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Archiv für 22. März 2018

Erneute Sammelabschiebung nach Afghanistan voraussichtlich am 26.03.2018 von Halle/ Leipzig

flüchtlingsrat bayern

ACHTUNG: Erneute Sammelabschiebung nach Afghanistan voraussichtlich am 26.03.2018 vom Flughafen Halle/ Leipzig

Wir haben Hinweise, dass der nächste Abschiebeflug nach Afghanistan voraussichtlich am Montag, den 26.03.2018 vom Flughafen Halle/ Leipzig starten wird. Außerhalb Bayerns sind in der Regel nur Straftäter betroffen. In Bayern vor allem Personen, die a) rechtskräftig abgelehnt worden sind und b) entweder Straftaten begangen haben, trotz Aufforderung keine Tazkira vorlegen können oder als Gefährder eingestuft wurden.

Hier finden Sie Links zu Hinweisen welche Personen grundsätzlich gefährdet sind sowie welche Personen NICHT gefährdet sind. Vieles ist auch in Dari oder Englisch übersetzt.

Warnhinweise (deutsch)
Warnhinweise (dari)
Was tun bei einer Abschiebungsandrohung (deutsch)
Was tun bei einer Abschiebungsandrohung (farsi)
Informationen gegen die Angst
Allgemeine Informationen zu Abschiebungen nach Afghanistan

 

Das UN-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) bereitet derzeit neue Richtlinien zum Schutzbedarf afghanischer Asylsuchender vor. Seit Veröffentlichung der vorherigen Guidelines im April 2016 habe sich „die Sicherheitslage in dem Land  stark verschlechtert“. 2017 seien in Afghanistan bei Anschlägen und Gefechten 3.438 Zivilisten getötet und 7.015 Zivilisten verletzt worden, 16 Prozent davon in der bisher als sichere innerstaatliche Fluchtalternative gehandelten Hauptstadt Kabul. In den Jahren 2016 und 2017 sei Kabul für Zivilisten zur zweitgefährlichsten Region im Land geworden.

Eine ausführliche Zusammenstellung mit Einschätzungen der Sicherheitslage in Afghanistan finden Sie hier >>>

Dennoch weigert sich die Bundesregierung weiterhin, die schlechte Sicherheitslage zu benennen. Wir fordern weiterhin einen sofortigen Stopp der Abschiebungen nach Afghanistan!
Mehr Informationen zu Abschiebungen nach Afghanistan finden Sie hier >>>

Gegen die geplante Abschiebung wird es bayernweit Proteste geben. Informiert euch dazu auf unserer Homepage.

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Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! fordert Ende der privaten Schiedsgerichtsbarkeit und Stopp der Ratifizierung von CETA

Pressemitteilung des Berliner Bündnis TTIP | CETA | TiSA stoppen!

NaturFreunde TTIP Demo

Nach dem Achmea-Urteil des Europäischen Gerichtshofs:

Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! fordert Ende der privaten Schiedsgerichtsbarkeit und Stopp der Ratifizierung von CETA

 

Pressemitteilung zum Urteil des EuGH in der Rechtssache C-284/16 Achmea

Berlin, 19. März 2018

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat unlängst festgestellt, dass Investitionsschiedsgerichte zwischen EU-Mitgliedstaaten gegen EU-Recht verstoßen. Auch wenn es im konkreten Fall um eine innereuropäische Schiedsgerichtsbarkeit ging, spricht viel dafür, dass das Urteil Auswirkungen auf Investitionsschutzabkommen der EU, wie etwa CETA oder den geplanten Multilateralen Investitionsgerichtshofs (MIC) und den Energiecharta-Vertrag haben wird. Der Europarechtler Prof. Dr. Daniel Thym, L.L.M. (Universität Konstanz) spricht von einem „Todesstoß für autonome Investitionsschutzgerichte“ und nicht wenige vermuten den „Anfang vom Ende der Investitionsschutz–Paralleljustiz“ (Ernst-Christoph Stolper (BUND).1)

 

Sigrun Franzen (Berliner Wassertisch): „Mit der privaten Schiedsgerichtsbarkeit wird eine Paralleljustiz geschaffen, die die rechtsstaatlich-demokratische Ordnung nicht nur umgeht, sondern auch bedroht. Durch die Investitionsschutzgerichte wird der Staat in seiner Gestaltungsmöglichkeit behindert. Firmen erstreiten vor diesen Schiedsgerichten horrenden Schadensersatz zu Lasten der Steuerzahler_innen. Das ist skandalös. Der Rechtsstaat darf nicht wirtschaftlichen Interessengruppen ausgeliefert werden. Wir fordern das Ende der privaten Schiedsgerichtsbarkeit! Das Achmea-Urteil war ein erster Schritt in die richtige Richtung.“

 

Uwe Hiksch (NaturFreunde Berlin): „Das Urteil des EUGH macht deutlich, dass das Freihandelsabkommen EU-Kanada (CETA) nicht ratifiziert werden kann, bevor eine Überprüfung durch den EUGH stattgefunden hat. Die Festlegungen im CETA-Vertrag zu Investitionsschiedsgerichten verstoßen gegen demokratische Errungenschaften und hebeln die nationale und europäische Gerichtsbarkeit aus. Deshalb fordern die NaturFreunde einen sofortigen Stopp aller Ratifizierungen für den CETA Vertrag und erwarten von der Bundesregierung, dass sie eine grundlegende Überprüfung der Regelungen zu Investitionsschiedsgerichten durch den EUGH anstrebt.“

 

Carmen Schultze (BUND Berlin): „Wenn nun autonome Schiedsgerichte auf dem Prüfstand stehen, sollten nicht nur Handelsabkommen wie CETA ausgesetzt und überprüft werden, sondern auch laufende Schiedsgerichtsverfahren zwischen EU-Staaten. Wie die Klage des schwedischen Vattenfall-Konzerns gegen Deutschland wegen des Atomausstiegs mit der exorbitanten Schadensersatzforderung von 4,7 Milliarden Euro. Das Verfahren wird beim Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) in Washington durchgeführt, Grundlage für dieses Schiedsverfahren ist der Vertrag über die Energiecharta aus den 1990 Jahren. Die Verhandlungen haben bereits stattgefunden, ein Urteil wird in Kürze erwartet.“

 

1) https://verfassungsblog.de/todesstoss-fuer-autonome-investitionsschutzgerichte/ ; https://www.euractiv.de/section/eu-innenpolitik/opinion/das-achmea-urteil-anfang-vom-ende-der-investitionsschutz-paralleljustiz/

mofair: Nutzer in die Aufsichtsräte der DB-Infrastrukturunternehmen!

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Verkehrsunternehmen wissen, worauf es ankommt

 

Berlin (21. März 2018):

 

mofair begrüßt Überlegungen der Bundesregierung, die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien der Deutschen Bahn zu überdenken. Präsident Stephan Krenz: „Mit dem bisherigen Verkehrsstaatssekretär Michael Odenwald könnte endlich ein ausgewiesener Fachmann an die Spitze des DB-Aufsichtsrates wechseln.“

 

„Dringend geändert werden muss jedoch die Aufsicht der Infrastrukturunternehmen Netz, Station & Service sowie Energie“, so Krenz weiter, „Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die konzerninterne Kontrolle durch die Aufsichtsräte und die externe, unverbindliche Beratung durch Beiräte keineswegs ausreichend ist.“

 

Viel besser wäre es, auch Vertreter der Nutzer der Infrastruktur, also der Eisenbahnverkehrsunternehmen des Personen- und Güterverkehrs, als Aufseher zu berufen. Diese kennen die Probleme, legen den Finger in die Wunde und fordern Lösungen, die einen reibungslosen Betrieb fördern und nicht betriebswirtschaftlichen Zwängen des DB-Konzerns unterliegen. Außerdem würden sie den diskriminierungsfreien Zugang zu den Netzen überwachen.

 

Totalausfälle, wie die Sperrung der Knoten Halle und Leipzig vor wenigen Tagen wegen leichten Schneefalls, würden dadurch deutlich unwahrscheinlicher. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen wollen fahren. Sie würden nicht wegen geringer Einsparungen in Bauprojekten riskieren, dass Verkehre durch Sparmaßnahmen zum Erliegen kommen.

 

 

 

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