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Hans-Böckler-Stiftung: Freihandelsabkommen: Private Schiedsgerichte sind verfassungswidrig

Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung: Freihandelsabkommen: Private Schiedsgerichte sind verfassungswidrig

19.01.2015

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Expertise des früheren Verfassungsrichters Prof. Broß

Freihandelsabkommen: Private Schiedsgerichte sind verfassungswidrig

Private Schiedsgerichte, wie sie in den transatlantischen Freihandelsabkommen vorgesehen sind, verstoßen gegen das Grundgesetz und kollidieren mit Prinzipien des Völkerrechts. Zu diesem Ergebnis kommt der frühere Verfassungsrichter Prof. Dr. Siegfried Broß in einer von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Expertise. Eine rechtskonforme Alternative könnten staatlich besetzte Schiedsgerichte darstellen.*

Sie sind der umstrittenste Punkt in den geplanten Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) beziehungsweise mit den USA (TTIP): Schiedsgerichte, die über vermeintliche Vertragsverletzungen urteilen sollen. Klagen können ausschließlich Unternehmen – wenn sie ihre Investitionen auf der jeweils anderen Seite des Atlantiks entwertet sehen, beispielsweise durch schärfere Umwelt- oder Sozialgesetze. Verklagt werden Staaten, oft auf Schadenersatz in mehrstelliger Millionen- oder sogar Milliardenhöhe. Als „Richter“ fungieren Privatleute, meist Juristen aus großen internationalen Anwaltskanzleien. Die Verhandlungen werden, anders als Prozesse vor ordentlichen staatlichen Gerichten, nicht grundsätzlich öffentlich geführt. Eine Berufungsinstanz gibt es nicht.

Die Skepsis gegenüber solchen Privat-Gerichten ist verbreitet – und berechtigt, schreibt Prof. Dr. Siegfried Broß. Der pensionierte Richter und Honorarprofessor, der sowohl am Bundesgerichtshof als auch am Bundesverfassungsgericht Recht sprach, hat sich mit CETA und TTIP auseinandergesetzt. Broß lehnt Freihandelsabkommen nicht grundsätzlich ab. Sein Befund lautet dennoch: „Diese Abkommen sind nach dem derzeitigen Stand mit den Klauseln über den Investorschutz zugunsten ausländischer Unternehmen und die Einrichtung privater Schiedsgerichte verfassungswidrig.“ Daran änderten auch die vielen grundsätzlich ähnlich gestrickten Freihandelsabkommen nichts, die verschiedene Bundesregierungen seit 1959 abgeschlossen haben: „Auch wenn Deutschland eine solche ,Tradition‘ begründet hat, liegt hierin noch keine Rechtfertigung dafür, hieran unverbrüchlich festzuhalten“, betont Broß.

Nach Analyse des Rechtswissenschaftlers kollidieren die geplanten Regelungen an mehreren zentralen Punkten mit Grundgesetz und Völkerrecht:

– Wenn die Bundesrepublik CETA oder TTIP in der gegenwärtigen Form beitrete, verletze dies das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip, argumentiert Broß. Denn nach deutschem Verfassungsrecht seien allein ordentliche Gerichte die Instanzen, um über Klagen gegen Staaten zu entscheiden. Das schließe supranationale Gerichtshöfe, etwa im Rahmen der Vereinten Nationen oder EU, nicht aus, wohl aber private Schiedsgerichte.

– In die gleiche Richtung wie das deutsche Verfassungsrecht wirken nach Überzeugung des Juristen die Grundregeln des Völkerrechts. Sie besagen: Privatpersonen und private Institutionen wie Unternehmen sind „nur mittelbar über den jeweiligen ,Heimatstaat‘ am Völkerrechtsverkehr beteiligt oder betroffen“. Klagen von Unternehmen vor privaten Schiedsgerichten gegen Staaten passten nicht in dieses System.

– Weiche man davon ab, könnten „parlamentarische Mitwirkung und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts“ durch Urteile von dazu nicht legitimierten Einrichtungen unterlaufen werden. So werde „auf dem Weg einer zwischenstaatlichen Vereinbarung über den Freihandel materiell die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland in einem Staatsorganisationsprinzip geändert“. Und das sei nicht einmal mit verfassungsändernder Mehrheit des Bundestages möglich.

– Nicht akzeptabel seien schließlich Prozesse hinter verschlossenen Türen. Öffentliche Verhandlungen gehörten zu den elementaren Qualitäten rechtsstaatlicher Gerichtsverfahren, so Broß. Zumal das Argument, es müssten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geschützt werden, nicht überzeuge. Die nationalen Prozessordnungen im Patent-, Wettbewerbs- oder Gesellschaftsrecht hätten dafür längst praktikable Regeln gefunden.

Im Verhältnis von EU, USA und Kanada, also Regionen mit funktionierenden Rechtssystemen, spreche ohnehin wenig für überstaatliche Schiedsgerichte. Wolle man trotzdem partout supranationale Strukturen schaffen, etwa um Standards für spätere Freihandelsabkommen mit anderen Ländern zu setzen, ließen sich diese allenfalls als „Staatsschiedsgerichte“ verwirklichen, schreibt der Rechtswissenschaftler. Wenn „Vertreter der Vertragsstaaten mit Zustimmung der nationalen Parlamente“ als Richter berufen würden, sei das verfassungskonform und biete noch einen Vorteil: Ein dermaßen demokratisch legitimiertes Staatsschiedsgericht habe die Kompetenz, später auftretende Lücken und Schwächen im Vertrag durch seine Urteile zu korrigieren.

*Quelle: Siegfried Broß: Freihandelsabkommen, einige Anmerkungen zur Problematik der privaten Schiedsgerichtsbarkeit, Report der Abteilung Mitbestimmungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung Nr.4. Download: http://www.boeckler.de/pdf/p_mbf_report_2015_4.pdf

Hände weg vom Streikrecht!

Wir, Kolleginnen und Kollegen, protestieren gegen die Absicht der Bundesregierung, in die Tarifautonomie einzugreifen und das grundgesetzlich verankerte Koalitionsrecht zu beschneiden.

Schon seit Jahren fordern Arbeitgeberverbände die Einschränkung des Streikrechts. In schöner Regelmäßigkeit nehmen sie dabei gerade Streiks kleinerer oder berufsbezogener Gewerkschaften zum Anlass, wie eben aktuell die Arbeitsniederlegungen von GDL und Cockpit. Die Forderungen seien unverhältnismäßig und nicht verhandelbar, die Streiks zu häufig und überdies wirtschaftsschädigend.

Dass auch Teile der DGB-Gewerkschaften durchaus ihre Schwierigkeiten mit den als Konkurrenz wahrgenommenen Berufs- und Interessenverbänden haben, nutzen Konzernleitungen schamlos aus: Scheinheilig usurpieren sie die alte Gewerkschaftsforderung „Ein Betrieb – eine Gewerkschaft“ und verkehren diese in eine zutiefst gewerkschaftsfeindliche Forderung nach Einschränkung des Streikrechts.

Ein Betrieb? Wer hat denn die großen ehemals bundeseigenen Betriebe Bahn, Post und Lufthansa privatisiert, filetiert und in viele Stücke zerschlagen? Wer zerlegt denn permanent große Betriebseinheiten durch Out-Sourcing, Teilverkäufe, Börsengänge, Standortschließungen, Werkverträge, Leiharbeit etc.? Waren es denn nicht die Konzerne und Banken, die Kapitalanlage-Fonds und Arbeitgeberverbände, die entsprechende Gesetze forderten und durchsetzen konnten?

Eine Gewerkschaft? Wer hat denn große Belegschaften in viele kleine Einheiten gespalten und so eine gemeinsame Interessenvertretung der Beschäftigten immer schwieriger gemacht? Wer hat denn vor dem Hintergrund der Hartz-Gesetze einzelne Beschäftigte, kleinere Betriebseinheiten oder ganze Standorte erpresst und aus dem Flächentarif vertrieben? Und waren es nicht Unternehmensvorstände von Siemens oder Daimler, die mit reichlich krimineller Energie selbst Interessenverbände nach ihrem Willen gründeten und diese korrumpierten?

Die Arbeitgeber haben – meist Hand in Hand mit allen Bundesregierungen der vergangenen Jahre – bewusst und ohne Skrupel eine gemeinsame Interessenvertretung von Beschäftigten nach Kräften behindert oder unmöglich gemacht. Jetzt sollen als nächste Schritte die Einschränkung der Koalitionsfreiheit und die Entsorgung der Tarifautonomie folgen. In Wahrheit lautet ihr Motto: „MEIN Betrieb – und eine Gewerkschaft MEINER Wahl“.

Tatsächlich ist das Prinzip „Ein Betrieb – eine Gewerkschaft“ in Gefahr geraten und muss heute als „gebündelte“ Interessenvertretung vielfach gespaltener Belegschaften zu neuem Leben erweckt werden. Wir bleiben dabei, dass gewerkschaftliche Organisation und Arbeitskampfmaßnahmen Grundrechte sind.
Lasst uns in den nächsten Tagen und Wochen gemeinsam handeln:

Gegen die Angriffe der Bundesregierung auf die Tarifautonomie! Hände weg vom Streikrecht!

Berndt Wolfgang (DGB-Kreisvorsitzender Amberg-Sulzbach), Bess Frank (ver.di, Gewerkschaftssekretär Fachbereich Gemeinden, Nürnberg), Bigus Achim (IGM-Vertrauenskörper-Leiter, Volkswagen Osnabrück), Cramm Olaf (Gewerkschaftssekretär, DGB Region Osnabrück-Emsland), Fricke Detlef (Rechtsanwalt, Hannover), Hagenhofer Thomas (ver.di, Saarbrücken), Hofmann Claus (MAVVorsitzender Werkhof Regensburg, Mitglied im DGB Kreisvorstand Regensburg), Hofner Gebhard (IG Metall, Konzernbetriebsratsvorsitzender Dematic GmbH, Offenbach), Hornauer Roland (ver.di, Personalratsvorsitzender, Stadt Erlangen), Hoyer Hans (ver.di Erlangen), Janicki Heide (ver.di, Betriebsrätin i.R.,  Braunschweig), Koberg Christian (ver.di Seniorengruppe Kiel), Koppelmann Wilhelm (ver.di Mitglied der Bundestarifkommission, Personalratsvorsitzender Stadt Osnabrück), Kullmann Friedrich (ver.di, stellv. Personalrat, Stadt Bergisch-Gladbach), Lutz Werner (ver.di, Personalrat, Stadt Erlangen), Matrai David (ver.di, Gewerkschaftssekretär, Hannover), Mehrstedt Bernd (ver.di, Personalratsmitglied aha Abfallwirtschaft Region Hannover), Paape Isa (IGM-Vertrauensfrau, Siemens Erlangen), Schmitz Ulrike (Delegierte IG Metall, Braunschweig), Schreier Erich (DGB Ortsvorstand Röthenbach/Pegnitz), Schreiter Jutta (IG Metall, Betriebsrätin, Siemens Erlangen), Schubert Joachim (Betriebsrat und Mitglied der IGM-VKL bei ALSTOM Power, Mannheim), Stehr Heinz (Mitglied im IGM-Seniorenteam, IGM Unterelbe), Weinberg Harald (ver.di, Mitglied des Bundestages Fraktion DIE LINKE, Nürnberg), Wiedmann René (ver.di, Betriebsgruppenvorsitzender DATEV Nürnberg), Ziegler Ewald (GEW Nürnberg)

Kontakt: Isa Paape, paapenet@aol.com und Werner Lutz, einheiztext@t-online.de

05.01.14: Kundgebung zum Gedenken an Celalettin Kesim

AG Frieden in der GEW Berlin

AG Frieden in der GEW Berlin schließt sich der am 5.1.2015 um 17:00 Uhr, Kottbusser Tor, Kottbusser Str./Ecke Reichenberger Str., stattfindenden Kundgebung und anschließenden Demonstration zum Gedenken an Celalettin Kesim an.
Sie wird organisiert vom „Initiativkomitee Celalettin Kesim“ und unterstützt von der VVN-BdA.
Wir haben das gleiche Anliegen und je mehr wir dort sind, desto besser!!

Die von uns zunächst für 14:00 Uhr angekündigte Kundgebung entfällt deshalb.
Alle, die unsere Einladung weitergeleitet haben, bitten wir, diese Korrektur ebenfalls weiterzuleiten. Danke!

Bild: OTFW, Berlin

Bild: OTFW, Berlin

Am 5. Januar 1980 wurde unser Kollege Celalettin Kesim ermordet. Celalettin war Lehrer an einer Neuköllner Berufsschule und Sekretär des ‚Türkenzentrums‘ in der Schinkestraße.

Er hatte an diesem Tag mit Freunden und Genossen aus dem ‚Türkischen Demokratischen Arbeiterverein‘ am Kottbusser Tor Flugblätter gegen die in der Türkei drohende Militärdiktatur verteilt. Auf dem Rückweg ins Türkenzentrum wurden sie von türkischen Faschisten und religiösen Fanatikern überfallen. Celalettin wurde durch einen Messerstich in die Schlagader am Oberschenkel getroffen. Polizei und Rettungswagen trafen verspätet ein. Celalettin verblutete noch am Tatort.
Der Mord an Celalettin Kesim hat in der demokratischen Öffentlichkeit Berlins Trauer und Bestürzung hervorgerufen. An der Demonstration im Anschluss an die Trauerfeier nahmen mehr als 10.000 Menschen teil.
Für Politik und Justiz jedoch waren Überfall und Mord das Ergebnis einer Auseinandersetzung zwischen ‚türkischen Extremisten‘. Der Täter wurde bis heute nicht bestraft.

Unsere Kundgebung zum Gedenken an Celalettin Kesim soll zugleich auf die Gefahren der heutigen Politik hinweisen:

Angesichts der jüngsten Entwicklungen sind wir alle gefordert, gegen das Erstarken rechter Kräfte und gegen den Rassismus und die Hetze gegen Flüchtlinge und ihre UnterstützerInnen aktiv zu werden. Wir müssen einer Politik widersprechen, die Verständnis für die ‚Sorgen‘ der ‚Abendlandretter‘ von Pegida & Co. hat, die mit bevorstehenden Flüchtlingsströmen droht und die z.B. die Regierung in Kiew unterstützt, an der Faschisten beteiligt sind.
Damals wie heute: entschlossen gegen den Faschismus kämpfen!
Kommt zur Kundgebung

am Montag, dem 5. Januar 2015,
um 17:00 Uhr

an der Gedenkstele für Celalettin Kesim,

Kottbusser Tor, Kottbusser Straße/Ecke Reichenberger Straße

IG BAU: Zehn Jahre Hartz IV – ein trauriges Jubiläum

IGBAU Gewerkschaft

19.12.2014
In diesem Jahr hat sich einiges für die Beschäftigten in Deutschland verbessert. Mit der „Rente ab 63“ und dem gesetzlichen Mindestlohn hat die Bundesregierung Fehler der Vergangenheit endlich korrigiert. Die IG BAU hat mit den Schwestergewerkschaften im DGB lange dafür gestritten. Trotz dieser Erfolge dürfen wir uns nicht ausruhen.
Längst sind mit den Reformen noch nicht annähernd die Missstände und die soziale Schieflage behoben, die durch eine verfehlte neoliberale Politik der Vergangenheit entstanden sind. Am 1. Januar jährt sich zum zehnten Mal die Einführung von Hartz IV – ein trauriges Jubiläum. Damals fiel jeder fünfte Empfänger von Arbeitslosenhilfe aus dem Leistungsbezug. Sie standen wegen der Anrechnung von Partnereinkommen und der Anrechnung von Vermögen über Nacht ohne Unterstützung da.
Heute werden viele Bedürftige gar nicht mehr erfasst, weil sie sich von vornherein ausrechnen können, dass es für sie keine Hilfe gibt. Sie haben resigniert und verzichten auf den Gang zu den Arbeitsagenturen. Für die Statistik ist das natürlich positiv. Die offiziellen Stellen schlachten das aus und loben, dass nach dem Start von Hartz IV im Jahr 2005 die Langzeitarbeitslosigkeit deutlich abgenommen hat.

Längst zeigt sich aber, dass selbst diese Schönrechnerei an ihre Grenzen stößt. Seit rund drei Jahren tut sich nichts mehr. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen bleibt trotz guter Wirtschaft unverändert hoch. Es ist deshalb ein richtiger Schritt, dass sich Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles die Zahlen jetzt genauer ansieht und von dem Irrglauben ihrer Vorgängerin abrückt, dass allein durch eine gute Konjunktur jeder Arbeit finden würde.

Dieser Erkenntnis müssen jedoch stärkere Korrekturen folgen als bisher geplant. Das jüngst vorgelegte Programm reicht nicht aus, um dem Problem Herr zu werden. Jeder erinnert sich noch gut an den Slogan zur Hartz IV-Einführung „Fördern und Fordern“. Beim „Fördern“ wurde im Anschluss kräftig gespart. Übrig blieb nur noch „Fordern“. Zehn Jahre nach Start von Hartz IV wird es höchste Zeit, das zu ändern.

Allen Kolleginnen und Kollegen wünsche ich besinnliche Feiertage, einen schönen Ausklang des Jahres 2014 und einen guten Start ins neue Jahr.

Robert Feiger, Bundesvorsitzender der IG BAU, in der IG BAU-Mitgliederzeitschrift „Der Grundstein/ Der Säemann“, Ausgabe 12/2014-01/2015.

IG BAU: CETA ist eine Liste der Zumutungen

CETA ist eine Liste der Zumutungen

IGBAU Gewerkschaft
Frankfurt am Main, 14.12.2014
Für die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) ist das Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) nicht ansatzweise zustimmungsfähig. Die IG BAU fordert das EU-Parlament und den Bundestag auf, den vorgelegten Vertrag abzulehnen, sofern er nicht grundlegend geändert wird.
Das Abkommen ist verstörend. Es ist schon einmalig, wie ungeniert sich hier die Europäische Kommission mit Unterstützung von Lobbyisten über rechtsstaatliche und demokratische Prinzipien einfach hinwegsetzen“, sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger. „CETA spricht die ungeschminkte Sprache einer Clique von Interessenvertretern, die nur ein Ziel verfolgen: Sie wollen ihren Reibach auf Kosten der Allgemeinheit und unter Umgehung von Parlamenten und Justiz bis in alle Ewigkeit sicherstellen.“ Die IG BAU sieht zudem die Gefahr, dass alles Schädliche, was in CETA geregelt ist, sich auch bei TTIP wiederfinden wird.
Die IG BAU hat eine Liste der fünf schlimmsten Zumutungen von CETA zusammengestellt. Jeder einzelne Punkt ist Grund genug, das Abkommen nicht zu ratifizieren.

  • Die Verhandlungen waren geheim. Die Öffentlichkeit konnte zu keinem Zeitpunkt über Ziele und Inhalte von CETA diskutieren und berechtigte Interessen einbringen.
  • Es fehlen verbindliche und durchsetzbare Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmerrechte.
  • Dagegen bestehen umfangreich geregelte Schutzvorschriften für Investoren. Sie können vor teilweise mit Rechtsanwälten besetzten Schiedsgerichten Staaten wegen allem und jedem auf irrwitzige Summen verklagen. Die genannten Voraussetzungen für Klagen sind völlig unbestimmt.
  • CETA zielt unverhohlen auf die Beeinflussung von Gesetzen durch die Wirtschaftslobby. Wie schon bei den Verhandlungen zu CETA sollen Informationen weiterhin in Hinterzimmern ausgetauscht werden. Die Kontrollfunktion von Presse und Öffentlichkeit wird damit unterlaufen.
  • Es droht die Gefahr, dass Umweltstandards in der Praxis auf das jeweils schlechtere Niveau sinken. Über den Wettbewerb setzen sich die lockersten Regeln durch, weil sich hohe Standards auch auf Produktpreise niederschlagen. Umweltnormen in Kanada entsprechen leider teilweise überhaupt nicht dem grünen Urlaubsimage des Landes, wie die Ölsandförderung oder die kilometerweisen Kahlschläge im Forst zeigen.

Darüber hinaus kritisiert die IG BAU, dass CETA deutlich mehr regelt als den freien Handel. Dies zeigt sich insbesondere durch die Aufnahme der Fragen von grenzüberschreitender Entsendung und Arbeitsmigration in das Abkommen. „Die Idee, Arbeitsmarktfragen in einem Handelsabkommen zu regeln, zeigt klar, wes Geistes Kind die Verhandler sind“, sagte Feiger. „Sie betrachten Arbeitnehmer nur noch als Ware, deren freien Fluss man sicherstellen muss. Wenn CETA nicht gestoppt wird, haben wir wohl bald den gleichen Urlaubsanspruch wie in Kanada. Das sind zehn Tage.“

Die IG BAU fordert, dass die Verhandlungen nach umfassender Beratung neu aufgenommen werden. Ziel muss es sein, Demokratie und Rechtsstaat zu stärken anstatt sie auszuhöhlen. Ein Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada muss zudem die langfristigen Voraussetzungen dafür schaffen, dass gute Arbeit und nachhaltiges Wirtschaften in beiden Regionen zum Standard wird.

Bündnis Umfairteilen: Urteil Bundesverfassungsgericht kann mehr als 5 Mrd. Euro Einnahmen bringen

Pressemitteilung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer am 17.12.2014

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Das Bündnis Umfairteilen freut sich über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer. „Die bisherige Regelung hat gerade die Reichsten der Reichen weitestgehend von der Erbschaftsteuer befreit. Wir fordern, die Steuervergünstigungen für reiche Unternehmenserben und Großaktionäre umfassend zu streichen und alle Schlupflöcher dicht zu machen. So können mehr als fünf Milliarden Euro zusätzliche Einnahmen erzielt werden, die Länder und Kommunen dringend brauchen. Zugleich kann so der immer krasseren Konzentration der Vermögen entgegengewirkt werden“, sagte ein Sprecher des Bündnisses. „Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung schon über neue Vergünstigungen nachdenkt, um die Reichen auch künftig schonen zu können. Alle wissenschaftlichen Untersuchungen zeigen: Das Argument, Arbeitsplätze sollten geschützt werden, ist komplett vorgeschoben. Es geht nur darum, eine reiche und machtvolle kleine Gruppe von Privilegierten zu schützen. Das Sondervotum mehrerer Richter macht deutlich, wie wichtig eine gerechte Erbschaftsteuer, die richtig umverteilen würde, für Sozialstaat ist.“

Gemeinsam gegen Rassismus kämpfen!

Auch Geflüchtete sind Kolleginnen und Kollegen: Holt sie in die Gewerkschaften hinein!

Veranstaltung am Mittwoch, den 3. Dezember, um 18 Uhr im IG-Metall-Haus, Alte Jakobstraße 149, Berlin

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Am 25. September besetzte die Gruppe Refugee Struggle for Freedom gemeinsam mit solidarischen Aktivisten und Aktivistinnen das Berliner DGB-Haus. Eine ihrer Hauptforderungen ist die Aufnahme in die Gewerkschaften. Davon erhoffen sie sich, gemeinsam mit ihren deutschen Kolleginnen und Kollegen für ihre rechtliche Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt zu kämpfen.

Die Stellungnahme der Gewerkschaftsbürokratie war zögerlich, aber deutlich. Am 2. Oktober ließ sie die Gruppe durch die Polizei räumen. Was folgte, waren Anzeigen anstatt solidarischer Unterstützung.

Die Geflüchteten verstehen sich als Teil der Arbeiterklasse, der lohnabhängig Beschäftigten. Aus ihren Staaten sind sie wegen Diktatur, Krieg, und Krise geflohen – verantwortlich dafür ist das kapitalistische Gesellschaftssystem. Europa schottet sich mit der europäischen Grenzagentur Frontex und einer rigiden Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik, die in dem Vertragswerk Dublin II und III festgelegt ist, ab. Dort ist festgelegt, wer nach Europa – also auch nach Deutschland – gelangen und sein/ihr Grundrecht auf Asyl wahrnehmen darf und wer nicht.

Die zunehmende Flüchtlingsbewegung macht deutlich: Die Zahl der vor Diktatur, Krieg und sozialer Verelendung fliehenden Kolleginnen und Kollegen wird nicht versiegen. Aber auch die Beschäftigten hierzulande haben immer mehr mit Prekarisierung und schlechten Arbeitsbedingungen zu kämpfen. Dabei dürfen wir uns nicht gegeneinander ausspielen lassen. Wir müssen lernen, zusammen zu kämpfen und die Ursachen von Flucht und Vertreibung dort, Verelendung und Prekarisierung hier, zusammen zu denken und zu beseitigen!

An dieser Stelle ist eine kämpferische Gewerkschaft, die mit ihrem Standortdenken und der Sozialpartnerschaft bricht, nötiger denn je.

In Hamburg gab es bereits erste Ansätze hin zum gemeinsamen Kampf, als einige Kolleginnen und Kollegen von ver.di die 300 Lampedusa-Flüchtlinge in ihre Reihen aufnahmen. Die Mitgliedschaft wurde zwar von der ver.di-Führung suspendiert – aber die Auseinandersetzung darum geht weiter.

Wir wollen den Kampf der Refugees in den Einzelgewerkschaften diskutieren und wir wollen praktische Solidarität organisieren.

Nach unserem Verständnis müssen wir die Grenzen, die durch Herkunft, Glauben oder Geschlecht gesetzt wurden, in der Arbeiterklasse überwinden. Das bedeutet für uns internationale Solidarität!

Wir fordern von unseren Gewerkschaften und ihren Führungen

– Den Einsatz für volle und gleiche Rechte aller hier lebenden Kolleginnen und Kollegen: egal ob aus- oder inländisch, oder vor Bürgerkrieg, Krieg und Despotie in ihren Ländern nach Deutschland geflohen!
– Sofortige Rücknahme aller Anzeigen von der Räumung des DGB-Hauses am 2.Oktober in Berlin!
– Die Aufnahme der geflüchteten Kollegen und Kolleginnen in die Gewerkschaften!
– Die Lage der Geflüchteten in Betriebsversammlungen und Vertrauensleute-Sitzungen zu thematisieren und für ihre Unterstützung zu werben. Einen ersten Schritt in diese Richtung hat die GEW Berlin als Antwort auf diese Räumung getätigt, als sie sich mit dem Kampf der Refugees und ihren Forderungen solidarisiert hat.

Wir wollen auch die anderen Gewerkschaften für diese Ziele gewinnen und bei bei der Veranstaltung darüber reden:

– wie wir eine Mitgliedschaft von Refugees in den Gewerkschaften erreichen können.
– wie die offiziellen Stellungnahmen der DGB Gewerkschaften zur Asylpolitik umgesetzt werden können.
– und was wir selbst als aktive Gewerkschafter_innen tun können.

Wir laden Euch deshalb recht herzlich zu einer Veranstaltung ein: „Geflüchtete in die Gewerkschaften!“

Mit:
– Lampedusa in Hamburg
– Peter Bremme (ver.di Hamburg*)
– Rainer Hansel (GEW Berlin)
– Refugee Struggle for Freedom
– Anna Basten, (ver.di AK undokumentierte Arbeit)
– Turgay Ulu (Geflüchteten-Aktivist, Berlin)
*Angabe dient zur Kenntlichmachung der Person

Unterstützt u.a. von: AK Internationalismus der IG Metall, BVG-Basisgewerkschaftsgruppe ver.di aktiv, Bündnis Refugee Schul- und Unistreik

Mittwoch, 3. Dezember, 18 Uhr
IG-Metall-Haus, Alte Jakobstraße 149
U-Bhf Hallesches Tor, Berlin

Let‘s fight racism!
// Refugees are colleagues as well, bring them into the unions! //

Event on Wednesday, 3 December, at 6pm at IG Metall building, Alte Jakobstraße 149, Berlin
Event on Facebook

On 25th of September, the group Refugee Struggle for Freedom and activists occupied the regional headquarters of the DGB (German trade union confederation) in Berlin. One of the refugees‘ central demands is getting access to trade union membership. They hope to struggle together with their German colleagues for achieving legal equality in the labour market.

The trade union bureaucracy‘s response has been hesitant but clear: On 2nd October they called the police to evict the group. What followed in the aftermath were criminal charges instead of solidarity.

The refugees see themselves as a part of the working class, of those who depend on wage labour. They fled from their countries because of dictatorship, wars, and crisis – results of the capitalist system of our society. This system nowadays controls who is allowed to enter Europe with the help of Frontex, a European border control agency, directed by a rigid immigration- and asylum policy, that is stated in the treaties of Dublin II and III. Based on this, the decision is made and implemented who is allowed or denied the human right to asylum and enter Europe or respectively Germany.

The growing number of people seeking asylum shows: The number of colleagues fleeing from wars, dictatorship and misery will not decrease. At the same time the workers in Germany are facing an increase of precarious work and bad working conditions. We can‘t let ourselves be played of against each other. We have to learn to think and fight together against the causes of flight and expulsion in some countries and of impoverishment and precarisation in other countries.

At this point a combative trade union is needed more then ever, which means breaking with national corporatism for the sake of competitiveness and social partnership.

In Hamburg we have seen first attempts towards a joint struggle when colleagues from ver.di (German service union) made it possible for 300 refugees from Lampedusa to enter their ranks. Though this decision has been overturned by the leadership of ver.di the struggle continues! What we want to do is bringing the refugees‘ struggle into the member unions of the DGB and organise practical solidarity.

Our understanding of trade union includes overcoming the divisions of the working class that are constructed along nationalities, gender or religious believes, that‘s what international solidarity means to us.

We demand of our unions and their leadership:

– Engagement for complete and equal rights for all colleagues living in Germany, independent of their nationality and also for those colleagues who had to flee from civil wars, wars and despotism in their home countries.
– Drop all legal charges resulting from the eviction from the DGB in Berlin on 2nd October!
– Access of refugee colleagues to trade union membership!
– Information and Discussion rounds about the situation of refugees during workplace assemblies, trust people‘s meetings, union meetings (A first step in that direction had been undertaken by the GEW (trade union for education and science) Berlin, that showed solidarity with the refugees‘ demands as a reaction to the eviction.)

We want to win other unions to also support our aims and we need to discuss:

– How the membership of refugees in unions can be achieved
– How the decisions of the DGB unions concerning asylum policies can be put into practice
– What we, trade union activists, can do ourselves

Therefore we cordially invite all of you to join the discussion and participate in our event: „Refugees into the unions!“

With:
– Lampedusa in Hamburg
– Peter Bremme (ver.di Hamburg*)
– Rainer Hansel (GEW Berlin)
– Refugee Struggle for Freedom
– Anna Basten, (ver.di AK undokumentierte Arbeit)
– Turgay Ulu (Refugee-Activist, Berlin)
* position only mentioned to identify the person

Supported among others by: AK Internationalismus der IG Metall, BVG-Basisgewerkschaftsgruppe ver.di aktiv, Bündnis Refugee Schul- und Unistreik

Wednesday, December 3, 6:00 PM
IG-Metall-Haus, Alte Jakobstraße 149
U-Bhf Hallesches Tor, Berlin