Informationen und Infos über Anti-Atom, Antimilitarismus und NaturFreunde.

Archiv für Dezember, 2014

NaturFreunde Berlin: Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts europarechtlich fragwürdig

nfd-bildmarke_4c-outline-cmyk-cmyk.jpgZum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Klage der NaturFreunde Berlin zum Abflugverfahren für den Flughafen Berlin Brandenburg (sog. Müggelseeroute) erklärt der stellvertretende Landesvorsitzende der NaturFreunde Berlin, Uwe Hiksch:

NaturFreunde prüfen Gang zum Bundesverfassungsgericht

Leipzig, 18.12.2014 – Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die Revisionsklage der NaturFreunde Berlin abzuweisen, werden die NaturFreunde weitere rechtliche Schritte prüfen. Es ist nicht akzeptabel, dass Flugrouten willkürlich festgelegt werden, ohne dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattfinden muss.

Die NaturFreunde werden sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Durchführung einer ordentlichen Umweltverträglichkeitsprüfung und FFH (Flora-Fauna-Habitat)-Verträglichkeitsprüfung für die Festlegung von Flugrouten in Deutschland rechtlich verbindlich vorgeschrieben wird. Mit der heutigen Entscheidung verweigert das Bundesverwaltungsgericht Umwelt- und Naturschutzverbänden grundsätzliche Rechte und Beteiligungs-möglichkeiten.

Auch die Weigerung des Gerichts, diese grundsätzliche Frage zu einer Klärung an den Europäischen Gerichtshof zu überweisen, ist nicht akzeptabel. Die Richter haben mit ihrer Ablehnung des Antrags der NaturFreunde europäisches Recht bewusst ignoriert. Die NaturFreunde Berlin müssen als anerkannter Umwelt- und Naturschutzverband das Recht haben, zu möglichen Auswirkungen auf betroffene Arten im Rahmen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie Stellung zu beziehen. Die NaturFreunde werden prüfen, ob gegen das Urteil des BVerwG vor dem Bundesverfassungsgericht Einspruch eingelegt werden kann, da das Gericht durch sein Urteil die grundsätzlichen Rechte von Umweltverbänden massiv einschränkt.

Mit einer Reihe von Vorlageanträgen haben die NaturFreunde das BVerwG gebeten, vor dem Europäischen Gerichtshof klären zu lassen, ob eine zwingende Umweltverträglichkeitsprüfung nach der Richtlinie 2011/92/EU (Umweltverträglichkeitsprüfungs-Richtlinie) in einem mehrstufigen Genehmigungsverfahren, wie z.B. der Festlegung von Flugrouten nach einem Planfeststellungsbeschluss für einen Flughafen, vorgeschrieben ist. Weiter regten die NaturFreunde an, vor dem EuGH zu prüfen, ob nach Artikel 6. Abs. 3 der Richtlinie 92/43/EWG (Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen – Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) die Beteiligung von Natur- und Umweltverbänden zwingend vorgeschrieben ist, da durch die Festlegung eines Flugverfahrens erhebliche Auswirkungen auf Erhaltungsgebiete wie die FFH-Gebiete und Natura-2000-Gebiete im Bereich des Müggelsee bestehen. Weiter regten die NaturFreunde an, zu prüfen, ob Art. 9 Abs. 3 des Aarhus-Übereinkommens im Anwendungsbereich der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie), Anwendung bei Flugverfahren Anwendung finden muss, damit Natur- und Umweltverbände ihr im Aarhus-Übereinkommen zugesichertes Recht auf Zugang zu verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahren haben, um umweltbezogene Forderungen durchsetzen zu können. Ein vierter Vorlagenantrag forderte die Prüfung vor dem EuGH, ob bei der Festlegung von sog. Ruhigen Gebieten ein Verfahren nach Art. 8 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 2002/49 EG (Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm) vorgenommen werden muss, da dort festgeschrieben ist, dass eine Verschlechterung des Lärmniveaus in einem Ruhigen Gebiet zu vermeiden ist.

Die NaturFreunde Berlin werden sich aktiv für die Sicherung der Rechte von Umweltverbänden bei öffentlichen Planungen einsetzen und die vom BVerwG vertretene Meinung, das Natur- und Umweltschutzverbände keine umfassende Mitwirkungsmöglichkeiten bei öffentlichen Planungen, die die Umweltsituation verschlechtern hätten, nicht akzeptieren. Sie werden für eine Umsetzung europäischen Rechts auch in Deutschland streiten und ihr Recht, bei der Festlegung von Flugrouten angehört zu werden und gegen falsche Festlegungen von Flugrouten vorzugehen, verteidigen.

Mit der heutigen Entscheidung wird eine fachlich nicht zu verantwortende und den Planfeststellungsverfahren zuwiderlaufende Flugroute nachträglich legitimiert. Die Planungen und Versprechungen, mit dem neu zu bauenden Flughafen ein metropolenabgewandtes Flugverfahrenskonzept durchzusetzen, wurden ignoriert. Der geplante Flughafen BER wird über 900 000 Betroffene durch Fluglärm terrorisieren. Die NaturFreunde Berlin werden sich mit dieser Entwicklung nicht abfinden und Möglichkeiten einer Verhinderung dieses planerischen Alptraums suchen.

Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur „Müggelseeroute“ am Donnerstag, 18.12.2014:

nfd-bildmarke_4c-outline-cmyk-cmyk.jpgAm morgigen Donnerstag, 18.12.2014, 9.30 Uhr wird vom Bundesverwaltungsgericht das Urteil zur sog. „Müggelseeroute“ verkündet. Die Hauptverhandlung fand am 10.12.2014 statt.

Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
9.30 Uhr

Die Kläger werden vor Ort sein und stehen anschließend auch für eine Stellungnahme zur Verfügung.
Die NaturFreunde Berlin haben während der Verhandlung deutlich aufgezeigt, dass die Durchführung einer ordentlichen Umweltverträglichkeitsprüfung und FFH (Flora-Fauna-Habitat)-Verträglichkeitsprüfung für die Festlegung von Flugrouten in Deutschland nach ihrer Überzeugung nach EU-Recht notwendig ist. Deswegen haben sie beantragt, ihrer Revision stattzugeben und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg aufzuheben. Die NaturFreunde sind der Überzeugung, dass das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg gegen europäisches Recht verstößt.

Um hier Rechtsklarheit zu bekommen haben sie gegenüber dem BuVerwG beantragt, das Verfahren auszusetzen und dem EuGH folgende Fragen im Wege der Vorabentscheidung zu unterbreiten:

  • Ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach EU-Recht im Rahmen des mehrstufigen Verfahrens für die Festlegung von Flugrouten notwendig?
  • Ist die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung bei der Festlegung von Flugrouten notwendig?
  • Muss das Aarhus-Übereinkommen so ausgelegt werden, dass anerkannte Umweltvereinigungen im Rahmen einer zulässigen Klage auch geltend machen können, dass die Festlegung eines Flugverfahrens ihnen die Möglichkeit gibt, Einspruch einzulegen, wenn sie der Überzeugung sind, dass sie gegen nationales oder EU-Recht verstoßen?
  • Haben Natur- und Umweltverbände das Recht, bei sog., „Ruhigen Gebieten“, eine Prüfung der Vermeidung einer Verschlechterung des Lärmniveaus zu verlangen und einen bestmöglichen Schutz der Ruhigen Gebiete als Entscheidungskriterium für die Festlegung von Flugrouten einzufordern?

Dazu Uwe Hiksch, stellv. Landesvorsitzender der NaturFreunde Berlin: „Die NaturFreunde erwarten, dass eine europarechtlichen Klärung durch den Europäischen Gerichtshof vorgenommen wird, damit anerkannte Umwelt- und Naturschutzverbänd das Recht haben, bei Einwirkungen auf Umwelt und möglichen Auswirkungen auf betroffene Arten ihre Rechte wahrzunehmen und z.B. im Rahmen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie Stellung zu beziehen.

Berliner Energietisch fordert Koordinierungsstelle Energie in der Senatskanzlei

Pressemitteilung vom 15.12.2014

Energieversorgung zur Chefsachen machen

energietisch volksbegehren - Kopie

Auf den letzten Donnerstag im Abgeordnetenhaus neu gewählten Regierenden Bürgermeister Michael Müller warten eine Reihe von wichtigen politischen Entscheidungen, die keinen Aufschub dulden. Insbesondere bei der Frage der Rekommunalisierung der Energie-Netze und der Entfesselung der Berliner Stadtwerke von der Festlegung auf ausschließlich selbstproduzierte Energie besteht dringender Handlungsbedarf. Der Berliner Energietisch fordert daher Michael Müller auf, das Thema Berliner Energieversorgung zur Chefsache zu machen und eine Koordinierungsstelle Energie in der Senatskanzlei einzurichten.

Bisher war Michael Müller als Umwelt- und Stadtentwicklungssenator für den Landesbetrieb Berlin Energie zuständig, der sich um die Konzession der Gas- und Stromnetze bewirbt. Aber auch in die Diskussion um die Berliner Stadtwerke schaltete sich Michael Müller Ende 2013 mit einem eigenen Konzeptvorschlag ein. Dieses Engagement soll Michael Müller nun als Regierender Bürgermeister fortführen. Notwendig sei deshalb eine Koordinierungsstelle für energiepolitische Fragen in der Senatskanzlei. Diese Stelle kann auch zukünftigen Streitigkeiten innerhalb der rot-schwarzen Koalition entgegenwirken.

„Es liegt jede Menge Arbeit vor dem neuen Regierenden Bürgermeister. Er muss die Rekommunalisierung des Gas- und Stromnetzes vorantreiben und Hindernisse für die Berliner Stadtwerke beseitigen. Dies kann nur gelingen wenn er das Thema zu Chefsache erklärt und so weitere Streitigkeiten in der Koalition unterbindet. Mit einer Koordinierungsstelle Energie in der Senatskanzlei könnte zudem ein Stab an Energieexperten aufgebaut werden“, erklärt Stefan Taschner, Sprecher des Berliner Energietisches.

Der Berliner Energietisch setzt sich für die Rekommunalisierung des Berliner Strom- und Gasnetzes und die Gründung eines Stadtwerkes ein.

Berliner Energietisch protestiert für den Erhalt der Energieschuldenberatungsstelle GVS

energietisch volksbegehren - KopiePresseeinladung mit Fototermin

Und dann ist es dunkel
Sehr geehrte Damen und Herren,

auch dieses Jahr lässt der schwedische Energiekonzern Vattenfall den Boulevard „Unter den Linden“ erstrahlen. Dieses Geschenk an die Berlinerinnen und Berliner kostet Vattenfall laut einem Bericht des Focus mehrere 100.000end Euro.

Nicht ganz so spendabel gibt sich der Konzern mit Betroffenen von Energiearmut, wenn es darum geht sie nicht im Dunkeln sitzen zu lassen. Allein 2013 wurde in Berlin 17.184 Haushalten von Vattenfall der Strom abgeklemmt.

Dass die Zahl in den letzten Jahren gesunken ist, lag auch an der guten Arbeit der GVS. Diese von Vattenfall mit finanzierte Energieschuldenberatungsstelle steht nun vor dem Aus. Das Unternehmen stellt mit dem kommenden Jahr seine Zahlung in Höhe von rund 280.000 Euro ein.

Der Berliner Energietisch protestiert deshalb am morgigen Mittwoch mit einer Aktion für den Erhalt der Energieschuldenberatungsstelle GVS. Auf dem Mittelstreifen des Boulevard „Unter den Linden“ wird symbolisch dargestellt, was es für die von Stromabklemmung betroffenen Berliner*innen bedeutet im Dunkeln zu sitzen.

Zeit:
Mittwoch, 17. Dezember 2014,
17.00 bis ca. 17.30 Uhr

Ort:
Unter den Linden/ Ecke Wilhelmstraße
auf dem Mittelstreifen
10117 Berlin

Protest vor dem Bundestag: Nein zum Krieg: Auslandseinsätze der Bundeswehr beenden!

antimil frieden

Am Donnerstag wird der Deutsche Bundestag über zwei bewaffnete Auslandseinsätze der Bundeswehr abstimmen. Mit dem NATO-geführten Einsatz „Resolute Support Mission“ in Afghanistan und der Fortsetzung des bewaffneten Einsatzes der Bundeswehr an der NATO-geführten Operation „ACTIVE ENDEAVOUR“ im Mittelmeer wir die Militarisierung der deutschen Außenpolitik fortgesetzt.
Die Bundeswehr soll sich mit bis zu 850 Soldaten am NATO-Einsatz in Afghanistan beteiligen. Diesen Antrag legt die Regierung am 18.12. dem Bundestag zur Abstimmung vor. Wir rufen auf zum Protest, wie wir das seit dem Kriegsbeginn vor 13 Jahren tun. Dieser Krieg war von Anfang an falsch! Die Entwicklung hat uns leider recht gegeben: Der NATO-Krieg hat viel Zerstörung und Leid über Afghanistan gebracht, ja, den Krieg nach Pakistan ausgeweitet, nicht den „Terror“ besiegt, sondern ihn weltweit gefördert! Mit der Entsendung weiterer Soldaten wird der Krieg am Hindukusch fortgesetzt, die geostrategischen Interessen der USA unterstützt und die deutsche Außenpolitik militarisiert, um die Bevölkerung hierzulande auf weitere militärische Abenteuer einzustimmen. Der Krieg an Afghanistan ist komplett gescheitert.
Wir fordern:
• Auslandseinsätze der Bundeswehr beenden!
• Kein Afghanistanmandat für die Bundeswehr! Kompletter Abzug vom Hindukusch sofort!
• Sofortige Beendigung des Bundeswehreinsatzes im Mittelmeer!

Wir treffen uns:
Donnerstag, den 18 Dezember 2014
14.00 Uhr
Ecke Scheidemannstr./Ebertstr. (gegenüber dem Reichstagsgebäude)

NaturFreunde: COP 20: Wachstum ging vor Klimaschutz

NaturFreunde Deutschlands fordern eine Internationale der Umweltbewegung

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Berlin, 15. Dezember 2014 – Die UN-Klimaschutzverhandlungen in Lima (COP 20) kritisiert der Bundesvorsitzende der NaturFreunde Deutschlands Michael Müller:

 

Das Ergebnis der aktuellen Klimaschutzverhandlungen bleibt – wieder einmal – weit hinter dem tatsächlich Notwendigen zurück. Schon jetzt ist mehr als zweifelhaft, ob das Zwei-Grad-Ziel überhaupt zu erreichen ist, obwohl es die ärmsten Weltregionen schon nicht mehr retten kann.

Bei den UN-Klimaverhandlungen geht es nicht um den Schutz der Erdatmosphäre, sondern um Wirtschafts- und Wachstumsinteressen. Die Taktik liegt darin, dieses Ziel zu verschleiern. Bis heute ist kaum ein Land bereit, den Klimaschutz vor die eigenen Wirtschaftsziele zu stellen. Stattdessen wird mit scheinbar sinnvollen Formeln wie zum Beispiel der „Green Economy“ hantiert. Doch die Treibhausgasemissionen steigen und steigen und die Atmosphäre heizt sich immer weiter auf. China zum Beispiel, mittlerweile der größte Treibhausgas-Emittent der Welt, möchte erst in rund 30 Jahren mit einer Senkung beginnen.

Ein anderes Beispiel: Bei der Beschlussfassung über einen UN-Klimavertrag in Kyoto hatten die Amerikaner das sogenannte „Grandfathering“-Prinzip durchgesetzt (die meisten Emissionsrechte erhält, wer bislang schon am meisten Treibhausgase produziert hat). Und zwar mit der Absicht, Verantwortlichkeiten nach dem UN-Prinzip – ein Land, eine Verpflichtung – zu vermeiden. So sollten insbesondere die Emissionsrechte auf die Industriestaaten begrenzt werden. Washington spielte schon damals mit gezinkten Karten. Denn genau das von den USA geforderte Raushalten der Schwellen- und Entwicklungsländer diente schließlich dem US-Vorwand, den Vertrag nicht zu unterzeichnen.

Ökologie muss jetzt zum Maßstab der Politik werden

Die Wirklichkeit zeigt: Immer wenn es darauf ankommt, setzen sich wirtschaftliche Egoismen durch. Deshalb muss es endlich zu einer Internationale der Umweltbewegung kommen, die die Politik derart unter Druck setzt, dass die weltweit längst gescheiterten Wachstumsstrategien entsorgt werden und einem Regime der Nachhaltigkeit Platz machen. Die Ökologie muss jetzt zum Maßstab der Politik werden. Denn den zukünftigen Generationen läuft die Zeit davon.

Deutscher Kulturrat: 21. Mai 2015, der Tag der kulturellen Vielfalt, wird zum Aktionstag gegen TTIP, CETA und Co.

Pressemitteilung
Deutscher Kulturrat bittet um breite Unterstützung für den Aktionstag

STOP_TTIP_Logo_groß_web_04Berlin, den 11.12.2014. Der Sprecherrat, das höchste politische Gremium des Deutschen Kulturrates, hat gestern beschlossen, dass der 21. Mai 2015, der Tag der kulturellen Vielfalt, zum Aktionstag gegen TTIP, CETA und Co. werden soll. Im November 2001 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen den 21. Mai zum internationalen Tag der kulturellen Vielfalt ausgerufen.

Der Deutsche Kulturrat bittet um breite Unterstützung für den Aktionstag, damit im kommenden Jahr an diesem besonderen Tag in vielen Städten und Gemeinden Aktionen gegen die Freihandelsabkommen EU-USA (TTIP) und EU-Kanada (CETA) stattfinden. Dabei sieht der Deutsche Kulturrat eine besondere Chance darin, Veranstaltungen im Schulterschluss mit anderen gesellschaftlichen Gruppen und Organisationen durchzuführen.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Welcher Tag im Jahr ist besser geeignet, um gegen TTIP, CETA und Co. zu kämpfen, als der internationale Tag der kulturellen Vielfalt. Die gerade in Verhandlung befindlichen Freihandelsabkommen gefährden die kulturelle Vielfalt fundamental. Wir bitten deshalb alle Künstler, Kultureinrichtungen und Organisationen überall im Land darum, an diesem Tag in die Öffentlichkeit zu gehen, über die Gefahren von TTIP, CETA und Co. zu informieren und gegen die Abkommen zu demonstrieren. Doch wir wollen den Aktionstag nicht auf den Kulturbereich begrenzen, sondern laden herzlich alle aus dem Umwelt-, Sozial- und Verbraucherbereich, den Demokratiebewegungen, den Kirchen, den Parteien, den Gewerkschaften und den Kommunen ein, an diesem Tag mit dem Kulturbereich gemeinsam im ganzen Land dezentral aktiv zu werden. Wir freuen uns auf viele neue Bündnisse gegen TTIP, CETA und Co.!“

Der Deutsche Kulturrat hat ein Infotelefon für Fragen zum Aktionstag eingerichtet: Gabriele Schulz, Telefon: 030/226 05 28 – 18, E-Mail: g.schulz@kulturrat.de
Ab Mitte Januar wird eine Homepage für den Aktionstag freigeschaltet werden. Dort kann dann Informationsmaterial abgerufen werden. Auch wird eine Kontaktbörse angeboten werden, die Aktive innerhalb und außerhalb des Kulturbereiches für Aktionen vor Ort in Verbindung bringen kann.

Wiener Konferenz zu den humanitären Folgen von Atomwaffen

Bundesregierung soll Ächtung von Atomwaffen unterstützen

ippnwBerlin, 4.12.2014 Anlässlich der Wiener Konferenz zu den humanitären Folgen von Atomwaffen am 8. und 9. Dezember 2014 fordern die Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) und die Ärzteorganisation IPPNW die Bundesregierung auf, sich konstruktiv an der Diskussion über eine Ächtung von Atomwaffen zu beteiligen.

„Deutschland sollte sich auch für ein Verbot von Atomwaffen aussprechen und andere Staaten dabei unterstützen, dies zu verwirklichen“, fasst Abrüstungsexpertin Xanthe Hall die Erwartungen von ICAN und IPPNW an die Bundesregierung zusammen. „Die Debatte über Atomwaffen hat sich von der festgefahrenen Auseinandersetzung über nationale Sicherheitsinteressen gelöst und stellt endlich die Opfer eines Atomwaffeneinsatzes in den Mittelpunkt“, erklärt Hall und sieht darin neue Chancen für die nukleare Abrüstung und die Ächtung von Atomwaffen.

Der neue Fokus in der Debatte ist einer Reihe von Konferenzen zum Thema „Humanitäre Folgen von Atomwaffen“ zu verdanken. Die österreichische Regierung lädt in der kommenden Woche alle Staaten und internationalen Organisationen nach Wien ein, um die Diskussion fortzusetzen. In dieser dritten Konferenz in der Reihe wird diskutiert, welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um künftige Atomwaffeneinsätze zu verhindern. Erwartet werden diplomatische Vertreter aus mehr als 150 Staaten. Erstmals haben in diesem Jahr die Vereinigten Staaten und Großbritannien ihre Teilnahme angekündigt. Die Atomwaffenstaaten USA, Russland, Frankreich, Großbritannien, China, Nordkorea und Israel hatten den humanitären Prozess bisher boykottiert und waren zu den vorausgegangenen Konferenzen im März 2013 in Oslo und im Februar 2014 in Mexiko nicht erschienen. Indien und Pakistan nahmen teil.

Mit der Konferenz in Wien sollen die dringende Notwendigkeit nuklearer Abrüstung und das katastrophale Risiko eines Atomwaffeneinsatzes wieder stärker ins Bewusstsein der internationalen Gemeinschaft rücken. Die Atomwaffenstaaten stehen dabei unter Druck, weil die Frage, ob Nuklearwaffen mit dem humanitären Völkerrecht vereinbar sind, offen und kritisch diskutiert wird. Außerdem ist die Konferenz Ausdruck des wachsenden Unmuts der atomwaffenfreien Staaten über die fehlenden Fortschritte bei der nuklearen Abrüstung, zu der die Atomwaffenstaaten gemäß Nichtverbreitungsvertrag verpflichtet sind.

Nach den Zusagen der USA und Großbritanniens stehen die anderen Atomwaffenstaaten nun unter Druck, sich der Debatte ebenfalls zu öffnen Die letzte Konferenz in Mexiko endete mit dem Aufruf des Vorsitzenden, bis zum 70. Jahrestag von Nagasaki im August nächsten Jahres einen neuen diplomatischen Prozess zu beginnen, um einen Vertrag zum Verbot von Atomwaffen auszuhandeln. ICAN sowie eine wachsende Zahl von Regierungen unterstützen diese Forderung nach einem Atomwaffenverbot. Ebenso wie beim Verbot von Landminen und Streubomben sollte auch ein Verbot von Atomwaffen nicht von den Besitzerstaaten blockiert werden können. Die Vorbereitungen und Verhandlungen dazu müssen auch dann beginnen, wenn die Atomwaffenstaaten nicht daran teilnehmen. Atomwaffen sind die einzigen Massenvernichtungswaffen, die noch nicht von einem eindeutigen völkerrechtlichen Verbot erfasst sind. Auch Österreich unterstützt dies: „Nuklearwaffen sollen stigmatisiert, verboten und vernichtet werden, bevor sie uns auslöschen”, forderte Bundespräsident Fischer im September 2013.

Die Bundesregierung hat sich in der politischen Diskussion um die humanitären Auswirkungen dieser Massenvernichtungswaffen bisher zurückgehalten. Anders als z.B. die NATO-Staaten Norwegen oder Dänemark hat sie eine Erklärung, die den Einsatz von Atomwaffen unter allen Umständen verurteilt, mit Verweis auf die NATO-Abschreckungsdoktrin nicht unterstützt.

ICAN und die IPPNW werden in Wien mit großen Delegationen präsent sein und stehen für Ihre Interviewanfragen gerne zur Verfügung.

Öffentlicher Aufruf für ein atomwaffenfreies Deutschland

PRESSEMITTEILUNG

Prominente unterstützen Appell an die Bundesregierung zur atomaren Abrüstung

antimil friedenAnlässlich der morgigen Bundestagsdebatte zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Neue Dynamik für nukleare Abrüstung“ starten deutsche Friedensorganisationen eine neue Initiative für die atomare Abrüstung. Die Kampagne „atomwaffenfrei.jetzt“, die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen und die deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges/Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW) fordern in einem Appell an die Bundesregierung, sich auch weiterhin für ein atomwaffenfreies Deutschland einzusetzen. Aufgrund der Ukraine-Krise haben Atomwaffen in den vergangenen Monaten wieder eine gefährliche Bedeutung erlangt.

Neben Egon Bahr, dem Weggefährten Willy Brandts, finden sich unter den UnterstützerInnen des Aufrufs weitere namhafte Persönlichkeiten: Ernst Ulrich von Weizsäcker, der in die Liste der 100 einflussreichsten Vordenker der Welt aufgenommen wurde, die Schriftstellerin Gudrun Pausewang, Jakob von Uexküll, der Stifter des Alternativen Nobelpreises und Initiator des Weltzukunftsrats, der ehemalige SPD-Vorsitzende Oskar Lafontaine, die Mitbegründerin der Grünen Jutta Ditfurth, der Musiker Hannes Wader, die Schauspielerin Renan Demirkan und Personen, die sich bereits jahrzehntelang in der Friedens- und Menschenrechtsbewegung engagieren, wie etwa Prof. Dr. Andreas Buro und Prof. Dr. Ulrich Gottstein.

In dem „Öffentlichen Aufruf für ein atomwaffenfreies Deutschland“ heißt es: „Die besondere Verantwortung Deutschlands für die Entstehung und den Verlauf beider Weltkriege ist bis heute gleichermaßen Mahnung und Appell an uns alle, nichtmilitärische und gewaltfreie Konfliktlösungsmöglichkeiten zu entwickeln und zu fördern.“ Deutschland hat auch eine besondere Verantwortung für nukleare Abrüstung, weil die Entwicklung von Atomwaffen in Deutschland begann. Daher sollten die Atombomben, die noch in Büchel in der Eifel lagern, abgezogen werden. Im Aufruf heißt es: „Kommt es zu einem Einsatzbefehl würden diese Atomwaffen an Deutschland als Bündnispartner weiter gegeben und von Piloten der Bundesluftwaffe mit Bundeswehr-Kampfjets in ihr Ziel geflogen werden. Dies würde gegen den Vertrag über die Nichtverbreitung von Atomwaffen (NVV) und gegen das Völkerrecht verstoßen.“

Obwohl die Bundesregierung immer wieder bekundet hat, sich für einen Abzug dieser Atomwaffen einzusetzen, sollen sie stattdessen nun modernisiert werden. Deshalb wird an die Bundesregierung appelliert, die geplante Modernisierung der in Büchel stationierten Atomwaffen zu verhindern und die nukleare Teilhabe zu beenden, damit Deutschland atomwaffenfrei wird. Damit würde die Bundesregierung ein bedeutsames Zeichen für die weltweite Abrüstung von Atomwaffen setzen. Darüber hinaus würde deutlich gemacht, dass „Deutschland aus den Fehlern zweier Weltkriege gelernt hat und dazu bereit ist, in besonderer Weise Verantwortung für eine weltweite atomare Abrüstung zu übernehmen.“

Der Heidelberger Atomwaffengegner und Initiator des Aufrufs, Hermann Theisen, freut sich besonders über die Vielfalt der Unterstützer: „Wenn sich Menschen aus derart unterschiedlichen Spektren des öffentlichen Lebens ein atomwaffenfreies Deutschland wünschen, so sollte sich die Bundesregierung diesen Wunsch auch tatsächlich zu Herzen nehmen und sich aktiv für ein atomwaffenfreies Deutschland einsetzen.“ Am 26. März kommenden Jahres, dem fünften Jahrestag eines parteiübergreifenden Beschlusses im Deutschen Bundestag, in dem die Bundesregierung zur atomaren Abrüstung aufgefordert wurde, sollen die gesammelten Unterschriften an die Bundesverteidigungsministerin, Ursula von der Leyen, übergeben werden.

“Gerade in Krisenzeiten, in denen mancheiner glaubt, Abrüstung sei nicht mehr möglich, müssen wir uns aktiv dafür einsetzen, dass die Anstrengungen für eine atomwaffenfreie Welt noch verstärkt werden“, sagt Xanthe Hall, Abrüstungsreferentin der IPPNW. Roland Blach (DFG-VK) fügt hinzu: „70 Jahre nach den Atombombenabwürfen auf Hiroshima und Nagasaki im August 2015 müssen wir breit über die Atombombenabwürfe, die Atomtests und ihre Opfer aufklären, über die aktuellen Modernisierungspläne der Atomwaffenstaaten informieren und klarstellen, dass es nur einen einzigen Ausweg aus dieser Bedrohung geben kann: ein weltweites Verbot von Atomwaffen“.

Der Aufruf kann auf der Homepage der Seite www.frieden-mitmachen.de unterstützt werden.

Aktionstag: Oxfam fordert, Gesundheit für alle zugänglich und finanzierbar zu machen

[Presse-Info]

oxfam

Weltweit begehen Gesundheitsorganisation erstmalig den „Universal Health Coverage Day“

Berlin, 11. Dezember 2014. Anlässlich des 2014 erstmals stattfindenden „Tages der allgemeinen Gesundheitsversorgung“ (Universal Health Coverage, UHC) am 12. Dezember ruft die Entwicklungsorganisation Oxfam dazu auf, Gesundheit für alle finanzierbar und zugänglich zu machen. Menschen überall auf der Welt muss es möglich sein, eine gute und bezahlbare medizinische Grundversorgung in Anspruch zu nehmen. Gesundheitssysteme zu stärken, Gesundheitspolitik effizienter und gerechter zu gestalten und ausreichende finanzielle Mittel bereitzustellen, sind daher Aufgaben, die höchste Priorität erhalten müssen. Die Bundesregierung muss sich auf internationaler Ebene dafür einsetzen,  allgemeine Gesundheitsversorgung als verbindliches, universell geltendes Ziel in der Entwicklungsagenda der Vereinten Nationen für die Zeit nach 2015 zu verankern.

Oxfam-Gesundheitsexpertin Barbara Kühlen kommentiert: „Weltweit ist einer Milliarde Menschen der Zugang zu effektiver Gesundheitsversorgung versperrt. Jährlich verarmen 100 Millionen Menschen, weil die Kosten für Arztbesuche und Behandlungen zu hoch sind. In vielen Ländern ist Gesundheit deshalb immer noch ein Privileg der Wohlhabenden. Wir müssen dafür sorgen, dass diese Ungerechtigkeit überwunden wird. Denn Gesundheitsversorgung ist ein Menschenrecht und Grundlage menschlicher Entwicklung. Sie darf nicht davon abhängen, wo Menschen leben und wieviel Geld sie zur Verfügung haben.“

Hintergrund:
2012 riefen die Vereinten Nationen in der Resolution 67/81 die Regierungen auf, universellen Zugang zu einer guten und bezahlbaren Gesundheitsversorgung in ihren Ländern sicherzustellen. Zwei Jahre später hat ein globales Bündnis unter der Federführung der Rockefeller-Stiftung, der WHO, der Weltbankgruppe, von Save the Children, Managing Science for Health, Oxfam und Action for Global Health den 12. Dezember 2014 als den Tag der „Universal Health Coverage“ deklariert und eine Kampagne zur Förderung und Überprüfung der Verpflichtungen zu UHC ins Leben gerufen. (http://www.universalhealthcoverageday.org).
Über 500 Gesundheitsorganisationen aus mehr als 100 Ländern haben sich der Initiative bereits angeschlossen.
Ziel des Aktionstages zur Allgemeinen Gesundheitsversorgung ist es, für alle Menschen überall auf der Welt den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen zu sichern, ohne dass sie dabei in eine finanzielle Notlage geraten.
Hierfür ist es grundlegend, funktions- und reaktionsfähige Gesundheitssysteme zu fördern, die sich an den Bedürfnissen der Menschen orientieren. Gesundheitssysteme müssen Prävention, Behandlung und Rehabilitation gewährleisten und mit dem erforderlichen, gut ausgebildeten Gesundheitspersonal ausgestattet sein.