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Archiv für März, 2017

Maghreb-Staaten sind nicht sicher

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Lesben- und Schwulenverband begrüßt das Scheitern im Bundesrat

Der Bundesrat hat der Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als „sichere Herkunftsstaaten“ nicht zugestimmt. Dazu erklärt Stefanie Schmidt, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesrates, einer Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als „sichere Herkunftsstaaten“ nicht zuzustimmen.

In allen drei Staaten werden Menschenrechte verletzt, Homosexuelle als soziale Gruppe verfolgt und einvernehmliche Sexualität unter Erwachsenen gleichen Geschlechts mit hohen Gefängnisstrafen bedroht. Menschen werden eingesperrt und misshandelt, nur weil sie anders lieben. Die letzte bekannt gewordene Verurteilung zweier Männer wegen gleichgeschlechtlichen Handlungen in Marokko liegt gerade einmal zwei Wochen zurück.

Staaten als „sicher“ zu deklarieren, die Homosexualität kriminalisieren, stellt Menschenrechtsverfolgungen einen Persilschein aus. Das wäre ein schwerer Schlag für einen glaubwürdigen Kampf zur weltweiten Entkriminalisierung von Homosexualität. Der LSVD ist froh, dass der Bundesrat diesen menschenrechtlich fatalen Weg nicht mitgeht. Wir danken allen Landespolitikerinnen und Landespolitikern, die hier standhaft geblieben sind und die Verharmlosung der Menschenrechtslage in den Maghreb-Staaten nicht mitmachen.

Hintergrund

LSBTI* in der MENA-Region

Stellungnahme des LSVD: Die geplanten Neuregelungen sind verfassungs- und menschenrechtswidrig
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt die Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden.

Humanistischer Verband sieht Neuordnungen bei den finanziellen Verflechtungen zwischen Staat und Kirchen als unvermeidbar

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Pressemitteilung | 9. März 2017 | Berlin

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Staatsleistungen: Millionen fragen warum und wofür

 

Humanistischer Verband sieht Neuordnungen bei den finanziellen Verflechtungen zwischen Staat und Kirchen als unvermeidbar. Auch die Herstellung von Transparenz ist eine staatliche Aufgabe.

 

„Eine bloße Verweigerungshaltung kann längst nicht mehr als seriöse Position gelten“, sagte heute Frieder Otto Wolf, Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands, zur ablehnenden Beschlussempfehlung des Berichts des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zu einem Antrag (Drs. 18/4842), der die Einrichtung einer Expertenkommission zur Evaluation der sogenannten historischen Staatsleistungen abstrebt. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE vom Mai 2015 war gestern vom Ausschuss mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD abgelehnt worden, Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme (Drs. 18/11428). Am Donnerstagabend werden die Abgeordneten im Bundestag ohne weitere Debatte über den Antrag abstimmen.

 

Die angestrebte Expertenkommission sollte den Wert der bisherigen Zahlungen seit Inkrafttreten des Verfassungsauftrags zur Ablösung der Staatsleistungen ermitteln. Geprüft werden sollte auch, inwieweit Verluste durch die Enteignung kirchlicher Güter im Jahr 1803 ausgeglichen worden sind. Die Expertenkommission sollte außerdem Vorschläge unterbreiten, welche Konsequenzen aus der bisherigen Entwicklung bei den Entschädigungsleistungen zu ziehen seien.

 

Auf rund 524 Millionen Euro beläuft sich die Summe dieser historischen Staatsleistungen der Länder an die großen Kirchen im Jahr 2017, insgesamt wurden seit Bestehen der Bundesrepublik mehr als 17 Milliarden Euro gezahlt. Die Summe der jährlichen Leistungen steigt während die Zahl der Kirchenangehörigen zurückgeht. Auch die wachsende Gruppe konfessionsfreier und andersgläubiger Bürgerinnen und Bürger trägt als Teil der Steuerzahlergemeinschaft zu den öffentlichen Haushalten bei, aus denen die historischen Staatsleistungen an die Kirchen stammen.

 

Frieder Otto Wolf betonte, dass dem Bundestag durch das Grundgesetz der klare Auftrag gegeben ist, einen gesetzlichen Rahmen für die Ablösung der historischen Staatsleistungen aufzustellen. Durch DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen sei der Geltungsanspruch dieses Auftrags in den vergangenen Jahren mit eigenen politischen Positionierungen bestätigt worden, sodass an der Verständlichkeit und Verbindlichkeit dieses verfassungsmäßigen Auftrags kein ernsthafter Zweifel bestehen könnte.

 

„Hier geht es also ganz unmissverständlich um die Frage, inwieweit die Abgeordneten des Bundestages einen ernsthaften Willen haben, diesen kleinen Schritt auf dem Weg zu einem zeitgemäßen Rahmen für religionspolitische Neuordnungen machen, die durch die veränderte und sich weiter wandelnde weltanschauliche Landschaft unvermeidlich in allen Teilen unseres Landes auf die Tagesordnung gerückt sind“, so Frieder Otto Wolf. „Millionen konfessionsfreie Wählerinnen und Wählern wollen zu Recht auch bei diesen Leistungen wissen, warum und wofür an wen aus öffentlichen Haushalten Zahlungen fließen“, so Wolf weiter. Daher seien alle Fraktionen des Bundestages aufgefordert, Vorschläge zum Thema in das Parlament einzubringen, wenn sie sich gegenüber kirchenfernen Wählerinnen und Wählern als glaubwürdige Kraft zeigen wollen.

 

Er bekräftigte nochmals die Forderung des Humanistischen Verbandes nach einer Ablösung der historischen Staatsleistungen durch eine Erneuerung der gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen, die die finanziellen Verhältnisse zwischen Staat und den Kirchen regeln. Das Geflecht finanzieller Zuweisungen des Staates an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sollte auf Grundlage der vom Grundgesetz vorgesehenen Prinzipien weltanschaulicher Neutralität und kooperativer Laizität überarbeitet werden. Transparenz in Hinsicht auf Rechtsgrundlagen und Höhe müsse für alle staatlichen Zuwendungen an Kirchen, andere Religions- sowie Weltanschauungsgemeinschaften gegeben sein. „Diese Transparenz ist eine wichtige Voraussetzung für das Funktionieren unserer demokratischen Strukturen. Sie herzustellen ist daher auch eine staatliche Aufgabe und ihrer Verwirklichung dürfen sich die Abgeordneten der Fraktionen im Bundestag nicht entziehen“, sagte Wolf.

 

Weiterführende Informationen

 

  1. Staatsleistungen: HVD legt Eckpunkte zur politischen Debatte vor: http://www.humanismus.de/node/2783/

 

  1. Grünen-Bericht mit richtungsweisenden Vorschlägen: http://www.humanismus.de/node/3631/

 

  1. „Religionspolitik der Bundesrepublik ist dysfunktional“: http://www.humanismus.de/node/3761/

 

  1. Abgeordnete des Bundestages erhalten Bericht „Gläserne Wände“: http://www.humanismus.de/node/3607/

Digitale Gesellschaft: Newsletter Februar

digiges

 

 

https://digitalegesellschaft.de/2017/03/newsletter-februar/

 

Das Europäische Parlament hat sich für das Freihandelsabkommen CETA ausgesprochen und damit den Weg für eine Anwendung des Abkommens frei gemacht.Im nächsten Schritt muss es von sämtlichen Mitgliedsstaaten ratifiziert werden, um vollständig in Kraft treten zu können.

 

Das EU-Parlament votierte zudem mit einer deutlichen Mehrheit für die umstrittene Anti-Terror-Richtlinie. Durch schwammige Formulierungen drohen Angriffe auf die Meinungs- und Informationsfreiheit.

 

Der Bundesrat hat grünes Licht für die Pläne der Bundesregierung zur Ausweitung der Videoüberwachung gegeben. Die Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes erleichtert den Einsatz von Überwachungskameras.

 

Mit einer neuen EU-Verordnung soll der erste Schritt zur Abschaffung von Geoblocking getan werden. Durch die Angabe persönlicher Daten soll der Zugriff auf lokale Angebote auch aus dem europäischen Ausland möglich sein.

 

  1. CETA
  2. Anti-Terror-Richtlinie
  3. Ausweitung der Videoüberwachung
  4. Geoblocking
  5. „In digitaler Gesellschaft“ bei FluxFM 6. Netzpolitischer Abend 7. Video vom letzten Netzpolitischen Abend 8. DigiGes in den Medien

 

 

  1. CETA

Das EU-Parlament hat sich für das Freihandelsabkommen CETA ausgesprochen. CETA steht für den Rückbau des Rechtsstaats und empfindliche Verschlechterungen beim Schutz der Grundrechte. Das unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelte Abkommen beschneidet in gefährlicher Weise die Spielräume der EU und der Mitgliedstaaten beim Schutz der Privatsphäre. Mit CETA wird der Einfluss von Wirtschaftsinteressen auf Gesetzesvorhaben nicht nur gestärkt, sondern auch noch vertraglich festgeschrieben. Außerdem soll das Abkommen so lange vorläufig angewendet werden, bis es in allen Mitgliedstaaten ratifiziert worden ist. Sowohl seine Reichweite als auch seine Zukunft sind derzeit deshalb kaum absehbar.

 

Blogbeitrag zum Thema: https://digitalegesellschaft.de/2017/02/nein-ep-ceta/

 

 

  1. Anti-Terror-Richtlinie

Das Europäische Parlament hat die Anti-Terrorismus-Richtlinie durchgewinkt. Neben spezifischen Straftatbeständen votierten die Abgeordneten mehrheitlich auch für Netzsperren zur Bekämpfung terroristischer Propaganda. Der ursprüngliche Richtlinienvorschlag der EU-Kommission wurde unter dem Eindruck der Anschläge von Paris vom November 2015 im Schnellverfahren ohne Folgenabschätzung erstellt. Auch danach fand weder eine evidenzbasierte Bewertung der dort vorgesehenen Maßnahmen noch eine Evaluation ihrer prognostizierten Auswirkungen statt.

 

Blogbeitrag zur Anti-Terror-Richtlinie:

https://digitalegesellschaft.de/2017/02/anti-terror-rl-ep/

 

Podcast „Anti-Terror-Gesetze: Blinder Aktionismus in Deutschland und

Europa“:

https://youtu.be/6t6MZhsOiXI?list=PLMoiP4YfunXJcELmvFy9cdxx2d6mN0s3Q

 

 

  1. Ausweitung der Videoüberwachung

In der Abstimmung Anfang Februar über den Entwurf für ein sogenanntes „Videoüberwachungsverbesserungsgesetz“ versäumte die Länderkammer die Chance, sich klar gegen das Vorhaben der Bundesregierung auszusprechen.

Mit dem geplanten Gesetz soll der Einsatz von Kameras in den öffentlich zugänglichen Bereichen privat betriebener Einrichtungen erleichtert werden. Über die Verwendung der Technik wachen bisher die Landesdatenschutzbehörden. Diese stehen der Videoüberwachung bislang kritisch bis ablehnend gegenüber.

 

Blogbeitrag zum Gesetz:

https://digitalegesellschaft.de/2017/02/pm-bundesrat-videoueberwachung/

 

 

  1. Geoblocking

Dienste, auf die man zu Hause ohne Weiteres zugreifen kann, sind im Ausland gesperrt oder stehen nur mit eingeschränkten oder anderen Inhalten zur Verfügung. Geoblocking nennt sich diese Praxis.

Eine EU-Verordnung zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten, soll nun einige der digitalen Grenzen beseitigen. Um einen wirklich grenzenlosen digitalen Binnenmarkt zu erreichen, ist eine europaweite Harmonisierung des Urheberrechts dringend vonnöten. Nach der zurzeit noch ausstehenden Zustimmung durch Rat und Parlament könnte die Verordnung im Januar 2018 in Kraft treten.

 

Blogbeitrag zur Portabilitätsverordnung und zu Geoblocking:

https://digitalegesellschaft.de/2017/02/begrenzt-grenzenlos-geoblocking-eu/

 

Podcast „Begrenzt grenzenlos: Geoblocking in der EU“:

https://youtu.be/FHYRfiRo2ak?list=PLMoiP4YfunXJcELmvFy9cdxx2d6mN0s3Q

 

 

  1. „In digitaler Gesellschaft“ bei FluxFM Seit Januar 2016 berichten wir in der Reihe „In digitaler Gesellschaft“ beim Berliner Radiosender FluxFM über das netzpolitische Thema der Woche. In kurzen Gesprächen erläutern wir aktuelle Entwicklungen im Feld der Netzpolitik. Das Themenspektrum reicht von tagespolitischen Ereignissen auf lokaler sowie globaler Ebene bis hin zu längerfristigen Projekten, welche wir als DigiGes kritisch begleiten. Als gemeinnütziger Verein, der sich für Grundrechte und Verbraucherschutz im digitalen Raum einsetzt, möchten wir nicht zuletzt auch die Fragen aufwerfen, warum die angesprochenen Themen uns alle betreffen und welchen Beitrag jede einzelne Person zum Erhalt und zur Fortentwicklung einer freien und offenen digitalen Gesellschaft leisten kann.

 

Die Sendung könnt ihr euch jeden Mittwoch um 16:10 Uhr live bei 100,6 FluxFM anhören.

Diesen  Monat haben wir über die Themen Wundermaschine Facebook: Teilen, liken, haften? (Folge 57), Funkzellenabfrage: Entfesselte Überwachung Unschuldiger (Folge 58) und Bedingt grenzenlos: Geoblocking in der EU (Folge 59) gesprochen.

 

Sämtliche Video-Aufzeichnungen findet ihr hier:

https://youtu.be/FHYRfiRo2ak?list=PLMoiP4YfunXJcELmvFy9cdxx2d6mN0s3Q

 

Sämtliche Audio-Mitschnitte findet ihr hier:

https://soundcloud.com/digiges/

 

 

  1. Netzpolitischer Abend

Der nächste Netzpolitische Abend findet am Dienstag, den 07. März, wie gewohnt um 20:00 Uhr in der c-base in Berlin statt.

 

Programm:

Beata Hubrig (Kanzlei Hubrig): „Endliches freies WLAN? Neuer Vorstoß zur Störerhaftung“ Matthias Kirschner (FSFE): „Limux: Wenn einem Leuchtturm der Strom abgestellt wird“ Arne Semsrott (OKFN): „Prototype Fund – Die 2. Runde“

 

Organisatorisches:

Ihr findet die c-base in der Rungestraße 20, 10179 Berlin. Einlass ist wie immer ab 19:15 Uhr, los geht’s um 20:00 Uhr, selbstverständlich auch im Stream unter http://c-base.org. Der Eintritt ist frei.

 

Hashtag:

Der Hashtag für den nächsten Abend ist #npa058 – gebraucht ihn gerne und reichlich, auch für Feedback und Fragen, wenn ihr nicht vor Ort sein könnt.

 

 

  1. Video vom letzten Netzpolitischen Abend Am 07. Februar fand unser 57. Netzpolitischer Abend statt. Für diejenigen unter Euch, die nicht live dabei sein konnten, gibt es hier die Videos zum Nachschauen:

 

https://youtu.be/CD-umSimuaA?list=PLMoiP4YfunXJmmlqtU76T0T2hUAtGBxE

 

Macro von der c-base-Crew stellt Traceroute vor. Das Roadmovie führt den Zuschauer von der West- zur Ostküste der USA und macht unterwegs Station an Orten und bei Personen, die die Nerdkultur beeinflusst haben.

 

https://youtu.be/9LQmNxSqJGM?list=PLMoiP4YfunXJmmlqtU76T0T2hUAtGBxEU

 

Markus Reuter vom Digitale Gesellschaft e.V. beschäftigt sich mit dem Begriff Fake News, mit „alternativen Fakten“ und Regulierungsvorschlägen. Dabei klärt er, welche Gefahren sich hinter Uploadfiltern, digitalem Hausfriedensbruch, Websperren oder einem Abwehrzentrum gegen Desinformation verbergen.

 

https://youtu.be/Pv4KKoBjujk?list=PLMoiP4YfunXJmmlqtU76T0T2hUAtGBxEU

 

Überwachungstechnologie kann als so genannte Dual Use Technologie unter anderem für militärische und menschenrechtsverletzende Zwecke gebraucht werden. Momentan sind von der Exportkontrolle, der diese Technologien unterworfen sind, jedoch nur bestimmte festgelegte Güter betroffen.

Daniel Moßbrucker von Reporter ohne Grenzen stellt die Reform der EU-Exportkontrolle vor, unterbreitet einige Vorschläge, um diese zu verbessern und ruft dazu auf, weiteren Input zu geben.

 

https://youtu.be/b_X9UBIetIM?list=PLMoiP4YfunXJmmlqtU76T0T2hUAtGBxEU

 

Der Videokünstler Alexander Lehmann stellt seinen neuesten Film vor und informiert über die Arbeit und die Entstehung seiner Videos.

„Onlinebetrug – Gefahren erkennen und abwehren“ thematisiert Phishing und falsche Links.

 

https://youtu.be/GPHgyLZ4kwU?list=PLMoiP4YfunXJmmlqtU76T0T2hUAtGBxEU

 

The international movement CryptoParty introduces itself and its goal to pass on knowledge about encryption, data protection and other ways to protect oneself in digital space. Further, they encourage to attend to CryptoParties or to hold them and to become a part of their community.

 

 

  1. DigiGes in den Medien

DigiGes im Radio:

trackback.fritz.de

US-Grenzschutzbehörden verlangen Pins und Passwörter http://trackback.fritz.de/2017/02/18/trb-509-stalkscan-wahl-software-grenzkontrollen-blogger-ranking-data-selfie-sofasamurais/

 

DigiGes in Print- und Onlinemedien:

taz.de

https://www.taz.de/!5384371/

Störerhaftung bei WLAN: Immer noch nicht abgeschafft

 

heise.de

https://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Parlament-beschliesst-Anti-Terror-Richtlinie-mit-Websperren-3630128.html

EU-Parlament beschließt Anti-Terror-Richtlinie mit Websperren

 

tagesschau.de

https://www.tagesschau.de/zuckerberg-reax-101.html

Zuckerbergs Manifest: Neue Töne vom Facebook-Chef

terre des hommes: UN-Liste der Schande zu Kindersoldaten ist lückenhaft

PRESSEMITTEILUNG

terre des hommes

terre des hommes und Watchlist fordern vollständige Liste von Konfliktparteien, die Kinderrechte in bewaffneten Konflikten verletzen.

 

Osnabrück / New York, 2. März 2017. Die sogenannte Liste der Schande über Staaten oder Konfliktparteien, die in bewaffneten Konflikten Kinder als Kämpfer rekrutieren, enthält politisch motivierte Lücken.

Darauf weist das Bündnis Watchlist on Children in Armed Conflict, ein Zusammenschluss internationaler Kinder- und Menschenrechtsorganisationen, hin. Als Mitglied dieses Watchlist-Bündnisses fordert das internationale Kinderhilfswerk terre des hommes UN-Generalsekretär António Guterres auf, weitere bewaffnete Gruppen aus zehn Ländern in die Liste aufzunehmen. Dies ist das Ergebnis einer neuen 50-seitigen Studie der Watchlist.

 

Die Liste der Schande ist Bestandteil des jährlichen Berichts des UN-Generalsekretärs zu Kindern in bewaffneten Konflikten, der zurzeit erstellt wird. Dort werden Konfliktparteien aufgeführt, die Kinder in bewaffneten Konflikten rekrutieren, töten, verletzen, entführen, sexuell ausbeuten oder Schulen und Krankenhäuser angreifen.

 

»Es darf nur einen Maßstab geben, warum eine Konfliktpartei in der Liste der Schande aufgeführt wird, nämlich dokumentierte, von den Vereinten Nationen verifizierte Fälle von schweren Kinderrechtsverletzungen. Politischer Einfluss auf der internationalen Bühne darf keine Rolle spielen», sagte Ralf Willinger, Referent für Kinderrechte bei terre des hommes und Mitglied des Advisory Board der Watchlist.

 

2015 und 2016 ist es Israel beziehungsweise Saudi-Arabien gelungen, durch politischen Druck und Drohungen wieder von der Liste der Schande gestrichen zu werden, obwohl schwere Kinderrechtsverletzungen durch die israelischen Streitkräfte im Gaza-Streifen 2014 und durch Saudi-Arabien im Krieg im Jemen 2015 dokumentiert sind. Zudem fehlen in der Liste als weitere Konfliktländer Indien, Pakistan, Thailand, Libanon und Libyen, obwohl dort laut Bericht des Generalsekretärs seit Jahren schwere Kinderrechtsverletzungen stattfinden. Sie werden aber im Anhang aus politischen Gründen nicht aufgeführt.

 

»Die Liste der Schande wird in der Öffentlichkeit stark wahrgenommen und setzt dort gelistete Akteure unter Druck. Umso wichtiger ist es, dass sie vollständig ist und alle Akteure benennt, die Kinderrechte missachten. Nur dann entfaltet die Liste ihre Wirkung und kann als Druckmittel zu Verhandlungen über ein Ende von Kinderrechtsverletzungen wie der Ausbeutung von Kindern als Soldaten führen», so Ralf Willinger.

 

terre des hommes fordert einflussreiche Staaten wie die USA, die EU, Deutschland, Frankreich, Großbritannien auf, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen öffentlich den Rücken zu stärken und so dazu beizutragen, dass bei erneuten politischen Drohungen einzelner gelisteter Staaten nicht länger Zugeständnisse gemacht werden.

 

* WATCHLIST-BERICHT ZUR LISTE DER SCHANDE [3]

* WELTKARTE MIT ALLEN 20 LÄNDERN, IN DENEN SCHWERE KINDERRECHTSVERLETZUNGEN IN BEWAFFNETEN KONFLIKTEN STATTFINDEN [4]

 

 

 

Links:

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[1]

https://www.tdh.de/index.php?id=3958&rid=t_20176&mid=680&aC=970d037a&jumpurl=0

[2]

https://www.tdh.de/index.php?id=3958&rid=t_20176&mid=680&aC=970d037a&jumpurl=1

[3]

https://www.tdh.de/index.php?id=3958&rid=t_20176&mid=680&aC=970d037a&jumpurl=2

[4]

https://www.tdh.de/index.php?id=3958&rid=t_20176&mid=680&aC=970d037a&jumpurl=3

[5]

https://www.tdh.de/index.php?id=3958&rid=t_20176&mid=680&aC=970d037a&jumpurl=5

Mitmachen und die Stimmen gegen Waffenhandel stärken!

Aktion Aufschrei Frieden Rüstung

Samstag, 4. März 2017

15 Uhr auf dem Römerberg in Frankfurt am Main

Kundgebung „Stoppt den Waffenhandel!“

Komm auf den Römerberg, mach mit und sende deine Ziele in die Welt.

17 Uhr Ökumenisches Friedensgebet – Beginn am Römerberg und gemeinsamer

Weg zur Alten Nikolaikirche

 

Freitag, 3. März 2017 um 18:45 – 21:30 Uhr

Diskussionsrunde: Jetzt mal Klartext: Wie reduzieren wir den Rüstungsexport?

Mit Jürgen Grässlin, DFG-VK; Dr. Simone Wisotzki, Fachgruppe Rüstungsexport

der GKKE; Omid Nouripour, MdB, Bündnis 90/ Die Grünen; Alexander Lurz; RA Holger Rothbauer;

moderiert von Andreas Zumach

Musikalische Aufmunterung: Ralf Glenk, Liedermacher, Sänger und Gitarrist

Ort: Phil.-Theol. Hochschule Sankt Georgen, Offenbacher Landstr. 224, 60599 Frankfurt

Aufstehen gegen Rassismus: Konferenz entwickelt Strategien gegen die AfD

aufstehen gegen rassismus antira 

Berlin, 1. März 2017 – Strategien gegen einen möglichen AfD-Wahlerfolg will die zweite Aktivenkonferenz der Kampagne „Aufstehen gegen Rassismus“ entwickeln. Vom 10. bis 11. März 2017 treffen sich ehrenamtliche Aktivisten aus dem gesamten Bundesgebiet an der Ruhr-Universität Bochum. Die Konferenz soll möglichst viele Menschen motivieren, sich im Wahljahr 2017 aktiv gegen die AfD zu positionieren.

 

Nina Baumgärtner, Pressesprecherin der Kampagne „Aufstehen gegen Rassismus“: „In den kommenden Monaten wird die sogenannte ,Alternative für Deutschland‘ in den Innenstädten sehr stark präsent sein. Wir müssen davon ausgehen, dass sie dabei keine Gelegenheit auslassen wird, um weiterhin Angst und Hass gegenüber Minderheiten zu verbreiten und das gesellschaftliche Klima damit immer mehr zu vergiften.“

 

Die in der Kampagne „Aufstehen gegen Rassismus“ engagierten Aktivisten wollen sich dem widersetzen und bei der Konferenz in Bochum die Weichen für einen kreativen und effektiven Protest gegen die AfD stellen: In vielen Diskussion- und Vernetzungsforen sowie in zahlreichen inhaltlichen und aktionsorientierten Workshops setzen sich die Teilnehmer mit dem gegenwärtigen Zustand der AfD, ihrer Programmatik und ihren Strategien auseinander. Am Ende sollen gemeinsam erarbeitete Argumentationshilfen und Aktionen gegen den Rassismus sowie ein reaktionäres Gesellschaftsbild und für ein solidarisches Miteinander in die Breite getragen werden.

 

Die in Reaktion auf die Wahlerfolge der AfD im Frühjahr 2016 gestartete Kampagne „Aufstehen gegen Rassismus“ wird von zahlreichen Verbänden, Parteien und zivilgesellschaftlichen Organisationen getragen. Die Kampagne unterstützt und vernetzt Menschen, die sich rassistischen Tendenzen und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegen stellen wollen, und bietet sogenannte „Stammtischkämpfer*innen-Ausbildungen gegen Rechts“ an.

Autobahnprivatisierung: Dem GroKo-Kroko fällt die Maske herunter

bundesfernstraßengesellschaft

Regierung ignoriert 70 Änderungsvorschläge des Bundesrats an Grundgesetzänderung 

 

Berlin, den 28.2.2017: Die Bunderegierung hat eine Stellungnahme des Bundesrats vollständig zurückgewiesen. Die Länder hatten zu den vorgeschlagenen Grundgesetzänderungen siebzig Änderungen eingefordert. Darin geht es an zentraler Stelle um eine Reform der Autobahnverwaltung.

 

Das kommentiert Laura Valentukeviciute, Sprecherin von GiB:

 

„Die Autobahnprivatisierung soll jetzt durchgeboxt werden, koste was es wolle. Beteiligung Bundesrat? Formal ja, inhaltlich: keine Zeit mehr! Die Bundesregierung setzt darauf, dass am Ende die MinisterpräsidentInnen ein Machtwort sprechen. Anhörungen im Bundestag? Formal ja, aber bevor die Anhörungen gelaufen sind, entscheidet schon der Koalitionsausschuss, was herauskommen soll. Mit Demokratie hat das nichts mehr zu tun.“

 

In ihrer Stellungnahme behauptet die Bundesregierung, die Gesetzentwürfe entsprächen den Beschlüssen der MinisterpräsidentInnen der Länder und der Bundesregierung. Die Länder sagen das Gegenteil. Der Bundesrat hatte am 10.02.17 betont, dass zwar das zivilrechtliche Eigentum nach Artikel 90 des Grundgesetzes im Entwurf dem Bund zugeordnet wird und somit die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen an der Gesellschaft an Private ausgeschlossen bleibt. Aber er wies darauf hin, dass damit die Möglichkeit nicht ausgeschlossen wird, Nutzungsrechte in großem Umfang auf die Gesellschaft zu übertragen.

 

Es gibt gar keine Zeitnot. Die derzeitige Vereinbarung zum Bund-Länder-Finanzausgleich läuft noch fast drei Jahre – genug Zeit, sich zu einigen, ohne dabei gleichzeitig die Autobahnen zu privatisieren. Das kommentiert Carl Waßmuth, Infrastrukturexperte von GiB:

 

„Die Angst vor dem Ende der Legislaturperiode reißt dem GroKo-Kroko die Maske herunter. Schnell schnell das Grundgesetz ändern!  Die Forderung des Bundesrats war aber wörtlich: „alle Fragen der Beteiligung Privater an der künftigen Finanzierung von Bundesfernstraßen im Gesetz klar zu regeln.“ Genau das will die Bundesregierung offenbar nicht. Private sollen beteiligt werden, aber ohne, dass es bemerkt wird. Nimmt man die Länder beim Wort, folgt aus dieser Situation, dass sie im Bundesrat der Grundgesetzänderung nicht zustimmen dürfen.“

 

 

 

Drucksachennummern:

 

Stellungnahme des Bundesrats zu den geplanten Grundgesetzänderungen (18/11131)

Gegenäußerung der Bundesregierung (18/11186)

Grundgesetzänderungen und begleitendes Gesetzpaket der Bundesregierung (18/11135, 18/11185)