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Beiträge mit Schlagwort ‘Europäische Union’

unfairHandelbar: Gabriel soll Paralleljustiz für Konzerne in TTIP und CETA stoppen

Pressemitteilung

TTIP unfairHandelbar
− Vorschlag für Investitionsgericht sonst bloße Nebelkerze +++

Berlin, 7. Mai 2015

Anlässlich des heutigen Treffens der EU-Handelsminister kritisiert das NGO-Bündnis TTIPunfairHandelbar die Reformvorschläge von Wirtschaftsminister Gabriel und EU-Handelskommissarin Malmström zu einem internationalen Investitionsgericht. Die Einrichtung eines solchen Gerichtes sei als Reform des Investor-Staat-Klagemechanismen (ISDS) unzureichend. „Investor-Staat-Klagemechanismen schaffen eine Paralleljustiz für ausländische Investoren. Es ist gut, dass die Sozialdemokraten jetzt endlich über eine Abkehr von privaten Schiedsgerichten nachdenken. Doch der Vorschlag zu einem internationalen Investitionsgerichtshof verkommt zur bloßen Nebelkerze, wenn Gabriel und Co. bei TTIP und CETA die ISDS-Regeln nicht konsequent rausstreichen“ sagte Handelsexperte Peter Fuchs von der NGO PowerShift, Mitglied im Bündnis TTIPunfairHandelbar.

Die Schaffung eines rechtstaatlichen, unabhängigen und öffentlichen internationalen Handels- und Investitionsgerichtshofs sei ein anspruchsvoller, komplizierter Prozess, der Jahre in Anspruch nehmen würde. Wichtig sei dabei, dass Investoren keine Sonderrechte erhalten, sondern gleichzeitig mit einem Klagerecht auch soziale, ökologische und menschenrechtliche Pflichten festgeschrieben werden. Ferner dürfte es keine exklusiven Klagerechte für Konzerne geben; ein gleichberechtigter Zugang zum Gericht auch für Opfer von Menschenrechtsverletzungen durch die Konzerne, für Gewerkschaften, Umweltorganisationen oder indigene Gemeinschaften müsse gesichert werden.

Nelly Grotefendt vom Bündnis TTIPunfairHandelbar kritisierte: „Die derzeit kursierenden Reformvorschläge dürfen nicht als Ablenkungsmanöver genutzt werden, um die Diskussion um TTIP und CETA zu beruhigen. Selbst in reformierter Form sind die dort enthaltenen ISDS-Regeln eine konzernfreundliche Alternative zu einem unabhängigen öffentlichen Investitionsgericht. Wenn die deutsche und europäische Politik zukünftig eine ernstgemeinte Reform ihrer Handelspolitik in Form eines internationalen Investitionsgerichts durchsetzen will, geht das nur mit einem ‚Nein‘ zu Konzernklagerechten in den jetzt anstehenden Verträgen und Verhandlungen.“

Das Bündnis TTIPunfairHandelbar hat eine detaillierte Erwiderung zum Reformpapier der sozialdemokratischen Handelsminister vorgelegt, welches auf Drängen von Wirtschaftsminister Gabriel im Februar 2015 in Madrid vorgestellt wurde.

SYRIZA: Nein zu Erpressung – das Mandat des griechischen Volkes ist nicht verhandelbar

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Erklärung des Politischen Sekretariats von SYRIZA

Nein zu Erpressung – das Mandat des griechischen Volkes ist nicht verhandelbar

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Das politische Sekretariat kam bei seiner letzten Sitzung zu folgendem einmütigen Beschluss:

  1. Die Regierung, die sich gewissenhaft an den Wahlauftrag des 25. Januars – nämlich der Abschaffung der Memoranden- und Austeritätspolitik – hält, verteidigt die Interessen des Landes, die Souveränität des Volkes und die Demokratie. Sie verteidigt das unveräußerliche Recht der Griechinnen und Griechen ihr eigenes Schicksal zu bestimmen.
  1. Seit der Übereinkunft vom 20. Februar haben die Kreditgeber, die darin von einigen heimischen und internationalen Medien unterstützt werden, versucht, den schwierig erarbeiteten Kompromiss zu zerstören und die neue Regierung zu erpressen, um die Politik zu implementieren, für die die Regierung Samaras abgewählt wurde.
  1. Die roten Linien der griechischen Regierung sind die roten Linien der Griechinnen und Griechen. Sie stellen die notwendige Voraussetzung für die Überwindung der Krise im Zusammenhang mit sozialer Gerechtigkeit und Entwicklung dar. Die Versuche im Auftrag von radikalen Teilen der Kreditgeber und das Agieren des nationalen Memorandum-Establishments  um die Versuche, zu einer praktikablen Lösung zu kommen, zu unterminieren, sowie deren Versuche, durch Erpressungen weitere Austeritätspolitik und Rezession zu erreichen, sind unfassbar.
  1. SYRIZA steht an der Seite der Regierung, so wie die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger, unabhängig ihrer Parteizugehörigkeit. Wir möchten, dass die Menschen Teil  der derzeitigen Auseinandersetzungen sind, dass sie kämpfen und ihre Rechte einfordern. Wir möchten, dass die Menschen Teil der Dinge sind, die sie betreffen. Es sind die Menschen, die die Zukunft dieses Landes bestimmen und beurteilen werden.
  1. SYRIZA richtet eine Einladung zum Zusammenwirken und zum vereinten Kampf an alle fortschrittlichen sozialen und politischen Kräfte in Europa, die sich der neoliberalen Ideologie der Austeritätspolitik widersetzen. Gegen die Erpressungen  und den ausgeübten Druck setzen wir Solidarität und Demokratie.
  1. Mai 2015

BUND: In TTIP vorgesehene Schiedsgerichte sind verfassungswidrig

Pressemitteilung vom 6. Mai 2015

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Berlin: Ein vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Schluss: Die in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP vorgesehenen Schiedsgerichte sind mit dem Grundgesetz unvereinbar. Erstellt wurde das Gutachten am Münchener Institut für Öffentliches Recht und Völkerrecht der Universität der Bundeswehr von Prof. Kathrin Groh (Lehrstuhl für Öffentliches Recht) und Prof. Daniel-Erasmus Khan (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht).

„Wer sich vom Staat in seinen Rechten verletzt fühlt, muss selbstverständlich vor einem Gericht klagen können, aber dies kann eben regelmäßig nur ein deutsches Gericht sein“, sagte Khan. „Eine Flucht aus der deutschen Gerichtsbarkeit mittels Schiedsgerichtsvereinbarung à la CETA oder TTIP begegnet nämlich durchgreifenden rechts- und verfassungsstaatlichen Bedenken“, so Khan. „Auch und gerade bei Schadenersatzanforderungen ausländischer Investoren gegen den deutschen Staat muss die deutsche Justiz zumindest das letzte Wort haben“, fügte Groh hinzu.

Die Wahl des verfassungsgemäßen Rechtsweges sei deshalb so wichtig, weil dadurch indirekt über den Erfolg einer Schadensersatzklage mitentschieden werde. Der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger sagte dazu: „Es macht einen gravierenden Unterschied, ob Vertreter internationaler Anwaltskanzleien als Freihandelsrichter oder vom deutschen Staat demokratisch und transparent bestimmte Richter solche Entscheidungen treffen.“ So schaffe formelles Verfahrensrecht wie zum Beispiel die Wahl des Rechtsweges auch materielles Recht wie zum Beispiel die Einhaltung ökologischer Standards.

Der BUND-Vorsitzende sieht sich durch das Gutachten in seinen Bedenken gegenüber den geplanten Freihandelsabkommen bestätigt. „Wir sind in großer Sorge, dass durch diese Abkommen mühsam erkämpfte Standards zur Disposition gestellt, der Spielraum für künftige politische

Regulierung beschränkt und unsere demokratischen und rechtsstaatlichen Verfahren ausgehebelt werden“, sagte Weiger.

Konkreter Anlass, das Gutachten in Auftrag zu geben, war eine Klage des Energieunternehmens Vattenfall gegen den deutschen Staat vor einem Schiedsgericht. Der schwedische Energiekonzern verklagte Deutschland wegen der Stilllegung der Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel auf 4,7 Milliarden Euro Schadensersatz. „Wird ein Staat von Schiedsgerichten zu hohen Zahlungen verurteilt, ist wahrscheinlich, dass dies Auswirkungen auf das künftige Handeln des Staates hat“, sagte Christian Hierneis vom BUND. „Das lässt befürchten, dass Umwelt- und Verbraucherschutzstandards schleichend abgebaut werden“, so Hierneis.

Die breiten Proteste gegen TTIP zeigen offenbar Wirkung: Am Wochenende hatte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel vorgeschlagen, statt der umstrittenen Schiedsgerichte einen internationalen Handelsgerichtshof ins Leben zu rufen. „In der Politik scheint ein Nachdenken einzusetzen“, kommentierte Richard Mergner vom BUND. „Damit liegt zwar ein neuer Vorschlag auf dem Tisch, der aber bei genauem Hinsehen nur dazu dient, den Investorenschutz in diesen Abkommen beizubehalten. Fraglich ist auch, ob die Handelspartner außerhalb der EU sich darauf überhaupt einlassen.“

Free Mumia Rundbrief – Mai 2015

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Hallo,

hier kommen aktuelle Nachrichten über Mumia Abu-Jamal und aus der weltweiten Solidaritätsbewegung. Wie bereits im April-Rundbrief berichtet, ist Mumia an einer Form von Diabetes erkrankt. Über weite Strecken sah es im April 2015 so aus, als ob die Gefängnisbehörde von Pennsylvania die Situation nutzen und Mumia ohne Hinrichtungsbefehl durch unterlassene Hilfeleistung zu Tode foltern wolle.

Bis heute verweigert ihm die Behörde umfassende Untersuchungen und eine vernünftige Therapie. Allerdings geben sie ihm derzeit Glucophage Tabletten gegen den Diabetes Mellitus Typ 2. Mumia kann seine Blutwerte regelmässig selbst überprüfen und ist seit wenigen Tagen an diesem Punkt scheinbar nicht mehr in Lebensgefahr. Durch die extrem schwierige Kommunikation – Angehörige und Anwält*innen haben so gut wie keinen Zugang – ist das von aussen jedoch schwer zu beurteilen.

Zusätzlich leidet Mumia bereits seit mehreren Monaten an einer schweren Hautkrankheit, deren Ursache bis heute nicht ermittelt wurde. Er hat offene Wunden am gesamten Körper. Sein Vertrauensarzt, der von den Behörden nicht zu ihm durchgelassen wird, fordert weitere Untersuchungen, um Hautkrebs als Ursache ausschliessen zu können. Zwar wurde Mumia mitgeteilt, dass eine Gewebeentnahme angedacht sei, aber auch dazu gibt es momentan keine weiteren informationen.

Viele von euch haben es in den vergangenen Wochen vermutlich mitverfolgt: es gab unzählige Proteste, Demonstrationen und Interventionen in den USA und Europa, um Mumias Recht auf ärztliche Versorgung durchzusetzen und ihm regelmässigen Zugang zu Anwält*innen und Angehörigen zu gewähren. Phasenweise gingen die Behörden ansatzweise darauf ein, dann isolierten sie den gefangenen Journalisten jedoch wieder komplett.

Kontinuierlicher Druck ist die einzige Möglichkeit, endlich Mumias Forderungen durchzusetzen und sein Leben zu retten. Dazu gibt es verschiedene praktische Schritte, um die wir alle Leser*innen dieses Rundbriefes bitten.

  1. Fordert von den Behörden in Pennsylvania externe medizinische Hilfe für den gefangenen Journalisten:
    • Postkarte an Gouverneur Wolf zum Ausdrucken (im Copyshop z.B. auf 200g Papier) Postkarte zum Ausdrucken: Vorlage…
    • Mustertext, Telefon- und Faxnummern sowie E-Mail Adressen für Schreiben/Faxe und Anrufe an die zuständigen Behörden in Pennsylvania:
      Hier… (rechte Spalte)
    • Bitte unterschreibt und verbreitet die Online Petition: „Stop the Medical Execution of Mumia Abu-Jamal by Neglect and Malpractice!“ Hier…
  2. Schafft Öffentlichkeit:
    • bestellt die neuen FREE MUMIA Wandzeitungen und hängt sie auf/plakatiert sie: Hier…
    • druckt die Flyer gegen Mumias Hinrichtung durch unterlassene medizinische hilfeleistung aus und verteilt sie:
      in deutsch
      und in english
    • schaut regelmässig auf der Sonderseite des Bundesweiten FREE MUMIA Netzwerkes und verlinkt die neuesten Meldungen in euren Webseiten/Blogs/sozialen Netzerken Hier…
  3. Schreibt Mumia – zeigt ihm, dass ihr an seiner Seite steht und für sein Leben eintretet:
    Mumia Abu-Jamal
    #AM 8335
    SCI Mahanoy
    301 Morea Road
    Frackville, PA 17932
    USA

Mumia selbst meldete sich zum ersten Mal am 10. April zu Wort, ging aber nicht auf seine eigene Situation ein, sonder kommentierte die brutale Polizeigewalt, die in den USA seit Monaten eskaliert, anhand eines jüngeren Vorfalls: „Of Punks, Predators, & Pigs“ (1:37) by Mumia Abu-Jamal Mehr hier…

Am 26. April 2015 wendete sich Mumia dann direkt an die Solidaritätsbewegung Mehr hier…

Und nun eine sehr positive Meldung: Mumia und vier weitere Gefangene hatten im Januar 2015 Klage gegen das Gefangenen Knebelgesetz in Pennsylvania eingereicht. Nach einigen Voranhörungen im Februar wurde die Klage zugelassen und am 30. März mündlich verhandelt. Am gleichen Tag erlitt Mumia in einen Zuckerschock, der ihn zunächst in eine Krankenhausintensivstation brachte (siehe April Rundbrief). Ende April ist dieses Gesetz nun als verfassungswidrig eingestuft worden. In einer ausführlichen Begründung legte Chief Judge Christopher C. Conner vom United States District Court dar, dass dieses Gesetz fundamental in die Grundrechte von Gefangenen eingreift Mehr hier…

Der Bundesstaat Pennsylvania kündigte an, Berufungsmöglichkeiten prüfen zu wollen. Wir werden über alle weitere Entwicklungen berichten.

weiterer Inhalt:

  1. Termine
  2. Meldungen aus der Bewegung
  3. Presse
  4. Solidarität mit Gefangenen

  1. Termine

    mehr hier…

  2. Meldungen aus der Bewegung

    Mumia Abu-Jamal wird unter den Augen der Weltöffentlichkeit zu Tode gefoltert (29.04.2015)

    (Video mit Bildern von Mumia aus der Krankenstation im SCI Mahanoy) Mumia Dying in Prison – He Needs Us NOW (April 28, 2015)

    Erklärung der VVN-BdA: Mumia Abu-Jamal darf nicht im Gefängnis sterben! (28.04.2015)

    Gefängnis verweigert Mumia Abu-Jamal medizinische Behandlung (23.04.2015)

    (Video) Mumia Abu-Jamal: march against execution by medical neglect – Berlin, April 2015 – zweisprachiges Video von der Berliner Demo zur Unterstützung von Mumia Abu-Jamal (21.04.2015)

    (Freie Radios) Bericht von Berliner FREE MUMIA Demonstration (20.04.2015)

    viele weitere Bewegungsmeldungen aus dem April 2015 hier

  3. Presse

    (jW) Sorge um Mumia Abu-Jamal – USA: Anwalt des Aktivisten fordert Behandlung durch Facharzt (2.05.2015)

    (jW) Stimme der Unterdrückten (29.04.2015)

    nd) Freiheit für Mumia – Sahra Wagenknecht über rassistische Justiz und tödliche Polizeigewalt (24.04.2015)

    (nd) Krank hinter Gittern (24.04.2015)

    (jW) Freiheit für Mumia Abu-Jamal! (18.04.2015)

    (Top TV) Mumia Abu-Jamal (18.04.2015)

    (Huffington Post) A Slow Death for Mumia Abu-Jamal and Thousands of Prisoners in America (April 16, 2015)

    (jW) Kampf für Mumia geht weiter (16.04.2015)

    (Nachrichtenportal amerika21) Solidarität mit Mumia Abu-Jamal (13.04.2015)

    sehr viele weitere Presseartikel hier und dann ganz nach unten scrollen

  4. Solidarität mit Gefangenen

    (Thomas Meyer-Falk, Gefangener in unbefristeter Sicherheitsverwahrung) Todesermittlungen in Sicherungsverwahrung (26.04.2015)

    [B] Solidemo für Gülaferit Ünsal (23.04.2015)

    Gemeinsame Erklärung politischer, kämpfender, widerständiger Gefangener zum 1. Mai 2015 (23.04.2015)

    (Freie Radios) Berlin: Hungerstreik von Gülaferit Ünsal und Solidaritätsdemo (20.04.2015)

    (Thomas Meyer-Falk) Erneut toter Gefangener in Bruchsal (20.04.2015)

    (André Moussa, Gefangener in der JVA Willich I) Die Rache der Justiz (9.04.2015)

    Berlin: Gülaferit Ünsal ist am 6. April in den Hungerstreik getreten (6.04.2015)

Wir hoffen, gut informiert zu haben. Bitte verbreite diese Meldungen auch selbst weiter.

Viele Grüsse vom
Berliner Bündnis Freiheit für Mumia Abu-Jamal!

NaturFreunde Deutschlands sehen Vertrauen zu den USA „nachhaltig gestört“

TTIP mit NSA und BND – „das geht gar nicht“  

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Berlin, 6. Mai 2015 – Anlässlich der neuen Vorwürfe gegen NSA und BND, auch Wirtschaftsspionage zu betreiben, warnen die NaturFreunde Deutschlands erneut vor dem geplanten Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den USA.

Wie Bundesvorstandsmitglied Eckart Kuhlwein erklärte, müsste jetzt auch die deutsche Wirtschaft ernsthafte Bedenken gegen eine weitere Liberalisierung der Handelsbedingungen haben. Kuhlwein: „Solange die NSA unter dem Deckmantel der Terroristenverfolgung auch in Geschäftsbeziehungen schnüffelt, ist das Vertrauen zu den USA ‚nachhaltig gestört‘ “.

Die NaturFreunde Deutschlands nehmen Bundeskanzlerin Angela Merkel beim Wort, dass das „Ausspähen unter Freunden gar nicht geht“. Da diese deutliche Abgrenzung aus dem Oktober 2013 offenbar ihre Wirkung auf die USA verfehlt habe, seien die „freundschaftlichen Beziehungen“ inzwischen erheblich beschädigt. Das müsse auch Konsequenzen für die übergroße Bereitschaft der Bundesregierung haben, die Verhandlungen der EU mit den USA über TTIP voranzutreiben.

Spätestens jetzt müsse die Bundesregierung einsehen, dass die angestrebte Partnerschaft nicht im Interesse Deutschlands liegen könne. „Wenn schon die überzeugenden Argumente einer breiten Öffentlichkeit aus Gewerkschaften und Verbänden in Deutschland und Europa gegen TTIP nicht gehört werden, müssen die Verhandlungen spätestens jetzt nach dem Bekanntwerden der Wirtschaftsspionage gestoppt werden, um ‚Schaden vom deutschen Volke‘ abzuwenden“, forderte Kuhlwein.

GUE/NGL: Alternativer 10-Punkte-Plan zur Erneuerung der europäischen Asyl- und Migrationspolitik

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1. Einrichtung einer groß angelegten internationalen Seenotrettungsmission im zentralen Mittelmeer, einschließlich von Schiffen, die permanent auf See stationiert sind;

2. Sicheren und legalen Zugang für Asylsuchende und Migranten zum Territorium der EU-Staaten, auch durch humanitäre Visa;

3. Strikte Einhaltung des internationalen Verbots der Zurückweisung von Asylsuchenden;

4. Sofortiges Beenden des Khartoum-Prozesses und jeglichen Outsourcings in Drittstaaten;

5. Einfrieren der Entwicklungshilfe für das aktuelle Regime in Eritrea;

6. Anwendung der Dublin-Verordnung aussetzen;

7. Die EU-Richtlinie über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von

Vertriebenen (Richtlinie 2001/55/EG) für Syrer und Eritreer anwenden;

8. Einrichtung eines für die EU-Staaten verbindlichen Programms für Neuansiedlung;

9. Solidarität zwischen den EU-Staaten bei der Aufnahme von Asylsuchenden und Migranten, einschließlich durch Umverteilungsprogramme;

10.Massive Erhöhung von Hilfen für die Länder in Nahost und Afrika, die am meisten Flüchtlinge und Migranten aufnehmen.

ROBIN WOOD: Energiekonzerne für alle Kosten des AKW-Rückbaus und der Lagerung des Atommülls heranziehen

+ + + ROBIN WOOD-Pressemitteilung v. 4.5.15 + + +

Robin Wood

Berlin, 4.5.15: ROBIN WOOD-AktivistInnen werden heute Abend ab 18 Uhr  zusammen mit weiteren Aktiven aus der Anti-Atom-Bewegung gegen die  morgen beginnende Jahrestagung des Deutschen Atomforums in Berlin  demonstrieren. Sie fordern von den Atomkonzernen die Übernahme  sämtlicher Kosten für den Rückbau der AKWs und die Lagerung des  Atommülls sowie die sofortige Abschaltung aller Atomanlagen.

Die Energiekonzerne verfolgen zurzeit die Strategie, sich durch  Auslagerung unprofitabler Unternehmens-Sparten aus der Verantwortung für  die immensen Kosten zu stehlen, die bei Stilllegung und Rückbau der  Atommeiler sowie für die Lagerung des atomaren Abfalls entstehen. So hat  der Energiekonzern E.ON angekündigt, ab Anfang 2016 sein Geschäft mit  Atom, Kohle und Gas in eine eigene Gesellschaft („Uniper“) auszugliedern. Mit dieser Trennung schafft der Konzern eine Art „bad  bank“, in die er seinen finanziell riskanten und unprofitablen  Geschäftsbereich verlagert, um ihn vom profitablen Geschäftsbereich  (Strom, Wind und Netze) zu trennen. Auch RWE-Vorstandschef Peter Terium  signalisierte kürzlich bei der Hauptversammlung seines Konzerns in  Essen: „Sollten sich die Marktbedingungen weiter verschlechtern,  behalten wir uns eine Aufspaltung vor.“

Durch diese Geschäftspolitik steigt die Gefahr einer Insolvenz der  unprofitablen Sparte, da finanzielle Risiken nicht mehr durch  wirtschaftlich lukrative Unternehmensteile gestützt würden. „Die  Konzerne handeln nach der Logik: Gewinne privatisieren, Risiken  vergesellschaften“, kritisiert Philip Bedall, Energiereferent bei ROBIN  WOOD. „Das darf die Politik ihnen nicht durchgehen lassen.“

Insbesondere muss die Bundesregierung dafür sorgen, dass die  Rückstellungen in Höhe von rund 38 Milliarden Euro, die die Konzerne für  den Rückbau der Atommeiler und die Lagerung des radioaktiven Abfalls in  ihren Bilanzen vorsehen, auch zur Verfügung stehen, wenn sie gebraucht  werden. ROBIN WOOD fordert die Schaffung eines öffentlich-rechtlichen  Fonds, um diese Rückstellungen zu sichern.

Der Versuch der Atomkonzerne, Kosten auf den Steuerzahler abzuwälzen,  ist vor dem Hintergrund der jahrzehntelangen Förderung der  Atomwirtschaft durch die öffentliche Hand besonders dreist. So  finanziert die Bundesrepublik – trotz des Beschlusses eines  schrittweisen Atomausstiegs – bis heute in hohem Umfang Atomforschung.  Ein wichtiger Rahmen hierfür ist die Europäische Atomgemeinschaft  EURATOM. ROBIN WOOD fordert, dass die Bundesrepublik diesen  Atomfördervertrag endlich kündigt und unterstützt ein entsprechendes  Manifest gegen EURATOM.

AufgeMUCkt unterstützt Demonstration gegen G 7-Gipfel in München

aufgemuckt

Startbahnbau trägt massiv zum Klimawandel bei

Unmittelbar vor dem G-7-Gipfel der Staats- und Regierungschefs in Elmau plant nun ein breites Bündnis eine große Gegendemonstration in München. Die Veranstalter haben ihre Versammlung bereits beim Kreisverwaltungsreferat angemeldet und rechnen mit 10 000 Teilnehmern, die am 4. Juni zunächst am Stachus demonstrieren und dann durch die Münchner Altstadt zum Odeonsplatz ziehen wollen. Da der 4. Juni, Fronleichnam, in mehreren Bundesländern ein Feiertag ist, dürfte die hohe Teilnehmerzahl durchaus realistisch sein. Am vergangenen Samstag hatten allein in München mehr als 19 000 Menschen gegen das Freihandelsabkommen TTIP demonstriert.

Zu der Demonstration am 4. Juni ruft das Aktionsbündnis Aufgemuckt, die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, der Bund Naturschutz in Bayern, die bayerischen Grünen und die Grüne Jugend, Campact, die Linke, die Naturfreunde Deutschlands, die ÖDP und Oxfam auf. „Wir halten es für sinnvoller, in München eine große Demo zu machen“, sagt Markus Weber, Sprecher des Trägerkreises.

Inhaltlich sollen drei Forderungen erhoben werden, die beim Gipfel der Staatschefs keine Rolle spielen werden: „Klima retten, TTIP stoppen, Armut bekämpfen“. Zusammen mit dem Bund Naturschutz und den Naturfreunden stellt AufgeMUCkt fest, dass der Bau einer geplanten Startbahn das Klima massiv schädigen würde. Bereits jetzt trägt der Münchner Flughafen mit 10% der Emissionen ganz Bayerns zum Treibhauseffekt bei. Der Flugverkehr ist die bei weitem schädlichste Art der Fortbewegung und macht kleine Fortschritte in anderen Bereichen zunichte. Auf 11 Milliarden Euro wird der Anteil der entgangenen Steuern beziffert, da Kerosin bei gewerblichen Flügen nicht besteuert wird und keine Mehrwertsteuer auf Auslandsflüge anfällt. Milliarden Subventionen von staatlicher Seite für Flughafenausbauten lassen erahnen, wie viele Steuergelder in unsinnige Großprojekte gesteckt werden.

Während die bayerische Umweltministerin ein Klimabündnis als Erfolg preist, hält die Staatsregierung an dem größenwahnsinnigen Vorhaben fest, im Erdinger Moos eine Startbahn zu planen, deren Fläche die Größe des Tegernsees umfassen würde. Das zeigt, dass der CSU Natur und Klima nichts wert sind, wenn die Interessen eines Konzerns wie Lufthansa dagegen stehen. Dabei ist die Notwendigkeit einer Startbahn auch aus wirtschaftlicher Sicht in keinster Weise vorhanden, da die Zahl der Flüge seit 2008 konstant zurückgeht. Wir fordern einen Stopp der Planungen für eine Startbahn, die die Menschen nicht wollen und die Umwelt und Klima zerstört.

Newsletter Digitale Gesellschaft April 2015

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Newsletter April 2015

Das große netzpolitische Thema im März war der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur vermeintlichen Abschaffung der WLAN-Störerhaftung.

Auch in den Medien rief der Vorstoß ein lautstarkes Echo hervor. Im Gesetzentwurf ging es aber nicht nur um das Thema der offenen WLAN-Zugänge, sondern auch um die Hostprovider-Haftung.

Auch einige Themen, die uns schon seit langem beschäftigen, sind wieder auf die Agenda gehoben worden. Unter anderem waren aus innenpolitischen Kreisen im vergangenen Monat erneut verstärkte Forderungen nach einem deutschen Alleingang bei der Vorratsdatenspeicherung zu vernehmen. Auf EU-Ebene ging es im März um die Datenschutzverordnung und um das Thema Netzneutralität, bei dem der Rat einen katastrophalen Vorschlag vorgelegt hat.

1. WLAN-Störerhaftung
2. Hostprovider-Haftung
3. Netzneutralität
4. EU-Datenschutzverordnung
5. Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten
6. Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten
7. Netzpolitischer Abend
8. Videos vom letzten Netzpolitischen Abend
9. DigiGes in den Medien

1. WLAN-Störerhaftung

Die WLAN-Störerhaftung stellt hierzulande noch immer eine der zahlreichen Hürden auf dem Weg in eine digitale Gesellschaft dar. Öffnen private Betreiber ihr Funknetz für die Allgemeinheit, so können sie wegen Rechtsverletzungen, die Dritte auf diesem Weg begehen, auf Unterlassung in Anspruch genommen und kostenpflichtig abgemahnt werden.
Nach langem Warten liegt nun endlich ein abgestimmter Regierungsentwurf zur Abschaffung der WLAN-Störerhaftung vor. Personen, die Anderen über ihr WLAN Zugang zum Internet gewähren, sollen danach nicht als Störer für Rechtsverletzungen Dritter haften, wenn sie “zumutbare Maßnahmen”
zur Verhinderung solcher Verstöße ergriffen haben. Dazu müssen die Anbieter ihren Anschluss verschlüsseln und dürfen den Zugang nur solchen Nutzerinnen und Nutzern ermöglichen, die zuvor eingewilligt haben, keine Rechtsverletzungen zu begehen. Rein private, nicht geschäftsmäßige WLAN-Anbieter – wie z.B. die Freifunker – sollen laut Entwurf nur dann in den Genuss der Haftungsfreistellung kommen, wenn sie darüber hinaus auch die Namen der Nutzerinnen und Nutzer kennen. Statt rechtssicherer Bedingungen für freie Funknetze schafft die Bundesregierung mit ihrem Entwurf vielmehr neue Hürden für eine flächendeckende Versorgung mit offenem WLAN. Privaten Betreibern werden praktisch unerfüllbare Pflichten auferlegt, so dass sie auch in Zukunft ihr WLAN nicht für die Allgemeinheit öffnen werden.

Unsere Pressemitteilung zur WLAN-Störerhaftung: „Regierungsentwurf zur WLAN-Störerhaftung: Verharren in der digitalen Steinzeit“ (12. März 2015): https://digitalegesellschaft.de/2015/03/stoererhaftung-steinzeit/

Unser Übersichtsartikel: „WLAN-Störerhaftung: Warum sie bedingungslos abgeschafft werden muss“ (4. März 2015):
https://digitalegesellschaft.de/2015/03/wlan-stoererhaftung-abgeschafft/
2. Hostprovider-Haftung

Die Bundesregierung will die Haftung für Hostprovider verschärfen. Das geht aus dem veröffentlichten Entwurf zur Änderung des Telemediengesetzes hervor. Bislang sind Cloud-Dienste wie Dropbox, Youtube oder Uploaded für rechtswidrige Inhalte ihrer Nutzerinnen und Nutzer nicht verantwortlich, solange ihnen die Rechtswidrigkeit nicht bekannt ist und sie die Inhalte umgehend entfernen, sobald sie Kenntnis davon erlangen. Der Regierungsentwurf sieht vor, dass diese Kenntnis bei sogenannten „gefahrgeneigten Diensten“ künftig vermutet werden soll. Der Entwurf würde für Hostprovider neue Rechtsunsicherheiten begründen, die ihrem Geschäftsmodell die Grundlage entziehen. In der Folge werden in Deutschland keine neuen Investitionen in solche Dienste mehr erfolgen.
Die angestrebte Änderung des Telemediengesetzes würde die hiesige Online-Wirtschaft daher empfindlich treffen und im internationalen Wettbewerb weiter zurückwerfen.

Unsere Pressemitteilung zur Hostprovider-Haftung: „
Hostprovider-Haftung: Neue Rechtsunsicherheit gefährdet deutsche Online-Wirtschaft“ (12. März 2015):
https://digitalegesellschaft.de/2015/03/hostprovider-rechtsunsicherheit/
3. Netzneutralität

Die Mitgliedstaaten der EU haben sich auf eine netzneutralitätsfeindliche Position verständigt. Statt die Lücken zu schließen, die nach der Entscheidung des EU-Parlaments noch bestanden, folgt der Rat nun vollkommen den Interessen der Providerlobby. So soll es künftig möglich sein, bestimmten Diensten im Internet eine Überholspur einzuräumen. Der Vorschlag sieht zudem die Möglichkeit von Netzsperren vor. Er manifestiert so die private Rechtsdurchsetzung und unterwandert Grundrechte. Zudem droht ein ernsthaftes
Innovationshemmnis: Start-Ups und Anbieter nicht-kommerzieller Anwendungen werden durch langsame Zugänge ausgebremst, weil sie sich die Überholspuren nicht leisten können. Kein anderes Netzneutralitätsgesetz weltweit erlaubt derart unreglementierte Spezialdienste, die die Basis für ein Zwei-Klassen-Internet bilden. Die US-amerikanische Regulierungsbehörde FCC hat eine Abkehr vom Zwei-Klassen-Netz beschlossen – Europa geht nun in die Gegenrichtung. Die Gefahr, dass die europäische Digitalwirtschaft damit weiter ins Hintertreffen gerät, wird von der Politik nicht nur willentlich in Kauf genommen, sondern aktiv befördert.

Unsere Pressemitteilung zur Netzneutralität: „EU-Mitgliedstaaten torpedieren Netzneutralität“ (5. März 2015):
https://digitalegesellschaft.de/2015/03/rat-torpediert-nn/
4. EU-Datenschutzverordnung

European Digital Rights (EDRi) und andere Bürgerrechtsorganisationen haben interne Dokumente zum Verhandlungsstand der europäischen Datenschutzgrundverordnung veröffentlicht. Diese offenbaren eklatante Unterschreitungen des geltenden deutschen und europäischen Datenschutzniveaus. Die über 100 Seiten umfassenden Änderungsvorschläge des Rates sollen offenbar nicht öffentlich diskutiert werden.
Schon auf den ersten Blick sticht die Aufweichung grundlegender Datenschutzprinzipien heraus, darunter die Zweckbindung. Die Zweckbindung schreibt vor, dass Daten nur zu ganz bestimmten, vorher festgelegten Zwecken erhoben und verarbeitet werden dürfen. Aus den öffentlich gewordenen Verhandlungsdokumenten geht hervor, dass dieser Grundsatz nicht mehr gelten soll, solange der Datenverarbeiter irgendeine geeignete Rechtsgrundlage vorweisen kann. Als geeignete Rechtsgrundlage soll auch das “berechtigte Interesse” des Datenverarbeiters (z.B. eines Unternehmens) und sogar einer dritten Stelle gelten. Überwiegen also Unternehmensinteressen gegenüber denen der Nutzerinnen und Nutzer, darf die Zweckbindung aufgehoben werden.
Problematisch ist dabei insbesondere, dass diese Abwägung zunächst stets die Datenverarbeiter selbst treffen. Medienberichte sprechen in diesem Zusammenhang zurecht von einem “Freibrief zum Datensammeln”.
Verbraucherinnen und Verbraucher können deshalb kaum nachvollziehen, wer ihre Daten zu welchen Zwecken verarbeitet. Damit wird ein Grundkonzept des Datenschutzes – offenbar ersatzlos – gestrichen.

Unsere Pressemitteilung zur EU-Datenschutzverordnung:
„EU-Datenschutzverordnung: Bundesregierung opfert Datenschutz zugunsten dubioser Geschäftsmodelle“ (4. März 2015):
https://digitalegesellschaft.de/2015/03/datenschutzverordnung-bundesregierung-opfert/
5. Vorratsdatenspeicherung

Die Bundesregierung plant einen nationalen Alleingang bei der Vorratsdatenspeicherung (VDS). Nachdem die EU-Kommission signalisiert hatte, vorerst keine neue Richtlinie zur anlasslosen Vorhaltung von Kommunikationsdaten vorzulegen, sollen sich Innen- und Justizministerium derzeit in Gesprächen über einen neuen Anlauf für ein entsprechendes Gesetz befinden. Bislang hatte Justizminister Maas das Vorhaben unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) strikt abgelehnt, sein Parteichef Sigmar Gabriel hat sich aber in jüngster Zeit für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung stark gemacht und Maas dazu gedrängt, einen Gesetzesvorschlag zu unterbreiten.

Unsere Pressemitteilung Gabriels Forderungen: „VDS: Gabriel führt Partei und Öffentlichkeit in die Irre“ (24. März 2015):
https://digitalegesellschaft.de/2015/03/vds-gabriel/

Unsere Pressemitteilung zur Vorratsdatenspeicherung: „VDS: Nationaler Alleingang wäre grober politischer Unfug“ (9. März 2015):
https://digitalegesellschaft.de/2015/03/vds-grober-unfug/
6. Keine Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten – Demo am Flughafen Tegel

Wir haben am 28. März am Flughafen Tegel gegen die Pläne einer EU-weiten Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten demonstriert.

Auch in anderen Städten wurde am 28. März gegen die Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten demonstriert. Verschiedene Gruppen engagieren sich innerhalb der Kampagne: “Verfolgungsprofile.
Kapier das Spiel – WIR sind das Ziel!” und organisierten die Demos.

Am 11. April gehen die bundesweiten Demos gegen die Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten in die zweite Runde. Wir sind natürlich auch dabei, wieder am Flughafen Tegel, 14.00 Uhr. Weitere Infos findet ihr auch bei http://verfolgungsprofile.de/ und https://digitalegesellschaft.de/portfolio-items/pnr-stoppen/
7. Netzpolitischer Abend

Unser nächster findet am Dienstag, 7. April, wie gewohnt um 20.00 Uhr, in der c-base in Berlin statt.

#35npa ist der Hashtag für den Abend – gebraucht ihn gerne und reichlich, auch für Feedback und Fragen, wenn Ihr nicht vor Ort sein könnt!

Unser Programm:

Markus Beckedahl – “Selbstfahrende Netzneutralität 4.0”

Sandra Mamitzsch – “re:publica 15 – Was wird uns erwarten?”

Alexander Sander – “Aktionen gegen die Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten (PNR)”

Ihr findet die c-base in der Rungestraße 20, 10179 Berlin. Einlass ist wie immer ab 19 Uhr, los geht’s gegen 20 Uhr, selbstverständlich auch im Stream unter http://c-base.org. Wie immer ist der Eintritt frei.
8. Videos vom 34. Netzpolitischen Abend

Videos vom letzen Netzpolitischen Abend findet ihr hier:
https://digitalegesellschaft.de/2015/03/videos-vom-34-netzpolitischen-abend/
9. DigiGes in den Medien

TAZ:
Grundverordnung der EU – Weichspüler für den Datenschutz (04. März 2015) http://www.taz.de/!155814/
heise:
Mail-Verschlüsselung: Verhaltene Reaktion auf PGP für De-Mail-Nutzer (09. März 2015) http://www.heise.de/newsticker/meldung/Mail-Verschluesselung-Verhaltene-Reaktion-auf-PGP-fuer-De-Mail-Nutzer-2571170.html?wt_mc=rss.ho.beitrag.rdf
tagesschau.de:
Neuer Gesetzentwurf vorgelegt – Regierung will freies WLAN ausbauen (12.
März 2015) http://www.tagesschau.de/inland/wlan-entwurf-101.html
ZDF: heute-Sendung (12. März 2015)
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/hauptnavigation/sendung-verpasst#/beitrag/video/2360960/ZDF-heute-Sendung-vom-12-M%C3%A4rz-2015
DRadio Wissen:
Update – Bundesregierung will Ausbau öffentlicher WLAN-Hotspots vorantreiben (12. März 2015) http://dradiowissen.de/beitrag/update-mehr-freies-wlan-f%C3%BCr-alle
Deutsche Welle: Raus aus der WLAN-Steinzeit (13. März 2015)
http://www.dw.de/raus-aus-der-wlan-steinzeit/a-18315383
Carta: Freiheit statt Kontrolle! Deshalb brauchen wir ein Recht auf Remix! (13. März 2015)
http://www.carta.info/77524/freiheit-statt-kontrolle-deshalb-brauchen-wir-ein-recht-auf-remix/

Deutscher Kulturrat: Politik & Kultur erscheint in wenigen Tagen mit drei neuen Artikeln zu TTIP, Ceta und Co

Pressemitteilung

Tag gegen TTIP_Postkarte_web_01
Deutsche Welle, TTIP, CETA & Co., Kulturpolitik in Europa, Streit um E-Books, Netzkultur, Computerspielpreis
Neue Ausgabe von Politik & Kultur erscheint in wenigen Tagen
Berlin, den 26.04.2015. Die Ausgabe 03/2015(Mai/Juni) von Politik & Kultur, der Zeitung des DeutschenKulturrates, erreicht die Abonnenten in wenigen Tagen. InBahnhofsbuchhandlungen, an großen Kiosken, auf Flughäfen ist die Zeitung spätestens ab dem 01. Mai erhältlich.
Bereits heute ist die Zeitungfür Journalisten vorab im Internet unter http://www.kulturrat.de/puk/puk03-15.pdf verfügbar.

Schwerpunkt in dieser Ausgabe: Die Deutsche Welle

Die Deutsche Welle ist einStaatsfunk und beansprucht gleichzeitig, unabhängig zu sein. Kann das wirklich gehen? Alseinzige ARD-Anstalt wird sie vom Staat finanziert, ihr Auftrag wird imDeutsche-Welle-Gesetz beschrieben und ihre Aufgabenplanung vomBundeskabinett und später dem Deutschen Bundestag gebilligt. Es drängtsich bei so viel inhaltlicher und finanzieller Nähe zum Staat die Frageauf, wie es der Deutschen Welle gelingen kann, dennoch unabhängig zusein und nicht nur in ihrem Programm für Meinungs- und Pressefreiheit zu werben, sondern diese Meinungsfreiheit in den eigenen Sendungen zuleben. Lesen Sie den Schwerpunkt zur Neuausrichtung der Deutschen Welle.

Außerdem
TTIP, CETA & Co.
Positiv denken statt negativ handeln. Von Listen, Stillstands- und Sperrklinkenklauseln, regulatorischer Kooperation und anderen TTIP-Fallstricken.

Kulturpolitik in Europa
Brauchen wir eine eigenständige Europäische Kulturpolitik? Beginn einer Standortbestimmung.

Blick über den Tellerrand
Andere Länder, andere Problemfelder: Wie sieht es in Sachen Kulturpolitik in Nigeria und auf Sansibar aus?

Streit um E-Books
E-Books müssen in Öffentlichen Bibliotheken verfügbar sein, sagen dieeinen. Nur über Lizenz- und Vergütungsmodelle, sagen die anderen.

Netzkultur und Computerspiele
Warum die Netzneutralität als wichtigste Grundvoraussetzung für den Erfolg des Internets unangetastet bleiben muss und ein Bericht zur Zukunft des Deutschen Computerspielpreises.
Weiteres:

Kulturelles Leben, die Rote Liste, Luther-Kolumne und vieles mehr.

Politik & Kultur, Zeitung des Deutschen Kulturrates
Hg. von Olaf Zimmermann und Theo Geißler.

Erscheint sechsmal jährlich. Erhältlich in Bahnhofsbuchhandlungen, angroßen Kiosken, auf Flughäfen und im Abonnement. Einzelpreis: 3,00 Euro,im Abonnement: 18,00 Euro (inkl. Porto)

Die Mai/Juni 2015-Ausgabe von Politik & Kultur steht für die Presse bereits heute unter http://www.kulturrat.de/puk/puk03-15.pdf (8,3 MB) vorab im Internet als pdf-Datei zum Herunterladen bereit.
Olaf Zimmermann
Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates