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Archiv für die Kategorie ‘NaturFreunde’

Bündnis Umfairteilen: Urteil Bundesverfassungsgericht kann mehr als 5 Mrd. Euro Einnahmen bringen

Pressemitteilung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer am 17.12.2014

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Das Bündnis Umfairteilen freut sich über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer. „Die bisherige Regelung hat gerade die Reichsten der Reichen weitestgehend von der Erbschaftsteuer befreit. Wir fordern, die Steuervergünstigungen für reiche Unternehmenserben und Großaktionäre umfassend zu streichen und alle Schlupflöcher dicht zu machen. So können mehr als fünf Milliarden Euro zusätzliche Einnahmen erzielt werden, die Länder und Kommunen dringend brauchen. Zugleich kann so der immer krasseren Konzentration der Vermögen entgegengewirkt werden“, sagte ein Sprecher des Bündnisses. „Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung schon über neue Vergünstigungen nachdenkt, um die Reichen auch künftig schonen zu können. Alle wissenschaftlichen Untersuchungen zeigen: Das Argument, Arbeitsplätze sollten geschützt werden, ist komplett vorgeschoben. Es geht nur darum, eine reiche und machtvolle kleine Gruppe von Privilegierten zu schützen. Das Sondervotum mehrerer Richter macht deutlich, wie wichtig eine gerechte Erbschaftsteuer, die richtig umverteilen würde, für Sozialstaat ist.“

Weihnachtsente vom Wochenmarkt statt vom Weltmarkt

Fünfte „Wir haben es satt!“-Demonstration fordert den Stopp von Tierfabriken, Gentechnik und TTIP

wir haben es satt 2015Berlin, 22.12.2014 | In Sachsen-Anhalt erhält einer der größten Schweinehalter in Europa Berufsverbot, da er seine Tiere jahrelang gequält hat; in der Entenmast macht ein erneuter Skandal bei Wiesenhof Schlagzeilen – weitere Gründe für die sinkende Nachfrage in Deutschland nach industriell produziertem Billigfleisch. Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher fordern eine artgerechte Tierhaltung. Die Bundesregierung setzt jedoch weiterhin auf Investitionen in neue Megaställe und Großschlachthöfe.

Die geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA würden die Lebensmittelstandards weiter senken sowie Gentechnik und Hormon-Fleisch den Weg nach Europa ebnen – zum Vorteil einiger Großkonzerne und zum Schaden von Mensch, Tier und Umwelt. Doch eine steigende Zahl von Menschen fordert größere Transparenz in der Produktion und Verarbeitung. Sie wollen eine bäuerliche und ökologischere Landwirtschaft, denn nur die ist fair für Erzeugerinnen und Erzeuger und kann langfristig die Welt ernähren. „Um dies zu erreichen braucht es kostendeckende Preise für Bäuerinnen und Bauern, die respektvoll mit den Tieren und der Umwelt umgehen. Es bedarf einer regionalen Erzeugung statt steigender Weltmarktorientierung für Lebensmittel“, so Jochen Fritz, Sprecher der „Wir haben es satt!“-Demo.

In Deutschland wächst die Zahl der Bürgerinitiativen, die neue Megaställe verhindern und bäuerliche Strukturen in der Tierhaltung fordern. Auch die Proteste gegen TTIP und CETA reißen nicht ab. Gemeinsam ruft daher ein breites gesellschaftliches Bündnis aus über 80 Organisationen aus Bauern-, Verbraucher-, Tiere- und Umweltschutzorganisationen sowie Eine-Welt-Organisationen erneut zur Demonstration auf – für eine grundlegende Agrarwende und den Stopp von Tierfabriken, Gentechnik und TTIP. Zur fünften „Wir haben es satt!“-Demonstration werden wieder zehntausende Menschen erwartet. Die Demonstration beginnt am Samstag, den 17. Januar 2015, um 12 Uhr am Potsdamer Platz in Berlin.

Weitere Informationen finden Sie unter www.wir-haben-es-satt.de

Bundesverwaltungsgericht verweigert Anrufung des Europäischen Gerichtshofs

FBI Flughafen

PRESSEERKLÄRUNG
Baumann Rechtsanwälte:

Revision gegen OVG-Urteil zur Flugroute über den Müggelsee zurückgewiesen

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom heutigen Tage die Revision der Naturfreunde Berlin e.V. und mehrerer Einwohner Berlins gegen ein Urteil des OVG Berlin-Brandenburg zurückgewiesen. Das OVG Berlin-Brandenburg hatte die umstrittene Flugroute vom künftigen Flughafen Berlin-Brandenburg über den Müggelsee in erster Instanz als rechtmäßig angesehen, hiergegen hatten die durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte vertretenen Kläger die vom OVG zugelassene Revision zum BVerwG eingelegt.

Rechtsanwältin Franziska Heß (Fachanwältin für Verwaltungsrecht) ist von der Entscheidung des Gerichts enttäuscht:

„Das BVerwG hat leider die Gelegenheit nicht genutzt, das Vertrauen der Bevölkerung in die Zuverlässigkeit behördlicher Entscheidungen wiederherzustellen. Die Müggelseeroute ist eine vollständige Abkehr von wesentlichen Grundannahmen, die der Entscheidung für die Realisierung eines Großflughafens am Standort Schönefeld zugrunde lagen. Vor allem die Bevölkerung Berlins wird nun mit erheblichem Fluglärm überzogen, dem sie nach den Aussagen im Ausbauverfahren gerade nicht ausgesetzt werden sollte. Zugleich wird das größte traditionelle Naherholungsgebiet im Berliner Osten, das eigentlich nach der Lärmaktionsplanung des Landes Berlin auch künftig ein sog. Ruhiges Gebiet bleiben soll, verlärmt und die dort vorhandenen, europäisch geschützten Naturschutzgebiete werden beeinträchtigt. Ob diese Auswirkungen rechtmäßig sind, hängt unter anderem auch von der Interpretation vorrangiger europäischer Rechtsvorschriften ab. Völlig unverständlich ist für uns deshalb, dass das BVerwG hierzu nicht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen hat, obwohl dies im Verfahren ausdrücklich beantragt wurde und eine klare Äußerung des EuGH zu den strittigen Fragen bisher nicht vorliegt.“

Dr. Helmut Jahne, einer der Kläger im Verfahren, ist mit der Entscheidung nicht einverstanden: 

„Die Konsequenz aus dem heutigen Urteil ist, dass Flughäfen unter völlig anderen Voraussetzungen geplant werden dürfen, als sie später betrieben werden. Da drängt sich doch die Frage auf, welchen Sinn die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens mit Beteiligung der Öffentlichkeit hat, wenn später dann die Flugrouten ohne Rücksicht auf die Annahmen in der Planfeststellung letztlich beliebig festgelegt werden können und völlig andere Gebiete verlärmt werden, als ursprünglich angenommen. Nach intensiver Auseinandersetzung mit allen Dokumenten der Planfeststellung, des Landesentwicklungsplanes, der Flugroutenabwägung usw. kann ich mir aus meiner Sicht nun kein Flugverfahren mehr vorstellen, welches noch mehr von allen ursprünglichen Planungen abweicht, in völlig andere Gebiete führt, um Größenordnungen mehr Menschen mit Fluglärm belastet und zudem in ihren Umweltauswirkungen weniger betrachtet wurde als die Müggelseeroute. Wenn diese Flugroutenfestsetzung nun rechtmäßig erfolgt ist, dann bedarf es zukünftig keinerlei Grobplanung und keinerlei Planungsgrundsätzen mehr, weil offenbar jede beliebige Flugroute zulässig zu sein scheint. Ich fühle mich als betroffener Bürger von den Behörden getäuscht und von der Justiz im Stich gelassen. Wir werden jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann gemeinsam mit unseren Rechtsanwälten intensiv einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht prüfen.“

NaturFreunde Berlin: Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts europarechtlich fragwürdig

nfd-bildmarke_4c-outline-cmyk-cmyk.jpgZum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Klage der NaturFreunde Berlin zum Abflugverfahren für den Flughafen Berlin Brandenburg (sog. Müggelseeroute) erklärt der stellvertretende Landesvorsitzende der NaturFreunde Berlin, Uwe Hiksch:

NaturFreunde prüfen Gang zum Bundesverfassungsgericht

Leipzig, 18.12.2014 – Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die Revisionsklage der NaturFreunde Berlin abzuweisen, werden die NaturFreunde weitere rechtliche Schritte prüfen. Es ist nicht akzeptabel, dass Flugrouten willkürlich festgelegt werden, ohne dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattfinden muss.

Die NaturFreunde werden sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Durchführung einer ordentlichen Umweltverträglichkeitsprüfung und FFH (Flora-Fauna-Habitat)-Verträglichkeitsprüfung für die Festlegung von Flugrouten in Deutschland rechtlich verbindlich vorgeschrieben wird. Mit der heutigen Entscheidung verweigert das Bundesverwaltungsgericht Umwelt- und Naturschutzverbänden grundsätzliche Rechte und Beteiligungs-möglichkeiten.

Auch die Weigerung des Gerichts, diese grundsätzliche Frage zu einer Klärung an den Europäischen Gerichtshof zu überweisen, ist nicht akzeptabel. Die Richter haben mit ihrer Ablehnung des Antrags der NaturFreunde europäisches Recht bewusst ignoriert. Die NaturFreunde Berlin müssen als anerkannter Umwelt- und Naturschutzverband das Recht haben, zu möglichen Auswirkungen auf betroffene Arten im Rahmen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie Stellung zu beziehen. Die NaturFreunde werden prüfen, ob gegen das Urteil des BVerwG vor dem Bundesverfassungsgericht Einspruch eingelegt werden kann, da das Gericht durch sein Urteil die grundsätzlichen Rechte von Umweltverbänden massiv einschränkt.

Mit einer Reihe von Vorlageanträgen haben die NaturFreunde das BVerwG gebeten, vor dem Europäischen Gerichtshof klären zu lassen, ob eine zwingende Umweltverträglichkeitsprüfung nach der Richtlinie 2011/92/EU (Umweltverträglichkeitsprüfungs-Richtlinie) in einem mehrstufigen Genehmigungsverfahren, wie z.B. der Festlegung von Flugrouten nach einem Planfeststellungsbeschluss für einen Flughafen, vorgeschrieben ist. Weiter regten die NaturFreunde an, vor dem EuGH zu prüfen, ob nach Artikel 6. Abs. 3 der Richtlinie 92/43/EWG (Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen – Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) die Beteiligung von Natur- und Umweltverbänden zwingend vorgeschrieben ist, da durch die Festlegung eines Flugverfahrens erhebliche Auswirkungen auf Erhaltungsgebiete wie die FFH-Gebiete und Natura-2000-Gebiete im Bereich des Müggelsee bestehen. Weiter regten die NaturFreunde an, zu prüfen, ob Art. 9 Abs. 3 des Aarhus-Übereinkommens im Anwendungsbereich der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie), Anwendung bei Flugverfahren Anwendung finden muss, damit Natur- und Umweltverbände ihr im Aarhus-Übereinkommen zugesichertes Recht auf Zugang zu verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahren haben, um umweltbezogene Forderungen durchsetzen zu können. Ein vierter Vorlagenantrag forderte die Prüfung vor dem EuGH, ob bei der Festlegung von sog. Ruhigen Gebieten ein Verfahren nach Art. 8 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 2002/49 EG (Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm) vorgenommen werden muss, da dort festgeschrieben ist, dass eine Verschlechterung des Lärmniveaus in einem Ruhigen Gebiet zu vermeiden ist.

Die NaturFreunde Berlin werden sich aktiv für die Sicherung der Rechte von Umweltverbänden bei öffentlichen Planungen einsetzen und die vom BVerwG vertretene Meinung, das Natur- und Umweltschutzverbände keine umfassende Mitwirkungsmöglichkeiten bei öffentlichen Planungen, die die Umweltsituation verschlechtern hätten, nicht akzeptieren. Sie werden für eine Umsetzung europäischen Rechts auch in Deutschland streiten und ihr Recht, bei der Festlegung von Flugrouten angehört zu werden und gegen falsche Festlegungen von Flugrouten vorzugehen, verteidigen.

Mit der heutigen Entscheidung wird eine fachlich nicht zu verantwortende und den Planfeststellungsverfahren zuwiderlaufende Flugroute nachträglich legitimiert. Die Planungen und Versprechungen, mit dem neu zu bauenden Flughafen ein metropolenabgewandtes Flugverfahrenskonzept durchzusetzen, wurden ignoriert. Der geplante Flughafen BER wird über 900 000 Betroffene durch Fluglärm terrorisieren. Die NaturFreunde Berlin werden sich mit dieser Entwicklung nicht abfinden und Möglichkeiten einer Verhinderung dieses planerischen Alptraums suchen.

Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur „Müggelseeroute“ am Donnerstag, 18.12.2014:

nfd-bildmarke_4c-outline-cmyk-cmyk.jpgAm morgigen Donnerstag, 18.12.2014, 9.30 Uhr wird vom Bundesverwaltungsgericht das Urteil zur sog. „Müggelseeroute“ verkündet. Die Hauptverhandlung fand am 10.12.2014 statt.

Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
9.30 Uhr

Die Kläger werden vor Ort sein und stehen anschließend auch für eine Stellungnahme zur Verfügung.
Die NaturFreunde Berlin haben während der Verhandlung deutlich aufgezeigt, dass die Durchführung einer ordentlichen Umweltverträglichkeitsprüfung und FFH (Flora-Fauna-Habitat)-Verträglichkeitsprüfung für die Festlegung von Flugrouten in Deutschland nach ihrer Überzeugung nach EU-Recht notwendig ist. Deswegen haben sie beantragt, ihrer Revision stattzugeben und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg aufzuheben. Die NaturFreunde sind der Überzeugung, dass das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg gegen europäisches Recht verstößt.

Um hier Rechtsklarheit zu bekommen haben sie gegenüber dem BuVerwG beantragt, das Verfahren auszusetzen und dem EuGH folgende Fragen im Wege der Vorabentscheidung zu unterbreiten:

  • Ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach EU-Recht im Rahmen des mehrstufigen Verfahrens für die Festlegung von Flugrouten notwendig?
  • Ist die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung bei der Festlegung von Flugrouten notwendig?
  • Muss das Aarhus-Übereinkommen so ausgelegt werden, dass anerkannte Umweltvereinigungen im Rahmen einer zulässigen Klage auch geltend machen können, dass die Festlegung eines Flugverfahrens ihnen die Möglichkeit gibt, Einspruch einzulegen, wenn sie der Überzeugung sind, dass sie gegen nationales oder EU-Recht verstoßen?
  • Haben Natur- und Umweltverbände das Recht, bei sog., „Ruhigen Gebieten“, eine Prüfung der Vermeidung einer Verschlechterung des Lärmniveaus zu verlangen und einen bestmöglichen Schutz der Ruhigen Gebiete als Entscheidungskriterium für die Festlegung von Flugrouten einzufordern?

Dazu Uwe Hiksch, stellv. Landesvorsitzender der NaturFreunde Berlin: „Die NaturFreunde erwarten, dass eine europarechtlichen Klärung durch den Europäischen Gerichtshof vorgenommen wird, damit anerkannte Umwelt- und Naturschutzverbänd das Recht haben, bei Einwirkungen auf Umwelt und möglichen Auswirkungen auf betroffene Arten ihre Rechte wahrzunehmen und z.B. im Rahmen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie Stellung zu beziehen.

Protest vor dem Bundestag: Nein zum Krieg: Auslandseinsätze der Bundeswehr beenden!

antimil frieden

Am Donnerstag wird der Deutsche Bundestag über zwei bewaffnete Auslandseinsätze der Bundeswehr abstimmen. Mit dem NATO-geführten Einsatz „Resolute Support Mission“ in Afghanistan und der Fortsetzung des bewaffneten Einsatzes der Bundeswehr an der NATO-geführten Operation „ACTIVE ENDEAVOUR“ im Mittelmeer wir die Militarisierung der deutschen Außenpolitik fortgesetzt.
Die Bundeswehr soll sich mit bis zu 850 Soldaten am NATO-Einsatz in Afghanistan beteiligen. Diesen Antrag legt die Regierung am 18.12. dem Bundestag zur Abstimmung vor. Wir rufen auf zum Protest, wie wir das seit dem Kriegsbeginn vor 13 Jahren tun. Dieser Krieg war von Anfang an falsch! Die Entwicklung hat uns leider recht gegeben: Der NATO-Krieg hat viel Zerstörung und Leid über Afghanistan gebracht, ja, den Krieg nach Pakistan ausgeweitet, nicht den „Terror“ besiegt, sondern ihn weltweit gefördert! Mit der Entsendung weiterer Soldaten wird der Krieg am Hindukusch fortgesetzt, die geostrategischen Interessen der USA unterstützt und die deutsche Außenpolitik militarisiert, um die Bevölkerung hierzulande auf weitere militärische Abenteuer einzustimmen. Der Krieg an Afghanistan ist komplett gescheitert.
Wir fordern:
• Auslandseinsätze der Bundeswehr beenden!
• Kein Afghanistanmandat für die Bundeswehr! Kompletter Abzug vom Hindukusch sofort!
• Sofortige Beendigung des Bundeswehreinsatzes im Mittelmeer!

Wir treffen uns:
Donnerstag, den 18 Dezember 2014
14.00 Uhr
Ecke Scheidemannstr./Ebertstr. (gegenüber dem Reichstagsgebäude)

NaturFreunde: COP 20: Wachstum ging vor Klimaschutz

NaturFreunde Deutschlands fordern eine Internationale der Umweltbewegung

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Berlin, 15. Dezember 2014 – Die UN-Klimaschutzverhandlungen in Lima (COP 20) kritisiert der Bundesvorsitzende der NaturFreunde Deutschlands Michael Müller:

 

Das Ergebnis der aktuellen Klimaschutzverhandlungen bleibt – wieder einmal – weit hinter dem tatsächlich Notwendigen zurück. Schon jetzt ist mehr als zweifelhaft, ob das Zwei-Grad-Ziel überhaupt zu erreichen ist, obwohl es die ärmsten Weltregionen schon nicht mehr retten kann.

Bei den UN-Klimaverhandlungen geht es nicht um den Schutz der Erdatmosphäre, sondern um Wirtschafts- und Wachstumsinteressen. Die Taktik liegt darin, dieses Ziel zu verschleiern. Bis heute ist kaum ein Land bereit, den Klimaschutz vor die eigenen Wirtschaftsziele zu stellen. Stattdessen wird mit scheinbar sinnvollen Formeln wie zum Beispiel der „Green Economy“ hantiert. Doch die Treibhausgasemissionen steigen und steigen und die Atmosphäre heizt sich immer weiter auf. China zum Beispiel, mittlerweile der größte Treibhausgas-Emittent der Welt, möchte erst in rund 30 Jahren mit einer Senkung beginnen.

Ein anderes Beispiel: Bei der Beschlussfassung über einen UN-Klimavertrag in Kyoto hatten die Amerikaner das sogenannte „Grandfathering“-Prinzip durchgesetzt (die meisten Emissionsrechte erhält, wer bislang schon am meisten Treibhausgase produziert hat). Und zwar mit der Absicht, Verantwortlichkeiten nach dem UN-Prinzip – ein Land, eine Verpflichtung – zu vermeiden. So sollten insbesondere die Emissionsrechte auf die Industriestaaten begrenzt werden. Washington spielte schon damals mit gezinkten Karten. Denn genau das von den USA geforderte Raushalten der Schwellen- und Entwicklungsländer diente schließlich dem US-Vorwand, den Vertrag nicht zu unterzeichnen.

Ökologie muss jetzt zum Maßstab der Politik werden

Die Wirklichkeit zeigt: Immer wenn es darauf ankommt, setzen sich wirtschaftliche Egoismen durch. Deshalb muss es endlich zu einer Internationale der Umweltbewegung kommen, die die Politik derart unter Druck setzt, dass die weltweit längst gescheiterten Wachstumsstrategien entsorgt werden und einem Regime der Nachhaltigkeit Platz machen. Die Ökologie muss jetzt zum Maßstab der Politik werden. Denn den zukünftigen Generationen läuft die Zeit davon.

Öffentlicher Aufruf für ein atomwaffenfreies Deutschland

PRESSEMITTEILUNG

Prominente unterstützen Appell an die Bundesregierung zur atomaren Abrüstung

antimil friedenAnlässlich der morgigen Bundestagsdebatte zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Neue Dynamik für nukleare Abrüstung“ starten deutsche Friedensorganisationen eine neue Initiative für die atomare Abrüstung. Die Kampagne „atomwaffenfrei.jetzt“, die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen und die deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges/Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW) fordern in einem Appell an die Bundesregierung, sich auch weiterhin für ein atomwaffenfreies Deutschland einzusetzen. Aufgrund der Ukraine-Krise haben Atomwaffen in den vergangenen Monaten wieder eine gefährliche Bedeutung erlangt.

Neben Egon Bahr, dem Weggefährten Willy Brandts, finden sich unter den UnterstützerInnen des Aufrufs weitere namhafte Persönlichkeiten: Ernst Ulrich von Weizsäcker, der in die Liste der 100 einflussreichsten Vordenker der Welt aufgenommen wurde, die Schriftstellerin Gudrun Pausewang, Jakob von Uexküll, der Stifter des Alternativen Nobelpreises und Initiator des Weltzukunftsrats, der ehemalige SPD-Vorsitzende Oskar Lafontaine, die Mitbegründerin der Grünen Jutta Ditfurth, der Musiker Hannes Wader, die Schauspielerin Renan Demirkan und Personen, die sich bereits jahrzehntelang in der Friedens- und Menschenrechtsbewegung engagieren, wie etwa Prof. Dr. Andreas Buro und Prof. Dr. Ulrich Gottstein.

In dem „Öffentlichen Aufruf für ein atomwaffenfreies Deutschland“ heißt es: „Die besondere Verantwortung Deutschlands für die Entstehung und den Verlauf beider Weltkriege ist bis heute gleichermaßen Mahnung und Appell an uns alle, nichtmilitärische und gewaltfreie Konfliktlösungsmöglichkeiten zu entwickeln und zu fördern.“ Deutschland hat auch eine besondere Verantwortung für nukleare Abrüstung, weil die Entwicklung von Atomwaffen in Deutschland begann. Daher sollten die Atombomben, die noch in Büchel in der Eifel lagern, abgezogen werden. Im Aufruf heißt es: „Kommt es zu einem Einsatzbefehl würden diese Atomwaffen an Deutschland als Bündnispartner weiter gegeben und von Piloten der Bundesluftwaffe mit Bundeswehr-Kampfjets in ihr Ziel geflogen werden. Dies würde gegen den Vertrag über die Nichtverbreitung von Atomwaffen (NVV) und gegen das Völkerrecht verstoßen.“

Obwohl die Bundesregierung immer wieder bekundet hat, sich für einen Abzug dieser Atomwaffen einzusetzen, sollen sie stattdessen nun modernisiert werden. Deshalb wird an die Bundesregierung appelliert, die geplante Modernisierung der in Büchel stationierten Atomwaffen zu verhindern und die nukleare Teilhabe zu beenden, damit Deutschland atomwaffenfrei wird. Damit würde die Bundesregierung ein bedeutsames Zeichen für die weltweite Abrüstung von Atomwaffen setzen. Darüber hinaus würde deutlich gemacht, dass „Deutschland aus den Fehlern zweier Weltkriege gelernt hat und dazu bereit ist, in besonderer Weise Verantwortung für eine weltweite atomare Abrüstung zu übernehmen.“

Der Heidelberger Atomwaffengegner und Initiator des Aufrufs, Hermann Theisen, freut sich besonders über die Vielfalt der Unterstützer: „Wenn sich Menschen aus derart unterschiedlichen Spektren des öffentlichen Lebens ein atomwaffenfreies Deutschland wünschen, so sollte sich die Bundesregierung diesen Wunsch auch tatsächlich zu Herzen nehmen und sich aktiv für ein atomwaffenfreies Deutschland einsetzen.“ Am 26. März kommenden Jahres, dem fünften Jahrestag eines parteiübergreifenden Beschlusses im Deutschen Bundestag, in dem die Bundesregierung zur atomaren Abrüstung aufgefordert wurde, sollen die gesammelten Unterschriften an die Bundesverteidigungsministerin, Ursula von der Leyen, übergeben werden.

“Gerade in Krisenzeiten, in denen mancheiner glaubt, Abrüstung sei nicht mehr möglich, müssen wir uns aktiv dafür einsetzen, dass die Anstrengungen für eine atomwaffenfreie Welt noch verstärkt werden“, sagt Xanthe Hall, Abrüstungsreferentin der IPPNW. Roland Blach (DFG-VK) fügt hinzu: „70 Jahre nach den Atombombenabwürfen auf Hiroshima und Nagasaki im August 2015 müssen wir breit über die Atombombenabwürfe, die Atomtests und ihre Opfer aufklären, über die aktuellen Modernisierungspläne der Atomwaffenstaaten informieren und klarstellen, dass es nur einen einzigen Ausweg aus dieser Bedrohung geben kann: ein weltweites Verbot von Atomwaffen“.

Der Aufruf kann auf der Homepage der Seite www.frieden-mitmachen.de unterstützt werden.

NaturFreunde: COP 20: Klimaschutz ist eine Systemfrage

Wachstumsfetisch bremst Veränderungen und weist Weg in den Abgrund

 

Berlin, 11. Dezember 2014 – Zur Halbzeit der UN-Klimaschutzverhandlungen in Lima (COP 20) erklärt der Bundesvorsitzende der NaturFreunde Deutschlands Michael Müller:

 

nfd-bildmarke_4c-outline-cmyk-cmyk.jpgEin wirklicher Durchbruch der internationalen Klimaverhandlungen ist nicht in Sicht, auch wenn viel Geld in den grünen Klimafonds fließen soll. Der Schutz der Erdatmosphäre ist eine Menschheitsaufgabe, aber offenkundig keine Aufgabe der Menschheit. Die Erderhitzung ist seit den 1980er-Jahren bekannt und das Wissen darüber seither immer gefestigter geworden. Doch der ökologische Kolonialismus setzt sich fort. Was wir den nachfolgenden Generationen zumuten, ist verantwortungslos und offenbart ein beispielloses Versagen.

Der Kapitalismus ist untrennbar verbunden mit dem fossilen Zeitalter

Der Wachstumsfetisch, der die ganze Welt erfasst hat und Entscheidungen in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft prägt, ist offenkundig eine unüberwindbare Hürde für Veränderungen und zugleich der Wegweiser für den Weg in den Abgrund. In besonderer Weise ist dabei der Kapitalismus mit seiner marktgesteuerten Effizienz untrennbar verbunden mit dem fossilen Zeitalter. Insofern ist der Klimaschutz eine Systemfrage. Solange das nicht gesehen wird, bleibt er weit hinter dem Notwendigen zurück.

Das schwache Bild, das die Weltgemeinschaft beim Klimaschutz bietet, ist kein Zufall, sondern die Folge der langen Geschichte der Entbettung der Ökonomie aus gesellschaftlichen Bindungen. Es muss endlich gelingen, den Klimaschutz nicht nur in technischen und finanziellen Aspekten zu sehen, sondern auch in den ökonomischen, gesellschaftlichen und machtpolitischen Zusammenhängen. Ansonsten wird es keinen echten Schutz des Klimas geben.

Naturfreundejugend NRW: Aktion auf der Jugendmesse YOU: Krieg ist kein Funsport

Aktion der Naturfreundejugend NRW bei der Jugendmesse YOU in Dortmund unter dem Motto „Krieg ist kein Funsport“

Die Proteste auf der Jugendmesse YOU gegen den dortigen Auftritt der Bundeswehr werden vom Bündnis „Krieg ist kein Funsport“ als guter Erfolg ausgewertet. An allen drei Messetagen haben Jugendliche und junge Erwachsene ihre Ablehnung gegen das „Werben für`s Sterben“ zum Ausdruck gebracht. Zur Messeeröffnung am Freitag erreichten sie mit einer Verteilung von „Aktionstüten“ 1.000 Besucher der YOU, wobei knapp 200 von ihnen an einem bunten Seifenblasen Flashmob vor dem Panzer in Halle 5 teilnahmen. Bei bestem Wetter und lauter Musik empfingen am Samstag Vormittag gute 50 Kriegsgegner die anreisenden Messebesucher direkt am Ausgang der U-Bahn mit einer Kundgebung und informierten auf Flugblättern über ihre Kritik, dass Militär auf einer Jugendmesse nichts verloren habe. An den folgenden beiden Nachmittagen führten verschiedene Gruppen des Bündnisses mehrere Performance- und Theateraktionen vor dem Stand der Bundeswehr durch. Während beispielsweise Mütter ein Transparent mit dem Text „Unsere Kinder KRIEGt ihr NICHT!“ entrollten, legten sich ein Dutzend mit Kunstblut und geschminkten Verletzungen versehene Jugendliche wie tot vor den Werbestand des Militärs. In einer weiteren Aktion führte eine andere Gruppe eine „Antimilitaristische Spurensicherung“ durch.