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Beiträge mit Schlagwort ‘Umwelt’

BAYER-Hauptversammlung am 29. April in Köln: Gen-Soja: Coordination gegen BAYER-Gefahren legt Gegenantrag ein

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Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat zur Hauptversammlung der BAYER AG am 29. April einen Gegenantrag eingereicht. Die CBG fordert darin, den BAYER-Vorstand wegen der Vermarktung von genmanipuliertem Soja-Saatgut nicht zu entlasten. Der Antrag wurde heute auf der website des Konzerns veröffentlicht (www.bayer.de/de/gegenantraege-2016.aspx).

 

BAYER vermarktet in Nord- und Südamerika die Produktlinie Credenz, die gegen gleich zwei Herbizide resistent ist, Glyphosat und Glufosinat. Der Konzern verkauft sowohl das Saatgut als auch die zugehörigen Pestizide. Beide Wirkstoffe sind jedoch stark gesundheitsgefährlich: so soll Glufosinat in der EU wegen erbgutschädigender Wirkungen vom Markt genommen werden; Glyphosat wiederum wurde von der WHO im vergangenen Jahr als „wahrscheinlich krebserregend“ klassifiziert.

 

In den USA will BAYER ab 2017 eine weitere genmanipulierte Soja-Sorge namens Balance Bean vermarkten, die gegen Glyphosat und das Herbizid Isoxaflutol resistent ist. Zu einem späteren Zeitpunkt soll zusätzlich eine Glufosinat-Resistenz eingebaut werden.

 

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Credenz und Balance Bean sind Musterbeispiele für den Irrweg der industrialisierten Landwirtschaft. Der massive Einsatz von Herbiziden führt zur Entstehung resistenter „Super-Unkräuter“, die mit immer mehr Pestiziden bekämpft werden müssen. Dieser Teufelskreis muss endlich durchbrochen werden. Gefährliche Herbizide wie Glyphosat und Glufosinat müssen vom Markt genommen werden.“ Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert eine Umstellung der Landwirtschaft auf agrarökologische Verfahren; hierdurch könne die Ernährungssicherheit erhöht und der Einsatz fossiler Rohstoffe verringert werden.

 

Die lateinamerikanische Soja-Ernte wird zu großen Teilen nach Europa und Nordamerika exportiert und dort in der Massentierhaltung eingesetzt. In den Soja-Anbauregionen ist die Menge der eingesetzten Pestizide sowie die Zahl von Vergiftungen und Fehlbildungen in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Die riesigen Monokulturen bedrohen zudem die Ernährungssicherheit: durch die massive Ausweitung des Soja-Anbaus werden immer mehr Kleinbauern verdrängt. Einheimische Kulturen verschwinden, was in vielen Regionen zu Lebensmittel-Knappheit führt. Traditionelles Saatgut, das an die lokalen Bedingungen angepasst ist, kommt kaum noch zum Einsatz.

 

Informationen zum Thema: http://cbgnetwork.org/6218.html

 

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CIPRA: Internationaler Stopp für flächenhafte Erweiterung von Skigebieten gefordert

Internationale Alpenschutzkommission CIPRA
Mit den nationalen Vertretungen aus Deutschland, Österreich und Südtirol

22. März 2016
Pressemitteilung

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München.- Die nationalen Vertretungen der Alpenschutzkommission CIPRA aus Deutschland, Österreich und Südtirol fordern für den gesamten Alpenraum einen Stopp für die flächenhafte Erweiterung von Skigebieten. CIPRA ruft die am 18./19. April 2016 in Murnau tagenden BundesministerInnen für Raumordnung der Alpenstaaten auf, sich unter anderem am Beispiel des bayerischen Alpenplans zu orientieren und den Ausbau der Skigebiete in den Alpen durch eine international abgestimmte neue Raumplanung räumlich zu begrenzen. Der beliebige flächenhafte Ausbau von Skigebieten mit neuen Liften und Pisten führt international zu einem ruinösen Wettbewerb der Skigebiete, zerstört Natur und Landschaft und leistet keinen Beitrag zur Entwicklung einer nachhaltigen Wirtschaft.

Die Belastungsphänomene im alpinen Raum durch touristische und verkehrsbezogene Übernutzungen sind seit Langem bekannt. Die bekanntesten Instrumente zur Lenkung des ungezügelten Wachstums von Skigebieten stammen noch aus dem vorigen Jahrhundert: Landesentwicklungsprogramm mit dem Teil Bayerischer Alpenplan (D), Ruhegebiete (Tirol; Ö), Gletscherschutz (Kärnten, Salzburg, Tirol, Vorarlberg; Ö), Bundesinventare zum Schutz von Landschaften von nationaler Bedeutung, (CH), Nachdenkpausen, Obergrenzen und verschiedene Seilbahnprogramme in Tirol und Südtirol. Alle diese Beiträge konnten die immer weiter und höher voranschreitende Gebirgserschließung mit Liften und Pisten im internationalen Vergleich nicht einschränken, sondern höchstens da und dort punktuell bremsen. Große Skigebiete schließen sich zusammen, wachsen und verdrängen weiter, während kleine Skiorte der zunehmenden Konkurrenz nicht gewachsen sind und den Betrieb einstellen. So fordern bayerische Wintersportorte (z.B. Riedberger Horn) nach wie vor den weiteren Ausbau ihrer Skigebiete mit Verweis auf die weiterhin wachsende Konkurrenz in den Nachbarländern wie Österreich.

Bayerischer Alpenplan – eine Diskussionsgrundlage für eine neue alpine Raumordnung?
Auf Ebene der Alpenregionen gibt es einige erfolgreiche Planungsinstrumente der Alpinen Raumordnung zur Begrenzung und Steuerung des skitouristischen Wachstums.
Zum Beispiel der Alpenplan in Bayern: er ist Bestandteil des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) und regelt mittels einer flächendeckenden Zonierung die (verkehrs-)infrastrukturelle Erschließung der Bayerischen Alpen, um verschiedene Raumnutzungsansprüche auszugleichen.

Der Alpenplan hat als raumplanerisches Zonierungsinstrument erfolgreich dem Erschließungsdruck des Massenskitourismus standgehalten und gleichzeitig bedeutende Verbesserungen für den Schutz sensibler hochalpiner Bereiche bewirkt. Er basiert auf der Idee, dass die Entscheidung über die Zulässigkeit von Verkehrsinfrastruktur-erschließungen wegen deren indirekter Effekte auf Siedlungs- und Tourismusentwicklung eine Schlüsselrolle für die allgemeine Raumentwicklung spielt. Der Alpenplan ist das Rückgrat der alpinen Naturschutzpolitik Bayerns. Gleichzeitig konnten sich die bayerischen Wintersportorte dennoch weiter entwickeln: so transportieren die Lifte heute rund 250 % mehr Personen pro Stunde als 1972 zu Beginn des Alpenplans.1
Die Internationale Alpenschutzkommission CIPRA hat sich seit ihrer Gründung im Jahre 1952 stets für alpenweit, international wirksame Lösungsansätze verwendet. So setzte sie sich u.a. jahrzehntelang für die Ausarbeitung der den gesamten Alpenraum in acht Alpenanrainerstaaten umfassenden Alpenkonvention ein und begleitet deren Umsetzung als Beobachterorganisation. Das völkerrechtlich verbindliche Instrument der Alpenkonvention ist als Nachhaltigkeitsinstrument für die Lösung integraler Probleme des Lebens-, Wirtschafts-, Erholungs- und Naturraums im Alpenraum besonders geeignet. Heute muss dieses Instrument endlich umgesetzt und so weiterentwickelt werden, dass es regelnd auf die raumwirksamen Folgen des Wintertourismus einwirkt und eine nachhaltige Entwicklung des Wintertourismus einleitet. Ihre Besonderheit sind alpenweit gleich lange Spiesse bei Genehmigungsverfahren und kann deshalb die gegenseitige Aufschaukelung vermeiden helfen.

Forderung an die Raumordnungsminister für eine neue Alpine Raumordnungsarchitektur
In Besinnung auf diese Ausgangslage der Alpenkonvention und die nach wie vor unveränderten Kernprobleme des Alpenraumes fordern die Vorsitzenden der Internationalen Alpenschutzkommission von Deutschland, Österreich und Südtirol, Erwin Rothgang, Peter Haßlacher und Klauspeter Dissinger, die am 18./19. April 2016 in Murnau tagenden Raumordnungsminister der Vertragsparteien der Alpenkonvention auf, einen Beschluss zur Erarbeitung der Eckpfeiler einer neuen alpinen Raumordnungsarchitektur insbesondere zur Begrenzung des Flächenverbrauchs in Zusammenhang mit touristischen Erschließungen und der weiteren Zerschneidung der bisher unversehrten Alpinräume zu fassen. Die lange Liste der schitouristischen Infrastrukturvorhaben macht diese Forderung unumgänglich (siehe Kartenbeilage).

Das Durchführungsprotokoll der Alpenkonvention im Bereich „Raumplanung und nachhaltige Entwicklung“ enthält als querschnittsorientierte Materie zusammen mit einschlägigen Artikeln aus anderen Protokollen ( Tourismus, Verkehr, Naturschutz, Energie ) alle Voraussetzungen für die vorwegnehmende Koordination von raumwirksamen Handlungsbeiträgen im Alpenraum und ihre Steuerung über längere Zeit. Die Verwirklichung der Ziele der Raumplanung und nachhaltigen Entwicklung erfolgt durch das Ausarbeiten von Plänen/Programmen (siehe Artikel 8 und 9 des Protokolls). Die drei anwesenden CIPRA-Vertretungen regen zur raschen Implementierung der Forderung nach einer alpenweit geltenden neuen alpinen Raumordnungsarchitektur, orientiert an guten Beispielen – wie am bayerischen Alpenplan, – an. Die Einsetzung einer Arbeitsgruppe „Alpine Freiraumplanung/Alpine Raumordnung“ bei der nächsten XIV. Alpenkonferenz im Herbst 2016 in Grassau (D) könnte ein erster Schritt sein. Ein prioritäres Ergebnis dieser Arbeitsgruppe sollen alpenweit geltende Vorschläge für das Durchbrechen der sich immer weiter drehenden touristischen Wachstumsspirale sein. Diese sind dann in den einzelnen Staaten auf der jeweils geeigneten Ebene der Gebietskörperschaften umzusetzen.

Gez.
Peter Haßlacher, Präsident CIPRA Österreich
Klauspeter Dissinger, Präsident CIPRA Südtirol
Erwin Rothgang, Präsident CIPRA Deutschland

 

1 Informationen zum Alpenplan aus Hubert Job, Marius Mayer (Hrsg.) Tourismus und Regionalentwicklung in Bayern, Arbeitsberichte der ARL 9, Hannover 2013

NaturFreunde: Regierungsfraktionen beugen sich Monsanto & Co.

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Regierungsfraktionen beugen sich Monsanto & Co.

NaturFreunde Deutschlands fordern Verbot des Herbizides Glyphosat

 

Berlin, 25. Februar 2016 – Zur heutigen Bundestagsabstimmung über den Antrag der Grünen „Voreilige Neuzulassung von Glyphosat stoppen“ erklären Eckart Kuhlwein und Uwe Hiksch vom Bundesvorstand der NaturFreunde Deutschlands:

 

„Die NaturFreunde Deutschlands fordern ein sofortiges Verbot dieses hochgefährlichen Herbizides“, betont Eckart Kuhlwein, umweltpolitischer Sprecher der NaturFreunde Deutschlands. „Glyphosat muss sowohl für den privaten Gebrauch als auch für den Einsatz in der Landwirtschaft verboten werden. Die von der Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation (IARC) eingesetzte Arbeitsgruppe hat den Breitband-Herbizidwirkstoff als ‚wahrscheinlich krebserregend‘ eingestuft. Ein großflächiger Einsatz dieses hochgiftigen Stoffes ist mit einer umweltverträglichen Landwirtschaft nicht zu vereinbaren.“

Das Herbizid ist kürzlich in deutschen Biersorten nachgewiesen worden. In wenigen Tagen wird in Europa entschieden, ob die Glyphosat-Zulassung verlängert wird. Der Bundestag hätte mit einem entsprechenden Beschluss diese Entscheidung aufschieben können, allerdings wurde heute der Antrag der Grünen von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt.

 

Bündnis 90 / Die Grünen hatten in ihrem Antrag gefordert, Glyphosat nicht für weiter 15 Jahre zuzulassen sowie die entsprechende Abstimmung zu vertagen, um Politik und Öffentlichkeit ausreichend Zeit zu geben, zum endgültigen Entscheidungsvorschlag der Europäischen Kommission Stellung zu nehmen.

Uwe Hiksch: „Durch die enormen Einsatzmengen von Glyphosat in der industrialisierten Landwirtschaft finden sich Rückstände dieses Herbizides zwischenzeitlich in fast allen Lebensmitteln. Mit der Ablehnung des Antrages von Bündnis 90 / Die Grünen beugen sich die Regierungsfraktionen den Forderungen der Agrar- und Chemielobby. Sie stellen die Interessen von Monsanto & Co. über den Schutz von Mensch und Umwelt. Für die Durchsetzung der Profitinteressen der großen Chemiekonzerne wird den Interessen von Mensch und Umwelt mit der heutigen Entscheidung schwer geschadet.“

NaturFreunde Deutschlands fordern Obergrenzen in der Tierhaltung

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Europäischer Gewässerschutz scheitert an der Gülle
 

Berlin, 16. Dezember 2015 – In wenigen Tagen läuft die 15-jährige Frist der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ab, nach der die Länder einen „guten ökologischen Zustand“ ihrer Gewässer herstellen sollten. Doch weil die Stickstoffbelastungen aus der landwirtschaftlichen Tierhaltung nach wie vor unangetastet bleiben, sei der Zustand der europäischen Gewässer alles andere als ökologisch gut, kritisiert Eckart Kuhlwein, umweltpolitischer Sprecher der NaturFreunde Deutschlands: „Die NaturFreunde beklagen ein chronisches Scheitern der Politik beim Gewässerschutz.“

 

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie fordert rechtsverbindlich, dass Flüsse, Seen, die Küstengewässer von Nord- und Ostsee sowie das Grundwasser zum Stichtag 22. Dezember 2015 in einem „guten ökologischen Zustand“ sein müssen. Doch laut dem zuständigen Bundesministerium verfehlen bundesweit mehr als 90 Prozent der Oberflächengewässer und 38 Prozent der Grundwässer die vorgegebenen Ziele.

 

„Es muss endlich Schluss sein mit dem Freiwilligkeitsprinzip in der Landwirtschaft“

„Die politisch Verantwortlichen trauen sich einfach nicht, verbindliche Maßnahmen zur Stickstoffreduktion in der Landwirtschaft umzusetzen“, bemängelt Eckart Kuhlwein. Seit den 1970er-Jahren komme man gegenüber den Interessen der Agrarlobby kaum einen Schritt voran. „Mit dem für die Agrarindustrie bequemen Freiwilligkeitsprinzip muss angesichts der gescheiterten Umsetzung endlich Schluss sein“, so Kuhlwein.

 

Um den Gewässerschutz voranzubringen, fordert Kuhlwein Obergrenzen für die Tierhaltung. „Trotz zu hoher Nitratwerte in den Gewässern werden weiterhin Ställe gebaut. Dabei gelangen insbesondere durch die Ausbringung von Gülle aus der Intensivtierhaltung große Mengen an Stickstoff, vor allem als Nitrat, in Bäche, Meere und das Grundwasser. Dazu wird auch noch stickstoffhaltiger Mineraldünger ausgebracht, für den es keine Obergrenzen gibt“, kritisiert Kuhlwein.

 

70 Prozent des Phosphors in den Gewässern kommen aus der Landwirtschaft

Die EU-Kommission hatte Deutschland zuletzt im Sommer 2014 mit einem Gerichtsverfahren gedroht, weil die Nitratwerte im Grundwasser zu hoch waren. Laut Umweltbundesamt stammten die Stickstoffeinträge in die Gewässer gegenwärtig zu rund 70 Prozent und die Phosporeinträge zu rund 50 Prozent aus der Landwirtschaft. Stickstoffeinträge tragen in erheblichem Maße zu Verlusten an biologischer Vielfalt bei. Bei etwa der Hälfte der natürlichen und naturnahen Ökosysteme ist die kritische Grenze für Stickstoffeinträge schon längst überschritten. Kuhlwein: „Wenn der politische Wille zur Verbindlichkeit fehlt, sind auch eine Vielzahl an planerischen Instrumenten und Öffentlichkeitsbeteiligungen kein Garant für besseren Gewässerschutz.“

 

Der Weg zu guten Gewässern, so die Forderung der NaturFreunde Deutschlands, werde nur mit einem Richtungswechsel in der Landwirtschaft gelingen. „Wir brauchen insbesondere eine flächengebundene Tierhaltung, verbindlichere Vorgaben für die Düngung und die Abschaffung fehlgerichteter ökonomischer Anreize wie pauschale Direktzahlungen“, stellt Eckart Kuhlwein heraus.

BBU: Klimagipfel: Realistische Skepsis ist angebracht!

BBU

Bonn, Paris, 14.12.2015) Zu den Ergebnissen des Pariser Weltklima-Gipfels fordert der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) von der Bundesregierung einen konsequenten Umstieg hin zu regenerativen Energiequellen. Der BBU ist der Auffassung, dass trotz der positiven Stimmung bei der internationalen Staatengemeinschaft zum Ausgang des Klimagipfels „eine realistische Skepsis“ angebracht ist, so BBU-Vorstandsmitglied Udo Buchholz. „Massiver Druck seitens der internationalen Umweltbewegungen auf die Regierungen aller Staaten wird erforderlich sein, um greifbare Verbesserungen für das globale Klima zu erzielen“, führt Udo Buchholz weiter aus.

„Ich bin erfreut, dass auf den letzten Drücker in der Nacht zum Samstag doch noch Klimaschutz-Demonstrationen in Paris genehmigt wurden“, erläutert Udo Buchholz vom BBU-Vorstand. In einem Bericht der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg, eine Mitgliedsorganisation des BBU, heißt es dazu: „So fand die seit langem geplante Aktion der „Red Lines“ statt.“ Tausende Menschen demonstrierten mit roten Pullovern, Regenschirmen und Tulpen auf der Avenue de la Grande Armée, dass ihre persönliche Rote Linie in Sachen Klimaschutz von der Politik nicht länger überschritten werden darf. Weiter heißt es in dem Bericht der BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg: „Der Welt*Klima*Gipfel wurde um einen ganzen Tag verlängert, so dass die Botschaft des Demo- und Aktionstages noch die Staatschefs aus weit mehr als 100 Ländern erreichte. Am Nachmittag fand am Eiffelturm eine Menschenkette mit mehr als 15.000 Menschen statt. Eine Bühne und ein Konzert feuerten die Teilnehmenden an. Slogans in mehreren Sprachen brachten deutlich zum Ausdruck, worum es bei der Veranstaltung ging: Klimagerechtigkeit – Jetzt!“. Abschließend bewertet die seit Jahrzehnten im Umweltschutz aktive Bürgerinitiative, „dass es Vereinbarungen gegeben hat, was von vielen, auch von einigen Umweltorganisationen, begrüßt bis gefeiert wird. Die Vereinbarungen sind jedoch nicht bindend getroffen worden, so dass sich unsere Begeisterung sehr in Grenzen hält. (…). Die Banner des Bündnisses „Don´t nuke the climate“ wehten weit sichtbar vor der Kulisse des Eiffelturmes (…). Wir sind zufrieden mit der Botschaft, die wir laut und deutlich zum Ende des Welt*Klima*Gipfels am Protesttag auf die Straße bringen konnten. Atomkraft ist kein Klimaschutz. Zu teuer, zu dreckig, zu gefährlich und zu langsam.“

 

Kohleverbrennung stoppen, Fracking verbieten und Billigflüge unterbinden

 

In der Bundesrepublik, in der EU und auch weltweit müssen jetzt die Bemühungen verstärkt werden, endlich die Kohleverbrennung zu beenden. Die flächenfressende Braunkohleabbaggerung muss gestoppt werden. Gas- und Ölkraftwerke oder gar neue Atomkraftwerke dürfen nicht als  Alternativen betrachtet werden. Und ein umfassender Klimaschutz muss die Verkehrsströme in Innenstädten, auf Autobahnen und in der Luft nachdrücklich reduzieren. Der Güterverkehr gehört bestmöglich auf die Schiene und Shopping-Billigflüge sind zu unterbinden.

Die  Ziele des Klimagipfels können nur erreicht werden, wenn jetzt alle Staaten den Umstieg auf erneuerbare Energie vorantreiben. Auch in der Bundesrepublik muss ein Umstieg auf 100 % erneuerbare Energie beschlossen und umgesetzt werden. Dazu gehört auch ein ausnahmsloses Frackingverbot. Ein Fahrplan für den unverzüglichen Ausstieg aus dem Betrieb der Kohlekraftwerke muss von der Bundesregierung erstellt und verabschiedet werden. Selbst neue Kohlekraftwerke wie das Kohlekraftwerk Moorburg gehören stillgelegt.  Alte Kohlekraftwerke wie das Kraftwerk Wedel dürfen keine Laufzeitverlängerung erhalten. Kraftwerksbaustellen wie  das Kraftwerk Datteln 4 müssen endgültig eingemottet werden.

Der BBU wird weiterhin die Finger in die Wunden legen und  klimaschädliche Industriebereiche anprangern. Dabei ist die Unterstützung durch neue Mitgliedsinitiativen und weitere Bevölkerungskreise sehr willkommen.

Engagement unterstützen

 

Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse Bonn, IBAN: DE62370501980019002666, SWIFT-BIC: COLSDE33.

 

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter

www.bbu-online.de; telefonisch unter 0228-214032. Die Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.

 

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken. Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für umweltfreundliche Energiequellen.

NaturFreunde: Pariser Klimagipfel: Wird der Fortschritt tatsächlich genutzt?

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Berlin, 14. Dezember 2015 – Die Ergebnisse des Pariser Klimagipfels bewertet Michael Müller, Bundesvorsitzender der NaturFreunde Deutschlands:

 

Die Dynamik des Pariser Klimagipfels (COP21) hat das bisher bei Klimaverhandlungen übliche Verschieben und Vertagen unmöglich gemacht. Die große Überraschung ist: 195 Staaten plus die Europäische Union haben sich auf ein globales Klimaschutzabkommen geeinigt. Unerwartet war auch, dass die Konferenz das 1,5-Grad-Klimaschutziel betont hat. Denn mit dem bisher oft genannten 2-Grad-Ziel wird ein Teil der Welt bereits aufgegeben, etwa die pazifischen Inselstaaten, die Länder mit tief liegenden Flussdeltas und auch die Wüstenregionen Afrikas.

 

Die Klimarahmenkonvention war schon weiter

Bei all der Euphorie um das Pariser Ergebnis darf jedoch nicht vergessen werden, dass es erst in Kraft tritt, wenn es von mindestens 55 Ländern, die zusammen mindestens 55 Prozent der Kohlendioxid-Emissionen ausmachen, auch tatsächlich ratifiziert wird. Zudem hatte der Ausgangspunkt der Verhandlungen, die sogenannte Klimarahmenkonvention vom Erdgipfel in Rio 1992, schon weitergehende Beschlüsse gefasst. Damals dauerte es Jahre, bis die Ratifizierung zustande kam, zudem wurde der dann gültige Vertrag von den meisten Ländern nicht eingehalten.

 

Auch das Pariser Klimaschutzabkommen hat Schwachstellen. Was wird aus den freiwilligen Maßnahmen? Warum sind die Sanktionen nicht verbindlich? Dass die „Dekarbonisierung“, also der vollständige Verzicht auf fossile Energieträger, mit keinem Wort erwähnt wurde, kritisiert insbesondere Joachim Nibbe, Sprecher des NaturFreunde-Bundesfachbeirates Umweltschutz und Normung. Die Normungsexperten der NaturFreunde Deutschlands waren immer wieder direkt in die Diskussionen zur internationalen Klimapolitik eingebunden.

 

Formulierung zur Klimaneutralität ist mehr als schwammig

Die Formulierung im Vertragsentwurf, in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts dürfe nicht mehr Treibhausgas emittiert werden, als wieder absorbiert werde, ist zudem mehr als schwammig. Unabhängig von der Frage, wie diese Form von Klimaneutralität tatsächlich erreicht werden kann, dürfte diese Formulierung viele Länder dazu verführen, die Irrwege der Atomkraft oder der CCS-Technologie einzuschlagen. Gerade hier müssen die Zivilgesellschaften also weiter engagiert bleiben.

 

Nach diesem Gipfel der Engagierten bleibt die Hoffnung. Die in Paris zugesagten Maßnahmen können die Erwärmung knapp unterhalb von drei Grad Celsius stoppen. Das reicht jedoch offensichtlich nicht, da muss mehr passieren. Jetzt kommt es darauf an, mehr zu fordern. Auch beim Klimafonds muss es insbesondere bei wichtigen Ländern um verbindliche Zusagen gehen.

 

Der Klimaschutz verlangt tief greifende Reformen. Werden diese nicht umgesetzt, ist das Pariser Abkommen nicht mehr wert als das Papier, auf dem die Vereinbarung steht. Lasst uns nach dieser Klimakonferenz dafür kämpfen, dass das Klima tatsächlich effektiv geschützt wird.

BBU: Fracking im Landesentwicklungsplan NRW umfassend ausschließen

BBU

BBU-Pressemitteilung
07.12.2015
Fracking im Landesentwicklungsplan NRW umfassend ausschließen – BBU stellt Musterstellungnahmen zur Verfügung

(Bonn, Düsseldorf, 07.12.2015) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) fordert die nordrhein-westfälische Landesregierung auf, einen umfassenden Ausschluss von Fracking in den Landesentwicklungsplan für das Land Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) aufzunehmen. Die bisherigen Formulierungen im zweiten Entwurf des LEP NRW weisen zahlreiche Möglichkeiten des gefährlichen Gasbohrens auf. Um der Forderung nach einem umfassenden Fracking-Verbot Nachdruck zu verleihen, stellt der BBU Musterstellungnahmen zum LEP NRW für Einzelpersonen und Bürgerinitiativen auf seiner Homepage zum Herunterladen zur Verfügung. Kommunalfraktionen finden dort auch einen Musterantrag, mit dem die jeweilige Gemeinde zur Abgabe einer LEP-Stellungnahme veranlasst werden soll, in der ein umfassendes Fracking-Verbot gefordert wird.

Oliver Kalusch, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands des BBU erklärt hierzu: „Die NRW-Landesregierung erweckt den Eindruck, als wolle sie über den Landesentwicklungsplan ein vollständiges Fracking-Verbot bewirken. Doch dieser Eindruck täuscht. Nach Öl kann ohne Einschränkungen gefrackt werden. Die Gasgewinnung im Schiefergestein und in Kohleflözen soll zwar unterbunden werden. Im Sandgestein, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, soll es jedoch erlaubt sein. Der Ausschluss bezieht sich zudem lediglich auf die Gewinnung des Gases, also auf die industrielle Produktion. Probebohrungen, Erkundungsbohrungen und Forschungsbohrungen ermöglicht der LEP NRW hingegen in jeder Gesteinsart. Das angebliche Fracking-Verbot ist damit löchrig wie ein Schweizer Käse.“

Der BBU ruft die Bevölkerung und die Kommunen auf, bei der Landesregierung ein ausnahmsloses Fracking-Verbot einzufordern. Dazu können bis zum 15.1.2016 Stellungnahmen zum LEP NRW bei der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen postalisch oder per Email abgegeben werden.

Zur Unterstützung von Einzelpersonen, Bürgerinitiativen und Kommunen stellt der BBU Musterschreiben zur Verfügung.

Unter http://www.bbu-online.de (Arbeitsbereiche, Fracking) bzw. unter dem Direktlink http://www.bbu-online.de/Arbeitsbereiche/Fracking/Arbeitsbereiche%20Fracking.html
kann eine Musterstellungnahme für Einzelpersonen und Bürgerinitiativen zum LEP NRW abgerufen werden. Ebenso findet sich dort ein Musteranschreiben für Einzelpersonen und Bürgerinitiativen an Kommunen, mit dem diese aufgefordert werden, sich für einen umfassenden Ausschluss von Fracking im LEP NRW einzusetzen. Zudem kann ein Musterantrag für Fraktionen in Kreisen, kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städten heruntergeladen werden. Er dient dazu, die Verwaltung zu beauftragen, eine Stellungnahme zum LEP NRW abzugeben, in der ein umfassendes Fracking-Verbot gefordert wird.

Bei Fragen zu den einzelnen Musteranschreiben kann man sich an den BBU unter BBU-Bonn@t-online.de wenden, Telefon 0228-214032.

Informationen der Landesregierung NRW zum Landesentwicklungsplan NRW findet man unter https://land.nrw/de/thema/landesplanung. Direktlink zum LEP-Entwurf vom 22.09.2015 unter https://land.nrw/sites/default/files/asset/document/01_10_2015_lep_text_zweite_beteiligung_lanuv.pdf

[Lausitzer-kohle] Rundbrief: Gestern nach Prag,am Sonntag nach Berlin

antikohle Jänschwalde

  1. Am Sonntag in Berlin für den Klimaschutz demonstrieren!
  2. „Wir lassen uns nicht verkaufen“ – Lausitzer protestierten vor CEZ Hauptsitz in Prag
  3. Tagebau und Kraftwerk bei Gubin: Bürgerbeteiligung auch auf deutscher Seite
  4. 17.000 Bürger fordern verpflichtende Maßnahmen gegen Sulfatbelastung durch Tagebaue
  5. Lausitzer Kohle bald auch in tschechischen Kraftwerken?
  6. Initiativgruppe Energiewende der CDU Brandenburg hält neue Tagebaue für obsolet
  7. Enkelmann für Kohleausstieg auch in Brandenburg
  8. Zum Tod von Johann Legner
  9. Korrektur zum letzten Rundbrief

    1. Am Sonntag in Berlin für den Klimaschutz demonstrieren!
    Wie bereits im letzten Rundbrief mitgeteilt, findet an diesem Sonntag, den 29. November weltweit der Global Climate March statt. Eine der größten Demonstrationen wird dabei in Berlin sein, Treffpunkt ist 12:00 Uhr vor dem Hauptbahnhof:
    www.globalclimatemarch.de
    Lausitzer Teilnehmer können sich um 9:45 auf dem Hauptbahnhof Cottbus zu Fünfergruppen zusammenfinden, um das Wochenend-Ticket zu nutzen.

    2. „Wir lassen uns nicht verkaufen“ – Lausitzer protestierten vor CEZ Hauptsitz in Prag
    Vertreter von Lausitzer Bürgerinitiativen forderten am Mittwoch vor der Zentrale des tschechischen Energiekonzerns CEZ, bei einem Kauf der Braunkohlesparte von Vattenfall keine neuen Tagebaue aufzuschliessen. Dazu übergaben sie über 40.000 Postkarten an Vertreter des Energiekonzerns CEZ. Unter dem Motto „Wir lassen uns nicht verkaufen“ bauten die Lausitzer symbolisch ein Wohnzimmer vor der Zentrale im Prager Stadtteil Michle auf. Im Gegensatz zu Deutschland dürfen in Tschechien keine Menschen mehr aus ihrer Heimat vertrieben werden, um Kohle abzubaggern,
    Gert Richter, Ortsvorsteher des Dorfes Deulowitz: „Sollte es zu einem Verkauf der Braunkohle kommen, werden wir mit aller Kraft dafür kämpfen, dass es keine neuen Tagebaue mehr gibt und es nicht zur Zerstörung unserer Dörfer kommt“.
    Andreas Stahlberg, Kreistagsabgeordneter in Spree-Neiße stellte klar: „Wir sprechen uns dafür aus, dass Vattenfall auch nach dem Ausstieg aus dem Braunkohle-Business in der Region bleibt und die Verantwortung für die schwierigen Fragen der Rekultivierung der Kohle-Minen übernimmt. Wir sind aber nicht grundsätzlich gegen Investoren aus Tschechien, sondern für einen Lausitzer Strukturwandel ohne neue Tagebaue“, sagte Stahlberg.
    Derzeit bekunden drei tschechische Energiekonzerne ihr Interesse an einem Kauf der Lausitzer Braunkohle, darunter sind CEZ, Czech Coal-Vršanská Uhelná und EPH.
    (Foto: Greenpeace Tschechien)

    3. Tagebau und Kraftwerk bei Gubin: Bürgerbeteiligung auch auf deutscher Seite
    Der brandenburgische Braunkohlenausschuss hatte am 12. November einen Vertreter der polnischen Wojewodschaft Lubuskie zu Gast, der über den geplanten Tagebau östlich der Neiße informieren sollte. Auf Antrag der Umweltverbände erhielt auch Anna Dziadek von der polnischen Bürgerinitiative gegen den Tagebau Rederecht.
    Geplant ist laut Herrn Wojcech Walewski ein Kraftwerk von 2400 Megawatt Leistung (3 x 800 MW) neu zu errichten und darin ab dem Jahr 2030 für 53 Jahre jährlich 17 Millionen Tonnen Kohle zu verstromen. Insgesamt würden im Bereich Gubin-Brody 4 Milliarden Tonnen Braunkohle lagern, die Polen als strategische Lagerstätte sichern wolle. Wie das zu den  europäischen und internationalen Klimaschutzbestrebungen passen soll, bleibt unerklärlich.
    Das grenzüberschreitende Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung sei eingeleitet, Polen habe die brandenburgischen Behörden bis zum 13. Dezember um Stellungnahme gebeten.
    Die brandenburgische Landesbergbehörde informierte, dass man eine öffentliche Auslegung in Guben, Schenkendöbern, Forst und dem Amt Peitz vorbereite, die vom 30. November bis 29. Dezember durchgeführt werde. Man habe dazu die polnische Seite um eine Fristverlängerung bis zu 12. Januar gebeten. Inzwischen ist die öffentliche Auslegung in den Amtsblättern bekanntgemacht. Darin heißt es: „Die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich auch auf der Internetseite des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe : www.lbgr.brandenburg.de veröffentlicht und können unter dem Menü: Genehmigungsverfahren grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung Braunkohlebergbau Gubin eingesehen werden.“ (Offenbar werden sie dort aber erst am 30. November freigeschaltet.)
    Ob Polen die beantragte Fristverlängerung gewährt, konnte in der Sitzung des Braunkohlenausschusses aber noch niemand sagen. Ebenso unklar ist, ob das Beteiligungsverfahren auf deutscher Seite gestoppt und verschoben werden muss, weil in Polen derzeit noch Unterlagen vom Investor nachgefordert werden, die dann ggf. mit auszulegen wären. Auf die Nachfrage, wie ernsthaft das Interesse des Investors PGE eigentlich sei, verwies Herr Walewski auf die Gutachten und Planungen, die bereits finanziert worden seien. Das dürfte aber kein klarer Beleg sein, die Investition in Tagebau und Kraftwerk liegt einige Größenordnungen darüber.
    Bereits im Jahr 2011 hatten sich etwa 1000 Bürger der grenznahen Orte auf deutscher Seite in Stellungnahmen zum Raumordnungsplan der Wojewodschaft gegen die Tagebaupläne gewandt. (vgl. Rundbrief vom 24.08.2011)

    4. 17.000 Bürger fordern verpflichtende Maßnahmen gegen Sulfatbelastung durch Tagebaue
    Im Vorfeld des Krisengipfels zwischen Berlin und Brandenburg zur Sulfatbelastung der Spree am 20. November fordert das Bündnis Kohleausstieg Berlin umgehend verpflichtende Maßnahmen zur Eindämmung des Sulfatgehaltes. Bereits über 17.000 Unterzeichner einer Petition schließen sich der Forderung an beide Landesregierungen an. Auch Vattenfall muss Verantwortung übernehmen und für entstehende Folgekosten aufkommen.
    Der steigende Sulfatgehalt in der Spree wird für Berlin zum Problem, denn die Hauptstadt, die sich als einzige Metropole in Europa autark mit Trinkwasser versorgt, gewinnt den größten Teil ihres Trinkwassers als Uferfiltrat aus der Spree. Laut Trinkwasserverordnung darf dabei der geltende Grenzwert von 250 Milligramm Sulfat pro Liter nicht überschritten werden. Doch genau dies droht. Das durch den Braunkohlebergbau in die Spree eingetragene unsichtbare Sulfat entstammt zu 60-70 % aus den aktiven Tagebauen von Vattenfall. Die Entfernung des Sulfates aus dem Wasser ist aufwendig und mit hohen Kosten verbunden. Laut Auskunft des Berliner Senates könnte es dadurch zu einer Erhöhung der Wasserpreise von bis zu 10 Cent je Kubikmeter kommen.
    „Die brandenburgische Landesregierung könnte das Problem an der Wurzel bekämpfen, weigert sich aber bisher echte Maßnahmen zu ergreifen. Das Wasserrecht ermöglicht ausdrücklich auch nachträglich Auflagen für die Vattenfall-Tagebaue. So könnten die Kippen direkt während des Tagebaubetriebes behandelt werden, damit das Sulfat gar nicht erst frei wird. Wenn das Vattenfall zu teuer ist, dürfen die Folgen nicht den Trinkwasserkunden aufgebürdet werden.“ erklärt René Schuster von der GRÜNEN LIGA in Cottbus, der die Umweltverbände im Brandenburgischen Braunkohlenausschuss vertritt.
    Winfried Lücking, Gewässerexperte beim BUND Berlin ergänzt dazu: „Bei den wasserrechtlichen Genehmigungen für den Bergbau müssten endlich strenge Sulfat-Grenzwerte eingeführt werden. Nur so kann Vattenfall gezwungen werden das Grubenwasser von Sulfat zu reinigen. Das Einbringen von sulfatbelastetem Wasser ins Grundwasser stellt dagegen eine  zusätzliche Gefährdung der Gewässer dar, genauso wie das Umleiten in Neiße und Oder. Auch der vereinbarte Spreezufluss von 8 m³/sec nach Berlin muss garantiert werden“.
    Wie wichtig das Thema den Berliner*innen ist, zeigt eine online-Petition von Kohleausstieg Berlin. Auf der Petitionsplattform we act von campact haben bereits über 17.000 Personen unterschrieben. „Dies ist ein deutliches Signal an die Politik das Thema nicht weiter zu verschleppen, sondern jetzt konkrete Maßnahmen zu ergreifen. Zudem muss Vattenfall für die entstehenden Kosten geradestehen. Es darf nicht sein, dass die Berliner*innen auf den Kosten sitzen bleiben“, erklärt Stefan Taschner von BürgerBegehren Klimaschutz für das Bündnis Kohleausstieg Berlin. (Pressemitteilung, 19.11.2015)
    Nachsatz: Nachdem im August ein „Sulfatgipfel“ für November angekündigt worden war, wollten die brandenburgischen Ministerien inzwischen nur noch von einem „Arbeitsgespräch“ wissen. Dazu passt, dass bisher keine verwertbaren Ergebnisse dieses Treffens bekannt wurden.

    5. Lausitzer Kohle bald auch in tschechischen Kraftwerken?
    Ein Gutachten im Auftrag der Klima-Allianz Deutschland zeigt, dass die Landesregierungen in Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt es bislang sträflich versäumt haben, Braunkohleexporte von Deutschland nach Tschechien zu unterbinden. Laut Gutachten hätten die Landesregierungen festschreiben müssen, in welchen Kraftwerken die geförderte Braunkohle verwendet werden darf. Angesichts der erheblichen Eingriffe in Umwelt- und Eigentumsrechte ist ein Export nicht zu rechtfertigen.
    Mit einem Kauf der Vattenfall-Braunkohle könnten tschechische Bieter wie CEZ, EPH oder die Czech Coal Group auch die Versorgung ihrer eigenen Braunkohlekraftwerke sichern. Durch ein Verbot von Zwangsumsiedlungen und starke gesetzliche Einschränkungen bei der Erweiterung von Tagebauen sind die Möglichkeiten zur Braunkohleförderung in Tschechien erheblich eingeschränkt.
    Seit 2009 exportiert die Mitteldeutsche Braunkohle AG (MIBRAG) Jahr für Jahr mehr Braunkohle an ihre tschechische Schwestergesellschaft EP Coal Trading. Bis 2014 verfünffachte sich der Export auf mehr als 1,4 Millionen Tonnen und damit auf rund 13 Prozent der Fördermenge aus dem Tagebau Vereinigtes Schleenhain. Die MIBRAG ist bereits im Besitz des tschechischen EPH-Konzerns, der über sie auch den Kauf der Lausitzer Kohletagebaue abwickeln würde. (Quelle: Pressemitteilung der Klima-Allianz, leicht verändert)
    Hintergrundpapier:
    http://www.die-klima-allianz.de/wp-content/uploads/2015-11-10-Hintergrund-Kohleexport.pdf
    Rechtsgutachten:
    http://www.die-klima-allianz.de/wp-content/uploads/PDF_Gutachten_Export_FINAL.pdf

    6. Initiativgruppe Energiewende der CDU Brandenburg hält neue Tagebaue für obsolet
    Die Initiativgruppe „Energiewende – Strukturwandel zukunftsfähig gestalten“ innerhalb der CDU Brandenburg hat ein Positionspapier veröffentlicht, in dem sie fordert, das Lausitzer Braunkohlerevier als „Modellregion des Umstiegs“ zu entwickeln. „Wir müssen uns zeitnah darauf einstellen, dass alte Strukturen in der Energieerzeugung durch neue ersetzt werden. Für das Energieland Brandenburg heißt dies, dass wir unsere Politik der Energiewende schon heute neu denken müssen, wenn wir Arbeitsplätze erhalten und künftige Entwicklungschancen nutzen wollen.“ heißt es in dem Papier:
    http://www.kein-weiteres-dorf.de/news/263-lausitzer-revier-muss-modellregion-des-umstiegs-werden

    7. Enkelmann für Kohleausstieg auch in Brandenburg
    Die Vorsitzender der Rosa-Luxemburg-Stiftung und ehemalige Bundestagsabgeordnete Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) forderte am Dienstag in der Märkischen Oderzeitung ein Kohleausstiegsgesetz und kritisiert die Energiepolitik der rot-roten Koalition in Brandenburg. Die Stiftung wird mit einer 49köpfigen Delegation am Klimagipfel in Paris teilnehmen:
    http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1438812

    8. Zum Tod von Johann Legner
    Die Potsdamer Neuesten Nachrichten veröffentlichten einen Nachruf auf den verstorbenen Journalisten und Autor Johann Legner. Hinzuzufügen ist in diesem Rundbrief, dass Legner zu den wenigen Lausitzer Journalisten gehörte, die schon 2007 auf die Unausweichlichkeit des Ausstieges aus der Braunkohle hinwiesen.
    http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/1024846/

    9. Korrektur zum letzten Rundbrief
    Das Todesdatum von Michael Gromm haben wir im letzten Rundbrief leider nicht korrekt mitgeteilt. Er verstarb tatsächlich am 31. Oktober, nicht am 30. Die Beisetzung fand inzwischen am 25. November auf dem Französischen Friedhof II in Berlin statt.

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Umweltgruppe Cottbus e.V.
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+49 (0) 151.14420487
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„Ärzte gegen Fluglärm“: Schädlichkeit von Fluglärm erneut belegt – doch wer schützt die Menschen?

Fluglärm

Pressemitteilung des bundesweiten Arbeitskreises „Ärzte gegen Fluglärm“

NORAH-Studie liefert trotz methodischer Kritikpunkte ernste Warnhinweise

Mainz und Berlin, 30.10.2015 – Der Arbeitskreis „Ärzte gegen Fluglärm“ sieht sich nach einer ersten Analyse der NORAH-Studie mit den neuen Modulen in seinen Forderungen nach einem echten und umfassenden Nachtflugverbot und weiteren Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bestätigt. Obwohl bei der NORAH-Studie einzelne Vorgehensweisen zu hinterfragen oder zu kritisieren sind, zeigen die Ergebnisse eindeutig in die Richtung der zahlreichen schon vorhandenen anderen nationalen wie internationalen Studien: Verkehrslärm, insbesondere Fluglärm, ist eine erhebliche, krankheitsverursachende Gesundheitsgefahr.

NORAH zeigt sehr wohl Zusammenhänge von gesundheitlicher Fluglärmeinwirkung u.a. mit Gestörtsein, Lernstörungen bei Kindern oder Depression, um nur einige zu nennen. Die Effekte mögen teilweise eher klein sein, statistisch nicht signifikant – aber sie sind relevant: Sie sind relevant, weil genau diese Effekte in vielen anderen Studien zuvor aufgedeckt und nachgewiesen wurden, national wie international. Eine Vielzahl von Studien u.a. von der WHO, dem Umweltbundesamt, der EU, Umweltorganisationen, Universitäten und Instituten zeigen, welche Krankheiten Fluglärm auslöst – auch NORAH tut dies.

Auf der anderen Seite müssen bei NORAH einige Fakten hinterfragt und in Ruhe geprüft werden: wie waren die genauen Ein- und Ausschlusskriterien der Probanden, waren die Stichproben repräsentativ ausgewählt? Was wurde wie berechnet?

Eine erste Analyse der rund 2500-seitigen Studie wirft weitere zu klärende Aspekte auf:

  • es fehlen z.B. adäquate Vergleichsgruppen aus unbelasteten Regionen
  • die Beteiligungs- bzw. Responseraten sind in vielen Studienteilen von NORAH viel zu niedrig
  • die verwendeten Modelle und Algorithmen, mit denen die Daten ausgewertet wurden, können nicht nachvollzogen werden
  • die durchgeführten Blutdruckmessungen sind möglicherweise fehlerbehaftet, weil die Anleitung zur Messung fehlerhaft war
  • zu den Graphen in der Studie fehlen häufig die zugrunde liegenden Daten

Der Arbeitskreis „Ärzte gegen Fluglärm“ stellt fest: „Die Ergebnisse von NORAH müssen zusammen mit anderen Studien betrachtet werden. Egal wie umfangreich NORAH ist, das Gesamtbild ergibt sich aus der Betrachtung aller Studien zum Thema, denn auch NORAH enthält Begrenzungen. Von NORAH festgestellte angeblich nur geringe Auswirkungen können mit Limitierungen im Design von NORAH zu tun haben – NORAH ist nicht deswegen richtig und gut, weil sie neu ist.“

„Eine genauere Analyse der NORAH-Ergebnisse kann ggf. nur durch Auswertung der erhobenen Daten durch neutrale Dritte nachvollzogen werden. Eine solche Analyse sollten die Macher von NORAH dann auch zügig ermöglichen. Bedenklich stimmt, dass in den Auswertungen zu NORAH immer auf die Geheimhaltung der erhobenen Daten hingewiesen wird – hoffentlich gilt das nicht für wissenschaftliche Nachanalysen, die notwendig sind.“

Der Arbeitskreis „Ärzte gegen Fluglärm“ weist mit Nachdruck darauf hin, dass der Deutsche Ärztetag in den Jahren 2012, 2014 und 2015 Entschließungen zum Schutz der Bevölkerung vor (Flug-) Verkehrslärm getroffen hat. Es ist Aufgabe der Politik, den Schutz der Bevölkerung und damit der großen Mehrheit der Bevölkerung gegen Partikularinteressen der Luftverkehrswirtschaft durchzusetzen – daran mangelt es derzeit aber. Die Politik lässt die Bürger hier wider besseres Wissen im Lärm stehen.

Die aktuell in 2015 getroffene Entschließung des 118. Deutschen Ärztetages zur Prävention von Lärmkrankheiten macht den Schutzbedarf überdeutlich, wenn der Ärztetag feststellt, dass für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger eine Prävention vor den schädlichen Wirkungen v.a. des Flugverkehrslärms nicht möglich ist. So werden nicht nur vermeidbare Krankheiten ausgelöst, sondern der Krankenversicherung auch knappe Mittel entzogen. Dies ist nicht nur ein ethisches Problem der Verteilungsgerechtigkeit, sondern vor dem Hintergrund weiter steigender Krankenversicherungsbeiträge auch ein zunehmendes Problem für die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung.

Der Arbeitskreis „Ärzte gegen Fluglärm“ stellt fest: „Es braucht nicht noch mehr Studien. Wir brauchen endlich Handlungen zum wirklichen Schutz der Bevölkerung, einen echten Schutz vor allem der Nachtruhe durch eine dramatische Verringerung insbesondere des Fluglärms.

Es kann daher nur ein Fazit geben: Der (Flug-) Verkehrslärm ist insgesamt zu viel, es sind zu viele Menschen betroffen und sie sind in Regionen betroffen, in denen sie zum Teil noch nicht einmal Schutzansprüche von Gesetzes wegen haben. Die vom Lärm betroffenen Menschen können sich nicht schützen. Sie werden krank gemacht, und zahlen dafür mehrfach.“

Es muss gehandelt werden, wichtige Forderungen dafür sind:

  • Die Durchsetzung mindestens 8-stündiger Nachtflugverbote (gesetzliche Nacht)
  • Die Einführung von Lärmobergrenzen
  • Die Einführung von Flugverfahren, in denen der Gesundheitsschutz eindeutig Vorrang hat vor wirtschaftlichen Aspekten der Luftverkehrswirtschaft
  • Die Festlegung von Flughafengebühren mit echter Steuerungswirkung zur Durchsetzung der Schutzansprüche der Bürger
  • Die Übernahme der Fluglärmbezogenen Krankheitskosten von der Luftverkehrswirtschaft
  • Die Formulierung eines nationalen Luftverkehrskonzeptes

Analoge Forderungen bestehen für andere Verkehrsträger, v.a. den Schienenverkehr.

Für den Arbeitskreis „Ärzte gegen Fluglärm“

Glyphosat: NaturFreunde kritisieren EFSA-Empfehlung

Die Europäische Lebensmittelbehörde missachtet gesundheitliche Risiken

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Berlin, 12. November 2015 – „Ein riskantes Spiel mit der Gesundheit von Mensch und Tier treibt die EFSA mit ihrer heutigen Empfehlung für Glyphosat“, bewertet Eckart Kuhlwein, umweltpolitischer Sprecher der NaturFreunde Deutschlands, die Empfehlung der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA), Glyphosat weiterhin als Pestizid in der Landwirtschaft zuzulassen.

Die EFSA begründet ihre Entscheidung mit einem Bericht des Bundesinstituts für Risikoforschung (BfR). Dieser steht allerdings massiv in der öffentlichen Kritik, da die Behörde wissenschaftliche Untersuchungen zu den Risiken von Glyphosat ignoriert. Statt dessen bezeichnet sie Leserbriefe der Industrie an Fachmagazine als „Studien“.

„Die Entscheidung der EFSA ist ein Skandal“, erklärt Kuhlwein, denn sie übernehme den Bericht des BfR unkritisch. Die Empfehlung der EFSA sei deshalb so bedeutsam, weil sie die Grundlage für die endgültige Entscheidung der EU, ob Glyphosat für weitere zehn Jahre eingesetzt werden darf, bilde.

Die International Agency for Research on Cancer (IARC), eine Untergliederung der Weltgesundheitsorganisation, hatte den Herbizidwirkstoff als „wahrscheinlich krebserregend für Menschen“ eingestuft. In fünf Studien an Mäusen und zwei Studien an Ratten war es zu einem signifikanten Anstieg der Tumorhäufigkeit bei Glyphosat-exponierten Tieren gekommen. Damit lägen, so die NaturFreunde Deutschlands, ausreichend Beweise an Krebsstudien bei Tieren vor, um den Gyphosat-Einsatz zu stoppen.

„Die Entscheidung der EFSA, Glyphosat eine gesundheitliche Unbedenklichkeit zu attestieren, ist nicht zu verantworten“, kritisiert Kuhlwein. „Offensichtlich stellt die oberste Lebensmittelbehörde der EU die Interessen der Agrarindustrie über die Gesundheit der Bevölkerung.“