Informationen und Infos über Anti-Atom, Antimilitarismus und NaturFreunde.

Fünfte „Wir haben es satt!“-Demonstration fordert den Stopp von Tierfabriken, Gentechnik und TTIP

wir haben es satt 2015Berlin, 22.12.2014 | In Sachsen-Anhalt erhält einer der größten Schweinehalter in Europa Berufsverbot, da er seine Tiere jahrelang gequält hat; in der Entenmast macht ein erneuter Skandal bei Wiesenhof Schlagzeilen – weitere Gründe für die sinkende Nachfrage in Deutschland nach industriell produziertem Billigfleisch. Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher fordern eine artgerechte Tierhaltung. Die Bundesregierung setzt jedoch weiterhin auf Investitionen in neue Megaställe und Großschlachthöfe.

Die geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA würden die Lebensmittelstandards weiter senken sowie Gentechnik und Hormon-Fleisch den Weg nach Europa ebnen – zum Vorteil einiger Großkonzerne und zum Schaden von Mensch, Tier und Umwelt. Doch eine steigende Zahl von Menschen fordert größere Transparenz in der Produktion und Verarbeitung. Sie wollen eine bäuerliche und ökologischere Landwirtschaft, denn nur die ist fair für Erzeugerinnen und Erzeuger und kann langfristig die Welt ernähren. „Um dies zu erreichen braucht es kostendeckende Preise für Bäuerinnen und Bauern, die respektvoll mit den Tieren und der Umwelt umgehen. Es bedarf einer regionalen Erzeugung statt steigender Weltmarktorientierung für Lebensmittel“, so Jochen Fritz, Sprecher der „Wir haben es satt!“-Demo.

In Deutschland wächst die Zahl der Bürgerinitiativen, die neue Megaställe verhindern und bäuerliche Strukturen in der Tierhaltung fordern. Auch die Proteste gegen TTIP und CETA reißen nicht ab. Gemeinsam ruft daher ein breites gesellschaftliches Bündnis aus über 80 Organisationen aus Bauern-, Verbraucher-, Tiere- und Umweltschutzorganisationen sowie Eine-Welt-Organisationen erneut zur Demonstration auf – für eine grundlegende Agrarwende und den Stopp von Tierfabriken, Gentechnik und TTIP. Zur fünften „Wir haben es satt!“-Demonstration werden wieder zehntausende Menschen erwartet. Die Demonstration beginnt am Samstag, den 17. Januar 2015, um 12 Uhr am Potsdamer Platz in Berlin.

Weitere Informationen finden Sie unter www.wir-haben-es-satt.de

Thomas Sankara

Am 21. Dezember 2014 wäre Präsident Thomas Sankara 65 geworden. Aus diesem Anlass hatte der Balai Citoyen zu einer Versammlung auf dem Friedhof in Dagnoen aufgerufen, wo seine sterblichen Überreste vermutet werden (eine Untersuchung, ob er dort wirklich liegt, wird seit Jahren gefordert und steht bald an, wenn man der Übergangsregierung glauben darf). Maître Sankara, der Anwalt der Familie Sankara, und Sams’K le Jah und Smockey legten als symbolische Geste Besen auf Thomas Sankaras (vermutetem) Grab nieder, ebenso wie auf den Gräbern seiner 12 ebenfalls am 15. Oktober 1987 ermordeten Gefährten. Die neuerliche Volkserhebung in Burkina Faso und die Allgegenwärtigkeit Sankaras nach 27 Jahren zeigt, dass er recht hatte als er sagte: „On peut tuer un homme, mais on ne peut pas tuer les idées!“ Brandaktuelle Informationen zur burkinischen Revolution und zur weiteren Aufklärung des Mordes an Sankara auf der Facebookseite „Thomas Sankara lebt – Thomas Sankara is alive“.

Zur Aussage des neuen Senators für Stadtentwicklung beim Tagesspiegel-Forum, „die aktuelle Verlängerung der A 100 nach Treptow ergebe erst dann wirklich Sinn, wenn die Stadtautobahn zum Ring geschlossen werde“, erklärt der stellvertretende Landesvorsitzende der NaturFreunde Berlin, Uwe Hiksch:

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– NaturFreunde kündigen massiven Widerstand gegen diese Pläne an –
Berlin, 19.12.2014 – Der neue Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel lässt die Katze aus dem Sack. Die Kritik der A-100-Gegner an den Planungen der A 100 und die Feststellung, dass der Senat heimlich den Innenstadtring aus den 30er Jahren wiederaufleben lässt, bewahrheiten sich. Bisher hatte der Senat diese Kritik der Autobahngegner*innen immer zurückgewiesen. Im Tagesspiegel Forum wurden diese Befürchtungen der A-100-Gegner*innen jedoch durch den neuen Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel bestätigt!

Dazu Uwe Hiksch: „Die Aussagen von Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel beim Tagesspiegel-Forum zum Weiterbau der A 100 sind ein Rückfall in eine Verkehrspolitik der 70er Jahre. Berlin soll durch eine Autobahn mitten durch die Innenstadt weiter zerstört werden. Diese Aussagen des Verkehrssenators sind ein verkehrspolitischer Blindflug!“

Weiter Uwe Hiksch: „Die NaturFreunde Berlin erwarten vom Senat, dass der Bau der A 100 sofort gestoppt wird. Die Aussagen des neuen Verkehrssenators zeigen überdeutlich, dass die Bürgerinnen und Bürger von Berlin, seit vielen Jahren an der Nase herumgeführt werden. Der Senat hatte nie vor, die Autobahn nur bis zur Frankfurter Allee zu bauen, sondern wollte mit einer Salamitaktik seine Pläne, eines Innenstadtrings Stück für Stück umsetzen. Die Menschen in Berlin wurden in den letzten Jahren bewusst hinters Licht geführt. Deshalb muss der Bau der Autobahn A 100 sofort gestoppt werden und die Bürgerinnen und Bürger über die realen Pläne des Senats informiert werden. Es wird sich dann schnell zeigen, dass dieser Senat mit seiner Verkehrspolitik der 30er Jahre gegen die Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner handelt!“.
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Kontakt:
Uwe Hiksch, hiksch@naturfreunde.de, Tel. 0176-.62015902

FBI Flughafen

PRESSEERKLÄRUNG
Baumann Rechtsanwälte:

Revision gegen OVG-Urteil zur Flugroute über den Müggelsee zurückgewiesen

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom heutigen Tage die Revision der Naturfreunde Berlin e.V. und mehrerer Einwohner Berlins gegen ein Urteil des OVG Berlin-Brandenburg zurückgewiesen. Das OVG Berlin-Brandenburg hatte die umstrittene Flugroute vom künftigen Flughafen Berlin-Brandenburg über den Müggelsee in erster Instanz als rechtmäßig angesehen, hiergegen hatten die durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte vertretenen Kläger die vom OVG zugelassene Revision zum BVerwG eingelegt.

Rechtsanwältin Franziska Heß (Fachanwältin für Verwaltungsrecht) ist von der Entscheidung des Gerichts enttäuscht:

„Das BVerwG hat leider die Gelegenheit nicht genutzt, das Vertrauen der Bevölkerung in die Zuverlässigkeit behördlicher Entscheidungen wiederherzustellen. Die Müggelseeroute ist eine vollständige Abkehr von wesentlichen Grundannahmen, die der Entscheidung für die Realisierung eines Großflughafens am Standort Schönefeld zugrunde lagen. Vor allem die Bevölkerung Berlins wird nun mit erheblichem Fluglärm überzogen, dem sie nach den Aussagen im Ausbauverfahren gerade nicht ausgesetzt werden sollte. Zugleich wird das größte traditionelle Naherholungsgebiet im Berliner Osten, das eigentlich nach der Lärmaktionsplanung des Landes Berlin auch künftig ein sog. Ruhiges Gebiet bleiben soll, verlärmt und die dort vorhandenen, europäisch geschützten Naturschutzgebiete werden beeinträchtigt. Ob diese Auswirkungen rechtmäßig sind, hängt unter anderem auch von der Interpretation vorrangiger europäischer Rechtsvorschriften ab. Völlig unverständlich ist für uns deshalb, dass das BVerwG hierzu nicht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen hat, obwohl dies im Verfahren ausdrücklich beantragt wurde und eine klare Äußerung des EuGH zu den strittigen Fragen bisher nicht vorliegt.“

Dr. Helmut Jahne, einer der Kläger im Verfahren, ist mit der Entscheidung nicht einverstanden: 

„Die Konsequenz aus dem heutigen Urteil ist, dass Flughäfen unter völlig anderen Voraussetzungen geplant werden dürfen, als sie später betrieben werden. Da drängt sich doch die Frage auf, welchen Sinn die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens mit Beteiligung der Öffentlichkeit hat, wenn später dann die Flugrouten ohne Rücksicht auf die Annahmen in der Planfeststellung letztlich beliebig festgelegt werden können und völlig andere Gebiete verlärmt werden, als ursprünglich angenommen. Nach intensiver Auseinandersetzung mit allen Dokumenten der Planfeststellung, des Landesentwicklungsplanes, der Flugroutenabwägung usw. kann ich mir aus meiner Sicht nun kein Flugverfahren mehr vorstellen, welches noch mehr von allen ursprünglichen Planungen abweicht, in völlig andere Gebiete führt, um Größenordnungen mehr Menschen mit Fluglärm belastet und zudem in ihren Umweltauswirkungen weniger betrachtet wurde als die Müggelseeroute. Wenn diese Flugroutenfestsetzung nun rechtmäßig erfolgt ist, dann bedarf es zukünftig keinerlei Grobplanung und keinerlei Planungsgrundsätzen mehr, weil offenbar jede beliebige Flugroute zulässig zu sein scheint. Ich fühle mich als betroffener Bürger von den Behörden getäuscht und von der Justiz im Stich gelassen. Wir werden jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann gemeinsam mit unseren Rechtsanwälten intensiv einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht prüfen.“

nfd-bildmarke_4c-outline-cmyk-cmyk.jpgZum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Klage der NaturFreunde Berlin zum Abflugverfahren für den Flughafen Berlin Brandenburg (sog. Müggelseeroute) erklärt der stellvertretende Landesvorsitzende der NaturFreunde Berlin, Uwe Hiksch:

NaturFreunde prüfen Gang zum Bundesverfassungsgericht

Leipzig, 18.12.2014 – Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die Revisionsklage der NaturFreunde Berlin abzuweisen, werden die NaturFreunde weitere rechtliche Schritte prüfen. Es ist nicht akzeptabel, dass Flugrouten willkürlich festgelegt werden, ohne dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattfinden muss.

Die NaturFreunde werden sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Durchführung einer ordentlichen Umweltverträglichkeitsprüfung und FFH (Flora-Fauna-Habitat)-Verträglichkeitsprüfung für die Festlegung von Flugrouten in Deutschland rechtlich verbindlich vorgeschrieben wird. Mit der heutigen Entscheidung verweigert das Bundesverwaltungsgericht Umwelt- und Naturschutzverbänden grundsätzliche Rechte und Beteiligungs-möglichkeiten.

Auch die Weigerung des Gerichts, diese grundsätzliche Frage zu einer Klärung an den Europäischen Gerichtshof zu überweisen, ist nicht akzeptabel. Die Richter haben mit ihrer Ablehnung des Antrags der NaturFreunde europäisches Recht bewusst ignoriert. Die NaturFreunde Berlin müssen als anerkannter Umwelt- und Naturschutzverband das Recht haben, zu möglichen Auswirkungen auf betroffene Arten im Rahmen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie Stellung zu beziehen. Die NaturFreunde werden prüfen, ob gegen das Urteil des BVerwG vor dem Bundesverfassungsgericht Einspruch eingelegt werden kann, da das Gericht durch sein Urteil die grundsätzlichen Rechte von Umweltverbänden massiv einschränkt.

Mit einer Reihe von Vorlageanträgen haben die NaturFreunde das BVerwG gebeten, vor dem Europäischen Gerichtshof klären zu lassen, ob eine zwingende Umweltverträglichkeitsprüfung nach der Richtlinie 2011/92/EU (Umweltverträglichkeitsprüfungs-Richtlinie) in einem mehrstufigen Genehmigungsverfahren, wie z.B. der Festlegung von Flugrouten nach einem Planfeststellungsbeschluss für einen Flughafen, vorgeschrieben ist. Weiter regten die NaturFreunde an, vor dem EuGH zu prüfen, ob nach Artikel 6. Abs. 3 der Richtlinie 92/43/EWG (Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen – Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) die Beteiligung von Natur- und Umweltverbänden zwingend vorgeschrieben ist, da durch die Festlegung eines Flugverfahrens erhebliche Auswirkungen auf Erhaltungsgebiete wie die FFH-Gebiete und Natura-2000-Gebiete im Bereich des Müggelsee bestehen. Weiter regten die NaturFreunde an, zu prüfen, ob Art. 9 Abs. 3 des Aarhus-Übereinkommens im Anwendungsbereich der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie), Anwendung bei Flugverfahren Anwendung finden muss, damit Natur- und Umweltverbände ihr im Aarhus-Übereinkommen zugesichertes Recht auf Zugang zu verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahren haben, um umweltbezogene Forderungen durchsetzen zu können. Ein vierter Vorlagenantrag forderte die Prüfung vor dem EuGH, ob bei der Festlegung von sog. Ruhigen Gebieten ein Verfahren nach Art. 8 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 2002/49 EG (Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm) vorgenommen werden muss, da dort festgeschrieben ist, dass eine Verschlechterung des Lärmniveaus in einem Ruhigen Gebiet zu vermeiden ist.

Die NaturFreunde Berlin werden sich aktiv für die Sicherung der Rechte von Umweltverbänden bei öffentlichen Planungen einsetzen und die vom BVerwG vertretene Meinung, das Natur- und Umweltschutzverbände keine umfassende Mitwirkungsmöglichkeiten bei öffentlichen Planungen, die die Umweltsituation verschlechtern hätten, nicht akzeptieren. Sie werden für eine Umsetzung europäischen Rechts auch in Deutschland streiten und ihr Recht, bei der Festlegung von Flugrouten angehört zu werden und gegen falsche Festlegungen von Flugrouten vorzugehen, verteidigen.

Mit der heutigen Entscheidung wird eine fachlich nicht zu verantwortende und den Planfeststellungsverfahren zuwiderlaufende Flugroute nachträglich legitimiert. Die Planungen und Versprechungen, mit dem neu zu bauenden Flughafen ein metropolenabgewandtes Flugverfahrenskonzept durchzusetzen, wurden ignoriert. Der geplante Flughafen BER wird über 900 000 Betroffene durch Fluglärm terrorisieren. Die NaturFreunde Berlin werden sich mit dieser Entwicklung nicht abfinden und Möglichkeiten einer Verhinderung dieses planerischen Alptraums suchen.

nfd-bildmarke_4c-outline-cmyk-cmyk.jpgAm morgigen Donnerstag, 18.12.2014, 9.30 Uhr wird vom Bundesverwaltungsgericht das Urteil zur sog. „Müggelseeroute“ verkündet. Die Hauptverhandlung fand am 10.12.2014 statt.

Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
9.30 Uhr

Die Kläger werden vor Ort sein und stehen anschließend auch für eine Stellungnahme zur Verfügung.
Die NaturFreunde Berlin haben während der Verhandlung deutlich aufgezeigt, dass die Durchführung einer ordentlichen Umweltverträglichkeitsprüfung und FFH (Flora-Fauna-Habitat)-Verträglichkeitsprüfung für die Festlegung von Flugrouten in Deutschland nach ihrer Überzeugung nach EU-Recht notwendig ist. Deswegen haben sie beantragt, ihrer Revision stattzugeben und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg aufzuheben. Die NaturFreunde sind der Überzeugung, dass das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg gegen europäisches Recht verstößt.

Um hier Rechtsklarheit zu bekommen haben sie gegenüber dem BuVerwG beantragt, das Verfahren auszusetzen und dem EuGH folgende Fragen im Wege der Vorabentscheidung zu unterbreiten:

  • Ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach EU-Recht im Rahmen des mehrstufigen Verfahrens für die Festlegung von Flugrouten notwendig?
  • Ist die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung bei der Festlegung von Flugrouten notwendig?
  • Muss das Aarhus-Übereinkommen so ausgelegt werden, dass anerkannte Umweltvereinigungen im Rahmen einer zulässigen Klage auch geltend machen können, dass die Festlegung eines Flugverfahrens ihnen die Möglichkeit gibt, Einspruch einzulegen, wenn sie der Überzeugung sind, dass sie gegen nationales oder EU-Recht verstoßen?
  • Haben Natur- und Umweltverbände das Recht, bei sog., „Ruhigen Gebieten“, eine Prüfung der Vermeidung einer Verschlechterung des Lärmniveaus zu verlangen und einen bestmöglichen Schutz der Ruhigen Gebiete als Entscheidungskriterium für die Festlegung von Flugrouten einzufordern?

Dazu Uwe Hiksch, stellv. Landesvorsitzender der NaturFreunde Berlin: „Die NaturFreunde erwarten, dass eine europarechtlichen Klärung durch den Europäischen Gerichtshof vorgenommen wird, damit anerkannte Umwelt- und Naturschutzverbänd das Recht haben, bei Einwirkungen auf Umwelt und möglichen Auswirkungen auf betroffene Arten ihre Rechte wahrzunehmen und z.B. im Rahmen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie Stellung zu beziehen.

Pressemitteilung vom 15.12.2014

Energieversorgung zur Chefsachen machen

energietisch volksbegehren - Kopie

Auf den letzten Donnerstag im Abgeordnetenhaus neu gewählten Regierenden Bürgermeister Michael Müller warten eine Reihe von wichtigen politischen Entscheidungen, die keinen Aufschub dulden. Insbesondere bei der Frage der Rekommunalisierung der Energie-Netze und der Entfesselung der Berliner Stadtwerke von der Festlegung auf ausschließlich selbstproduzierte Energie besteht dringender Handlungsbedarf. Der Berliner Energietisch fordert daher Michael Müller auf, das Thema Berliner Energieversorgung zur Chefsache zu machen und eine Koordinierungsstelle Energie in der Senatskanzlei einzurichten.

Bisher war Michael Müller als Umwelt- und Stadtentwicklungssenator für den Landesbetrieb Berlin Energie zuständig, der sich um die Konzession der Gas- und Stromnetze bewirbt. Aber auch in die Diskussion um die Berliner Stadtwerke schaltete sich Michael Müller Ende 2013 mit einem eigenen Konzeptvorschlag ein. Dieses Engagement soll Michael Müller nun als Regierender Bürgermeister fortführen. Notwendig sei deshalb eine Koordinierungsstelle für energiepolitische Fragen in der Senatskanzlei. Diese Stelle kann auch zukünftigen Streitigkeiten innerhalb der rot-schwarzen Koalition entgegenwirken.

„Es liegt jede Menge Arbeit vor dem neuen Regierenden Bürgermeister. Er muss die Rekommunalisierung des Gas- und Stromnetzes vorantreiben und Hindernisse für die Berliner Stadtwerke beseitigen. Dies kann nur gelingen wenn er das Thema zu Chefsache erklärt und so weitere Streitigkeiten in der Koalition unterbindet. Mit einer Koordinierungsstelle Energie in der Senatskanzlei könnte zudem ein Stab an Energieexperten aufgebaut werden“, erklärt Stefan Taschner, Sprecher des Berliner Energietisches.

Der Berliner Energietisch setzt sich für die Rekommunalisierung des Berliner Strom- und Gasnetzes und die Gründung eines Stadtwerkes ein.

energietisch volksbegehren - KopiePresseeinladung mit Fototermin

Und dann ist es dunkel
Sehr geehrte Damen und Herren,

auch dieses Jahr lässt der schwedische Energiekonzern Vattenfall den Boulevard „Unter den Linden“ erstrahlen. Dieses Geschenk an die Berlinerinnen und Berliner kostet Vattenfall laut einem Bericht des Focus mehrere 100.000end Euro.

Nicht ganz so spendabel gibt sich der Konzern mit Betroffenen von Energiearmut, wenn es darum geht sie nicht im Dunkeln sitzen zu lassen. Allein 2013 wurde in Berlin 17.184 Haushalten von Vattenfall der Strom abgeklemmt.

Dass die Zahl in den letzten Jahren gesunken ist, lag auch an der guten Arbeit der GVS. Diese von Vattenfall mit finanzierte Energieschuldenberatungsstelle steht nun vor dem Aus. Das Unternehmen stellt mit dem kommenden Jahr seine Zahlung in Höhe von rund 280.000 Euro ein.

Der Berliner Energietisch protestiert deshalb am morgigen Mittwoch mit einer Aktion für den Erhalt der Energieschuldenberatungsstelle GVS. Auf dem Mittelstreifen des Boulevard „Unter den Linden“ wird symbolisch dargestellt, was es für die von Stromabklemmung betroffenen Berliner*innen bedeutet im Dunkeln zu sitzen.

Zeit:
Mittwoch, 17. Dezember 2014,
17.00 bis ca. 17.30 Uhr

Ort:
Unter den Linden/ Ecke Wilhelmstraße
auf dem Mittelstreifen
10117 Berlin

antimil frieden

Am Donnerstag wird der Deutsche Bundestag über zwei bewaffnete Auslandseinsätze der Bundeswehr abstimmen. Mit dem NATO-geführten Einsatz „Resolute Support Mission“ in Afghanistan und der Fortsetzung des bewaffneten Einsatzes der Bundeswehr an der NATO-geführten Operation „ACTIVE ENDEAVOUR“ im Mittelmeer wir die Militarisierung der deutschen Außenpolitik fortgesetzt.
Die Bundeswehr soll sich mit bis zu 850 Soldaten am NATO-Einsatz in Afghanistan beteiligen. Diesen Antrag legt die Regierung am 18.12. dem Bundestag zur Abstimmung vor. Wir rufen auf zum Protest, wie wir das seit dem Kriegsbeginn vor 13 Jahren tun. Dieser Krieg war von Anfang an falsch! Die Entwicklung hat uns leider recht gegeben: Der NATO-Krieg hat viel Zerstörung und Leid über Afghanistan gebracht, ja, den Krieg nach Pakistan ausgeweitet, nicht den „Terror“ besiegt, sondern ihn weltweit gefördert! Mit der Entsendung weiterer Soldaten wird der Krieg am Hindukusch fortgesetzt, die geostrategischen Interessen der USA unterstützt und die deutsche Außenpolitik militarisiert, um die Bevölkerung hierzulande auf weitere militärische Abenteuer einzustimmen. Der Krieg an Afghanistan ist komplett gescheitert.
Wir fordern:
• Auslandseinsätze der Bundeswehr beenden!
• Kein Afghanistanmandat für die Bundeswehr! Kompletter Abzug vom Hindukusch sofort!
• Sofortige Beendigung des Bundeswehreinsatzes im Mittelmeer!

Wir treffen uns:
Donnerstag, den 18 Dezember 2014
14.00 Uhr
Ecke Scheidemannstr./Ebertstr. (gegenüber dem Reichstagsgebäude)

NaturFreunde Deutschlands fordern eine Internationale der Umweltbewegung

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Berlin, 15. Dezember 2014 – Die UN-Klimaschutzverhandlungen in Lima (COP 20) kritisiert der Bundesvorsitzende der NaturFreunde Deutschlands Michael Müller:

 

Das Ergebnis der aktuellen Klimaschutzverhandlungen bleibt – wieder einmal – weit hinter dem tatsächlich Notwendigen zurück. Schon jetzt ist mehr als zweifelhaft, ob das Zwei-Grad-Ziel überhaupt zu erreichen ist, obwohl es die ärmsten Weltregionen schon nicht mehr retten kann.

Bei den UN-Klimaverhandlungen geht es nicht um den Schutz der Erdatmosphäre, sondern um Wirtschafts- und Wachstumsinteressen. Die Taktik liegt darin, dieses Ziel zu verschleiern. Bis heute ist kaum ein Land bereit, den Klimaschutz vor die eigenen Wirtschaftsziele zu stellen. Stattdessen wird mit scheinbar sinnvollen Formeln wie zum Beispiel der „Green Economy“ hantiert. Doch die Treibhausgasemissionen steigen und steigen und die Atmosphäre heizt sich immer weiter auf. China zum Beispiel, mittlerweile der größte Treibhausgas-Emittent der Welt, möchte erst in rund 30 Jahren mit einer Senkung beginnen.

Ein anderes Beispiel: Bei der Beschlussfassung über einen UN-Klimavertrag in Kyoto hatten die Amerikaner das sogenannte „Grandfathering“-Prinzip durchgesetzt (die meisten Emissionsrechte erhält, wer bislang schon am meisten Treibhausgase produziert hat). Und zwar mit der Absicht, Verantwortlichkeiten nach dem UN-Prinzip – ein Land, eine Verpflichtung – zu vermeiden. So sollten insbesondere die Emissionsrechte auf die Industriestaaten begrenzt werden. Washington spielte schon damals mit gezinkten Karten. Denn genau das von den USA geforderte Raushalten der Schwellen- und Entwicklungsländer diente schließlich dem US-Vorwand, den Vertrag nicht zu unterzeichnen.

Ökologie muss jetzt zum Maßstab der Politik werden

Die Wirklichkeit zeigt: Immer wenn es darauf ankommt, setzen sich wirtschaftliche Egoismen durch. Deshalb muss es endlich zu einer Internationale der Umweltbewegung kommen, die die Politik derart unter Druck setzt, dass die weltweit längst gescheiterten Wachstumsstrategien entsorgt werden und einem Regime der Nachhaltigkeit Platz machen. Die Ökologie muss jetzt zum Maßstab der Politik werden. Denn den zukünftigen Generationen läuft die Zeit davon.