Informationen und Infos über Anti-Atom, Antimilitarismus und NaturFreunde.

DFG-VK Frieden antimil
Widerspruch ist möglich und nötig!
Städte und Gemeinden geben der Bundeswehr die Namen und Adressen von jungen Menschen, die demnächst volljährig werden. Diese schickt dann an diese Adressen Werbe- und Informationsmaterial zum Dienst in der Bundeswehr.

Dies geschieht aufgrund von § 58c des Soldatengesetzes

Übermittelt werden jeweils bis zum 31. März die Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr darauf volljährig werden. Der Zwang zum Kriegsdienst ist zwar ausgesetzt, so dass junge Männer deutscher Staatsangehörigkeit seit 2011 nicht mehr zwangsweise gemustert, einberufen und einer Gewissensprüfung unterworfen werden. Ausgesetzt heißt aber nicht abgeschafft: Der Zwang tritt im Spannungs- und Verteidigungsfall automatisch wieder in Kraft.

Alle Männer sind gemäß § 1 Wehrpflichtgesetz ab dem 18. Lebensjahr wehrpflichtig.

Neu ist, dass auch die Daten weiblicher Jugendlicher erfasst und der Bundeswehr übermittelt werden, um zu versuchen, sie für den Kriegsdienst anzuwerben.

TIPP: Allerdings ist es möglich, dieser Datenübermittlung an die Bundeswehr rechtzeitig zu widersprechen oder die Löschung der Daten zu verlangen – und damit ein Zeichen gegen Krieg und für Frieden zu setzen.

Widerspruch
Jugendliche können der Datenweitergabe durch die Meldebehörden an die Bundeswehr widersprechen. Dies ist in § 58c Abs. 1 S. 2 Soldatengesetz mit Verweis auf § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz festgelegt. Dort heißt es:

(2) Eine Datenübermittlung nach § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes ist nur zulässig, soweit die betroffene Person nicht widersprochen hat. Die betroffene Person ist auf ihr Widerspruchsrecht bei der Anmeldung und spätestens im Oktober eines jeden Jahres durch ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen.

So könnte ein Brief an die örtliche Meldebehörde aussehen:

Hans/Hannah Mustermann

An die Stadt Musterstadt
Meldebehörde/Bürgerdienste/Bürgeramt/Rathaus Beispielstr. 11
Meldestelle 12345 Musterstadt
12345 Musterstadt

Datum: xx.xx .201_

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich gemäß § 58c Abs. 1 SG und § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz der Übermittlung der Daten zu meiner Person an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung der Übermittlungssperre.
Ich möchte keine Informationen oder Werbematerial des Militärs erhalten und möchte auch sichergehen, dass die Bundeswehr nicht in den Besitz meiner Daten gelangt.

Mit freundlichen Grüßen

Hans/Hannah Mustermann
Beispielstr. 11
12345 Musterstadt
geb. xy.xy.xyxy in X-Stadt

Löschung
Falls die Meldebehörde die Daten schon weitergeben hat, kann der/die Betroffene vom Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr nach § 58c Abs. 3 Soldatengesetz die Löschung der Daten verlangen.

Auch hierzu ein Musterbrief:

Hans/Hannah Mustermann

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Militärringstr. 1000
50737 Köln

Datum: XX . XX.201_

Löschung meiner Daten

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die unverzügliche Löschung meiner personenbezogenen Daten entsprechend § 58c Absatz 3 Soldatengesetz. Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung der erfolgten Löschung.

Mit freundlichen Grüßen

Hans/Hannah Mustermann
Beispielstr. 11
12345 Musterstadt
geb. xy.xy.xyxy in X-Stadt

Nein zum Werben fürs Töten und Sterben!
Wir fordern:

Keine Personendaten Jugendlicher an die Bundeswehr
Abschaffung des Kriegsdienstzwangs, d.h. Abschaffung der Wehrpflicht.
Die Aussetzung der Wehrpflicht ist nicht genug.
Anerkennung des Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung (auch ohne! Erforschung der Gewissensgründe)
Abschaffung des Militärs
Ächtung von Krieg, Waffen und Soldatentum

Internationale der Kriegsdienstgegner/innen, IDK e.V.
Sektion der War Resisters’ International (WRI)
Internet: www.idk-berlin.de
Email: info@idk-berlin.de

Internationale Liga für Menschenrechte, ILMR e.V.
Internet: http://ilmr.de
Email: vorstand@ilmr.de

Tag gegen TTIP_Postkarte_web_01

Pressemitteilung

Viel bewegt: Kulturpolitische Jahresbilanz 2015 und Ausblick 2016
Schwerpunkte 2015 waren: TTIP + CETA, Urhebervertragsrecht und Kulturgutschutz
Berlin, den 27.12.2015. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, bewertet das ablaufende Jahr 2015 als ein kulturpolitisch erfolgreiches Jahr. Dem Deutschen Kulturrat gehören 246 Bundeskulturverbände sowohl der Urheber und ausübenden Künstler als auch Verbände der Verwerter künstlerischer Leistungen und der Kulturvermittler aus den verschiedenen künstlerischen Sparten (Musik, darstellende Künste, Literatur, bildende Kunst, Baukultur und Denkmalpflege, Design, Film, Rundfunk und audiovisuelle Medien sowie Soziokultur und kulturelle Bildung) an.

Zum politischen Showdown wird es im kommenden Jahr voraussichtlich bei drei kulturpolitisch entscheidenden Vorhaben kommen:

den Freihandelsabkommen TTIP und CETA,
dem Urhebervertragsrecht und
dem Kulturgutschutzgesetz.

TTIP, CETA & Co.

Im zu Ende gehenden Jahr 2015 waren die Freihandelsabkommen TTIP (EU-USA) und CETA (EU-Kanada) die beherrschenden kulturpolitischen Themen. Der Deutsche Kulturrat war Mitträger der erfolgreichen Großdemonstration in Berlin gegen TTIP und CETA am 10. Oktober. Am 21. Mai, am UNESCO-Tag der Kulturellen Vielfalt, führte der Deutsche Kulturrat außerdem einen gelungenen bundesweiten Aktionstag durch, bei dem über die Gefahren für den Kultur- und Medienbereich durch die Freihandelsabkommen in vielen Kultureinrichtungen informiert wurde. Zuletzt auf dem SPD-Bundesparteitag war der Deutsche Kulturrat gemeinsam mit Freunden mit einem TTIP + CETA Informationsstand vertreten, um die Parteitagsdelegierten zu informieren.

Die Bundesregierung hat in 2015 ihre Haltung aufgegeben, die Gefahren für den Kulturbereich durch TTIP und CETA generell zu bestreiten und hat im Oktober endlich ein eigenes Papier zur Gefahrenlage vorgelegt.
Kulturförderung des Bundes
Der Deutsche Bundestag hat Ende dieses Jahres ein umfangreiches, mehrjähriges Kulturinvestitionsprogramm beschlossen. Allein für das kommende Jahr (2016) sollen rund 120 Millionen Euro zusätzlich an Kulturfördermitteln des Bundes zur Verfügung gestellt werden. Für die nächsten Jahre sind insgesamt 740 Millionen Euro an zusätzlichen Kulturinvestitionen geplant.
Kulturgutschutzgesetz
Der Deutsche Kulturrat hat sich in einer Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzes positiv zum Gesetzesvorhaben der Bundesregierung geäußert und begrüßt, dass im geplanten Kulturgutschutzgesetz die bisher in unterschiedlichen Normen fixierten Regeln zusammengeführt und die EU-Richtlinie zum Kulturgutschutz vom Mai 2014 in nationales Recht übersetzt werden soll. Ein weiteres Ziel ist es, insbesondere die Regeln zur Einfuhr von Kulturgut klarer zu fassen und auf die Kulturgutschutzpraxis in anderen Ländern besser zu reagieren.
Urhebervertragsrechtreform
Der Deutsche Kulturrat hat sich mit einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eines „Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung“ positioniert. Konkret äußert sich der Deutsche Kulturrat zur angemessenen Vergütung, zu Gemeinsamen Vergütungsregeln, zum Rückrufrecht, zum Auskunftsanspruch sowie zur geplanten Ausdehnung von Regelungen zu unbekannten Nutzungsarten auf ausübende Künstler.
DerGeschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte:“2015 konnten wir kulturpolitisch viel bewegen. Bei den Diskussionen überTTIP, CETA & Co. wurden nun auch die Gefahren für den Kultur- undMedienbereich öffentlich breit diskutiert und von der Bundesregierung nicht mehr ignoriert. Die vielen gemeinsamen Aktionen mitden Umwelt-, den Sozialverbänden und den Gewerkschaften haben den DeutschenKulturrat politisch deutlich gestärkt. Beim Kulturgutschutzgesetz und beimUrhebervertragsrecht, und wenn es nach der Bundesregierung geht, auch beim TTIP stehen der politische Showdown für das kommende Jahr an. Der DeutscheKulturrat hat sich zum Kulturgutschutzgesetz und zur Urhebervertragsrechtsreform klarpositioniert. Wir unterstützen die Kulturstaatsministerin und denJustizminister bei ihren Vorhaben, werden aber noch Änderungswünsche zu denGesetzesentwürfen ins parlamentarische Verfahren einbringen. Eines ist bereitsheute gewiss: 2016 wird ein äußerst spannendes und lebhaftes kulturpolitischesJahr werden.“

Aktion Aufschrei Frieden Rüstung

Mtteilung für die Medien

21. Dezember 2015

Export von Kleinwaffen und Munition stoppen!

Zu Weihnachten 2015 fordert die Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ die Bundesregierung erneut auf, den Export von Kleinwaffen und Munition komplett einzustellen.

„Gerade jetzt, wo das Leid der Flüchtlinge uns so nahe kommt, müssen wir uns der politischen Verantwortung Deutschlands für Fluchtursachen stellen. Denn Deutschland ist weltweit einer der führenden Exporteure von Kleinwaffen und Munition. Kleinwaffen wie Pistolen, Maschinenpistolen und Gewehre sind weltweit für mehr Tote, Verletzte und Flüchtlinge verantwortlich als jede andere Waffenart. So trägt die Bundesregierung direkt zur Verschärfung von Kriegen und gewaltsam ausgetra­genen Konflikten bei – genau das ist aber eine der Hauptursachen für Flucht und Vertreibung. Darum sammeln wir Unterschriften gegen diese falsche Politik“, erklärte pax christi-Generalsekretärin Christine Hoffmann und Sprecherin der Kampagne. „Wir wollen ein Land mitgestalten, das zivile und friedliche Konfliktbearbeitung exportiert, der Handel mit Kleinwaffen bewirkt das Gegenteil“, so Hoffmann.

„Die Grenzen müssen für die Menschen geöffnet bleiben, aber für den Export von Waffen endlich geschlossen werden“, fordert Paul Russmann, Geschäftsführer von Ohne Rüstung Leben und Kampagnensprecher. „Darum fordern wir die Bundesregierung mit unserer aktuellen Unter­schriftenaktion auf:

Initiieren Sie ein gesetzliches Verbot für den Export von Kleinwaffen und der zugehörigen Munition.
Initiieren Sie ein gesetzliches Verbot für die Vergabe von Lizenzen zum Nachbau von Kleinwaffen und der zugehörigen Munition. Widerrufen Sie bereits erteilte Lizenz-Genehmigungen.
Organisieren Sie Rückruf- und Verschrottungsaktionen für bereits gelieferte Kleinwaffen.“
„In Mexiko, Sudan, Kolumbien und vielen weiteren Staaten kommt es zu Polizeigewalt, Mafiakriegen, blutigen Konflikten. Genau in diesen Ländern finden sich erschreckend oft die Produkte deutscher Kleinwaffenhersteller, wie Heckler & Koch, Carl Walther und Sig Sauer, im Einsatz. Allein durch eine Kugel aus dem Lauf einer Waffe von Heckler & Koch stirbt durchschnittlich alle vierzehn Minuten ein Mensch“, erläutert Kampagnensprecher Jürgen Grässlin. Der DFG-VK-Bundessprecher Grässlin ist Mitautor des aktuell erschienenen Enthüllungsbuches ‚Netz­werk des Todes. Blutiger Handel – Die kriminellen Verflechtungen von Waffenindustrie und Behörden‘. „Die skandalösen Verwicklungen der deutschen Kontrollbehörden Bundesausfuhramt und Bundeswirtschaftsministe­rium in illegale Lieferungen von G36-Sturmgewehren nach Mexiko zeigen die Dringlichkeit unserer Unterschrif­tenaktion auf. Denn das Netzwerk des Todes lässt sich nicht durch das Herumdoktern an unwirksamen Kontroll­mechanismen durchbrechen, wie das die Bundesregierung plant. Sind Kleinwaffen und Munition exportiert, dann ist deren Kontrolle erfahrungsgemäß unmöglich. De facto hilft nur ein völliges Exportverbot von Kleinwaffen und Munition, alles andere ist Schaumschlägerei“, fordert Grässlin nachdrücklich.

„Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ ist das größte zivilgesellschaftliche Bündnis gegen Rüstungsexport und besteht seit 2011.

Die Unterschriftenliste kann im pax christi-Sekretariat und bei Ohne Rüstung Leben bestellt werden.

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Berlin, 22. Dezember 2015 –Wenige Tage nach einem Feuer auf dem Gelände des belgischen AKW Tihange 1 will die Betreiberfirma Electrabel das AKW wieder hochfahren. Dabei sind die Ursachen des Brandes keineswegs geklärt. „Zum Hochfahren des des AKW erklärt Uwe Hiksch, Bundesvorstand der NaturFreunde Deutschlands: „Wieder einmal sind Gewinne wichtiger als die Gesundheit von Hunderttausenden Anwohnern. Die Bundesregierung muss die belgische Regierung jetzt auffordern, das AKW Tihange dauerhaft abzuschalten.“

 

Das belgische Tihange liegt 70 Kilometer von Aachen entfernt in einer dicht besiedelten Region. 1975 wurde der Reaktor Tihange 1 in Betrieb genommen, der mittlerweile marode ist. Käme es zu einer Atomkatastrophe, müssten fünf Millionen Menschen aus der Region evakuiert werden.

Im Reaktor Tihange 2 waren kürzlich Tausende Haarrisse entdeckt worden. Trotzdem genehmigte die Atomaufsicht die Inbetriebnahme und ließ den Schrottreaktor wieder ans Netz. Insgesamt gibt es drei Reaktoren in Tihange mit jeweils etwa 1.000 Megawatt Leistung.

Uwe Hiksch: „Belgiens Atomkurs ist unverantwortlich. Die belgische Regierung hat die Energiewende verschlafen und behauptet deshalb, dass die Atomreaktoren notwendig seien. Die Verantwortlichen haben offensichtlich nichts aus Tschernobyl und Fukushima gelernt. Die NaturFreunde Deutschlands fordern die belgische Regierung auf, endlich auf erneuerbare Energien zu setzen und Wind- und Solarenergie intensiver zu fördern.“

Weiter Uwe Hiksch: „Der Betrieb von Hochrisikoreaktoren wie Tihange zeigt deutlich, dass die Sicherheitsvorschriften für Atomanlagen in der Europäischen Union inakzeptabel sind. Auch wenn die EU-Kommission ständig betont, dass durch den EURATOM-Vertrag angeblich hohe Sicherheitsvorschriften für Atomanlagen in der EU festgeschrieben seien, zeigen Tihange oder die belgischen AKW Doel 1 und 2, dass für die Gewinninteressen der Aktionäre ein Atomunfall billigend in Kauf genommen wird. Die NaturFreunde Deutschlands fordern deshalb die Auflösung des EURATOM-Vertrages und ein EU-weites vertraglich fixiertes Verbot für die Betreibung von Atomanlagen für die Energieerzeugung.“

Presseerklärung, 17. Dezember 2015

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Die Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) stellte am 17. Dezember 2015 in Berlin ihren Rüstungsexportberichtes 2015 vor. Zu den zentralen Forderungen gehört ein Stopp aller Waffenlieferungen und Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien.

Eine Ausfuhrgenehmigung von Patrouillenbooten nach Saudi-Arabien sei nicht akzeptabel, auch wenn es sich um die Umsetzung einer Entscheidung der Vorgängerregierung handle. Scharf kritisiert die GKKE die Menschenrechtspraxis des Landes. Auch trügen die Beziehung der Golfmonarchie zu den Salafisten und ihren Organisationen zur Destabilisierung der Region bei. Der Bericht äußert die Befürchtung, dass deutsche Waffen über Saudi-Arabien an Salafisten und terroristische Gruppen in Nordafrika, Nigeria und Mali gelangen könnten.

Der aktuelle GKKE-Rüstungsexportbericht belegt, dass Deutschland im ersten Halbjahr 2015 wieder deutlich mehr Rüstungsexporte genehmigt habe, darunter auch in sog. Drittstaaten außerhalb von EU und NATO, unter denen sich nach wie vor zahlreiche Länder mit einer schwierigen Menschenrechtssituation sowie mit internen oder regionalen Gewaltkonflikten befinden.

Positiv bewertete die GKKE die verbesserte Transparenz in der deutschen Rüstungsexportpolitik durch die frühere Veröffentlichung der entsprechenden Regierungsberichte und Informationen im Bundestagsausschuss. Auch die von der Regierung vorgelegten neuen Kleinwaffengrundsätze würdigt der Rüstungsexportbericht 2015. Die Grundsätze müssten nun aber zügig umgesetzt werden, ebenso eine effektive Kontrolle des Endverbleibs der Rüstungsgüter, etwa durch eine zeitnahe Umsetzung der angekündigten Post-Shipment-Kontrollen vor Ort.

Das BICC stellte bis November 2015 den Vorsitz in der Fachgruppe Rüstungsexport der Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) und arbeitete fachlich federführend am Rüstungsexportbericht 2015 mit.

Sie finden den GKKE-Rüstungsexportbericht 2015 unter

https://www.bicc.de/fileadmin/Dateien/pdf/events/2015/gkke_2015/GKKE_REB_BPK_2015.pdf

Stellungnahme von Prälat Martin Dutzmann, evangelischer Vorsitzender der GKKE

https://www.bicc.de/fileadmin/Dateien/pdf/events/2015/gkke_2015/15-12-17-Statement_Dutzmann.pdf

Stellungnahme von Prälat Karl Jüsten, katholischer Vorsitzender der GKKE

https://www.bicc.de/fileadmin/Dateien/pdf/events/2015/gkke_2015/15-12-17-Statement-Juesten-1.pdf

Stellungnahme Simone Wisotzki, HSFK und Fachgruppe Rüstungsexport

https://www.bicc.de/fileadmin/Dateien/pdf/events/2015/gkke_2015/15-12-17-Statement-Wisotzki-1.pdf

Pressemitteilung der GKKE

https://www.bicc.de/fileadmin/Dateien/pdf/events/2015/gkke_2015/20151214_GKKE_PM_REB_2015.pdf

Die Bundestagsentscheidung zur Beteiligung am Syrien-Krieg kam nach dem Beschluss des aktuellen Aufrufs zur Demonstration gegen die NATO-Sicherheitskonferenz. Inzwischen gab es zahlreiche Protestaktionen, dazu Unterschriftensammlung und Petitionen.

 

Natürlich und erst Recht richtet sich die Mobilisierung gegen die NATO-Sicherheitskonferenz und die Demonstration auch gegen diesen neuen Kriegseinsatz.

 

Das „Aktionsbündnis gegen die NATO-Sicherheitskonferenz“ hat dazu eine Erklärung verfasst „Nein zur Beteiligung der Bundeswehr am Syrien-Krieg“, die zusätzlich zum SIKO-Aufruf 2016 Bestandteil der Mobilisierung ist, Text s.u. und online:

http://sicherheitskonferenz.de/SIKO-Demo-Nein-zum-Syrien-Krieg

 

Wie jetzt schon, wird es auch im neuen Jahr weiter laufende Proteste gegen diese Kriegspolitik geben, und die Demonstration gegen die NATO-„Sicherheits“konferenz soll auch ein Höhepunkt dieser Gegenwehr werden!

 

Nicht zuletzt deshalb die Bitte, soweit nicht schon geschehen, den Aufruf 2016 ausdrücklich zu unterstützen (und zu spenden):

http://sicherheitskonferenz.de/Aufruf-SiKo-Proteste-2016

am besten per Online-Formular (oder Email-Antwort):

http://sicherheitskonferenz.de/Aufruf-Unterstuetzen

 

Die laufend aktualisierte Unterstützerliste für den SIKO-Aufruf ist seit Anfang Dezember online.

Allen ein Extra-Dank, die jetzt schon dabei sind – hier wieder die ausdrücklich Bitte: Prüft dort selbst nach, ob Eure Unterstützung richtig eingegangen ist! Und helft mit, Gruppen zu aktivieren, die in dieser Liste bisher fehlen:

http://sicherheitskonferenz.de/Liste-Siko-Aufruf-2016

 

Der PDF-Download

http://sicherheitskonferenz.de/Siko2016/Aufruf-SiKo-Proteste-2016.pdf

wird in Kürze auch die Syrien-Erklärung enthalten.

 

Schriftliches Mobilisierungsmaterial ist in Vorbereitung und steht voraussichtlich nach dem 6.1. zur Verfügung, z.T. vielleicht früher. Auch die Unterstützerliste wird dabei gedruckt erscheinen, der Redaktionsschluss dafür liegt „irgendwann zwischen den Jahren“ – deshalb nochmal die Erinnerung, weitere Unterstützererklärungen möglichst bald auf den Weg zu bringen!

 

Das Plakatmotiv ist beschlossen, kommt in Kürze online.

Wie immer hoffen wir auf zahlreiche Verlinkungen zur Mobilisierung, ich führe soweit ich nachkomme auch eine Online-Liste solcher Verlinkungen.

 

Ebenso nehme ich gerne Mobilisierungsveranstaltungen in die Online-Terminliste auf, z.B. auch im Zusammenhang mit Syrien-Kriegs-Protesten – wenn ich davon erfahre. In München stehen schon fest:

Mi 20. Januar 19:30h EineWeltHaus „Die NATO – ihre Kriege und der Terror“ mit Conrad Schuhler Sa 23. Januar DGB-Haus „Krieg Armut Flucht“ Aktionsbündnis in Zusammenarbeit mit der GEW

 

Gleiches gilt für die Mitfahrangebote auf die wir hoffen.

 

Auf gute Zusammenarbeit!

Solidarische Grüße

inkota

[Berlin, 9. Dezember 2015] – Zum Tag der Menschenrechte fordert INKOTA gemeinsam mit Gewerkschaften aus Kambodscha die Erhöhung des Mindestlohns für Näherinnen und Näher in der dortigen Textilindustrie. Auf der Plenarkonferenz zur Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung in Berlin betonte Sophorn Yang, Vorsitzende der kambodschanischen NäherInnengewerkschaft CATU, die Dringlichkeit, dass ein solcher Aktionsplan zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen im globalen Süden beitragen muss.

„Jeder Nationale Aktionsplan für die Menschenrechte muss sich daran messen lassen, welche konkreten Veränderungen in den Ländern des globalen Südens geschaffen werden,“ sagt Berndt Hinzmann von INKOTA. „Die kambodschanische Textilindustrie ist seit Jahren ein Brennpunkt, wenn es um die Einhaltung der Menschenrechte bei der Arbeit geht. Hier ist die Bundesregierung ganz konkret gefordert.“

In den letzten Monaten waren erneut in verschiedenen Textilfabriken ArbeiterInnen ohnmächtig zusammengebrochen. „Niedrige Löhne und unhaltbare Arbeitsbedingungen sind die Ursache“, so Sophorn Yang. „Die Arbeiterinnen und Arbeiter leiden an Mangelernährung.“ Die Aktivitäten der Gewerkschaften und Massenproteste für faire Bezahlung und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen schlugen bisher fehl: Demonstrationen wurden von Polizei und Militär gewaltsam niedergeschlagen, dabei wurden fünf Personen getötet, mehrere Menschen verletzt und 23 inhaftiert. Im aktuellen Kampf um bessere Löhne stimmte die staatliche Institution des Labour Advisory Council (LAC), trotz des Einspruchs einiger Gewerkschaften, für einen neuen Mindestlohn von 140 US-Dollar. „Diese unzureichende Lohnerhöhung von lediglich 12 US-Dollar, die ab Januar 2016 gelten soll, ist ein Schlag ins Gesicht für die 700.000 Arbeiterinnen und Arbeiter in der Bekleidungsindustrie. Diese kämpfen seit über einem Jahr für einen Mindestlohn von 177 US-Dollar – und das ist noch lange kein Lohn zum Leben“, erklärt Sophorn Yang. Ein Zusammenschluss von unabhängigen Gewerkschaften fordert deshalb Modeunternehmen wie H&M und Adidas auf, ein verbindliches Abkommen zur Umsetzung eines Existenzlohns direkt mit den Gewerkschaften auszuhandeln. Außerdem müssen diese die Einkaufspraxis so verändern, dass die Menschenrechte bei der Arbeit eingehalten werden.

„Die Zustände in der Textilindustrie in Kambodscha sind untragbar“, erklärt Kerstin Haarmann von cum ratione. „Neben den politischen Prozessen brauchen wir eine kritische Öffentlichkeit und anhaltendes Engagement, damit Unternehmen entlang der globalen Lieferkette der Pflicht zur Sorgfalt und zum Schutz der Menschenrechte nachkommen.“ Deshalb hat INKOTA zusammen mit cum ratione gGmbH erstmals den Preis „SPITZE NADEL – Gegen die Masche der Modeindustrie“ ausgelobt. Damit wird das Engagement von Gruppen gewürdigt, die sich für Menschenrechte im Textilsektor sowie der Schuh- und Lederproduktion einsetzen.

Frau Sophorn Yang und Herr Berndt Hinzmann stehen in Berlin für Interviews zur Verfügung.

Weitere Informationen:
Preisausschreiben und Bewerbungsformular SPITZE NADEL

Webseite „Globaler Start der Kampagne für einen Existenzlohn in Kambodscha“

Pressemitteilung als PDF

antikohle Jänschwalde

Liebe Leserinnen und Leser,

wir können uns noch nicht in die Weihnachtspause verabschieden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum drohenden polnischen Tagebau hält uns noch in Atem und in der nächsten Woche wird der erste privatisierte Tagebau in der Lausitz die Förderung beenden. Deshalb melden wir uns vielleicht auch in der nächsten Woche nochmal. Das ist aber kein Grund, die folgenden Nachrichten noch länger zurückzuhalten:

  1. Jetzt Einwendungen gegen polnischen Tagebau Gubin einreichen!
  2. Die Welt hat ein Klimaschutz-Abkommen
  3. Evangelische Kirche lädt am Sonntag zum gemeinsamen Adventsgottesdienst
  4. Ist der Tagebau Cottbus-Nord überhaupt zu verkaufen?
  5. Auflösung zur Adventsverlosung
  6. Am Rande: Adventskalender

 

 

  1. Jetzt Einwendungen gegen polnischen Tagebau Gubin einreichen!
    Der polnische Konzern PGE plant bei Gubin nahe der Grenze zu Deutschland einen neuen Tagebau zu eröffnen und ein Kohlekraftwerk von 2700 Megawatt zu bauen. Der Tagebau soll über 49 Jahre jährlich 17 Millionen Tonnen Kohle fördern, die im Kraftwerk verbrannt werden soll. Eine grenzübergreifende Umweltverträglichkeitsstudie dazu liegt bis Ende Dezember in Forst, Peitz, Schenkendöbern und Guben öffentlich aus, im Internet wurde sie hier veröffentlicht:
    http://www.lbgr.brandenburg.de/sixcms/detail.php/728066
    Die betroffenen Gemeinden in Polen haben sich per Bürgerentscheid gegen den Tagebau ausgesprochen. PGE und Regierung wollen das offenbar nicht akzeptieren. Den Dörfern, die auf deutscher Seite vom Tagebau Jänschwalde betroffen oder von Jänschwalde-Nord bedroht sind, läge der polnische Tagebau gegenüber in Sichtweite! Deshalb kämpfen die Bürgerinitiativen auf beiden Seiten der Neiße seit Jahren gemeinsam gegen neue Tagebaue in Deutschland wie in Polen.
    Wir haben einen zweiseitigen Musterbrief entworfen, den jeder für seine Einwendung nutzen kann. Besonders wer in den Orten auf deutscher Seite betroffen ist, darf es nicht verpassen jetzt eine Einwendung abzugeben.
    Wir sammeln die Einwendungen bei uns und geben sie im Januar persönlich bei der polnischen  Behörde ab. Ausgefüllte und unterschriebene Briefe können mit der Post bis zum 8. Januar an uns geschickt oder beim Sternmarsch am 3. Januar an unserem Infostand abgegeben werden. Beides spart im Vergleich zu einem Brief nach Polen nicht nur Porto, wir haben dann außerdem  einen Überblick, wie viele Bürger sich mindestens beteiligt haben.2. Die Welt hat ein Klimaschutz-Abkommen
    195 Staaten inklusive der USA und China haben ihm am vergangenen Sonnabend zugestimmt: das Klimaschutzabkommen von Paris löst das Kyoto-Protokoll ab, das nur bis 2020 gilt.    Grundgedanke des 32 Seiten starken neuen Vertrags ist es, die freiwilligen Beiträge aller Staaten gegenseitig verbindlich zu vereinbaren. Da sie bisher nicht zur Erreichung des 2-Grad-Zieles ausreichen, sollen sie alle fünf Jahre kontrolliert und nötigenfalls verschärft werden. Wie jedes Klimaschutz-Instrument wird der Vertrag also nur so gut wie seine Umsetzung sein. Die Signalwirkung an die Wirtschaft ist allerdings tatsächlich immens: Planungssicherheit für klimaschädliche Technologien ist in diesem Fünfjahresrhythmus kaum zu bekommen.
    Und Deutschland kann sich eine Aufgabe seiner nationalen Klimaschutzziele nun endgültig nicht mehr leisten – ein schwerer Schlag für die Kohlelobby hierzulande.
    Die Gefahr, sich mit unterirdischer CO2-Verpressung vor wirklich nachhaltigen Lösungen  drücken zu wollen, könnte weltweit durchaus wieder steigen. In Deutschland dürfte ein zweiter Anlauf der „clean coal“-Kampagnen dagegen derart sicher zum Scheitern verurteilt sein, dass er vermutlich gar nicht erst unternommen wird.
    Auswirkungen auf die Lausitz können ganz konkret sein. Die schwarz-gelbe Landesregierung in Sachsen und die rot-rote in Brandenburg hatten denselben Gutachter bemüht, um die Tagebaue Welzow-Süd II und Nochten 2 zu begründen. Offensichtlich also den Wunschgutachter der Kohlewirtschaft. Der setzte Braunkohleverstromung in der Lausitz bis ins Jahr 2067 als gegeben voraus. Ob die Gerichte das nach Paris noch glauben, wenn sie die beklagten Braunkohlenpläne prüfen, darf stark bezweifelt werden.

    3. Evangelische Kirche lädt am Sonntag zum gemeinsamen Adventsgottesdienst
    Die evangelische Kirche Berlin-Brandenburg–schlesische Oberlausitz lädt für den vierten Adventssonntag in die Cottbuser Oberkirche zu einem Gottesdienst unter dem Motto „Dankbar für die Lausitz. Zuhause sein“ ein. Die Einladung wendet sich in der Tradition des Lausitz-Kirchentages vom Juli ausdrücklich auch an Kritiker und Befürworter der Kohlewirtschaft. Als „Gastredner“ werden Vertreter verschiedener gesellschaftlicher Gruppen in kurzen Statements  sagen, wofür sie im Blick auf die Lausitz dankbar sind, bzw. was es ihnen bedeutet, hier zu Hause zu sein. Der Gottesdienst beginnt am 20. Dezember um 10 Uhr.

    4. Ist der Tagebau Cottbus-Nord überhaupt zu verkaufen?
    Am 23. Dezember soll der letzte Kohlezug den Tagebau Cottbus-Nord verlassen. Die Bürgerinitiative „Achtung Ostsee“ schrieb dazu vor wenigen Tagen in einer Pressemitteilung:
    „Im geschnürten Verkaufspaket von Vattenfall, ist neben den Kraftwerken und den aktiven Tagebauen Welzow, Jänschwalde, Nochten und Reichwalde auch der am Ende dieses Jahres ausgekohlte Tagebau Cottbus-Nord, der zukünftige Cottbuser Ostsee. Dieser dann ehemalige Tagebau, bringt für den Käufer keinerlei Gewinn, sondern kostet nur noch. Und das im mehrfachen Millionen Euro Bereich. Man kann sich ausrechnen, dass der neue Käufer von Vattenfall versucht, im Vorfeld der Verhandlungen, diesen Teil des Paketes nicht mit kaufen zu wollen. Die Gerüchte darüber mehren sich.
    Doch was dann??? Dass Vattenfall den Tagebau Cottbus-Nord als einzigen Rest behält und die Rekultivierung zum Cottbuser Ostsee auf eigene Kosten durchführt, abschließt, solange in Haftung bleibt und bei dann auftretenden Schäden in Regress genommen werden kann, scheint sehr unwahrscheinlich.
    Bleibt nur die Übernahme durch den Staatsbetrieb LMBV. Die LMBV ist schon für einem kleineren Teil (DDR Anteil) des Tagebaus Cottbus-Nord an der Rekultivierung beteiligt. Doch die LMBV wird aus Steuergeldern von Bund und Ländern finanziert.
    Die Bürgerinitiative „Achtung Ostsee“ fordert, das Vattenfall den Tagebau Cottbus-Nord/ Cottbuser Ostsee nicht aus dem Verkaufspaket heraus löst. Der Käufer muss die volle Verantwortung übernehmen für die Rekultivierung und die finanzielle Absicherung. Die Kosten dürfen nicht dem Steuerzahler aufgebürdet werden.“ (leicht gekürzt)

    5. Auflösung zur Adventsverlosung
    Das Buch „Zaun zum Aufstützen – Die Lausitz-Geschichten“ ist vergeben – danke den wahren Lausitz-Kennern (oder Suchmaschinen-Könnern) fürs Mitmachen! Wer bei der Verlosung kein Glück hatte, kann das Buch von Udo Tiffert direkt erwerben, beispielsweise bei seiner monatlichen Lesebühne im Cottbuser LaCasa. (www.udotiffert.de)
    Bleibt noch die Auflösung der Frage: Die von uns zitierte Textzeile stammt aus dem Lied „Niemandsland“ des Lausitzer Liedermachers Gerhard Gundermann. Erschienen ist es 1993 auf dem Album „Der siebente Samurai“ bei Buschfunk. Der ganze Text steht hier:
    http://www.buschfunk.com/kuenstler/liedtexte/14_Gerhard_Gundermann/1283_Niemandsland
    (Die bei youtube eingestellten verschiedenen Live-Versionen kann man sich dagegen sparen)

    6. Am Rande: Adventskalender
    Auch der Adventskalender des sorbischen „litararny konopej“ hat das Thema Vattenfall-Verkauf für sich entdeckt. Kenntnisse der obersorbischen Sprache sind von Vorteil, aber am Bild kann sich jeder erfreuen:
    http://www.literarny-konopej.de/kalender/2015/html

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Umweltgruppe Cottbus e.V.
Strasse der Jugend 94; 03046 Cottbus,
+49 (0) 151.14420487
www.kein-tagebau.de
umweltgruppe@kein-tagebau.de

ecchr

Spanien muss bis zum 21. Dezember 2015 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg Stellung zu den „Push Backs“ an der spanisch-marokkanischen Grenze nehmen. Das entschied der EGMR am 31. Juli 2015. Das Gericht reagierte damit auf die Beschwerde, die zwei Geflüchtete aus Mali und der Elfenbeinküste auf Initiative des ECCHR und mit Unterstützung seiner Kooperationsanwälte in Madrid und Hamburg im Februar 2015 eingereicht hatten. Die Regierung in Madrid soll insbesondere die tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der Kollektivabschiebungen und sogenannten „heißen Rückführungen“, wie Spanien die menschenrechtswidrigen Abschiebungen an der Grenze zu Marokko nennt, darlegen.

Das ECCHR und Brot für die Welt sehen das Verfahren als wichtigen Schritt, um das grundlegende „Recht auf Rechte“ von Geflüchteten einzufordern und gegen die Push Backs an den EU-Außengrenzen vorzugehen.

Pressemitteilung von ECCHR und Brot für die Welt

PM_Melilla_ECCHR_BfdW_20151217.pdf (129,4 KiB)

Rechtsgutachten des UN-Menschenrechtsrats, des UNHCR und des Europarats stützen Beschwerde von zwei Geflüchteten

Beamte der Guardia Civil, Spaniens paramilitärische Polizeieinheit (Guardia Civil) hatten die beiden Beschwerdeführer am 13. August 2014 im wahrsten Sinne „zurückgeschoben“, nachdem sie von Marokko aus über die Grenzanlage von Melilla, eine der spanischen Exklaven in Nordafrika, nach Spanien gelangt waren.

Die Kläger machen vor dem Gerichtshof geltend, dass Spanien mit den Push Backs gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Dies untermauern nun auch Rechtsgutachten des UN-Menschenrechtskommissars, des UN-Flüchtlingswerks (UNHCR), des Menschenrechtskommissars des Europarats, von Amnesty International und der spanischen Flüchtlingsorganisation CEAR zu der Beschwerde.

Laut Berichten von Betroffenen wurden an diesem Tag und auf diese Weise mehr als 70 Menschen nach Marokko abgeschoben. Videoaufzeichnungen dokumentieren, dass die marokkanischen Sicherheitskräfte viele der Geflüchteten vor den Augen der Guardia Civil und unter Schlägen und Tritten durch eines der Tore im Grenzzaun nach Marokko zurücktrieben. Wie viele von ihnen in Spanien Asyl oder subsidiären Schutz hätten beantragen können, ist nicht bekannt. Rechtliches Gehör wurde den Geflüchteten nicht gewährt. Sie hatten keinerlei Möglichkeit, einen Antrag auf internationalen Schutz oder ein Rechtsmittel gegen die drohende Abschiebung einzulegen.

Die spanisch-marokkanische Grenze bei Melilla – Push Backs im rechtsfreien Raum

Fallbeschreibung_Melilla_EGMR.pdf (344,6 KiB)

Der Vorfall vom 13. August 2014 ist ebenso exemplarisch für die menschenrechtswidrige spanische Abschiebepraxis wie für den zunehmenden institutionellen Rassismus und die Gewalt, die Geflüchtete aus der Subsahara-Region im Kontext der Kooperation der EU mit Marokko erleben. Die enge Zusammenarbeit spanischer und marokkanischer Grenzbeamten in Ceuta und Melilla ist Teil einer breit angelegten Kooperation zwischen der EU mit Marokko, die darauf abzielt, Flucht und Migration nach Europa zu verhindern.

Die Push Backs – in Spanien „devoluciones en caliente“ („heiße Rückführungen“) genannt –werden seit 2005 praktiziert. Seit April 2015 regelt ein Gesetz explizit, dass Ausländer, die die Grenzanlagen von Ceuta oder Melilla zu überwinden versuchen, zurückgewiesen, d.h. unmittelbar abgeschoben, werden können. Internationale Institutionen wie der EU-Menschenrechtskommissar und zahlreiche Nichtregierungsorganisationen haben die Push Backs an der spanisch-marokkanischen Grenze wiederholt und scharf kritisiert, insbesondere nachdem die spanische Regierung diese Praxis durch das neue Gesetz quasi zu legalisieren versucht. Nun sind die Push Backs ein Fall für den EGMR.

Netzwerk Cuba

Liebe Leser_innen,

zur Wochenmitte wieder ein newsletter – auch mit einem Hiweis auf die Aktion am 17.12. 2015.

Abgeschrieben: Solidarität mit Kuba

Das Netzwerk Cuba e. V. ruft mit einem Flugblatt zu Aktionen am morgigen Donnerstag auf:

http://www.jungewelt.de/2015/12-16/044.php

 

Rodney López Clemente gestorben

http://de.granma.cu/cuba/2015-12-15/rodney-lopez-clemente-gestorben

 

Historische Vereinbarung über die Opfer des bewaffneten Konflikts

Die Delegationschefs der FARC-EP und der kolumbianischen Regierung unterzeichneten in Havanna eine historische Übereinkunft über dieses sensible Thema

Autor: TELESUR | internet@granma.cu

http://de.granma.cu/mundo/2015-12-15/historische-vereinbarung-uber-die-opfer-des-bewaffneten-konflikts

 

Kuba-Tourist des Tages: Barack Obama

http://www.jungewelt.de/2015/12-16/043.php

 

Für neue Wege der Zusammenarbeit

Der Präsident dieser afrikanischen Republik, Jorge Carlos de Almeida Fonseca, traf am Montag auf dem Internationalen Flughafen José Marti in Havanna ein

Autor: Laura Prada | informacion@granma.cu

http://de.granma.cu/cuba/2015-12-15/fur-neue-wege-der-zusammenarbeit

 

Kuba und Costa Rica wollen freundschaftliche Beziehungen wiederbeleben

Die Historische Akademie Kubas ernannte den Regierungschef Costa Ricas zu einem Ausländischen Mitglied

Autor: Gabriela Avila Gómez | informacion@granma.cu

Autor: Sergio Alejandro Gómez | internet@granma.cu

http://de.granma.cu/cuba/2015-12-15/kuba-und-costa-rica-wollen-freundschaftliche-beziehungen-wiederbeleben

 

Das 37. Festival verabschiedete sich mit Verleihung von Korallen

In seinem Schlusswort sagte der Präsident des Events, Iván Giroud, dass es erste Pflicht des Festivals sei, aufzuzeigen, in welche Richtung unser Kino geht

Autor: Diana Ferreiro | diana@granma.cu

http://de.granma.cu/cultura/2015-12-14/das-37-festival-verabschiedete-sich-mit-verleihung-von-korallen

 

Zahl der Arbeiter auf eigene Rechnung in Pinar del Rio verdreifacht

Die Zahl der Arbeiter auf eigene Rechnung, die im Jahr 2010 in Pinar del Rio noch 7.857 betragen hatte, betrug im Monat November dieses Jahres bereits 21.600.

Autor: Ronald Suárez Rivas | internet@granma.cu

http://de.granma.cu/cuba/2015-12-14/zahl-der-arbeiter-auf-eigene-rechnung-in-pinar-del-rio-verdreifacht

 

Kuba: Paris eröffnet eine neue Phase in der Bekämpfung des Klimawandels

Das in Paris erzielte Klimaabkommen beruht auf dem Konsens einer über fünf Jahre hinweg geleisteten Arbeit aufgrund der Auswirkungen der globalen Erwärmung

Autor: Redacción Internacional | internacionales@granma.cu

http://de.granma.cu/mundo/2015-12-14/kuba-paris-eroffnet-eine-neue-phase-in-der-bekampfung-des-klimawandels

 

Lateinamerikanische Länder zufrieden mit Abkommen über Klimaschutz

Von Kerstin Sack amerika21

https://amerika21.de/2015/12/137955/lateinamerika-klimaabkommen

 

Festnahmen bei Protesten von Systemgegnern in Kuba

Von Christian Kliver amerika21

https://amerika21.de/2015/12/137938/festnahmen-opposition-kuba

 

Kuba macht den Schnitt

Der sozialistischen Karibikinsel wird Teil der Auslandsschulden erlassen. Wirtschaftliche Impulse erhofft

Von Volker Hermsdorf

http://www.jungewelt.de/2015/12-14/027.php

 

Kuba und USA nehmen Gespräche über Entschädigungen auf

Von Edgar Göll amerika21

https://amerika21.de/2015/12/137622/usa-kuba-entschaedigungen

 

Hier der Hinweis auf den Blog unserer Freund_innen in La Habana:

https://berichteaushavanna.wordpress.com/

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Weitere Veranstaltungshinweise finden sich auf unserem Terminkalender.

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Hier wieder der Hinweis auf die neuen Artikel in der ncn online – chronologisch über:

www.netzwerk-cuba-nachrichten.de

oder nach Kategorien sortiert über die Gliederungsseite:

www.netzwerk-cuba-nachrichten.de/gliederung-ncn/

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Mit solidarischen Grüßen

die ncn Redaktion