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Archiv für 18. Februar 2017

Antrag auf Kohleausstieg im AGH: Rot-Rot-Grün muss Kohleausstieg schneller und gesetzlich bindend umsetzen

Pressemitteilung von Kohleausstieg Berlin vom 16.02.2017

 

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Das Bündnis Kohleausstieg Berlin begrüßt den heute im Abgeordnetenhaus von Berlin eingebrachten Antrag auf ein Ende der Kohlenutzung, fordert jedoch ein schnelleres Ende der Kohlenutzung und eine rechtlich verbindliche Umsetzung:

Der Kohleausstieg in Berlin kann nicht bis 2030 warten, wenn wir den Klimavertrag von Paris ernst nehmen. Wir fordern deshalb einen Ausstieg aus der Braun- und Steinkohlenutzung in Berlin bis zum Jahr 2020. Die Notwendigkeit in Berlin bis 2020 in großem Umfang Steinkohlekraftwerke stillzulegen, wird auch durch eine kürzlich vom WWF veröffentlichte Studie zum Kohleausstieg in Deutschland untermauert, die noch von Senatorin Regine Günther als damalige Referentin der Naturschutzorganisation in Auftrag gegeben wurde. Der Senat muss jetzt schnell Gesetze
vorlegen, die über den vorliegenden Antrag hinausgehen
“, erklärt Laura Weis von PowerShift.

Dr. Oliver Powalla von Bürgerbegehren Klimaschutz ergänzt: „Es ist außerdem wichtig, dass Rot-Rot-Grün nicht allein auf Vereinbarungen mit Vattenfall setzt, sondern den Kohleausstieg mit einer gesetzlich bindenden Regelung wasserfest macht. Nur so wird der Kohleausstieg auch die nächsten Wahlen überdauern. Das könnte beispielsweise über die Einführung eines CO2-Grenzwerts für die Fernwärmeversorgung geschehen.“

Das Bündnis Kohleausstieg Berlin verweist darüber hinaus auf die Dringlichkeit des Kohleausstiegs in Brandenburg für die Berliner Trinkwasserversorgung:

Die hohen Sulfatwerte in der Spree bedrohen die Berliner Trinkwasserversorgung. Unumstrittene Ursache dafür ist der Braunkohlebergbau in der Lausitz. Im gemeinsamen Landesentwicklungsplan von Berlin und Brandenburg, der derzeit überarbeitet wird, könnten neue Tagebaue und Tagebauerweiterungen in Brandenburg ausgeschlossen werden. Der Berliner Senat muss hier gegenüber der Brandenburger Landesregierung hart bleiben. Ein Kuhhandel, der Nachtflüge am BER gegen den Stopp neuer Tagebaue ausspielt, würde nicht zum Anspruch des Koalitionsvertrages passen. Dasselbe gilt für unbedeutende Protestnoten im Anhang des Entwicklungsplan.“

Auch beim Thema Importkohle sieht das Bündnis dringenden Handlungsbedarf in Bezug auf die drei Berliner Steinkohlekraftwerke Reuter, Reuter-West und Moabit:

Die nach Deutschland importierte Steinkohle geht mit teilweise gravierenden Menschenrechtsverletzungen einher, die bis zur Ermordung von Gegner*innen des Steinkohlebergbaus reichen. Wir fordern, dass die rot-rot-grüne Koalition bis zum endgültigen Abschalten der Berliner Steinkohlekraftwerke sicherstellt, dass dort keine Steinkohle verfeuert wird, deren Abbau mit der Verletzung von Menschenrechten einhergeht. Ein erster wichtiger Schritt wäre die Offenlegung der Herkunftsländer und -minen durch Vattenfall.“

Über Kohleausstieg Berlin:

Das Bündnis Kohleausstieg Berlin setzt sich zusammen aus Vertreter*innen verschiedener klimapolitisch aktiver Organisationen. Momentan zählen zu den Kohleausteiger*innen: Attac Berlin, BUND Berlin, BUNDjugend Berlin, BürgerBegehren Klimaschutz, gegenstromberlin, Greenpeace Berlin, GRÜNE LIGA Berlin, Fossil Free Berlin, NaturFreunde Berlin und PowerShift.

Mehr Informationen unter: www.kohleausstieg-berlin.de

Hintergrundinformationen zu den Klimafolgen der Kohlenutzung in Berlin:

https://power-shift.de/wordpress/wp-content/uploads/2016/11/Fact-Sheet_Klimafolgen-der-Kohlenutzung-in-Berlin_web.pdf

Hintergrundinformationen zu den lokalen Folgen der Kohlenutzung in Berlin und Brandenburg:

https://power-shift.de/wordpress/wp-content/uploads/2016/11/Fact-Sheet_Lokale-Folgen-der-Kohlenutzung-in-Berlin-und-Lausitz_web.pdf

Hintergrundinformationen zu den Folgen des Steinkohlebergbaus weltweit:

https://power-shift.de/wordpress/wp-content/uploads/2016/11/PowerShift_Fact-Sheet_Folgen-der-Berliner-Steinkohlenutzung-in-aller-Welt.pdf

WWF-Studie zum Kohleausstieg in Deutschland:

https://www.oeko.de/fileadmin/oekodoc/Stromsystem-Kohleausstieg-2035.pdf

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EU-Parlament stimmt für CETA, vorläufige Anwendung im Kulturbereich ausgeschlossen

TTIP unfairHandelbar

 

Berlin, den 15.02.2017. Das Europaparlament hat heute dem umstrittenen Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit Kanada (CETA) zugestimmt. CETA ist damit aber noch nicht in Kraft, sondern erst wenn alle EU-Mitgliedstaaten zugestimmt haben. Für Deutschland heißt das, dass der Deutsche Bundestag und der Bundesrat zustimmen müssen. Über die Rechtmäßigkeit wird dann auch noch das Bundesverfassungsgericht entscheiden. CETA kann aber teilweise ab April 2017, wenn bis dahin auch in Kanada alle notwendigen Prozeduren abgeschlossen sind, „vorläufig angewandt“ werden. Am 13. Oktober 2016 hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Eilverfahren entschieden, dass aber nur jene Teile von CETA vorläufig angewandt werden dürfen, die im Kompetenzbereich der EU liegen. Regelungen, die Auswirkungen auf den Kulturbereich haben, können deshalb nicht in die vorläufige Anwendung aufgenommen werden.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Das Europäische Parlament hat für das Freihandelsabkommen CETA gestimmt und damit auch unsere Bedenken beiseite gewischt. Trotzdem darf CETA in Politikfeldern, die nicht im Kompetenzbereich der EU liegen, nicht vorläufig angewandt werden. Der Kulturbereich ist, so hoffen wir, also derzeit nicht betroffen! Nur wenn der Deutsche Bundestag, der Bundesrat und die Parlamente aller weiteren EU-Mitgliedstaaten grünes Licht für CETA geben, kann das geändert werden. Das wird, sollte es überhaupt gelingen, wohl noch Jahre dauern.“

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