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Archiv für die Kategorie ‘Menschenrechte’

NaturFreunde: Tourismus muss nachhaltiger werden

 

NaturFreunde fordern verbindliche Mindeststandards für die Tourismusindustrie und eine Einschränkung des Flugverkehrs

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Berlin, 7. Februar 2017 – Anlässlich des Beginns der Internationalen Tourismus-Börse (ITB) in Berlin erklärt Uwe Hiksch, Mitglied des Bundesvorstandes der NaturFreunde Deutschlands:

 

Noch immer ist die Tourismuspolitik der Bundesregierung und der internationalen Tourismusverbände einseitig auf Wachstum ausgerichtet. Immer „schneller, höher und weiter“ lautet die vorherrschende Devise in der Tourismusbranche. Eine solche Politik ist mit einer nachhaltigen Tourismusentwicklung nicht zu vereinbaren. Die NaturFreunde Deutschlands fordern deshalb die Bundesregierung auf, diesen Wachstumsfetisch in der Tourismuspolitik zu beenden und sich stärker als bisher für einen ökologisch und sozial verträglichen Tourismus einzusetzen.

 

Besonders deutlich wird diese falsche Wachstumsentwicklung auch bei den Verkehrszahlen der deutschen Flughäfen. Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen teilt mit, dass es im Dezember 2016 an den deutschen Flughäfen „ein überdurchschnittliches Verkehrswachstum von +8,1%“ gegeben hat. Alleine an deutschen Flughäfen sind im Dezember mehr als 151 000 Starts und Landungen durchgeführt worden, mit denen über 15,7 Millionen Passagiere befördert wurden. Das ist mit einer klimaverträglichen Verkehrspolitik nicht zu vereinbaren. Deshalb fordern die NaturFreunde von der Bundesregierung und der Europäischen Union eine Verkehrspolitik, die zu einer deutlichen Reduzierung von Flugbewegungen führt.

 

Nachhaltiger Tourismus stellt den Schutz von Mensch und Umwelt in den Mittelpunkt

Auch in den Zieldestinationen bringt der Boom der Tourismusindustrie viele negative Begleiterscheinungen mit sich. Menschen werden Opfer von Menschenrechtsverletzungen, Umweltzerstörung und sozialer Ausgrenzung. Kinderarbeit, Prostitution, Zwangsarbeit und die Vertreibung und Zerstörung von indigenen Lebensformen sind in den Tourismusregionen noch immer an der Tagesordnung. Durch den Rohstoff- und Wasserhunger der touristischen Einrichtungen wird vielen Menschen ihr Recht auf sauberes Trinkwasser genommen.

 

Die NaturFreunde Deutschlands treten für eine grundlegende Veränderung der bisherigen Tourismuspolitik ein und fordern von der Bundesregierung, ihre einseitig auf Wachstum ausgerichtete Tourismuspolitik grundlegend in Richtung eines nachhaltigen Tourismus zu verändern. Die Bundesregierung muss sich endlich für die Durchsetzung von verbindlichen ökologischen und sozialen Mindeststandards für die Tourismusindustrie einsetzen. Im Mittelpunkt müssen der Schutz der Umwelt sowie die Interessen der vom Tourismus betroffenen Menschen stehen.

 

Die NaturFreunde Deutschlands fordern deshalb von der Bundesregierung

>      eine gezielte Politik der Umsteuerung in der Tourismuspolitik einzuleiten und nur noch ökologisch und sozial verträgliche Tourismusinfrastruktur steuerlich zu fördern. Die Mittel im Bundeshaushalt zur Förderung der Entwicklung des sozialökologischen Tourismus müssen deutlich aufgestockt werden;

>      sich für die Schaffung von international verbindlichen ökologischen und sozialen Mindeststandards für die Tourismusindustrie einzusetzen. Ziel dieser Standards muss die Sicherung der Rechte der Bevölkerung in den Zieldestinationen, die Sicherung von Arbeitsstandards für Beschäftigte in der Tourismusindustrie und der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen sein;

>      grundsätzlich keinen Bau von großen Hotelanlagen oder Golfplätzen zu unterstützen, da diese gerade in wasser- und landarmen Tourismusgebieten die Rechte der dort Lebenden deutlich beschränken;

>      sich für ein verbindliches internationales Abkommen einzusetzen, das Tourismusunternehmen verpflichtet, die ILO-Kernarbeitsnormen, die UN-Leitlinien über Wirtschaft und Menschenrechte sowie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen konsequent einzuhalten.

Ovaherero und Nama fordern Beteiligung an Regierungsverhandlungen und Reparationen für einen kommunalen Aufbau-Fonds

postkolonial lumumba

Berlin Postkolonial & Ovaherero Paramount Chief Vekuii Rukoro

 

*PRESSEMITTEILUNG*

 

*09.01.2017*

 

*Völkermordklage gegen Deutschland: Ovaherero und Nama fordern _keine_ „individuellen Entschädigungen“. Sie drängen auf Beteiligung an Regierungsverhandlungen und Reparationen für einen kommunalen Aufbau-Fonds.*

Auf die am 5.1.2017 beim Bundesgericht in New York durch Ovaherero- und Namavertreter eingereichte Sammelklage gegen die Bundesrepublik gab es von deutscher Seite zahlreiche Pressereaktionen. Dabei wurden leider auch von renommierten Medien gravierende Fehlinformationen verbreitet, welche zur Diskreditierung der vom Genozid betroffenen Gemeinschaften beitrugen. So berichtete beispielsweise /Spiegel Online/ am 6.1.2017 irreführend davon, dass sich die Bundesrepublik Deutschland bereits 2016 offiziell für den Völkermord entschuldigt hätte. Dabei haben beschämenderweise bisher weder der Bundestag, noch die Bundesregierung oder der Bundespräsident die Nachfahren der Opfer des Völkermords um Vergebung gebeten.

Noch gravierender ist jedoch die vom Evangelischen Pressedienst (EPD) verbreitete und von zahlreichen Zeitungen aufgegriffene Behauptung des Sonderbeauftragten der Bundesregierung, Ruprecht Polenz (CDU), den Klägern würde es „um persönliche Geldentschädigung an Nachfahren früherer Opfer gehen“. Obwohl es die Bundesregierung nach dem Pressesprecher des Auswärtigen Amtes Schäfer bislang „bewusst unterlassen“ hat, offizielle Gespräche mit den Nachfahren zu führen, war dies schon vorher öfter behauptet worden. Die Verbände der bis heute von ihrem Land vertriebenen, oft in bitterer Armut lebenden Ovaherero und Nama haben dagegen immer wieder betont, dass sie _keine_ individuellen Entschädigungen fordern würden.

In ihrer jetzt eingereichten Klage unterstreichen die Ovaherero und Nama vielmehr, dass sie die von Deutschland verlangten Wiedergutmachungszahlungen zur Einrichtung eines kommunalen „Aufbau-Fonds“ (Constructive Trust) einsetzen wollen. Die Größe dieses Fonds soll dem von Deutschland zu bestimmenden Wert des ihnen im Zuge des Völkermordsgeraubten Landes, Viehs und Eigentums entsprechen. Zudem soll in diesen Fonds eine empfindliche Geldstrafe einfließen, die Deutschland auch in Zukunft von derart „eklatanten und empörenden Völkerrechtsbrüchen“ abhalten soll (siehe Klageschrift im Anhang, Art. 82).

 

*Ovaherero Paramount Chief Vekuii Rukoro zur Richtigstellung der Aussagen des deutschen Sonderbeauftragten: *

„Mr Polenz was obviously caught with his pants down and, in an effort to cover his embarrassment, he resorted to the standard tactic of modern German Foreign Office – telling naked lies about his adversaries! Mr Polenz must, however, outgrow this paternalistic and imperialistic attitude and tendency of always wanting to speak for and on behalf of Africans! Those days are gone and we, the Ovaherero and Nama of Namibia will not allow him or his Government to put words into our mouths.

At no stage, ever, has any Ovaherero or Nama official spokesperson of our Genocide and Reparation Movement put forward the proposition of INDIVIDUAL MONETARY COMPENSATION as falsely alleged by Mr Polenz. This is a blatant lie intended to mislead German public opinion as they have done over a hundred years regarding the genocide issue itself! It is a calculated misrepresentation to deliberately discredit our legitimate and justified campaign for restorative justice.

The Ovaherero and Nama demand is on record and has always been for COLLECTIVE REPARATIONS on behalf of the DESCENDANTS of the VICTIM COMMUNITIES who were the subjects of OFFICIAL GENOCIDE committed by the German State. The Ovaherero of today, for example, are the lawful heirs of the 115,830 square miles of land that our ancestors lost to German and other settlers as a direct result of the Genocide and German expropriations without compensation. Such reparations are due and payable to us as a People COLLECTIVELY. Moreover, we are capable of proving that these descendants, THEMSELVES, have been and continue to be VICTIMS of the effects of that German genocide, and hence, as a GROUP of people are entitled to claim compensation!

Finally, it is exactly to prevent such misrepresentations by third parties that our People rightfully demand and insist to be represented by their own leaders at any negotiations involving the German and Namibian Governments on the question of genocide and reparations. This is exactly what Chancellor Konrad Adenauer did when he insisted on discussions with both the Israeli State and representatives of the Jewish people. Why should we Africans be treated differently? The German people must understand one political reality: their cheque book diplomacy has limitations; any agreement which does not include the leaders who represent the overwhelming majority of the affected people, will be totally meaningless! We shall consider it a final declaration of war against us and then Germany must take responsibility for the consequences that will follow such uncalled for provocation!“

 

BumF: Ausbildung verboten!

Gemeinsame Pressemitteilung des Bayerischen Flüchtlingsrat und des Bundesfachverband umF

Das bayerische Innenministerium behindert mit einer neuen Weisung die Integration geflüchteter Jugendlicher und Heranwachsender

BuMF

Pressemitteilung als PDF-Datei

 

Mit dem Integrationsgesetz sollten die Hürden bei der Integration in Arbeit und Ausbildung für Flüchtlinge abgebaut werden, so zumindest der Wille der Bundesregierung. In Bayern ist das Gegenteil der Fall. Mit einer Weisung des bayerischen Innenministeriums vom 01.09.2016 über den Vollzug des Ausländerrechts werden die Ausländerbehörden angewiesen, nur unter sehr strengen Voraussetzungen eine Beschäftigungserlaubnis zur Aufnahme einer Ausbildung zu erteilen. In zahlreichen Fällen wurden seither keine Beschäftigungserlaubnisse zur Berufsausbildung mehr erteilt oder diese gar wieder entzogen.

Tausenden Jugendlichen und Heranwachsenden droht nun ein Leben in der Warteschleife.

1. Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF), für die (noch) kein Asylantrag gestellt wurde und die aufgrund ihrer Minderjährigkeit geduldet sind, soll in Zukunft eine Ausbildungsaufnahme untersagt werden. Erfolge von Jugendhilfe und Schule könnten so in hunderten Fällen zunichtegemacht werden.

2. Personen im Asylverfahren – etwa aus Afghanistan – sollen nur noch nach strenger Prüfung eine Ausbildung oder Arbeit aufnehmen können. Entscheidend soll dabei unter anderem sein, welche Anerkennungschancen im Asylverfahren bestehen und ob die Identität geklärt ist. Sollte eine Identitätsklärung auch nach dem abgelehnten Asylantrag nicht möglich sein, muss die Ausbildung abgebrochen werden. Erst im letzten Ausbildungsjahr soll ein Ausbildungsschutz greifen. Angesichts der zum Teil jahrelangen Asylverfahren und der langwierigen Verfahren bis zum Identitätsnachweis werden junge Menschen so in der Warteschleife gehalten.

3. Geduldete Flüchtlinge sollen in der Regel nur noch dann eine Arbeit oder Ausbildung aufnehmen dürfen, wenn sie einen Pass vorlegen. In zahlreichen Fällen ist dies jedoch nicht umgehend möglich, da die Passbeschaffung ein zum Teil langwieriger Prozess bei den Botschaften ist. Faktisch droht nun: Während der Monate und zum Teil Jahre bis zur Passbeschaffung bleiben Ausbildung und Arbeit verboten.

Auch abseits der bayerischen Sonderregelungen bestehen weitere gesetzliche Hürden: So ist etwa Schutzsuchenden aus sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“, die nach dem 31.08.2015 einen Asylantrag gestellt haben, die Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung bundesweit untersagt.

„Die Ausbildungs- und Arbeitsverbote zwingen junge Menschen in jahrelange Warteschleifen. Sie leiden unter dem Nichtstun, der Stagnation und dem Zwang zum Leistungsbezug, während Betriebe nach Auszubildenden suchen“, erklärt Tobias Klaus vom BumF. Nadine Kriebel vom Bayerischen Flüchtlingsrat kritisiert die Neuregelung ebenfalls scharf: „Anstatt Ausbildung und Arbeit zu fördern, blockiert Bayern. Das bringt nicht nur Flüchtlinge, sondern auch Unterstützer*innen und Arbeitgeber*innen zur Verzweiflung. Wir fordern eine sofortige Kurskorrektur und ein klares Ja zur Integration von Flüchtlingen.“

Armut von Alleinerziehenden nimmt zu – fast 1 Million Kinder alleinerziehender Eltern leben in Armut

 

menschenwurde

In Deutschland tragen Alleinerziehende und ihre Kinder das höchste Armutsrisiko.
Die erschreckenden Ergebnisse der Studie der Bertelsmann Stiftung vom Juli 2016 bestätigen die Erfahrungen der BAG der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Deutschlands, des Deutschen Frauenrates, des Verbandes der alleinerziehenden Mütter und Väter (VAMV e.V.), des Sozialdienst katholischer Frauen, SkF, Frauenwerk der Nordkirche und der Selbsthilfeinitiativen Alleinerziehender (SHIA e.V.). Schon seit vielen Jahren weisen diese und weitere Organisationen auf fortschreitende Verarmung von Alleinerziehenden und ihren Kindern hin und fordern die Politik zum Handeln auf.

Nach den Angaben der Studie der Bertelsmann Stiftung hat sich jedoch in den vergangenen zehn Jahren die Situation Alleinerziehender weiter verschlechtert statt verbessert. 2014 erhielten 42 Prozent der Alleinerziehenden ein Einkommen, das weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens entsprach. Das sind 6,6 Prozent mehr als 2005. Im gleichen Zeitraum ist das Armutsrisiko bei Paarfamilien um fast zwölf Prozent gesunken.

Ein-Eltern-Familien sind fünfmal häufiger im SGB II-Bezug als Paar-Familien, obwohl mehr als drei Viertel der Alleinerziehenden über einen mittleren bis hohen Berufsabschluss verfügen.

90 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen. Die Hälfte der Kinder von Alleinerziehenden erhält keinen Unterhalt, obwohl er ihnen zusteht. 25 Prozent bekommen weniger als ihnen zusteht, weil der entsprechende Elternteil (mehrheitlich Väter) unregelmäßig oder zu wenig zahlt. Knapp eine Million Kinder von Alleinerziehenden lebt von Leistungen nach dem SGB II. Oft müssen Einelternfamilien nur deshalb Leistungen nach dem SGB II beantragen und sich den Restriktionen des Jobcenters unterwerfen, weil die unterhaltspflichtigen Elternteile ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen.

Es kann nicht hingenommen werden, dass zahlungsfähige unterhaltpflichtige Eltern, in der Regel Väter, ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Es braucht endlich wirksame rechtliche Instrumente gegen zahlungsunwillige Elternteile.

Es ist unzumutbar und in keiner Weise nachvollziehbar, dass unterhaltsberechtigte Personen (zumeist Mütter) nachweisen müssen, inwieweit der Unterhaltspflichtige in der Lage wäre, einer Arbeit nachzugehen, die Unterhaltszahlung ermöglicht. Die Reform des Unterhaltsrechtes 2008 hat die finanzielle Situation Alleinerziehender weiter verschärft.

 

Der Staat springt mit dem Unterhaltsvorschuss ein, wenn kein Kindesunterhalt gezahlt wird. Wenn aber nach 72 Monaten maximaler Bezugszeit und spätestens mit der Vollendung des zwölften Lebensjahres des Kindes die staatliche Unterstützung endet- wer zahlt dann? Es sind zumeist die Frauen, die es irgendwie hinbekommen müssen. Ein positiver Schritt ist die  gerade kürzlich erfolgte Grundsatzeinigung in der Koalition zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt noch nicht vor. Offen bleibt, in welcher Form und wie schnell in  Abstimmung mit den Ländern die Umsetzung dieses Beschlusses erfolgen wird.  Die Unterhaltsbeträge nach der Düsseldorfer Tabelle sind schon lange nicht mehr zeitgemäß und decken nicht den Bedarf der Kinder. Viele sind aus finanziellen Gründen von sozialen und kulturellen Aktivitäten in ihrem unmittelbaren Lebensalltag ausgeschlossen. Alle diese Kinder haben einen schlechteren Start in das Leben.

 

Wenn Frauen und Männer in sehr jungen Jahren Familienaufgaben übernehmen, tragen sie ein hohes Risiko keinen Berufsabschluss zu schaffen. Gerade für die berufliche Erstausbildung und Qualifizierung von jungen Menschen mit Kindern ist die Teilzeitausbildung ein wichtiger Baustein.

 

Für alle Eltern ist die Vereinbarkeit von beruflichen Anforderungen und privaten Fürsorgepflichten eine tägliche Herausforderung. Im Besonderen für Alleinerziehende ist das Vorhandensein einer auf diese Belange zugeschnittene Kindertagesbetreuung eine wichtige Voraussetzung für eine existenzsichernde Erwerbstätigkeit.

 

Die zentrale politische Zielsetzung muss es sein, Rahmenbedingen zu schaffen, die es Alleinerziehenden ermöglichen, ihren Lebensunterhalt sowie den ihrer Kinder langfristig und nachhaltig durch eigene Erwerbstätigkeit zu sichern.

Einelternfamilien müssen endlich als eine gleichberechtigte Familienform sowohl rechtlich als auch finanziell anerkannt werden.

 

Deshalb fordern wir:

  • Die Anhebung und Dynamisierung des steuerlichen Entlastungsbetrages für Alleinerziehende
  • Keine Anrechnung des vollen Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss
  • Zügige Umsetzung des Grundsatzbeschlusses zum  Ausbau des Unterhaltsvorschusses ohne zeitliche Begrenzung der Bezugsdauer und bis zur Volljährigkeit des Kindes in Höhe des Mindestunterhalts
  • Wirksame rechtliche Instrumente gegen zahlungsunwillige Elternteile
  • Den qualitativen und quantitativen Ausbau der Teilzeitberufsausbildung
  • Ausbau und Förderung von flexiblen Kindertagesbetreuungsformen außerhalb der Regelöffnungszeiten von Kita und Hort

 

Außerdem fordern wir die Einführung eines pauschalen Umgangskinder-Mehrbedarfs im SGB II, der an den  hilfebedürftigen umgangsberechtigten Elternteil ausgezahlt wird und dem Zweck dient, die Existenz des Kindes während der Umgangstage sicher zu stellen. Wir fordern Rechtssicherheit für Alleinerziehende, dass während der Umgangstage nicht das Sozialgeld für ihr Kind gekürzt wird.

 

Langfristig brauchen wir einen Systemwechsel, der über den Lebensverlauf hinweg bis ins hohe Alter auf ökonomische Selbständigkeit setzt. Es gilt Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine aktive Elternschaft von Müttern und Vätern ermöglicht. Alle Kinder haben das Recht auf eine umfassende Förderung, unabhängig von der jeweiligen Familienform in der sie aufwachsen. Das ist nur möglich durch eine Kindergrundsicherung

 

Sie, als Politiker und Politikerinnen müssen endlich handeln!

Unterzeichner/innen:

BAG der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Deutschlands, e.V.

Deutscher Frauenrat e.V.

Diakonie Deutschland

Sozialdienst katholischer Frauen, SkF e.V., Gesamtverein

Verband alleinerziehenden Mütter und Väter, VAMV e.V., Bundesverband

Selbsthilfeinitiativen Alleinerziehender, SHIA e.V.

Evangelische Frauen in Baden

Frauenwerk der Nordkirche

Netzwerk Alleinerziehenden-Arbeit Baden Württemberg

 

Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauen- und Gleichstellungsbeauftragter hat immer wieder auf die schwierige Situation von Alleinerziehenden und ihrer Kinder hingewiesen und eine bundesweite Kampagne gegen Frauenarmut gestartet. Informationen, Videos und Audios zur kostenfreien Nutzung unter: www.frauenbeauftragte.de

Aktionspreis SPITZE NADEL gegen die dunkle Seite der Modeindustrie geht in die zweite Runde

[Pressemitteilung INKOTA-netzwerk e.V. und cum ratione]

inkota

Berlin, 10. Oktober 2016 – INKOTA und die cum ratione gGmbH loben zum zweiten Mal den mit 10.000 Euro dotierten Aktionspreis SPITZE NADEL aus. Damit werden innovative und öffentlichkeitswirksame Aktionen gefördert, die sich gegen die Missstände der Modeindustrie stark machen und die miserablen Zustände in den Gerbereien, Schuh- und Textilfabriken weltweit anprangern.

Für den Preis die SPITZE NADEL können sich alle Gruppen bewerben, die sich mit Aktionen für Menschenrechte und menschenwürdige Arbeit einsetzen. Die SPITZE NADEL will Ereignisse wie Rana Plaza, Tazreen und Ali Enterprises nicht vergessen lassen. Es bedarf noch vieler Veränderungen, damit das globale Geschäft Fashion sauber wird. Aktionen, die im Zeitraum vom 1. März 2016 bis 30. April 2017 stattgefunden haben, können eingereicht werden.
„Dass Arbeiter*innen in den Textil- und Schuhfabriken unter miserablen Bedingungen unsere Kleidung und Schuhe herstellen, ist untragbar. Dagegen müssen wir aktiv werden“ sagt Kerstin Haarmann, Geschäftsführerin von cum ratione.  „Wir möchten mit der Auslobung des Preises SPITZE NADEL zeigen, dass wir Menschenrechtsverletzungen am Arbeitsplatz nicht länger hinnehmen.“

Arbeitsrechtverletzungen noch immer die Regel
Neuste Rechercheergebnisse aus Gerbereien und Schuhfabriken in Indien zeigen wieder einmal gravierende Arbeitsrechtverletzungen auf. „Die Löhne der Arbeiter*innen liegen weit unter einem existenzsichernden Niveau und auch im Bereich der sozialen Absicherung sowie Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sieht es düster aus“, betont Lena Janda von INKOTA. „Geht es um die Durchsetzung von Rechten, so haben die Arbeiter*innen keinesfalls starke Gewerkschaften zur Seite. Verbot von Gewerkschaften, Diskriminierung sowie Ausbeutung aufgrund traditioneller Geschlechter- und Kastennormen sind Teilursache für die katastrophalen, unhaltbaren Zustände“, so Janda.

Politik und Unternehmen müssen handeln
„Unternehmen und Politik dürfen ihre Augen vor Menschenrechtsverletzungen nicht länger verschließen. Es ist höchste Zeit, dass Menschen und Umwelt mehr zählen als Profite“, so Haarmann. Um die Situation der Arbeiter*innen zu verbessern, brauche es dringend strukturelle Veränderungen. „Deshalb fordern wir eine Verschärfung der Haftungsregelung für die Modeunternehmen. Aber auch die Verbraucher*innen müssen durch einen bewussten Einkauf Druck auf Unternehmen und Politik erhöhen“, erklärt Haarmann.

Aus diesem Grund fördern INKOTA und die cum ratione gGmbH innovative und öffentlichkeitswirksame Aktionen, die sich gegen die dunkle Seite der Modeindustrie stark machen. Der Preis SPITZE NADEL soll Aktionsgruppen und Menschen in Deutschland motivieren, gegen die untragbaren Zustände aufzubegehren.
Bei der erstmaligen Verleihung des Aktionspreises wurden gleich 3 Gruppen für ihre Aktionen ausgezeichnet. Die Gruppe DIES IRAE zum Beispiel hatte den Textil-Discounter PRIMARK mittels einer gefälschten Stellenanzeige öffentlich angeprangert.

Weitere Informationen:
Ausschreibung SPITZE NADEL 2017 und Bewerbungsformular
Pressemitteilung als PDF

„Wirtschaft und Politik schießen Menschenrechte in den Wind“

Pressemitteilung

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Organisationen kritisieren Verwässerung des Entwurfs zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)

 

Berlin, 6.10.2016. Während die Wirtschaftsverbände und hochrangige Politiker, darunter auch Bundeskanzlerin Merkel, heute zum „Tag der Deutschen Industrie“ zusammenkommen, haben Menschenrechts- und Entwicklungsorganisationen vor der Konferenz die Menschenrechte symbolisch als Luftballons in den Wind geschossen. Damit protestieren sie gegen die bisherige Weigerung der Bundesregierung, deutsche Unternehmen verbindlich zur Achtung der Menschenrechte im Ausland zu verpflichten.

 

„Frau Merkel muss endlich klar Farbe bekennen: Auch bei ihren Auslandsgeschäften müssen deutsche Unternehmen dafür Sorge tragen, dass Menschenrechte geachtet werden. Dies ist keine Kür, sondern Pflicht“, erklärt Bernd Bornhorst, Vorsitzender des Verbandes für Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (VENRO).

 

Im Einklang mit den Wirtschaftsverbänden BDI und BDA blockiert das Bundesfinanzministerium alle zarten Ansätze von verbindlichen Menschenrechtsvorgaben, zu denen sich die fünf zuständigen Bundesministerien in ihrem gemeinsamen Entwurf für einen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte durchgerungen hatten.

 

„Die jüngsten Skandale der deutschen Industrie haben nicht nur der Umwelt und vielen Menschen erheblichen Schaden zugefügt. Sie haben auch den Ruf der deutschen Wirtschaft ramponiert, den Aktienkurs einiger Top-Unternehmen in den Keller gestürzt und der Volkswirtschaft geschadet“, so Heike Drillisch, Koordinatorin des Netzwerks für Unternehmensverantwortung. „Der Widerstand deutscher Unternehmensverbände und des Finanzministeriums gegen jegliche Form von Monitoring ist nicht nachvollziehbar. Es wird Zeit, dass die Bundesregierung die richtigen Lehren zieht und die Unternehmen überprüfbar in die Verantwortung nimmt.“

 

Bei einem Staatssekretärstreffen am morgigen Tag der menschenwürdigen Arbeit soll der seit Wochen gärende Koalitionsstreit nun beigelegt werden. Die Organisationen rufen Bundeskanzlerin Angela Merkel daher dazu auf, ihre Richtlinienkompetenz im Sinne der Menschenrechte wahrzunehmen. Die Bundesregierung müsse zumindest Unternehmen im öffentlichen Eigentum und Nutznießer von Subventionen und Außenwirtschaftsförderung schon jetzt zur menschenrechtlichen Sorgfalt verpflichten. Auch die Ankündigung im ersten Entwurf, 2020 weitere gesetzliche Maßnahmen zu prüfen, dürfe nicht gestrichen werden.

 

„Vertrauen ist gut – Kontrolle manchmal aber besser. Das gilt nicht nur für die Manipulationen von Abgassoftware, sondern auch für die zahlreichen wirtschaftsbezogenen Menschenrechtsverletzungen der letzten Jahre“, erklärt Julia Duchrow, Mitglied des Koordinierungskreises des Forum Menschenrechte. „Auch deutsche Unternehmen haben immer wieder von Geschäften profitiert, in denen Näherinnen ausgebeutet, Dorfgemeinschaften für Staudämme vertrieben und Trinkwasserquellen durch Kupferminen verseucht wurden. Die Opfer brauchen Rechtssicherheit, damit sie für das erlittene Unrecht Schadensersatz einklagen können, wenn ein Unternehmen durch seine Geschäfte zu Menschenrechtsverletzungen beiträgt.“

 

Auf Initiative der Bundesregierung hatte auch die G7 auf ihrem Gipfel in Elmau „substanzielle Aktionspläne“ angekündigt. „Ein Aktionsplan ohne Verbindlichkeit ist aber nicht substanziell, sondern blamabel und untergräbt die Glaubwürdigkeit der Kanzlerin auch mit Blick auf die deutsche G20-Präsidentschaft“, so Bernd Bornhorst abschließend.

 

 

Fotos von der Aktion können ab 10:30 Uhr unter folgendem Link heruntergeladen werden:

https://www.picdrop.de/dieprojektoren/menschenrechte

Aktualisierter Aktionskalender für Leonard Peltier

postkolonial lumumba

6.9.2016

Radiobeitrag bei Radio Corax zu Peltier  19:00Uhr
10.9.2016

Ein Leben für die Freiheit – Leonard Peltier und der indianische Widerstand – Lesung & Vortrag mit M. Koch, Kunstverein Offenbach, Alicestr. 11   18:00
12.9.2016

Leonard Peltier wird 72 Jahre alt. Anrufe, Emails ans Weiße Haus, Briefe an ihn (siehe www.leonardpeltier.de), außerdem in Mailand (Milano) von 18:00 – 20:00 vorm US-Generalkonsulat Mahnwache & Kundgebung
17.9.2016

TTIP-Demo Frankfurt (12Uhr) und ab 18:00 Uhr Mahnwache vorm US- Generalkonsulat  (u.a. zu Peltiers 72. Geburtstag)
18.9.2016

Halle/Saale  Musikmarathon u. a. für Leonard Peltier (Johanneskirche  14:00 – 18:00 Uhr)
24.9.2016

Ein Leben für die Freiheit – Leonard Peltier und der indianische Widerstand – Lesung & Vortrag mit M. Koch, Buchladen geschichtenreich, Seligenstadt 19:30  (mit Mitch Walking Elk)
29.9.2016

Ein Leben für die Freiheit – Leonard Peltier und der indianische Widerstand – Lesung & Vortrag mit M. Koch, Kulturhalle Schanz, Mühlheim/Main   19:00 7.- 9.10.2016  Symposium mit Gästen aus den USA/Canada  „Free Leonard Peltier“, Deutsch-Amerikanisches Institut Heidelberg, Sofienstr. 12 Programm ab 6.9.2016 online)
17.10. 2016  Mahnwache Frankfurt am Main, US-Gen.konsulat Giessener Str. 30  18-19 Uhr

23.10.2016 Ein Leben für die Freiheit – Leonard Peltier und der indianische Widerstand – Lesung & Vortrag mit M. Koch, Club Voltair, Frankfurt a. M.

25.10.2016

Berlin – Lunte 20:00 Uhr, Film – und Info-Abend Indigene in den USA und der lange Kampf um Freiheit für Leonard Peltier – Vortrag von Karl-Heinz Prestel (Unterstützung nordamerikanischer Indianer e.V.) über Geschichte und aktuelle Sitaution der nordamerikanischen Ureinwohner*innen – Film-Interview mit Leonard Peltier: „I Am The Indian Voice“ (2016, deutsche Synchronfassung, 25 Minuten) – Informationen zur Kundgebung am 29. Oktober vor der US Botschaft in Berlin: „Free Leonard Peltier – Free Them ALL!“ Statteilladen Lunte – Weisestr. 53, 12049 Berlin-Neukölln (U8-Boddinstr.) — FREE MUMIA – Free Them All!
29.10.2016

Berlin  Kundgebung vorm US-Generalkonsulat

 

Tokata – LPSG RheinMain e. V./Germany

Verein zur Unterstützung indianischer Jugend-, Kultur- und Menschenrechtsprojekte & Leonard Peltier SupportGroup

 ( LPDOC Chapter #923147)

c/o Dr. Michael Koch/Claudia Weigmann-Koch

Aschaffenburger Str. 135

D – 63500 Seligenstadt/Germany

www.leonardpeltier.de

Landgericht Dortmund: Betroffene aus Pakistan erhalten Prozesskostenhilfe im Verfahren gegen KiK

medico

PRESSEMITTEILUNG

 

Klage wegen Fabrikbrand bei KiK-Zulieferer

Berlin, 30. August 2016 – Gerechtigkeit für 260 Tote und 32 Verletzte: Das fordern die Überlebenden und Hinterbliebenen der Brandkatastrophe in der Textilfabrik Ali Enterprises in Karachi (Pakistan). Vier von ihnen reichten im März 2015 beim Landgericht Dortmund Klage den deutschen Textildiscounter KiK ein. KiK war, nach eigenen Angaben, Hauptkunde der im September 2012 abgebrannten Fabrik. Heute hat das Gericht entschieden: Es sieht sich zuständig und die Kläger erhalten Prozesskostenhilfe. Diese Entscheidung ist der erste Schritt, damit ein Fall von Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Unternehmen im Ausland auch vor einem deutschen Gericht verhandelt wird.

Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), das die Klage gemeinsam mit medico international unterstützt, begrüßt die Entscheidung. Ebenso Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger, der die Kläger vor Gericht vertritt. Mit dem Verfahren wollen die Kläger klar machen, dass transnationale Unternehmen auch für die Arbeitsbedingungen in ihren Tochter- und Zulieferbetrieben im Ausland haften.

„Die Leidtragenden der globalen Textilindustrie fordern Gerechtigkeit. Die Profiteure dieses ungerechten Systems können in Deutschland jetzt erstmals rechtlich zur Verantwortung gezogen werden“, sagte ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck. Die Klage gegen KiK belege auch, wie nötig rechtliche Reformen seien. „Die Bundesregierung muss endlich einklagbare Sorgfaltspflichten für deutsche Unternehmen im Ausland einführen. Der ‘Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte‘ ist die Gelegenheit dazu.“ Thomas Seibert von medico international unterstrich: „Der Druck aus dem globalen Süden nimmt zu, immer mehr ArbeiterInnen organisieren sich und sind bereit, für ihre Rechte und gerechte Arbeitsbedingungen vor Gericht zu ziehen, auch in Deutschland.“

Die ArbeiterInnen bei dem KiK-Zulieferer in Karachi erstickten oder verbrannten, weil viele Fenster vergittert und einige Notausgänge verschlossen waren. Die Kläger, ein Überlebender und drei Angehörige sind Mitglieder der Baldia Factory Fire Affectees Association, in der sich knapp 200 Familien organisiert haben. Sie fordern von KiK Schadensersatz in Höhe von 30.000 Euro pro Opfer.

 

Ein Video mit den Klägern finden Sie unter https://www.youtube.com/watch?v=XT6Dn6kRp8w&feature=youtu.be

 

Informationen zu den Klägern und dem Fall finden Sie unter:

 

http://www.ecchr.de/arbeitsbedingungen-in-suedasien.html

 

http://www.medico.de/themen/aktion/textil/

Minderjährige Flüchtlinge oft nur unzureichend versorgt und nicht kindeswohlgerecht untergebracht

Umfrage unter 1400 Fachkräften: Minderjährige Flüchtlinge oft nur unzureichend versorgt und nicht kindeswohlgerecht untergebracht

BuMF

Pressemitteilung als PDF-Datei

 

Der Bundesfachverband umF (BumF) hat 1400 Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe zur Ankunftssituation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF) befragt. Damit liegen erstmals bundesweite Daten zur Versorgungslage von umF in der Ankunftszeit vor.

Die Umfrageergebnisse zeigen, dass viele umF in Deutschland – insbesondere in den Anfangsmonaten – nur unzureichend versorgt und nicht kindeswohlgerecht untergebracht werden. Allerdings zeigt die Umfrage auch, dass umF in einem Teil der Kommunen gut versorgt werden: Diese hatten sich auf die seit November 2015 stattfindende Quotenverteilung vorbereitet und ausreichend Einrichtungen geschaffen, die das Wohl der Kinder und Jugendlichen sicherstellen.

Prekäre Unterbringungssituation: Fast 60% der Teilnehmenden geben an, dass bei ihnen vor Ort während der vorläufigen Inobhutnahme auch Einrichtungen genutzt werden, die in der Regel nicht das gesetzliche Genehmigungsverfahren durchlaufen haben, um Kinder und Jugendliche ganztätig zu betreuen oder unterzubringen – etwa Notunterkünfte und temporäre Unterbringungen (31,4%), Hotel, Hostels, Jugendherbergen (15,5%) sowie  Gemeinschaftsunterkünfte für erwachsene Asylsuchende (12,6%). Auch bei der Anschlussunterbringung werden in einem Teil der Kommunen auch Gemeinschaftsunterkünfte (24%), Hostels (21,6%) und Notunterkünfte (22,6%) genutzt.

  • Der BumF fordert, dass Notversorgungsstrukturen endlich durch gesetzeskonforme Regelangebote ersetzt und umF bedarfsgerecht in geeigneten Einrichtungen, Wohnformen oder Pflegefamilien untergebracht, versorgt und betreut werden.
  • Wer in Wohngruppen oder Pflegefamilien statt (Not-)Unterkünften mit geringer Betreuung lebt, hat deutlich bessere Chancen auf einen erfolgreichen Bildungsverlauf und gesellschaftlicher Teilhabe.

Lange Wartezeiten: Die Verfahren zur Durchführung der Verteilung, Unterbringung und zur Bestellung eines Vormundes dauern vielerorts deutlich länger als gesetzlich vorgeschrieben. Bis die Minderjährigen eine_n Vormund_in haben und diese_r die Anschlussunterbringung veranlassen kann, vergehen zum Teil viele Monate. 37,5 Prozent aller Teilnehmenden geben an, dass eine Anschlussunterbringung erst nach mehr als drei Monaten erfolgt – bei nur 17,4 Prozent liegt die Wartezeit unter einem Monat. Die Dauer der Vormundschaftsbestellung ist lokal sehr unterschiedlich: 25,3 Prozent gaben an, dass es mehr als drei Monate dauere, bei 43,9 Prozent lag die Wartezeit unter einem Monat. Dies führt u.a. dazu, dass auch der Asylantrag i.d.R. erst sehr spät oder sogar zu spät gestellt werden kann.

  • Der BumF fordert eine deutliche Beschleunigung der Verfahren sowie eine unabhängige rechtliche Vertretung von Beginn an. Es ist weder mit dem Kindeswohl noch mit dem kindlichen Zeitempfinden vereinbar, Kinder und Jugendliche in einer derart belasteten Situation über die o.g. genannten Zeiträume in einer Warteschleife zu lassen: Regelmäßig berichten zudem Betreuer_innen von Schlafstörungen, Alpträumen, Konzentrationsschwierigkeiten und Antriebslosigkeit der Jugendlichen während der langen Wartezeiten.
  • Vor diesem Hintergrund sowie aufgrund der hohen Schutzquoten von umF im Asylverfahren fordert der BumF zudem eine Altfallregelung für umF im Asylverfahren.

Verschwinden der Minderjährigen: Die Ergebnisse machen deutlich, dass das System der vorläufigen Inobhutnahme und der bundesweiten Verteilung die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen nicht angemessen berücksichtigt. An vielen Orten entziehen sich die Minderjährigen einer Verteilentscheidung. 31,6 Prozent der Fachkräfte gaben an, dass sich Minderjährige oft oder teilweise der vorläufigen Inobhutnahme entziehen.

  • Soll verhindert werden, dass sich Minderjährige entziehen und damit in für sie gefährdende Situationen geraten, müssen sie dabei unterstützt werden, an ihre Zielorte zu gelangen. Der BumF fordert den Gesetzgeber auf im Rahmen der anstehenden SGB VIII Reform die Verteilung und Zuweisung zu Angehörigen und Bezugspersonen durch ein klares mit dem Ausländerrecht abgestimmtes Verfahren zu erleichtern. Zudem sollte gesetzlich die Möglichkeit geschaffen werden, eine einmal erfolgte Zuweisung im Nachhinein abzuändern.

Die ausführlichen Umfrage-Ergebnisse können hier abgerufen werden: Evaluation „Aufnahmesituation von umF in Deutschland“ (pdf)

INKOTA: Recherchen belegen: Rechte von ArbeiterInnen mit Füßen getreten – auch in Europa

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[Bonn/Berlin, 04.07.2016] – ArbeiterInnen in mittel- und südosteuropäischen Schuhunternehmen leiden unter Hungerlöhnen. Zugleich verschließt die Schuh- und Lederindustrie die Augen vor Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen weltweit. Das zeigen zwei neue Studien der Kampagne Change Your Shoes. Besonders erschreckend: ArbeiterInnen in Albanien, Mazedonien und Rumänien stellen „deutsche“ Schuhe oft zu noch niedrigeren Löhnen her als ArbeiterInnen in China.

„Made in Europe“ soll für Qualität und faire Arbeitsbedingungen stehen. Der Bericht Harte Arbeit für wenig Geld der Kampagne Change Your Shoes zeigt erstmals auf, dass in der europäischen Schuh- und Lederindustrie davon keine Rede sein kann. Die Recherchen rücken die prekären Arbeitsbedingungen in Schuhfabriken in Mittel- und Südosteuropa in den Fokus. Rund 200.000 Menschen sind in den untersuchten Ländern Albanien, Bosnien-Herzegowina, Polen, Rumänien, Slowakei und Mazedonien in der Schuhindustrie beschäftigt – oftmals zu extrem niedrigen Löhnen. Die Löhne in Albanien, Mazedonien oder Rumänien liegen sogar noch unter denen in China. Sie müssten vier bis fünf Mal höher sein, damit die Fabrikarbeitenden und ihre Familien davon leben könnten.

„In den untersuchten Fabriken ist der Akkorddruck teilweise so hoch, dass die ArbeiterInnen keine Atemmasken oder Schutzkleidung gegen den Gestank von Leim und das Gift der Chemikalien tragen, weil es das Arbeiten verlangsamt“, sagt Anton Pieper vom SÜDWIND-Institut. Der Bericht belegt: Die Probleme der Schuhindustrie sind ein Problem globaler Wertschöpfungsketten – und machen nicht halt vor Europa.
Jeder Deutsche kauft im Durchschnitt pro Jahr 5,3 Paar Schuhe. Über 24 Milliarden Paar wurden 2014 weltweit hergestellt, der größte Teil in Asien. Jedes fünfte Paar, das in Europa verkauft wird, ist auch in Europa produziert.

Unternehmensbefragung – Bewertung der Schuhfirmen

Die Ergebnisse der Befragung von Schuhunternehmen wie Adidas, Ara, Birkenstock, Deichmann, Gabor und Lowa, die dem Bericht Rechte von ArbeiterInnen mit Füßen getreten zu entnehmen sind, machen deutlich, dass sich Unternehmen zu wenig um die Arbeitsbedingungen in den Produktionsstätten kümmern, in denen sie ihre Schuhe fertigen lassen.

Berndt Hinzmann vom INKOTA-netzwerk sagt: „Die wenigsten Schuhunternehmen können eine transparente Zulieferkette vorweisen. Für KonsumentInnen ist es nach wie vor sehr schwierig sich für einen nachhaltig produzierten Schuh zu entscheiden, da die Marken nicht glaubwürdig informieren, geschweige denn tatsächlich nachhaltig produzieren.“

Insgesamt gibt es Nachholbedarf bei der Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht. Das gilt für alle 23  Firmen, die befragt wurden – auch für die deutschen: Elf haben keine Auskunft gegeben und auch jene, die geantwortet haben, setzen grundlegende Arbeitsrechte nicht effektiv um. Erhoben wurde u.a., ob existenzsichernde Löhne für ArbeiterInnen vorgesehen sind und welche Arbeitsschutzmaßnahmen vorausgesetzt werden.

Von den Unternehmen konnte keines der besten Kategorie „fortschrittlich“ zugeordnet werden. Die Marken El Naturalista, Eurosko und Adidas schafften es zumindest auf den zweiten Platz „auf dem Weg“. Positiv bleibt festzuhalten, dass sich die zwölf Unternehmen, die sich an der Umfrage beteiligt haben, gesprächsbereit und gegenüber Verbesserungen von Arbeitsbedingungen grundsätzlich aufgeschlossen zeigten.

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