GEW: Erklärung von Betriebsräten im sozialen Bereich
Die Einkommen der Berliner Kolleg*innen im öffentlichen Dienst, die unter den Geltungsbereich des TV-L fallen, sind deutlich niedriger als die der Erzieher*innen und Sozialpädagog*innen im TVöD (z. B. kann bei einer Erzieher*in die Differenz um bis zu 427,- € betragen). Wenn die Bezahlung der Erzieher*innen im öffentlichen Dienst deutlich unter der der Kolleg*innen im TVÖD liegt, so beträgt das Einkommen vieler Erzieher*innen und Sozialpädagog*innen bei freien Trägern in Berlin häufig noch 10 bis 20 Prozent weniger.
Wir unterstützen die Forderungen der GEW und ver.di nach einer Erhöhung der Tabellenentgelte des TV-L im Gesamtvolumen von 6 Prozent und der Einführung einer Stufe 6 in den Entgeltgruppen 9 bis 15. Ferner unterstützen wir die Forderung nach einer Angleichung der Bezahlung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder an die der Kommunen.
Die Bezahlung bei Berliner freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe und im sozialen Bereich liegt zum Teil weit unter dem Tarifniveau des öffentlichen Dienstes. Gleichzeitig ist das Land Berlin mit einer massiven Abwanderung von Fachpersonal konfrontiert, massenhaft Stellen können nicht wiederbesetzt werden. Die soziale Arbeit in Berlin ist in Gefahr.
Vor dem Hintergrund der beruflichen und persönlichen Anforderungen dieser Berufsfelder sind die Arbeitsbedingungen, insbesondere die schlechte Bezahlung durch die freien Träger nicht hinnehmbar. Auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels ist eine Aufwertung zwingend geboten.
Für die freien Träger gibt es keine Verpflichtung, die für Personal vom Land Berlin erstatteten finanziellen Leistungen auch für Personal aufzuwenden.
Die Betriebsräte im sozialen Bereich fordern von den freien Trägern als Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, und von den Wohlfahrtsverbänden sowie von der Liga Berlin sich dafür einzusetzen, dass
eine angemessene und stetige Entwicklung der Gehälter auf Tarifniveau erfolgt.
die für Personal vom Land Berlin erstatteten finanziellen Leistungen auch für Personal aufgewendet werden.
mit den zuständigen Gewerkschaften Tarifverhandlungen aufgenommen werden, mit dem Ziel des Abschlusses von Tarifverträgen.
Die Betriebsräte im sozialen Bereich fordern die Berliner Landesregierung auf:
zukünftig nur Verträge mit solchen Trägern abzuschließen, die neben hoher Fachlichkeit nachweislich für eine angemessene Entwicklung der Gehälter auf Tarifniveau sorgen und danach entlohnen oder Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften abschließen.
Kontrollinstrumente zu schaffen, die garantieren, dass Lohnanteile von Entgelten auch tatsächlich an die Arbeitnehmer*innen weitergeführt werden.
die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen mit freien Trägern so zu gestalten, dass tarifgerechte Löhne zu finanzieren sind.
Als Betriebsräte freier Träger bieten wir dabei die Zusammenarbeit an.
Diese Erklärung wird unterstützt von folgenden Betriebsräten:
ADV gGmbH * AHB Berlin Leipzig gGmbH * Ajb gGmbH * aktion weitblick gGmbH * AspE e.V. * Autismus Deutschland LV Berlin * Berliner Schulassistenz gGmbH * DRK Berlin Südwest gGmbH * Die Kurve GmbH * Einhorn gGmbH * Evin e.V. * FAB e.V. * FEZ Berlin (KJfz-L-gBmbH) * Fröbel Bildung und Erziehung gemeinnützige GmbH * Gangway e.V. * Humanistischer Verband Deutschlands Landesverband Berlin-Brandenburg e. V. * iKita gGmbH * INA.Kinder.Garten gGmbH * Integral e.V. * JaKuS gGmbH * Jugendwohnen im Kiez-Jugendhilfe gGmbH * Jugend- und Sozialwerk gGmbH Berlin Region 1 (Marzahn, Hellersdorf, Lichtenberg) * KompaxX e.V. * KommRum e.V. * Lebenshilfe gGmbH * Lebenswege Wohnprojekte gGmbH i.I. * Mosaik-WfB gGmbH * Nachbarschaftsheim Schöneberg e.V.nd Pflegerische Dienste gGmbH * nbw gGmbH * Notdienst für Suchtmittelgefährdete und –abhängige Berlin e.V. * Perspektive Zehlendorf e.V. * Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH * Unionhilfswerk Sozialeinrichtungen gGmbH *Schwulenberatung Berlin gGmbH * SEHstern e.V. * Stützrad e.V./gGmbH * Tannenhof Berlin-Brandenburg gGmbH/e.V. * Träger gGmbH *
Vielfalt e.V. * ZeitRaum gGmbH *