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Archiv für die Kategorie ‘Menschenrechte’

Der Preis der Katastrophen in den Textilfabriken Südasiens: Betroffene von Fabrikbrand in Pakistan verklagen KiK

medicoecchr

PRESSEMITTEILUNG

Berlin, 13. März 2015 – Gerechtigkeit statt Almosen. Haftung statt Freiwilligkeit: Das fordern die Überlebenden und Hinterbliebenen der Brandkatastrophe in der Textilfabrik Ali Enterprises in Karachi (Pakistan). Am 11. September 2012 starben dort 260 Menschen, 32 wurden verletzt. Hauptkunde der Fabrik war nach eigenen Angaben der deutsche Textildiscounter KiK. Vier Betroffene des Brandes haben nun beim Landgericht Dortmund Klage auf Schadensersatz gegen KiK eingereicht. Muhammad Hanif, Muhammad Jabbir, Abdul Aziz Khan Yousuf Zai und Saeeda Khatoon gehören zur Selborganisation der Betroffenen, der Baldia Factory Fire Association, und fordern je 30.000 Euro Schmerzensgeld. Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und medico international unterstützen die Klage, die Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger aus Berlin eingereicht hat.

„Wie in vielen Ländern Südasiens haben die Arbeiterinnen und Arbeiter in Karachi mit ihrer Gesundheit und ihrem Leben für die Kleidung von KiK gezahlt“, sagt ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck. Hanif, überlebte den Brand schwerverletzt. Jabbir, Zai und Khatoon verloren jeweils einen Sohn. „Sie wollen endlich Gerechtigkeit.“ Das Verfahren gegen KiK soll klar machen: Transnationale Unternehmen seien auch für die Arbeitsbedingungen in ihren Tochter- und Zulieferbetrieben im Ausland verantwortlich. „KiK hat versucht, die Überlebenden mit Almosen zum Schweigen zu bringen. Dagegen wehren sich die Betroffenen und setzten mit ihrer Klage ein Signal gegen die Politik der Straflosigkeit“, sagt Thomas Seibert, Südasienkoordinator von medico international.

Nach dem Brand zahlte KiK eine Soforthilfe. Doch eine Entschädigung, um den Ausfall des Einkommens des Haupternährers vieler Familien zu kompensieren, verweigerte das Unternehmen. Nach zwei Jahren Verhandlungen lag im Dezember 2014 ein unzureichendes Entschädigungsangebot vor. „Kik gab zu verstehen: Es wird kein Schmerzensgeld geben“, sagt Rechtsanwalt Klinger. Auf konkrete Zahlen für eine langfristige Entschädigung hat KiK sich nicht festlegen wollen. Die Baldia Factory Fire Affectees Association lehnte das Angebot von KiK ab und bestimmte die vier Kläger.

Mehr zu dem Fall unter: http://www.medico.de/themen/aktion/textil/

http://www.ecchr.de/arbeitsbedingungen-in-suedasien.html

21.03.15 – Demo: My Right Is Your Right!

Die Kampagne  lädt zum Globalen Tag gegen Rassismus am Samstag, 21.03.2015 um 13 Uhr zu einer Großdemonstration am Spreewaldplatz in Berlin ein.

antira my right is your right

Wir rufen auf zur Demonstration am Globalen Tag gegen Rassismus: Wir wollen die Stimmen erheben gegen Rassismus, Antiromaismus, Islamfeindlichkeit, Antisemitismus und gegen die unmenschliche Asylpolitik in Deutschland und Europa. Während deutsche Unternehmen wie Heckler & Koch ihre Waffen in Krisenregionen exportieren, sterben Menschen auf der Flucht vor bewaffneten Konflikten und Kriegen im Mittelmeer. Während europäische Regierungen Wirtschaftsabkommen außerhalb der EU beschließen, die Ausbeutung und Armut festigen, werden Menschen an der Migration Richtung Europa gehindert. Die neuen Mauern in und um Europa bedeuten eine Fortführung des europäischen Kolonialismus. Durch Racial Profiling setzen Polizei, Behörden und Institutionen innerhalb der EU fort, was die Grenzschutzagentur Frontex an den Außengrenzen macht. Die Wut über eine solch menschenverachtende Politik wollen wir am 21. März 2015, dem Globalen Tag gegen Rassismus, gemeinsam lautstark auf die Straße tragen!

Seit mehr als zwei Jahren kämpfen Geflüchtete und Unterstützer*innen in Berlin sichtbar gegen institutionellen Rassismus in Deutschland und Europa. Wir solidarisieren uns mit den selbstorganisierten Refugee Protesten. Die Forderungen der Geflüchteten sind die vollständige Abschaffung der Residenzpflicht und Wohnsitzauflage, ein Stopp der Unterbringung in Lagern und aller Abschiebungen. Bleiberecht, Bildung, Arbeitsmöglichkeiten und frei gewähltes Wohnen für alle! Ein Ende der politisch gewollten sozialen Isolierung von Geflüchteten!

Die Bundesregierung plant zur Zeit mit dem Gesetz zur Neugestaltung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung eine massive Verschärfung des Aufenthaltsrechts: Hier soll unter anderem die Abschiebehaft massiv ausgeweitet und durch das Instrument der Aufenthalts- und Wiedereinreisesperren die geplante Bleiberechtsregelung durch die Hintertür ausgehebelt werden. Dieses Gesetz wird voraussichtlich im Sommer 2015 in Kraft treten.

Anstelle dieser Verschärfungen fordern wir sofortige Verbesserungen: Dazu gehören Versorgung, Unterkunft, Leistungen nach ALG und Krankenversorgung für alle Geflüchteten. Wir fordern unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Geflüchtete, die beispielsweise in WGs und anderen Orten ein Zimmer oder Bett gefunden haben, sollen ihre Unterkunftskosten vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) in Berlin erstattet bekommen. Kinder und Jugendliche in Notunterkünften sind sofort in städtische Kitas und Schulen aufzunehmen. Das LaGeSo hat in Berlin dafür zu sorgen, dass sich alle Geflüchteten in der Stadt bewegen können und BVG-Tickets erhalten. Rassistische Kontrollen (Racial Profiling) im öffentlichen Raum und insbesondere im Nah- und Fernverkehr durch Bundespolizei, Berliner Polizei, Deutsche Bahn- und BVG-Personal muss sofort eingestellt werden.

Die Kampagne MY RIGHT IS YOUR RIGHT! wird von einem Bündnis von Kulturschaffenden, Aktivist*innen, Vereinen, Nachbarschaftsinitiativen, Geflüchteten, Jurist*Innen, Kirchenvertreter*innen, Gewerkschafter*innen und Einzelpersonen getragen. Uns verbindet der Wunsch einer stärkeren politischen Einmischung in die Berliner Flüchtlingspolitik, was nur über eine Vereinigung von unterschiedlichsten

Kräften möglich ist. Unsere Kampagne will Raum für Empowerment schaffen, um die Sichtbarkeit des Kampfes gegen unterschiedliche Diskriminierungsformen zu erhöhen. Denn Geflüchtete sind von Mehrfachdiskriminierung besonders häufig betroffen. Wir wollen gemeinsam eine politische Veränderung anstoßen. Deshalb gehen wir am 21. März auf die Straße!

Kommt zur Demonstration am 21. März!

Your Right Is My Right! My Right Is Your Right!

Kontakt: info@myrightisyourright.de

http://www.myrightisyourright.de

http://www.facebook.com/MyRightIsYourRight

Unterzeichner*innen:

*andere zustände ermöglichen

African Refugees Union

AfricAvenir International

afrique-europe-interact

AK „Marginalisierte-gestern und heute“

AK UniWatch

akademie der autodidakten

Aktionsbündnis gegen Dublin (Berlin)

Aktionsgruppe M-Straße

Allmende Berlin e.V. – Haus alternativer Migrationspolitik und Kultur

Antirassistische Initiative e.V.

Ballhaus Naunynstrasse

Barnimer Kampagne „Light me Amadeu“, Eberswalde

BBZ – Beratungs- und Betreuungszentrum für MigrantInnen und Flüchtlinge

Berlin Postkolonial

Berliner Entwicklungspolitischer Ratschlag (BER)

Berliner VVN-BdA e.V.

Bewohner_innen der Ohlauer-Schule

Blockupy Plattform Berlin

borderline europe – Menschenrechte ohne Grenzen e.V.

Bündnis gegen Rassismus

Bündnis Neukölln – Miteinander für Demokratie, Respekt und Vielfalt

Corasol (Contre le Racisme Show Solidarity)

Dan Thy Nguyen (Freier Regisseur, Schauspieler und Sänger)

Deutsches Theater

FelS – Für eine linke Strömung (organisiert in der iL – Interventionistische Linke)

Flüchtlingsrat Berlin

Forschungsgesellschaft Flucht & Migration e.V.

Frauenkreise Berlin

GEW Berlin

GLADT e.V.

glokal e.V.

GRIPS Theater

HAU Hebbel am Ufer

Initiativkreis Olympia Verhindern!

Interkulturelle Frauenzentrum S.U.S.I.

International Women Space

JugendtheaterBüro Berlin

Kampagne Zusammen handeln! Gegen rassistische Hetze und soziale Ausgrenzung!

KommMit – für Migranten und Flüchtlinge e.V.

korientation – Netzwerk für asiatisch-deutsche Perspektiven

KuB Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migrant_innen e.V.

KuDePo e.V.

KulTür auf!

LaCasa (Hellersdorf)

Lesbenberatung Berlin

LesMigraS

Lucía Muriel (Diplompsychologin)

Maxim Gorki Theater

Medibüro Berlin

MEPa e.V. – Migration, Entwicklung und Partizipation

Migrationsrat Berlin-Brandenburg

moveGLOBAL e.V.

NaturFreunde Berlin

Netzwerk gegen antimuslimischen Rassismus und Islamfeindlichkeit (NARI)

NIO – Nachbarschaftsinitiative Ohlauer

Noya Berlin

Radikale Linke Berlin

ReachOut

Refugee Club Impulse

Refugee Schulstreik Berlin

Refugee Strike Berlin

Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.

Salaam-Schalom Initiative

SAVVY Contemporary

Sharon Dodua Otoo (Mutter, Aktivistin, Autorin und Herausgeberin)

SissiFM – Feministisches Stadtmagazin

Studio Я

Suite42

Theater an der Parkaue

Theater Expedition Metropolis

Theater Strahl

Total Plural e.V.

ver.di, Bezirk Berlin

Verband für interkulturelle Arbeit (VIA), Regionalverband Berlin/Brandenburg e.V.

wildwasser selbsthilfe & beratung

Women in Exile

xart splitta e.V.

XENION e.V.

NaturFreunde: Internationale Tourismusindustrie braucht klare Regeln

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NaturFreunde Deutschlands fordern besseren Schutz von Mensch und Natur

Berlin, 3. März 2015 – Anlässlich des Beginns der Internationalen Tourismus-Börse (ITB) in Berlin erklärt Uwe Hiksch, Mitglied des Bundesvorstandes der NaturFreunde Deutschlands:

 

Viele Menschen regenerieren sich im Urlaub von der zunehmenden Arbeitsverdichtung des Erwerbslebens. Allerdings ruft der Massentourismus gravierende ökologische und soziale Probleme hervor: Ungelöste Müllentsorgung, Zerstörung von Landschaften durch Tourismusinfrastrukturen, hoher Wasserverbrauch und die zunehmende Verdrängung von Kleinbauern bilden nur einige Schattenseiten der heutigen Tourismusindustrie.

Die NaturFreunde Deutschlands fordern von der Bundesregierung, ihre einseitig auf Wachstum ausgerichtete Tourismuspolitik grundlegend in Richtung eines nachhaltigen Tourismus zu verändern. Im Mittelpunkt müssen der Schutz der Umwelt sowie die Interessen der vom Tourismus betroffenen Menschen stehen.

Die NaturFreunde Deutschlands fordern von der Bundesregierung,

> die Mittel im Bundeshaushalt zur Förderung der Entwicklung des sozialökologischen Tourismus deutlich zu erhöhen;

> alle öffentlichen Förderungen für Tourismusunternehmen und -verbände an die Einhaltung von sozialökologischen Mindeststandards und von Tarifverträgen zu koppeln;

> sich für international verbindliche Standards zur Sicherung der Rechte von Betroffenen in den Zieldestinationen einzusetzen, damit in wasser- und landarmen Tourismusgebieten der Bau von großen Hotelanlagen oder Golfplätzen den Zugang der Bevölkerung zu Wasser und Land nicht verhindert;

> sich im Rat der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass die Haftungsverpflichtungen für international agierende Tourismusunternehmen so weiterentwickelt werden, dass sie auch für Menschenrechtsverletzungen ihrer Tochterfirmen oder Vertragspartner haften;

> ökologische Standards für den international stark zunehmenden Kreuzfahrttourismus zu entwickeln, um die zunehmende Verschmutzung der Meere durch den Kreuzfahrttourismus einzuschränken;

> sich für ein verbindliches internationales Abkommen einzusetzen, dass Tourismusunternehmen verpflichtet, die ILO-Kernarbeitsnormen, die UN-Leitlinien über Wirtschaft und Menschenrechte sowie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen konsequent einzuhalten.

 

NaturFreunde: seit 120 Jahren aktiv im sozialökologischen Tourismus

Seit ihrer Gründung im Jahr 1895 setzen sich die NaturFreunde für einen freien Zugang zur Natur ein. Dabei haben sie eine sozialökologische Reisekultur entwickelt, die viel Wert auf Nachhaltigkeit legt. Rund 1.000 Naturfreundehäuser weltweit sind offene Zentren der Begegnung und Erholung. Zumeist mit Übernachtungsmöglichkeiten und vielfach in Naturschutzgebieten gelegen, bieten sie viel Raum für sozialökologische Aktivitäten und stehen allen Menschen offen.

www.naturfreundehaus.de

FORUM MENSCHENRECHTE: Deutschland braucht ein unabhängiges Menschenrechtsinstitut

Forum Menschenrechte

 forum menschenrechte

Berlin, 01.03.2015

FORUM MENSCHENRECHTE warnt vor internationaler Blamage Deutschlands – CDU/CSU muss Koalitionsvertrag einhalten – Deutschland braucht ein unabhängiges Menschenrechtsinstitut

 

Vor der Rede von Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier am Dienstag vor dem VN-Menschenrechtsrat warnt das Forum Menschenrechte, das Netzwerk deutscher  Menschenrechtsorganisationen, vor einer drohenden internationalen Blamage. „Außenminister Steinmeier wird am Dienstag in Genf vor dem VN-Menschenrechtsrat erklären müssen, warum Deutschland in Kürze kein Nationales Menschenrechtsinstitut mit „A-Status“ mehr haben wird“, erklärt das Forum Menschenrechte in Berlin

Verantwortlich dafür sind die CDU-Bundestagsabgeordneten Erika Steinbach und Arnold Vaatz, denen das seit 14 Jahren unabhängig, unbequem und deshalb erfolgreich arbeitende Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) seit langem ein Dorn im Auge ist. Der im vergangenen Herbst von ihnen vorgelegte Gesetzentwurf lässt keinen Zweifel, dass sie ein ganz anderes Institut wollen. Dafür streiten sie mit unlauteren und teilweise falschen Argumenten, kritisierte das Forum Menschenrechte.

Die CDU/CSU-Fraktion widersetzt sich mit ihrem Entwurf klar dem Koalitionsvertrag. SPD und Union hatten darin vereinbart, das DIMR solle eine stabile Grundlage auf Basis der „Pariser Prinzipien“ erhalten. In einem persönlichen Gespräch mit Frau Steinbach und Herrn Vaatz hat das FORUM MENSCHENRECHTE Ende Januar deutlich gemacht, dass der von ihnen vorgelegte Gesetzentwurf nicht den sogenannten „Pariser Prinzipien“ entspricht und in jedem Fall den Verlust des „A-Status“ bedeuten würde. Vor diesem Hintergrund hält das FORUM MENSCHENRECHTE die angebliche Absicht der Unionsfraktion, das DIMR aufwerten zu wollen, nicht für glaubwürdig.

Mitverantwortlich für die drohende internationale Blamage ist aber am Ende auch die SPD-Fraktion, die sich von Steinbach und Vaatz vorführen lässt und die Brüskierung der Minister Steinmeier und Maas billigend in Kauf nimmt. Trotz aller anerkennenswerten Bemühungen um die Unabhängigkeit des DIMR hat die SPD-Fraktion nicht den Mut, sich kompromisslos und eindeutig hinter den Gesetzentwurf ihres eigenen Ministers Heiko Maas zu stellen. Im Falle einer Abstimmung  sollte sie ihren Abgeordneten Gewissensfreiheit erlauben, fordert das FORUM MENSCHENRECHTE.

Richten kann es jetzt nur noch die Bundeskanzlerin mit einem unmissverständlichen Bekenntnis zu einem Nationalen Menschenrechtsinstitut, das einzig und allein den Menschenrechten und nicht parteipolitischen Interessen verpflichtet ist. Das FORUM MENSCHENRECHTE hat Angela Merkel zu diesem Machtwort in einem Brief aufgefordert – eine Antwort steht noch aus.

ECCHR: Großbritannien rügt deutsch-britischen Software-Hersteller

PRESSEMITTEILUNG

ecchr

Berlin, 26. Februar 2015 – Die deutsch-britische Softwarefirma Gamma International hat mit Produkten wie dem Trojaner FinFisher gegen menschenrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Das stellt die britische OECD-Kontaktstelle (NKS) in einer heute veröffentlichten abschließenden Bewertung fest. Die NKS fordert Gamma – und explizit auch die anderen zum Konzern gehörenden Unternehmen – auf, wirksame Standards zum Schutz der Menschenrechte zu implementieren.

Das Bahrain Center for Human Rights (BCHR), Bahrainwatch, das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), Privacy International und Reporter ohne Grenzen hatten 2013 bei der NKS in London eine Beschwerde gegen Gamma eingereicht. Gleichzeitig reichten die Organisationen damals bei der deutschen NKS Beschwerde gegen die Softwarefirma Trovicor GmbH aus München ein. Die Organisationen warfen den Unternehmen vor, durch Lieferung der Produkte und den technischen Support mitverantwortlich zu sein für die Festnahme, Verhaftung und Folter von Oppositionellen und Regimekritikern in Bahrain.

„Wir sehen uns durch die Stellungnahme der britischen OECD-Kontaktstelle mit unserer Beschwerde bestätigt“, sagte Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen in Berlin: „Gleichzeitig muss der Einsatz für eine umfangreiche Beschränkung des Exports von Überwachungstechnologie an autoritäre Staaten weitergehen.“ Miriam Saage-Maaß, stellvertretende Legal Director des ECCHR sagte: „Die Entscheidung der britischen NKS ist von grundlegender Bedeutung! Auch die deutsche Gamma-Tochter FinFisher Labs in München muss sich daran orientieren.“

Die britischen OECD-Prüfer kritisierten, dass Gamma keine menschenrechtsbezogene Due-Diligence-Prüfung durchgeführt und intern keine verbindlichen Standards zur Beachtung von Menschenrechten habe. Zudem habe das Unternehmen nicht genug mit der NKS kooperiert. Trotz erdrückender allgemein zugänglicher Beweise schwieg Gamma zum Verkauf von FinFisher nach Bahrain. Die NKS, die sich darauf zurückzieht, keine eigenen Ermittlungsbefugnisse zu haben, konnte diesen konkreten Vorwurf nicht bestätigen.

Die beim Bundeswirtschaftsministerium angesiedelte deutsche NKS hatte die Beschwerde gegen Trovicor im Dezember 2013 abgelehnt. Sie hielt „eine vertiefte Prüfung nur hinsichtlich des allgemeinen Risikomanagements von Trovicor für möglich“. In den übrigen Punkten sah sie die Vorwürfe nicht ausreichend belegt. „Dass die Kontaktstellen in Deutschland und Großbritannien die Beschwerden unterschiedlich beurteilen, belegt erneut die Mängel im deutschen Beschwerdeverfahren“, sagte Saage-Maaß. „Die deutsche NKS muss unabhängiger strukturiert werden – zum Beispiel durch ein Aufsichtsgremium, in das wie in Großbritannien auch Vertreter aus der Zivilgesellschaft berufen werden.“

Weitere Informationen zu Gamma/FinFisher und Bahrain finden Sie unter http://www.ecchr.de/ueberwachungstechnologie.html

Flüchtlingsrat Berlin: Flüchtlinge in Berlin menschenwürdig unterbringen und versorgen!

Flüchtlingsrat BER

Pressemitteilung vom 25. Februar 2015

 

Spätestens seit November 2014 befinden sich die Standards der Unterbringung und Versorgung Asylsuchender in Berlin im freien Sinkflug: Container, Tragluft- und Turnhallen, und gänzlich obdachlos gelassene Asylsuchende. Der Flüchtlingsrat hat in den letzten Wochen die neuen Notunterkünfte besucht und mit zahlreichen Asylsuchenden, Beratungsstellen und Initiativen gesprochen. Wir ziehen Bilanz:

Unterbringung

Aktuell werden in Berlin von 62 Unterkünften für Asylsuchende 22 als „Notunterkünfte“ deklariert und unter Nichteinhaltung der geltenden Mindeststandards belegt, darunter Schulen, Bürogebäude, zwei Traglufthallen und sieben Turnhallen.

In den Hallen fehlt es am Allernötigsten. Bis zu 200 Menschen sind gemeinsam in einem Raum untergebracht, in manchen Hallen stehen Feldbetten ohne jeden Sichtschutz dicht an dicht. Privatsphäre und Rückzugsmöglichkeiten gibt es nicht. Es fehlen Möglichkeiten Wäsche zu waschen und zu trocknen, es gibt oft keine Waschmaschinen. Schränke zur Aufbewahrung von Wertgegenständen, Kleidung und anderen persönlichen Gegenständen fehlen. Nur in den Traglufthallen und in einer Turnhalle wurden Schließfächer aufgestellt. Die Menschen sind in den Hallen anders als von Sozialsenator Czaja angekündigt nicht nur für wenige Tage, sondern häufig bereits seit Eröffnung der Notunterkunft, oft über Wochen und Monate untergebracht.

Bei seinen Besuchen in den Notunterkünften hat der Flüchtlingsrat festgestellt, dass auch besonders schutzbedürftige Asylsuchende unterschiedslos in Turnhallen eingewiesen werden. Darunter auf den ersten Blick erkennbar Schutzbedürftige wie Hochschwangere, Erwachsene mit Rollator, Familien mit Säuglingen, sowie Asylsuchende mit Attest wie z.B. Traumatisierte, ein epilepsiekrankes Kind oder eine Frau mit Multipler Sklerose. Auch sie müssen über Wochen in den Turnhallen leben und wurden teils aus dem Krankenhaus wieder in die Turnhalle entlassen. Versuche, die Verlegung besonders Schutzbedürftiger in geeignetere Wohnheime zu erwirken, gestalten sich als überaus schwierig.

Das Betreuungspersonal in den Turnhallen ist nach dem Eindruck des Flüchtlingsrats zwar bemüht, die Versorgung sicherzustellen, kann jedoch an den grundsätzlichen Problemen in den Hallen wenig ändern. Anders als in regulären Unterkünften wird in den meisten Notunterkünften lediglich sprachkundiges, aber kein fachlich qualifizierte Personal (ErzieherInnen, SozialarbeiterInnen mit Kenntnissen im Sozial- und Asylrecht) eingestellt. Zudem fehlt es meist an Arbeitsplätzen für die BetreuerInnen, es gibt in vielen Notunterkünften keine Beratungsräume, keine Computerarbeitsplätze, kein Internet.

Nach Ansicht des Flüchtlingsrats sind die Turnhallen für die Unterbringung Asylsuchender völlig ungeeignet. Durch die dichte Belegung ohne jede Privatsphäre, werden die Persönlichkeitsrechte der dort untergebrachten Menschen verletzt. Das wochenlange Schafen auf Feldbetten ohne Matratze gefährdet zudem die Gesundheit.

  • Wir fordern den Senat auf, sicherzustellen, dass niemand mehr als eine Nacht in den Hallen verbringen muss.
  • Alle Notunterkünfte müssen ausgestattet werden mit Waschmaschinen und Trocknern, Betten mit Matratzen, abschließbaren Schränken, Trennwänden, Internet und Beratungsräumen sowie PC-Arbeitsplätzen und Teeküchen für BetreuerInnen und BewohnerInnen.
  • Wir fordern die privaten und gemeinnützigen Betreiber der Notunterkünfte auf, sich gegenüber dem LAGeSo für die Einhaltung menschenwürdiger Standards einzusetzen und für den Betrieb von Unterkünften, in denen nicht ein Mindestmaß an Ausstattung und Privatsphäre gewährleistet ist, nicht zur Verfügung zu stehen. Die Zustände in den Turnhallen sind mit dem Selbstverständnis gemeinnütziger Betreiber nicht vereinbar.
  • Wir fordern den Senat auf, statt Turnhallen Ferienwohnungen und die laut Berliner Zeitung 7.000 leerstehenden Sozialwohnungen anzumieten oder zu beschlagnahmen, und auch leer stehende Bundesimmobilien zu beschlagnahmen und ggf. instand zu setzen, z.B. Kasernen, leerstehende Wohnhäuser in der Beermannstr. an der Autobahntrasse in Treptow usw.

Fehlende Versorgung und Nichteinleitung des Asylverfahrens beim LAGeSO

Aufgrund fehlender Personalausstattung der Zentralen Aufnahmestelle für Asylsuchende ZAA beim LAGeSo Berlin erhalten viele neu ankommende Asylsuchende derzeit nicht die ihnen gesetzlich zustehende Versorgung mit Krankenscheinen, Bargeld für den persönlichen Bedarf und den BerlinPass für ein vergünstigtes BVG-Ticket. Auch das Asylverfahren wird häufig entgegen bundesgesetzlicher Vorgaben nicht umgehend eingeleitet.

Asylsuchenden wird bei der ersten Vorsprache – so sie denn überhaupt vorgelassen werden – oft nur die Kostenübernahme für einen Platz in einer Traglufthalle oder Turnhalle ausgehändigt mit der Aufforderung, in einer Woche oder 10 Tagen erneut vorzusprechen.

In der Zwischenzeit ist die medizinische Versorgung nicht sichergestellt. Wohnheimpersonal und Ehrenamtliche improvisieren. In Dahlem hat die Kirche gespendetes Geld bei der Apotheke zur Versorgung mit Medikamenten hinterlegt, Anwohner haben die aus gegebenem Anlass erforderlich gewordene Impfung gegen Masern organisiert.

  • Wir fordern den Senat auf, die Einleitung der Asylverfahren nicht zu verzögern und die sofortige Registrierung Asylsuchender bei ihrer Erstvorsprache bei der ZAA und ihre unverzügliche Weiterleitung zur förmlichen Asylantragstellung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAMF sicherzustellen.
  • Wir fordern den Senat auf, entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen bei der Erstvorsprache die materielle Existenzsicherung der Asylsuchenden sicherzustellen (Barbetrag nach § 3 AsylbLG, Kleidung, Krankenscheine, Berlinpass, Unterkunft).
  • Wir fordern den Senat auf, seinen Verpflichtungen aus den einschlägigen gesetzlichen Maßgaben (AsylVfG; AsylbLG, IfSG, GDG Berlin)[1] nachzukommen und eine unverzügliche Gesundheitsuntersuchung und erforderliche Impfungen der Asylsuchenden auch im Hinblick auf deren Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften – ggf. auch durch Beauftragung niedergelassener ÄrztInnen – sicherzustellen.
  • Das LAGeSo ist räumlich und personell entsprechend arbeitsfähig

Unzumutbare Zustände bei der Asylaufnahme- und Leistungsstelle ZAA und ZLA

Um bei der Zentralen Asylaufnahmestelle ZAA (neu ankommende Asylsuchende) oder der der Zentralen Leistungsstelle ZLA (bereits registrierte Asylsuchende) des LAGeSo vorzusprechen, müssen die Geflüchteten über viele Stunden hinweg warten. Erst im Freien um beim Sicherheitsdienst eine Wartenummer zu erhalten, dann im Wartebereich bis sie aufgerufen werden.

Viele Menschen stellen sich nachts an und warten im Freien ohne Sitzgelegenheit und Wetterschutz, um noch eine Wartenummer zu erhalten. Berichten zufolge weigerte sich der Wachschutz, schwerbehinderte Menschen an Krücken auch nur zu einer Sitzgelegenheit vorzulassen.

Als Wartebereich für die ZAA wurde auf dem Gelände des LAGeSo ein Zelt aufgestellt. Das Zelt steht auf bloßer Erde, die eingeleitete Heizluft wirbelt den Bodenstaub auf, so dass viele Wartenden sich einen Mundschutz vorhalten. Es fehlen Sitzgelegenheiten und eine Abfallentsorgung. Unvorstellbar, dass es sich bei diesem überfüllten, überheizten, vermüllten und staubgeladenen Zelt ohne Fußboden um den Wartebereich einer deutschen Behörde handelt.

Der Flüchtlingsrat hat mit vielen Menschen gesprochen, die in dem Zelt bis zu 10 Stunden warten mussten, ohne schließlich bei der ZAA vorsprechen zu können. Wir sprachen mit zwei Irakern, die aus Mangel an Alternativen in dem Zelt übernachtet haben. Ein Asylsuchender aus Pakistan, der trotz stundenlangen Wartens nicht bedient wurde, berichtete uns, dass er im nahegelegenen Hauptbahnhof übernachtet hat.

Begleitpersonen der Asylsuchenden werden vom Wachschutz des LAGeSo neuerdings abgewiesen. Es gäbe eine Anweisung „von ganz oben“, Begleitpersonen nicht mehr in die Behörde zu lassen – ein klarer Verstoß gegen das in § 14 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz VwVerfG gesetzlich verbriefte Recht, jederzeit einen Beistand zu allen Behördenterminen und -vorsprachen mitzubringen. Auch MitarbeiterInnen des Flüchtlingsrats, die Asylsuchende begleiteten, wurden nicht in die Behörde gelassen.

  • Der Flüchtlingsrat fordert den Senat auf, unverzüglich für würdige Wartebedingungen beim LAGeSo zu sorgen, und dabei auch die besonderen Bedürfnisse und bevorzugte Abfertigung besonders vulnerabler Flüchtlinge zu berücksichtigen (u.a. Behinderte, Menschen mit Mobilitätseinschränkung, Schwangere, Kranke, Alte, Menschen mit Säuglingen und Kleinkindern).
  • Wir fordern den Senat auf, LAGeSo-Präsident Allert anzuweisen, seine rechtswidrige Weisung an das Sicherheitspersonal, Begleitpersonen den Zutritt zu seiner Behörde zu verwehren, sofort zurückzunehmen.
  • Wir fordern den Senat auf, durch ausreichend Personaleinsatz im LAGeSo sicherzustellen, dass Wartezeiten auf ein zumutbares Maß beschränkt werden.

Fehlende Unterstützung bei der Wohnungssuche

Asylsuchende, geduldete und anerkannte Flüchtlinge verbleiben oft monate- und jahrelang in den Sammelunterkünften, weil sie keine Mietwohnung finden. Sozialsenator Czaja hat im Abgeordnetenhaus berichtet, dass           derzeit über 2000 anerkannte Flüchtlinge in Not- und Gemeinschaftsunterkünften des LAGeSo leben, für die leistungsrechtlich die Jobcenter zuständig sind, und die trotz ihres gesicherten Aufenthaltsstatus keine Mietwohnung finden.

VermieterInnen (besonders die städtischen Wohnungsbaugenossenschaften) setzen häufig für einen Mietabschluss einen mindestens noch ein Jahr gültigen Aufenthaltstitel voraus und weigern sich generell an Asylsuchende zu vermieten.

Die Britzer Flüchtlingsinitiative teilt in einer Pressemitteilung vom 24. Februar 2015 mit, dass Wohnungsbaugesellschaften geflüchtete Menschen mit fadenscheinigen Argumenten ablehnen, zum Beispiel weil sie mangels Sprachkenntnissen die Hausordnung nicht lesen könnten.

Städtische Wohnungsgesellschaften nehmen regelmäßig keine Bewerbungen von asylsuchenden, anerkannten und geduldeten Flüchtlingen entgegen unter dem Verweis auf das mit dem LAGeSo vereinbarte jährliche Kontingent von 275 Wohnungen für Asylsuchende.

Dieses Kontingent ist angesichts steigender Flüchtlingszahlen viel zu gering. Zudem steht es ausschließlich für Asylsuchende zur Verfügung, nicht aber für anerkannte oder geduldete Flüchtlinge.

Eine Gruppe von Kontingentflüchtlingen aus Syrien beklagt in einem offenen Brief vom 6. Januar 2015 dieses Problem. Sie bemängeln fehlende professionelle Unterstützung bei der Wohnungssuche und weisen auf die viel zu niedrigen, realitätsfernen sozialrechtlichen Mietobergrenzen hin.

Mietübernahmescheine von Amts wegen ausstellen

Mietkostenübernahmescheine zur Vorlage bei Vermietern sind notwendig, um die eigenständigen Wohnungssuche zu ermöglichen. Sie sollten Angaben enthalten zu den einschlägigen sozialrechtlichen Konditionen (zulässige Mietobergrenze, ggf. Mietwuchergrenze, Zustand der Wohnung, Kautionsübernahme, Maßgaben zu möbliertem Wohnraum, Untermiete, befristeten Verträgen etc.).

ZLA, bezirklichen Sozialämter und die Jobcenter sollten an alle in Not- oder Gemeinschaftsunterkünften untergebrachte Asylsuchende, Geduldete und anerkannte Flüchtlinge von Amts wegen auszustellen.

Mietübernahmescheine rechtsverbindlich und verständlich formulieren

Die Mietübernahmescheine der ZLA sind in vielen Punkten verbesserungsbedürftig:

  • Der verwirrende, für Flüchtlinge und Vermieter unverständliche Vorbehalt zum Kostenvergleich mit Gemeinschaftsunterkünften muss entfallen, da diese auch für Alleinstehende immer teurer als die sozialrechtlichen Mietobergrenzen sind.
  • Der Hinweis, dass Kautionen im Einzelfall geprüft werden, muss geändert werden, dass Kautionen, Genossenschaftsanteile und Maklerkosten im nach BGB zulässigen Rahmen übernommen werden.
  • Um die eigenständige Suche und Anmietung von Wohnraum zu ermöglichen, muss der Mietübernahmeschein eine rechtsverbindliche Kostenübernahme beinhalten, adressiert an den Vermieter nach Wahl.
  • Die Mietobergrenzen-Tabelle sollte nur die auf die konkrete Personenzahl zutreffenden Werte beinhalten, dann ist sie weniger verwirrend.

LAGeSo-Bürokratie verprellt Wohnungsanbieter

Bei der ZLA erfolgt inzwischen meist eine Sofortprüfung und Zustimmung zur Mietübernahme für von Asylsuchenden gefundene Mietwohnungen.

Die Genehmigung wird jedoch nur unter der Voraussetzung eines mindestens drei oder vier Wochen in der Zukunft liegenden Mietvertragsbeginns erteilt. Die ZLA begründet dies damit, dass erst drei oder vier Wochen später ein Termin möglich sei, um die Kautionsübernahme, Erstausstattung der Wohnung usw. mit dem Asylsuchenden zu klären.

Solange müsse der Vermieter die Wohnung unvermietet lassen und der Asylsuchende in der Gemeinschaftsunterkunft verbleiben. Viele Wohnungsangebote erledigen sich dadurch. Dringend benötigte Plätze in Gemeinschaftsunterkünften werden blockiert. Dabei führt die Verlängerung der Gemeinschaftsunterbringung zu erheblichen Mehrkosten für das Land.

Die ZLA verweigert die Kostenübernahme auch, wenn die Aufenthaltsgestattung nur noch zwei Monate oder weniger gültig ist. Dabei werden Aufenthaltsgestattungen regelmäßig nur für 6 Monate ausgestellt und verlängert. Die Restlaufzeit lässt daher keinerlei Rückschlüsse auf die Bleibeprognose zu.

Die Kampagne der Berliner Integrationsbeauftragten, Wohnungen an Flüchtlinge zu vermieten wird durch das Verhalten der ZLA konterkariert.

Wohnberechtigungsscheine auch für AsylbLG-Berechtigte

In Auslegung des § 27 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz muss der Senat die Wohnungsämter anweisen, Wohnberechtigungsscheine auch an AsylbLG-Berechtigte auszugeben, wie dies auch bereits in Bremen, Köln und Potsdam der Fall ist.

Unterstützung der Wohnungssuche für alle Flüchtlingsgruppen

Der Flüchtlingsrat fordert der Unterbringung von asylsuchenden, geduldeten und anerkannten Flüchtlingen in private Mietwohnungen höchste Priorität einzuräumen und mit gezielten Maßnahmen zu fördern, u.a. durch

  • Öffentlicher Appell des Regierenden Bürgermeisters, Mietwohnungen an Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen, und nachvollziehbare Veröffentlichung der hierfür maßgeblichen Konditionen.
  • Einrichtung von SozialarbeiterInnen-Stellen zur professionellen Unterstützung bei der Wohnungssuche für alle Gruppen von Flüchtlingen, auch für Geduldete, für anerkannte Flüchtlinge und für aufgenommene Kontigentflüchtlinge. Die auf Initiative des LAGeSo eingerichtete Beratungsstelle des Evangelischen Jugend-und Fürsorgewerks EJF in der Turmstr. in Moabit berät bisher ausschließlich Asylsuchende.
  • Erhebliche quantitative Ausweitung des Kontingents bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften, Ausweitung des bisher auf Asylsuchende beschränkten Kontingents auf alle Flüchtlingsgruppen, Einbeziehung weiterer Wohnungsgesellschaften.

Viele der Probleme bei der Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden sind hausgemacht u.a. durch zu späte Reaktion des Senats auf die steigenden Flüchtlingszahlen, durch wenig vorausschauende Planung, durch mangelnden Personaleinsatz und Festhalten an bürokratischen Vorgehensweisen, und Ignoranz gegenüber den mehrfach vom Flüchtlingsrat und anderen Organisationen/Initiativen vorgetragenen Vorschlägen zur Erleichterung der Wohnungssuche und besseren medizinischen Versorgung.

 

Einführung einer Gesundheitskarte

Die Einführung einer Gesundheitskarte für Asylsuchende nach Bremer und Hamburger Vorbild könnte wesentlich zur Entlastung der Leistungsstelle und des medizinischen Dienstes beim LAGeSo beitragen.

Zahlreiche Dienstleistungen, die in Berlin bisher das LAGeSo und die Bezirkssozialämter im Zusammenhang mit der medizinischen Versorgung, der Ausgabe von Papierkrankenscheinen und der Prüfung von Krankenhausbehandlungen, ärztlichen Verordnungen usw. nach dem AsylbLG erbringen, könnten durch die Einführung einer Gesundheitskarte entfallen bzw. an die nach § 264 Abs. 1 SGB V beauftragte Krankenkasse übertragen werden.

Wie die in Hamburg vorgenommene Evaluation zeigt, würde eine solche Vereinbarung dazu beitragen, Personalkosten bei der Sozialverwaltung einzusparen, die Abrechnung durch EDV-basierte Verfahren für die Leistungserbringer zu vereinfachen, bestehende Unklarheiten beim Leistungsspektrum nach §§ 4 und 6 AsylbLG zu beseitigen, für die Asylsuchenden den Zugang zu Behandlung zu erleichtern und ohne Mehrkosten den Leistungsumfang weitgehend an das Niveau der Gesetzlichen Krankenversicherung anzugleichen.

  • Wir fordern den Berliner Senat auf, unverzüglich nach Bremer und Hamburger Vorbild mit der AOK oder einer anderen Krankenkasse eine Vereinbarung über die Einführung einer Krankenversichertenkarte nach AsylbLG abzuschließen.

 

Weitere Infos können Sie der Pressemappe zu unserem Pressegespräch vom 25. Februar 2015 entnehmen: www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/PM_Notunterkunft.pdf

 

Pressekontakt: Flüchtlingsrat Berlin, Tel: 030-243445762, buero@fluechtlingsrat-berlin.de

28.02.15: Auf nach Dresden! – Solidarität mit Geflüchteten – #NoPegida

Bündnis gegen Rassismus

Für den 28. Februar organisiert eine Gruppe von Geflüchteten mit Unterstützung des Bündnis „Dresden für alle“ eine Großdemonstration in Dresden.

Alle Menschen aus ganz Deutschland sind dazu aufgerufen, am Samstag, den 28.2. nach Dresden zu kommen und gemeinsam gegen Fremdenhass und für ein friedliches Zusammenleben ihr Gesicht zu zeigen. Das ist trotz des Abstiegs von Pegida dringend notwendig: Die Straßen waren in den vergangenen Monaten von Ausländerfeindlichkeit dominiert, die weit bis in die Mitte der Gesellschaft hineinreicht. Die breite Unterstützung für Pegida in Dresden und der Hass, der in den Köpfen hängen bleibt, motiviert Nazis in ganz Deutschland ihrer Aggression freien Lauf zu lassen. Dies zeigt der Anstieg der Gewalttaten gegen Migrant*innen seit Beginn der Pegida-Demonstrationen um etwa 130% ganz klar (siehe ZEIT ONLINE vom 10.02.2015).

Gemeinsam mit Refugees und Muslimen wollen wir Dresdens Straßen zurückerobern!

Die offizielle Seite der Demo, den Bündnisaufruf und den Aufruf der Refugees erreicht ihr unter den unten angegeben Adressen. Dort befindet sich auch ein Aufruf aus der Wissenschaft, der inzwischen über 600 Wissenschaftler*innen unterzeichnet worden ist und ebenfalls deutlich macht, warum es wichtig ist, am 28.02. in Dresden auf die Straße zu gehen. Falls ihr den Aufruf des Bündnisses unterstützen wollt, könnt ihr das unter dem letzten Link tun.
http://feb28.net/
http://feb28.net/appeal.html
http://feb28.net/sign.html

Busse von Berlin nach Dresden

Busse werden von Studis gegen Pegida Berlin organisiert. Tickets kosten 10 Euro pro Person (Soli-Tickets gern mehr) und sind erhältlich

Online https://www.eventbrite.de/e/unterstutzerdemo-dresden-berlin-dresden-solidaritat-mit-gefluchteten-fur-ein-besseres-gemeinsames-tickets-15768993484

und im Humboldt-Store unter den Linden http://www.humboldtstore.de/kontakt

Fragen und Anmeldungen von Gruppen bitte per e-Mail info@studis-gegen-pegida.de. Eine zeitnahe Anmeldung für den Bus ist wichtig, damit bei entsprechender Anmeldung weitere Busse bestellt werden können.

https://www.facebook.com/events/771543466262420/

Auf nach Dresden: gemeinsam die Geflüchteten unterstützen.

Ärzte ohne Grenzen: Serbien: Flüchtlinge müssen in Wäldern und Ruinen übernachten

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Ärzte ohne Grenzen fordert Schutz von Migranten durch Serbien, EU und UN

Belgrad/Berlin, 19. Februar 2015. In Serbien sind Asylbewerber, Flüchtlinge und Migranten mitten im Winter in Wäldern und Häuserruinen gestrandet. Teams von Ärzte ohne Grenzen versorgen die Menschen, die auf der Flucht nach Europa oft ihr Leben riskiert haben, mit Hilfsgütern und medizinischer Hilfe. Die Organisation fordert von den serbischen Behörden und dem UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR, die Menschen ausreichend vor dem Winter zu schützen. Tausende Flüchtlinge aus Ländern wie Syrien oder Afghanistan suchen in Griechenland und Bulgarien Zuflucht in der Europäischen Union, finden in diesen Ländern aber keinen Schutz und fliehen deshalb über den Balkan weiter in den Norden Europas. Ärzte ohne Grenzen fordert von der EU, Griechenland und Bulgarien, den Zugang zum Asylverfahren sicherzustellen und die Aufnahmebedingungen in den beiden Ländern zu verbessern.

„Die EU-Mitgliedstaaten müssen endlich die erschreckenden Folgen ihrer Politik zur Kenntnis nehmen und die Asylverfahren und Aufnahmebedingungen verbessern“, erklärt Stuart Alexander Zimble, Koordinator der Projekte auf dem Balkan. „Tausende Flüchtlinge und Asylbewerber werden einfach im Stich gelassen.“

Die so genannte Dublin-Verordnung der EU verpflichtet Asylbewerber in der Regel, im Land ihrer Einreise in die EU Asyl zu beantragen. Doch immer mehr Flüchtlinge und Asylbewerber fliehen vor den unzureichenden Zuständen in Griechenland und Bulgarien über den Balkan. Laut der serbischen Asylbehörde sind im Jahr 2014 etwa 16.500 Asylbewerber – überwiegend aus Syrien, Afghanistan und afrikanischen Ländern – eingereist, um im Norden Europas Schutz und akzeptable Lebensbedingungen zu suchen. Das Asylsystem in Griechenland, das noch immer nicht funktioniert, zwingt Menschen dazu, unter entsetzlichen Bedingungen zu leben. Es treibt viele dazu, erneut Risiken auf sich zu nehmen, um Griechenland auf der Suche nach Schutz und Hilfe mittels Schleusern wieder zu verlassen. „Die Situation in Griechenland ist so schlimm, dass man als Asylbewerber dort einfach nicht bleiben kann“, erzählt ein Flüchtling aus Afghanistan, der 18 Monate in einem Internierungslager in Griechenland zubringen musste und danach über Mazedonien nach Serbien geflohen ist.

Bei ihrer Ankunft in Serbien bleibt vielen Asylbewerbern nichts anderes übrig, als im Freien zu übernachten – unter Plastikplanen oder in provisorischen Zelten, trotz Temperaturen von bis zu minus 20 Grad. In dem Dorf Bogovadja, südlich von Belgrad, warten Tag für Tag Dutzende Asylbewerber auf eine Möglichkeit, dort ihren Antrag zu stellen. Doch die Asylbehörde bearbeitet lediglich eine Handvoll Anträge pro Tag. Die Asylbewerber – darunter mitunter Kinder und schwangere Frauen – sind gezwungen, im umliegenden Wald zu warten. In der Stadt Subotica, an der ungarischen Grenze, übernachten Flüchtlinge und Migranten in Ruinen oder auf offenem Feld, um nicht von der Polizei aufgegriffen zu werden.

Ärzte ohne Grenzen ruft die EU-Staaten und in diesem Zusammenhang insbesondere Ungarn dazu auf, Drittstaatenangehörige nicht nach Serbien zurückzuschieben. Die Organisation fordert von Serbien, den Asylbewerbern mit Unterstützung durch das UNHCR angemessene Hilfe zu leisten und den international vereinbarten Flüchtlingsschutz zu garantieren. Dazu gehört auch die Ausweitung der Kapazitäten zur Registrierung und Aufnahme von Asylsuchenden.

Seit Dezember betreibt ein Team von Ärzte ohne Grenzen in Bogovadja und Subotica mobile Kliniken und verteilt Hilfsgüter. Die häufigsten Gesundheitsprobleme sind Atemwegs- und Hauterkrankungen, ausgelöst vor allem durch die Kälte und fehlende Sanitäreinrichtungen. „Die Patienten haben meist nur leichte Kleidung, sie haben Hunger und können sich nicht waschen“, sagt Vasiliki Armeniakou, medizinische Koordinatorin von Ärzte ohne Grenzen. „Viele haben Muskel- und Knochenverletzungen, starke Schmerzen, Schnittwunden, Prellungen oder Frostbeulen als Folge des oft tagelangen Irrens durch den Wald.“

Ärzte ohne Grenzen: EU-Politik gefährdet das Leben tausender Flüchtlinge und Migranten im Mittelmeer

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Rom/Berlin, 12. Februar 2015 – Nach den tödlichen Schiffstragödien im Mittelmeer mit möglicherweise 300 Toten fordert die internationale Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen die EU dringend auf, ihre Migrations- und Grenzpolitik zu ändern. Die EU-Politik darf nicht länger das Leben tausender Menschen gefährden.

„Wir machen in unseren Projekten die Erfahrung, dass die Zahl der Kriegsflüchtlinge aufgrund der eskalierenden Gewalt in Libyen, Syrien und dem Irak immer stärker zunimmt“, sagt Manu Moncada, Koordinator der Einsätze von Ärzte ohne Grenzen in Italien. „Die restriktive Grenzpolitik der EU-Mitgliedsstaaten lässt verzweifelten Flüchtlingen und Migranten keine andere Wahl, als die gefährliche Route über das Meer zu wählen. Italien und die anderen EU-Staaten müssen jetzt endlich ihre Verantwortung übernehmen und sich ernsthaft mit dieser Krise befassen, um weitere unnötige Todesfälle zu verhindern.“

Bereits nach der Einstellung der italienischen Mittelmeer-Rettungsaktion „Mare Nostrum“ im vergangenen Jahr hatte Ärzte ohne Grenzen die Befürchtung geäußert, dass die Lage sich weiter verschlimmern werde. In den kommenden Monaten beginnt wieder die Zeit, in der vermehrt Flüchtlinge und Migranten versuchen werden, das Mittelmeer zu durchqueren.

Ärzte ohne Grenzen betont erneut, dass die Seenotrettung im Mittelmeer absolut notwendig ist, wenn die betroffenen Personen keine andere, legale Möglichkeit haben, Europa zu erreichen. Derzeit müssen Flüchtlinge ihr Leben nach der Flucht aus ihrer Heimat auf dem Weg nach Europa ein zweites Mal riskieren.

Ärzte ohne Grenzen hat seit 2002 Projekte für Flüchtlinge und Migranten in Italien, insbesondere von 2002 bis 2013 auf der Insel Lampedusa. Derzeit leistet die Organisation medizinische Hilfe im Aufnahmezentrum von Pozzallo auf Sizilien und bietet psychologische Hilfe für Migranten in der Provinz Ragusa an. Viele von ihnen haben traumatische Erfahrungen in ihrem Heimatland oder auf der Reise – wie zum Beispiel Schiffsunglücke – hinter sich.

Stoppt die Hinrichtung von Rodney Reed!

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Rodney Reed ist ein Gefangener im Todestrakt, den der US-Bundesstaat Texas am 5. März 2015 hinrichten möchte. Verurteilt wurde der junge Afroamerikaner 1996 für eine brutale Vergewaltigung und Mord an einer weissen Frau, die jedoch von ihrem damaligen Partner, einem Polizisten, ermordet wurde. Der Polizist sitzt zurzeit wegen Vergewaltigung im Amt in einem anderen Fall noch bis 2018 in Haft.

Rodney Reed ist einer von über 3000 Gefangenen in US-Todestrakten, die kaum eine Chance auf einen fairen Prozess hatten, weil sie sich selbst keine qualifizierte Verteidigung leisten konnten. Texanische und föderale Gerichte lehnten wiederholte Anträge von Reed auf forensische Untersuchungen der Tatumstände ab – nun wollen sie seine Akte für immer schliessen und ihn mit der Giftspritze zu Tode foltern.

Der entschlossene Widerstand vieler Menschen gegen die rassistische und wöchentlich tödliche Polizeigewalt hat seit Ferguson ein Licht auf den Umgang der Gesellschaft mit den People of Color in den USA geworfen. Eine Allianz aus straffrei agierender Polizei und voreingenommener Klassenjustiz sichert dabei den ständigen Zustrom von Gefangenen an die Fliessbänder der US-Gefängnisindustrie. Das führt dazu, dass ca. 2,3 Millionen Bürger*innen in den USA zumeist für Bagatelldelikte lange Zeit ihres Lebens einsitzen und durch Zwangsarbeit Milliardenprofite für diejenigen erwirtschaften, die die härtesten Lobbyist*innen der „Law And Order“-Politik sind.

Um Staatsraison und Angst unter den Armen und Nichtweissen aufrecht zu erhalten, werden deshalb alle 1 – 2 Wochen u.a. Angehörige dieser Minderheiten staatlich hingerichtet. So auch voraussichtlich Rodney Reed am 5. März.

Kein Staat hat das Recht Menschen zu töten, weder durch das Militär, die Polizei oder die Todesstrafe! Deshalb sagen wir: #dontshoot #wecantbreathe und weg mit der Todesstrafe!

Kommt am Sonntag, den 1. März um 15 Uhr vor die US-Botschaft am Pariser Platz in Berlin und setzt mit uns ein Zeichen gegen Polizeigewalt, gegen jegliche Form von Rassismus und gegen die Todesstrafe!

Abschaffung der Todesstrafe – überall!