD-Fraktion würdigte das große Engagement des Ministers, dem es gelungen sei, auch nach Abschluss der eigentlichen Verhandlungen noch Verbesserungen zu erreichen. Die Fraktion Die Linke äußerte erhebliche Zweifel, dass es noch möglich sei, inhaltliche Klärungen herbeizuführen. Ähnlich äußerte sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Mit Protokoll-Erklärungen könnten nur Interpretationen des Vertrages vorgenommen werden. Was die SPD auf ihrem Konvent beschlossen habe, könne nur mit Vertragsänderungen realisiert werden.

Mit der Koalitionsmehrheit von CDU/CSU und SPD wurde vom Ausschuss ein Antrag der Linksfraktion (18/8391) abgelehnt, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, im EU-Rat der vorläufigen Anwendung von CETA nicht zuzustimmen. Es bestehe die Sorge, dass hinter dem Rücken der Bürger Entscheidungen getroffen würden, „die gravierend in deren Leben eingreifen, zuvor aber niemals mit ihnen besprochen wurden“, wird kritisiert. Die Fraktion Die Linke stimmte für den Antrag, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.

Ein weiterer Antrag der Fraktion Die Linke (18/9030), in dem gefordert wird, CETA als gemischtes Abkommen neben dem Bundestag auch dem Bundesrat zur Abstimmung vorzulegen, wurde von der Koalition ebenfalls abgelehnt. Die Linksfraktion stimmte dafür, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.

Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6201), in dem eine Ablehnung von CETA durch den Bundestag gefordert wird, fand nur die Zustimmung der beiden Oppositionsfraktionen. CDU/CSU- und SPD-Fraktion lehnten ab.

Text wurde mit Material des Deutschen Bundestages (hib) erstellt.

CETA + Kultur: Herr Gabriel, nicht Kanada ist das Problem, sondern die EU-Kommission

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EU-Kommission ist verantwortlich, dass im CETA-Vertrag eine ungleiche Schutzhöhe zwischen der europäischen und kanadischen Kultur entstanden ist

 

Berlin, den 14.09.2016. Morgen reist Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, MdB zu einer kurzfristig angesetzten Visite nach Kanada, um dort über eine begleitende Erklärung zum CETA-Vertrag zu verhandeln. Der Deutsche Kulturrat begrüßt jede Verbesserung des CETA-Vertrages, der in der jetzigen Form nicht zustimmungsfähig ist.

 

Der Deutsche Kulturrat weist aber darauf hin, dass für die speziellen Anliegen des Kulturbereiches nicht mit Kanada verhandelt werden müsste, sondern mit der EU-Kommission als Verhandlungsführerin auf der europäischen Seite. So unterwirft die Europäische Union die Kulturwirtschaft grundsätzlich dem CETA-Abkommen und nimmt nur die audiovisuellen Dienstleistungen in einem Teil des Vertrages von der Anwendung aus. Demgegenüber nimmt Kanada seine Kulturwirtschaft weitgehend von den Regelungen des Vertrages aus. Kanada hat im CETA-Vertrag mehr Schutzräume für seine Kulturwirtschaft hinein verhandelt, als die EU-Kommission für die europäische Kulturwirtschaft. Bei den sogenannten Liberalisierungsverpflichtungen geht Kanada sogar noch weiter und stellt seine gesamte nationale Kulturpolitik vernünftigerweise unter Schutz. Noch schlimmer ist, dass die für die europäische Kultur negativen Regelungen aus dem CETA-Vertrag nun auch Eingang in TTIP finden könnten.

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Es geht bei CETA um deutlich mehr als den Kulturbereich, aber es geht eben auch um die Kulturwirtschaft, den öffentlich geförderten Kultursektor und die kulturpolitische Eigenständigkeit der Kommunen und Bundesländer. Die EU-Kommission ist dafür verantwortlich, dass im CETA-Vertrag eine ungleiche Schutzhöhe zwischen der europäischen und kanadischen Kultur entstanden ist. Diesen strukturellen Fehler des Vertrages kann man nicht in Kanada heilen, sondern nur in Brüssel. Deshalb Herr Gabriel, nicht Kanada ist das Problem für den Kulturbereich, sondern die EU-Kommission.“

 

Synopse: Unterschiedliche und gemeinsame Definitionen für den Kulturbereich der Vertragspartner EU und Kanada im CETA-Vertragsentwurf.

Kulturrat: CETA + Kultur: Verraten und verkauft


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Wo ist die sonst immer beschworene Wettbewerbsgerechtigkeit?

 

Der CETA-Vertragsentwurf, das Freihandelsabkommen zwischen Kanada und Europa, hat in vielen Bereichen Kritik ausgelöst. Er setzt öffentliche und gemeinnützige Dienstleistungen und Daseinsvorsorge, kulturelle Vielfalt und Bildungsangebote unter Druck. Es werden die falschen Lehren aus der Finanzkrise gezogen, transnationale Konzerne gestärkt und kleine und mittelständische Unternehmen geschwächt. CETA grenzt die Länder des Südens aus, statt zur Lösung globaler Probleme wie Hunger, Klimawandel und Verteilungsungerechtigkeit beizutragen. Alle diese Gründe sind Anlass genug, um am 17. September in Berlin, Frankfurt/Main, Hamburg, Köln, Leipzig, München und Stuttgart auch gegen CETA zu demonstrieren.

 

Der Kulturbereich hat zusätzlich noch einen weiteren gewichtigen Grund CETA abzulehnen, da die europäische Kultur im Vertrag schlechter gestellt wird als die kanadische.

 

So unterwirft die EU die Kultur grundsätzlich dem CETA-Abkommen und nimmt nur die audiovisuellen Dienstleistungen mit Blick auf den Marktzugang und die Inländerbehandlung aus. Vom Investitionskapitel sind audiovisuelle Dienstleistungen nicht ausgenommen. Demgegenüber nimmt Kanada die gesamte Kulturwirtschaft von den Regelungen zum Marktzugang und zur Inländerbehandlung aus. Kanada hat im CETA-Vertrag mehr Schutzräume für die ihre Kulturwirtschaft hinein verhandelt, als die EU-Kommission für die europäische Kulturwirtschaft. Bei den Liberalisierungsverpflichtungen geht Kanada sogar noch weiter und stellt seine gesamte nationale Kulturpolitik unter Schutz. (Siehe Synopse!)

 

Die Schutzbehauptung des federführenden Bundeswirtschaftsministeriums, dass bereits seit den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts durch das GATS, das allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen der Welthandelsorganisation, die Kulturwirtschaft vollständig liberalisiert sei und deshalb in CETA nicht vollumfänglich geschützt werden könnte, ist schlicht falsch.

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Eigentlich dürften selbst die größten Befürworter von CETA es nicht gutheißen, dass Europa in diesem Vertrag die europäische Kulturwirtschaft weniger schützt als Kanada die kanadische. Wo ist hier die sonst immer beschworene Wettbewerbsgerechtigkeit? Trotzdem haben unsere Bundesregierung und die EU-Kommission es zugelassen, dass die ungleiche Schutzhöhe zwischen der europäischen und kanadischen Kulturwirtschaft entstanden ist. Noch schlimmer ist, dass die für die europäische Kultur negativen Regelungen aus dem CETA-Vertrag nun auch Eingang in TTIP, das Freihandelsabkommen mit den USA, finden könnten. Der Kulturbereich fühlt sich immer mehr verraten und verkauft. Auch deshalb demonstrieren wir am 17. September in Berlin, Frankfurt/Main, Hamburg, Köln, Leipzig, München und Stuttgart gegen TTIP und CETA.“

 

Kulturrat: CETA, wie TTIP, ein kulturpolitischer Sündenfall!

Pressemitteilung

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Kulturrat fordert die Bundesregierung auf, keinen Kuhhandel auf unsere Kosten zu veranstalten

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Berlin, den 29.08.2016. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel sagte am Wochenende, TTIP, das Freihandelsabkommen mit den USA, sei „de facto gescheitert“. Das lässt Hoffnung schöpfen, dass TTIP vielleicht doch nicht gegen den Willen großer Teile der Bevölkerung durchgeboxt wird. Gabriel beklagte aber, dass CETA, das Freihandelsabkommen mit Kanada, oft mit dem TTIP-Abkommen verwechselt werde und deshalb auch abgelehnt würde. Diese Aussage ist falsch, CETA wird nicht deshalb abgelehnt, weil es mit TTIP verwechselt wird, sondern weil es ein schlechtes Abkommen ist, das nicht nur dem Kulturbereich, sollte es ratifiziert werden, massiven Schaden zufügen würde.

In einem wesentlichen Punkt unterscheiden sich TTIP und CETA von bisherigen internationalen Handelsabkommen. Wurde bislang festgelegt, in welchen Bereichen eine Liberalisierung vorgesehen ist, also eine Positivliste erstellt, wird nun nach dem Negativlistenprinzip gearbeitet. Das heißt, dass zunächst alle Bereiche von der Liberalisierung erfasst werden, es sei denn, sie sind auf einer Negativliste verzeichnet, also ausgenommen. Die EU-Kommission betont stets, dass der Wechsel von Positiv- zu Negativlisten rein technischer Natur ist und keinen Einfluss auf das Schutzniveau hat. Der Kulturbereich ist ein Beispiel dafür, dass dies nicht stimmt. Bei Positivlistenverhandlungen müssen die Kulturbereiche, die mitverhandelt werden, dezidiert genannt werden. Bei Negativlistenverhandlungen, also CETA und auch TTIP, sind alle Kulturbereiche automatisch Verhandlungsgegenstand, außer sie werden rechtssicher ausgenommen, was schon deshalb sehr schwer ist, weil der dynamische Kulturbereich sich einfachen Definitionen regelmäßig entzieht. Aber ohne eine klare Abgrenzung der Ausnahmebereiche ist eine rechtssichere Herausnahme aus den Verträgen nicht möglich. CETA ist deshalb ein kulturpolitischer Sündenfall – mit letztlich unkalkulierbaren Auswirkungen für den Kulturbereich in der Zukunft.

So unterwirft die EU die Kultur grundsätzlich dem CETA-Abkommen und nimmt nur die audiovisuellen Dienstleistungen mit Blick auf den Marktzugang und die Inländerbehandlung aus. Vom Investitionskapitel sind audiovisuelle Dienstleistungen nicht ausgenommen. Demgegenüber nimmt Kanada die gesamte Kulturwirtschaft von den Regelungen zum Marktzugang und zur Inländerbehandlung aus. Weiter besteht nach wie vor eine Klarstellungslücke, ob die Bundesländer weiterhin eine umfassende Regulierungshoheit für den Rundfunk, öffentlich-rechtlich und privat, haben. Ebenso wird die Filmwirtschaft von der EU nicht umfänglich geschützt. Darüber hinaus wird im Investitionskapitel nicht ausreichend ausgeführt, dass kulturpolitische Regeln von Ländern und Gemeinden keine Beschränkung des Marktzugangsrechts darstellen. Selbst der marktliberale ehemalige kanadische Premier Stephen Harper hat in den CETA-Vertrag mehr Schutzräume für die kanadische Kulturwirtschaft hinein verhandelt, als die EU-Kommission für die europäische Kulturwirtschaft. Die EU-Kommission hat die europäische Kulturwirtschaft bei den Verhandlungen einfach im Stich gelassen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Wir fordern die Bundesregierung auf, keinen Kuhhandel auf unsere Kosten zu veranstalten und TTIP erst einmal für eine Zeit in der Versenkung verschwinden zu lassen, um schnell CETA ratifizieren zu können. CETA ist wie TTIP ein kulturpolitischer Sündenfall. Beide Abkommen gefährden Demokratie und Rechtsstaat, schleifen nationale wie internationale Standards zum Schutz von Mensch, Umwelt, Arbeit und Kultur. Sie bringen uns noch weiter weg von einer gerechten Weltwirtschaftsordnung, als wir sowieso schon sind. Wir werden deshalb am 17. September in Berlin, Frankfurt/Main, Hamburg, Köln, Leipzig, München und Stuttgart mit den Freunden aus den Umwelt-, Entwicklungs- und Sozialverbänden, den Gewerkschaften, kirchlichen Organisationen und den vielen anderen Unterstützern gemeinsam auf die Straße gehen, um dieses schlechte CETA und TTIP zu verhindern.“
• Im Schwerpunkt der neuen Ausgabe von Politik & Kultur, der Zeitung des Deutschen Kulturrates, beschäftigen wir uns hauptsächlich mit den Auswirkungen von CETA auf die Kultur.
• Lesen Sie hier den Schwerpunkt zu CETA als Auszug.

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