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Beiträge mit Schlagwort ‘Freihandelsabkommen EU-USA’

Österreich: Greenpeace fordert Volksabstimmung zu TTIP

20. Jänner 2015

Presseinformation

Innenpolitik/Außenhandel/Parlament/Umwelt/EU

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Volksabstimmung ist legitime Antwort auf die gravierenden Angriffe auf die Demokratie durch die Kommission

Wien – Anlässlich des heutigen Besuchs von EU-Kommissarin Cecilia Malmström in Wien fordert Greenpeace eine österreichische Volksabstimmung zu umstrittenen Handelsabkommen wie TTIP und CETA. “Die EU-Kommission hat die Vertrauensbasis schwer erschüttert. Sie versucht die umstrittenen Handelsabkommen hinter dem Rücken der Bevölkerung Europas durchzuziehen, über Sonderklagerechte für Konzerne die ordentliche Gerichtsbarkeit auszuhebeln und plant die nationalen Parlamente zu umgehen. Der einzige Weg, das Vertrauen wiederherzustellen besteht in einer Volksabstimmung. Das letzte Wort muss die Bevölkerung haben”, fordert Greenpeace-Geschäftsführer Alexander Egit.

Die Umweltschutzorganisation bekräftigt ihre Kritik an den geplanten Abkommen zwischen der EU und den USA (TTIP), Kanada (CETA) und Singapur (EUSFTA). Greenpeace lehnt die darin geplanten Sonderklagerechte für Konzerne (Investor-State Dispute Settlement, ISDS) ebenso ab wie die drohende Absenkung von Standards für Umwelt und Lebensmittel.

Darüber hinaus müsse die EU-Kommission endlich sämtliche Verhandlungsdokumente und Positionspapiere zu TTIP veröffentlichen und die Zivilgesellschaft nicht länger gegenüber Wirtschaftslobbyisten benachteiligen. Die Umweltschutzorganisation kritisierte, dass Industrielobbyisten privilegierten Zugang zu den Verhandlungen genießen, während die Zivilgesellschaft weitgehend ausgeschlossen wird.

“Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt sein, muss die österreichische Bundesregierung bereits im Rat ein Veto gegen die Abkommen einlegen. Wenn es aber zu deutlichen Verbesserungen kommt, soll das fertige Abkommen von der Bevölkerung abschließend bewertet werden”, betont Egit. Die Bundesregierung müsse zudem sicherstellen, dass CETA und TTIP als so genannte “gemischte Abkommen” in den nationalen Parlamenten ratifiziert werden müssen und keine Teile der Abkommen durch eine “vorläufigen Anwendung” bereits vor einer Abstimmung im Nationalrat in Kraft treten.

Ein Beschluss zu den umstrittenen Abkommen muss zunächst einstimmig im Rat erfolgen. Dieser entscheidet auch über eine Ratifizierung in den Mitgliedsstaaten und die “vorläufige Anwendung” einzelner Kapitel. Zuvor muss der Ministerrat in Österreich grünes Licht geben. Erst nach Zustimmung des Rates müssen das Europäische Parlament sowie die Parlamente der Mitgliedsstaaten ihre Zustimmung geben.

Hans-Böckler-Stiftung: Freihandelsabkommen: Private Schiedsgerichte sind verfassungswidrig

Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung: Freihandelsabkommen: Private Schiedsgerichte sind verfassungswidrig

19.01.2015

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Expertise des früheren Verfassungsrichters Prof. Broß

Freihandelsabkommen: Private Schiedsgerichte sind verfassungswidrig

Private Schiedsgerichte, wie sie in den transatlantischen Freihandelsabkommen vorgesehen sind, verstoßen gegen das Grundgesetz und kollidieren mit Prinzipien des Völkerrechts. Zu diesem Ergebnis kommt der frühere Verfassungsrichter Prof. Dr. Siegfried Broß in einer von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Expertise. Eine rechtskonforme Alternative könnten staatlich besetzte Schiedsgerichte darstellen.*

Sie sind der umstrittenste Punkt in den geplanten Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) beziehungsweise mit den USA (TTIP): Schiedsgerichte, die über vermeintliche Vertragsverletzungen urteilen sollen. Klagen können ausschließlich Unternehmen – wenn sie ihre Investitionen auf der jeweils anderen Seite des Atlantiks entwertet sehen, beispielsweise durch schärfere Umwelt- oder Sozialgesetze. Verklagt werden Staaten, oft auf Schadenersatz in mehrstelliger Millionen- oder sogar Milliardenhöhe. Als „Richter“ fungieren Privatleute, meist Juristen aus großen internationalen Anwaltskanzleien. Die Verhandlungen werden, anders als Prozesse vor ordentlichen staatlichen Gerichten, nicht grundsätzlich öffentlich geführt. Eine Berufungsinstanz gibt es nicht.

Die Skepsis gegenüber solchen Privat-Gerichten ist verbreitet – und berechtigt, schreibt Prof. Dr. Siegfried Broß. Der pensionierte Richter und Honorarprofessor, der sowohl am Bundesgerichtshof als auch am Bundesverfassungsgericht Recht sprach, hat sich mit CETA und TTIP auseinandergesetzt. Broß lehnt Freihandelsabkommen nicht grundsätzlich ab. Sein Befund lautet dennoch: „Diese Abkommen sind nach dem derzeitigen Stand mit den Klauseln über den Investorschutz zugunsten ausländischer Unternehmen und die Einrichtung privater Schiedsgerichte verfassungswidrig.“ Daran änderten auch die vielen grundsätzlich ähnlich gestrickten Freihandelsabkommen nichts, die verschiedene Bundesregierungen seit 1959 abgeschlossen haben: „Auch wenn Deutschland eine solche ,Tradition‘ begründet hat, liegt hierin noch keine Rechtfertigung dafür, hieran unverbrüchlich festzuhalten“, betont Broß.

Nach Analyse des Rechtswissenschaftlers kollidieren die geplanten Regelungen an mehreren zentralen Punkten mit Grundgesetz und Völkerrecht:

– Wenn die Bundesrepublik CETA oder TTIP in der gegenwärtigen Form beitrete, verletze dies das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip, argumentiert Broß. Denn nach deutschem Verfassungsrecht seien allein ordentliche Gerichte die Instanzen, um über Klagen gegen Staaten zu entscheiden. Das schließe supranationale Gerichtshöfe, etwa im Rahmen der Vereinten Nationen oder EU, nicht aus, wohl aber private Schiedsgerichte.

– In die gleiche Richtung wie das deutsche Verfassungsrecht wirken nach Überzeugung des Juristen die Grundregeln des Völkerrechts. Sie besagen: Privatpersonen und private Institutionen wie Unternehmen sind „nur mittelbar über den jeweiligen ,Heimatstaat‘ am Völkerrechtsverkehr beteiligt oder betroffen“. Klagen von Unternehmen vor privaten Schiedsgerichten gegen Staaten passten nicht in dieses System.

– Weiche man davon ab, könnten „parlamentarische Mitwirkung und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts“ durch Urteile von dazu nicht legitimierten Einrichtungen unterlaufen werden. So werde „auf dem Weg einer zwischenstaatlichen Vereinbarung über den Freihandel materiell die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland in einem Staatsorganisationsprinzip geändert“. Und das sei nicht einmal mit verfassungsändernder Mehrheit des Bundestages möglich.

– Nicht akzeptabel seien schließlich Prozesse hinter verschlossenen Türen. Öffentliche Verhandlungen gehörten zu den elementaren Qualitäten rechtsstaatlicher Gerichtsverfahren, so Broß. Zumal das Argument, es müssten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geschützt werden, nicht überzeuge. Die nationalen Prozessordnungen im Patent-, Wettbewerbs- oder Gesellschaftsrecht hätten dafür längst praktikable Regeln gefunden.

Im Verhältnis von EU, USA und Kanada, also Regionen mit funktionierenden Rechtssystemen, spreche ohnehin wenig für überstaatliche Schiedsgerichte. Wolle man trotzdem partout supranationale Strukturen schaffen, etwa um Standards für spätere Freihandelsabkommen mit anderen Ländern zu setzen, ließen sich diese allenfalls als „Staatsschiedsgerichte“ verwirklichen, schreibt der Rechtswissenschaftler. Wenn „Vertreter der Vertragsstaaten mit Zustimmung der nationalen Parlamente“ als Richter berufen würden, sei das verfassungskonform und biete noch einen Vorteil: Ein dermaßen demokratisch legitimiertes Staatsschiedsgericht habe die Kompetenz, später auftretende Lücken und Schwächen im Vertrag durch seine Urteile zu korrigieren.

*Quelle: Siegfried Broß: Freihandelsabkommen, einige Anmerkungen zur Problematik der privaten Schiedsgerichtsbarkeit, Report der Abteilung Mitbestimmungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung Nr.4. Download: http://www.boeckler.de/pdf/p_mbf_report_2015_4.pdf

Bündnis TTIP unfairHandelbar: Überwältigende Mehrheit gegen Schiedsgerichte in TTIP

Bündnis Stop TTIP
Bündnis TTIP unfairHandelbar
Pressemitteilung
13.01.2015

TTIP unfairHandelbar

+++ Überwältigende Mehrheit gegen Schiedsgerichte in TTIP +++
Überwiegend negative Antworten im EU-Konsultationsverfahren / EU-Kommission sollte Konsequenzen ziehen

Rund 97 Prozent der teilnehmenden Personen, Verbände und Firmen lehnen Schiedsgerichte zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Staaten und Konzernen ab, so lautet das heute veröffentlichte Ergebnis einer offiziellen EU-Konsultation zum transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP. Im Rahmen der europaweiten Befragung zum Investitionsschutzkapitel im geplanten Freihandelsabkommen waren rund 150.000 Eingaben gemacht worden.

„Das Ergebnis der Konsultation spricht eine deutliche Sprache: Diese Schiedsverfahren sind eine Gefahr für die Demokratie und in Europa nicht erwünscht. Die EU-Kommission muss ihr eigenes Verfahren ernst nehmen und die Verhandlungen sofort beenden. Das europäisch-kanadische Abkommen CETA, das ein ähnliches Investitionsschutzkapitel enthält, darf nicht ratifiziert werden“, fordert Karl Bär, Sprecher der selbstorganisierten Europäischen Bürgerinitiative (sEBI) Stop TTIP.

Die Investitionsschutzkapitel beinhalten Mechanismen und Regeln für die Konfliktbearbeitung zwischen Staaten und Unternehmen, das so genannte „Investor-State Dispute Settlement“ (ISDS). Diese Regelungen würden es ausländischen Investoren ermöglichen, Staaten vor privaten Schiedsgerichten zu verklagen. In den vergangenen Jahren haben Unternehmen im Rahmen von bereits bestehenden Abkommen wiederholt Milliardenklagen gegen Staaten angestrengt: So verklagte der schwedische Energieriese Vattenfall die deutsche Bundesregierung wegen Umweltauflagen für ein Kohlekraftwerk, der kanadische Öl- und Gaskonzern Lone Pine strengte wegen eines Fracking-Moratoriums ein Verfahren gegen die eigene Regierung an. „Diese Beispiele zeigen, dass die Verfahren von Konzernen genutzt werden, um Umweltauflagen zu verhindern, demokratische Regulierung einzuschränken und sich aus der Staatskasse zu bedienen“, so Bär weiter.

Um die öffentliche Debatte über den Investitionsschutz in den Abkommen mit USA und Kanada zu beruhigen, befragte die EU-Kommission von Ende März bis Mitte Juli 2014 die Öffentlichkeit. Die Formulierung der Konsultation legte allerdings von Anfang an eine positive Beurteilung des Investitionsschutzes nahe. Die wesentliche Frage, ob ISDS Teil des transatlantischen Freihandelsabkommens sein sollte, wurde gar nicht gestellt. Dennoch gingen 145.000 Antworten ein, die das Investitionsschutzkapitel oder das gesamte Freihandelsabkommen generell ablehnen. Dabei nutzte ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger Online-Angebote, die das Umweltinstitut München und weitere europäische Organisationen bereitgestellt hatten, um die Beteiligung an der unnötig komplexen Konsultation zu erleichtern.

„Hinter jeder dieser Eingaben steht ein Mensch, der ISDS und in vielen Fällen auch TTIP ablehnt. Die einzig ernstzunehmende Konsequenz, die die Kommission aus der regen Beteiligung an der Konsultation ziehen kann, ist es, auf ISDS vollständig zu verzichten“, so Nelly Grotefendt, Koordinatorin des Bündnisses TTIP unfairHandelbar.

„Wenn die EU-Kommission dennoch am Investorenschutz festhält, zeigt sie, dass es ihr nicht um echte Bürgerbeteiligung, sondern nur um Augenwischerei ging. Und das schon zum zweiten Mal: Auch die europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA wurde aus fadenscheinigen Gründen abgelehnt. Die Kommission fördert damit die EU-Verdrossenheit und schadet der europäischen Idee“, so Karl Bär. „Den Widerstand gegen TTIP wird sie damit nicht aufhalten können!“

Mit der selbstorganisierten Europäischen Bürgerinitiative Stop TTIP, die von 340 Organisationen aus ganz Europa getragen wird, protestieren mittlerweile über 1.260 000 Menschen gegen TTIP und CETA.

Deutscher Kulturrat: TTIP: EU-Kommission muss ISDS jetzt beerdigen!

Pressemitteilung

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EU-Kommission will eine offene, ehrliche Diskussion mit Zivilgesellschaft führen
Berlin, den 13.01.2015. Die Europäische Kommission veröffentlichte heute ihre Auswertung der fast 150.000 Antworten auf die Online-Konsultation zum Investitionsschutz und zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investor und Staat (investor-to-state dispute settlement, ISDS) im Rahmen des geplanten Freihandelsabkommen zwischen den USA und der Europäischen Union (Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP).

„Aus der Konsultation geht klar hervor, dass gegenüber dem Instrument der ISDS äußerste Skepsis herrscht“, erklärte die für Handel zuständige Kommissarin Cecilia Malmström in einer Stellungnahme. Weiter erklärte Frau Malmström: „Wir müssen mit den Regierungen der EU-Länder, dem Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft eine offene, ehrliche Diskussion über den Investitionsschutz und die ISDS in der TTIP führen, bevor wir dazu irgendwelche politischen Empfehlungen abgeben.“

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Online-Konsultation zum ISDS spricht eine klare Sprache. Die Organisationen, Verbände und Einzelpersonen, die sich an der Konsultation beteiligt haben, lehnen ISDS in ihrer großen Mehrheit ab. Die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström verschweigt diese Tatsache nicht und bietet eine offene und ehrliche Diskussion mit der Zivilgesellschaft an. Das ist der richtige erste Schritt. Doch wenn die EU-Kommission ihr eigenes Konsultationverfahren wirklich ernst nimmt, muss sie das ISDS jetzt beerdigen!“

Weitere Informationen zum EU-Konsultationsverfahren finden Sie auf der neuen Seite des Deutschen Kulturrates: http://www.tag-gegen-ttip.de/

Olaf Zimmermann
Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates

Deutscher Kulturrat e.V.

IG BAU: CETA ist eine Liste der Zumutungen

CETA ist eine Liste der Zumutungen

IGBAU Gewerkschaft
Frankfurt am Main, 14.12.2014
Für die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) ist das Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) nicht ansatzweise zustimmungsfähig. Die IG BAU fordert das EU-Parlament und den Bundestag auf, den vorgelegten Vertrag abzulehnen, sofern er nicht grundlegend geändert wird.
Das Abkommen ist verstörend. Es ist schon einmalig, wie ungeniert sich hier die Europäische Kommission mit Unterstützung von Lobbyisten über rechtsstaatliche und demokratische Prinzipien einfach hinwegsetzen“, sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger. „CETA spricht die ungeschminkte Sprache einer Clique von Interessenvertretern, die nur ein Ziel verfolgen: Sie wollen ihren Reibach auf Kosten der Allgemeinheit und unter Umgehung von Parlamenten und Justiz bis in alle Ewigkeit sicherstellen.“ Die IG BAU sieht zudem die Gefahr, dass alles Schädliche, was in CETA geregelt ist, sich auch bei TTIP wiederfinden wird.
Die IG BAU hat eine Liste der fünf schlimmsten Zumutungen von CETA zusammengestellt. Jeder einzelne Punkt ist Grund genug, das Abkommen nicht zu ratifizieren.

  • Die Verhandlungen waren geheim. Die Öffentlichkeit konnte zu keinem Zeitpunkt über Ziele und Inhalte von CETA diskutieren und berechtigte Interessen einbringen.
  • Es fehlen verbindliche und durchsetzbare Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmerrechte.
  • Dagegen bestehen umfangreich geregelte Schutzvorschriften für Investoren. Sie können vor teilweise mit Rechtsanwälten besetzten Schiedsgerichten Staaten wegen allem und jedem auf irrwitzige Summen verklagen. Die genannten Voraussetzungen für Klagen sind völlig unbestimmt.
  • CETA zielt unverhohlen auf die Beeinflussung von Gesetzen durch die Wirtschaftslobby. Wie schon bei den Verhandlungen zu CETA sollen Informationen weiterhin in Hinterzimmern ausgetauscht werden. Die Kontrollfunktion von Presse und Öffentlichkeit wird damit unterlaufen.
  • Es droht die Gefahr, dass Umweltstandards in der Praxis auf das jeweils schlechtere Niveau sinken. Über den Wettbewerb setzen sich die lockersten Regeln durch, weil sich hohe Standards auch auf Produktpreise niederschlagen. Umweltnormen in Kanada entsprechen leider teilweise überhaupt nicht dem grünen Urlaubsimage des Landes, wie die Ölsandförderung oder die kilometerweisen Kahlschläge im Forst zeigen.

Darüber hinaus kritisiert die IG BAU, dass CETA deutlich mehr regelt als den freien Handel. Dies zeigt sich insbesondere durch die Aufnahme der Fragen von grenzüberschreitender Entsendung und Arbeitsmigration in das Abkommen. „Die Idee, Arbeitsmarktfragen in einem Handelsabkommen zu regeln, zeigt klar, wes Geistes Kind die Verhandler sind“, sagte Feiger. „Sie betrachten Arbeitnehmer nur noch als Ware, deren freien Fluss man sicherstellen muss. Wenn CETA nicht gestoppt wird, haben wir wohl bald den gleichen Urlaubsanspruch wie in Kanada. Das sind zehn Tage.“

Die IG BAU fordert, dass die Verhandlungen nach umfassender Beratung neu aufgenommen werden. Ziel muss es sein, Demokratie und Rechtsstaat zu stärken anstatt sie auszuhöhlen. Ein Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada muss zudem die langfristigen Voraussetzungen dafür schaffen, dass gute Arbeit und nachhaltiges Wirtschaften in beiden Regionen zum Standard wird.

Deutscher Kulturrat verlangt von Bundesregierung und EU-Kommission kooperative Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft bei den TTIP-Verhandlungen

Pressemitteilung
TTIP: Bundestagspräsident Lammert fordert vom Deutschen Kulturrat Gestaltungsehrgeiz ein

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Berlin, den 21. Dezember 2014. Im Leitartikel (Seite 1-2) in der Januar/Februar 2015-Ausgabe von Politik & Kultur, der Zeitung des Deutschen Kulturrates, schreibt Dr. Norbert Lammert, Präsident des Deutschen Bundestages: „Der Deutsche Kulturrat etwa fordert in seiner Stellungnahme einen Abbruch der Verhandlungen und unterstützt einen entsprechenden Aufruf der Europäischen Bürgerinitiative »Stop TTIP« – eine Strategie fundamentaler Opposition, die weder erfolgversprechend noch kreativ ist, zumal die kulturpolitische Interessenvertretung sich damit selbst ihrer Einwirkungsmöglichkeiten da beraubt, wo Gestaltungsehrgeiz gefragt ist.“
Der Deutsche Kulturrat, stimmt dem Bundestagspräsident ausdrücklich zu, wenn er schreibt: „TTIP ist auch als eine der zentralen kulturpolitischen Gestaltungsaufgaben unserer Tage zu begreifen und als solche anzunehmen.“
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, antwortet dem Bundestagspräsidenten: „Nichts wollen wir lieber machen als Politik gestalten. Doch uns fehlen bei dem Freihandelsabkommen TTIP nicht der Ehrgeiz, sondern schlicht die Möglichkeiten. Ein ernsthaftes Mitgestalten bei Verhandlungen wurde der Zivilgesellschaft bislang verwehrt. Die Europäische Kommission hat das Gestaltungselement für die Zivilgesellschaft, die Europäische Bürgerinitiative, mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt. Die Bundesregierung hat zwar einen Beirat, auch mit Beteiligung des Deutschen Kulturrates, im Bundeswirtschaftsministerium eingerichtet, von aktiver Politikgestaltung ist dieses Gremium aber noch meilenweit entfernt. Es ist wohlfeil, wenn der Bundestagspräsident uns fehlenden Gestaltungsehrgeiz vorwirft und der Deutsche Bundestag selbst noch nicht einmal sicher sein kann, ob er über den ausverhandelten TTIP-Vertrag am Ende abstimmen darf. Mitgestaltungsmöglichkeiten bei den laufenden TTIP Geheimverhandlungen haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages bislang jedenfalls auch noch nicht. Doch wenn der Bundestagspräsident die Bundesregierung und die Europäische Union zu einer kooperativen Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft bei den Verhandlung der Freihandelsabkommen bewegen kann, wird man sich über unseren begeisterten Gestaltungsehrgeiz wundern.“
Die Januar/Februar 2015-Ausgabe von Politik & Kultur mit dem Leitartikel von Dr. Norbert Lammert ist erhältlich in Bahnhofsbuchhandlungen, an großen Kiosken, auf Flughäfen und im Abonnement. Sie steht in der Onlineversion auch kostenlos unter http://www.kulturrat.de/puk/puk01-15.pdf (6,8 MB) im Internet als pdf-Datei zum Herunterladen bereit.

Weihnachtsente vom Wochenmarkt statt vom Weltmarkt

Fünfte „Wir haben es satt!“-Demonstration fordert den Stopp von Tierfabriken, Gentechnik und TTIP

wir haben es satt 2015Berlin, 22.12.2014 | In Sachsen-Anhalt erhält einer der größten Schweinehalter in Europa Berufsverbot, da er seine Tiere jahrelang gequält hat; in der Entenmast macht ein erneuter Skandal bei Wiesenhof Schlagzeilen – weitere Gründe für die sinkende Nachfrage in Deutschland nach industriell produziertem Billigfleisch. Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher fordern eine artgerechte Tierhaltung. Die Bundesregierung setzt jedoch weiterhin auf Investitionen in neue Megaställe und Großschlachthöfe.

Die geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA würden die Lebensmittelstandards weiter senken sowie Gentechnik und Hormon-Fleisch den Weg nach Europa ebnen – zum Vorteil einiger Großkonzerne und zum Schaden von Mensch, Tier und Umwelt. Doch eine steigende Zahl von Menschen fordert größere Transparenz in der Produktion und Verarbeitung. Sie wollen eine bäuerliche und ökologischere Landwirtschaft, denn nur die ist fair für Erzeugerinnen und Erzeuger und kann langfristig die Welt ernähren. „Um dies zu erreichen braucht es kostendeckende Preise für Bäuerinnen und Bauern, die respektvoll mit den Tieren und der Umwelt umgehen. Es bedarf einer regionalen Erzeugung statt steigender Weltmarktorientierung für Lebensmittel“, so Jochen Fritz, Sprecher der „Wir haben es satt!“-Demo.

In Deutschland wächst die Zahl der Bürgerinitiativen, die neue Megaställe verhindern und bäuerliche Strukturen in der Tierhaltung fordern. Auch die Proteste gegen TTIP und CETA reißen nicht ab. Gemeinsam ruft daher ein breites gesellschaftliches Bündnis aus über 80 Organisationen aus Bauern-, Verbraucher-, Tiere- und Umweltschutzorganisationen sowie Eine-Welt-Organisationen erneut zur Demonstration auf – für eine grundlegende Agrarwende und den Stopp von Tierfabriken, Gentechnik und TTIP. Zur fünften „Wir haben es satt!“-Demonstration werden wieder zehntausende Menschen erwartet. Die Demonstration beginnt am Samstag, den 17. Januar 2015, um 12 Uhr am Potsdamer Platz in Berlin.

Weitere Informationen finden Sie unter www.wir-haben-es-satt.de

Deutscher Kulturrat: 21. Mai 2015, der Tag der kulturellen Vielfalt, wird zum Aktionstag gegen TTIP, CETA und Co.

Pressemitteilung
Deutscher Kulturrat bittet um breite Unterstützung für den Aktionstag

STOP_TTIP_Logo_groß_web_04Berlin, den 11.12.2014. Der Sprecherrat, das höchste politische Gremium des Deutschen Kulturrates, hat gestern beschlossen, dass der 21. Mai 2015, der Tag der kulturellen Vielfalt, zum Aktionstag gegen TTIP, CETA und Co. werden soll. Im November 2001 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen den 21. Mai zum internationalen Tag der kulturellen Vielfalt ausgerufen.

Der Deutsche Kulturrat bittet um breite Unterstützung für den Aktionstag, damit im kommenden Jahr an diesem besonderen Tag in vielen Städten und Gemeinden Aktionen gegen die Freihandelsabkommen EU-USA (TTIP) und EU-Kanada (CETA) stattfinden. Dabei sieht der Deutsche Kulturrat eine besondere Chance darin, Veranstaltungen im Schulterschluss mit anderen gesellschaftlichen Gruppen und Organisationen durchzuführen.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Welcher Tag im Jahr ist besser geeignet, um gegen TTIP, CETA und Co. zu kämpfen, als der internationale Tag der kulturellen Vielfalt. Die gerade in Verhandlung befindlichen Freihandelsabkommen gefährden die kulturelle Vielfalt fundamental. Wir bitten deshalb alle Künstler, Kultureinrichtungen und Organisationen überall im Land darum, an diesem Tag in die Öffentlichkeit zu gehen, über die Gefahren von TTIP, CETA und Co. zu informieren und gegen die Abkommen zu demonstrieren. Doch wir wollen den Aktionstag nicht auf den Kulturbereich begrenzen, sondern laden herzlich alle aus dem Umwelt-, Sozial- und Verbraucherbereich, den Demokratiebewegungen, den Kirchen, den Parteien, den Gewerkschaften und den Kommunen ein, an diesem Tag mit dem Kulturbereich gemeinsam im ganzen Land dezentral aktiv zu werden. Wir freuen uns auf viele neue Bündnisse gegen TTIP, CETA und Co.!“

Der Deutsche Kulturrat hat ein Infotelefon für Fragen zum Aktionstag eingerichtet: Gabriele Schulz, Telefon: 030/226 05 28 – 18, E-Mail: g.schulz@kulturrat.de
Ab Mitte Januar wird eine Homepage für den Aktionstag freigeschaltet werden. Dort kann dann Informationsmaterial abgerufen werden. Auch wird eine Kontaktbörse angeboten werden, die Aktive innerhalb und außerhalb des Kulturbereiches für Aktionen vor Ort in Verbindung bringen kann.

Bündnis Stop TTIP: Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA erreicht eine Million Unterschriften in Rekordzeit

Bündnis Stop TTIP

Pressemitteilung

04.12.2014

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Achtung: Foto-Termin, 9.12., Brüssel: Jean-Claude Juncker erhält ein besonderes Geburtstagsgeschenk

In knapp zwei Monaten haben europaweit mehr als eine Million Menschen die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative „Stop TTIP“ unterzeichnet. Sie fordern einen Stopp der Verhandlungen über das Freihandelsabkommen TTIP mit den Vereinigten Staaten und wehren sich gegen die Ratifizierung des Abkommens CETA mit Kanada. Organisiert wird die am 7. Oktober 2014 gestartete Bürgerinitiative von einem aus über 320 europäischen Organisationen bestehenden Bündnis.

„Die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative hat in Rekordzeit ihre erste Million Unterschriften erreicht. Das ist ein überwältigender Erfolg und eine schallende Ohrfeige für die alte EU-Kommission unter José Manuel Barroso: Den Bürgerwillen zu ignorieren funktioniert nicht!“, sagt Maritta Strasser, Sprecherin des Bündnisses. „Kommissionschef Juncker hat jetzt die Chance, den Kurs zu ändern. CETA darf nicht ratifiziert werden. Denn CETA enthält genau die Schiedsgerichte, die Juncker nach eigenem Bekunden ablehnt“, so Strasser weiter.

Für die Zukunft kündigen die Organisatoren der Bürgerinitiative eine Intensivierung des Protests an: Die wachsende Zahl an Bündnispartnern und Unterschriften soll von zahlreichen öffentlichkeitswirksamen Aktionen und Demonstrationen begleitet werden, um den politischen Druck auf die Verhandlungsführer zu erhöhen. Die erste dieser Aktionen soll am 9. Dezember in Brüssel stattfinden.

„Anlässlich des 60. Geburtstags von Jean-Claude Juncker überreichen wir ihm symbolisch die erste Million Unterschriften. Ein schöneres Geschenk könnte sich ein Kommissionspräsident doch kaum wünschen.“ sagte Karl Bär, Sprecher des Bündnisses. „Die Menschen in Europa lassen sich ihr Recht auf demokratische Mitbestimmung nicht verwehren. Die Unterschriftensammlung wird weitergehen, ebenso wie unser Protest. Bei einer Million ist noch lange nicht Schluss. Unser Bündnis wächst von Woche zu Woche. Mit jeder Unterschrift wird deutlicher, dass hier die Partikularinteressen einer kleinen Zahl Industrievertretern gegen den Willen einer breiten Mehrheit stehen. Wir sammeln weiter bis TTIP und CETA Geschichte sind“, so Bär weiter.

Das Erreichen von einer Million Unterschriften stellt einen Meilenstein für die Initiative dar, weil damit die wichtigste formale Voraussetzung einer Europäischen Bürgerinitiative erfüllt ist. Das Bündnis, dem die offizielle Registrierung von der EU-Kommission aus rechtlich fragwürdigen Gründen verwehrt wurde (Pressemitteilung vom 11.09.14), will auch die nächste Vorgabe einhalten: In sieben europäischen Staaten muss jeweils ein Mindestquorum an Unterschriften erreicht werden. In Deutschland, Großbritannien, Slowenien, Finnland und Österreich ist das bereits der Fall.

Wir laden Sie herzlich ein zur Aktion

“Happy Birthday, Mr. President!”

am 9.12.14, 11:00 Uhr

vor “Le Berlaymont”, Rue de la Loi 200, 1000 Brüssel

Aktivisten werden Jean-Claude Juncker direkt vor dem täglichen “Midday Brief” der Europäischen Kommission eine kleine Überraschungsparty bereiten und symbolisch die erste Million Unterschriften für die EBI “Stop TTIP” überreichen. Gerne stehen wir Ihnen danach für Interviews zur Verfügung.

4. Zivilgesellschaftliches Außenwirtschaftsforum in Berlin: TTIP & CETA: Investorenwaffen gegen die Demokratie?

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Termin: Donnerstag, 20. November 2014, 18:00–21.00 Uhr (22 Uhr)

Ort: Berlin, Langenbeck-Virchow-Haus (Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin-Mitte)

Die Freihandels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) sowie zwischen EU und den USA (TTIP) bedrohen durch ihren expliziten Einsatz externer Rechtsmechanismen, die die nationale Rechtsprechung umgehen können, nicht nur Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, sondern ebenfalls Arbeitsrechte, Verbraucher- und Umweltschutz und tangieren Bereiche wie Bildung, Gesundheit, Wasser, Energie oder Verkehr.

Insbesondere durch die Investitionsschutzklauseln sichern sich international agierende Unternehmen die Möglichkeit der Einflussnahme auf national-politische Entscheidungen, die nicht in ihrem Sinne sind und sich womöglich negativ auf ihre Gewinnchancen auswirken könnten. Sollten Investitionsschutzklauseln tatsächlich in den Abkommen verankert werden, würden sie massive Folgen für zuvor genannte Bereiche mit sich bringen. Zivilgesellschaftliche Akteure lehnen diese Konzernklagerechte deshalb vehement ab!

Aus diesem Anlass soll auf dem 4. zivilgesellschaftlichen Außenwirtschaftsforum in Berlin eine Diskussion zwischen NGOs und europapolitischen Experten ermöglicht werden.

Programm:

18:00 Uhr Einlass/ Registrierung

18.30 Uhr Begrüßung und Moderation: Jürgen Maier, Forum Umwelt und Entwicklung

18:45 Uhr Keynote: Investitionsschutzklauseln in CETA aus völkerrechtlicher Sicht

Videoschaltung mit Gus Van Harten, Osgoode Hall Law School

Keynote: CETA – Analyse und Publikationsvorstellung

Pia Eberhardt, Corporate Europe Observatory

20:00 Uhr Gesprächsrunde „Was tut sich im Europaparlament zu TTIP und CETA?“

· Pia Eberhardt, Corporate Europe Observatory (CEO)

· Pieter de Pous, EU Policy Director, European Environmental Bureau (EEB)

· Ernst-Christoph Stolper, BUND/ EBI Stopp TTIP

21:00−22:00 Uhr Öko-fairer Empfang

Anmeldung erbeten an: Nadine Arendt, Email: arendt@forumue.de

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Veranstalter: unfairHandelbar, Power Shift, Forum Umwelt und Entwicklung, CEO