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FBI Flughafen

PRESSEERKLÄRUNG
Baumann Rechtsanwälte:

Revision gegen OVG-Urteil zur Flugroute über den Müggelsee zurückgewiesen

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom heutigen Tage die Revision der Naturfreunde Berlin e.V. und mehrerer Einwohner Berlins gegen ein Urteil des OVG Berlin-Brandenburg zurückgewiesen. Das OVG Berlin-Brandenburg hatte die umstrittene Flugroute vom künftigen Flughafen Berlin-Brandenburg über den Müggelsee in erster Instanz als rechtmäßig angesehen, hiergegen hatten die durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte vertretenen Kläger die vom OVG zugelassene Revision zum BVerwG eingelegt.

Rechtsanwältin Franziska Heß (Fachanwältin für Verwaltungsrecht) ist von der Entscheidung des Gerichts enttäuscht:

„Das BVerwG hat leider die Gelegenheit nicht genutzt, das Vertrauen der Bevölkerung in die Zuverlässigkeit behördlicher Entscheidungen wiederherzustellen. Die Müggelseeroute ist eine vollständige Abkehr von wesentlichen Grundannahmen, die der Entscheidung für die Realisierung eines Großflughafens am Standort Schönefeld zugrunde lagen. Vor allem die Bevölkerung Berlins wird nun mit erheblichem Fluglärm überzogen, dem sie nach den Aussagen im Ausbauverfahren gerade nicht ausgesetzt werden sollte. Zugleich wird das größte traditionelle Naherholungsgebiet im Berliner Osten, das eigentlich nach der Lärmaktionsplanung des Landes Berlin auch künftig ein sog. Ruhiges Gebiet bleiben soll, verlärmt und die dort vorhandenen, europäisch geschützten Naturschutzgebiete werden beeinträchtigt. Ob diese Auswirkungen rechtmäßig sind, hängt unter anderem auch von der Interpretation vorrangiger europäischer Rechtsvorschriften ab. Völlig unverständlich ist für uns deshalb, dass das BVerwG hierzu nicht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen hat, obwohl dies im Verfahren ausdrücklich beantragt wurde und eine klare Äußerung des EuGH zu den strittigen Fragen bisher nicht vorliegt.“

Dr. Helmut Jahne, einer der Kläger im Verfahren, ist mit der Entscheidung nicht einverstanden: 

„Die Konsequenz aus dem heutigen Urteil ist, dass Flughäfen unter völlig anderen Voraussetzungen geplant werden dürfen, als sie später betrieben werden. Da drängt sich doch die Frage auf, welchen Sinn die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens mit Beteiligung der Öffentlichkeit hat, wenn später dann die Flugrouten ohne Rücksicht auf die Annahmen in der Planfeststellung letztlich beliebig festgelegt werden können und völlig andere Gebiete verlärmt werden, als ursprünglich angenommen. Nach intensiver Auseinandersetzung mit allen Dokumenten der Planfeststellung, des Landesentwicklungsplanes, der Flugroutenabwägung usw. kann ich mir aus meiner Sicht nun kein Flugverfahren mehr vorstellen, welches noch mehr von allen ursprünglichen Planungen abweicht, in völlig andere Gebiete führt, um Größenordnungen mehr Menschen mit Fluglärm belastet und zudem in ihren Umweltauswirkungen weniger betrachtet wurde als die Müggelseeroute. Wenn diese Flugroutenfestsetzung nun rechtmäßig erfolgt ist, dann bedarf es zukünftig keinerlei Grobplanung und keinerlei Planungsgrundsätzen mehr, weil offenbar jede beliebige Flugroute zulässig zu sein scheint. Ich fühle mich als betroffener Bürger von den Behörden getäuscht und von der Justiz im Stich gelassen. Wir werden jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann gemeinsam mit unseren Rechtsanwälten intensiv einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht prüfen.“

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