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TTIP: Verbände warnen vor Senkung europäischer Standards und sehen Gefahren für den Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie im Kultursektor

Gemeinsame Pressemitteilung

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Berlin, 30.01.2015. Ein Zusammenschluss von Institutionen und Organisationen – darunter die Akademie der Künste, der Deutsche Kulturrat, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die IG Metall und Verdi, der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), der Deutsche Naturschutzring (DNR) und Transparency Deutschland – haben als „Initiativgruppe für verantwortungsvolle Handelspolitik“ in einem gemeinsamen Positionspapier Kritik am Freihandelsabkommen TTIP geäußert.

Im Dokument „Für eine Handelspolitik im Interesse der Menschen und der Umwelt. Keine transatlantischen Handels- und Investitions-Abkommen auf Kosten von Demokratie und Rechtsstaat, Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards, Subsidiarität und kultureller Vielfalt“ warnen die Verbände davor, dass TTIP den „‘Wert‘ des Freihandels über die Werte einer aus europäischer Sicht erstrebenswerten ökologisch-sozialen Marktwirtschaft“ setzen könnte.

Gefahren sehen die Organisationen vor allem durch ein mögliches Senken bzw. Aufweichen der im Vergleich mit den USA und Kanada höheren EU-Standards beim Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie für den Kultursektor. Ein zunehmender Wettbewerb dürfe zudem nicht zu Lasten der Beschäftigten auf beiden Seiten des Atlantiks gehen. Deshalb müssten die Handelsvereinbarungen mit der Stärkung von Arbeitnehmerrechten verknüpft werden. Nicht verhandelbar seien außerdem Kernprinzipien des europäischen Urheberrechts. Erforderlich seien „soziale und ökologische Leitplanken für die Globalisierung, die dafür sorgen, dass Preise und Märkte auch die wahren Kosten widerspiegeln und diese nicht auf sozial Schwache oder die Umwelt abgewälzt werden“, heißt es in dem Papier.

Für den Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz fordern die Unterzeichner die Beibehaltung des Vorsorgeprinzips. Dieses Prinzip sei von grundlegender Bedeutung und dürfe deshalb nicht durch „scheinbare Harmonisierungen oder gegenseitige Anerkennung“ ausgehebelt werden. Im Kulturbereich müssten die Finanzierungs- bzw. Förderungsformen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, Kultureinrichtungen und kulturwirtschaftliche Unternehmen weiterhin möglich bleiben, ebenso die Buchpreisbindung.

Kritik üben die Unterzeichner außerdem am Vorhaben, im Zuge von TTIP neue Verfahren zur sogenannten regulatorischen Kooperation einzuführen. Da die regulatorische Kooperation in der Regel aus Zielvorgaben zur Angleichung rechtlicher Normen bestehe und vor allem auf der Vorgabe fuße, bei neuen Entwicklungen erst gar keine Handelshemmnisse entstehen zu lassen, bestehe die Gefahr, „dass tief in die staatliche Souveränität und die demokratischen Rechte in der EU“ eingegriffen werde, heißt es in dem gemeinsamen Positionspapier. Dem System der regulatorischen Kooperation sei es immanent, „dass entscheidende Fragen der Gestaltung unseres Gemeinwesens in intergouvernementale Beratungsgremien verlagert werden, was erreichte Fortschritte bei der Demokratisierung der EU wieder rückgängig machen würde“, so die Verbände.

Zu der bei TTIP ebenfalls geplanten Einführung von Investor-Staats-Schiedsverfahren heißt es in dem Papier, dass sich die Grundsatzfrage stelle, „ob Staaten und Unternehmen zukünftig auf eine Stufe gestellt werden sollen und ein paralleles privates Rechtssystem geschaffen…wird, das die Souveränität der Vertragsstaaten einschränkt“. Die in Schiedsverfahren der letzten Jahre zur Debatte stehenden Streitgegenstände und Kompensationssummen machten deutlich, dass Investor-Staat-Schiedsverfahren eine nicht zu akzeptierende Einschränkung staatlicher Handlungsmöglichkeiten und demokratischer Entscheidungsverfahren darstellten, so die Verbände.

Gefahren sehen die TTIP-kritischen Organisationen außerdem in dem geplanten allgemeinen Liberalisierungsgebot. Dieses erhöhe den Liberalisierungsdruck im gesamten Dienstleistungssektor, der auch Dienstleistungen der Daseinsvorsorge erfasse. Da die Definitionen von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge zwischen WTO, USA, EU und Mitgliedsländern wie Deutschland völlig unterschiedlich seien, könnte die von den Verhandlern der Europäischen Union gemachte Aussage, die hohe Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge erhalten zu wollen, so unterlaufen werden.

Am 2. Februar 2015 beginnt in Brüssel die achte TTIP-Verhandlungsrunde zwischen der EU und den USA.

Das fünfseitige Verbändepapier zu TTIP finden Sie anbei oder auf der BÖLW-Webseite unter: http://www.boelw.de/wirtschaftspolitik.html bzw. als Deeplink unter http://www.boelw.de/fileadmin/files/2015_TTIP_5_Punkte_Papier.pdf.

Bündnis TTIPunfairHandelbar: TTIP-Verhandlungen unter wachsendem Druck

Bündnis TTIPunfairHandelbar

Bündnis Stop TTIP

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Pressemitteilung

30.01.2015

+++ TTIP-Verhandlungen unter wachsendem Druck +++

Zivilgesellschaftliches Treffen gegen TTIP stärkt den Widerstand während der achten TTIP Verhandlungsrunde

Mit einem zivilgesellschaftlichen Treffen bauen TTIP- und CETA-kritische Organisationen aus ganz Europa vermehrt Druck auf die Verhandlungen des Freihandelsabkommens TTIP zwischen den USA und der EU auf. Parallel zur achten Verhandlungsrunde kommen in Brüssel Aktivistinnen und Aktivisten von rund 150 Organisationen aus ganz Europa, Kanada und den USA zusammen, um bereits laufende Kampagnen gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA strategisch weiter zu entwickeln.

Nach jüngsten Berichten drängt die EU-Kommission die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten hinter geschlossenen Türen dazu, die Verhandlungen mit den USA über die zunehmend in die Kritik geratenen Schiedsgerichte nicht abzubrechen. „Statt die breite Ablehnung einer Konzern-Paralleljustiz durch die Zivilgesellschaft ernst zu nehmen, setzt die Kommission die Mitgliedstaaten unter Druck und droht mit Gegenreaktionen der USA, falls man das sogenannte Investor-Staat-Streitschlichtungsverfahren aus TTIP herausnehme“, kritisiert Jürgen Maier vom Bündnis TTIPunfairHandelbar. „Die Bürgerinnen und Bürger werden so lange weiter Druck machen, bis die Brüsseler Entscheidungsträger begreifen: Wir wollen keinen Demokratieabbau und keine Paralleljustiz, sondern bessere Gesetze zum Schutz der Umwelt und von Verbraucher-, Sozial- und Arbeitsschutzstandards.“

„Der Widerstand gegen TTIP und CETA wächst täglich“, sagt Michael Efler, Sprecher der selbstorganisierten Europäischen Bürgerinitiative „Stop TTIP“, der das Strategie-Treffen mit vorbereitet. „Dass unsere Kritik an TTIP mehr als berechtigt ist, zeigen die gerade bekannt gewordenen Positionen der EU-Kommission zur sogenannten regulatorischen Zusammenarbeit: Unter dem Deckmantel erleichterter Handelsbeziehungen wird eine Art Frühwarnsystem für Lobbyisten geschaffen, mit dem Unternehmen und die US-Regierung Gesetze innerhalb der EU lange vor den gewählten Parlamenten beeinflussen können.“ Der Handlungsspielraum der demokratisch legitimierten Politik werde eingeschränkt und das Mitspracherecht von Konzernvertretern zementiert, so die Kritik der Bündnisse TTIPunfairHandelbar und Stop TTIP.

Der selbstorganisierten Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „Stop TTIP“ haben sich inzwischen europaweit 350 Organisationen angeschlossen. Über 1,3 Millionen Europäerinnen und Europäer haben bereits unterschrieben, die Mindest-Unterschriftenhürde für eine Europäische Bürgerinitiative haben bisher zehn Länder genommen.

Mehr Informationen zu den Bündnissen:

www.ttip-unfairhandelbar.de

www.stop-ttip.org

NaturFreunde: TTIP: Die EU darf nicht zum Exekutivorgan von Milliardären werden

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Berlin, 29. Januar 2015 – Im Zuge der TTIP-Verhandlungen wird auch über die Möglichkeit gesprochen, dass sich EU und USA nach Inkrafttreten des Vertrages gegenseitig über geplante Gesetzesvorhaben informieren, die Einfluss auf den bilateralen Handel haben könnten. Davor warnte Eckart Kuhlwein, umweltpolitischer Sprecher der NaturFreunde Deutschlands: „Solche Absprachen würden die parlamentarische Demokratie noch weiter aushöhlen. Für demokratisch nicht legitimierte Gremien, in denen sich dann die Lobbyisten internationaler Großkonzerne versammeln, darf es auf keinen Fall ein solches Mitspracherecht geben.“

Kuhlwein bezieht sich auf einen Entwurf der EU-Kommission zum geplanten Kapitel für die sogenannte regulatorische Kooperation, der kürzlich öffentlich geworden war. Einflussreiche Lobbyisten gebe es laut Kuhlwein in Brüssel ohnehin genug. „Wenn diesen Lobbyisten jetzt auch noch formal die vorherige – und heimliche – Mitbestimmung über EU-Gesetzesvorhaben eingeräumt wird, wird die EU zum Exekutivorgan der Milliardäre“, so Kuhlwein.

Gesetze würden von Parlamenten beschlossen und ihre Inhalte von gewählten Volksvertretern bestimmt. Daran dürfe auch in den TTIP-Verhandlungen nicht gerüttelt werden. Ein Informationsaustausch dürfe unter keinen Umständen zu einem Mitspracherecht für demokratisch nicht legitimierte Gremien führen.

Kuhlwein stellte klar: „Regulierungen und Standards werden vom Europäischen Parlament und den Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten festgelegt, die zuvor in einem transparenten Prozess alle Interessen aus der Zivilgesellschaft einbeziehen müssen.“

Bündnis TTIP UnfairHandelbar: Die Angsthasen sitzen in Davos

TTIP unfairHandelbar

Pressemitteilung

22.01.2015

Bündnis TTIP UnfairHandelbar kritisiert Wirtschaftsminister Gabriel für seine Wortwahl, Deutschland sei „reich und hysterisch“

Berlin, 23. Januar 2015 Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat bei der Gesprächsrunde „Europe’s Twin Challenges: Growth and Stability“ auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos auf den Widerstand gegen das Handelsabkommen TTIP mit den USA mit Wählerbeschimpfung reagiert. Das Bündnis „TTIP UnfairHandelbar“ weist dies zurück.

„Unsere Kritik an TTIP und anderen Abkommen basiert auf Fakten“, so Maritta Strasser, Sprecherin des Bündnisses. „Wir können nachweisen, dass sie nicht dem Wohl der Allgemeinheit dienen, sondern nur dem Interesse einer Elite. Diese Elite ist es, die Ängste verbreitet: Vor einer angeblichen Dominanz Chinas, davor dass Europa abgehängt werde. Weder für diese Befürchtungen, noch für zusätzliches Wachstum oder gar Jobs durch TTIP gibt es seriöse Belege.

Die reichen Angsthasen sind in diesen Tagen in Davos versammelt, nicht in Deutschland!“

Ernst-Christoph Stolper, Sprecher des Bündnisses ergänzt: „Minister Gabriel hat sich − wieder mal − im Ton vergriffen. Seine Wählerbeschimpfung ist schon ein eigenwilliger Einstieg in den sach- und faktenorientierten Dialog, den Europäische Kommission und Bundesregierung angeblich mit den Bürgerinnen und Bürgern führen wollen.

Seine Äußerungen zeigen aber auch: Die Nervosität steigt angesichts des immer mehr zunehmenden Widerstands gegen TTIP und CETA in Deutschland und den anderen EU-Ländern.“

Der selbstorganisierten Europäischen Bürgerinitiative (EBI) des Bündnisses haben sich inzwischen europaweit über 240 Organisationen angeschlossen; fast 1,3 Millionen Europäer haben bislang unterschrieben (http://www.ttip-unfairhandelbar.de

Michael Schlecht, MdB DIE LINKE Gabriel beleidigt TTIP-Gegner

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„Sigmar Gabriel beleidigt die TTIP-Gegner in Deutschland, wenn er
unterstellt, die Ablehnung des Freihandelsabkommens hierzulande wäre
besonders ein Problem, weil Deutschland ‚reich und hysterisch‘ sei. Weder
DIE LINKE noch die Gewerkschaften lehnen TTIP ab, weil ihre Mitglieder
reich sind, sondern weil die legitimen Rechte von Verbrauchern und
Beschäftigten bedroht sind. Und was ist das für ein Demokratieverständnis,
wenn das Eintreten für hart erkämpfte Rechte als hysterisch gebrandmarkt
wird“, kommentiert Michael Schlecht entsprechende Äußerungen von
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel bei der Gesprächsrunde „Europe’s
Twin Challenges: Growth and Stability“ auf dem Weltwirtschaftsforum in
Davos. Der wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE weiter:
„Gabriel will der Öffentlichkeit erklären, dass wir das TTIP brauchen,
damit Europa und die USA die Standards für internationale
Freihandelsabkommen setzen. Andernfalls täten es die USA zusammen mit
China. Mit anderen Worten: Wir sollen also Standards senken, damit andere
nicht noch mehr Standards senken. Das ist mit der LINKEN nicht zu machen.
Wir brauchen eine gerechtere Welthandelsordnung. Das setzt sicherlich viele
Verhandlungen voraus, TTIP ist jedoch eindeutig der falsche Weg.“

Österreich: Greenpeace fordert Volksabstimmung zu TTIP

20. Jänner 2015

Presseinformation

Innenpolitik/Außenhandel/Parlament/Umwelt/EU

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Volksabstimmung ist legitime Antwort auf die gravierenden Angriffe auf die Demokratie durch die Kommission

Wien – Anlässlich des heutigen Besuchs von EU-Kommissarin Cecilia Malmström in Wien fordert Greenpeace eine österreichische Volksabstimmung zu umstrittenen Handelsabkommen wie TTIP und CETA. “Die EU-Kommission hat die Vertrauensbasis schwer erschüttert. Sie versucht die umstrittenen Handelsabkommen hinter dem Rücken der Bevölkerung Europas durchzuziehen, über Sonderklagerechte für Konzerne die ordentliche Gerichtsbarkeit auszuhebeln und plant die nationalen Parlamente zu umgehen. Der einzige Weg, das Vertrauen wiederherzustellen besteht in einer Volksabstimmung. Das letzte Wort muss die Bevölkerung haben”, fordert Greenpeace-Geschäftsführer Alexander Egit.

Die Umweltschutzorganisation bekräftigt ihre Kritik an den geplanten Abkommen zwischen der EU und den USA (TTIP), Kanada (CETA) und Singapur (EUSFTA). Greenpeace lehnt die darin geplanten Sonderklagerechte für Konzerne (Investor-State Dispute Settlement, ISDS) ebenso ab wie die drohende Absenkung von Standards für Umwelt und Lebensmittel.

Darüber hinaus müsse die EU-Kommission endlich sämtliche Verhandlungsdokumente und Positionspapiere zu TTIP veröffentlichen und die Zivilgesellschaft nicht länger gegenüber Wirtschaftslobbyisten benachteiligen. Die Umweltschutzorganisation kritisierte, dass Industrielobbyisten privilegierten Zugang zu den Verhandlungen genießen, während die Zivilgesellschaft weitgehend ausgeschlossen wird.

“Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt sein, muss die österreichische Bundesregierung bereits im Rat ein Veto gegen die Abkommen einlegen. Wenn es aber zu deutlichen Verbesserungen kommt, soll das fertige Abkommen von der Bevölkerung abschließend bewertet werden”, betont Egit. Die Bundesregierung müsse zudem sicherstellen, dass CETA und TTIP als so genannte “gemischte Abkommen” in den nationalen Parlamenten ratifiziert werden müssen und keine Teile der Abkommen durch eine “vorläufigen Anwendung” bereits vor einer Abstimmung im Nationalrat in Kraft treten.

Ein Beschluss zu den umstrittenen Abkommen muss zunächst einstimmig im Rat erfolgen. Dieser entscheidet auch über eine Ratifizierung in den Mitgliedsstaaten und die “vorläufige Anwendung” einzelner Kapitel. Zuvor muss der Ministerrat in Österreich grünes Licht geben. Erst nach Zustimmung des Rates müssen das Europäische Parlament sowie die Parlamente der Mitgliedsstaaten ihre Zustimmung geben.

Hans-Böckler-Stiftung: Freihandelsabkommen: Private Schiedsgerichte sind verfassungswidrig

Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung: Freihandelsabkommen: Private Schiedsgerichte sind verfassungswidrig

19.01.2015

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Expertise des früheren Verfassungsrichters Prof. Broß

Freihandelsabkommen: Private Schiedsgerichte sind verfassungswidrig

Private Schiedsgerichte, wie sie in den transatlantischen Freihandelsabkommen vorgesehen sind, verstoßen gegen das Grundgesetz und kollidieren mit Prinzipien des Völkerrechts. Zu diesem Ergebnis kommt der frühere Verfassungsrichter Prof. Dr. Siegfried Broß in einer von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Expertise. Eine rechtskonforme Alternative könnten staatlich besetzte Schiedsgerichte darstellen.*

Sie sind der umstrittenste Punkt in den geplanten Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) beziehungsweise mit den USA (TTIP): Schiedsgerichte, die über vermeintliche Vertragsverletzungen urteilen sollen. Klagen können ausschließlich Unternehmen – wenn sie ihre Investitionen auf der jeweils anderen Seite des Atlantiks entwertet sehen, beispielsweise durch schärfere Umwelt- oder Sozialgesetze. Verklagt werden Staaten, oft auf Schadenersatz in mehrstelliger Millionen- oder sogar Milliardenhöhe. Als „Richter“ fungieren Privatleute, meist Juristen aus großen internationalen Anwaltskanzleien. Die Verhandlungen werden, anders als Prozesse vor ordentlichen staatlichen Gerichten, nicht grundsätzlich öffentlich geführt. Eine Berufungsinstanz gibt es nicht.

Die Skepsis gegenüber solchen Privat-Gerichten ist verbreitet – und berechtigt, schreibt Prof. Dr. Siegfried Broß. Der pensionierte Richter und Honorarprofessor, der sowohl am Bundesgerichtshof als auch am Bundesverfassungsgericht Recht sprach, hat sich mit CETA und TTIP auseinandergesetzt. Broß lehnt Freihandelsabkommen nicht grundsätzlich ab. Sein Befund lautet dennoch: „Diese Abkommen sind nach dem derzeitigen Stand mit den Klauseln über den Investorschutz zugunsten ausländischer Unternehmen und die Einrichtung privater Schiedsgerichte verfassungswidrig.“ Daran änderten auch die vielen grundsätzlich ähnlich gestrickten Freihandelsabkommen nichts, die verschiedene Bundesregierungen seit 1959 abgeschlossen haben: „Auch wenn Deutschland eine solche ,Tradition‘ begründet hat, liegt hierin noch keine Rechtfertigung dafür, hieran unverbrüchlich festzuhalten“, betont Broß.

Nach Analyse des Rechtswissenschaftlers kollidieren die geplanten Regelungen an mehreren zentralen Punkten mit Grundgesetz und Völkerrecht:

– Wenn die Bundesrepublik CETA oder TTIP in der gegenwärtigen Form beitrete, verletze dies das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip, argumentiert Broß. Denn nach deutschem Verfassungsrecht seien allein ordentliche Gerichte die Instanzen, um über Klagen gegen Staaten zu entscheiden. Das schließe supranationale Gerichtshöfe, etwa im Rahmen der Vereinten Nationen oder EU, nicht aus, wohl aber private Schiedsgerichte.

– In die gleiche Richtung wie das deutsche Verfassungsrecht wirken nach Überzeugung des Juristen die Grundregeln des Völkerrechts. Sie besagen: Privatpersonen und private Institutionen wie Unternehmen sind „nur mittelbar über den jeweiligen ,Heimatstaat‘ am Völkerrechtsverkehr beteiligt oder betroffen“. Klagen von Unternehmen vor privaten Schiedsgerichten gegen Staaten passten nicht in dieses System.

– Weiche man davon ab, könnten „parlamentarische Mitwirkung und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts“ durch Urteile von dazu nicht legitimierten Einrichtungen unterlaufen werden. So werde „auf dem Weg einer zwischenstaatlichen Vereinbarung über den Freihandel materiell die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland in einem Staatsorganisationsprinzip geändert“. Und das sei nicht einmal mit verfassungsändernder Mehrheit des Bundestages möglich.

– Nicht akzeptabel seien schließlich Prozesse hinter verschlossenen Türen. Öffentliche Verhandlungen gehörten zu den elementaren Qualitäten rechtsstaatlicher Gerichtsverfahren, so Broß. Zumal das Argument, es müssten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geschützt werden, nicht überzeuge. Die nationalen Prozessordnungen im Patent-, Wettbewerbs- oder Gesellschaftsrecht hätten dafür längst praktikable Regeln gefunden.

Im Verhältnis von EU, USA und Kanada, also Regionen mit funktionierenden Rechtssystemen, spreche ohnehin wenig für überstaatliche Schiedsgerichte. Wolle man trotzdem partout supranationale Strukturen schaffen, etwa um Standards für spätere Freihandelsabkommen mit anderen Ländern zu setzen, ließen sich diese allenfalls als „Staatsschiedsgerichte“ verwirklichen, schreibt der Rechtswissenschaftler. Wenn „Vertreter der Vertragsstaaten mit Zustimmung der nationalen Parlamente“ als Richter berufen würden, sei das verfassungskonform und biete noch einen Vorteil: Ein dermaßen demokratisch legitimiertes Staatsschiedsgericht habe die Kompetenz, später auftretende Lücken und Schwächen im Vertrag durch seine Urteile zu korrigieren.

*Quelle: Siegfried Broß: Freihandelsabkommen, einige Anmerkungen zur Problematik der privaten Schiedsgerichtsbarkeit, Report der Abteilung Mitbestimmungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung Nr.4. Download: http://www.boeckler.de/pdf/p_mbf_report_2015_4.pdf

Bündnis TTIP unfairHandelbar: Überwältigende Mehrheit gegen Schiedsgerichte in TTIP

Bündnis Stop TTIP
Bündnis TTIP unfairHandelbar
Pressemitteilung
13.01.2015

TTIP unfairHandelbar

+++ Überwältigende Mehrheit gegen Schiedsgerichte in TTIP +++
Überwiegend negative Antworten im EU-Konsultationsverfahren / EU-Kommission sollte Konsequenzen ziehen

Rund 97 Prozent der teilnehmenden Personen, Verbände und Firmen lehnen Schiedsgerichte zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Staaten und Konzernen ab, so lautet das heute veröffentlichte Ergebnis einer offiziellen EU-Konsultation zum transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP. Im Rahmen der europaweiten Befragung zum Investitionsschutzkapitel im geplanten Freihandelsabkommen waren rund 150.000 Eingaben gemacht worden.

„Das Ergebnis der Konsultation spricht eine deutliche Sprache: Diese Schiedsverfahren sind eine Gefahr für die Demokratie und in Europa nicht erwünscht. Die EU-Kommission muss ihr eigenes Verfahren ernst nehmen und die Verhandlungen sofort beenden. Das europäisch-kanadische Abkommen CETA, das ein ähnliches Investitionsschutzkapitel enthält, darf nicht ratifiziert werden“, fordert Karl Bär, Sprecher der selbstorganisierten Europäischen Bürgerinitiative (sEBI) Stop TTIP.

Die Investitionsschutzkapitel beinhalten Mechanismen und Regeln für die Konfliktbearbeitung zwischen Staaten und Unternehmen, das so genannte „Investor-State Dispute Settlement“ (ISDS). Diese Regelungen würden es ausländischen Investoren ermöglichen, Staaten vor privaten Schiedsgerichten zu verklagen. In den vergangenen Jahren haben Unternehmen im Rahmen von bereits bestehenden Abkommen wiederholt Milliardenklagen gegen Staaten angestrengt: So verklagte der schwedische Energieriese Vattenfall die deutsche Bundesregierung wegen Umweltauflagen für ein Kohlekraftwerk, der kanadische Öl- und Gaskonzern Lone Pine strengte wegen eines Fracking-Moratoriums ein Verfahren gegen die eigene Regierung an. „Diese Beispiele zeigen, dass die Verfahren von Konzernen genutzt werden, um Umweltauflagen zu verhindern, demokratische Regulierung einzuschränken und sich aus der Staatskasse zu bedienen“, so Bär weiter.

Um die öffentliche Debatte über den Investitionsschutz in den Abkommen mit USA und Kanada zu beruhigen, befragte die EU-Kommission von Ende März bis Mitte Juli 2014 die Öffentlichkeit. Die Formulierung der Konsultation legte allerdings von Anfang an eine positive Beurteilung des Investitionsschutzes nahe. Die wesentliche Frage, ob ISDS Teil des transatlantischen Freihandelsabkommens sein sollte, wurde gar nicht gestellt. Dennoch gingen 145.000 Antworten ein, die das Investitionsschutzkapitel oder das gesamte Freihandelsabkommen generell ablehnen. Dabei nutzte ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger Online-Angebote, die das Umweltinstitut München und weitere europäische Organisationen bereitgestellt hatten, um die Beteiligung an der unnötig komplexen Konsultation zu erleichtern.

„Hinter jeder dieser Eingaben steht ein Mensch, der ISDS und in vielen Fällen auch TTIP ablehnt. Die einzig ernstzunehmende Konsequenz, die die Kommission aus der regen Beteiligung an der Konsultation ziehen kann, ist es, auf ISDS vollständig zu verzichten“, so Nelly Grotefendt, Koordinatorin des Bündnisses TTIP unfairHandelbar.

„Wenn die EU-Kommission dennoch am Investorenschutz festhält, zeigt sie, dass es ihr nicht um echte Bürgerbeteiligung, sondern nur um Augenwischerei ging. Und das schon zum zweiten Mal: Auch die europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA wurde aus fadenscheinigen Gründen abgelehnt. Die Kommission fördert damit die EU-Verdrossenheit und schadet der europäischen Idee“, so Karl Bär. „Den Widerstand gegen TTIP wird sie damit nicht aufhalten können!“

Mit der selbstorganisierten Europäischen Bürgerinitiative Stop TTIP, die von 340 Organisationen aus ganz Europa getragen wird, protestieren mittlerweile über 1.260 000 Menschen gegen TTIP und CETA.

Deutscher Kulturrat: TTIP: EU-Kommission muss ISDS jetzt beerdigen!

Pressemitteilung

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EU-Kommission will eine offene, ehrliche Diskussion mit Zivilgesellschaft führen
Berlin, den 13.01.2015. Die Europäische Kommission veröffentlichte heute ihre Auswertung der fast 150.000 Antworten auf die Online-Konsultation zum Investitionsschutz und zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investor und Staat (investor-to-state dispute settlement, ISDS) im Rahmen des geplanten Freihandelsabkommen zwischen den USA und der Europäischen Union (Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP).

„Aus der Konsultation geht klar hervor, dass gegenüber dem Instrument der ISDS äußerste Skepsis herrscht“, erklärte die für Handel zuständige Kommissarin Cecilia Malmström in einer Stellungnahme. Weiter erklärte Frau Malmström: „Wir müssen mit den Regierungen der EU-Länder, dem Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft eine offene, ehrliche Diskussion über den Investitionsschutz und die ISDS in der TTIP führen, bevor wir dazu irgendwelche politischen Empfehlungen abgeben.“

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Online-Konsultation zum ISDS spricht eine klare Sprache. Die Organisationen, Verbände und Einzelpersonen, die sich an der Konsultation beteiligt haben, lehnen ISDS in ihrer großen Mehrheit ab. Die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström verschweigt diese Tatsache nicht und bietet eine offene und ehrliche Diskussion mit der Zivilgesellschaft an. Das ist der richtige erste Schritt. Doch wenn die EU-Kommission ihr eigenes Konsultationverfahren wirklich ernst nimmt, muss sie das ISDS jetzt beerdigen!“

Weitere Informationen zum EU-Konsultationsverfahren finden Sie auf der neuen Seite des Deutschen Kulturrates: http://www.tag-gegen-ttip.de/

Olaf Zimmermann
Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates

Deutscher Kulturrat e.V.

Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft: Klare Absage gegen TTIP – Herkunftssiegel stärken

Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft

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Debatte um regionale Erzeugnisse zeigt wahre Absichten hinter geplantem transatlantischen Abkommen

Zu der von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt jüngst aufgeworfenen Debatte um die Sicherung zur Kennzeichnung regionaler Erzeugnisse erklärt der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Martin Schulz: „Schmidt hat mit seiner Äußerung die Katze aus dem Sack gelassen, worum es im Rahmen des geplanten Freihandelsabkommens EU-USA u.a. geht: Etwa diese in der EU gesetzlichen Regelung zur Kennzeichnung besonderer regionaler Erzeugnisse zu schleifen und unwirksam zu machen. Damit hat er einen Testballon gestartet, um zu prüfen, wie weit die Bundesregierung mit Zugeständnissen gehen kann. Die Empörung in Öffentlichkeit, Handwerk und Handel ist groß. Denn mit dieser Aussage stellt er die Arbeit der Bäuerinnen und Bauern sowie Handwerksbetrieben in Frage, die sich mit regionalen Erzeugnissen einen höherpreisigen Markt und eine Existenz aufgebaut haben.“

Schulz sagt weiter: „Auch den Wunsch der Verbraucher nach regionalen Qualitätserzeugnissen ignoriert er. Statt nur von seiner Aussage zurück zu rudern, sollte Schmidt TTIP eine klare Absage erteilen und die Herkunftssiegel für regionale Qualitätsprodukte stärken und eindeutiger kennzeichnen. Auch die von den USA vorgeschlagene und von Schmidt hofierte ,App‘, um Gentechnik-Inhaltsstoffe in Lebensmitteln zu erkennen, ist ein plumper Versuch unsere Gentechnik-Kennzeichnung zu unterlaufen. Statt die Inhaltsstoffe nur noch durch die Nutzung von Smartphones zur Verfügung zu stellen, sollte sichtbar auf dem Produkt die Pflichtkennzeichnung in den USA eingeführt und in Europa ausgeweitet werden, denn auch tierische Produkte wie Milch, Eier und Fleisch müssen gekennzeichnet werden, die mit Gentechnik-Futtermitteln erzeugt worden sind.“

„Immer wieder versprechen Politiker, die TTIP befürworten, dass unsere Lebensmittelstandards nicht abgesenkt werden. Damit wollen sie die kritische öffentliche Debatte um diese Art von Freihandelsabkommen beschwichtigen. Sie verschweigen aber, dass genau das passiert“, sagt Gertraud Gafus, Bundesvorsitzende der AbL. „Das zeigt nicht nur die aktuelle Diskussion um regionale Spezialitäten. Im Rahmen der TTIP-Verhandlungen wurde bereits die Zulassung der Gentechnik-Maissorte MIR 162 zum Import in die EU gepuscht und in der EU dürfen neuerdings Rindfleisch-Schlachtkörper mit Milchsäure behandelt werden. Dies sind erste EU-Vorleistungen hin zu schnelleren Gentechnik-Zulassungen und zum Standardabbau, um die Verhandlungen mit den USA voranzutreiben. Dadurch wird der Gentechnikanbau in den USA ausgeweitet, statt einem gescheiterten System den Riegel vorzuschieben. Und im ländlichen Raum geraten handwerkliche Schlachtbetriebe immer mehr unter Druck. Zurzeit wird in der EU noch so geschlachtet, dass keine chemische Behandlung am Ende des Schlachtprozesses notwendig ist.“

Die AbL fordert, die TTIP-Verhandlungen abzubrechen und das EU-Kanada Freihandelsabkommen (CETA) nicht abzuschließen. Vielmehr braucht es eine öffentlich Diskussion für eine faire Handels- und Agrarpolitik. Deshalb ruft die AbL die Bäuerinnen und Bauern, TTIP- und CETA-, Gentechnik- und Massentierhaltungsgegner und alle an einem guten Essen und einer fairen Lebensmittelerzeugung Interessierten auf, am 17. Januar zur Demo „Wir haben es satt“ nach Berlin zu kommen.