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Ovaherero und Nama fordern Beteiligung an Regierungsverhandlungen und Reparationen für einen kommunalen Aufbau-Fonds

postkolonial lumumba

Berlin Postkolonial & Ovaherero Paramount Chief Vekuii Rukoro

 

*PRESSEMITTEILUNG*

 

*09.01.2017*

 

*Völkermordklage gegen Deutschland: Ovaherero und Nama fordern _keine_ „individuellen Entschädigungen“. Sie drängen auf Beteiligung an Regierungsverhandlungen und Reparationen für einen kommunalen Aufbau-Fonds.*

Auf die am 5.1.2017 beim Bundesgericht in New York durch Ovaherero- und Namavertreter eingereichte Sammelklage gegen die Bundesrepublik gab es von deutscher Seite zahlreiche Pressereaktionen. Dabei wurden leider auch von renommierten Medien gravierende Fehlinformationen verbreitet, welche zur Diskreditierung der vom Genozid betroffenen Gemeinschaften beitrugen. So berichtete beispielsweise /Spiegel Online/ am 6.1.2017 irreführend davon, dass sich die Bundesrepublik Deutschland bereits 2016 offiziell für den Völkermord entschuldigt hätte. Dabei haben beschämenderweise bisher weder der Bundestag, noch die Bundesregierung oder der Bundespräsident die Nachfahren der Opfer des Völkermords um Vergebung gebeten.

Noch gravierender ist jedoch die vom Evangelischen Pressedienst (EPD) verbreitete und von zahlreichen Zeitungen aufgegriffene Behauptung des Sonderbeauftragten der Bundesregierung, Ruprecht Polenz (CDU), den Klägern würde es „um persönliche Geldentschädigung an Nachfahren früherer Opfer gehen“. Obwohl es die Bundesregierung nach dem Pressesprecher des Auswärtigen Amtes Schäfer bislang „bewusst unterlassen“ hat, offizielle Gespräche mit den Nachfahren zu führen, war dies schon vorher öfter behauptet worden. Die Verbände der bis heute von ihrem Land vertriebenen, oft in bitterer Armut lebenden Ovaherero und Nama haben dagegen immer wieder betont, dass sie _keine_ individuellen Entschädigungen fordern würden.

In ihrer jetzt eingereichten Klage unterstreichen die Ovaherero und Nama vielmehr, dass sie die von Deutschland verlangten Wiedergutmachungszahlungen zur Einrichtung eines kommunalen „Aufbau-Fonds“ (Constructive Trust) einsetzen wollen. Die Größe dieses Fonds soll dem von Deutschland zu bestimmenden Wert des ihnen im Zuge des Völkermordsgeraubten Landes, Viehs und Eigentums entsprechen. Zudem soll in diesen Fonds eine empfindliche Geldstrafe einfließen, die Deutschland auch in Zukunft von derart „eklatanten und empörenden Völkerrechtsbrüchen“ abhalten soll (siehe Klageschrift im Anhang, Art. 82).

 

*Ovaherero Paramount Chief Vekuii Rukoro zur Richtigstellung der Aussagen des deutschen Sonderbeauftragten: *

„Mr Polenz was obviously caught with his pants down and, in an effort to cover his embarrassment, he resorted to the standard tactic of modern German Foreign Office – telling naked lies about his adversaries! Mr Polenz must, however, outgrow this paternalistic and imperialistic attitude and tendency of always wanting to speak for and on behalf of Africans! Those days are gone and we, the Ovaherero and Nama of Namibia will not allow him or his Government to put words into our mouths.

At no stage, ever, has any Ovaherero or Nama official spokesperson of our Genocide and Reparation Movement put forward the proposition of INDIVIDUAL MONETARY COMPENSATION as falsely alleged by Mr Polenz. This is a blatant lie intended to mislead German public opinion as they have done over a hundred years regarding the genocide issue itself! It is a calculated misrepresentation to deliberately discredit our legitimate and justified campaign for restorative justice.

The Ovaherero and Nama demand is on record and has always been for COLLECTIVE REPARATIONS on behalf of the DESCENDANTS of the VICTIM COMMUNITIES who were the subjects of OFFICIAL GENOCIDE committed by the German State. The Ovaherero of today, for example, are the lawful heirs of the 115,830 square miles of land that our ancestors lost to German and other settlers as a direct result of the Genocide and German expropriations without compensation. Such reparations are due and payable to us as a People COLLECTIVELY. Moreover, we are capable of proving that these descendants, THEMSELVES, have been and continue to be VICTIMS of the effects of that German genocide, and hence, as a GROUP of people are entitled to claim compensation!

Finally, it is exactly to prevent such misrepresentations by third parties that our People rightfully demand and insist to be represented by their own leaders at any negotiations involving the German and Namibian Governments on the question of genocide and reparations. This is exactly what Chancellor Konrad Adenauer did when he insisted on discussions with both the Israeli State and representatives of the Jewish people. Why should we Africans be treated differently? The German people must understand one political reality: their cheque book diplomacy has limitations; any agreement which does not include the leaders who represent the overwhelming majority of the affected people, will be totally meaningless! We shall consider it a final declaration of war against us and then Germany must take responsibility for the consequences that will follow such uncalled for provocation!“

 

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Bündnis „Völkermord verjährt nicht!“: Bundestag muss Völkermord an Herero und Nama anerkennen!

Namibia

Pressemitteilung vom 1.6.2016

 

Bundestagsresolution zum Genozid an den Armenier_innen 1915: Deutschland muss endlich Verantwortung für den Völkermord an den Herero und Nama übernehmen.

Die Verabschiedung einer Resolution zum Völkermord an den Armenier_innen 1915 durch den Bundestag ist zu begrüßen. Das deutsche Parlament schließt sich damit anderen internationalen Instanzen, nicht zuletzt der französischen Assemblée Nationale und dem Europa-Parlament an. Die anlässlich des hundertsten Jahrestages des Völkermordes verstärkt an die Türkei gerichteten Forderungen, sich diesem düsteren Kapitel ihrer Vergangenheit zu stellen, haben nicht nur zentrale Bedeutung für die Nachfahren der Opfer. Es geht darüber hinaus um einen globalen Appell, sich der historischen Verantwortung für Völkermorde und andere Großverbrechen zu stellen. Versöhnung zwischen den Nachfahren der Opfer und Täter ist ohne einen breiten und offenen Dialog über das Geschehene nicht möglich.

Auch wenn der Bundestag endlich Stellung bezieht gegen das Verleugnen oder Vergessen solcher Verbrechen, ist seine Positionierung noch immer schmerzhaft unvollständig. Wer die Verbrechen, die in die historische Verantwortung anderer fallen, anklagt, darf zu den Verbrechen in der eigenen Nationalgeschichte nicht schweigen. Das gilt für Deutschland nicht nur bzgl. seiner Mitschuld am Genozid 1915, sondern vor allem auch für den in den Jahren 1904-1908 im heutigen Namibia verübten Völkermord an den OvaHerero und Nama.
Nach langjährigem Sträuben hat die offizielle deutsche Politik im vergangenen Juli die Bezeichnung Völkermord für die deutschen Verbrechen in Namibia akzeptiert. Mittlerweile sind Verhandlungen zwischen den Regierungen Namibias und Deutschlands über die sich daraus ergebenden Konsequenzen angelaufen. Seiner Verpflichtung zur offiziellen Anerkennung des deutschen Völkermords 1904-08 vor der Anerkennung des Genozids an den Armenier_innen ist der Bundestag jedoch nicht nachgekommen, obwohl dazu bei der Bundestagsdebatte am 17. März 2016 Gelegenheit gewesen wäre.

Als zivilgesellschaftliches Bündnis, das den Völkermord in Namibia und seine Konsequenzen als gesamtgesellschaftliches Thema begreift, fordern wir die Bundesregierung dazu auf, sich für die schnellstmögliche Einbeziehung der Opfergruppen der OvaHerero und Nama in die laufenden Regierungsverhandlungen einzusetzen: Der Anerkennung des Völkermordes muss eine Bitte um Entschuldigung gegenüber den Nachfahren der Opfer des Genozids folgen, die auch materiellen Ausdruck in angemessenen Entschädigungen für enteignete Ländereien und Besitztümer findet. Zudem sollten zivilgesellschaftliche Initiativen zur kritischen Auseinandersetzung mit dem Genozid viel stärker als bisher gefördert werden.

Schließlich fordern wir die Bundesregierung auf, jegliche Forschung an menschlichen Gebeinen, die im kolonialen Unrechtskontext nach Deutschland deportiert wurden und nicht der Rückgabe an die Herkunftsgesellschaften dient, zu unterbinden. Die Aufstellung riesiger rasseantropologischer Sammlungen mit den sterblichen Überresten tausender Kolonisierter und Widerständiger aus aller Welt ist eines der düstersten Kapitel der europäischen Wissenschaftsgeschichte. Vor dem Hintergrund der daran anknüpfenden Verbrechen der NS-Wissenschaft kommt der Bundesrepublik hierbei eine besondere historische Verantwortung zu.

Deutschland soll Herero und Nama für kolonialen Genozid und Landraub entschädigen

Namibia

25.03.2015

Pressemitteilung des NGO-Bündnisses “Völkermord verjährt nicht!”

Übergabe einer Herero-Petition an das Auswärtige Amt und an deutsche Botschaften weltweit. Launch der deutsch-namibischen Website www.genocide-namibia.net zum Völkermord 1904-08

Am Freitag, 27. März 2015 um 12:00 Uhr wird dem Afrika-Referat des Auswärtigen Amtes in Berlin sowie den deutschen Botschaften in zahlreichen Ländern der Welt eine von Herero-Vertretern initiierte online-Petition übergeben werden. Die Unterzeichnenden des Aufrufs fordern die Bundesregierung zur symbolischen und materiellen Wiedergutmachung für den bereits 2004 von Deutschland anerkannten Völkermord an den Herero und Nama 1904-08 auf: http://petitions.moveon.org/sign/sign-and-support-the

Die Übergabe in Berlin erfolgt durch das NGO-Bündnis „Völkermord verjährt nicht!“, das aus diesem Anlass in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinschaften die Website www.genocide-namibia.net angelegt hat. Die Seite gewährt einen Überblick über die historische Forschung zum Genozid, die politische Debatte und den anhaltenden Kampf der Herero und Nama für „restorative justice“.

Denn trotz ihrer Unterstützung durch das namibische Parlament in 2006 haben die von der „Kaiserlichen Schutztruppe“ in die Wüste getriebenen und zu Zehntausenden in Konzentrationslager ermordeten Herero und Nama bislang keinerlei Entschädigung erhalten. Bis heute lehnt die Bundesregierung Reparationsverhandlungen mit den Nachfahren der Opfer kategorisch ab. Vielmehr erlaubt sie, dass die im Museum für Vor- und Frühgeschichte in Berlin gelagerten Gebeine von Opfern des Genozids (Rudolf-Virchow-Sammlung) noch immer für Forschungszwecke missbraucht werden.

Israel Kaunatjike, Herero-Aktivist vom Bündnis „Völkermord verjährt nicht!“ fragt: „Wie soll es Versöhnung zwischen uns und den Deutschen geben, solange wir für unsere Verluste nicht entschädigt wurden? Wie soll Vertrauen wachsen, wenn die Bundeswehr den Völkermörder Lothar von Trotha in Hamburg noch immer mit einem NS-Denkmal ehrt? Wie sollen wir mit Deutschland in Frieden leben, wenn an den Gebeinen unserer Vorfahren weiter Forschung betrieben wird?“

Online-Petition: http://petitions.moveon.org/sign/sign-and-support-the

Mahnwache: 27.03.15, 11:00 Uhr, Auswärtiges Amt, Eingang Kurstraße 36, 10117 Berlin

Bündnis-Website: http://genocide-namibia.net/

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