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Beiträge mit Schlagwort ‘Ökonomie’

INKOTA: Prüfung von Bayer-Monsanto-Fusion: EU muss jetzt den Deal stoppen

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[Berlin, 22. August 2017] – Heute ist die Prüfungsfrist für die Übernahme des US-Konzerns Monsanto durch die deutsche Bayer AG auf EU-Ebene ausgelaufen. Die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hat Bedenken, dass die Übernahme den Wettbewerb beeinträchtigen könnte. Deswegen unterzieht sie die Fusion in den folgenden 90 Arbeitstagen einer vertieften Prüfung. INKOTA teilt die Bedenken und fordert Frau Vestager auf, zum Schutz der Umwelt sowie der kleinbäuerlichen Landwirtschaft die Fusion abzulehnen.

„Die Bedenken der EU-Wettbewerbskommissarin sind absolut berechtigt. Denn zusammen würden Bayer und Monsanto weltweit fast 16 Prozent des Saatguts und knapp 24 Prozent des Pestizidmarktes kontrollieren“, warnt Lena Michelsen vom entwicklungspolitischen INKOTA-netzwerk. Diese Machtkonzentration schade nicht nur der Umwelt, sondern ginge vor allem auch zu Lasten von Kleinbauern in Afrika, Asien und Lateinamerika. „Unsere vielfältigen Proteste haben dazu beigetragen, dass Brüssel nun mit der Genehmigung zögert. Die Gefahren eines immer stärker konzentrierten Saatgut- und Pestizidsektors sind in der Öffentlichkeit angekommen“, so Michelsen weiter.

Neben Preissteigerungen bei Saatgut befürchtet INKOTA, dass durch die Bayer-Monsanto-Fusion künftig noch mehr Gentechnik und Pestizide auf den globalen Äckern und damit auf unseren Tellern landen würden. Außerdem könne der Zugang zu traditionellem, lokal angepasstem Saatgut vor allem für Kleinbauern und –bäuerinnen im globalen Süden weiter eingeschränkt werden. Damit würde die Ernährungssicherheit in ohnehin schon von Hunger betroffenen ländlichen Regionen zusätzlich bedroht.

Die EU-Wettbewerbskommission fürchtet, dass die 66 Milliarden US-Dollar schwere Fusion zwischen Bayer und Monsanto den Wettbewerb im Saatgut- und Pestizidsektor einschränken und somit zu höheren Preisen, sinkender Innovation und geringerer Qualität führen könnte. Daher hat Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager heute in Brüssel angekündigt, eine vertiefte Prüfung einzuleiten. Frühstens im Dezember wird eine endgültige Entscheidung erwartet. Da weltweit insgesamt 30 Kartellbehörden zustimmen müssen und bisher nur ein Drittel grünes Licht gegeben hat, ist es sehr unwahrscheinlich, dass Bayer-Chef Werner Baumann sein Ziel erreicht, die Fusion bis Ende des Jahres abzuwickeln.

 

Weitere Informationen:

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Hans-Böckler-Stiftung: Freihandelsabkommen: Private Schiedsgerichte sind verfassungswidrig

Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung: Freihandelsabkommen: Private Schiedsgerichte sind verfassungswidrig

19.01.2015

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Expertise des früheren Verfassungsrichters Prof. Broß

Freihandelsabkommen: Private Schiedsgerichte sind verfassungswidrig

Private Schiedsgerichte, wie sie in den transatlantischen Freihandelsabkommen vorgesehen sind, verstoßen gegen das Grundgesetz und kollidieren mit Prinzipien des Völkerrechts. Zu diesem Ergebnis kommt der frühere Verfassungsrichter Prof. Dr. Siegfried Broß in einer von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Expertise. Eine rechtskonforme Alternative könnten staatlich besetzte Schiedsgerichte darstellen.*

Sie sind der umstrittenste Punkt in den geplanten Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) beziehungsweise mit den USA (TTIP): Schiedsgerichte, die über vermeintliche Vertragsverletzungen urteilen sollen. Klagen können ausschließlich Unternehmen – wenn sie ihre Investitionen auf der jeweils anderen Seite des Atlantiks entwertet sehen, beispielsweise durch schärfere Umwelt- oder Sozialgesetze. Verklagt werden Staaten, oft auf Schadenersatz in mehrstelliger Millionen- oder sogar Milliardenhöhe. Als „Richter“ fungieren Privatleute, meist Juristen aus großen internationalen Anwaltskanzleien. Die Verhandlungen werden, anders als Prozesse vor ordentlichen staatlichen Gerichten, nicht grundsätzlich öffentlich geführt. Eine Berufungsinstanz gibt es nicht.

Die Skepsis gegenüber solchen Privat-Gerichten ist verbreitet – und berechtigt, schreibt Prof. Dr. Siegfried Broß. Der pensionierte Richter und Honorarprofessor, der sowohl am Bundesgerichtshof als auch am Bundesverfassungsgericht Recht sprach, hat sich mit CETA und TTIP auseinandergesetzt. Broß lehnt Freihandelsabkommen nicht grundsätzlich ab. Sein Befund lautet dennoch: „Diese Abkommen sind nach dem derzeitigen Stand mit den Klauseln über den Investorschutz zugunsten ausländischer Unternehmen und die Einrichtung privater Schiedsgerichte verfassungswidrig.“ Daran änderten auch die vielen grundsätzlich ähnlich gestrickten Freihandelsabkommen nichts, die verschiedene Bundesregierungen seit 1959 abgeschlossen haben: „Auch wenn Deutschland eine solche ,Tradition‘ begründet hat, liegt hierin noch keine Rechtfertigung dafür, hieran unverbrüchlich festzuhalten“, betont Broß.

Nach Analyse des Rechtswissenschaftlers kollidieren die geplanten Regelungen an mehreren zentralen Punkten mit Grundgesetz und Völkerrecht:

– Wenn die Bundesrepublik CETA oder TTIP in der gegenwärtigen Form beitrete, verletze dies das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip, argumentiert Broß. Denn nach deutschem Verfassungsrecht seien allein ordentliche Gerichte die Instanzen, um über Klagen gegen Staaten zu entscheiden. Das schließe supranationale Gerichtshöfe, etwa im Rahmen der Vereinten Nationen oder EU, nicht aus, wohl aber private Schiedsgerichte.

– In die gleiche Richtung wie das deutsche Verfassungsrecht wirken nach Überzeugung des Juristen die Grundregeln des Völkerrechts. Sie besagen: Privatpersonen und private Institutionen wie Unternehmen sind „nur mittelbar über den jeweiligen ,Heimatstaat‘ am Völkerrechtsverkehr beteiligt oder betroffen“. Klagen von Unternehmen vor privaten Schiedsgerichten gegen Staaten passten nicht in dieses System.

– Weiche man davon ab, könnten „parlamentarische Mitwirkung und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts“ durch Urteile von dazu nicht legitimierten Einrichtungen unterlaufen werden. So werde „auf dem Weg einer zwischenstaatlichen Vereinbarung über den Freihandel materiell die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland in einem Staatsorganisationsprinzip geändert“. Und das sei nicht einmal mit verfassungsändernder Mehrheit des Bundestages möglich.

– Nicht akzeptabel seien schließlich Prozesse hinter verschlossenen Türen. Öffentliche Verhandlungen gehörten zu den elementaren Qualitäten rechtsstaatlicher Gerichtsverfahren, so Broß. Zumal das Argument, es müssten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geschützt werden, nicht überzeuge. Die nationalen Prozessordnungen im Patent-, Wettbewerbs- oder Gesellschaftsrecht hätten dafür längst praktikable Regeln gefunden.

Im Verhältnis von EU, USA und Kanada, also Regionen mit funktionierenden Rechtssystemen, spreche ohnehin wenig für überstaatliche Schiedsgerichte. Wolle man trotzdem partout supranationale Strukturen schaffen, etwa um Standards für spätere Freihandelsabkommen mit anderen Ländern zu setzen, ließen sich diese allenfalls als „Staatsschiedsgerichte“ verwirklichen, schreibt der Rechtswissenschaftler. Wenn „Vertreter der Vertragsstaaten mit Zustimmung der nationalen Parlamente“ als Richter berufen würden, sei das verfassungskonform und biete noch einen Vorteil: Ein dermaßen demokratisch legitimiertes Staatsschiedsgericht habe die Kompetenz, später auftretende Lücken und Schwächen im Vertrag durch seine Urteile zu korrigieren.

*Quelle: Siegfried Broß: Freihandelsabkommen, einige Anmerkungen zur Problematik der privaten Schiedsgerichtsbarkeit, Report der Abteilung Mitbestimmungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung Nr.4. Download: http://www.boeckler.de/pdf/p_mbf_report_2015_4.pdf

MEZ Berlin Newsletter – 30. Dezember 2014

Marx-Engels-Zentrum Berlin
Liebe Leserin, lieber Leser,

zum Jahresende erreichte uns folgender Gruß: „Für 2015 viel Erfolg bei der weiteren Profilierung des MEZ. Ihr seid schon auf dem richtigen Weg. So oft es mir möglich sein wird, werde ich bei Euren interessanten Themen zu Gast sein.“ Ein solches Kompliment freut uns sehr und macht Mut.

Mit interessanten Themen werden wir denn auch gleich das neue Jahr beginnen. Unter dem Titel Moskau funkt wieder referiert Dmitri Tultschinski, Leiter von RIA Novosti Berlin, am Donnerstag, 15. Januar 2015, über die neue russische Medienpolitik. Vor allem das Nachrichtenportal RT Deutsch ist inzwischen für viele eine unverzichtbare Alternative zu hiesigen bürgerlichen Medien geworden.

Im Rahmen der Marxistischen Schulung (MASCH) findet am Sonnabend, 17. Januar 2015, von 11 bis 16 Uhr ein Seminar zur Gentechnik statt. Unter der Überschrift Gentechnik – Fluch oder Segen? wird die Molekularbiologin Marianna Schauzu erklären, was Gentechnik ist. Anschließend sollen die Potenziale und Risiken, die Prüf- und Zulassungsanforderungen sowie die gesellschaftliche Relevanz der Gentechnik im Agrar- und Lebensmittelbereich untersucht und diskutiert werden. Um Anmeldung unter info@mez-berlin.de wird gebeten.

Im Januar setzt das MEZ seinen MASCH-Grundlagenkurs Marxismus mit dem Teil Philosophie fort. Das Einleitungsreferat Revolution der Denkungsart. Kant, Hegel, Feuerbach, Marx wird am Mittwoch, 21. Januar 2015, Andreas Hüllinghorst, Redakteur der Jungen Welt, halten. Den sich anschließenden 6-teiligen Grundkurs Marxismus – Teil Philosophie leitet Conny Renkl. Er beginnt am 28. Januar um 18.30 Uhr und wendet sich an Interessierte mit und ohne Vorkenntnisse. Schulungsmaterial wird bereitgestellt. Bitte anmelden unter info@mez-berlin.de.

Den Januar beschließt das MEZ mit einem Vortrag des Psychologen Andreas Peglau zu Wilhelm Reich – Wegbereiter marxistischer Sexualpolitik. Fragen der Sexualität gehörten vor 1933 zur marxistischen Bildungspolitik im Rahmen der MASCH selbstverständlich dazu. Das muss auch in Zukunft wieder so sein.

Wir würden uns freuen, Sie/Euch auch 2015 wieder im MEZ begrüßen zu dürfen.

Marianna Schauzu und Andreas Wehr

Termine

15.01.2015 | Moskau funkt wieder: RT Deutsch und andere Nachrichtenportale

In der Reihe Aktuelle Politik

Veranstaltung mit Dmitri Tultschinski (Journalist, Leiter von RIA Novosti Berlin)

Donnerstag, dem 15. Januar 2015, um 19.00 Uhr

17.01.2015 | Seminar: Gentechnik – Fluch oder Segen?

Eine Veranstaltung der MASCH

Seminar mit Marianna Schauzu (Molekularbiologin)

Samstag, dem 17.01.2014, 11.00 – 16.00 Uhr

21.01.2015 | Die Revolution der Denkungsart. Kant, Hegel, Feuerbach, Marx

Eine Veranstaltung der MASCH

Auftaktveranstaltung zum Grundkurs Marxismus – Teil Philosophie

mit Andreas Hüllinghorst (Redakteur der Tageszeitung Junge Welt)

30.01.2015 | Wilhelm Reich – Wegbereiter marxistischer Sexualpolitik

In der Reihe Sozialistische Theorie

Veranstaltung mit Andreas Peglau (Psychologe)

Freitag, dem 30. Januar 2015, um 19.00 Uhr

Anschrift MEZ:
Spielhagenstr. 13
10585 Berlin
Tel.: 030 558 72 315

Seminar: Was ist der staatsmonopolistische Kapitalismus?

Marx-Engels-Zentrum Berlin
E I N L A D U N G
Seminar: Was ist der staatsmonopolistische Kapitalismus?
in Kooperation mit der Marx-Engels-Stiftung
Sonnabend, 22. November 2014, 11.00 – 17.00 Uhr
Von vielen längst ad acta gelegt, erweist sich die Theorie des Staatsmonopolistischen Kapitalismus (SMK) als einer der tragfähigsten Erklärungsansätze für die Tiefe und Dauer der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise seit 2007, eine der schwersten Krisen des Kapitalismus überhaupt. Sowohl die Konzentration als auch die Zentralisation von Kapital, mit dem Ergebnis der Herausbildung neuer und der Stärkung bestehender Monopole, ist in den letzten Jahrzehnten weiter vorangeschritten. Die staatlichen Interventionen zur Stützung der Monopole haben inzwischen völlig neue Dimensionen erreicht. Der SMK, die enge Verflechtung zwischen den Staatsapparaten und Monopolen zum Zweck der Sicherung von deren Verwertungsinteressen, erweist sich als Kernstruktur des Kapitalismus und als dessen entscheidender Funktionsmechanismus.
Es referieren:
Gretchen Binus, Ökonomin
Entstehung und Geschichte des staatsmonopolistischen Kapitalismus
Andreas Wehr, Jurist und Buchautor
Fortdauer der Konkurrenz imperialistischer Staaten oder Ultraimperialismus?
Beate Landefeld, Hotelfachfrau und Mitglied der Redaktion der Marxistischen Blätter
Strategiediskussionen auf dem Hintergrund der SMK-Theorie
Lucas Zeise, Ökonom, Journalist und Buchautor
Was kann die SMK-Theorie heute leisten?
Dazu laden wir herzlich ein ins
                        Marx Engels Zentrum Berlin
                        Spielhagenstraße 13, 10585 Berlin,
                        nahe U-Bhf Bismarckstraße (U2 + U7) und Bus 109
Anmeldung erbeten: info@mez-berlin.de
Kostenbeitrag: 5 €, ermäßigt 3 €

Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): BAYER MaterialScience: Sicherung der Arbeitsplätze gefordert

Presse Information vom 30. Oktober 2014

 

mögliche Übernahme durch Private-Equity-Firmen

BAYER MaterialScience: Sicherung der Arbeitsplätze gefordert

 

Die Private-Equity-Firmen Advent, Carlyle, Cinven, CVC und KKR haben die Kunststoffsparte von BAYER ins Visier genommen. Angesichts der Größe des Geschäfts – der Kaufpreis dürfte bei rund elf Milliarden Euro liegen – planen die Beteiligungsgesellschaften ein Konsortium.

 

Zu erwarten sind negative Auswirkungen für die mehr als 14.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Jan Pehrke vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „Das Interesse der Heuschrecken verheißt nichts Gutes. Wir befürchten eine Parzellierung von BAYER MaterialScience, die Vernichtung weiterer Arbeitsplätze und eine Absenkung der Löhne – so wie bei vielen Firmenübernahmen durch Private-Equity-Firmen zuvor“. Die CBG fordert den BAYER-Vorstand auf, die Kunststoffsparte nur an einen Investor zu verkaufen, der den Bestand der Arbeitsplätze weltweit garantiert.

 

Levi Sollie, Vertrauensmann der belgischen Gewerkschaft Algemeen Belgisch Vakverbond (ABVV) bei BAYER MaterialScience in Antwerpen, ergänzt: „Die Gewerkschaften fordern eine Jobgarantie, so wie sie die deutsche Belegschaft erhalten hat. BAYER hat die Verantwortung, unsere Löhne und Arbeitsbedingungen für die kommenden Jahre zu garantieren. Im März 2015 wird das Antwerpener BAYER-Werk seinen 50. Geburtstag begehen – den meisten Arbeitern ist aber nicht nach Feiern zu Mute. Worauf wir jetzt zählen, ist ein Abkommen zur Sicherung der Arbeitsplätze“. Die GewerkschaftsvertreterInnen im Aufsichtsrat hatten der Abspaltung nach Drohungen der Unternehmensleitung zugestimmt. Als Gegenleistung konnte eine Arbeitsplatzgarantie bis 2020 ausgehandelt werden, diese gilt jedoch nur für die deutschen Standorte.

 

Material Science hatte zwar stets in der Gewinnzone gelegen, dennoch hatten Investoren seit Jahren eine Abspaltung gefordert. Offenbar führte ihre zunehmende Macht – allein der Vermögensverwalter BlackRock hält 30% der BAYER-Aktien – zu der jetzigen Entscheidung. Tatsächlich erhöhte sich der Aktienkurs am Tag der Verkaufsverkündigung um 6%.

 

Um die Kunststoff-Sparte im Unternehmen zu halten, waren der Belegschaft bereits in den vergangenen Jahren zahlreiche Zugeständnisse abverlangt worden. So hatte BAYER mittels mehrerer „Effizienz-Programme“ über 2.000 Arbeitsplätze vernichtet, Werke geschlossen und Bonus-Zahlungen gestrichen. Welche langfristige Entwicklung droht, zeigt die ehemalige Chemie-Sparte von BAYER, die vor zehn Jahren unter dem Namen Lanxess ausgegliedert wurde. Mehrere Tausend Arbeitsplätze wurden seitdem vernichtet, Tausende Mitarbeiter erlitten Lohneinbußen oder wurden in andere Werke versetzt. Im Lauf der Jahre wurde Lanxess immer weiter aufgeteilt – mehrere Bereiche wurden geschlossen, andere verkauft.

 

Unter dem Dach von MaterialScience befinden sich zahlreiche hochgefährliche Anlagen, zum Beispiel die Produktion von Polyurethan und Polycarbonat, bei der große Mengen toxischer Stoffe wie Chlor, Ammoniak, Kohlenmonoxid sowie das ehemalige Kampfgas Phosgen eingesetzt werden.

 

Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG befürchtet daher auch Konsequenzen für die Anlagensicherheit: „Die künftigen Besitzer werden versucht sein, die Kosten für Wartung, Personal und Feuerwehr weiter abzusenken. Dies führt automatisch zu höheren Störfallrisiken. Da Bayer MaterialScience einige der – nach Atomkraftwerken – gefährlichsten Industrieanlagen in Deutschland betreibt, ist dies für die Öffentlichkeit von größtem Interesse. BAYER muss sicherstellen, dass die Betriebssicherheit durch den Verkauf nicht verringert wird.“

 

Zudem drohen Städten wie Leverkusen, Krefeld und Brunsbüttel Steuer-Verluste, wenn BAYER die Sparte an Private-Equity-Gesellschaften verkauft. Diese bürden den Verkaufspreis gerne ihren Neuerwerbungen als Schulden auf und senken so deren Gewinn. Zudem haben die Finanz-Konzerne ihren Sitz häufig in Steueroasen.

 

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