Informationen und Infos über Anti-Atom, Antimilitarismus und NaturFreunde.

Archiv für die Kategorie ‘Ökonomie’

NaturFreunde: Landgrabbing verhindern – Klimagerechtigkeit fördern

DSC_1197.JPG

NaturFreunde rufen auf zur Teilnahme an „Wir haben es satt“-Demonstration

– 25 000 Teilnehmer*innen beteiligen sich an Demonstration –

 

Berlin, 15. Januar 2016 – Einen Tag vor der Demonstration „Wir haben Agrarindustrie satt! – Keine Zukunft ohne Bäuerinnen & Bauern“ am 16. Januar 2016 in Berlin erklärt Uwe Hiksch vom Bundesvorstand der NaturFreunde Deutschlands:

Die immer weiter zunehmende Industrialisierung der Agrarwirtschaft in den Staaten des globalen Nordens führt in den Staaten des Südens zu immer mehr Hunger, Landraub und Zerstörung von Urwäldern und kleinbäuerlichen Betrieben.

Mehr als 30 Millionen Hektar Land außerhalb der Europäischen Union werden für die industrialisierte Fleischproduktion in den Agrarfabriken der EU benötigt. Gleichzeitig müssen weltweit mehr als 900 Millionen Menschen hungern. Über 80 Prozent aller Hungernden leben in ländlichen Regionen, jeder zweite Hungernde ist oder war Kleinbauer. Für eine gerechtere Weltwirtschaftsordnung muss die umweltzerstörende Agrarindustrie in den Staaten des globalen Nordens beendet werden.

Landgrabbing verhindern – Spekulation mit Agrarland verbieten

Agrarland in den Ländern des globalen Südens wird immer mehr zum Spekulationsobjekt. International agierende Land- und Agrarfonds, transnationale Konzerne und staatliche Institutionen kaufen großflächig Land auf, um es für ihre Interessen zu nutzen. In den letzten zehn Jahren wurden für diese Zwecke mehr als 250 Millionen Hektar Land verkauft oder langfristig verpachtet.

Landgrabbing verhindert die Sicherung der Nahrungsmittelsouveränität der Menschen im globalen Süden und zerstört die kleinbäuerliche Landwirtschaft. Mit der zunehmenden Konzentration von Landbesitz wird die Ausbreitung von Monokulturen gefördert und der Anbau von Nahrungsmitteln für den regionalen Bedarf zerstört.

Klimagerechtigkeit fördern – Asylrecht für Klimaflüchtlinge

Neben dem Landgrabbing bedroht insbesondere der fortschreitende Klimawandel die Existenzgrundlagen der Kleinbauern im globalen Süden. Die Industriestaaten haben nicht nur eine historische Klimaschuld, sondern sind pro Kopf immer noch Hauptverursacher der klimaschädlichen Emissionen. Die Regionen, die schon seit Jahrzehnten den Folgen des Klimawandels ausgesetzt sind, ohne selbst nennenswert Emissionen verursacht zu haben, müssen massiv unterstützt werden. Nach Angaben des Umweltprogrammes der UN werden bis 2030 allein die Anpassungskosten für die Klimafolgen in den Ländern des globalen Südens bei 150 Milliarden US-Dollar pro Jahr liegen. Im Jahr 2050 werden diese Kosten auf 250 bis 500 Milliarden US-Dollar ansteigen.

Der globale Norden muss viel stärker in den Schutz von Natur und Umwelt im globalen Süden investieren, um die Auswirkungen des Klimawandels in den betroffenen Regionen abzumildern. Der Norden hat die notwendigen finanziellen und technologischen Voraussetzungen.

Die NaturFreunde Deutschlands fordern

> ein Verbot der Spekulation mit Agrarland und Nahrung;

> den Schutz der bisherigen Landnutzer in den Ländern des globalen Südens vor der großflächigen Landnahme;

> keine öffentlichen Kredite, Bürgschaften oder andere öffentliche Förderungen für den großflächigen Landkauf oder die langfristige Landpacht;

> den weltweiten Klimaschutz gerechter und solidarischer zu finanzieren;

> die Anerkennung von Klimaflüchtlingen und ein Recht auf Asyl für diese.

NaturFreunde Deutschlands: aktiv bei der Demonstration „Wir haben es satt!“

Die NaturFreunde Deutschlands sind seit der ersten Demonstration „Wir haben es satt“ Mitglied im Trägerkreis der Demonstration. Auch bei dieser Demonstration sind die NaturFreunde wieder aktiv beteiligt. Von der Bundesleitung der Naturfreundejugend Deutschlands wird Ljonel Frey-Schaaber bei der Auftaktkundgebung reden. Die NaturFreunde sind zudem mit einem Themenwagen (Motto: Landgrabbing stoppen – Klimagerechtigkeit fördern) und einem Infostand zur Abschlusskundgebung vertreten.

Die Demonstration beginnt am 16.1.2016 um 12:00 Uhr auf dem Potsdamer Platz in Berlin. Detaillierte Informationen: http://www.wir-haben-es-satt.de

INKOTA: Modeindustrie muss Menschenrecht auf existenzsichernden Lohn gewährleisten

inkota

[Berlin, 9. Dezember 2015] – Zum Tag der Menschenrechte fordert INKOTA gemeinsam mit Gewerkschaften aus Kambodscha die Erhöhung des Mindestlohns für Näherinnen und Näher in der dortigen Textilindustrie. Auf der Plenarkonferenz zur Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung in Berlin betonte Sophorn Yang, Vorsitzende der kambodschanischen NäherInnengewerkschaft CATU, die Dringlichkeit, dass ein solcher Aktionsplan zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen im globalen Süden beitragen muss.

„Jeder Nationale Aktionsplan für die Menschenrechte muss sich daran messen lassen, welche konkreten Veränderungen in den Ländern des globalen Südens geschaffen werden,“ sagt Berndt Hinzmann von INKOTA. „Die kambodschanische Textilindustrie ist seit Jahren ein Brennpunkt, wenn es um die Einhaltung der Menschenrechte bei der Arbeit geht. Hier ist die Bundesregierung ganz konkret gefordert.“

In den letzten Monaten waren erneut in verschiedenen Textilfabriken ArbeiterInnen ohnmächtig zusammengebrochen. „Niedrige Löhne und unhaltbare Arbeitsbedingungen sind die Ursache“, so Sophorn Yang. „Die Arbeiterinnen und Arbeiter leiden an Mangelernährung.“ Die Aktivitäten der Gewerkschaften und Massenproteste für faire Bezahlung und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen schlugen bisher fehl: Demonstrationen wurden von Polizei und Militär gewaltsam niedergeschlagen, dabei wurden fünf Personen getötet, mehrere Menschen verletzt und 23 inhaftiert. Im aktuellen Kampf um bessere Löhne stimmte die staatliche Institution des Labour Advisory Council (LAC), trotz des Einspruchs einiger Gewerkschaften, für einen neuen Mindestlohn von 140 US-Dollar. „Diese unzureichende Lohnerhöhung von lediglich 12 US-Dollar, die ab Januar 2016 gelten soll, ist ein Schlag ins Gesicht für die 700.000 Arbeiterinnen und Arbeiter in der Bekleidungsindustrie. Diese kämpfen seit über einem Jahr für einen Mindestlohn von 177 US-Dollar – und das ist noch lange kein Lohn zum Leben“, erklärt Sophorn Yang. Ein Zusammenschluss von unabhängigen Gewerkschaften fordert deshalb Modeunternehmen wie H&M und Adidas auf, ein verbindliches Abkommen zur Umsetzung eines Existenzlohns direkt mit den Gewerkschaften auszuhandeln. Außerdem müssen diese die Einkaufspraxis so verändern, dass die Menschenrechte bei der Arbeit eingehalten werden.

„Die Zustände in der Textilindustrie in Kambodscha sind untragbar“, erklärt Kerstin Haarmann von cum ratione. „Neben den politischen Prozessen brauchen wir eine kritische Öffentlichkeit und anhaltendes Engagement, damit Unternehmen entlang der globalen Lieferkette der Pflicht zur Sorgfalt und zum Schutz der Menschenrechte nachkommen.“ Deshalb hat INKOTA zusammen mit cum ratione gGmbH erstmals den Preis „SPITZE NADEL – Gegen die Masche der Modeindustrie“ ausgelobt. Damit wird das Engagement von Gruppen gewürdigt, die sich für Menschenrechte im Textilsektor sowie der Schuh- und Lederproduktion einsetzen.

Frau Sophorn Yang und Herr Berndt Hinzmann stehen in Berlin für Interviews zur Verfügung.

Weitere Informationen:
Preisausschreiben und Bewerbungsformular SPITZE NADEL

Webseite „Globaler Start der Kampagne für einen Existenzlohn in Kambodscha“

Pressemitteilung als PDF

Modeindustrie muss Menschenrecht auf existenzsichernden Lohn gewährleisten

inkota

[Berlin, 9. Dezember 2015] – Zum Tag der Menschenrechte fordert INKOTA gemeinsam mit Gewerkschaften aus Kambodscha die Erhöhung des Mindestlohns für Näherinnen und Näher in der dortigen Textilindustrie. Auf der Plenarkonferenz zur Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung in Berlin betonte Sophorn Yang, Vorsitzende der kambodschanischen NäherInnengewerkschaft CATU, die Dringlichkeit, dass ein solcher Aktionsplan zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen im globalen Süden beitragen muss.

„Jeder Nationale Aktionsplan für die Menschenrechte muss sich daran messen lassen, welche konkreten Veränderungen in den Ländern des globalen Südens geschaffen werden,“ sagt Berndt Hinzmann von INKOTA. „Die kambodschanische Textilindustrie ist seit Jahren ein Brennpunkt, wenn es um die Einhaltung der Menschenrechte bei der Arbeit geht. Hier ist die Bundesregierung ganz konkret gefordert.“

In den letzten Monaten waren erneut in verschiedenen Textilfabriken ArbeiterInnen ohnmächtig zusammengebrochen. „Niedrige Löhne und unhaltbare Arbeitsbedingungen sind die Ursache“, so Sophorn Yang. „Die Arbeiterinnen und Arbeiter leiden an Mangelernährung.“ Die Aktivitäten der Gewerkschaften und Massenproteste für faire Bezahlung und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen schlugen bisher fehl: Demonstrationen wurden von Polizei und Militär gewaltsam niedergeschlagen, dabei wurden fünf Personen getötet, mehrere Menschen verletzt und 23 inhaftiert. Im aktuellen Kampf um bessere Löhne stimmte die staatliche Institution des Labour Advisory Council (LAC), trotz des Einspruchs einiger Gewerkschaften, für einen neuen Mindestlohn von 140 US-Dollar. „Diese unzureichende Lohnerhöhung von lediglich 12 US-Dollar, die ab Januar 2016 gelten soll, ist ein Schlag ins Gesicht für die 700.000 Arbeiterinnen und Arbeiter in der Bekleidungsindustrie. Diese kämpfen seit über einem Jahr für einen Mindestlohn von 177 US-Dollar – und das ist noch lange kein Lohn zum Leben“, erklärt Sophorn Yang. Ein Zusammenschluss von unabhängigen Gewerkschaften fordert deshalb Modeunternehmen wie H&M und Adidas auf, ein verbindliches Abkommen zur Umsetzung eines Existenzlohns direkt mit den Gewerkschaften auszuhandeln. Außerdem müssen diese die Einkaufspraxis so verändern, dass die Menschenrechte bei der Arbeit eingehalten werden.

„Die Zustände in der Textilindustrie in Kambodscha sind untragbar“, erklärt Kerstin Haarmann von cum ratione. „Neben den politischen Prozessen brauchen wir eine kritische Öffentlichkeit und anhaltendes Engagement, damit Unternehmen entlang der globalen Lieferkette der Pflicht zur Sorgfalt und zum Schutz der Menschenrechte nachkommen.“ Deshalb hat INKOTA zusammen mit cum ratione gGmbH erstmals den Preis „SPITZE NADEL – Gegen die Masche der Modeindustrie“ ausgelobt. Damit wird das Engagement von Gruppen gewürdigt, die sich für Menschenrechte im Textilsektor sowie der Schuh- und Lederproduktion einsetzen.

Frau Sophorn Yang und Herr Berndt Hinzmann stehen in Berlin für Interviews zur Verfügung.

Weitere Informationen:
Preisausschreiben und Bewerbungsformular SPITZE NADEL

Webseite „Globaler Start der Kampagne für einen Existenzlohn in Kambodscha“

Pressemitteilung als PDF

Urteil des OVG Münster: „Informationsfreiheits-Gesetz ausweiten!“

200px-CBG_Logo_schwarz

=> Bericht Spiegel Online: http://bit.ly/1E2OjzV

=> Artikel Süddeutsche Zeitung: http://bit.ly/1J3r997

=> Bericht dpa: http://bit.ly/1USrTWn

19. August — Das Oberverwaltungsgericht Münster hat gestern eine Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag zwischen der Universität Köln und der BAYER AG verweigert. In der Urteilsbegründung verwies das OVG auf einen Ausnahme-Paragrafen im Informationsfreiheitsgesetz NRW zu Forschung und Wissenschaft. Während der Verhandlung hatte die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) vergeblich darauf hingewiesen, dass sich ihre Forderung nach Offenlegung gerade auf die Teile des Dokuments bezieht, die nicht unmittelbar dem Forschungsbereich zuzuordnen sind, beispielsweise Vereinbarungen zu Patenten und zur Verwertung der Ergebnisse. Die CBG befürchtet nun eine wachsende Einflussnahme großer Konzerne auf wissenschaftliche Einrichtungen und fordert eine Erweiterung der Informationsfreiheits-Gesetze.

Philipp Mimkes, Kläger im gestrigen Verfahren: „Das Urteil verdeutlicht, dass das nordrhein-westfälische Informationsfreiheitsgesetz (IFG) überarbeitet werden muss. Die generelle Ausklammerung des Hochschulbereichs von jeglicher Transparenz muss durch eine differenzierte Regelung ersetzt werden, sonst droht eine Ausrichtung der universitären Forschung auf rein wirtschaftliche Interessen. Bei der Formulierung des IFG hatte der Gesetzgeber sicher nicht eine generelle Geheimhaltung von Industriekooperationen im Sinn – zumal eine Bedrohung der wissenschaftlichen Freiheit heute weniger von staatlicher Seite zu befürchten ist als durch den übermäßigen Einfluss großer Unternehmen.“

Die Position der CBG wird vom Informationsfreiheitsbeauftragten des Landes NRW gestützt, der nach Prüfung des Vertrags eine Offenlegung empfohlen hatte. Philipp Mimkes kritisiert, dass das OVG Münster – wie schon die Vorinstanz – den strittigen Vertrag nicht eingesehen hatte. Eine differenzierte Betrachtung der Vertragsinhalte sei somit nicht möglich gewesen. Die CBG prüft daher, Rechtsmittel gegen die Nichtzulassung zur Revision einzulegen.

Zahlreiche Verbände unterstützen die Forderung nach Offenlegung des Vertrags, darunter Transparency International, der Ärzte-Verband IPPNW, medico international sowie der Deutsche Hochschulverband. Auch die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland fordert mehr Transparenz. In einer Entschließung heißt es: „Einer verborgenen Einflussnahme auf Forschungsgegenstände, Forschungsergebnisse und auf deren Veröffentlichung kann nur durch eine konsequente Politik der Offenheit begegnet werden. Eine Veröffentlichungspflicht sollte mindestens die Identität der Drittmittelgeber, die Laufzeit der Projekte, deren Förderungsumfang, und die Einflussmöglichkeiten auf Forschungsziele und -ergebnisse umfassen.“

Chronologie zum Prozess: www.cbgnetwork.org/2730.html

Mit fünfstelligen Kosten pro Instanz übersteigt das Verfahren die finanziellen Möglichkeiten der CBG. Wir bitten daher um Spenden: per eMail, online oder per PayPal (auf der website oben links)

Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V. (CBG)

Beschwerde bei BSCI wegen Prüfbericht von TÜV Rheinland zu Rana Plaza-Produzent

PRESSEMITTEILUNG

 

kampagne_sauberekleidung

Mehr Show als Sicherheit: Zertifikate in der Textilindustrie

Berlin/Dhaka, 7. Juli 2015 – Zertifikate zu Sicherheits- und Arbeitsbedingungen in der Textilindustrie dienen dem Image der Unternehmen, doch den Arbeiterinnen und Arbeitern in den globalen Produktions- und Lieferketten nutzen sie kaum. Das zeigt exemplarisch der Einsturz des Fabrikkomplexes Rana Plaza in Dhaka (Bangladesch), bei dem mehr als 1.130 Menschen starben und mehr als 2.500 zum Teil schwer verletzt wurden. Wenige Monate vor der Katastrophe prüfte der TÜV Rheinland dort im Rahmen eines sogenannten Social Audits die Produktionsstätte von Phantom Apparel Ltd.. Die Dokumente zur Gebäudesicherheit bemängelte das deutsche Zertifizierungsunternehmen nicht und einige andere Defizite prüfte es nicht ausreichend. Beauftragt war TÜV Rheinland von einem Mitglied der Business Social Compliance Initiative (BSCI). Diese Unternehmensplattform beruft sich unter anderem auf die Standards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und soll unter anderem dazu dienen, Sicherheits- und Arbeitsbedingungen in den Produktionsländern zu überwachen und zu verbessern.

Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), FEMNET und die Kampagne für Saubere Kleidung (CCC), medico international und das Activist Anthropologist Collective aus Bangladesch haben heute gemeinsam Beschwerde bei der BSCI eingelegt. Die Organisationen fordern von der BSCI, den Gutachtenauftrag sowie die Berichte von TÜV Rheinland und anderen zu Rana Plaza offen zu legen und den Rahmen für die Prüfungsberichte grundlegend zu ändern. „Die Zertifizierungen sagen letztlich wenig aus. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen wissen, was genau geprüft wird“ sagt Miriam Saage-Maaß, Leiterin des Bereichs Wirtschaft und Menschenrechte beim ECCHR. „Vor allem aber: Zertifizierungsunternehmen und deren Auftraggeber müssen haftbar gemacht werden können.“

Für die Katastrophe von Rana Plaza hat bis heute keines der beteiligten Unternehmen rechtliche Verantwortung übernommen. „Bei Katastrophen in der Textilindustrie verweisen Produzenten, Auftraggeber und Händler gerne auf Zertifikate zu den Sicherheits- und Arbeitsstandards, um sich reinzuwaschen“, so Gisela Burckhardt, Vorstandsvorsitzende von FEMNET. Doch in Rana Plaza habe der TÜV Rheinland weder die Dokumente zur Gebäudesicherheit noch die Einhaltung von Sozialstandards ausreichend kontrolliert. Darauf ließen Untersuchungsberichte zum Einsturz sowie Aussagen von Betroffenen schließen. „Wird nicht angemessen geprüft, sind die Zertifikate nicht das Papier wert, auf dem sie stehen“, so Thomas Seibert, Südasienkoordinator von medico international. „Die BSCI muss die Inhalte und Methoden der Social Audits grundlegend ändern. Sonst bleiben die Zertifizierungen in den Augen der Arbeiterinnen und Arbeiter nichts als bedeutungslose Rituale“, so Saydia Gulrukh von Activist Anthropologist Collective.

Anbei erhalten sie auch ein Q&A zu der BSCI-Beschwerde.

Weitere Informationen zur Menschenrechtsverletzungen in der Textilindustrie: http://www.ecchr.eu/de/unsere-themen/wirtschaft-und-menschenrechte/arbeitsbedingungen-in-suedasien.html

NaturFreunde: Die von Deutschland ausgehende Austeritätspolitik muss überwunden werden

Griechenland 1

Griechenland: Nötig ist eine europäische Reform 

Berlin, 16. Juni 2015 – Zu den aktuellen Entwicklungen um Griechenland erklärt Michael Müller, Bundesvorsitzender der NaturFreunde Deutschlands: 

Die Entwicklung um Griechenland ist völlig verfahren. Vieles passt nicht zusammen, weil der Euroraum an einem finanz- und wirtschaftspolitischen Kurs festhält, der keine Zukunft haben kann. Dieser Kurs spaltet Europa, vergrößert die sozialen Unterschiede, nimmt die Politik in Geiselhaft der Erwartungen der Märkte und schwächt die Demokratie.

Die betriebswirtschaftlich orientierte EU-Politik fördert Erosionstendenzen

Solange die EU weiter eine Politik betreibt, die sich betriebswirtschaftlichen Kriterien unterordnet, nehmen in Europa die Erosionstendenzen zu. Mit dieser Politik wird es kein starkes Europa geben, das programmatisch und politisch auf der Höhe der Zeit ist. Wenn im Sinne Hegels alles ein Innen und ein Außen hat, dann ist die heutige Verfasstheit der EU, besonders im Euroraum, nicht zukunftsfähig, schon gar nicht in der globalen Welt, die neu geordnet wird.

Umgekehrt sind die Schwachstellen der griechischen Politik unübersehbar. Natürlich ist es für eine Regierung, die erstmals im Amt ist, gerade in einer Krise ungeheuer schwer, sich zu behaupten und ihre Ausrichtung in konkrete Politik umzusetzen, zumal der Druck von außen – nicht nur politisch, sondern auch medial – groß ist. Und im Inneren bestehen Erwartungen, die kaum zu erfüllen sind, aber in der Zunahme der Armut berechtigte Gründe haben. Insofern sollte Finanzminister Varoufakis sein Bestreben nicht darin sehen, die Schlagzeilen der Regenbogenpresse durch Verhaltensweisen zu füllen und Politik zum Pokerspiel zu machen.

Bei einem fundamentalen Umbau gehört es zu den größten Herausforderungen, eigene Fehler zu korrigieren. Das gilt für die Eurogruppe ebenso wie für die griechische Regierung, die sich zu Recht gegen die neoliberalen Konzepte von IWF und EU-Kommission wehrt, deren Schwäche jedoch ist, dass sie kein nachhaltiges Reformkonzept hat.

Deutschland gerät zunehmend in die Rolle des ungeliebten Hegemons

Eine Kernfrage für die Zukunft Europas ist, dass die heute von Deutschland ausgehende und dominierende Austeritätspolitik überwunden werden muss. Das ist auch und gerade im deutschen Interesse, denn unser Land gerät zunehmend in die Rolle des ungeliebten Hegemons. Das System Merkel hat so keine Perspektive.

Die EU braucht eine sozial-ökologische Transformation. Nur das kann der weiteren Entwicklung in Griechenland eine Perspektive geben. Denn ein wirkliches Ende des Neoliberalismus ist überfällig. Die Finanzkrise von 2008 erfordert eine Neujustierung der Politik und keine Fortsetzung auf alten Gleisen. Dazu gehören auch die falschen Freihandelsabkommen CETA, TTIP und TiSA.

Tsipras helfen, um ein nationalistisch-populistisches Europa zu verhindern

In Griechenland ist eine Regierung im Amt, die einen Reformanspruch hat, der genutzt und ausgefüllt werden kann. Wer ein nationalistisch-populistisches Europa verhindern will, der muss Tsipras helfen, statt Griechenland zu demütigen. Griechenland kann zur Chance für Europa werden.

Statement des griechischen Vizeregierungschefs, Yiannis Daragasakis, Brüssel

  1. 06.2015

Griechenland

Anlässlich des sog. „Scheiterns der Verhandlungen zwischen der Troika und Griechenland“ erklärte der griechische Vizeregierungschefs, Yiannis Daragasakis in Brüssel:

„Die griechische Delegation, die sich seit Samstag in Brüssel aufhält, hat heute, wie vereinbart, den Institutionen ergänzende Vorschläge vorgelegt, welche sowohl die Finanzierungslücke als auch den Primärüberschuss betreffen. Es handelt sich um Vorschläge, die den Weg zu einer Abschlussvereinbarung eröffnen und die drei Problemkomplexe – Haushalts-, Finanzierungs- und Wachstumsfrage – angehen.

Durch die Umsetzung der von der griechischen Regierung eingereichten Vorschläge, könnte die von den Institutionen aufgezeigte Finanzierungslücke vollständig geschlossen werden. Dennoch beharren die Institutionen weiterhin darauf, deren Schließung einzig über Rentenkürzungen in Höhe von 1% des BIP und die Erhöhung der Mehrwertsteuer, ebenfalls im Umfang von 1% des BIP finanzieren.

Trotz der Anwesenheit der griechischen Delegation in Brüssel, hat es von Seiten der Institutionen, keinerlei Bemühungen darum gegeben, die Gespräche auf entscheidungsbefugter Ebene fortzuführen und so zur Lösung der noch offenen Fragen zu kommen.

Die von der griechischen Regierung entsandte Delegation steht für einen erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen, also einer Vereinbarung von beiderseitigem Nutzen, zu Verfügung.“

Schuldenstreit in Argentinien: Regierung verklagt Citibank

Pressemitteilung des Lateinamerika-Portals amerika21.de

25. Mai 2015

Lateinamerika Nachrichten

Buenos Aires, 25.05.2015. Die argentinische Justiz hat verfügt, dass die Citibank die Verwahrung und Abwicklung der argentinischen Schuldverschreibungen abgeben muss. Das berichtet heute das Lateinamerika-Portal amerika21. Gleichzeitig ordnete ein Gericht an, dass die Bank dem Abkommen, das sie mit den Argentinien verklagenden Hedgefonds abschloss, nicht nachkommen dürfe, heißt es in der Meldung von amerika21 weiter.

Der Gerichtsbeschluss folgt einer Klage des argentinischen Wirtschaftsministeriums. Das in New York ansässige Geldinstitut, einer der größten „Finanzdienstleister“ der Welt, fungierte bisher als Depotbank für die umgeschuldeten argentinischen Staatsanleihen.

Eine Gruppe von Hedgefonds hatte sich nach dem argentinischen Staatsbankrott nicht auf eine Umschuldung eingelassen. Angeführt von NML Capital verklagten sie das Land auf die Rückzahlung der Schulden und bekam am 16. Juni 2014 vom Obersten Gerichtshof der USA Recht gesprochen. Die argentinische Regierung weigerte sich, die gesamten Schulden zurückzuzahlen. Gläubiger, die der Umschuldung zugestimmt haben, könnten sonst auch auf die Rückzahlung der vollen Schuldensumme pochen.

Den vollständigen Text lesen Sie hier:

https://amerika21.de/2015/05/122799/argentinien-verklagt-citibank

Zur Hauptversammlung der Bayer AG Kritik an Steuerflucht und intransparenter Aktionärs-Struktur

Presse Information vom 26. Mai 2015

200px-CBG_Logo_schwarz

Dr. Werner Rügemer, Experte für Steuerflucht und globale Kapitalstrukturen, kritisiert die mangelnde Transparenz der Aktionärsstruktur von BAYER. In dem 340-seitigen Geschäftsbericht des Konzerns wird kein einziger Anteilseigner genannt. „Warum werden die Eigentümer und damit die wichtigsten Gewinner des Unternehmens versteckt?“, so Rügemer.

Besondere Fragen wirft das Engagement des Großaktionärs BlackRock auf. BlackRock hat seine BAYER-Aktien auf sechs Gesellschaften verteilt. Diese haben ihren Sitz in Steueroasen wie Jersey oder den Cayman Islands und halten zum Teil dieselben Aktien. Das Bundesamt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht – Bafin – verhängte im März eine Rekordbuße von 3,25 Millionen Euro gegen BlackRock. Grund hierfür waren unrichtige und verspätete Mitteilungen über gehaltene Stimmrechtsanteile. Rügemer weiter: „BlackRock mindert seine Steuern in Staaten wie Deutschland und den USA, von deren Infrastruktur BlackRock als Miteigentümer von Produktionsstätten profitiert. Wie beurteilt dies der Vorstand von BAYER dieses Vorgehen?“.

Werner Rügemer kritisiert auch die wiederholte Beauftragung der Ratingagenturen Standard & Poor’s und Moody’s durch BAYER. BlackRock ist Miteigentümer der Agenturen; eine unabhängige Bewertung sei daher nicht gegeben.

Die folgenden Fragen von Rügemer werden in der morgigen Aktionärsversammlung von BAYER verlesen:

Liebe Aktionärinnen und Aktionäre,

der Geschäftsbericht der Bayer AG für 2014 benennt mit keinem Wort die Eigentümer des Unternehmens. Auf einem Schaubild wird die Verteilung der Eigentümer nach Staaten dargestellt, aber kein einziger wird beim Namen genannt. In anderen Darstellungen ist von regional verteiltem Streubesitz (nach Kontinenten) die Rede, ebenfalls ohne Namen.

Ich frage den Vorstand: warum?

Herrscht hier schlechtes Gewissen, weil man nicht sagen will, wohin der Gewinn geht?

Warum werden die entscheidenden Eigentümer und damit die wichtigsten Gewinner des Unternehmens versteckt?

Aus den Mitteilungen über die Stimmrechte nach Wertpapier-Handelsgesetz §21, Absatz 1 geht hervor, dass die Bayer-Großaktionäre Blackrock, United Bank of Switzerland UBS, Crédit Suisse CS, AXA, Allianz, Capital Group, FMR, Fidelity, FMR undsoweiter zum Teil täglich ihre Stimmrechtsanteile ändern. An keiner Stelle im Geschäftsbericht oder in den sonstigen Veröffentlichungen der Bayer AG wird klar, wie die tatsächliche Zusammensetzung der Aktionäre zu einem bestimmten Stichtag aussieht.

Ich frage den Vorstand: Welchen Grund gibt es für diese Intransparenz?

Ich fordere den Vorstand auf, uns zum Stichtag 31.12.2014 die wichtigsten 100 Aktionäre zu nennen.

Bayer hat 270.000 Aktionäre. Etwa 1.000 unter ihnen verfügen über etwa 90 % der Aktien. Der Finanzinvestor Blackrock ist mit gegenwärtig 6,2 % der größte Einzelaktionär der Bayer AG. Ich greife ihn unter den anderen Großaktionären heraus, um deren Rolle im Unternehmen zu klären: Das Bundesamt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht – Bafin – verhängte im März 2015 gegen Blackrock eine Geldbuße von 3,25 Millionen Euro. Dies ist die bei weitem größte Geldbuße, die die Bafin je verhängt hat. Grund waren zahlreiche und wiederholte Verstöße gegen das Wertpapier-Handelsgesetz. Mitteilungen über gehaltene Stimmrechtsanteile und Finanzinstrumente waren inhaltlich unrichtig und/oder kamen zu spät. Dies betraf, so die Bafin, „eine Vielzahl deutscher Aktienemittenden“.

Ich frage den Vorstand: Hat sich Blackrock auch bei der Bayer AG so verhalten?

Welche Mitteilungen zu welchem Datum und über welche Stimmrechtsanteile und welche Finanzinstrumente waren betroffen?

Welche Folgen hatte und hat dieses rechtswidrige Verhalten für die Bayer AG?

Welche rechtsverbindlichen Vereinbarungen haben Sie mit Blackrock getroffen, um ein solches Verhalten in der Zukunft zu verhindern?

Blackrock hat seine Bayer-Aktien auf mehrere Fondsgesellschaften und Finanzinstrumente verteilt, darunter Blackrock Holdco 4, Blackrock Holdco 6, Blackrock Delaware Holdings, Blackrock Institutional Trust. Diese Gesellschaften halten zum großen Teil dieselben Aktien. Dies wird als „Mehrfach-Zurechnung“ bezeichnet. So verfährt auch die US-Investmentbank Morgan Stanley. Dies ermöglicht Blackrock und anderen, Sicherheiten etwa für Derivate mehrfach zu stellen.

Ich frage den Vorstand: Wie beurteilt der Vorstand die Tatsache, dass das Eigentum von Bayer als Basislager für Spekulationen dient?

Wird dieses Vorgehen mit dem Vorstand abgestimmt?

Wenn nein, warum nicht?

Welche Folgen hat dies für Bayer?

Die juristischen und steuerlichen Standorte dieser Fondstöchter und Finanzinstrumente von Blackrock sind auf Finanzoasen wie Cayman Islands und Jersey verteilt, ebenso wie der Blackrock-Konzern seinen juristischen und Steuersitz in der weltgrößten Finanzoase hat, im US-Staat Delaware. Dieses Verhalten gilt natürlich auch für die anderen bereits genannten Großaktionäre.

Ich frage den Vorstand: Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass Blackrock die Steuern auf seine Gewinne Staaten wie Deutschland und USA entzieht, deren Infrastruktur Blackrock als Miteigentümer von Produktionsstätten nutzt, ohne zur Finanzierung und Erhaltung der jeweiligen Infrastruktur beizutragen?

BAYER hat sich am 8.5. und am 9.5.2014 von den Ratingagenturen Standard & Poor’s und Moody’s bewerten lassen.

Ist dem Vorstand bekannt, dass diese beiden Ratingagenturen durch Falsch- und Gefälligkeitsbewertungen die Finanz-, Banken- und Wirtschaftskrise von 2008 an führender Stelle mitverursacht haben, zum Teil mit kriminellen Methoden, wie der US-Kongress festgestellt hat?

Wie beurteilt der Vorstand dieses Verhalten?

Warum wurden und werden diese Agenturen immer wieder beauftragt?

Wie viel wurde jeweils für diese Ratings bezahlt?

Der Bayer-Großaktionär Blackrock war und ist führender Miteigentümer dieser beiden Ratingagenturen, also sowohl von Standard & Poor’s und von Moody’s.

Ich frage den Vorstand: Ist Ihnen dies bekannt?

Hat Blackrock Sie darüber informiert oder nicht?

Wie beurteilen Sie diesen Interessenkonflikt, wonach der Großaktionär Blackrock zugleich an den Ratings verdient?

Blackrock ist durch die hochdotierte Beratung der US-Regierung und der US-Zentralbank und durch die Miteigentümerschaft in hunderten US-Großunternehmen in die Strategie des Finanzplatzes USA eingebunden und verfolgt eigene globale Ziele.

Ist dem Vorstand bewusst, dass die Interessen des Finanzplatzes USA und der dortigen global tätigen Finanzakteure nicht identisch sind mit den Interessen eines Konzerns in Deutschland und insbesondere den Interessen der 269.000 Kleinaktionäre, der Beschäftigten und der Kommunen der Produktionsstandorte?

Wie geht der Vorstand mit dieser Interessenkollision um?

Der Wirtschaftsprüfer der Bayer AG ist seit Jahren das US-Unternehmen Price Waterhouse Coopers. PWC ist bekanntlich das Wirtschaftsprüfungsunternehmen, das die aggressivsten und meisten Steuerumgehungs-Beihilfen für global agierende Unternehmen und Banken leistet. So leistete PWC zum Beispiel von 2002 bis 2012 insgesamt 343 global agierenden Unternehmen Beihilfe, um Steuern mithilfe fiktiver Kredite, Verschiebung von Lizenzen und steuerlich motivierter Verrechnungspreise auf bis zu einem Prozent zu senken. Dabei kollaborierte PWC mit der winzigen Ein-Mann-Steuerbehörde, die für solche individuell ausgehandelten tax deals in Luxemburg zuständig war.

Dabei wurden insbesondere den USA, Großbritannien, Deutschland und den Niederlande Milliarden Euro an Steuern vorenthalten.[1] Wie beurteilt der Vorstand dieses Verhalten seines Dauer-Wirtschaftsprüfers Price Waterhouse Coopers?

Wann, wofür, in welchem Umfang und mit welchen Folgen haben die Bayer AG selbst und Tochterunternehmen solche Dienste von PWC in Anspruch genommen?

Blackrock-Chef Lawrence Fink erklärte vor einigen Wochen: „Wir müssen die Macht unserer Stimmen nutzen, wir müssen mit Vorstand und Aufsichtsrat reden und manchmal auf grundlegende Veränderungen drängen. Und das tun wir. Das ist unser Job.“[2]

Ich frage den Vorstand: Wann und an welchen Orten außerhalb der Hauptversammlung fanden im Laufe des Jahres 2014 solche Kontakte statt?

Wozu hat Blackrock den Vorstand und den Aufsichtsrat gedrängt?

Hat Blackrock auf den Abbau von 2.000 Arbeitsplätzen in der Kunststoffsparte Bayer MaterialService und dann auf den Verkauf gedrängt?

Auf welche anderen Veränderungen hat Blackrock gedrängt?

www.werner-ruegemer.de

——————————————————————————–

[1] Leaked Documents Expose Global Companies‘ Secret Tax Deals in Luxembourg, icij.org/porject/Luxembourg-leaks

[2] „Die Deutschen haben zu viel Angst“, Spiegel-Gespräch mit Larry Fink, Chef des weltgrößten Vermögensverwalters Blackrock, Der Spiegel 12/2015, S. 77

TTIP: USA werden Bezugnahme auf die UNESCO-Konvention wohl nicht zustimmen – Was nun, Frau Kulturstaatsministerin?

Pressemitteilung

STOP_TTIP_Logo_groß_web_04
Gutachter von Bündnis90/Die Grünen hält ausdrückliche Bezugnahme auf die UNESCO-Konvention in der TTIP-Präambel für unwahrscheinlich

Berlin, den 20.02.2015. Zu den möglichen Auswirkungen von TTIP auf den Kulturbereich hat die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ein Gutachten bei Prof. Dr. Hans-Georg Dederer, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Passau in Auftrag gegeben. Das Ergebnis liegt nun vor und bestätigt die Befürchtungen des Kulturbereiches leider vollumfänglich.

Besonders wichtig ist, dass der Gutachter einen qualitativen Unterschied zwischen dem im Entwurf vorliegenden Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der EU (CETA) und dem sich gerade in Verhandlungen befindlichen Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU (TTIP) sieht. Er schreibt: „Hinsichtlich des Schutzes und der Förderung kultureller Vielfalt besteht zwischen Kanada und der EU ein prinzipieller Interessengleichklang. Denn beide Akteure gehören zu den maßgeblichen Befürwortern und Förderern der UNESCO-Konvention. Demgegenüber ist im Verhältnis zwischen der EU und den USA damit zu rechnen, dass die Interessenlagen diametral gegenläufig sind. Denn die USA haben die UNESCO-Konvention nicht nur strikt abgelehnt, sondern bisher auch nicht den Anschein erweckt, in absehbarer Zeit Vertragspartei der UNESCO-Konvention zu werden.“ Er bezweifelt deshalb, „dass das von der EU und Kanada verhandelte Freihandelsabkommen (CETA) mit Blick auf die Lösung des Spannungsverhältnisses zwischen Handelsliberalisierung und kultureller Vielfalt als Modell für TTIP dienen könnte.“ Doch genau das versucht die EU-Kommission als Verhandlungsführer für die EU-Mitgliedsstaaten zu erreichen. Für sie ist das CETA die Blaupause für TTIP.

Der Gutachter Prof. Dr. Hans-Georg Dederer resümiert weiter: „Die USA werden einer ausdrücklichen Bezugnahme auf die UNESCO-Konvention in der TTIP-Präambel nicht zustimmen.“

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagt: „Wir danken der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen, dass sie mit dem von ihnen in Auftrag gegebenen Gutachten mehr Licht in das schwierige Verhältnis der Freihandelsabkommen TTIP und CETA mit dem Kulturbereich gebracht haben. Niederschmetternd ist besonders die Einschätzung des Gutachters, dass die USA einer ausdrücklichen Bezugnahme auf die UNESCO-Konvention in der Präambel des Freihandelsabkommen zwischen der USA und der EU nicht zustimmen werden. Bislang hat Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) den Kulturbereich gerade damit zu beruhigen versucht, dass die Bundesregierung eine solche Festlegung im TTIP-Vertrag verlangen wird. Was nun, Frau Kulturstaatsministerin?“
Das Gutachten von Bündnis90/Die Grünen „TTIP und Kultur“ finden Sie hier!
Weitere Informationen zu TTIP, CETA und Co. finden Sie auf der neuen Aktionsseite des Deutschen Kulturrates unter: http://www.tag-gegen-ttip.de/
Olaf Zimmermann
Deutscher Kulturrat e.V.