15-Punkte-Plan zur schnelleren Abschiebung: BumF warnt vor Dauerkasernierung und Desintegration von Flüchtlingskindern.
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Am letzten Donnerstag, den 9. Februar 2017, haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Großteil der Ministerpräsidenten der Länder auf einen 15-Punkte-Plan zur „schnelleren Abschiebung“ verständigt.
Der Bundesfachverband umF (BumF) sieht unter anderem die Pläne zur Ausweitung der Pflicht in (Erst-)Aufnahmeeinrichtungen zu verbleiben, von der auch begleitete Kinder und Jugendliche nicht ausgenommen sind, mit großer Sorge. Bereits jetzt, werden viele Minderjährige in diesen Einrichtungen vom Regelschul- und Kitabesuch, kommunaler Teilhabe und kindgerechter Versorgung ausgeschlossen.
Vorgesehen ist eine „gesetzliche Ermächtigung der Länder, die Befristung der Verpflichtung für Asylsuchende ohne Bleibeperspektive, in Erstaufnahmeeinrichtungen zu wohnen, zu verlängern. […] Wer keine Bleibeperspektive hat, sollte möglichst nicht dezentral in Kommunen untergebracht werden“. Zudem soll die Rückkehrbereitschaft vollziehbar Ausreisepflichtiger „z.B. durch Unterbringung in zentralen Ausreiseeinrichtungen“ gefördert werden.
Die Annahme, dass Familien „ohne Bleibeperspektive“ hierdurch zügig wieder ausreisen oder abgeschoben werden, geht dabei an der Realität vorbei, da in dem Beschluss zeitliche Obergrenzen der Unterbringung fehlen. Stattdessen droht ein erheblicher Teil lange oder auf Dauer in Aufnahme- und Ausreiseeinrichtungen leben zu müssen.
„Der Maßnahmenplan hebt den letzten Rest an Willkommenskultur, den die Asylpakete noch übriggelassen hatten, auf“, erklärt Tobias Klaus vom BumF, „Es drohen große Sondereinrichtungen der Verzweifelten und Ausgegrenzten zu entstehen, in denen Entrechtung, Armut, Enge und Angst eine Kindeswohlgefährdung darstellen und der Regelschulbesuch verwehrt wird – wie wir es bereits aus den sogenannten ‚Balkan-Sonderlager‘ kennen“.
Werden Kinder und Jugendliche in Erstaufnahme- und Ausreiseeinrichtungen untergebracht, statt auf die Kommunen verteilt, sind sie in den meisten Bundesländern nicht schulpflichtig. Darüber hinaus unterliegen die Minderjährigen dort einem Ausbildungsverbot, erhalten vorrangig Sachleistungen und dürfen den Landkreis nicht ohne Genehmigung verlassen. Das Vorhaben verstößt damit nicht nur gegen Art. 28 und Art. 29 der UN Kinderrechtskonvention, sondern widerspricht auch dem Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 GG.
Durch die ebenfalls vorgesehene Abschaffung der einmonatigen Widerrufsfrist bei langjährig Geduldeten wird auch über die Sondereinrichtungen hinaus ein Klima der Angst gefördert, da hierdurch in noch mehr Fällen als bisher eine unangekündigte Abschiebung erfolgen würde.
Der BumF begrüßt zwar, dass der Beschluss klarstellt, dass die Jugendämter in „geeigneten“ Fällen, aktuell etwa bei Syrern und Eritreern, umgehend Asylanträge für unbegleitete Minderjährige stellen dürfen und sollen. Dies darf jedoch nicht zu einer pauschalen Pflicht zur Asylantragsstellung führen. Vielmehr muss klargestellt werden, dass die jeweilige Eignung geprüft werden muss. Hierfür sind ein fachlich fundiertes Clearingverfahren unter Beteiligung des Minderjährigen sowie entsprechend qualifizierte Jugendämter und Fachkräfte die Grundvoraussetzung.