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Beiträge mit Schlagwort ‘Umwelt’

AbL: TTIP: Wirksame rote Linien für Standards einziehen

Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft

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Zur achten Verhandlungsrunde in Brüssel

Politik muss jetzt zeigen, ob sie ernsthaft Standards für Lebensmittel erhalten will

Am kommenden Montag treffen sich die Chefunterhändler der EU und USA in Brüssel, um zum achten Mal ihre Gespräche zum geplanten EU-USA Freihandelsabkommen zu führen. Der massive zivilgesellschaftliche und bäuerliche Widerstand macht es erforderlich, dass sich derzeit auf europäischer Ebene und in Deutschland die Politiker_innen mit den Freihandelsabkommen TTIP und CETA (EU-Kanada) intensiv auseinandersetzen müssen. Die meisten Parteien versprechen, dass mit diesen Abkommen die Standards im Lebensmittelbereich erhalten bleiben und rote Linien eingezogen werden sollen. Auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung heißt es, dass durch TTIP die Umwelt- und Lebensmittelstandards nicht gefährdet werden dürfen. Jeder einzelne Politiker aller Parteien ist nun in der Verantwortung, seine Versprechen umzusetzen.

„Das klingt zunächst positiv und im Sinne der bäuerlichen Betriebe“, sagt Martin Schulz, AbL-Bundesvorsitzender. „Aber das erfüllt schon der aktuelle CETA-Vertrag nicht. Denn in diesem sind Instrumente wie private Schiedsgerichte und Regulatorische Kooperation, also außerparlamentarische Parallelgremien, vorgesehen. Damit können Konzernen für sie unliebsame Regulierungen und Standards im Umweltschutz oder in der Lebensmittelsicherheit künftig schwächen oder abwenden. Zur Gentechnik steht im CETA-Vertrag, dass eine Zusammenarbeit in Fragen der Biotechnologie etwa über die Zulassung von Gentechnik-Pflanzen vorgesehen ist. Da in Kanada und Europa völlig unterschiedliche Zulassungssysteme existieren, birgt der CETA-Vertrag die Gefahr, das EU-Vorsorgeprinzip auszuhebeln und dadurch der Gentechnik die Tore weit aufzumachen. Solche Abschwächung der Standards sind in den TTIP-Verhandlungen wesentlich weitreichender. “

„Mit diesen Instrumenten und Vertragsinhalten werden sensible Themen wie Gentechnik künftig nicht mehr in Parlamenten entschieden und die kritische Öffentlichkeit bleibt außen vor. Dafür erhalten Ernährungsindustrie und Agrarkonzerne erheblich mehr politische Macht. Wenn die Politiker also ihre Versprechen umsetzen wollen, dann müssen sie klare rote Linien zum Erhalt unserer Lebensmittel-, Futtermittel-, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards einziehen“, sagt Gertraud Gafus, Bundesvorsitzende der AbL. „Für die bäuerliche Landwirtschaft sind die Sicherung der gentechnikfreien Land- und Lebensmittelwirtschaft, keine Patente auf Leben, keine Klontiere, kein Hormonfleisch und vieles mehr unverhandelbar. Private Schiedsgerichte ebenso wie außerparlamentarische Parallelgremien durch Regulatorische Kooperation sind aus den Verträgen und Verhandlungen zu streichen. In Regulierungsfragen müssen die Parlamente weiterhin die Hoheit behalten. Passiert das alles nicht, darf der aktuelle CETA-Vertrag nicht ratifiziert werden und die TTIP-Verhandlungen sind abzubrechen. Die Politiker dürfen nicht nur über rote Linien zum Erhalt der Lebens- und Futtermittelstandards reden, um die Bevölkerung zu beruhigen, sondern müssen diese auch in der dafür notwendigen Konsequenz umsetzen.“

Die AbL fordert von der EU-Politik demokratisch entwickelte Handelsabkommen, die fair, gerecht, umwelt- und sozialverträglich ausgestaltet sind, damit nicht die Interessen der Konzerne, sondern die der Zivilgesellschaft durchgesetzt werden.

Weihnachtsente vom Wochenmarkt statt vom Weltmarkt

Fünfte „Wir haben es satt!“-Demonstration fordert den Stopp von Tierfabriken, Gentechnik und TTIP

wir haben es satt 2015Berlin, 22.12.2014 | In Sachsen-Anhalt erhält einer der größten Schweinehalter in Europa Berufsverbot, da er seine Tiere jahrelang gequält hat; in der Entenmast macht ein erneuter Skandal bei Wiesenhof Schlagzeilen – weitere Gründe für die sinkende Nachfrage in Deutschland nach industriell produziertem Billigfleisch. Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher fordern eine artgerechte Tierhaltung. Die Bundesregierung setzt jedoch weiterhin auf Investitionen in neue Megaställe und Großschlachthöfe.

Die geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA würden die Lebensmittelstandards weiter senken sowie Gentechnik und Hormon-Fleisch den Weg nach Europa ebnen – zum Vorteil einiger Großkonzerne und zum Schaden von Mensch, Tier und Umwelt. Doch eine steigende Zahl von Menschen fordert größere Transparenz in der Produktion und Verarbeitung. Sie wollen eine bäuerliche und ökologischere Landwirtschaft, denn nur die ist fair für Erzeugerinnen und Erzeuger und kann langfristig die Welt ernähren. „Um dies zu erreichen braucht es kostendeckende Preise für Bäuerinnen und Bauern, die respektvoll mit den Tieren und der Umwelt umgehen. Es bedarf einer regionalen Erzeugung statt steigender Weltmarktorientierung für Lebensmittel“, so Jochen Fritz, Sprecher der „Wir haben es satt!“-Demo.

In Deutschland wächst die Zahl der Bürgerinitiativen, die neue Megaställe verhindern und bäuerliche Strukturen in der Tierhaltung fordern. Auch die Proteste gegen TTIP und CETA reißen nicht ab. Gemeinsam ruft daher ein breites gesellschaftliches Bündnis aus über 80 Organisationen aus Bauern-, Verbraucher-, Tiere- und Umweltschutzorganisationen sowie Eine-Welt-Organisationen erneut zur Demonstration auf – für eine grundlegende Agrarwende und den Stopp von Tierfabriken, Gentechnik und TTIP. Zur fünften „Wir haben es satt!“-Demonstration werden wieder zehntausende Menschen erwartet. Die Demonstration beginnt am Samstag, den 17. Januar 2015, um 12 Uhr am Potsdamer Platz in Berlin.

Weitere Informationen finden Sie unter www.wir-haben-es-satt.de

Bundesverwaltungsgericht verweigert Anrufung des Europäischen Gerichtshofs

FBI Flughafen

PRESSEERKLÄRUNG
Baumann Rechtsanwälte:

Revision gegen OVG-Urteil zur Flugroute über den Müggelsee zurückgewiesen

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom heutigen Tage die Revision der Naturfreunde Berlin e.V. und mehrerer Einwohner Berlins gegen ein Urteil des OVG Berlin-Brandenburg zurückgewiesen. Das OVG Berlin-Brandenburg hatte die umstrittene Flugroute vom künftigen Flughafen Berlin-Brandenburg über den Müggelsee in erster Instanz als rechtmäßig angesehen, hiergegen hatten die durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte vertretenen Kläger die vom OVG zugelassene Revision zum BVerwG eingelegt.

Rechtsanwältin Franziska Heß (Fachanwältin für Verwaltungsrecht) ist von der Entscheidung des Gerichts enttäuscht:

„Das BVerwG hat leider die Gelegenheit nicht genutzt, das Vertrauen der Bevölkerung in die Zuverlässigkeit behördlicher Entscheidungen wiederherzustellen. Die Müggelseeroute ist eine vollständige Abkehr von wesentlichen Grundannahmen, die der Entscheidung für die Realisierung eines Großflughafens am Standort Schönefeld zugrunde lagen. Vor allem die Bevölkerung Berlins wird nun mit erheblichem Fluglärm überzogen, dem sie nach den Aussagen im Ausbauverfahren gerade nicht ausgesetzt werden sollte. Zugleich wird das größte traditionelle Naherholungsgebiet im Berliner Osten, das eigentlich nach der Lärmaktionsplanung des Landes Berlin auch künftig ein sog. Ruhiges Gebiet bleiben soll, verlärmt und die dort vorhandenen, europäisch geschützten Naturschutzgebiete werden beeinträchtigt. Ob diese Auswirkungen rechtmäßig sind, hängt unter anderem auch von der Interpretation vorrangiger europäischer Rechtsvorschriften ab. Völlig unverständlich ist für uns deshalb, dass das BVerwG hierzu nicht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen hat, obwohl dies im Verfahren ausdrücklich beantragt wurde und eine klare Äußerung des EuGH zu den strittigen Fragen bisher nicht vorliegt.“

Dr. Helmut Jahne, einer der Kläger im Verfahren, ist mit der Entscheidung nicht einverstanden: 

„Die Konsequenz aus dem heutigen Urteil ist, dass Flughäfen unter völlig anderen Voraussetzungen geplant werden dürfen, als sie später betrieben werden. Da drängt sich doch die Frage auf, welchen Sinn die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens mit Beteiligung der Öffentlichkeit hat, wenn später dann die Flugrouten ohne Rücksicht auf die Annahmen in der Planfeststellung letztlich beliebig festgelegt werden können und völlig andere Gebiete verlärmt werden, als ursprünglich angenommen. Nach intensiver Auseinandersetzung mit allen Dokumenten der Planfeststellung, des Landesentwicklungsplanes, der Flugroutenabwägung usw. kann ich mir aus meiner Sicht nun kein Flugverfahren mehr vorstellen, welches noch mehr von allen ursprünglichen Planungen abweicht, in völlig andere Gebiete führt, um Größenordnungen mehr Menschen mit Fluglärm belastet und zudem in ihren Umweltauswirkungen weniger betrachtet wurde als die Müggelseeroute. Wenn diese Flugroutenfestsetzung nun rechtmäßig erfolgt ist, dann bedarf es zukünftig keinerlei Grobplanung und keinerlei Planungsgrundsätzen mehr, weil offenbar jede beliebige Flugroute zulässig zu sein scheint. Ich fühle mich als betroffener Bürger von den Behörden getäuscht und von der Justiz im Stich gelassen. Wir werden jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann gemeinsam mit unseren Rechtsanwälten intensiv einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht prüfen.“

Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur „Müggelseeroute“ am Donnerstag, 18.12.2014:

nfd-bildmarke_4c-outline-cmyk-cmyk.jpgAm morgigen Donnerstag, 18.12.2014, 9.30 Uhr wird vom Bundesverwaltungsgericht das Urteil zur sog. „Müggelseeroute“ verkündet. Die Hauptverhandlung fand am 10.12.2014 statt.

Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
9.30 Uhr

Die Kläger werden vor Ort sein und stehen anschließend auch für eine Stellungnahme zur Verfügung.
Die NaturFreunde Berlin haben während der Verhandlung deutlich aufgezeigt, dass die Durchführung einer ordentlichen Umweltverträglichkeitsprüfung und FFH (Flora-Fauna-Habitat)-Verträglichkeitsprüfung für die Festlegung von Flugrouten in Deutschland nach ihrer Überzeugung nach EU-Recht notwendig ist. Deswegen haben sie beantragt, ihrer Revision stattzugeben und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg aufzuheben. Die NaturFreunde sind der Überzeugung, dass das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg gegen europäisches Recht verstößt.

Um hier Rechtsklarheit zu bekommen haben sie gegenüber dem BuVerwG beantragt, das Verfahren auszusetzen und dem EuGH folgende Fragen im Wege der Vorabentscheidung zu unterbreiten:

  • Ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach EU-Recht im Rahmen des mehrstufigen Verfahrens für die Festlegung von Flugrouten notwendig?
  • Ist die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung bei der Festlegung von Flugrouten notwendig?
  • Muss das Aarhus-Übereinkommen so ausgelegt werden, dass anerkannte Umweltvereinigungen im Rahmen einer zulässigen Klage auch geltend machen können, dass die Festlegung eines Flugverfahrens ihnen die Möglichkeit gibt, Einspruch einzulegen, wenn sie der Überzeugung sind, dass sie gegen nationales oder EU-Recht verstoßen?
  • Haben Natur- und Umweltverbände das Recht, bei sog., „Ruhigen Gebieten“, eine Prüfung der Vermeidung einer Verschlechterung des Lärmniveaus zu verlangen und einen bestmöglichen Schutz der Ruhigen Gebiete als Entscheidungskriterium für die Festlegung von Flugrouten einzufordern?

Dazu Uwe Hiksch, stellv. Landesvorsitzender der NaturFreunde Berlin: „Die NaturFreunde erwarten, dass eine europarechtlichen Klärung durch den Europäischen Gerichtshof vorgenommen wird, damit anerkannte Umwelt- und Naturschutzverbänd das Recht haben, bei Einwirkungen auf Umwelt und möglichen Auswirkungen auf betroffene Arten ihre Rechte wahrzunehmen und z.B. im Rahmen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie Stellung zu beziehen.

NaturFreunde: COP 20: Wachstum ging vor Klimaschutz

NaturFreunde Deutschlands fordern eine Internationale der Umweltbewegung

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Berlin, 15. Dezember 2014 – Die UN-Klimaschutzverhandlungen in Lima (COP 20) kritisiert der Bundesvorsitzende der NaturFreunde Deutschlands Michael Müller:

 

Das Ergebnis der aktuellen Klimaschutzverhandlungen bleibt – wieder einmal – weit hinter dem tatsächlich Notwendigen zurück. Schon jetzt ist mehr als zweifelhaft, ob das Zwei-Grad-Ziel überhaupt zu erreichen ist, obwohl es die ärmsten Weltregionen schon nicht mehr retten kann.

Bei den UN-Klimaverhandlungen geht es nicht um den Schutz der Erdatmosphäre, sondern um Wirtschafts- und Wachstumsinteressen. Die Taktik liegt darin, dieses Ziel zu verschleiern. Bis heute ist kaum ein Land bereit, den Klimaschutz vor die eigenen Wirtschaftsziele zu stellen. Stattdessen wird mit scheinbar sinnvollen Formeln wie zum Beispiel der „Green Economy“ hantiert. Doch die Treibhausgasemissionen steigen und steigen und die Atmosphäre heizt sich immer weiter auf. China zum Beispiel, mittlerweile der größte Treibhausgas-Emittent der Welt, möchte erst in rund 30 Jahren mit einer Senkung beginnen.

Ein anderes Beispiel: Bei der Beschlussfassung über einen UN-Klimavertrag in Kyoto hatten die Amerikaner das sogenannte „Grandfathering“-Prinzip durchgesetzt (die meisten Emissionsrechte erhält, wer bislang schon am meisten Treibhausgase produziert hat). Und zwar mit der Absicht, Verantwortlichkeiten nach dem UN-Prinzip – ein Land, eine Verpflichtung – zu vermeiden. So sollten insbesondere die Emissionsrechte auf die Industriestaaten begrenzt werden. Washington spielte schon damals mit gezinkten Karten. Denn genau das von den USA geforderte Raushalten der Schwellen- und Entwicklungsländer diente schließlich dem US-Vorwand, den Vertrag nicht zu unterzeichnen.

Ökologie muss jetzt zum Maßstab der Politik werden

Die Wirklichkeit zeigt: Immer wenn es darauf ankommt, setzen sich wirtschaftliche Egoismen durch. Deshalb muss es endlich zu einer Internationale der Umweltbewegung kommen, die die Politik derart unter Druck setzt, dass die weltweit längst gescheiterten Wachstumsstrategien entsorgt werden und einem Regime der Nachhaltigkeit Platz machen. Die Ökologie muss jetzt zum Maßstab der Politik werden. Denn den zukünftigen Generationen läuft die Zeit davon.

NaturFreunde: COP 20: Klimaschutz ist eine Systemfrage

Wachstumsfetisch bremst Veränderungen und weist Weg in den Abgrund

 

Berlin, 11. Dezember 2014 – Zur Halbzeit der UN-Klimaschutzverhandlungen in Lima (COP 20) erklärt der Bundesvorsitzende der NaturFreunde Deutschlands Michael Müller:

 

nfd-bildmarke_4c-outline-cmyk-cmyk.jpgEin wirklicher Durchbruch der internationalen Klimaverhandlungen ist nicht in Sicht, auch wenn viel Geld in den grünen Klimafonds fließen soll. Der Schutz der Erdatmosphäre ist eine Menschheitsaufgabe, aber offenkundig keine Aufgabe der Menschheit. Die Erderhitzung ist seit den 1980er-Jahren bekannt und das Wissen darüber seither immer gefestigter geworden. Doch der ökologische Kolonialismus setzt sich fort. Was wir den nachfolgenden Generationen zumuten, ist verantwortungslos und offenbart ein beispielloses Versagen.

Der Kapitalismus ist untrennbar verbunden mit dem fossilen Zeitalter

Der Wachstumsfetisch, der die ganze Welt erfasst hat und Entscheidungen in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft prägt, ist offenkundig eine unüberwindbare Hürde für Veränderungen und zugleich der Wegweiser für den Weg in den Abgrund. In besonderer Weise ist dabei der Kapitalismus mit seiner marktgesteuerten Effizienz untrennbar verbunden mit dem fossilen Zeitalter. Insofern ist der Klimaschutz eine Systemfrage. Solange das nicht gesehen wird, bleibt er weit hinter dem Notwendigen zurück.

Das schwache Bild, das die Weltgemeinschaft beim Klimaschutz bietet, ist kein Zufall, sondern die Folge der langen Geschichte der Entbettung der Ökonomie aus gesellschaftlichen Bindungen. Es muss endlich gelingen, den Klimaschutz nicht nur in technischen und finanziellen Aspekten zu sehen, sondern auch in den ökonomischen, gesellschaftlichen und machtpolitischen Zusammenhängen. Ansonsten wird es keinen echten Schutz des Klimas geben.

Youtube-Video über Bundeskongress der NaturFreunde Deutschlands

Viele Impressionen über den Bundeskongress der NaturFreunde Deutschlands:

Beim Kongress wurde viel diskutiert, mehr als 50 Anträge beschlossen, aber auch viel gelacht, miteinander ausgetauscht und natürlich …. gefeiert.