Beschluss der SPD-Grundswertekommission:
„CETA ist mit Blick auf die Schiedsgerichtsbarkeit und auch Gestaltungsrechte ein spürbarer Fortschritt gegenüber den heutigen Verhandlungsergebnissen zu TTIP. Allerdings ist dieser Fortschritt bislangnicht groß genug, um die zentralen Anforderungen des Parteikonventszu erfüllen. Insbesondere vermag CETA nicht den grundsätzlichen Mangel derartigerAbkommen zu beseitigen, den Handels-und Investitionsinteressen einen höheren Rang zuverleihen als dem demokratisch legitimierten Gemeinwohl.Damit interpretiert CETA die Handelsarchitektur als eine Res privata. Um sie zu einer Res publica zu machen,wäre die vollständige Streichung des Investitionsschutz eine sinnvolle Konsequenz.“
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