Informationen und Infos über Anti-Atom, Antimilitarismus und NaturFreunde.

Beiträge mit Schlagwort ‘TTIP’

Filmpremiere: Wer rettet wen? – mehr als 20 x in Berlin

11/02/2015 Berlin DE Kino Moviemento Veranstalter: Griechenlandsolidaritätsbewegung Berlin Im Anschluss Gespräch mit Eurydike Bersi (Co-Regiseurin)
13/02/2015 Berlin DE Periplaneta Literaturcafé Periplaneta Literaturcafé Bornholmer Str. 81 a 10439 Berlin http://www.periplaneta.com 20.00 Uhr, Eintritt frei
14/02/2015 Berlin DE Kino Intimes
16/02/2015 Berlin DE Kino Intimes
11/02/2015 Berlin DE Regenbogenkino Beginn: 19h30 Mit anschliessender Diskussion u.a mit Markus Henn (attac, weed)
12/02/2015 Berlin DE Kino Intimes
11/02/2015 Berlin DE Klub der Volkssolidarität Landesverband Berlin des Deutschen Freidenkerverbandes im Klub der Volkssolidarität Torstraße 203 – 205 Berlin-Mitte
17/02/2015 Berlin DE Kino Intimes
18/02/2015 Berlin DE Kino Intimes
15/02/2015 Berlin DE Kino Intimes
13/02/2015 Berlin DE Kino Intimes
11/02/2015 Berlin DE NaturFreunde Berlin Beginn: 19h Veranstalter: NaturFreunde Berlin Ort: Paretzer Straße 7 10713 Berlin
11/02/2015 Berlin DE Projektraum Spreefeld Beginn: 20h | Veranstalter: teepee.land@hotmail.com, institute@id22.net. id22.net, http://www.projektraum-spreefeld.de | Adresse: Wilhelmine-Gembert-Weg 14, Bootshaus. 10179 Berlin
12/02/2015 Berlin DE Haus der Demokratie und Menschenrechte Beginn: 18.30 Uhr | Veranstalter: Förderverein Berliner Banken-Luft |Ort: Havemannsaal, Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin | Filmvorführung verbunden mit einer kleinen Podiumsdiskussion unter der Überschrift „Wer bezahlt die Krisen?“
11/02/2015 Berlin DE Selbsthilfetreffpunkt Siemensstadt Beginn: 20h | Selbsthilfetreffpunkt Siemensstadt, Wattstraße 13, 13629 Berlin | Infos unter: shtsiemensstadt@casa-ev.de
11/02/2015 Berlin DE Reformationskirche Moabit Beginn: 20:00, Einlass: 19:45 Anschließend Raum für Diskussion | REFORMATIONSKIRCHE Moabit, Haupteingang, Beusselstraße 35, 10551 Berlin, 300m bis S-Bahnhof Beusselstr., (Ringbahn/ TXL), | Veranstalter: REFOrmations-commUNITY, REFO Moabit – Kirche im Kiez e.V.
17/02/2015 Berlin DE Kino Moviemento Beginn: 13h | http://www.moviemento.de
12/02/2015 Berlin DE Kino Moviemento Beginn: 18:15 | http://www.moviemento.de
11/02/2015 Berlin DE UBI KLiZ e. V. Beginn: 20h | UBI KLiZ e. V. / Mieterladen, Kreutzigerstr. 23, 10247 Berlin | http://www.ubi-mieterladen.de
14/02/2015 Berlin DE Kino Moviemento 15.15 Uhr
18/02/2015 Berlin DE Kino Moviemento Beginn: 13h | http://www.moviemento.de
19/02/2015 Berlin DE Acud Kino

Wer Rettet Wen?

Die Krise als Geschäftsmodell auf Kosten von Demokratie und sozialer Sicherheit

Eine internationale Koproduktion der Kernfilm von Leslie Franke und Herdolor Lorenz, 2015, 104 Minuten

Seit fünf Jahren werden Banken und Länder gerettet. Politiker schaffen immer neue Rettungsfonds, während mitten in Europa Menschen wieder für Hungerlöhne arbeiten. Es wird gerettet, nur keine Rettung ist in Sicht. Der Film „Wer Rettet Wen“ zeigt, wer dabei wirklich gerettet wird: Nie ging es um die Rettung der Griechen, nie um die der Spanier oder Portugiesen. Stets geht es nur um das Wohl der Hauptverdiener an diesen Krisen: den dort mit hochriskanten Spekulationen engagierten Banken. Uns Steuerzahlern und sozial Benachteiligten hingegen werden bis heute alle milliardenschweren Risiken zugemutet! Für große Banken ist die Finanzkrise dagegen vor allem ein Geschäftsmodell!

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Premiere des Films

Am Mittwoch, dem 11.02.2015 gegen 20h wird „Wer Rettet Wen?“ in mindestens 150 europäischen Städten zur selben Zeit Premiere feiern! Alle, die geholfen haben, dass dieser Film Wirklichkeit wird, bekommen rechtzeitig eine DVD zugesandt, mit der jede/jeder seine Premiere veranstalten kann. Schließen Sie sich dem Aktionstag an, gemeinsam können wir viel bewegen! Schauen Sie hier auf diese Karte, ob in ihrer Nähe schon eine Veranstaltung fixiert ist. Hilfreiche Informationen rund um den europaweiten Aktionstag haben wir für Sie in unserem Premierenleitfaden zusammengestellt.

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Steuerzahler finanzieren private Vermögen
Es heißt, Griechenland habe 240 Mrd. € Hilfen erhalten. Gerettet wurden damit aber nur die privaten Banken, Versicherungen und Investmenthäuser. Ihnen gehörten 2009 fast alle griechischen Staatsanleihen. 2012 – drei Jahre danach – sind diese Schulden fast gänzlich auf uns europäische Steuerzahler übertragen! Wir haben dadurch etwa 300 Mrd. € Schulden mehr. Dafür wurden viele reiche Griechen reicher und Hedgefonds, Banken, reiche Privatanleger vor jeglichen Verlusten bewahrt. Aus milliardenschweren „Hilfen“ der Steuerzahler sind private Vermögen geworden. Der ansonsten neoliberale Wirtschaftswissenschaftler Hans-Werner SinnFallschirm Euro DB2 kl

hat ausgerechnet, dass die Fortsetzung der Rettungsschirmpolitik sicher im Interesse der großen Finanzinstitute und der 5% reichsten Individuen der Welt ist. Aber selbst die Bürger der wirtschaftlich stärksten Länder der EU werden um ihre Altersversorgung bangen müssen. Doch Hauptsache, „die Märkte atmen auf“.

Die Macht der „Märkte“

Ständig heißt es, die Märkte seien verstimmt, die Märkte seien enttäuscht. Die Finanzmärkte, das scheint ein besonderes Wesen zu sein, das bei Laune gehalten werden muss. Drei Ratingagenturen dominieren die Parlamente Europas. Ihre Eigentümer sind Händler mit Staatsanleihen, die größten Investmentbanken und Private Equity- Konzerne der Welt. Wenn sie die Daumen senken, zittern Staaten.

Viele Menschen ahnen, dass da etwas schief läuft. Sie fühlen sich ausgeliefert, weil sie das Spiel der Milliarden nicht verstehen. Doch Demokratie hat angesichts der Macht des Finanzmarkts nur eine Chance, wenn Bürger anfangen, ihre Interessen in dem „Spiel der Milliarden“ zu erkennen, die wesentlichen Strukturen und Mechanismen des Finanzkapitals zu durchschauen. „Wer Rettet Wen“ wird ein Werkzeug dazu sein.

Ein Film von unten

„Wer Rettet Wen“ entsteht als „Film von unten“ – finanziert von denen, die ihn sehen wollen, die ihn zeigen wollen, die dieses Hilfsmittel als Aufklärung brauchen. Was so für Verständnis und Mobilisierung geleistet werden kann, zeigen die letzten Projekte der Filmemacher „Water Makes Money“ und „Bahn unterm Hammer“.

Video: Was das TTIP-Abkommen für uns Bürger bedeutet

Sehr gutes Video zum geplanten Freihandelsabkommen TTIP:

AbL: TTIP: Wirksame rote Linien für Standards einziehen

Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft

abl-logo
Zur achten Verhandlungsrunde in Brüssel

Politik muss jetzt zeigen, ob sie ernsthaft Standards für Lebensmittel erhalten will

Am kommenden Montag treffen sich die Chefunterhändler der EU und USA in Brüssel, um zum achten Mal ihre Gespräche zum geplanten EU-USA Freihandelsabkommen zu führen. Der massive zivilgesellschaftliche und bäuerliche Widerstand macht es erforderlich, dass sich derzeit auf europäischer Ebene und in Deutschland die Politiker_innen mit den Freihandelsabkommen TTIP und CETA (EU-Kanada) intensiv auseinandersetzen müssen. Die meisten Parteien versprechen, dass mit diesen Abkommen die Standards im Lebensmittelbereich erhalten bleiben und rote Linien eingezogen werden sollen. Auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung heißt es, dass durch TTIP die Umwelt- und Lebensmittelstandards nicht gefährdet werden dürfen. Jeder einzelne Politiker aller Parteien ist nun in der Verantwortung, seine Versprechen umzusetzen.

„Das klingt zunächst positiv und im Sinne der bäuerlichen Betriebe“, sagt Martin Schulz, AbL-Bundesvorsitzender. „Aber das erfüllt schon der aktuelle CETA-Vertrag nicht. Denn in diesem sind Instrumente wie private Schiedsgerichte und Regulatorische Kooperation, also außerparlamentarische Parallelgremien, vorgesehen. Damit können Konzernen für sie unliebsame Regulierungen und Standards im Umweltschutz oder in der Lebensmittelsicherheit künftig schwächen oder abwenden. Zur Gentechnik steht im CETA-Vertrag, dass eine Zusammenarbeit in Fragen der Biotechnologie etwa über die Zulassung von Gentechnik-Pflanzen vorgesehen ist. Da in Kanada und Europa völlig unterschiedliche Zulassungssysteme existieren, birgt der CETA-Vertrag die Gefahr, das EU-Vorsorgeprinzip auszuhebeln und dadurch der Gentechnik die Tore weit aufzumachen. Solche Abschwächung der Standards sind in den TTIP-Verhandlungen wesentlich weitreichender. “

„Mit diesen Instrumenten und Vertragsinhalten werden sensible Themen wie Gentechnik künftig nicht mehr in Parlamenten entschieden und die kritische Öffentlichkeit bleibt außen vor. Dafür erhalten Ernährungsindustrie und Agrarkonzerne erheblich mehr politische Macht. Wenn die Politiker also ihre Versprechen umsetzen wollen, dann müssen sie klare rote Linien zum Erhalt unserer Lebensmittel-, Futtermittel-, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards einziehen“, sagt Gertraud Gafus, Bundesvorsitzende der AbL. „Für die bäuerliche Landwirtschaft sind die Sicherung der gentechnikfreien Land- und Lebensmittelwirtschaft, keine Patente auf Leben, keine Klontiere, kein Hormonfleisch und vieles mehr unverhandelbar. Private Schiedsgerichte ebenso wie außerparlamentarische Parallelgremien durch Regulatorische Kooperation sind aus den Verträgen und Verhandlungen zu streichen. In Regulierungsfragen müssen die Parlamente weiterhin die Hoheit behalten. Passiert das alles nicht, darf der aktuelle CETA-Vertrag nicht ratifiziert werden und die TTIP-Verhandlungen sind abzubrechen. Die Politiker dürfen nicht nur über rote Linien zum Erhalt der Lebens- und Futtermittelstandards reden, um die Bevölkerung zu beruhigen, sondern müssen diese auch in der dafür notwendigen Konsequenz umsetzen.“

Die AbL fordert von der EU-Politik demokratisch entwickelte Handelsabkommen, die fair, gerecht, umwelt- und sozialverträglich ausgestaltet sind, damit nicht die Interessen der Konzerne, sondern die der Zivilgesellschaft durchgesetzt werden.

TTIP: Verbände warnen vor Senkung europäischer Standards und sehen Gefahren für den Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie im Kultursektor

Gemeinsame Pressemitteilung

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Berlin, 30.01.2015. Ein Zusammenschluss von Institutionen und Organisationen – darunter die Akademie der Künste, der Deutsche Kulturrat, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die IG Metall und Verdi, der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), der Deutsche Naturschutzring (DNR) und Transparency Deutschland – haben als „Initiativgruppe für verantwortungsvolle Handelspolitik“ in einem gemeinsamen Positionspapier Kritik am Freihandelsabkommen TTIP geäußert.

Im Dokument „Für eine Handelspolitik im Interesse der Menschen und der Umwelt. Keine transatlantischen Handels- und Investitions-Abkommen auf Kosten von Demokratie und Rechtsstaat, Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards, Subsidiarität und kultureller Vielfalt“ warnen die Verbände davor, dass TTIP den „‘Wert‘ des Freihandels über die Werte einer aus europäischer Sicht erstrebenswerten ökologisch-sozialen Marktwirtschaft“ setzen könnte.

Gefahren sehen die Organisationen vor allem durch ein mögliches Senken bzw. Aufweichen der im Vergleich mit den USA und Kanada höheren EU-Standards beim Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie für den Kultursektor. Ein zunehmender Wettbewerb dürfe zudem nicht zu Lasten der Beschäftigten auf beiden Seiten des Atlantiks gehen. Deshalb müssten die Handelsvereinbarungen mit der Stärkung von Arbeitnehmerrechten verknüpft werden. Nicht verhandelbar seien außerdem Kernprinzipien des europäischen Urheberrechts. Erforderlich seien „soziale und ökologische Leitplanken für die Globalisierung, die dafür sorgen, dass Preise und Märkte auch die wahren Kosten widerspiegeln und diese nicht auf sozial Schwache oder die Umwelt abgewälzt werden“, heißt es in dem Papier.

Für den Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz fordern die Unterzeichner die Beibehaltung des Vorsorgeprinzips. Dieses Prinzip sei von grundlegender Bedeutung und dürfe deshalb nicht durch „scheinbare Harmonisierungen oder gegenseitige Anerkennung“ ausgehebelt werden. Im Kulturbereich müssten die Finanzierungs- bzw. Förderungsformen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, Kultureinrichtungen und kulturwirtschaftliche Unternehmen weiterhin möglich bleiben, ebenso die Buchpreisbindung.

Kritik üben die Unterzeichner außerdem am Vorhaben, im Zuge von TTIP neue Verfahren zur sogenannten regulatorischen Kooperation einzuführen. Da die regulatorische Kooperation in der Regel aus Zielvorgaben zur Angleichung rechtlicher Normen bestehe und vor allem auf der Vorgabe fuße, bei neuen Entwicklungen erst gar keine Handelshemmnisse entstehen zu lassen, bestehe die Gefahr, „dass tief in die staatliche Souveränität und die demokratischen Rechte in der EU“ eingegriffen werde, heißt es in dem gemeinsamen Positionspapier. Dem System der regulatorischen Kooperation sei es immanent, „dass entscheidende Fragen der Gestaltung unseres Gemeinwesens in intergouvernementale Beratungsgremien verlagert werden, was erreichte Fortschritte bei der Demokratisierung der EU wieder rückgängig machen würde“, so die Verbände.

Zu der bei TTIP ebenfalls geplanten Einführung von Investor-Staats-Schiedsverfahren heißt es in dem Papier, dass sich die Grundsatzfrage stelle, „ob Staaten und Unternehmen zukünftig auf eine Stufe gestellt werden sollen und ein paralleles privates Rechtssystem geschaffen…wird, das die Souveränität der Vertragsstaaten einschränkt“. Die in Schiedsverfahren der letzten Jahre zur Debatte stehenden Streitgegenstände und Kompensationssummen machten deutlich, dass Investor-Staat-Schiedsverfahren eine nicht zu akzeptierende Einschränkung staatlicher Handlungsmöglichkeiten und demokratischer Entscheidungsverfahren darstellten, so die Verbände.

Gefahren sehen die TTIP-kritischen Organisationen außerdem in dem geplanten allgemeinen Liberalisierungsgebot. Dieses erhöhe den Liberalisierungsdruck im gesamten Dienstleistungssektor, der auch Dienstleistungen der Daseinsvorsorge erfasse. Da die Definitionen von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge zwischen WTO, USA, EU und Mitgliedsländern wie Deutschland völlig unterschiedlich seien, könnte die von den Verhandlern der Europäischen Union gemachte Aussage, die hohe Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge erhalten zu wollen, so unterlaufen werden.

Am 2. Februar 2015 beginnt in Brüssel die achte TTIP-Verhandlungsrunde zwischen der EU und den USA.

Das fünfseitige Verbändepapier zu TTIP finden Sie anbei oder auf der BÖLW-Webseite unter: http://www.boelw.de/wirtschaftspolitik.html bzw. als Deeplink unter http://www.boelw.de/fileadmin/files/2015_TTIP_5_Punkte_Papier.pdf.

Bündnis TTIPunfairHandelbar: TTIP-Verhandlungen unter wachsendem Druck

Bündnis TTIPunfairHandelbar

Bündnis Stop TTIP

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Pressemitteilung

30.01.2015

+++ TTIP-Verhandlungen unter wachsendem Druck +++

Zivilgesellschaftliches Treffen gegen TTIP stärkt den Widerstand während der achten TTIP Verhandlungsrunde

Mit einem zivilgesellschaftlichen Treffen bauen TTIP- und CETA-kritische Organisationen aus ganz Europa vermehrt Druck auf die Verhandlungen des Freihandelsabkommens TTIP zwischen den USA und der EU auf. Parallel zur achten Verhandlungsrunde kommen in Brüssel Aktivistinnen und Aktivisten von rund 150 Organisationen aus ganz Europa, Kanada und den USA zusammen, um bereits laufende Kampagnen gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA strategisch weiter zu entwickeln.

Nach jüngsten Berichten drängt die EU-Kommission die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten hinter geschlossenen Türen dazu, die Verhandlungen mit den USA über die zunehmend in die Kritik geratenen Schiedsgerichte nicht abzubrechen. „Statt die breite Ablehnung einer Konzern-Paralleljustiz durch die Zivilgesellschaft ernst zu nehmen, setzt die Kommission die Mitgliedstaaten unter Druck und droht mit Gegenreaktionen der USA, falls man das sogenannte Investor-Staat-Streitschlichtungsverfahren aus TTIP herausnehme“, kritisiert Jürgen Maier vom Bündnis TTIPunfairHandelbar. „Die Bürgerinnen und Bürger werden so lange weiter Druck machen, bis die Brüsseler Entscheidungsträger begreifen: Wir wollen keinen Demokratieabbau und keine Paralleljustiz, sondern bessere Gesetze zum Schutz der Umwelt und von Verbraucher-, Sozial- und Arbeitsschutzstandards.“

„Der Widerstand gegen TTIP und CETA wächst täglich“, sagt Michael Efler, Sprecher der selbstorganisierten Europäischen Bürgerinitiative „Stop TTIP“, der das Strategie-Treffen mit vorbereitet. „Dass unsere Kritik an TTIP mehr als berechtigt ist, zeigen die gerade bekannt gewordenen Positionen der EU-Kommission zur sogenannten regulatorischen Zusammenarbeit: Unter dem Deckmantel erleichterter Handelsbeziehungen wird eine Art Frühwarnsystem für Lobbyisten geschaffen, mit dem Unternehmen und die US-Regierung Gesetze innerhalb der EU lange vor den gewählten Parlamenten beeinflussen können.“ Der Handlungsspielraum der demokratisch legitimierten Politik werde eingeschränkt und das Mitspracherecht von Konzernvertretern zementiert, so die Kritik der Bündnisse TTIPunfairHandelbar und Stop TTIP.

Der selbstorganisierten Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „Stop TTIP“ haben sich inzwischen europaweit 350 Organisationen angeschlossen. Über 1,3 Millionen Europäerinnen und Europäer haben bereits unterschrieben, die Mindest-Unterschriftenhürde für eine Europäische Bürgerinitiative haben bisher zehn Länder genommen.

Mehr Informationen zu den Bündnissen:

www.ttip-unfairhandelbar.de

www.stop-ttip.org

NaturFreunde: TTIP: Die EU darf nicht zum Exekutivorgan von Milliardären werden

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Berlin, 29. Januar 2015 – Im Zuge der TTIP-Verhandlungen wird auch über die Möglichkeit gesprochen, dass sich EU und USA nach Inkrafttreten des Vertrages gegenseitig über geplante Gesetzesvorhaben informieren, die Einfluss auf den bilateralen Handel haben könnten. Davor warnte Eckart Kuhlwein, umweltpolitischer Sprecher der NaturFreunde Deutschlands: „Solche Absprachen würden die parlamentarische Demokratie noch weiter aushöhlen. Für demokratisch nicht legitimierte Gremien, in denen sich dann die Lobbyisten internationaler Großkonzerne versammeln, darf es auf keinen Fall ein solches Mitspracherecht geben.“

Kuhlwein bezieht sich auf einen Entwurf der EU-Kommission zum geplanten Kapitel für die sogenannte regulatorische Kooperation, der kürzlich öffentlich geworden war. Einflussreiche Lobbyisten gebe es laut Kuhlwein in Brüssel ohnehin genug. „Wenn diesen Lobbyisten jetzt auch noch formal die vorherige – und heimliche – Mitbestimmung über EU-Gesetzesvorhaben eingeräumt wird, wird die EU zum Exekutivorgan der Milliardäre“, so Kuhlwein.

Gesetze würden von Parlamenten beschlossen und ihre Inhalte von gewählten Volksvertretern bestimmt. Daran dürfe auch in den TTIP-Verhandlungen nicht gerüttelt werden. Ein Informationsaustausch dürfe unter keinen Umständen zu einem Mitspracherecht für demokratisch nicht legitimierte Gremien führen.

Kuhlwein stellte klar: „Regulierungen und Standards werden vom Europäischen Parlament und den Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten festgelegt, die zuvor in einem transparenten Prozess alle Interessen aus der Zivilgesellschaft einbeziehen müssen.“

Bündnis TTIP UnfairHandelbar: Die Angsthasen sitzen in Davos

TTIP unfairHandelbar

Pressemitteilung

22.01.2015

Bündnis TTIP UnfairHandelbar kritisiert Wirtschaftsminister Gabriel für seine Wortwahl, Deutschland sei „reich und hysterisch“

Berlin, 23. Januar 2015 Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat bei der Gesprächsrunde „Europe’s Twin Challenges: Growth and Stability“ auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos auf den Widerstand gegen das Handelsabkommen TTIP mit den USA mit Wählerbeschimpfung reagiert. Das Bündnis „TTIP UnfairHandelbar“ weist dies zurück.

„Unsere Kritik an TTIP und anderen Abkommen basiert auf Fakten“, so Maritta Strasser, Sprecherin des Bündnisses. „Wir können nachweisen, dass sie nicht dem Wohl der Allgemeinheit dienen, sondern nur dem Interesse einer Elite. Diese Elite ist es, die Ängste verbreitet: Vor einer angeblichen Dominanz Chinas, davor dass Europa abgehängt werde. Weder für diese Befürchtungen, noch für zusätzliches Wachstum oder gar Jobs durch TTIP gibt es seriöse Belege.

Die reichen Angsthasen sind in diesen Tagen in Davos versammelt, nicht in Deutschland!“

Ernst-Christoph Stolper, Sprecher des Bündnisses ergänzt: „Minister Gabriel hat sich − wieder mal − im Ton vergriffen. Seine Wählerbeschimpfung ist schon ein eigenwilliger Einstieg in den sach- und faktenorientierten Dialog, den Europäische Kommission und Bundesregierung angeblich mit den Bürgerinnen und Bürgern führen wollen.

Seine Äußerungen zeigen aber auch: Die Nervosität steigt angesichts des immer mehr zunehmenden Widerstands gegen TTIP und CETA in Deutschland und den anderen EU-Ländern.“

Der selbstorganisierten Europäischen Bürgerinitiative (EBI) des Bündnisses haben sich inzwischen europaweit über 240 Organisationen angeschlossen; fast 1,3 Millionen Europäer haben bislang unterschrieben (http://www.ttip-unfairhandelbar.de

Michael Schlecht, MdB DIE LINKE Gabriel beleidigt TTIP-Gegner

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„Sigmar Gabriel beleidigt die TTIP-Gegner in Deutschland, wenn er
unterstellt, die Ablehnung des Freihandelsabkommens hierzulande wäre
besonders ein Problem, weil Deutschland ‚reich und hysterisch‘ sei. Weder
DIE LINKE noch die Gewerkschaften lehnen TTIP ab, weil ihre Mitglieder
reich sind, sondern weil die legitimen Rechte von Verbrauchern und
Beschäftigten bedroht sind. Und was ist das für ein Demokratieverständnis,
wenn das Eintreten für hart erkämpfte Rechte als hysterisch gebrandmarkt
wird“, kommentiert Michael Schlecht entsprechende Äußerungen von
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel bei der Gesprächsrunde „Europe’s
Twin Challenges: Growth and Stability“ auf dem Weltwirtschaftsforum in
Davos. Der wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE weiter:
„Gabriel will der Öffentlichkeit erklären, dass wir das TTIP brauchen,
damit Europa und die USA die Standards für internationale
Freihandelsabkommen setzen. Andernfalls täten es die USA zusammen mit
China. Mit anderen Worten: Wir sollen also Standards senken, damit andere
nicht noch mehr Standards senken. Das ist mit der LINKEN nicht zu machen.
Wir brauchen eine gerechtere Welthandelsordnung. Das setzt sicherlich viele
Verhandlungen voraus, TTIP ist jedoch eindeutig der falsche Weg.“

Österreich: Greenpeace fordert Volksabstimmung zu TTIP

20. Jänner 2015

Presseinformation

Innenpolitik/Außenhandel/Parlament/Umwelt/EU

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Volksabstimmung ist legitime Antwort auf die gravierenden Angriffe auf die Demokratie durch die Kommission

Wien – Anlässlich des heutigen Besuchs von EU-Kommissarin Cecilia Malmström in Wien fordert Greenpeace eine österreichische Volksabstimmung zu umstrittenen Handelsabkommen wie TTIP und CETA. “Die EU-Kommission hat die Vertrauensbasis schwer erschüttert. Sie versucht die umstrittenen Handelsabkommen hinter dem Rücken der Bevölkerung Europas durchzuziehen, über Sonderklagerechte für Konzerne die ordentliche Gerichtsbarkeit auszuhebeln und plant die nationalen Parlamente zu umgehen. Der einzige Weg, das Vertrauen wiederherzustellen besteht in einer Volksabstimmung. Das letzte Wort muss die Bevölkerung haben”, fordert Greenpeace-Geschäftsführer Alexander Egit.

Die Umweltschutzorganisation bekräftigt ihre Kritik an den geplanten Abkommen zwischen der EU und den USA (TTIP), Kanada (CETA) und Singapur (EUSFTA). Greenpeace lehnt die darin geplanten Sonderklagerechte für Konzerne (Investor-State Dispute Settlement, ISDS) ebenso ab wie die drohende Absenkung von Standards für Umwelt und Lebensmittel.

Darüber hinaus müsse die EU-Kommission endlich sämtliche Verhandlungsdokumente und Positionspapiere zu TTIP veröffentlichen und die Zivilgesellschaft nicht länger gegenüber Wirtschaftslobbyisten benachteiligen. Die Umweltschutzorganisation kritisierte, dass Industrielobbyisten privilegierten Zugang zu den Verhandlungen genießen, während die Zivilgesellschaft weitgehend ausgeschlossen wird.

“Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt sein, muss die österreichische Bundesregierung bereits im Rat ein Veto gegen die Abkommen einlegen. Wenn es aber zu deutlichen Verbesserungen kommt, soll das fertige Abkommen von der Bevölkerung abschließend bewertet werden”, betont Egit. Die Bundesregierung müsse zudem sicherstellen, dass CETA und TTIP als so genannte “gemischte Abkommen” in den nationalen Parlamenten ratifiziert werden müssen und keine Teile der Abkommen durch eine “vorläufigen Anwendung” bereits vor einer Abstimmung im Nationalrat in Kraft treten.

Ein Beschluss zu den umstrittenen Abkommen muss zunächst einstimmig im Rat erfolgen. Dieser entscheidet auch über eine Ratifizierung in den Mitgliedsstaaten und die “vorläufige Anwendung” einzelner Kapitel. Zuvor muss der Ministerrat in Österreich grünes Licht geben. Erst nach Zustimmung des Rates müssen das Europäische Parlament sowie die Parlamente der Mitgliedsstaaten ihre Zustimmung geben.

Hans-Böckler-Stiftung: Freihandelsabkommen: Private Schiedsgerichte sind verfassungswidrig

Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung: Freihandelsabkommen: Private Schiedsgerichte sind verfassungswidrig

19.01.2015

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Expertise des früheren Verfassungsrichters Prof. Broß

Freihandelsabkommen: Private Schiedsgerichte sind verfassungswidrig

Private Schiedsgerichte, wie sie in den transatlantischen Freihandelsabkommen vorgesehen sind, verstoßen gegen das Grundgesetz und kollidieren mit Prinzipien des Völkerrechts. Zu diesem Ergebnis kommt der frühere Verfassungsrichter Prof. Dr. Siegfried Broß in einer von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Expertise. Eine rechtskonforme Alternative könnten staatlich besetzte Schiedsgerichte darstellen.*

Sie sind der umstrittenste Punkt in den geplanten Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) beziehungsweise mit den USA (TTIP): Schiedsgerichte, die über vermeintliche Vertragsverletzungen urteilen sollen. Klagen können ausschließlich Unternehmen – wenn sie ihre Investitionen auf der jeweils anderen Seite des Atlantiks entwertet sehen, beispielsweise durch schärfere Umwelt- oder Sozialgesetze. Verklagt werden Staaten, oft auf Schadenersatz in mehrstelliger Millionen- oder sogar Milliardenhöhe. Als „Richter“ fungieren Privatleute, meist Juristen aus großen internationalen Anwaltskanzleien. Die Verhandlungen werden, anders als Prozesse vor ordentlichen staatlichen Gerichten, nicht grundsätzlich öffentlich geführt. Eine Berufungsinstanz gibt es nicht.

Die Skepsis gegenüber solchen Privat-Gerichten ist verbreitet – und berechtigt, schreibt Prof. Dr. Siegfried Broß. Der pensionierte Richter und Honorarprofessor, der sowohl am Bundesgerichtshof als auch am Bundesverfassungsgericht Recht sprach, hat sich mit CETA und TTIP auseinandergesetzt. Broß lehnt Freihandelsabkommen nicht grundsätzlich ab. Sein Befund lautet dennoch: „Diese Abkommen sind nach dem derzeitigen Stand mit den Klauseln über den Investorschutz zugunsten ausländischer Unternehmen und die Einrichtung privater Schiedsgerichte verfassungswidrig.“ Daran änderten auch die vielen grundsätzlich ähnlich gestrickten Freihandelsabkommen nichts, die verschiedene Bundesregierungen seit 1959 abgeschlossen haben: „Auch wenn Deutschland eine solche ,Tradition‘ begründet hat, liegt hierin noch keine Rechtfertigung dafür, hieran unverbrüchlich festzuhalten“, betont Broß.

Nach Analyse des Rechtswissenschaftlers kollidieren die geplanten Regelungen an mehreren zentralen Punkten mit Grundgesetz und Völkerrecht:

– Wenn die Bundesrepublik CETA oder TTIP in der gegenwärtigen Form beitrete, verletze dies das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip, argumentiert Broß. Denn nach deutschem Verfassungsrecht seien allein ordentliche Gerichte die Instanzen, um über Klagen gegen Staaten zu entscheiden. Das schließe supranationale Gerichtshöfe, etwa im Rahmen der Vereinten Nationen oder EU, nicht aus, wohl aber private Schiedsgerichte.

– In die gleiche Richtung wie das deutsche Verfassungsrecht wirken nach Überzeugung des Juristen die Grundregeln des Völkerrechts. Sie besagen: Privatpersonen und private Institutionen wie Unternehmen sind „nur mittelbar über den jeweiligen ,Heimatstaat‘ am Völkerrechtsverkehr beteiligt oder betroffen“. Klagen von Unternehmen vor privaten Schiedsgerichten gegen Staaten passten nicht in dieses System.

– Weiche man davon ab, könnten „parlamentarische Mitwirkung und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts“ durch Urteile von dazu nicht legitimierten Einrichtungen unterlaufen werden. So werde „auf dem Weg einer zwischenstaatlichen Vereinbarung über den Freihandel materiell die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland in einem Staatsorganisationsprinzip geändert“. Und das sei nicht einmal mit verfassungsändernder Mehrheit des Bundestages möglich.

– Nicht akzeptabel seien schließlich Prozesse hinter verschlossenen Türen. Öffentliche Verhandlungen gehörten zu den elementaren Qualitäten rechtsstaatlicher Gerichtsverfahren, so Broß. Zumal das Argument, es müssten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geschützt werden, nicht überzeuge. Die nationalen Prozessordnungen im Patent-, Wettbewerbs- oder Gesellschaftsrecht hätten dafür längst praktikable Regeln gefunden.

Im Verhältnis von EU, USA und Kanada, also Regionen mit funktionierenden Rechtssystemen, spreche ohnehin wenig für überstaatliche Schiedsgerichte. Wolle man trotzdem partout supranationale Strukturen schaffen, etwa um Standards für spätere Freihandelsabkommen mit anderen Ländern zu setzen, ließen sich diese allenfalls als „Staatsschiedsgerichte“ verwirklichen, schreibt der Rechtswissenschaftler. Wenn „Vertreter der Vertragsstaaten mit Zustimmung der nationalen Parlamente“ als Richter berufen würden, sei das verfassungskonform und biete noch einen Vorteil: Ein dermaßen demokratisch legitimiertes Staatsschiedsgericht habe die Kompetenz, später auftretende Lücken und Schwächen im Vertrag durch seine Urteile zu korrigieren.

*Quelle: Siegfried Broß: Freihandelsabkommen, einige Anmerkungen zur Problematik der privaten Schiedsgerichtsbarkeit, Report der Abteilung Mitbestimmungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung Nr.4. Download: http://www.boeckler.de/pdf/p_mbf_report_2015_4.pdf