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Massive Kritik an geplanten Handelsabkommen: Breites zivilgesellschaftliches Bündnis mobilisiert gegen TTIP und CETA

Gemeinsame Pressemeldung vom 1. April 2016

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Berlin: Anlässlich des Treffens von US-Präsident Barack Obama und Bundeskanzlerin Angela Merkel am Rande der Hannover Messe ruft ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen zum Protest auf. Es kündigt für den 23. April eine überregionale Demonstration in Hannover unter dem Motto: „Obama und Merkel kommen: TTIP & CETA stoppen! – Für einen gerechten Welthandel!“ an, zu der zehntausende Menschen erwartet werden.

 

Das Bündnis, das von Aktivistennetzwerken über Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen, Wohlfahrts- und Sozialverbände bis zu Kulturschaffenden, Gewerkschaften, Bürgerrechts- und kirchlichen Organisationen reicht, äußert massive Kritik an den Verhandlungen über die umstrittenen Handelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA). Die Initiative hat im vergangenen Oktober bereits eine Viertelmillion Menschen in Berlin gegen TTIP und CETA auf die Straße gebracht. Sie wirft der Bundesregierung vor, bisher keine substantiellen Maßnahmen ergriffen zu haben, um die bestehenden Kritikpunkte auszuräumen.

 

Die Organisationen sehen durch die Abkommen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit auf beiden Seiten des Atlantiks bedroht sowie soziale und ökologische Standards gefährdet. Sie kritisieren insbesondere, dass die Interessen mächtiger Wirtschaftskonzerne über die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in allen beteiligten Ländern gestellt werden. Die Initiative versteht sich als Teil einer transnationalen Protestbewegung und kooperiert eng mit Partnern aus der EU, aus Kanada und den USA. So werden zu der Demonstration in Hannover auch internationale Rednerinnen wie Lori Wallach von der US-Verbraucherorganisation Public Citizen erwartet, die über den Anti-TTIP-Protest in den USA berichten wird.

 

Christoph Bautz, Geschäftsführer von Campact, sagt: „Obama und Merkel planen eine große TTIP-Werbeshow. Doch zehntausende Menschen werden sie am 23. April durchkreuzen und in Hannover gegen das Konzernabkommen auf die Straße gehen. TTIP ist zutiefst unamerikanisch und antieuropäisch, denn es gefährdet unseren gemeinsamen Grundwert: die Demokratie. Auch der Wortbruch Sigmar Gabriels bei CETA wird viele Menschen auf die Straße treiben: Letztes Jahr versicherte er hoch und heilig, ohne ein Ja des Bundestags gebe es weder CETA noch TTIP. Jetzt will er CETA ohne Beteiligung des Parlaments vorläufig in Kraft treten lassen. Sonderklagerechte für Konzerne würden für drei Jahre gelten, selbst wenn der Bundestag CETA ablehnt – das ist ein Skandal.“

 

Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), sagt: „Die EU-Kommission betreibt Augenwischerei mit ihrem Reformvorschlag für die Investor-Staat-Streitschlichtung, ISDS. Die Kommission behauptet, dass nun alle problematischen Aspekte bei TTIP und CETA behoben seien, doch ihr Reformvorschlag ist eine Luftnummer. Konzerne behalten Sonderklagerechte, mit denen sie weiterhin nationales Recht umgehen und Gesetze für einen besseren Umwelt- und Verbraucherschutz anfechten können. Klagen wie die von Vattenfall gegen den deutschen Atomausstieg wären auch weiterhin möglich. Was die EU-Kommission und die Bundesregierung als Durchbruch und Kehrtwende im Investitionsschutz präsentieren, ist das alte Streitschlichtungssystem mit ein paar Schönheitskorrekturen. Es bleibt dabei: TTIP und CETA müssen gestoppt werden.“

 

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, kritisiert: „Die Bundesregierung bewegt sich bisher keinen Meter, um die deutliche Kritik an den geplanten Abkommen und die massiven Bedenken der Menschen in unserem Land auszuräumen. Die Geheimhaltungsstrategie, nach der Abgeordnete nicht einmal ihre Wählerinnen und Wähler über Inhalte der Verhandlungstexte informieren dürfen, ist eine regelrechte Brüskierung der Zivilgesellschaft. Nach wie vor sehen wir durch TTIP und CETA die Qualität sozialer Arbeit, sowie von Bildungseinrichtungen und Kindergärten, aber auch den gemeinnützigen Sektor als Ganzes bedroht. Die Bundesregierung hat bisher aber auch nichts vorgelegt, was unsere Sorgen nehmen könnte.“

 

Frank Bsirske, Bundesvorsitzender der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, stellt fest: „Verstöße gegen elementare Arbeitnehmerrechte werden nicht geahndet, die öffentliche Daseinsvorsorge nicht klar vom Geltungsbereich ausgenommen und einmal getroffene Privatisierungsentscheidungen dürfen von Nachfolgeregierungen nicht mehr rückgängig gemacht werden – das ist Freihandelspolitik gegen die Bürger. So ein TTIP wollen wir nicht.“

 

Weitere Informationen zu der geplanten Demonstration „Obama und Merkel kommen: TTIP & CETA stoppen! – Für einen gerechten Welthandel!“ am 23. April 2016 in Hannover sowie zum Träger- und Unterstützerkreis finden Interessierte im Internet unter www.ttip-demo.de.

 

Der Aufruf zur Demonstration ist zu finden unter: http://www.ttip-demo.de/home/aufruf/

Abschlusserklärung der TTIP Strategie- und Aktionskonferenz 26./27. Februar 2016

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Für einen gerechten Welthandel – Gemeinsam werden wir TTIP und CETA stoppen!

Die Bewegung gegen TTIP und CETA hat bereits heute Deutschland und Europa verändert. Wir sind aufgestanden, weil wir nicht wollen, dass

– Genfood und Hormonfleisch durch die Hintertür in unser Essen kommen und die bäuerliche Landwirtschaft noch mehr unter Druck gerät,

– das Vorsorgeprinzip und darauf beruhende Umwelt-, Verbraucher- und Tierschutzmaßnahmen eingeschränkt werden und keine Möglichkeit mehr zur Weiterentwicklung erhalten,

– eine privilegierte Paralleljustiz für Konzerne eingeführt wird, die uns teuer zu stehen kommt,

– die Macht von Konzern- und Finanzmarktakteuren vergrößert wird, statt sie zu begrenzen,

– lang erkämpfte Arbeitnehmerrechte und Sozialstandards ausgehöhlt werden und die Verlagerung von Arbeitsplätzen in gewerkschafts- und tarifvertragsfreie US-Bundesstaaten erleichtert,

– demokratische Rechte und die Entscheidungsfreiheit der Parlamente weiter eingeschränkt werden,

– die öffentliche Daseinsvorsorge unter Privatisierungsdruck gesetzt wird,

–  der gemeinnützige Sektor und die Qualität sozialer Dienstleistungen gefährdet werden,

– die Vielfalt unserer Kultur sowie öffentliche Bildungsangebote gefährdet werden,

– Klimaschutz und Energiewende konterkariert und ausgebremst werden,

– der Datenschutz im Interesse von Big Data immer weiter ausgehöhlt wird

– und in bilateralen Abkommen die Mehrheit der Menschen ausgegrenzt werden während die bestehende Ungleichheit zu Lasten ärmerer Länder weiter zementiert wird.

Heute sind wir eine Bewegung geworden, die schon viel erreicht hat. Eine Viertelmillion Menschen haben in Berlin am 10. Oktober 2015 demonstriert – die größte Demonstration seit langem, in einem der breitesten Bündnisse seit langem. Über 3 Millionen Menschen haben europaweit die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA unterschrieben – sie haben sich von der arroganten Ablehnung durch die Kommission nicht beirren lassen. Immer mehr Kommunen und Organisationen beschließen Erklärungen, in denen sie TTIP und CETA und auch das geplante Dienstleistungsabkommen TISA kritisieren und ablehnen. Seit vielen Monaten zeigen Umfragen in den Ländern der EU: immer mehr Menschen verstehen, worum es bei TTIP geht – und je mehr sie dies verstehen, desto mehr lehnen sie es ab.

Selbstbewusst können wir heute sagen: Der Versuch, im Interesse multinationaler Konzerne hinter verschlossenen Türen eine Politik auszuhecken, die Demokratie und Rechtsstaat ebenso wie soziale und ökologische Standards unterminiert, ist gescheitert. Immer mehr Menschen nehmen es nicht mehr hin, auf welche undemokratische, intransparente Art und Weise TTIP und CETA verhandelt werden. Sie verlangen ihr gutes Recht auf Information und Mitsprache.

Aber wir haben TTIP und CETA noch längst nicht verhindert. Die Befürworter haben sich darauf verlegt, die ungeliebten Abkommen neu zu verpacken, statt sie fallenzulassen. Die Aushöhlung demokratischer Entscheidungsfreiheiten wird in unverbindliche Passagen zum „right to regulate“ eingewickelt, die Paralleljustiz für Konzerne unter neuem Namen wieder erweckt, den kleinen und mittelständischen Unternehmen wird ein substanzloses KMU-Kapitel verkauft und die Einschränkung sozialer und ökologischer Standards wird mit einem rechtlich unverbindlichen Nachhaltigkeitskapitel „versüßt“. Es wird darauf gebaut, dass die Öffentlichkeit müde wird und die Verwirrung der Begriffe greift.

Diesen Gefallen werden wir den TTIP- und CETA-Befürwortern nicht tun: Wir sind hellwach und werden alle Versuche, die Bürger und Bürgerinnen in Deutschland und Europa an der Nase herumzuführen, aufdecken und zurückweisen. Der Widerstand gegen eine mögliche CETA-Ratifizierung in diesem Jahr wächst kontinuierlich.

Immer mehr Menschen stellen aber auch die Ausrichtung unserer Handelspolitik in Frage. Sie lehnen eine Wirtschaftspolitik ab, die nur noch auf Marktöffnung, immer mehr Globalisierung und immer mehr Deregulierung abzielt. Sie fragen wo die Förderung regionaler Wirtschaftskreisläufe bleibt, warum dringend notwendige Investitionen in Infrastruktur, öffentliche und soziale Dienstleistungen, Kultur oder Klimaschutz unterbleiben. Sie stellen einen Zusammenhang zwischen einer einseitig an der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit ausgerichteten Politik und Lohndumping, Ausbeutung von Natur und Umwelt sowie steigender sozialer Ungleichheit her. Der massive Druck der EU auf mehr Marktöffnung für Agrarexporte führt bereits seit Jahren in vielen Ländern des globalen Südens dazu, dass dort Bauern die Existenzgrundlage genommen wird. Die heutige EU-Handelspolitik ist auch eine Fluchtursache.

Deshalb stellen wir fest: Wir brauchen eine andere Handels- und Wirtschaftspolitik. Die breite gesellschaftliche Diskussion darüber hat begonnen. Demokratie lebt davon, dass unterschiedliche politische Konzepte zur Wahl stehen, und das gilt auch für die Wirtschaftspolitik. Das Zeitalter von „there is no alternative“, der angeblichen Alternativlosigkeit, ist vorbei. Gemeinsam werden wir im kommenden Jahr verstärkt Alternativen zur herrschenden Wirtschafts- und Handelspolitik entwickeln, diskutieren und verbreiten. Wirtschaftswachstum auf Kosten von Mensch und Umwelt lehnen wir ab.

Wir werden den Druck auf die politischen Entscheidungsträger weiter erhöhen. Die Breite unserer Bewegung ist unsere Stärke. Dabei werden wir noch enger mit unseren Freundinnen und Freunden in den Ländern Europas, in den USA, in Kanada und den Ländern des globalen Südens zusammenarbeiten.

Wir haben auf unserer Konferenz eine Vielfalt von Aktionen beraten, lokal und regional, zu speziellen Themen und Berufsgruppen. Wir rufen dazu auf, diese Aktionen mit Leben zu erfüllen und gemeinsam zum Erfolg zu führen. Insbesondere unterstützen wir:

– die überregionale Demonstration in Hannover am 23. April anlässlich des Treffens von Präsident Obama und Bundeskanzlerin Merkel bei der Hannover-Messe,

– Zivilgesellschaftliche Lobbyaktionen an Parteien und Parlamente, insbesondere der europaweiten Kampagne der selbstorganisierten Europäischen Bürgerinitiative,

– Aktionen auf kommunaler Ebene wie z.B. Kommunale TTIP-freie Zonen,

– dezentrale große Demonstrationen im Herbst in mehreren Städten,

– den internationalen Aktionstag zu TTIP und CETA am 5.November,

– einen großen Kongress über Alternativen in der Wirtschafts- und Handelspolitik Ende 2016 / Anfang 2017.

 

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Sachverständigenrat für Umweltfragen bestätigt: TTIP gefährdet Umwelt, Verbraucherschutz und Demokratie

Pressemitteilung vom 25. Februar 2016

TTIP unfairHandelbar

Berlin: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sieht durch die heute veröffentlichte Stellungnahme des Sachverständigenrats für Umweltfragen die Kritik am TTIP-Abkommen zwischen der EU und den USA bestätigt.

„Das Fazit der Sachverständigen ist klar: TTIP bringt inakzeptable Risiken für den Umwelt- und Verbraucherschutz. Dumping-Standards können höhere und deswegen teilweise auch teurere Schutzstandards verdrängen. TTIP setzt das Vorsorgeprinzip unter Druck“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger.

Das CETA-Abkommen zwischen der EU und Kanada, das als Vorlage für TTIP gelte, zeige bereits die Richtung, in die es gehen solle. „CETA will bei der Zulassung gentechnisch veränderter Substanzen einem sogenannten wissenschaftsbasierten Ansatz Vorrang geben. Neue Gentech-Produkte dürften nur dann nicht vermarktet werden, wenn die Behörden ihre Schädlichkeit zweifelsfrei nachweisen können. Das bedeutet eine klare Absage an das Vorsorgeprinzip“, so Weiger.

Der Sachverständigenrat teile außerdem die Kritik, TTIP werde Umwelt- und Verbraucherschutzinteressen hinter die Interessen der Wirtschaft stellen und die Demokratie untergraben. „TTIP und CETA führen eine neoliberale Politik fort, die auf mehr Markt und weniger Politik setzt. Maßnahmen zum Schutz des Allgemeinwohls geraten dabei unter die Räder“, sagte der BUND-Vorsitzende. „Wenn die EU-Kommission und die Bundesregierung tatsächlich hohe Schutzstandards für Mensch und Umwelt wollen, sollten sie international verbindliche ökologische und soziale Pflichten für Unternehmen durchsetzen. Davon ist weder bei TTIP noch bei CETA die Rede. Der Auftrag an die Bundesregierung ist klar: Die TTIP-Verhandlungen müssen gestoppt werden“, forderte Weiger.

Neue Studie analysiert den Vorschlag der EU-Kommission zum Investitionsschutz in TTIP und weiteren Handelsabkommen

Investitionsschutz in TTIP: die EU-Kommission lässt gefährliche Konzernklagerechte als ISDS-Zombie weiterleben

TTIP unfairHandelbar

Berlin, 17.02.2016. Der im vergangenen Herbst unter dem Begriff “Investment Court System” (ICS) publizierte Vorschlag der Europäischen Kommission zum Investitionsschutz im TTIP und anderen Freihandelsabkommen lässt die umstrittenen Konzernklagerechte weiterleben. Dies ist die zentrale Aussage einer neuen Studie von Corporate Europe Observatory, Campact, PowerShift, Forum Umwelt & Entwicklung und 13 weiteren Organisationen, die pünktlich zum Start der TTIP Verhandlungsrunde in Brüssel nächste Woche veröffentlicht wird. Dann wird dieser Streitpunkt zum ersten Mal seit zwei Jahren wieder mit den USA verhandelt.

“Die unter ISDS (investor state dispute settlement) bekannt gewordenen Konzernklagerechte sind politisch verbrannt. Also versucht die EU-Kommission, die Menschen mit einem Etikettenwechsel zu täuschen. Doch das mit Begriffen wie “Handelsgerichtshof” oder “Investitionsgericht” geadelte System der Konzernklagerechte bedeutet nichts anderes als ein scheinbar von den Toten auferstandenes ISDS-System. ICS ist der ISDS-Zombie”, erläutert Autorin Pia Eberhardt von Corporate Europe Observatory.

Wie damit auch Klagen gegen Umwelt- oder Gesundheitsgesetze drohen, zeigt die Studie anhand des Beispiels der US$15 Milliarden-Klage des Rohstoffkonzerns TransCanada gegen die Einstellung des umstrittenen US-Pipeline-Projektes Keystone XL.

Maritta Strasser von Campact ergänzt: “Es gibt doch deswegen so viel Widerstand gegen die Konzernklagerechte, weil Vattenfall gegen den deutschen Atomausstieg klagt, die Tabakindustrie gegen Nichtraucherschutzgesetze und jetzt TransCanada gegen Obamas “Nein” zu einer dreckigen Ölpipeline, gegen die in den USA Tausende auf die Straße gegangen sind. Die Menschen empfinden all diese Klagen gegen Politik zum Schutz des öffentlichen Interesses als zutiefst ungerecht und demokratiefeindlich. Nicht so die EU-Kommission: Die macht Vorschläge, mit denen genau solche Klagen weiter möglich sind. Ihr sind die Konzerne offenbar wichtiger als die Bürger Europas.”

“Einige Politiker wollen den “neuen” Ansatz der Kommission in das bereits ausverhandelte CETA-Abkommen einfügen. Doch der Vorschlag ist genauso gefährlich für die Demokratie, das Gemeinwohl und das Geld der Steuerzahler wie das alte ISDS, das bisher in CETA enthalten ist. Die neue Version enthält die gleichen gefährlichen Klageprivilegien für Investoren, oftmals im gleichen Wortlaut wie der veröffentlichte CETA Text. Die Öffentlichkeit darf sich von dieser PR-Übung nicht täuschen lassen: Sonderklagerechte für internationale Konzerne und Superreiche sind in jeder Form inakzeptabel”, erläutert Peter Fuchs von PowerShift.

Veröffentlicht von: Corporate Europe Observatory (CEO), Association Internationale de Techniciens, Experts et Chercheurs (AITEC), Attac Österreich, Campact, ClientEarth, Ecologistas en acción, Forum Umwelt & Entwicklung, Instytut Globalnej Odpowiedzialności (IGO), PowerShift, Seattle to Brussels Network (S2B), Traidcraft, Transnational Institute (TNI), Umanotera, Védegylet, Vrijschrift, War on Want, 11.11.11.

Download: englische Langfassung “The Zombie ISDS. Rebranded as ICS, rights for corporations to sue countries refuse to die”

Deutsche Zusammenfassung “Totgesagte leben länger – der ISDS-Zombie. Wie die EU-Kommission gefährliche Konzernklagerechte weiterleben lässt”

Ägäis: NATO-Einsatz gegen Schlepper ist Flüchtlingsabwehr

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Abschiebung von Geflüchteten in die Türkei verstößt gegen internationales Recht

Berlin, 12. Februar 2016 – Zum NATO-Einsatz in der Ägäis erklärt Uwe Hiksch vom Bundesvorstand der NaturFreunde Deutschlands:

Die geplanten kollektiven Abschiebungen von Flüchtenden in der Ägäis zurück in die Türkei sind ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Mit dem neuen NATO-Einsatz in der Ägäis unter deutscher Führung wird die Militarisierung der Flüchtlingspolitik und der EU-Außengrenzen weiter forciert.

Die NaturFreunde Deutschlands lehnen diesen mit einer humanen Flüchtlingspolitik unvereinbaren Weg entschieden ab. Die NaturFreunde fordern die Bundesregierung auf, sich endlich für sichere Zugangswege für Flüchtende in die EU einzusetzen.

Die europäischen Werte werden kaltherzig mit Füßen getreten

Die NATO offiziell zum „Kampf gegen Schlepper“ einzusetzen, in der Realität jedoch Flüchtlingsabwehr zu betreiben, ist zynisch. Wenn die Regierungschefs der EU-Staaten endlich so viel Kreativität und Einsatzbereitschaft in die Rettung von Menschen auf der Flucht legen würden, wie sie in deren Abwehr stecken, müssten auf den gefährlichen Migrationsrouten nicht täglich Menschen sterben. Die Kaltherzigkeit, mit der die immer wieder betonten „europäischen Werte“ mit Füßen getreten werden, ist einfach unerträglich geworden.

Der nächste sichere Hafen liegt nicht automatisch in der Türkei

Die NaturFreunde Deutschlands verurteilen die systematische Aushebelung von internationalem Recht durch die restriktive Flüchtlingspolitik der Europäischen Union. In den internationalen Regeln der Seenotrettung ist eindeutig geregelt, dass ein auf dem Meer aus Seenot geretteter Mensch in den nächsten sicheren Hafen gebracht werden muss. Wenn jedoch die geretteten Geflüchteten, unabhängig vom Ort der Rettung, durch NATO-Kriegsschiffe in die Türkei zurückgebracht werden, ist das ein klarer Verstoß gegen internationales Recht.

NATO-Mission verstößt gegen verfassungsmäßig garantiertes Recht auf Asyl

Durch die NATO-Mission wird Menschen ihr Recht auf Asyl in der Europäischen Union verwehrt. Dies verstößt gegen das Grundgesetz und gegen die europäische Menschenrechtskonvention. Da dieser NATO-Einsatz unter deutscher Führung stattfindet, wird eindeutig gegen das verfassungsmäßig garantierte individuelle Recht auf Asyl verstoßen.

Regierungen geben dem rassistischen Druck von Pegida & Co. nach

Es ist beschämend, dass die Regierungen der EU dem rassistischen Druck von Pegida & Co. nachgeben und das über viele Jahrzehnte erkämpfte Recht auf Asyl für einen immer größeren Teil von Menschen de facto abschaffen.

Sowohl mit der Festlegung von sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ als auch mit der jetzigen NATO-Mission, die nichts anderes als kollektive „Push-backs“ im humanitären Mantel sind, wird das Recht auf Asyl systematisch untergraben.

Neue Studie zeigt Gefahren von EU-Handelsabkommen für Energiewende

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Berlin, 04. Februar 2016. Die geplanten Sonderklagerechte für Investoren in Handelsabkommen wie TTIP und CETA gefährden den Klimaschutz. Dies ist das Fazit einer neuen von PowerShift e.V., Corporate Europe Observatory (CEO) und weiteren europäischen NGOs veröffentlichten Studie mit dem Titel: „Ein Paradies für Umweltsünder – Wie Investorenrechte in EU-Handelsabkommen die Energiewende blockieren“.

Die Studie zeigt, wie die hochgefährlichen Investor-Staat-Schiedsgerichte (ISDS) klima­freundliche Gesetzgebung verhindern können. Durch entsprechende Klauseln in Handels­verträgen würde es ausländischen Unternehmen erlaubt, Regierungen vor eigens eingerichteten Schiedsgerichten wegen klima- und energiepolitischer Maßnahmen zu verklagen. Dabei betreffen 35% aller bekannten derartigen Forderungen die Bereiche Öl, Bergbau, Erdgas oder Elektrizität. Klagen im Energiesektor steigen stetig an. Vom deutschen Atomausstieg bis hin zum Fracking-Moratorium der kanadischen Provinz Quebec – große Konzerne nutzen die unfairen Schiedsgerichtsklauseln, um praktisch jede Form progressiver Gesetzgebung zu verhindern oder deren Kosten zu sozialisieren. Letztes Beispiel hierfür ist die 15 Milliarden US$-Klage des Konzerns Transcanada wegen der von US-Präsident Obama gestoppten Keystone XL-Pipeline.

Im 21. Jahrhundert muss es um entschlossenen Klimaschutz und ökologische Gerechtigkeit gehen. Da ist kein Platz für Abkommen, welche Emissionen hochschnellen lassen und Klimaschutzmaßnahmen kriminalisieren“ sagt Peter Fuchs von der energie- und handelspolitischen Organisation PowerShift. „Verträge zugunsten der Klimasünder und zulasten der Klimagerechtigkeit müssen gekündigt werden. Pläne für eine Ausweitung von Konzern-Klagerechten wie in TTIP und CETA gehören gestrichen.

Trotz jüngster Reformversprechen seitens der EU-Kommission bleibt ISDS so lebendig und gefährlich wie eh und je.“ konstatiert Pia Eberhardt von Corporate Europe Observatory. „Es ist skandalös, dass Klimasündern und Anwaltsfirmen mit Investitionsschutz-Klauseln ein Freischein erteilt wird, um Regierungen mit Klagen zu überziehen. Wenn wir einen gefährlich hohen Anstieg der Erderwärmung verhindern wollen, müssen diese konzernfreundlichen Verträge gestoppt werden.

Die Studie in voller Länge finden Sie hier.

Also available in Englisch / Aussi disponible en français / También disponible en español

TTIP-Leseraum: Jetzt liegt die Verantwortung für mehr Transparenz auch bei den Abgeordneten

Pressemitteilung

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Deutscher Kulturrat begrüßt mehr Transparenz bei den TTIP-Verhandlungen und fordert Informationen ein

Berlin, den 28.01.2016. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt die Einrichtung des TTIP-Leseraumes im Bundeswirtschaftsministeriums. Gemeinsam mit vielen anderen Organisationen fordert der Deutsche Kulturrat seit drei Jahren mehr Transparenz bei den Verhandlungen zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP).

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Seit heute dürfen endlich unsere Abgebordneten einen Blick auf die bereits ausgehandelten TTIP-Vertragsteile werfen. Ohne den beständigen Druck der Zivilgesellschaft wäre der TTIP-Leseraum für Abgeordnete im Bundeswirtschaftsministerium nicht eingerichtet worden. Jetzt liegt die Verantwortung bei den Abgeordneten, dafür zu sorgen, dass die Öffentlichkeit wirklich mehr Einblick in die Verhandlungen erhält. Ich kann mir nicht vorstellen, dass unsere gewählten Vertreter es akzeptieren werden, dass sie bei ihrer Arbeit im Leseraum lückenlos überwacht werden und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sie es sich untersagen lassen werden, die Bevölkerung über den Verhandlungsstand zu informieren.“

Kulturrat: Viel bewegt: Kulturpolitische Jahresbilanz 2015 und Ausblick 2016

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Pressemitteilung

Viel bewegt: Kulturpolitische Jahresbilanz 2015 und Ausblick 2016
Schwerpunkte 2015 waren: TTIP + CETA, Urhebervertragsrecht und Kulturgutschutz
Berlin, den 27.12.2015. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, bewertet das ablaufende Jahr 2015 als ein kulturpolitisch erfolgreiches Jahr. Dem Deutschen Kulturrat gehören 246 Bundeskulturverbände sowohl der Urheber und ausübenden Künstler als auch Verbände der Verwerter künstlerischer Leistungen und der Kulturvermittler aus den verschiedenen künstlerischen Sparten (Musik, darstellende Künste, Literatur, bildende Kunst, Baukultur und Denkmalpflege, Design, Film, Rundfunk und audiovisuelle Medien sowie Soziokultur und kulturelle Bildung) an.

Zum politischen Showdown wird es im kommenden Jahr voraussichtlich bei drei kulturpolitisch entscheidenden Vorhaben kommen:

den Freihandelsabkommen TTIP und CETA,
dem Urhebervertragsrecht und
dem Kulturgutschutzgesetz.

TTIP, CETA & Co.

Im zu Ende gehenden Jahr 2015 waren die Freihandelsabkommen TTIP (EU-USA) und CETA (EU-Kanada) die beherrschenden kulturpolitischen Themen. Der Deutsche Kulturrat war Mitträger der erfolgreichen Großdemonstration in Berlin gegen TTIP und CETA am 10. Oktober. Am 21. Mai, am UNESCO-Tag der Kulturellen Vielfalt, führte der Deutsche Kulturrat außerdem einen gelungenen bundesweiten Aktionstag durch, bei dem über die Gefahren für den Kultur- und Medienbereich durch die Freihandelsabkommen in vielen Kultureinrichtungen informiert wurde. Zuletzt auf dem SPD-Bundesparteitag war der Deutsche Kulturrat gemeinsam mit Freunden mit einem TTIP + CETA Informationsstand vertreten, um die Parteitagsdelegierten zu informieren.

Die Bundesregierung hat in 2015 ihre Haltung aufgegeben, die Gefahren für den Kulturbereich durch TTIP und CETA generell zu bestreiten und hat im Oktober endlich ein eigenes Papier zur Gefahrenlage vorgelegt.
Kulturförderung des Bundes
Der Deutsche Bundestag hat Ende dieses Jahres ein umfangreiches, mehrjähriges Kulturinvestitionsprogramm beschlossen. Allein für das kommende Jahr (2016) sollen rund 120 Millionen Euro zusätzlich an Kulturfördermitteln des Bundes zur Verfügung gestellt werden. Für die nächsten Jahre sind insgesamt 740 Millionen Euro an zusätzlichen Kulturinvestitionen geplant.
Kulturgutschutzgesetz
Der Deutsche Kulturrat hat sich in einer Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzes positiv zum Gesetzesvorhaben der Bundesregierung geäußert und begrüßt, dass im geplanten Kulturgutschutzgesetz die bisher in unterschiedlichen Normen fixierten Regeln zusammengeführt und die EU-Richtlinie zum Kulturgutschutz vom Mai 2014 in nationales Recht übersetzt werden soll. Ein weiteres Ziel ist es, insbesondere die Regeln zur Einfuhr von Kulturgut klarer zu fassen und auf die Kulturgutschutzpraxis in anderen Ländern besser zu reagieren.
Urhebervertragsrechtreform
Der Deutsche Kulturrat hat sich mit einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eines „Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung“ positioniert. Konkret äußert sich der Deutsche Kulturrat zur angemessenen Vergütung, zu Gemeinsamen Vergütungsregeln, zum Rückrufrecht, zum Auskunftsanspruch sowie zur geplanten Ausdehnung von Regelungen zu unbekannten Nutzungsarten auf ausübende Künstler.
DerGeschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte:“2015 konnten wir kulturpolitisch viel bewegen. Bei den Diskussionen überTTIP, CETA & Co. wurden nun auch die Gefahren für den Kultur- undMedienbereich öffentlich breit diskutiert und von der Bundesregierung nicht mehr ignoriert. Die vielen gemeinsamen Aktionen mitden Umwelt-, den Sozialverbänden und den Gewerkschaften haben den DeutschenKulturrat politisch deutlich gestärkt. Beim Kulturgutschutzgesetz und beimUrhebervertragsrecht, und wenn es nach der Bundesregierung geht, auch beim TTIP stehen der politische Showdown für das kommende Jahr an. Der DeutscheKulturrat hat sich zum Kulturgutschutzgesetz und zur Urhebervertragsrechtsreform klarpositioniert. Wir unterstützen die Kulturstaatsministerin und denJustizminister bei ihren Vorhaben, werden aber noch Änderungswünsche zu denGesetzesentwürfen ins parlamentarische Verfahren einbringen. Eines ist bereitsheute gewiss: 2016 wird ein äußerst spannendes und lebhaftes kulturpolitischesJahr werden.“

ECCHR: Spaniens „Push Backs“ an der Grenze zu Marokko – ein Fall für den EGMR

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Spanien muss bis zum 21. Dezember 2015 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg Stellung zu den „Push Backs“ an der spanisch-marokkanischen Grenze nehmen. Das entschied der EGMR am 31. Juli 2015. Das Gericht reagierte damit auf die Beschwerde, die zwei Geflüchtete aus Mali und der Elfenbeinküste auf Initiative des ECCHR und mit Unterstützung seiner Kooperationsanwälte in Madrid und Hamburg im Februar 2015 eingereicht hatten. Die Regierung in Madrid soll insbesondere die tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der Kollektivabschiebungen und sogenannten „heißen Rückführungen“, wie Spanien die menschenrechtswidrigen Abschiebungen an der Grenze zu Marokko nennt, darlegen.

Das ECCHR und Brot für die Welt sehen das Verfahren als wichtigen Schritt, um das grundlegende „Recht auf Rechte“ von Geflüchteten einzufordern und gegen die Push Backs an den EU-Außengrenzen vorzugehen.

Pressemitteilung von ECCHR und Brot für die Welt

PM_Melilla_ECCHR_BfdW_20151217.pdf (129,4 KiB)

Rechtsgutachten des UN-Menschenrechtsrats, des UNHCR und des Europarats stützen Beschwerde von zwei Geflüchteten

Beamte der Guardia Civil, Spaniens paramilitärische Polizeieinheit (Guardia Civil) hatten die beiden Beschwerdeführer am 13. August 2014 im wahrsten Sinne „zurückgeschoben“, nachdem sie von Marokko aus über die Grenzanlage von Melilla, eine der spanischen Exklaven in Nordafrika, nach Spanien gelangt waren.

Die Kläger machen vor dem Gerichtshof geltend, dass Spanien mit den Push Backs gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Dies untermauern nun auch Rechtsgutachten des UN-Menschenrechtskommissars, des UN-Flüchtlingswerks (UNHCR), des Menschenrechtskommissars des Europarats, von Amnesty International und der spanischen Flüchtlingsorganisation CEAR zu der Beschwerde.

Laut Berichten von Betroffenen wurden an diesem Tag und auf diese Weise mehr als 70 Menschen nach Marokko abgeschoben. Videoaufzeichnungen dokumentieren, dass die marokkanischen Sicherheitskräfte viele der Geflüchteten vor den Augen der Guardia Civil und unter Schlägen und Tritten durch eines der Tore im Grenzzaun nach Marokko zurücktrieben. Wie viele von ihnen in Spanien Asyl oder subsidiären Schutz hätten beantragen können, ist nicht bekannt. Rechtliches Gehör wurde den Geflüchteten nicht gewährt. Sie hatten keinerlei Möglichkeit, einen Antrag auf internationalen Schutz oder ein Rechtsmittel gegen die drohende Abschiebung einzulegen.

Die spanisch-marokkanische Grenze bei Melilla – Push Backs im rechtsfreien Raum

Fallbeschreibung_Melilla_EGMR.pdf (344,6 KiB)

Der Vorfall vom 13. August 2014 ist ebenso exemplarisch für die menschenrechtswidrige spanische Abschiebepraxis wie für den zunehmenden institutionellen Rassismus und die Gewalt, die Geflüchtete aus der Subsahara-Region im Kontext der Kooperation der EU mit Marokko erleben. Die enge Zusammenarbeit spanischer und marokkanischer Grenzbeamten in Ceuta und Melilla ist Teil einer breit angelegten Kooperation zwischen der EU mit Marokko, die darauf abzielt, Flucht und Migration nach Europa zu verhindern.

Die Push Backs – in Spanien „devoluciones en caliente“ („heiße Rückführungen“) genannt –werden seit 2005 praktiziert. Seit April 2015 regelt ein Gesetz explizit, dass Ausländer, die die Grenzanlagen von Ceuta oder Melilla zu überwinden versuchen, zurückgewiesen, d.h. unmittelbar abgeschoben, werden können. Internationale Institutionen wie der EU-Menschenrechtskommissar und zahlreiche Nichtregierungsorganisationen haben die Push Backs an der spanisch-marokkanischen Grenze wiederholt und scharf kritisiert, insbesondere nachdem die spanische Regierung diese Praxis durch das neue Gesetz quasi zu legalisieren versucht. Nun sind die Push Backs ein Fall für den EGMR.

Rat der Europäischen Union veröffentlicht CETA-Verhandlungsmandat offiziell – zweieinhalb Monate nach dem Leak

Gemeinsame Pressemitteilung von Mehr Demokratie und foodwatch
– Thema: Freihandelsabkommen EU/Kanada

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Berlin, 15. Dezember 2015. Der Rat der Europäischen Union hat heute das Verhandlungsmandat für das geplante Freihandelsabkommen mit Kanada im Internet veröffentlicht. Die Organisationen Mehr Demokratie und foodwatch hatten die Institutionen der EU sowie die Bundesregierung bereits im September dazu aufgefordert, zunächst jedoch eine Absage erhalten. Nun erfolgte die offizielle Verbreitung des bislang unter Verschluss gehaltenen CETA-Dokuments zweieinhalb Monate nachdem die Verbraucherorganisation foodwatch das geleakte deutschsprachige Mandat, klassifiziert mit der Geheimhaltungsstufe „Restreint UE/EU Restricted“ unter http://www.ceta-leak.foodwatch.de öffentlich gemacht hatte. Unter diesem Link sind auch diejenigen Stellen einsehbar, die aus der offiziellen Veröffentlichung entfernt wurden und dort als „nicht deklassifiziert“ gekennzeichnet sind.

Die Dokumente – neben dem ursprünglichen Mandatstext von 2009 eine Ergänzung von 2011 – belegen, dass von Beginn der Verhandlungen an Wirtschaftsinteressen über Gemeinwohlinteressen gestellt wurden. So wird das europäische Vorsorgeprinzip in den Verhandlungsrichtlinien nicht einmal erwähnt. Investorenschutzklauseln spielten für die Aufnahme der Verhandlungen keine Rolle, 2011 wurden sie als verbindliche Zielvorgabe aufgenommen – wohingegen das Recht, gemeinwohlbasierte Schutzstandards festzusetzen, als unverbindliche Randnotiz im Mandat steht. Zudem werfen die Dokumente ein Licht darauf, wie sehr die Europäische Kommission bemüht ist, eine Abstimmung über CETA in den nationalen Parlamenten zu verhindern, indem das Abkommen als reiner EU-Vertrag eingestuft werden soll.

Michael Efler, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie, erklärte: „Das Mandat zeigt, dass die Kommission im Unterschied zum Rat das CETA-Abkommen nicht für ein Abkommen hält, dem auch die Mitgliedstaaten zustimmen müssen. Es ist zu befürchten, dass die Kommission weiterhin die Mitgliedsstaaten und damit die nationalen Parlamente umgehen will.“

Lena Blanken, Volkswirtin bei foodwatch, sagte: „Die Debatte über CETA wird verlogen geführt. Von Anbeginn der Verhandlungen wurden Gemeinwohlinteressen stiefmütterlich behandelt und den Wirtschaftsinteressen untergeordnet.“

In Kenntnis der Mandatstexte erscheint die Debatte um den Investorenschutz in neuem Licht. Anders als beim Mandat für das geplante EU-US-Abkommen TTIP erklärt das CETA-Mandat Schiedsgerichte nicht zum „Sollte“-, sondern zum „Muss“-Ziel. So heißt es in der ergänzten Mandatsfassung von 2011: „Das Abkommen muss einen wirksamen und dem aktuellen Stand entsprechenden Mechanismus für die Streitbeilegung zwischen Investor und Staat vorsehen.“ (Ergänzung der Verhandlungsrichtlinien, Punkt 26 d). Während Vizekanzler Sigmar Gabriel eine Zeit lang den Eindruck erweckte, es könne ein CETA-Abkommen ohne Investorenschutzklauseln geben, war die Europäische Kommission in Wahrheit längst politisch an die Maßgabe gebunden, genau diese zwingend durchzusetzen. EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström hatte zuletzt einen Vorschlag für einen neuartigen Investitionsgerichtshof anstelle klassischer Schiedsgerichte ausschließlich auf TTIP bezogen, Änderungen bei CETA jedoch nicht vorgesehen. Gleichzeitig sind die Vorgaben des Verhandlungsmandates weder rechtsverbindlich noch unabänderlich – eine Abkehr von den Schiedsgerichten ist also auch bei CETA eine Frage des politischen Willens. Für die Aufnahme der Verhandlungen spielte dieser Bereich ohnehin noch gar keine Rolle und wurde erst 2011, nachdem die EU die Zuständigkeit für die Investitionspolitik von den Mitgliedstaaten erhalten hatte, endgültig in die Verhandlungsleitlinien aufgenommen – dann jedoch als die zitierte verbindliche Zielvorgabe, die erheblich stärker betont wird als beispielsweise das Recht, gemeinwohlbasierte Schutzstandards zu erlassen. Auf dieses „soll“ lediglich die Präambel des CETA-Vertrags verweisen.

Links:

Offizielle Veröffentlichung des Mandats durch den Rat: www.tinyurl.com/ceta-mandat

Geleaktes CETA-Mandat: www.ceta-leak.foodwatch.de