Informationen und Infos über Anti-Atom, Antimilitarismus und NaturFreunde.

Archiv für die Kategorie ‘Umweltpolitik’

Politik konkret: Fahrscheinlos durch Berlin – Konzepte der Parteien für einen fahrscheinlosen ÖPNV

25960946591_37b9b25599_k

 

Einladung zur

Diskussionsveranstaltung

Montag, 13.06.2016

19.00 Uhr

NaturFreunde Berlin, Paretzer Str. 7, 10713 Berlin (S- und U-Bahnhof Heidelberger Platz)

 

 

In einer vernetzten Gesellschaft ist Mobilität die Grundvoraussetzung für die Teilnahme am öffentlichen und privaten Leben. Ohne Mobilität werden Menschen von existenziellen Grundlagen des menschlichen Lebens abgeschnitten. Mobilität ist für ein „normales“ Leben alltäglich und wird nicht direkt hinterfragt: Egal ob der Weg zur Arbeit, Hochschule, Schule oder zur Organisation der Freizeit. Mobilität ist Teil des täglichen Lebens.

Jeden Tag nutzen ca. vier Millionen Menschen den öffentlichen Verkehr in Berlin. Die öffentlichen Verkehrsträger unternehmen dabei immer größere Anstrengungen, um Menschen, die ohne Fahrschein unterwegs sind zu bekämpfen: Alleine im letzten Jahr wurden 680 000 Feststellungen von Fahren ohne Fahrschein vorgenommen. Bei vielen führten diese Kontrollen zu einer Kriminalisierung. 140 fest angestellte Kontrolleur*innen sollen dafür sorgen, dass das Fahren ohne Fahrschein möglichst abschreckend wird. Die Zahl der kontrollierten Fahrgäste hat sich im vergangenen Jahr fast verdoppelt – von 2,7 (2013) auf 5,2 Millionen!

Die Kontrollwut der öffentlichen Verkehrsbetriebe kosten jedes Jahr alleine 4,5 Millionen Euro. Für die Unternehmen bringen sie jedoch unter dem Strich ein positives Ergebnis, da sie von den „Schwarzfahrer*innen“ 6,8 Millionen Euro Bußgeld kassiert haben. Trotzdem sind diese Kontrollen für Berlin ein riesiges Defizitgeschäft. Alleine die Haftplätze für „Mehrfach-Schwarzfahrer*innen“ in Berlin kosten pro Jahr rund 13 Millionen Euro. Bis zu einem Drittel aller Häftlinge der Justizvollzugsanstalt Plötzensee sitzen wegen Schwarzfahrens ein. Jeder Hafttag in den Berliner Gefängnissen kostet nach Aussagen des Senats 88,70 Euro pro Insass*in.

Menschen die wegen mehrfachen „Schwarzfahrens“ verurteilt werden begehen eine „ „Erschleichung von Leistungen“, wie es im Strafgesetzbuch heißt. Alleine im Jahr 2014 brachte die BVG 33.723 Fälle von „Fahren ohne Fahrschein“ zur Anzeige. Selbst der Sprecher der S-Bahn-Berlin gibt zu, dass die Kontrollen „eine Plus-Minus-Null-Rechnung“ seien.

Die NaturFreunde Berlin treten für ein „Recht auf Mobilität“ ein. Um dieses Recht auf Mobilität zu fördern und in die politische und gesellschaftliche Debatte einzubringen, haben die NaturFreunde vor zwei Jahren ihre Kampagne „Ticketteilen“ gestartet. Seitdem haben sie mehr als 35 000 Buttons, 50 000 Flyer und 5 000 Plakate verteilt. Ziel ist darauf hinzuweisen, dass es in Berlin hunderttausende gibt, die daran gehindert werden, nach ihren Bedürfnissen am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, da sie sich ein Ticket nicht so ohne weiteres leisten können. Die Gefahr, dadurch vollständig ins soziale Abseits zu geraten, nimmt dadurch enorm zu. So kostet das Berliner Sozialticket 36 Euro im Monat, im ALG II-Regelsatz sind jedoch nur 25 Euro dafür vorgesehen.

Seit mehr als zwei Jahren werben die NaturFreunde aktiv dafür, einen ticketfreien öffentlichen Nahverkehr zu entwickel. Zum Teil waren die NaturFreunde damit erfolgreich. So haben die Fraktionen bzw. Parteien von Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und Piraten Teile der Forderungen der NaturFreunde aufgegriffen und in ihre Programmatik übernommen.

DIE LINKE schreibt in ihrem Wahlprogramm:
„Mittelfristig streben wir die solidarische Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) an. Daher wollen wir in den kommenden fünf Jahren verschiedene Finanzierungsmodelle intensiv prüfen sowie mit den Berlinern und Berlinerinnen, dem VBB und den Verkehrsbetrieben ins Gespräch über den Stadtverkehr 30 der Zukunft kommen. Wir wollen den Rahmen landesgesetzlicher Möglichkeiten daraufhin prüfen, wie die Einführung eines Bürgerbeitrags und die Erhebung einer Infrastrukturabgabe für Unternehmen und Grundstückseigentümer möglich sind und sozial gerecht aufeinander abgestimmt werden können.“

Die Piraten fordern:
„Alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren werden ebenso wie die schon bisher unentgeltlich beförderten Gruppen vom Beitrag befreit. Das betrifft mehr als 600.000 Berliner*innen und bedeutet finanzielle Entlastungen vor allem für Familien.
Mehr als 1,1 Millionen Berliner*innen zahlen einen ermäßigten Beitrag von 15 Euro. Die Mobilitätskosten der Empfänger*innen von Transferleistungen nach ALG II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz, von Wohngeldempfänger*innen, Studierenden und Auszubildenden über 18 Jahren sinken auf weniger als die Hälfte im Vergleich zum jetzigen Sozial- oder Semesterticket.
Auch die einkommensstärkeren Berliner*innen profitieren mit einem monatlichen Beitrag von 40 bis 50 Euro – noch immer deutlich unter dem günstigsten Monatsticket – vom ungehinderten Zugang zu einem verbesserten ÖPNV.“

Bündnis 90/Die Grünen schreiben:

„Um dieses Ziel Realität werden zu lassen, wollen wir unsere Idee eines solidarisch finanzierten ÖPNV mit einer „Bärenkarte“ weiter vorantreiben.
• solidarisch finanzierte Bürgerticket für alle.
• umlagebasiertes Finanzierungsmodell voran.
• alle Berliner*innen den ÖPNV außerhalb des morgendlichen Berufsverkehrs frei nutzen. Die Zeitkarten kosten künftig maximal halb so viel wie jetzt.
• Minderjährige sowie Transferempfänger*innen, Pflegebedürftige, Schwerbehinderte mit Freifahrerlaubnis und Studierende mit Semesterticket sind von der Umlage befreit.“

In der Veranstaltung wird die Kampagne „ticketteilen“ der NaturFreunde Berlin näher vorgestellt und die Konzepte der Parteien kritisch unter die Lupe genommen. Ziel ist gemeinsam Aktionen und Forderungen für den anstehenden Wahlkampf für das Abgeordnetenhaus zu überlegen, mit denen die Forderung nach einem „ticketlosen Nahverkehr“ vorangebracht werden können.

Einführung:Uwe Hiksch, Mitglied im Landesvorstand der NaturFreunde Berlin

[Lausitzer-kohle] Rundbrief: Vattenfalls Deal mit EPH, Gerichtsurteil zu Nochten-Daten

Kohle Ocker

Sehr geehrte Interessentinnen und Interessenten,
der heutige Rundbrief ist einer der umfangreichsten, die wir bisher herausgegeben haben. In der aktuellen Situation zum Verkauf der Kohlesparte wollen wir aber gründlich informieren:

1. Polnische und deutsche Kohlebetroffene in Brüssel
2. Verraten und verkauft? – Vattenfalls Deal mit EPH
3. Vattenfall-Tagebaue drohen ein weiteres Milliardengrab für die brandenburgischen Steuerzahler zu werden
4. Gerichtsurteil: Umweltdaten zum Tagebau Nochten müssen herausgegeben werden
5. Rechtsgutachten: Berliner Senat kann weitere Braunkohletagebaue über Landesentwicklungsplan stoppen
6. Öffentliche Auslegung zum Cottbuser Tagebausee muss wiederholt werden
7.  Aus der BKA-Sitzung: Aktuelle Berichte zu Eisen- und Sulfatbelastung
8. Aus der BKA-Sitzung: Stilllegung von Kraftwerken
9. Aus der BKA-Sitzung: Finanzierung der Braunkohlesanierung ab 2018
10. Aus der BKA-Sitzung: Umsiedlung der Grubenteichsiedlung
11. Video von der Sprengung der Förderbrücke Cottbus-Nord
12. Am Rande: Bald Sparta-Fanshop in Cottbus?

1. Polnische und deutsche Kohlebetroffene in Brüssel
Tagebau-Betroffene aus Polen und aus dem deutschen Teil der Lausitz nahmen auf Einladung der Europa-Abgeordneten Lidia Geringer de Oedenberg und  Reinhard Bütikofer sowie des WWF am 20. April im EU-Parlament an einer Anhörung zu Folgen der Braunkohlenutzung in beiden Ländern teil. (Foto: ideengruen)

2. Verraten und verkauft? – Vattenfalls Deal mit EPH
Am Montag präsentierte Vattenfall in Stockholm den ausgehandelten Verkauf seiner Lausitzer Braunkohlesparte an EPH und deren Finanzpartner PPF. Im Klartext also an die tschechischen Oligarchen Daniel Křetínský und Petr Kellner, deren Geld sich sonst auch gern mal auf Zypern oder Panama aufhält. Nach den zahlreichen Presseberichten wollen wir in diesem Rundbrief ausführlich die Originalaussagen aus der Vattenfall-Pressemitteilung kommentieren:

Etwas Zentrales steht ganz am Ende des Textes:
„Der schwedische Staat muss als Eigentümer von Vattenfall den Verkauf genehmigen. Die Genehmigung des Verkaufs wird in einigen Monaten erwartet.“
Damit ist das von der Kohlelobby gefeierte „Ende der Unsicherheit“ noch nicht erreicht, was bei Weitem nicht alle Presseberichte so klar wiedergegeben haben. Die schwedische Politik hat also noch die Chance, eine bessere Lösung zu finden. Das ist auch nötig ist, wie sich an anderen Stellen des Textes zeigt.

„Würde Vattenfall die Braunkohlesparte behalten, wären die negativen Auswirkungen auf die Bilanz von Vattenfall angesichts der prognostizierten Großhandelspreise für Strom noch größer.“
Da kommt unweigerlich die Frage auf, was das Geschäftsmodell der Käufer sein soll, damit sich für sie das lohnt, womit Vattenfall Verluste machen würde. Die folgende Passage lässt es erahnen:
„Während der ersten 3 Jahre nach dem Verkauf dürfen keine Dividenden an den neuen Eigentümer gezahlt, Rückstellungen aufgelöst oder ähnliche vergleichbare Maßnahmen ergriffen werden. In den folgenden zwei Jahren ist die Gewinnabschöpfung vertraglich auf eine betriebsübliche Rendite begrenzt.“
Das klingt zwar erst einmal gut, lässt aber tief blicken, worauf man sich nach Ablauf dieser Fristen einstellen müsste. Das Geld könnte nach Kräften abgezogen werden und wenn es nicht mehr für die Folgeschäden der Tagebaue ausreicht, müsste plötzlich wieder der Steuerzahler ran. Wer solche Zustände dauerhaft verhindern will, darf nicht auf Finanzinvestoren setzen, sondern kommt um eine Stiftungslösung nicht herum. Deren Wesen wäre es nämlich, den Verwendungszweck aller Erträge festzuschreiben.

„EPH hat seine Kompetenz im Bereich des Braunkohlegeschäfts unter Beweis gestellt und ist in Deutschland bereits durch seine hundertprozentige Tochter MIBRAG aktiv“
Die speziellen Kompetenzen beim Kauf der MIBRAG haben jedenfalls die auf Korruption spezialisierte Staatsanwaltschaft Bochum auf den Plan gerufen, die nach wie vor gegen den (inzwischen beurlaubten) MIBRAG-Geschäftsführer Joachim Geisler ermittelt. Zudem zeigen die Geschäftsberichte der MIBRAG die Kompetenz, großzügigen Kapitalabfluss in Richtung Prag zu organisieren. Der 2009 gezahlte Kaufpreis sei dank einer überdurchschnittlichen Umsatzrendite von 16 % so innerhalb von nur 6 Jahren wieder eingespielt worden, schreibt der Energiejournalist Stefan Schröter in einer Recherche.

Weiter freut sich Vattenfall
„einen anerkannten neuen Eigentümer für das Braunkohlengeschäft und seine etwa 7.500 erfahrenen und motivierten Mitarbeiter gefunden zu haben.“
Bisher hat die Vattenfall-Pressestelle regelmäßig von „mehr als 8000 Beschäftigten der Vattenfall-Braunkohlensparte“ geschrieben. Offenbar hat der Abbau bereits begonnen. Am Klimaschutz kann das bei weiterhin etwa 60 Millionen Tonnen Förderung jedenfalls nicht gelegen haben, die im letzten Jahr vereinbarte „Kapazitätsreserve“ wird den ersten Lausitzer  Kraftwerksblock erst ab Oktober 2018 betreffen. Zugleich zeigt die sinkende Zahl, dass Personalabbau auch ohne betriebsbedingte Kündigungen möglich ist. Die Zusage, bis 2020 keine solchen Kündigungen auszusprechen, heißt also selbstverständlich nicht, dass die Zahl der Beschäftigten so lange konstant bleibt.

„Der Käufer übernimmt das Braunkohlegeschäft einschließlich aller Anlagen,Verbindlichkeiten und Rückstellungen. Die Aktiva enthalten Barmittel in Summe von 15 Milliarden Schwedische Kronen [Anm. UGC: das sind ca. 1,63 Mrd. Euro]. Die Verbindlichkeiten und Rückstellungen unter anderem für Rekultivierungen umfassen insgesamt 18 Milliarden Schwedische Kronen [Anm. UGC: ca. 1,96 Mrd. Euro].“
Vattenfall legt also 1,6 Milliarden Euro drauf, um die Braunkohle los zu werden. Für Rekultivierung und alle Folgeschäden dürfte auch das nicht ausreichen, weitere Mittel wären im laufenden Betrieb zu erwirtschaften. Zudem weiß bis heute niemand, wie die Rekultivierungskosten errechnet wurden und welche Folgeschäden davon erfasst oder eben nicht erfasst sind. Über einen Kaufpreis gibt es keine Angaben, er dürfte Insidern zufolge irgendwo zwischen Null und 300 Millionen liegen. Dabei ist dieser Kaufpreis eigentlich der einzige Vorteil, den Schweden gegenüber einer Stiftung sehen könnte. So wenig Geld darf aber nicht den Ausschlag geben, das Lausitzer Kohlerevier an Finanzspekulanten zu verscherbeln.

Die Vereinbarung sieht auch vor, dass bestehende Tarifverträge fortgesetzt werden, genauso wie die betriebliche und unternehmerische Mitbestimmung von Arbeitnehmervertretern.
Es ist nicht erkennbar, dass die Vereinbarung damit über gesetzliche Vorschriften hinausgehen würde.

Ein besonderes Bonbon ist das Satz
„Mit dem Verkauf reduziert sich der CO2-Ausstoss von mehr als 80 Million Tonnen auf weniger als 25 Million Tonnen pro Jahr.“
Selbstverständlich reduziert der Verkauf den CO2-Ausstoß um kein einziges Gramm. Er wird ihn lediglich durch hektische Dienstreisen und viel vollgeschriebenes Papier erhöhen. Vattenfall will andere den Dreck machen lassen und spekuliert damit unverhohlen auf eine Kurzsichtigkeit der schwedischen Politik, die mit dem Geist des Klimaabkommens von Paris nicht vereinbar wäre.

Nicht erwähnt wird in der Pressemitteilung, dass das Verkaufspaket offensichtlich auch die bei der Privatisierung 1994 von der Treuhandanstalt eingeräumte Kaufoptionen umfassen dürfte, für das Bergwerkseigentum an Kohlefeldern wie Bagenz-Ost, Forst-Hauptfeld, Klettwitz-Nord, Jänschwalde-Süd, Weißwasser und weitere. (siehe Bundestagsdrucksache 17/12229) Viele dieser Felder sind ganz offiziell in der „Übersichtskarte zu Bergbauberechtigungen gemäß Bundesberggesetz“ im Geoportal des Landes dargestellt.
Sie würden mit dem Verkauf ebenfalls zum Spekulationsobjekt, falls EPH wie manche Zeitungen vermuten, auf ein Scheitern der deutschen Energiewende wettet.
Hier zur zitierten Vattenfall-Pressemitteilung hier

3. Vattenfall-Tagebaue drohen ein weiteres Milliardengrab für die brandenburgischen Steuerzahler zu werden
Wie das brandenburgische Wirtschaftsministerium in der Sitzung des Braunkohlenausschusses am 14. April in Cottbus einräumen musste, könnten die Rekultivierungskosten der Tagebaue bei einem Verkauf an die tschechische EPH letztlich vom brandenburgischen Steuerzahler bezahlt werden.
Die Möglichkeit die Rekultivierung über Sicherheitsleistungen abzusichern, haben die Landesbehörden systematisch missachtet. Mit der politischen Unterstützung eines Verkaufes an EPH droht die Brandenburgische Landesregierung nun endgültig das Vermögen der Steuerzahler in Milliardenhöhe zu verschleudern. Wir haben es hier mit einem Versagen der Landespolitiker zu tun, das dem Skandal um den Pannenflughafen BER in nichts nachsteht.
Der Vertreter des Potsdamer Wirtschaftsministeriums, Herr Cremer, machte in der Sitzung deutlich, die Landesregierung habe „bislang keinen Anlaß zu der Vermutung, dass die Rückstellungen nicht ausreichend sein könnten“. Zugleich räumte er ein, das Land müsse in die Verantwortung treten, falls das Bergbauunternehmen die Rekultivierungskosten künftig nicht mehr erwirtschaften kann.
In diesem Zusammenhang bezeichnete er den schwedischen Staat als Eigentümer als „insolvenzfest“. Er könne sich nicht vorstellen, dass Schweden die Lausitz mit den Rekultivierungskosten allein lassen würde. Zugleich unterstützt jedoch die Brandenburgische Landesregierung Presseberichten zufolge einen Verkauf der Braunkohlensparte an das tschechisches Privatunternehmen EPH, das zuletzt auch durch Verstrickungen in die sogenannten „panama papers“ in die Schlagzeilen geriet.
In der Regel alle zwei Jahre werden für die aktiven Tagebaue Hauptbetriebspläne zugelassen. Bei jeder dieser Zulassungen hätte die Bergbehörde nach § 56 Bundesberggesetz Sicherheitsleistung vom Bergbauunternehmen verlangen können, um die spätere Rekultivierung zu sichern. Die GRÜNE LIGA hatte im Braunkohlenausschuss gefragt, ob in Brandenburg bisher jemals solche Sicherheitszahlungen angeordnet wurden.
Anlaß war, dass die Lausitzer Rundschau am 19. März 2016 (unter Berufung auf die „Hospodářské Noviny“ vom 18. März 2016) berichtete, dass nach Ansicht des Unternehmens ČEZ die Vattenfall-Aktiva einen negativen Wert haben. ČEZ-Vorstand Beneš wird zitiert „Falls der Strompreis bleibt, wie er ist, dann werden die Kraftwerke den Rekultivierungsfonds niemals füllen können“. (Pressemitteilung vom 14. April)

4. Gerichtsurteil: Umweltdaten zum Tagebau Nochten müssen herausgegeben werden
Das Verwaltungsgericht Dresden hat heute einer Klage der Umweltgruppe Cottbus stattgegeben und den Landkreis Görlitz zur Herausgabe von Umweltdaten über ein vom Braunkohletagebau Nochten zerstörtes Naturschutzgebiet verpflichtet. Der Tagebaubetreiber Vattenfall hatte über Jahre versucht, die Herausgabe mit Verweis auf angebliches Urheberrecht zu verhindern.
„So sehr wir das klare Urteil begrüßen, so erschreckend ist es, dass Vattenfall die selbstverständliche Transparenz von Umweltdaten über Jahre blockiert hat. Offenbar versucht das Unternehmen zu verbergen, wie groß die vom Tagebau angerichteten Schäden sind. Wir werden die Daten entsprechend gründlich auswerten, sobald sie uns vorliegen.“ sagt Dr. Martin Kühne von der Umweltgruppe Cottbus.
Der Braunkohletagebau Nochten hat in den vergangenen Jahren das Naturschutzgebiet „Urwald Weißwasser“ zerstört. Im Jahr 2012 hatte der Landkreis Görlitz eine Anfrage der Umweltgruppe Cottbus nach den kartierten Vorkommen von Tieren und Pflanzen in diesem Gebiet abgelehnt. Als Begründung war angegeben worden, eine Herausgabe würde gegen Urheberrecht verstoßen und der Vattenfall-Konzern habe der Herausgabe nicht zugestimmt. Dieser Sichtweise hat das Verwaltungsgericht nun eine klare Absage erteilt.
Aufgrund der eindeutigen Rechtslage und dem klaren Urteil ist ein Berufungsantrag beim Oberverwaltungsgericht aus Sicht der GRÜNEN LIGA wohl nicht zu erwarten.
Aktenzeichen des Verfahrens: 3 K 1317/12, Zur Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes.

5. Rechtsgutachten: Berliner Senat kann weitere Braunkohletagebaue über Landesentwicklungsplan stoppen – Antwort des Senates an Abgeordnete hält juristischer Prüfung nicht stand
Ein Rechtsgutachten im Auftrag des Bündnisses Kohleausstieg Berlin und des Umweltverbandes GRÜNE LIGA zeigt auf, dass der Senat von Berlin weitere Braunkohletagebaue in Brandenburg über die Landesentwicklungsplanung verhindern kann. Das hatte der Senat noch im Januar bei der Beantwortung einer kleinen Anfrage versucht zu bestreiten. Schon im Mai wollen die Potsdamer Landesregierung und der Berliner Senat einen ersten Entwurf des gemeinsamen Planes beschließen.
„Die Verabschiedung weiterer Braunkohlenpläne für den Aufschluss bisher nicht festgesetzter Abbaugebiete in Brandenburg kann durch eine Zielfestlegung im gemeinsamen Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP) verhindert werden.“
schreibt der in Bergbaufragen bundesweit renommierte Rechtsanwalt Dirk Tessmer in seiner rechtsgutachterlichen Überprüfung und widerlegt damit eine Aussage des Senates von Januar (Abgeordnetenhaus-Drucksache 17/17681)
„Derzeit ist die Trinkwasserversorgung Berlins akut von bergbaubedingter Sulfatbelastung bedroht. Der Senat muss ein verbindliches Ziel im Landesentwicklungsplan durchsetzen, das für die Zukunft solche Probleme verhindert. Wann soll das passieren, wenn nicht bei den im Mai anstehenden Verhandlungen mit Brandenburg?“ sagt Karen Thormeyer, Landesgeschäftsführerin der GRÜNEN LIGA Berlin.
„Es ist höchst bedenklich, dass der Senat das Abgeordnetenhaus über die bestehenden Möglichkeiten offenbar falsch informiert hat. Berlin hat es nicht nötig, vor der Brandenburgischen Kohlelobby einzuknicken. Die Klimaschutzziele der Bundesregierung zeigen klar, dass Braunkohleverstromung ein Auslaufmodell ist. Es ist deshalb höchste Zeit, auch in der Landesplanung klarzustellen, dass es keine weiteren Tagebaue mehr geben darf.“ sagt Eva Rönspieß von BürgerBegehren Klimaschutz für das Bündnis „Kohleausstieg Berlin“.
„Mehrere Brandenburgische Kommunen fordern von der Landesplanung den verbindlichen Ausschluss neuer Tagebaue. Sie wollen Planungssicherheit für ihre Entwicklung statt dem ewigen Damoklesschwert des Kohleabbaus.“berichtet René Schuster, Mitglied des Brandenburgischen Braunkohlenausschusses.
In seiner Antwort auf eine kleine Anfrage im Abgeordnetenhaus hatte der Senat im Januar behauptet, die gemeinsame Landesentwicklungsplanung beider Länder könne keinen Einfluss auf die Braunkohlenplanung in Brandenburg nehmen. Das hat sich eindeutig als falsch erwiesen.
Der durch den Braunkohleabbau verursachte Anstieg von Sulfat in der Spree stellt immer mehr die Einhaltung des Trinkwasser-Grenzwertes von 250 Milligramm pro Liter in Berlin in Frage. Mit Friedrichshagen gewinnt das größte Berliner Wasserwerk sein Wasser aus dem Uferfiltrat des Flusses. Am 11. März wurde im Wasserwerk Briesen in Brandenburg mit 237 Milligramm pro Liter der bisher höchste Sulfatwert gemessen. (Quelle: Märkische Oderzeitung 23. März 2016) Das nächste Wasserwerk im Spreeverlauf ist Friedrichshagen.
Für die zahlreichen auf Braunkohlevorkommen stehenden Dörfer der Brandenburgischen Lausitz existiert derzeit keinerlei rechtliche Festlegung, dass sie nicht durch Tagebaue in Anspruch genommen werden. Mehr als das Versprechen des früheren Ministerpräsidenten Matthias Platzeck in einer Pressekonferenz im Jahr 2007 haben die Bewohner dieser Orte nicht in der Hand. Diese Lücke könnte ein entsprechendes Ziel im Landesentwicklungsplan füllen. (Pressemitteilung vom 4. April)
Die Stellungnahme von Rechtsanwalt Dirk Tessmer
Die Antwort des Senats auf eine kleine Anfrage (Drucksache 17/17681)
Ein Hintergrundpapier zur Landesentwicklungsplanung

6. Öffentliche Auslegung zum Cottbuser Tagebausee muss wiederholt werden
Die Pläne zur Flutung des Braunkohletagebaues Cottbus-Nord als „Cottbuser Ostsee“ werden ein zweites Mal öffentlich ausgelegt, weil Vattenfall den Antrag offenbar umfangreich nachbessern musste. Bei der ersten Beteiligung der Öffentlichkeit Anfang 2015 gab es massive Bedenken zu Folgeschäden des Bergbaus und zur Übernahme von deren Kosten.
Offensichtlich hat die von uns erarbeitete Stellungnahme der Umweltverbände ebenso wie die Bedenken der Anwohner und der Spreewälder Tourismuswirtschaft so viele Schwachstellen der bisherigen Antragsunterlagen aufgezeigt, dass gravierende Änderungen des Antrages nötig wurden. Eine neue öffentliche Auslegung jedenfalls ist nur bei wesentlichen Änderungen vorgeschrieben. Befürchtet werden beispielsweise eine Gefährdung des Biosphärenreservates Spreewald durch Eisenbelastung aus dem Kippenwasser des stillgelegten Tagebaues sowie eine Erhöhung der Sulfatbelastung der Spree durch den See.
In der Sitzung des brandenburgischen Braunkohlenausschusses am 14. April hatte das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) berichtet, dass die nach der Öffentlichkeitsbeteiligung von Vattenfall nachgeforderten Unterlagen derzeit eingehen. Man werde dazu im zweiten Quartal eine Nachbeteiligung durchführen. Auf Grüne-Liga-Nachfrage wurde klargestellt, dass es sich um eine erneute öffentliche Auslegung handeln werde.
Angesichts der offenen Entscheidung und der massiven Kritik erscheint es verwunderlich, dass  Vattenfall in derselben Sitzung den Beginn der Flutung für den 1. November 2018 ankündigte.
Die Kritik am Seeprojekt ist in einem Informationsblatt überschaubar zusammengefasst.

7. Aus der BKA-Sitzung: Aktuelle Berichte zu Eisen- und Sulfatbelastung
Als Tagesordnungspunkt 4 diskutierte der Brandenburgische Braunkohlenausschuss am 14. April die Maßnahmen gegen Verockerung und Sulfatbelastung der Spree.
Zum Eisen machte der Vertreter der LMBV beispielsweise deutlich, dass am Spremberger Stausee regelmäßig eine Beräumung der Vorsperre vom Eisenschlamm nötig bleiben wird. Nach einem Jahr sei die Vorsperre wieder so voll wie vor der Beräumung, dann drohe eine Verfrachtung des Eisens in die Hauptsperre.
Winfried Böhmer vom „Aktionsbündnis Klare Spree“ wies darauf hin, dass sich dennoch etwa 40 % des ankommenden Ockerschlamms in der Hauptsperre absetzen. Hier „tickt eine ökologische Zeitbombe“. Das Landesamt für Umwelt geht von einer Schlammauflage von 1-5 Zentimetern auf dem Grund der Hauptsperre aus, und hat offenbar kein Konzept, wie unter diesen Umständen eine Beräumung erfolgen soll.
Die Bergbehörde (LBGR, Herr Neumann) machte deutlich, das Barrierekonzept (mit dem das Eisenocker vor dem Spreewald abgefangen werden soll) funktioniere derzeit, es funktioniere aber vor allem in den Wintermonaten noch nicht stabil.
Zur Sulfatbelastung der Spree und der Trinkwassergewinnung im Wasserwerk Briesen machte er keinen Hehl daraus, „dass wir dort Sorgen haben, dass der Trinkwassergrenzwert überschritten wird.“ Die geplante Prognose zur künftigen Sulfatbelastung werde das Land in Auftrag geben. Man habe zuerst zwei Ingenieurbüros methodische Vorschläge machen lassen und sich jetzt für eine Weiterentwicklung des Modelles WBalMo durch die Firma DHI Wasy entschieden. Die Vergabe erfolge im April, zur anteiligen Finanzierung durch das Land Berlin (25%) sowie durch die brandenburgischen Ministerien für Umwelt und für Wirtschaft werde eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen.
Winfried Böhmer machte deutlich, dass der behördeninterne Zielwert vom 450 Milligramm pro Liter am Pegel Spremberg-Wilhelmstal verschärft werden muss, wenn flussabwärts neue Sulfateinleitungen wie beispielsweise der von Vattenfall zur Flutung beantragte „Cottbuser Ostsee“ hinzukommen.

8. Aus der BKA-Sitzung: Stilllegung von Kraftwerken
Die Vertreterin des Landesamtes für Umwelt (LfU) stellte im Tagesordnungspunkt 5 die formalen Schritte vor, die bei der Stilllegung eines Kraftwerkes abzuarbeiten sind. Es werde ein Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz nötig, bei dem der Betreiber ein Stilllegungskonzept vorlegen müsse. Die Behörde werde (nach § 5) unter anderem prüfen, ob das Kraftwerksgrundstück in einem ordnungsgemäßen Zustand hinterlassen werde und ob von ihm keine Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen. Sie stellte auf Nachfrage klar, dass ein Rückbau der Anlagen und Gebäude nur in dem Maße passieren muss, wie das zur Einhaltung geltender Gesetze nötig ist. Zum Stilllegungskonzept werde es eine Behördenbeteiligung geben, die „im Prinzip keine Beteiligung der Umweltverbände“ einschließe. Angesprochen auf die wasserrechtliche Erlaubnis des Kraftwerkes Jänschwalde (in dem Grundwasser gehoben und Tagebauwasser gereinigt wird), ging die Vertreterin des LfU davon aus, das werde in einem Verfahren mit der immissionsschutzrechtlichen Entscheidung konzentriert.

9. Aus der BKA-Sitzung: Finanzierung der Braunkohlesanierung ab 2018
Für die Gemeinsame Landesplanungsabteilung berichtete Herr Weymanns aus den Finanzierungsverhandlungen der Braunkohleländer mit dem Bundesministerium der Finanzen. (siehe auch Rundbrief vom 1. April) Der Bund habe die Finanzierung derjenigen Maßnahmen streitig gestellt, die zusätzlich zu den bergrechtlichen Betriebsplänen in den sogenannten „Auswirkungsbereichen“ nötig sind. Auch für die dauerhafte Bewirtschaftung der Tagebauseen zur Herstellung der Gewässergüte sehe er sich nicht verantwortlich. Die Länder hätten aber eine hervorragende Rechtsposition, da das Bundesverwaltungsgericht umfangreiche Pflichten des Bergbaubetreibers sehe.
Auf Nachfrage der Grünen Liga wurde auch klargestellt, das im Jahr 2012 vom Bund eingeholte Rechtsgutachten zur Abgrenzung der Sanierungsverpflichtungen „treffe nicht in vollem Umfang auf Gegenliebe der Länder“. Das Land habe nun seinerseits eine Rechtsprüfung zum Umfang der Sanierungspflichten in Auftrag gegeben, die in etwa zwei Monaten vorliegen werde.
Zur Verockerungs- und Sulfatproblematik habe der Bund auch deshalb Vorbehalte, weil er die LMBV nicht als alleinigen Verursacher sehen wolle und auf aktiven Bergbau, Landwirtschaft und geogene Hintergrundbelastung verweise. Ein „Ersuchen der beiden Staatssekretäre der Länder Berlin und Brandenburg zur zukünftigen Finanzierung der Bergbausanierung nach 2017“ an das Bundesministerium für Umwelt vom 16. März 2016 beschäftige sich auch mit der Sulfatproblematik.
In einem späteren Tagesordnungspunkt wurde das dauerhafte Trockenhalten des Gewerbegebietes Laugkfeld in Senftenberg mit Horizontalfilterbrunnen diskutiert. Wegen dem wieder aufsteigenden Grundwasser hatte sich die LMBV vor einigen Jahren zwischen einer  Umsiedlung des Gebietes und dauerhaftem Trockenhalten mit Pumpen entscheiden müssen. Bisher habe der Bundesministerium darauf bestanden, die Pumpen an andere Träger zu übertragen. Die Betriebskosten sollte ein Kapitalstock durch Zinserträge finanzieren. Angesichts derzeitig fehlender Aussichten auf Zinseinnahmen sind wohl Zweifel an dieser Lösung für die Ewigkeitskosten des Bergbaus angebracht.
Zur grundsätzlichen Weiterfinanzierung der Braunkohlensanierung in der Lausitz ab 2018 beschloss der Braunkohlenausschuss einstimmig eine „Cottbuser Erklärung“.

10. Aus der BKA-Sitzung: Umsiedlung der Grubenteichsiedlung
Die wegen fehlender Standsicherheit beschlossene Umsiedlung der Grubenteichsiedlung in Lauchhammer tritt in die Phase der Umsetzung. Ende 2015 hätten die betroffenen Eigentümer ihre Grundstücke an die Stadt Lauchhammer veräußert und würden jetzt bei der Findung neuen Eigentums unterstützt.

11. Video von der Sprengung der Förderbrücke Cottbus-Nord
Vattenfall hatte sich große Mühe gegeben, die Öffentlichkeit von der Sprengung der Förderbrücke des Tagebaues Cottbus-Nord am 3. März abzulenken. Im Internet ist nun allerdings eine Videoaufnahme davon aufgetaucht, die wir den Rundbrief-Lesern nicht vorenthalten wollen:
https://vimeo.com/161181161

12. Am Rande: Bald Sparta-Fanshop in Cottbus?
Da Energie Cottbus sich zielstrebig zur Betriebssportgruppe entwickelt, muss sich der eine oder andere Cottbuser Fußballfan vielleicht neu orientieren. Da trifft es sich doch gut, dass mit Daniel Křetínský das neuen Idol der Lausitzer Kohlelobby Präsident eines Fußballklubs ist. Sparta Prag ist nur einmal in seiner Geschichte aus der ersten tschechischen Liga abgestiegen. Und große Teile der bisherigen Vattenfall-Belegschaft haben sich als gut dirigierbare Fantruppe erwiesen. Da könnte man doch was draus machen, oder?
Aber Vorsicht, liebe Sparta-Fußballer, wer sich mit den falschen Freunden einlässt, ist ganz schnell weg vom Fenster. Als Energie Cottbus 2013 seine Spiele dafür vereinnahmen ließ, Unterschriften für die Zwangsumsiedlung von Proschim zu sammeln, stiegen sie anschließend aus der zweiten in die dritte Liga ab. 2015 vereinbarte der Verein dann eine offizielle Kooperation mit dem Pro Lausitzer Braunkohle-Verein (zum Nachlesen: Lausitz am Sonntag, 8. Februar 2015, S. 9) und befindet sich derzeit zielstrebig auf dem Weg in die vierte Liga. Vielleicht steckt Viertklassigkeit einfach an? Falls das alles kein Zufall ist, sollte Sparta Prag auf den Fanshop in Cottbus vielleicht lieber verzichten.

*******************************************
Umweltgruppe Cottbus e.V.
Strasse der Jugend 94; 03046 Cottbus,
+49 (0) 151.14420487
www.kein-tagebau.de
umweltgruppe@kein-tagebau.de

Größtes Lausitzcamp aller Zeiten war voller Erfolg

DSC_0175

Proschim, 18.05.2016

Am Montag, dem 16.05.2016, endete das sechste Lausitzcamp mit einem neuen Teilnehmerrekord. Zwischen 3500 und 4000 Menschen aus Europa und der ganzen Welt nahmen am Camp teil. Am Samstag, dem 14.05.2016, gingen über 1500 Menschen zu einer Demonstration gegen Kohleverstromung. Zeitgleich zum Lausitzcamp hatte das Bündnis „Ende Gelände“ zu einer Massenaktion des zivilen Ungehorsams aufgerufen, an der über 3500 AktivistInnen teilnahmen. Am Rande des Camps kam es gehäuft zu Gewalttaten und verbalen Angriffen von Kohlebefürwortern, sowohl auf CampteilnehmerInnen als auch auf AktivistInnen von „Ende Gelände“. „Das diesjährige Lausitzcamp zeigt, dass der Protest gegen Kohle in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist. TeilnehmerInnen aus der ganzen Welt machen deutlich, der Braunkohleabbau in der Lausitz ist kein lokales, sondern ein globales Problem“, kommentiert Mit-Organisator Marvin Kracheel den Verlauf des Camps. Insgesamt ziehen die Veranstalter in positives Fazit. „Wir sind alle erschöpft aber überaus zufrieden. Die harte Arbeit und der Zeitaufwand haben sich gelohnt“ erzählt Josephine Lauterbach.

Vernetzung, Austausch und Protest gegen Kohlekraft

Das Lausitzer Klima- und Energiecamp fand vom 9. bis 16. Mai im vom neuen Tagebau Welzow Süd II bedrohten Dorf Proschim statt und setzte damit ein deutliches Zeichen gegen den Klimawandel, Kohleverstromung und für die Energiewende. Neben politischen Workshops und Vorträgen zum Kohleabbau, zu erneuerbaren Energien und verschiedenen anderen gesellschaftskritischen Themen wie dem Handelsabkommen TTIP, standen auch ein Volleyballturnier, ein Theaterstück sowie vielfältige Aktionsworkshops auf dem Programm. Die Demonstration zwischen den Orten Welzow und Proschim, zu der verschiedene Umweltorganisationen aufgerufen hatten, bildete mit rund 1500 TeilnehmerInnen einen der Höhepunkte des Camps. Die starke internationale Beteiligung sorgte bei den Organisatoren für besondere Freude. „Das so viele Menschen aus der ganzen Welt zusammenkommen, um selbstorganisiert, basisdemokratisch und friedlich miteinander umzugehen, ist ein Lehrstück von gelebter Demokratie“ sagt Josephine Lauterbach, Mitorganisatorin des Lausitzcamps. „Von uns können Europas Politiker noch einiges lernen“ ergänzt Marvin Kracheel.
Eingebettet war das sechste Lausitzcamp in die, vom 03.05. bis 15.05.2016 weltweit stattfindenden Aktionstage. Unter dem Motto „Break Free from Fossil Fuels“ protestierten tausende Menschen, auf unterschiedlichste Weise, gegen die Nutzung fossiler Rohstoffe wie Kohle und Öl.

Gewalt gegen Kohlegegner überschattet Erfolge

Das Camp und seine TeilnehmerInnen wurden mehrfach von KohlebefürworterInnen sowohl verbal als auch körperlich angegriffen. Bereits beim Aufbau des Camps wurde Infrastruktur attackiert und Feuerwerkskörper gezündet. Trauriger Höhepunkt dieser Einschüchterungsversuche war die Nacht zum 16. Mai, in der sich im Ortskern von Proschim eine größere Gruppe Kohlebefürwortern versammelte. Die Polizei führte bei 57 Personen eine Identitätsfeststellungen durch. Bei Übergriffen wurde ein Campteilnehmer so schwer verletzt, dass er ins Krankenhaus gebracht werden musste. Laut Polizeiangaben handele es sich überwiegend um Personen, die der rechten Szene zuzuordnen und zum Teil auch der Polizei als rechtsmotivierte Straftäter bekannt seien. „Wir verurteilen jede Art von Gewalt, die CampteilnehmerInnen erfahren mussten. Eine gewisse Überlagerung der Kohlebefürworter mit dem rechten Spektrum, die zum Teil zu bestehen scheint, beobachten wir mit großer Sorge“, kommentiert Josephine Lauterbach, Mit-Organisatorin des Lausitzcamps. Von Seiten des Camps ging jedoch keine Gewalt oder Eskalation aus. „Trotz der massiven Bedrohungslage, und entgegen den Behauptungen seitens der Kohlelobby, haben alle Campteilnehmer besonnen und deeskalierend agiert“ kommentiert Marvin Kracheel die Ereignisse. Von Kohlelobbyisten, wie dem Verein Pro Lausitzer Braunkohle, wird seit Jahren Stimmung gegen die Energiewende gemacht und der menschgemachte Klimawandel geleugnet. „Wer Kohlegegner als Terroristen und Gewalttäter denunziert und ganz bewusst Ängste schürt, trägt eine Mitschuld an der Gewalt“ warnt Marvin Kracheel.

Enttäuscht zeigen sich die OrganisatorInnen von der Polizei. Nachdem man zuerst auf einen gegenseitigen Dialog gesetzt hatte, spitzte sich die Lage zum Wochenende zu. Als CampteilnehmerInnen bedroht wurden, ignorierte die Polizei die Anrufe der OrganisatorInnen. Bei einem Anruf in der Notrufzentrale wurde die Hilfe sogar verweigert. „Wenn die Polizei Notrufe ignoriert, haben wir ein ernstes Problem in diesem Land. Dieses Wochenende hat mein Bild von der Polizei nachhaltig verändert“ äußert sich Marvin Kracheel.

Welzower Bürgermeisterin wollte Camp gewaltsam räumen

Am Abend des 14.05.2016 wurde den CamporganisatorInnen eine Ordnungsverfügung der Stadt Welzow überstellt. Mit der Begründung, „dass aus dem Klimacamp heraus massive Straftaten begangen werden“, forderte Bürgermeisterin Birgit Zuchold (SPD) „alle Campteilnehmer auf, bis zum Sonntag, 15.05.2016, 13:00 Uhr das Klimacamp zu verlassen.“ Andernfalls wolle sie das Camp von der Polizei räumen lassen. Die erste Ordnungsverfügung wurde vom Rechtsanwalt des Lausitzcamps geprüft und aufgrund grober Fehler für rechtswidrig befunden. „Frau Zuchold ist uns schon länger als Verbündete der Kohlelobby bekannt“ kommentiert Josephine Lauterbach. Zuchold ist unter anderem an der „Gewalt stoppen“-Plakatkampagne beteiligt, mit deren Hilfe Ängste bei der lokalen Bevölkerung gegen Lausitzcamp und „Ende Gelände“ geschürt werden sollten. „Es verwundert uns daher nicht, dass Frau Zuchold versucht, ihre Position als Bürgermeisterin auszunutzen, um uns gewaltsam daran zu hindern, unsere Meinung kund zu tun“ ergänzt Marvin Kracheel. Am Sonntagnachmittag wurde gegen 16:00 Uhr eine zweite, nachgebesserte Ordnungsverfügung an das Camp überstellt. In dem Schreiben wurden die CamporganisatorInnen wieder auffordert, das Camp bis Sonntag 13:00 Uhr zu räumen. Neben den widersprüchlichen Zeitangaben wurden weitere Fehler durch den Rechtsanwalt des Camps in der Verfügung angekreidet. „Die Verfügungen von Frau Zuchold waren laienhaft und ohne Sachkenntnis, letztendlich mussten wir nicht einmal Widerspruch einlegen.“ äußert sich Marvin Kracheel zum Geschehen. Das Lausitzcamp wurde, in Absprache mit den zuständigen Polizeikräften, ganz normal fortgesetzt und endete wie geplant am Montag, dem 16.05.2016, mit einem ökumenischen Gottesdienst in der Dorfkirche von Proschim.

 

Presse AG – 6. Lausitzcamp – Klima- und Energiecamp

[Lausitzer-kohle] Rundbrief: Mit Kohle ist kein Geld mehr zu machen

1. Rückblick auf die Anti-Kohle-Proteste zu Pfingsten
2. Vattenfall: Mit Kohle ist kein Geld mehr zu machen
3. Undurchsichtige Strukturen des tschechischen Käuferkonsortiums
4. Weiteres Agora-Papier zum Kohlekonsens
5. Solargenossenschaft Lausitz bei „Hol den Energiepolitiker“
6. Eine interessante Personalentscheidung

antikohle Jänschwalde
1. Rückblick auf die Anti-Kohle-Proteste zu Pfingsten
Es ist in den Medien viel über die Anti-Kohle-Proteste der vergangenen Tage in der Lausitz mit insgesamt etwa 3000 Teilnehmern geschrieben worden. Hier deshalb nur eine kurze Zusammenfassung.
Eine Woche vor Pfingsten begann südlich von Proschim das Klima- und Energiecamp. Am Freitag besetzten dann mehr als 1000 Aktivisten der Gruppe „Ende Gelände“ den Tagebau Welzow-Süd, mehrere Hundert blieben dort auch über Nacht. Bemerkenswert im Vergleich zu Aktionen im Rheinland im vergangenen August ist die Deeskalationsstrategie von Polizei und Staatsanwaltschaft, die in der Besetzung des ohnehin stillstehenden Tagebaues keinen Grund zum Eingreifen sahen.
Am Sonnabend fand eine von mehreren bundesweiten Verbänden organisierte Demonstration vom Welzower Stadtzentrum nach Proschim statt. Wie auch andere kohlekritische lausitzer Initiativen hatten wir nicht zu dieser Demonstration aufgerufen, weil wir eine Vermischung legaler und nicht legaler Proteste in der öffentlichen Wahrnehmung vermeiden wollten und der Demonstrationsaufruf deutlich auf die geplanten Besetzungsaktionen Bezug nahm. Zunächst waren die Presseberichte ausgesprochen wohlwollend, Radiobeiträge berichteten über Volksfeststimmung auf der Demonstration und den friedlichen Verlauf der gleichzeitigen Tagebaubesetzung.
Diese Stimmung kippte am gleichen Abend, als ein Teil der Aktivisten das Gelände des Kraftwerkes Schwarze Pumpe erstürmte. Jetzt griff auch die Polizei ein und nahm 130 Besetzer vorübergehend fest. Es gab eine spontane Gegenkundgebung von Kohlebefürwortern, nach der es zu Angriffen auf Kohlekritiker kam, an denen offenbar auch Rechtsradikale beteiligt waren.
Im Laufe des Sonntag blieb die Kohlezufuhr zum Kraftwerk Schwarze Pumpe durch mehrere Gleisbesetzungen blockiert. Vattenfall hatte das Kraftwerk bereits auf 20% der Leistung heruntergefahren, was an einem windreichen Pfingstwochenende noch keine besondere Einschränkung für das Unternehmen gewesen sein dürfte. Der Konzern drohte jedoch damit, dass bei einem vollständigen Abschalten auch die Fernwärmeversorgung in Hoyerswerda und Spremberg betroffen sei. Bevor es dazu kam, zogen sich die Besetzer der Zufahrten zurück und erklärten, ihre politischen Ziele seien erreicht worden.
Ob die Zuspitzung der Konfrontation dem Kohlewiderstand in der Lausitz geholfen hat, darüber gehen die Meinungen offensichtlich auseinander. Erst in den nächsten Wochen wird sich zeigen, welchen Einfluss das Geschehen auf die gesellschaftliche Stimmung und die Diskussionskultur in der Region haben wird.    René Schuster

2. Vattenfall: Mit Kohle ist kein Geld mehr zu machen
Die Berliner Morgenpost (und offenbar auch andere Medien) veröffentlicht am 2. Mai auf Seite 7 ein Interview mit Vattenfall-Chef Magnus Hall und stellte ihm die Frage „Wie kann es sein, dass die Tschechen mit dem Braunkohlegeschäft Geld verdienen, Vattenfall aber nicht?“
Die Antwort des Managers fand viel Beachtung: „Braunkohle ist für den Energiemix und die Stabilität des Systems in Deutschland wichtig. Manche leiten daraus ab, dass sich mit Braunkohle künftig wieder spätestens nach dem Atomausstieg Geld verdienen lässt. Das sehen wir nicht so. Für uns ist auch das Thema CO2-Ausstoß wichtig und die Abkehr von fossilen Brennstoffen. Wenn wir dasselbe denken würden wie EPH, hätten wir das Geschäft behalten.“
Lediglich die Landesregierungen in Brandenburg und Sachsen ignorierten diese Aussage und halten sich in pseudoreligiöser Weise an der Aussage fest, mit dem Verkauf an EPH sei „eine zukunftsfeste Lösung“ gefunden worden, wie es die brandenburger SPD-Fraktion bei der Beantragung einer aktuellen Stunde ausdrückte. (Zitat Landtagsdrucksache 6/3927)

3. Undurchsichtige Strukturen des tschechischen Käuferkonsortiums
Vattenfall hat in seinem der schwedischen Politik vorgelegten „Compliance statement“ (Erklärung zur Regeltreue) die Gesellschaft PPF-G überprüft, während tatsächlich PPF-I das Käuferkonsortium mit EPH bildet. PPF-I stellt offenbar eine „undurchsichtige Investmentfirma mit Sitz auf der Kanalinsel und Steueroase Jersey“ dar, wie der Journalist Stefan Schröter in einer erneuten Recherche veröffentlicht hat.

4. Weiteres Agora-Papier zum Kohlekonsens
In der Veröffentlichung „Was bedeuten Deutschlands Klimaschutzziele für die Braunkohleregionen?“ vertieft die Denkfabrik Agora Energiewende die Aussagen ihrer im Januar veröffentlichten elf Eckpunkte für einen Kohlekonsens in Deutschland und geht dabei besonders auf die Entwicklung in den einzelnen Kohlerevieren ein. Agora schlägt einen zwischen Bund, Ländern und Unternehmen vereinbarten Braunkohleausstieg bis 2040 vor, der durch einen Strukturwandelfonds von jährlich 250 Millionen Euro für die Braunkohlenreviere begleitet werden soll. Das bereits im April veröffentlichte Papier steht hier im Internet.
Als kleine Leseprobe zwei Zitate:
„Eine Regionalplanung, die darauf aufbaut, dass die Bundespolitik von ihrer Klimaschutzpolitik abrückt, kann jedoch keine Basis für Planungssicherheit und Verlässlichkeit für die Beteiligten in der Region sein.“ (S. 30)
„Als sich 2007 der Bund, Nordrhein-Westfalen und das Saarland mit dem RAG-Konzern und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) auf das Ende des Steinkohlenbergbaus bis zum Jahr 2018 verständigten, waren dort noch fast 33.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt. Ende 2015 waren es noch etwa 10.000, ohne dass es in den acht Jahren zu Entlassungen gekommen wäre.“ (S. 38)

5. Solargenossenschaft Lausitz bei „Hol den Energiepolitiker“
Das „Bündnis Bürgerenergie“ hat die Aktion „Hol den Energiepolitiker“ gestartet. Ziel ist es,  Energiepolitiker vor Ort über die Folgen der geplanten EEG-Reform auf Bürgerenergieprojekte aufzuklären. Den Auftakt bildet ein Videoporträt der Solargenossenschaft Lausitz (Sogela) aus Guben.

6. Eine interessante Personalentscheidung
Durch den Ruhestand des bisherigen Leiters wurde die Leitung der Bund-Länder-Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung zum 1. April neu besetzt. Und zwar mit Gero von Daniels, der zuvor in der Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer tätig war. Diese Kanzlei hatte Vattenfall in den letzten Monaten beim Verkauf seiner Braunkohlesparte beraten. Beim einen wie beim anderen Auftrag geht es unter anderem darum, wofür und wie lange ein Bergbaubetreiber für Folgeschäden haftet. Die Zuständigkeitsbereiche von privatem und Sanierungsbergbau grenzen aneinander und sind bei den Auswirkungen auf den Wasserhaushalt oft nicht einfach zu trennen. Sind da Interessenkonflikte zwischen der bisherigen und der neuen Tätigkeit des Herrn Daniels wirklich ausgeschlossen?

*******************************************
Umweltgruppe Cottbus e.V.
Strasse der Jugend 94; 03046 Cottbus,
+49 (0) 151.14420487
www.kein-tagebau.de
umweltgruppe@kein-tagebau.de

Brandenburger Volksbegehrens Nachtflug- und Konzentrationsverbot

Donnerstag, 19. Mai 2016

Gemeinsame Presseerklärung der Initiatoren des Volksbegehrens, der Bürgerinitiativen und Bündnisse gegen Fluglärm der Hauptstadtregion vom Donnerstag, 19. Mai 2016

Flugafen BER

Die Initiatoren und unterstützende Bürgerinitiativen des ersten erfolgreichen Brandenburger Volksbegehrens Nachtflug- und Konzentrationsverbot fordern den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg auf, unverzüglich den Willen der Bürger und die Beschlusslage des Brandenburger Landtags zu beachten.

 

Der Brandenburger Landtag hat das Volksbegehren, das zum Ziel hat, § 19 Abs. 11 LEPRO (Landesentwicklungsprogramm) derart zu ändern, dass ein landesplanerisches Nachtflugverbot und die Aufhebung des Konzentrationsgebotes, den gesamten Flugverkehr der Länder auf Schönefeld bündeln, für die Zukunft vorgesehen wird.

 

Die Umsetzung des durch den Landtag beschlossenen Volksbegehrens ist zwingende Vorgabe bei der nunmehr vorgesehenen Änderung des Landesentwicklungsplans Berlin Brandenburg für die Hauptstadtregion. Die rechtliche Umsetzbarkeit des Volksbegehrens ist im Zuge seiner Aufstellung von der Innenverwaltung Berlins geprüft worden. Die rechtliche Zulässigkeit war und ist gegeben. Ansonsten hätte das Volksbegehren vorab dem Landesverfassungsgericht vorgelegt werden müssen. Fadenscheinige Argumente der Landesregierung greifen nicht:
Beschlüsse des Landtags Brandenburg zu Volksbegehren unterliegen nicht der Diskontinuität. Das Volksbegehren ist bei der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplan Berlin Brandenburg zwingend zu beachten.

 

Die Initiatoren und Bürgerinitiativen fordern den Ministerpräsidenten auf, unverzüglich das Verfahren zur Aufstellung des LEP BB zu stoppen oder die Landesplanung zu den notwendigen Änderungen zu veranlassen. Eine Beschlussfassung zur Aufstellung am 27.5.2016 ist zu unterlassen, weil ansonsten rechtswidrig der Volkswille missachtet werden würde.

 

Dabei ist bereits jetzt festzustellen, dass der gesamte Ansatz der Landesplanung unzureichend ist. Die Fragen der Zukunft – der Klimaschutz werden absolut unzureichend behandelt.

 

Dieses betrifft nicht nur die Frage des Braunkohlentagebaus sondern insbesondere die Verkehrsinfrastruktur und die fehlende Umsetzung des schon lange als grundlegend angesehenen Planungssatzes, möglichst viel Flugverkehr – und insbesondere auch Kurzstreckenflugverkehr nach Deutschland und Polen – auf die Schiene zu bringen. Die Frage: Wieviel Flugverkehr verträgt die Region wird überhaupt nicht gestellt geschweige denn beantwortet. Eine übergeordnete Festlegung von Klimaschutzzielen und deren Implementierung ist beim jetzigen Entwurf erst gar nicht versucht worden. Auch wenn der Hochwasserschutz einen wichtigen Klimaaspekt berührt – kommt es bei einer Planung auf die Vor- und nicht die Nachsorge an. Hier hat die Gemeinsame Landesplanung bereits im Aufstellungsverfahren versagt.

ABB BVBB e.V. BüSo

Glyphosat: Etappensieg für Umwelt- und Verbraucherschutz

nfd-bildmarke_4c-outline-cmyk-cmyk.jpg

 

Berlin, 19. Mai 2016 – Die EU hat heute eine Entscheidung verschoben, ob das umstrittene Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat eine Neuzulassung für Europa erhält. Dazu erklärt Dr. Ina Walenda, agrarpolitische Sprecherin der NaturFreunde Deutschlands:

 

Den öffentlichen Widerstand der europäischen Verbraucher gegen den Unkrauttotalvernichter Glyphosat kann auch die EU nicht einfach ignorieren. Bedauerlich ist, dass sich die Bundesregierung nicht auf ein Nein einigen konnte. Offensichtlich ist bei CDU/CSU der Einfluss der deutschen Agrarindustrie größer als die Sorge um den Schutz der Bevölkerung vor einem der schlimmsten Umweltgifte. Vielleicht haben auch die Kaufabsichten der Bayer AG an dem weltweit größten Glyphosat-Hersteller Monsanto schon eine Rolle gespielt.

Die NaturFreunde Deutschlands danken den SPD-Ministern in der Bundesregierung für ihre kritische Haltung und dem Nein zur Neuzulassung. Die SPD und insbesondere Umweltministerin Hendricks haben Rückgrat gezeigt und die berechtigten Bedenken der Bürger Ernst genommen.

Bei einer Nichtzulassung könnte der Umbruch einer gesamten Branche bevorstehen und die Giftdusche auf den Feldern endlich ein Ende finden. Stattdessen wären wieder ackerbauliches Können und größerer Arbeitsaufwand gefragt. Eine alternierende Fruchtfolge und die althergebrachte mechanische Bodenbearbeitung machen die Giftdusche auf dem Acker überflüssig. Den damit verbundenen Mehraufwand müssten die Landwirte erstattet bekommen. Dazu müsste die Agrarförderung von der Förderung des bloßen Besitzes an Boden (Flächenprämie) auf die Bezahlung für gesellschaftliche Leistungen umgestellt werden. Geld ist mit jährlich rund sechs Milliarden Euro Agrarsubventionen allein in Deutschland reichlich vorhanden.

Von der EU-Kommission erwarten die NaturFreunde Deutschlands, dass nicht die Interessen der Tausenden bezahlten Lobbyisten berücksichtigt werden, sondern die Interessen der Bevölkerung. Die Neuzulassung von Glyphosat muss endgültig abgelehnt werden.

NaturFreunde: Die Agrarpolitik hat ein Umsetzungsdefizit

nfd-bildmarke_4c-outline-cmyk-cmyk.jpg

NaturFreunde Deutschlands begrüßen „Umweltgutachten 2016“ des Sachverständigenrates für Umweltfragen

 

Berlin, 10. Mai 2016 – Heute hat der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) sein „Umweltgutachten 2016“ vorgestellt und dabei „Impulse für eine integrative Umweltpolitik“ formuliert. Die NaturFreunde Deutschlands begrüßen das Gutachten, kritisieren allerdings insbesondere in der umweltverträglichen Landbewirtschaftung die mangelhafte Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse durch die Politik:

„Wir haben schon längst kein Erkenntnisproblem mehr, sondern ein ganz eindeutiges Umsetzungsdefizit“, kritisierte Dr. Ina Walenda, agrarpolitische Sprecherin der NaturFreunde Deutschlands. „Die Politik muss endlich Konsequenzen aus diesen Gutachten ziehen.“

 

Auch das SRU-Gutachten bestätigt einmal mehr den dringenden Handlungsbedarf für eine umweltverträgliche Landwirtschaft. Doch die Umsetzung von effektiven Maßnahmen für die „gute fachliche Praxis“ in der Landbewirtschaftung werde von den politisch Verantwortlichen seit Jahrzehnten schlichtweg ignoriert, erklärte Walenda. So würden beispielsweise die Stickstoffbilanz-Überschüsse – es sind nahezu 100 Kilogramm pro Hektar – trotz konkreter rechtlicher Vorgaben von 60 Kilogramm pro Hektar einfach nicht reduziert.

 

Die Bevölkerung wird die Kosten für das Versagen der Politik tragen müssen

Tatsächlich ist in vielen Regionen, insbesondere in Norddeutschland, der Stickstoffüberschuss infolge des Booms der Intensivtierhaltung und der Biogasanlagen in den letzten Jahren deutlich angestiegen. „Die Wasserrahmenrichtlinie und die Nitratrichtlinie lassen sich genau deshalb nicht umsetzen“, bemängelte Walenda. Letztlich werde die Bevölkerung die Kosten für diese Defizite   tragen müssen – mit steigenden Wasserkosten für die Trinkwasseraufbereitung sowie Strafzahlungen an die Europäische Union.

 

Walenda: „Die ökologische Agrarwende ist längst überfällig, alle Verantwortlichen wissen das.“ Auch die große Mehrheit der Bevölkerung stehe klar hinter bäuerlich-ökologischen Landbewirtschaftungsformen, wie Umweltministerin Hendricks erst letzte Woche bei der Vorstellung der Naturbewusstseinsstudie betont habe.

 

Mindestens die bereits bestehenden Gesetzesvorgaben müssen eingehalten werden

Um zumindest die bereits bestehenden Gesetzesvorgaben einzuhalten, fordern die NaturFreunde Deutschlands unter anderem die flächengebundene Tierhaltung zur Reduzierung der Gülleflut, die Nutzung fiskalischer Instrumente wie Steuern und Abgaben und die Abschaffung fehlgerichteter ökonomischer Anreize wie pauschale Direktzahlungen an Großgrundbesitzer.

 

„Öffentliche Mittel sollte es auch in der Landwirtschaft nur für öffentliche Leistungen geben“, forderte Walenda.

BAYER-Hauptversammlung am 29. April in Köln: Gen-Soja: Coordination gegen BAYER-Gefahren legt Gegenantrag ein

200px-CBG_Logo_schwarz

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat zur Hauptversammlung der BAYER AG am 29. April einen Gegenantrag eingereicht. Die CBG fordert darin, den BAYER-Vorstand wegen der Vermarktung von genmanipuliertem Soja-Saatgut nicht zu entlasten. Der Antrag wurde heute auf der website des Konzerns veröffentlicht (www.bayer.de/de/gegenantraege-2016.aspx).

 

BAYER vermarktet in Nord- und Südamerika die Produktlinie Credenz, die gegen gleich zwei Herbizide resistent ist, Glyphosat und Glufosinat. Der Konzern verkauft sowohl das Saatgut als auch die zugehörigen Pestizide. Beide Wirkstoffe sind jedoch stark gesundheitsgefährlich: so soll Glufosinat in der EU wegen erbgutschädigender Wirkungen vom Markt genommen werden; Glyphosat wiederum wurde von der WHO im vergangenen Jahr als „wahrscheinlich krebserregend“ klassifiziert.

 

In den USA will BAYER ab 2017 eine weitere genmanipulierte Soja-Sorge namens Balance Bean vermarkten, die gegen Glyphosat und das Herbizid Isoxaflutol resistent ist. Zu einem späteren Zeitpunkt soll zusätzlich eine Glufosinat-Resistenz eingebaut werden.

 

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Credenz und Balance Bean sind Musterbeispiele für den Irrweg der industrialisierten Landwirtschaft. Der massive Einsatz von Herbiziden führt zur Entstehung resistenter „Super-Unkräuter“, die mit immer mehr Pestiziden bekämpft werden müssen. Dieser Teufelskreis muss endlich durchbrochen werden. Gefährliche Herbizide wie Glyphosat und Glufosinat müssen vom Markt genommen werden.“ Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert eine Umstellung der Landwirtschaft auf agrarökologische Verfahren; hierdurch könne die Ernährungssicherheit erhöht und der Einsatz fossiler Rohstoffe verringert werden.

 

Die lateinamerikanische Soja-Ernte wird zu großen Teilen nach Europa und Nordamerika exportiert und dort in der Massentierhaltung eingesetzt. In den Soja-Anbauregionen ist die Menge der eingesetzten Pestizide sowie die Zahl von Vergiftungen und Fehlbildungen in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Die riesigen Monokulturen bedrohen zudem die Ernährungssicherheit: durch die massive Ausweitung des Soja-Anbaus werden immer mehr Kleinbauern verdrängt. Einheimische Kulturen verschwinden, was in vielen Regionen zu Lebensmittel-Knappheit führt. Traditionelles Saatgut, das an die lokalen Bedingungen angepasst ist, kommt kaum noch zum Einsatz.

 

Informationen zum Thema: http://cbgnetwork.org/6218.html

 

Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V. (CBG)

Postfach 15 04 18

40081 Düsseldorf

Fon         0211 – 33 39 11

Fax          0211 – 2611220

eMail          Info@CBGnetwork.org (PGP-Schlüssel hier)

Internet       www.cbgnetwork.org

Twitter         twitter.com/CBGnetwork

Facebook   www.facebook.com/CBGnetwork

CBG: Einsatz von CO2 in der Kunststoff-Produktion: „Öko-Schwindel statt Nachhaltigkeit“

200px-CBG_Logo_schwarz

 

Am 17. Juni eröffnet die BAYER-Tochterfirma COVESTRO ihre sogenannte Dream Production. In der Anlage im Werk Dormagen soll Kohlendioxid bei der Herstellung von Polyurethan eingesetzt werden. BAYER bezeichnet das Verfahren daher als „ganzheitlichen Ansatz zur Nachhaltigkeit“. Auch das NRW-Wissenschaftsministerium lobt die Anlage als Vorreiter für den Klimaschutz. Das Bundesforschungsministerium (BMBF) fördert die Dream Production mit vier Millionen Euro; an der Eröffnung soll auch Staatssekretär Thomas Rachel vom BMBF teilnehmen.

 

BAYER beauftragte eigens die Agentur Ketchum Pleon mit einer Marketing-Kampagne. In einer Präsentation heißt es unverblümt, dass die Anlage „gegenüber der Politik, Geschäftspartnern, Mitarbeitern und Öffentlichkeit als Musterbeispiel für ein nachhaltiges Projekt kommuniziert werden“ solle. Die Agentur organisierte nicht nur Veranstaltungen, sondern verfasste offenbar auch Artikel für Publikums- und Fachzeitschriften.

 

Unabhängige Experten bezeichnen die Dream Production jedoch als „Öko-Schwindel“. Sie bemängeln den hohen Energie-Aufwand zur Aktivierung von Kohlendioxid und sehen in dem Verfahren keinen ökologischen Fortschritt. Stattdessen fordern sie eine Reduzierung des Kunststoffverbrauchs, wirksame Schritte zur Vermeidung von Plastikmüll sowie die Förderung wirklich nachhaltiger Verfahren:

 

Dr. Hermann Fischer, Präsidiumsmitglied des Naturschutzbund (NABU), Gründer der Auro AG und Autor des Buchs „Stoff-Wechsel“: Man kann sich kaum eine ökologisch katastrophalere Strategie ausdenken, als ausgerechnet das auf dem niedrigsten Energielevel ruhende Molekül CO2 zum Aufbau komplexer, energiereicher Verbindungen nutzen zu wollen. Die Physik kann man nicht überlisten – der riesige energetische Abstand zwischen CO2 und komplexen Kohlenstoff-Verbindungen ist eben nur mit ebenso riesigem Energieaufwand zu überwinden. Nur Illusionäre glauben, man könne diesen Energieeinsatz aus regenerativen Quellen beziehen. Wir brauchen die regenerative Energie viel dringender für die Energiewende. Es gibt nur ein System, das Kohlendioxid nachhaltig und mit regenerativer Energie in komplexe chemische Stoffe umwandelt: Pflanzen in einer intakten Biosphäre (Photosynthese).

Dass man ausgerechnet CO2, also das am wenigsten geeignete Molekül, als Synthesegrundlage propagiert, hat ganz andere Gründe: Billige Pseudo-Öko-PR. Es macht sich einfach gut, mit einem Verfahren zu prahlen, welches das „böse“ CO2 in harmlose und nützliche Verbindungen umwandelt. PR-Strategen haben daher Kohlendioxid zum neuen Lieblings-Spielzeug der Chemie erwählt. Man baut darauf, dass die Öffentlichkeit den energetischen und verfahrenstechnischen Irrsinn hinter dieser Aktion nicht hinterfragt.

 

Manuel Fernández vom Bereich Chemikalienpolitik des Bund für Umwelt und Naturschutz: Der Einsatz von Kohlendioxid bei der Produktion von Polyurethan stellt aus Sicht des BUND keinen echten Fortschritt in Sachen Klimaschutz dar. Wenn BAYER im Zusammenhang mit diesem neuen Verfahren von einem „ganzheitlichen Ansatz zur Nachhaltigkeit“ spricht, muss sich die Konzernleitung nicht über den Vorwurf wundern, Öko-PR in eigener Sache zu betreiben. Der Nutzen eines solchen Verfahrens ist schon angesichts des benötigten Energieaufwands fragwürdig und steht in keinem Verhältnis zu den Mengen an CO2, mit denen wir alljährlich die Umwelt belasten. Ein ganzheitlicher Ansatz zur Nachhaltigkeit führt für den BUND nach wie vor nur über eine drastische Reduzierung der Kunststoffproduktion und des Einsatzes von fossilen Brennstoffen.

 

Prof. Dr. Jürgen Rochlitz, Chemiker und langjähriges Mitglied der Kommission für Anlagensicherheit: Es handelt sich hierbei nicht um eine Dream Reaction, sondern um eine Reaktion der Illusionen. Eine mögliche Nutzung von CO2 in der Kunststoff-Produktion spielt angesichts der um Zehnerpotenzen größeren Mengen, die bei energetischen Verbrennungsprozessen freigesetzt werden, eine zu vernachlässigende Rolle. Dies zeigt schon ein Blick auf die Zahlen: BAYER will 5.000 Tonnen Polyol auf CO2-Basis herstellen und hierbei 1.000 Tonnen Kohlendioxid einsetzen. Das ist gerade mal ein Tausendstel des jährlichen CO2-Ausstoßes von BAYER in Höhe von rund fünf Millionen Tonnen.

 

Prof. Dr. Gerd Liebezeit, Meeres-Chemiker: Selbst wenn hocheffektive Katalysatoren zur Verfügung ständen (deren Herstellung ja auch wieder Energie kosten würde), wird für die Produktion noch immer Energie in großer Menge benötigt. Das ist Greenwashing, mit dem sich das Unternehmen ein grünes Mäntelchen umhängen möchte. Ökologisch akzeptabel ist nur der Einsatz langlebiger Kunststoffe mit intelligentem Design, die später recycelt werden können. Kurzlebige Kunststoffe wie Einmalverpackungen und Plastiktüten müssen ganz vermieden werden.

 

Philipp Mimkes, Physiker und Vorstandsmitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): Die schönfärberisch benannte dream production ist allenfalls minimal besser als der Status Quo, aber in keiner Weise nachhaltig. Staatliche Fördergelder sollten aber nicht die Chemie-Industrie subventionieren, sondern einen wirklichen ökologischen Fortschritt unterstützen. Wir fordern eine drastische Reduzierung des Kunststoff-Verbrauchs; der verbleibende Rest muss aus nachwachsenden Rohstoffen produziert werden. Hierbei müssen Rohstoffe wie Algen, Holzreste oder Stroh zum Einsatz kommen, die nicht in Konkurrenz zur Nahrungsproduktion stehen.

 

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat zur Dream Production einen Gegenantrag zur anstehenden Hauptversammlung der BAYER AG eingereicht. Die CBG wirft dem BAYER-Konzern vor, die Umstellung auf nachwachsende Rohstoffe und biologisch abbaubare Endprodukte verschlafen zu haben. So heißt es im Geschäftsbericht des Unternehmens: „Der Einsatz nachwachsender Rohstoffe spielt bei Bayer noch eine untergeordnete Rolle.“ Zudem stammt gerade mal ein Prozent der von BAYER selbst erzeugten Energie aus regenerativen Quellen.

 

Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V. (CBG)

Postfach 15 04 18

40081 Düsseldorf

Fon         0211 – 33 39 11

Fax          0211 – 2611220

eMail          Info@CBGnetwork.org (PGP-Schlüssel hier)

Internet       www.cbgnetwork.org

Twitter         twitter.com/CBGnetwork

Facebook   https://www.facebook.com/CBGnetwork

 

CIPRA: Internationaler Stopp für flächenhafte Erweiterung von Skigebieten gefordert

Internationale Alpenschutzkommission CIPRA
Mit den nationalen Vertretungen aus Deutschland, Österreich und Südtirol

22. März 2016
Pressemitteilung

cipra
München.- Die nationalen Vertretungen der Alpenschutzkommission CIPRA aus Deutschland, Österreich und Südtirol fordern für den gesamten Alpenraum einen Stopp für die flächenhafte Erweiterung von Skigebieten. CIPRA ruft die am 18./19. April 2016 in Murnau tagenden BundesministerInnen für Raumordnung der Alpenstaaten auf, sich unter anderem am Beispiel des bayerischen Alpenplans zu orientieren und den Ausbau der Skigebiete in den Alpen durch eine international abgestimmte neue Raumplanung räumlich zu begrenzen. Der beliebige flächenhafte Ausbau von Skigebieten mit neuen Liften und Pisten führt international zu einem ruinösen Wettbewerb der Skigebiete, zerstört Natur und Landschaft und leistet keinen Beitrag zur Entwicklung einer nachhaltigen Wirtschaft.

Die Belastungsphänomene im alpinen Raum durch touristische und verkehrsbezogene Übernutzungen sind seit Langem bekannt. Die bekanntesten Instrumente zur Lenkung des ungezügelten Wachstums von Skigebieten stammen noch aus dem vorigen Jahrhundert: Landesentwicklungsprogramm mit dem Teil Bayerischer Alpenplan (D), Ruhegebiete (Tirol; Ö), Gletscherschutz (Kärnten, Salzburg, Tirol, Vorarlberg; Ö), Bundesinventare zum Schutz von Landschaften von nationaler Bedeutung, (CH), Nachdenkpausen, Obergrenzen und verschiedene Seilbahnprogramme in Tirol und Südtirol. Alle diese Beiträge konnten die immer weiter und höher voranschreitende Gebirgserschließung mit Liften und Pisten im internationalen Vergleich nicht einschränken, sondern höchstens da und dort punktuell bremsen. Große Skigebiete schließen sich zusammen, wachsen und verdrängen weiter, während kleine Skiorte der zunehmenden Konkurrenz nicht gewachsen sind und den Betrieb einstellen. So fordern bayerische Wintersportorte (z.B. Riedberger Horn) nach wie vor den weiteren Ausbau ihrer Skigebiete mit Verweis auf die weiterhin wachsende Konkurrenz in den Nachbarländern wie Österreich.

Bayerischer Alpenplan – eine Diskussionsgrundlage für eine neue alpine Raumordnung?
Auf Ebene der Alpenregionen gibt es einige erfolgreiche Planungsinstrumente der Alpinen Raumordnung zur Begrenzung und Steuerung des skitouristischen Wachstums.
Zum Beispiel der Alpenplan in Bayern: er ist Bestandteil des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) und regelt mittels einer flächendeckenden Zonierung die (verkehrs-)infrastrukturelle Erschließung der Bayerischen Alpen, um verschiedene Raumnutzungsansprüche auszugleichen.

Der Alpenplan hat als raumplanerisches Zonierungsinstrument erfolgreich dem Erschließungsdruck des Massenskitourismus standgehalten und gleichzeitig bedeutende Verbesserungen für den Schutz sensibler hochalpiner Bereiche bewirkt. Er basiert auf der Idee, dass die Entscheidung über die Zulässigkeit von Verkehrsinfrastruktur-erschließungen wegen deren indirekter Effekte auf Siedlungs- und Tourismusentwicklung eine Schlüsselrolle für die allgemeine Raumentwicklung spielt. Der Alpenplan ist das Rückgrat der alpinen Naturschutzpolitik Bayerns. Gleichzeitig konnten sich die bayerischen Wintersportorte dennoch weiter entwickeln: so transportieren die Lifte heute rund 250 % mehr Personen pro Stunde als 1972 zu Beginn des Alpenplans.1
Die Internationale Alpenschutzkommission CIPRA hat sich seit ihrer Gründung im Jahre 1952 stets für alpenweit, international wirksame Lösungsansätze verwendet. So setzte sie sich u.a. jahrzehntelang für die Ausarbeitung der den gesamten Alpenraum in acht Alpenanrainerstaaten umfassenden Alpenkonvention ein und begleitet deren Umsetzung als Beobachterorganisation. Das völkerrechtlich verbindliche Instrument der Alpenkonvention ist als Nachhaltigkeitsinstrument für die Lösung integraler Probleme des Lebens-, Wirtschafts-, Erholungs- und Naturraums im Alpenraum besonders geeignet. Heute muss dieses Instrument endlich umgesetzt und so weiterentwickelt werden, dass es regelnd auf die raumwirksamen Folgen des Wintertourismus einwirkt und eine nachhaltige Entwicklung des Wintertourismus einleitet. Ihre Besonderheit sind alpenweit gleich lange Spiesse bei Genehmigungsverfahren und kann deshalb die gegenseitige Aufschaukelung vermeiden helfen.

Forderung an die Raumordnungsminister für eine neue Alpine Raumordnungsarchitektur
In Besinnung auf diese Ausgangslage der Alpenkonvention und die nach wie vor unveränderten Kernprobleme des Alpenraumes fordern die Vorsitzenden der Internationalen Alpenschutzkommission von Deutschland, Österreich und Südtirol, Erwin Rothgang, Peter Haßlacher und Klauspeter Dissinger, die am 18./19. April 2016 in Murnau tagenden Raumordnungsminister der Vertragsparteien der Alpenkonvention auf, einen Beschluss zur Erarbeitung der Eckpfeiler einer neuen alpinen Raumordnungsarchitektur insbesondere zur Begrenzung des Flächenverbrauchs in Zusammenhang mit touristischen Erschließungen und der weiteren Zerschneidung der bisher unversehrten Alpinräume zu fassen. Die lange Liste der schitouristischen Infrastrukturvorhaben macht diese Forderung unumgänglich (siehe Kartenbeilage).

Das Durchführungsprotokoll der Alpenkonvention im Bereich „Raumplanung und nachhaltige Entwicklung“ enthält als querschnittsorientierte Materie zusammen mit einschlägigen Artikeln aus anderen Protokollen ( Tourismus, Verkehr, Naturschutz, Energie ) alle Voraussetzungen für die vorwegnehmende Koordination von raumwirksamen Handlungsbeiträgen im Alpenraum und ihre Steuerung über längere Zeit. Die Verwirklichung der Ziele der Raumplanung und nachhaltigen Entwicklung erfolgt durch das Ausarbeiten von Plänen/Programmen (siehe Artikel 8 und 9 des Protokolls). Die drei anwesenden CIPRA-Vertretungen regen zur raschen Implementierung der Forderung nach einer alpenweit geltenden neuen alpinen Raumordnungsarchitektur, orientiert an guten Beispielen – wie am bayerischen Alpenplan, – an. Die Einsetzung einer Arbeitsgruppe „Alpine Freiraumplanung/Alpine Raumordnung“ bei der nächsten XIV. Alpenkonferenz im Herbst 2016 in Grassau (D) könnte ein erster Schritt sein. Ein prioritäres Ergebnis dieser Arbeitsgruppe sollen alpenweit geltende Vorschläge für das Durchbrechen der sich immer weiter drehenden touristischen Wachstumsspirale sein. Diese sind dann in den einzelnen Staaten auf der jeweils geeigneten Ebene der Gebietskörperschaften umzusetzen.

Gez.
Peter Haßlacher, Präsident CIPRA Österreich
Klauspeter Dissinger, Präsident CIPRA Südtirol
Erwin Rothgang, Präsident CIPRA Deutschland

 

1 Informationen zum Alpenplan aus Hubert Job, Marius Mayer (Hrsg.) Tourismus und Regionalentwicklung in Bayern, Arbeitsberichte der ARL 9, Hannover 2013