Informationen und Infos über Anti-Atom, Antimilitarismus und NaturFreunde.

Beiträge mit Schlagwort ‘CETA’

Eilanträge in Sachen „CETA“ erfolglos

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-071.html;jsessionid=404DC8871B6FD6C770C1398956F23E93.2_cid383

dsc_0068

Pressemitteilung Nr. 71/2016 vom 13. Oktober 2016
Urteil vom 13. Oktober 2016 – 2 BvR 1368/16, 2 BvR 1444/16, 2 BvR 1823/16, 2 BvR 1482/16, 2 BvE 3/16

Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mehrere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, die sich gegen eine Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat der Europäischen Union zur Unterzeichnung, zum Abschluss und zur vorläufigen Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA) richteten, über die der Rat der Europäischen Union voraussichtlich am 18. Oktober 2016 entscheiden wird. Die Bundesregierung muss allerdings sicherstellen,

–        dass ein Ratsbeschluss über die vorläufige Anwendung nur die Bereiche von CETA umfassen wird, die unstreitig in der Zuständigkeit der Europäischen Union liegen,

–        dass bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache eine hinreichende demokratische Rückbindung der im Gemischten CETA-Ausschuss gefassten Beschlüsse gewährleistet ist, und

–        dass die Auslegung des Art. 30.7 Abs. 3 Buchstabe c CETA eine einseitige Beendigung der vorläufigen Anwendung durch Deutschland ermöglicht.

Bei Einhaltung dieser Maßgaben bestehen für die Rechte der Beschwerdeführer sowie für die Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages keine schweren Nachteile, die im Rahmen einer Folgenabwägung den Erlass einer einstweiligen Anordnung geboten erscheinen ließen.

Sachverhalt:

Im April 2009 ermächtigte der Rat der Europäischen Union die Europäische Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Wirtschafts- und Handelsabkommen mit Kanada. Das Abkommen sollte das gemeinsame Ziel einer beiderseitigen schrittweisen Liberalisierung praktisch aller Bereiche des Waren- und Dienstleistungshandels und der Niederlassung bekräftigen und die Einhaltung internationaler Umwelt- und Sozialabkommen sicherstellen und erleichtern. Nach Abschluss der Verhandlungen unterbreitete die Europäische Kommission dem Rat der Europäischen Union im Juli 2016 den Vorschlag, die Unterzeichnung von CETA zu genehmigen, die vorläufige Anwendung zu erklären, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind, und das Abkommen abzuschließen.

Die Antragsteller zu I. – IV. machen im Wesentlichen geltend, dass ein Beschluss des Rates der Europäischen Union über die Genehmigung der Unterzeichnung von CETA, dessen vorläufige Anwendung und den Abschluss des Abkommens sie in ihren Rechten aus Art. 38 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG verletze. Die Fraktion Die LINKE im Deutschen Bundestag trägt im Organstreitverfahren vor, dass sie in Prozessstandschaft Rechte des Deutschen Bundestages geltend mache, namentlich sein Gestaltungsrecht aus Art. 23 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 59 Abs. 2 GG. 

Wesentliche Erwägungen des Senats:

Die zulässigen Anträge sind unbegründet.

  1. Das Bundesverfassungsgericht kann einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist (§ 32 Abs. 1 BVerfGG). Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen. Dieser wird noch weiter verschärft, wenn eine Maßnahme mit völkerrechtlichen oder außenpolitischen Auswirkungen in Rede steht. Die Erfolgsaussichten in der Hauptsache haben außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache begehrte Feststellung oder der in der Hauptsache gestellte Antrag erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet. Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht eine Folgenabwägung vornehmen.
  2. Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bleiben ungeachtet offener Fragen der Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerden und des Organstreitverfahrens jedenfalls aufgrund der gebotenen Folgenabwägung ohne Erfolg.
  3. Erginge die einstweilige Anordnung, erwiese sich die Mitwirkung der Bundesregierung an der Beschlussfassung des Rates über die vorläufige Anwendung von CETA später aber als verfassungsrechtlich zulässig, drohten der Allgemeinheit mit hoher Wahrscheinlichkeit schwere Nachteile.
  4. a) Dabei lägen die wesentlichen Folgen eines auch nur vorläufigen, erst recht aber eines endgültigen Scheiterns von CETA weniger auf wirtschaftlichem als vielmehr auf politischem Gebiet. Eine einstweilige Anordnung, durch die die Bundesregierung an einer Zustimmung zur vorläufigen Anwendung von CETA gehindert würde, würde in erheblichem Maße in die – grundsätzlich weite – Gestaltungsfreiheit der Bundesregierung im Rahmen der Europa-, Außen- und Außenwirtschaftspolitik eingreifen. Dies gälte in vergleichbarer Weise auch für die Europäische Union. Ein – auch nur vorläufiges – Scheitern von CETA dürfte über eine Beeinträchtigung der Außenhandelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Kanada hinaus weit reichende Auswirkungen auf die Verhandlung und den Abschluss künftiger Außenhandelsabkommen haben. Insofern erscheint es naheliegend, dass sich der Erlass einer einstweiligen Anordnung negativ auf die europäische Außenhandelspolitik und die internationale Stellung der Europäischen Union insgesamt auswirken würde. Die mit dem Erlass einer einstweiligen Anordnung bei späterer Erfolglosigkeit der Hauptsache verbundenen Nachteile könnten sich mit hoher Wahrscheinlichkeit als irreversibel erweisen. Die zu erwartende Einbuße an Verlässlichkeit sowohl der Bundesrepublik Deutschland – als Veranlasser einer derartigen Entwicklung – als auch der Europäischen Union insgesamt könnte sich dauerhaft negativ auf den Handlungs- und Entscheidungsspielraum aller europäischen Akteure bei der Gestaltung der globalen Handelsbeziehungen auswirken.
  5. b) Demgegenüber wiegen die Nachteile weniger schwer, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erlassen würde, sich die Mitwirkung der Bundesregierung an der Beschlussfassung des Rates später aber als unzulässig erwiese. Zwar enthält CETA Bestimmungen, die den Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung im Hauptsacheverfahren als Ultra-vires-Akt qualifizieren könnten. Auch ist eine Berührung der durch Art. 79 Abs. 3 GG geschützten Verfassungsidentität nicht ausgeschlossen.
  6. aa) Allerdings hat die Bundesregierung dargelegt, dass durch die endgültige Fassung des streitgegenständlichen Ratsbeschlusses und entsprechende eigene Erklärungen (Art. 30.7 Abs. 3 Buchstabe b CETA) Ausnahmen von der vorläufigen Anwendung bewirkt werden, die es jedenfalls im Ergebnis sichergestellt erscheinen lassen, dass der bevorstehende Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung von CETA nicht als Ultra-vires-Akt zu qualifizieren sein dürfte. Soweit diese Vorbehalte reichen, dürften auch etwaige Bedenken gegen die in Rede stehende Regelung unter dem Gesichtspunkt der grundgesetzlichen Verfassungsidentität entkräftet sein. Die Bundesregierung hat darüber hinaus deutlich gemacht, dass sie im Rat nur denjenigen Teilen von CETA zustimmen wird, die sich zweifellos auf eine primärrechtliche Kompetenz der Europäischen Union stützen lassen. Sie wird ihrem Vorbringen nach nicht der vorläufigen Anwendung für Sachmaterien zustimmen, die in der Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland verblieben sind. Dies betrifft insbesondere Regelungen zum Investitionsschutz, einschließlich des Gerichtssystems (Kapitel 8 und 13 CETA), zu Portfolioinvestitionen (Kapitel 8 und 13 CETA), zum internationalen Seeverkehr (Kapitel 14 CETA), zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen (Kapitel 11 CETA) sowie zum Arbeitsschutz (Kapitel 23 CETA).
  7. bb) Einer etwaigen Berührung der Verfassungsidentität (Art. 79 Abs. 3 GG) durch Kompetenzausstattung und Verfahren des Ausschusssystems kann – jedenfalls im Rahmen der vorläufigen Anwendung – auf unterschiedliche Weise begegnet werden. Es könnte etwa durch eine interinstitutionelle Vereinbarung sichergestellt werden, dass Beschlüsse des Gemischten CETA-Ausschusses nach Art. 30.2 Abs. 2 CETA nur auf Grundlage eines gemeinsamen Standpunktes (Art. 218 Abs. 9 AEUV) gefasst werden, der im Rat einstimmig angenommen worden ist.
  8. cc) Sollte sich entgegen der Annahme des Senats ergeben oder abzeichnen, dass die Bundesregierung die von ihr angekündigten Handlungsoptionen zur Vermeidung eines möglichen Ultra-vires-Aktes oder einer Verletzung der Verfassungsidentität des Grundgesetzes (Art. 79 Abs. 3 GG) nicht realisieren kann, verbleibt ihr in letzter Konsequenz die Möglichkeit, die vorläufige Anwendung des Abkommens für die Bundesrepublik Deutschland durch schriftliche Notifizierung zu beenden (Art. 30.7 Abs. 3 Buchstabe c CETA). Zwar erscheint die Auslegung der genannten Norm nicht zwingend. Sie ist aber von der Bundesregierung als zutreffend vorgetragen worden. Dieses Verständnis hat sie in völkerrechtlich erheblicher Weise zu erklären und ihren Vertragspartnern zu notifizieren.

Ablehnung von CETA im Bundesrat muss in den Berliner Koalitionsvertrag

Pressemitteilung
des Berliner Netzwerk TTIP | TISA | CETA stoppen!

Berlin, 12.10.2016

Berliner Netzwerk TTIP/TISA/CETA stoppen:

TTIP Demo

Das Berliner Netzwerk TTIP | TISA | CETA stoppen! fordert von den Berliner Parteien, die zurzeit in Koalitionsverhandlungen stehen, dass der zukünftige Berliner Senat im Bundesrat gegen das Handelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada stimmt und dies ‐ jetzt ‐ im Koalitionsvertrag verankert wird.

Außerdem fordert das Netzwerk, dass der zukünftige Senat seine ablehnende Haltung sowohl gegenüber der Bundesregierung als auch dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission unmissverständlich vertreten wird.

Diese Verträge stellen einen massiven Eingriff in die landeseigene Selbstverwaltung sowie Landeshoheit Berlins dar und stehen im krassen Gegensatz zu den elementaren Grundbedürfnissen der Berliner Bürger*innen. Die genannten Abkommen gefährden die öffentliche Daseinsvorsorge, Sozial‐ und Umweltstandards, das europäische Vorsorgeprinzip und demokratische Gestaltungsmöglichkeiten.

Wolfgang Rebel vom Berliner Wassertisch betont: „Die Ausweitung des profitorientierten Wettbewerbs durch internationale Abkommen wie CETA bringt hohe Risiken für die Bevölkerung mit sich, weil dadurch die Gemeinwohl‐Orientierung der Daseinsvorsorge aufs Spiel gesetzt wird. So könnten die Berliner Wasserbetriebe gezwungen sein, Wasserrohre zu beschaffen, die unsere hohen Standards an die Trinkwasserqualität nicht mehr erfüllen.“

David Geier von Greenpeace Berlin: „CETA und TTIP würden massiv in unser Leben eingreifen. Vom Essen bis zum Shampoo – nichts wäre vor den Handelsabkommen mit den USA und Kanada sicher. Deshalb müssen wir sie stoppen.“

Doro Dietrich von attac Berlin: „Auch der Handel mit Finanzdienstleistungen soll mit CETA weiter liberalisiert werden: Finanzunternehmen dürften Staaten wegen „unangemessener“ Aufsichtsregeln verklagen und dabei künftige durch gesetzliche Regelungen entgangene Gewinne als indirekte Enteignung interpretieren. Regulierungsmaßnahmen sollen nur erlaubt werden, wenn sie von einem demokratisch nicht verantwortlichen Ausschuss für Finanzdienstleistungen für „angemessen“
erachtet werden.“

CETA: Kultur muss jetzt bei vorläufiger Anwendung ausgenommen werden

Pressemitteilung

Tag gegen TTIP_Postkarte_web_01

Bundesregierung werden durch Bundesverfassungsgericht Fesseln bei CETA-Zustimmung angelegt

 

Berlin, den 13.10.2016. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung Fesseln bei der Zustimmung zum CETA-Abkommen im Handelsministerrat und der vorläufigen Anwendung angelegt hat. Das Bundesverfassungsgericht hatte heute in einem Eilverfahren aufgrund der anhängigen Verfassungsbeschwerden u.a. von Campact, Foodwatch und Mehr Demokratie zu entscheiden, ob die Bundesregierung im EU-Handelsministerrat am 18. Oktober dieses Jahres dem CETA-Abkommen und der vorläufigen Anwendung zustimmen kann.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass die Bundesregierung dem CETA-Abkommen und seiner vorläufigen Anwendung zustimmen darf, wenn gewährleistet ist,

 

  • dass ein EU-Ratsbeschluss über die vorläufige Anwendung nur die Bereiche von CETA umfassen wird, die unstreitig in der Zuständigkeit der Europäischen Union liegen,
  • dass bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache eine hinreichende demokratische Rückbindung der im Gemischten CETA-Ausschuss gefassten Beschlüsse gewährleistet ist, und
  • dass die Auslegung des Art. 30.7 Abs. 3 Buchstabe c CETA eine einseitige Beendigung der vorläufigen Anwendung durch Deutschland ermöglicht.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat in seine Entscheidung insbesondere außenpolitische Erwägungen einbezogen. Auch hat das Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden, ob CETA überhaupt verfassungskonform ist. Für diese Entscheidung wird das Gericht voraussichtlich noch zwei Jahre brauchen. Damit Deutschland nach einer grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts noch eine Ausstiegsoption hat, muss die Bundesregierung jetzt sicherstellen, dass sie die vorläufige Anwendung einseitig kündigen kann.

 

Bislang hat die Bundesregierung erklärt, dass sie folgende Bereiche von der vorläufigen Anwendung ausnehmen will:

 

  • Regelungen zum Investitionsschutz, einschließlich Gerichtssystem (Kapitel 8 und 13 CETA)
  • Regelungen zu Portfolioinvestitionen (Kapitel 8 und 13 CETA)
  • Regelungen zum Internationalen Seeverkehr (Kapitel 14 CETA)
  • Regelungen zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen (Kapitel 11 CETA)
  • Regelungen zum Arbeitsschutz (Kapitel 23 CETA).

 

Den Kulturbereich wollte die Bundesregierung bislang von der vorläufigen Anwendung nicht ausnehmen.

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die gute Nachricht ist, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil letztlich auch gesagt hat, dass die im CETA-Vertrag vorhandenen Bestimmungen zur Kultur von der vorläufigen Anwendung ausgenommen werden müssen, da die EU in der Kultur nur subsidiär handeln darf und die Zuständigkeit für Kultur in den Mitgliedstaaten liegt. Hiervon sind verschiedene Unterkapitel im CETA-Vertrag betroffen. Die Bundesregierung muss jetzt dafür sorgen, dass alle Bereiche im CETA-Vertrag, die die Kultur betreffen von der vorläufigen Anwendung strikt ausgenommen werden. Sollte sie das nicht sicherstellen können, ist eine Zustimmung zur vorläufigen Anwendung ausgeschlossen.“

NaturFreunde sind enttäuscht über Karlsruher CETA-Urteil

NaturFreunde TTIP Demo

Möge die Hauptverhandlung das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada stoppen

 

Berlin, 13. Oktober 2016 – Das Bundesverfassungsgericht hat in der CETA-Sache die bisher größte Bürgerklage mit Auflagen zurückgewiesen. Damit kann es, wenn insbesondere drei Bedingungen erfüllt werden, zu einer vorläufigen Anwendung des umstrittenen Freihandelsvertrages kommen. Dazu erklärt Michael Müller, Bundesvorsitzender der NaturFreunde Deutschlands:

 

Die NaturFreunde Deutschlands bedauern die Karlsruher Entscheidung. Offenkundig besteht die Sorge, Deutschland könne international zum „Tabubrecher“ der aktuellen Politik der internationalen Anpassung werden.

 

Dabei sind die Systemlogiken, etwa der deutschen und kanadischen Sozial- und Umweltpolitik, höchst unterschiedlich, zum Teil gegensätzlich. Eine Verbindung erscheint nicht möglich. Mehr noch: CETA und die anderen Abkommen setzen sich deutlich von den bisherigen Freihandelsabkommen ab, denn sie beanspruchen, wie Wirtschaftsminister Gabriel sagt, die Gestaltung der globalen Welt. Genau das aber tun sie nicht.

 

Die Gestaltung der an soziale und ökologische Grenzen geratenen globalisierten Welt

Das Urteil von Karlsruhe ist noch keine Entscheidung in der Sache, die erkennbar sehr schwierig wird. Denn CETA berührt in vielen Punkten zentrale Fragen unserer Demokratie und mehr noch die sozialen und ökologischen Errungenschaften vieler europäischer Staaten. Die Kernfrage ist, ob die Freihandelsverträge ein Wurmfortsatz der neoliberalen Deregulierung mit einigen Verbesserungen sind oder ob sie zur globalen Gestaltungspolitik für die globalisierte Welt werden, die durch Überlastung, Ungleichheit und Machtkonzentration an soziale und ökologische Grenzen gerät. Das Letztere tun sie nicht.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat diese Frage nicht behandelt. Es hat die vorläufige Anwendung unter den Bedingungen genehmigt, dass nur unstrittige EU-Fragen behandelt werden dürfen, dass das Abkommen später noch einseitig aufgekündigt werden kann und dass die demokratische Rückbindung verbessert und umfassend gesichert wird.

 

Vor der Hauptverhandlung steht es etwa 60 zu 40 für CETA

Das bedeutet. Der Urteilsspruch ist etwa 60 zu 40 Prozent für CETA, weil das Bundesverfassungsgericht letztlich nicht den Mut hatte, den eigenen Erkenntnissen gerecht zu werden. Offenkundig sind die Verhandlungen so weit fortgeschritten, dass die „Vollendung internationaler Tatsachen“ eine zu hohe Bedeutung bekam. Warum ist das Gericht nicht genauso nachdrücklich, wenn es zum Beispiel um die Durchsetzung der Nachhaltigkeit oder der Agenda 2030 geht?

 

Jetzt geht es um die Hauptverhandlung. Im Vertrauen auf den Rechtsstaat gehen die NaturFreunde Deutschlands davon aus, dass dann nicht Märkte und Machtpolitik über die demokratische Gestaltung der Globalisierung triumphieren. Aber es wird schwierig.

Ceta-Schicksal weiter offen. „Ohrfeige“ des BverfG für EU-Kommission

TTIP Demo

Pressemitteilung vom 13. Oktober 2016

Zur heutigen Ceta-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sagte Ernst-Christoph Stolper, Handelsexperte beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

 

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist trotz Ablehnung der Eilanträge eine Ohrfeige für die EU-Kommission. Das Gericht hat der Bundesregierung klare Hausaufgaben aufgegeben, die auch Forderungen der Stop-Ceta-Bewegung enthalten. Es darf keine vorläufige Anwendung für Ceta-Teile geben, die in der Zuständigkeit Deutschlands liegen, dazu gehören die Sonderklagerechte für internationale Konzerne. Und es muss sichergestellt sein, dass eine vorläufige Anwendung auch einseitig von Deutschland zurückgenommen werden kann. Außerdem sollen die Entscheidungen des Gemeinsamen Ceta-Ausschusses unter den Vorbehalt einer einstimmigen Zustimmung der Mitgliedstaaten gestellt werden. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bedeutet, das Schicksal von Ceta ist weiter offen. Das Abkommen muss außer der Unterzeichnung im EU-Handelsministerrat auch die Ratifizierung im EU-Parlament und in allen Mitgliedstaaten sowie die endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bestehen. Wir sind sicher, Ceta wird, so wie es vorliegt, nicht in Kraft treten.“

NATURFREUNDE SAGEN „NEIN“ ZU CETA

*Presseaussendung | Naturfreunde Internationale*

nfd-bildmarke_4c-outline-cmyk-cmyk.jpg

*Wien, 26. September 2016*

*Bei der Jahreskonferenz der Naturfreunde Internationale (NFI) am 23. September 2016 in Bielefeld (Deutschland) haben die Landesverbände der Naturfreunde eine gemeinsame Resolution zum Freihandelsabkommen CETA zwischen Kanada und der Europäischen Union verabschiedet.*

Die Naturfreunde fordern die Abgeordneten in den regionalen und nationalen Parlamenten der Mitgliedsstaaten der EU auf, das geplante Freihandelsabkommen EU-Kanada abzulehnen. Außerdem fordern die Naturfreunde die Mitgliedsstaaten der EU auf, einer vorläufigen Anwendung des Freihandelsabkommens CETA im EU-Rat nicht zuzustimmen.

„Das geplante Freihandelsabkommen ordnet die Ziele internationaler Abkommen wie der Agenda 2030 der Vereinten Nationen oder des Pariser Klimavertrages den Interessen von Großkonzernen unter“, so der Präsident der Naturfreunde Internationale Manfred Pils. „Statt einer nachhaltigen Entwicklung unserer Gesellschaft stehen dabei kurzfristige wirtschaftliche Überlegungen im Mittelpunkt. Globaler Handel bringt keinen Wohlstand, wenn dabei Umwelt- und Sozialstandards geopfert werden.“

Hans-Gerd Marian, Bundesgeschäftsführer der NaturFreunde Deutschlands ergänzt: „Die zivilgesellschaftliche Bewegung gegen TTIP und CETA hat sich in den letzten beiden Jahren immer weiter internationalisiert. Die Naturfreunde setzen sich dafür ein, dass möglichst viele Regierungen im EU-Rat gegen die vorläufige Anwendung von CETA stimmen.“

Politik muss die Globalisierung nachhaltig gestalten
Bei den Auseinandersetzungen um die Freihandelsabkommen geht es um eine grundlegende Weichenstellung: Wird sich die Politik weiter in den Dienst einer Machtpolitik zugunsten transnationaler Wirtschaftsinteressen stellen oder sich der Nachhaltigkeit verpflichten und die Globalisierung sozial und ökologisch gestalten?

Keine Paralleljustiz schaffen
Kanada und die Staaten der EU sind Rechtsstaaten. Eine Diskriminierung ausländischer Investoren ist in keinem dieser Länder bekannt; für in- und ausländische Unternehmen gelten dieselben Rahmenbedingungen der Geschäftstätigkeit. Deshalb gibt es keine Begründung für die Einführung einer Paralleljustiz. Diese wurde ursprünglich geschaffen, um Investitionsschutzverträge mit Ländern mit erheblichen rechtsstaatlichen Defiziten zu ermöglichen.

Öffentliches Interesse nicht den Renditeerwartungen opfern
CETA ordnet öffentliche Dienstleistungen in einer Marktlogik kommerziellen Interessen unter, die nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger liegen. Es gibt keinen vernünftigen Grund, in der EU öffentliche Dienstleistungen verpflichtend zu öffnen, um Renditeerwartungen privater kanadischer Anbieter zu erfüllen – was umgekehrt natürlich auch für Kanada gilt. Der Maßstab muss das Gemeinwohl sein und nicht die Profitinteressen weniger.

 

————————————————————
——————————————

*Press Release | Naturefriends International*

*NATUREFRIENDS SAY “NO” TO CETA*

*Vienna, 26 September 2016*

*At the Annual Conference of Naturefriends International (NFI) on 23th September 2016 in Bielefeld (Germany), the national Naturefriends associations adopted a common resolution on CETA, the free-trade agreement between Canada and the European Union*.

Naturefriends demand that the members of regional and national parliaments of the EU member states reject the planned free-trade agreement between the EU and Canada. Naturefriends also demand that the EU member states oppose a provisional application of CETA in the EU Council.

“In the planned free-trade agreement, the objectives of international agreements such as the United Nations‘ Agenda 2030 or the Paris climate treaty are subordinated to the interests of large corporations,” says Manfred Pils, President of Naturefriends  International. “Instead of the sustainable development of our society, it’s short-term commercial considerations that are at the heart of the agreement. But global trade will not promote prosperity if environmental and social standards are sacrificed.”

Hans-Gerd Marian, Federal Executive Director of Naturefriends Germany, adds, “Over the last two years, the civil-society movement against TTIP and CETA has become increasingly institutionalised. Naturefriends advocate for the rejection of the provisional application by as many governments as possible in the EU Council.”

Policies have to shape sustainable globalisation
The discussions concerning the free-trade agreements are a matter of setting the course for the future: will policies continue to serve power politics and thus benefit transnational commercial interests, or will they be committed to sustainability and shape social and ecological globalisation?

No parallel justice
Canada and the EU member states are states under the rule of law. Discrimination against foreign investors is not known in any of those countries; the same conditions apply for the business operations of domestic and foreign companies. Therefore, there is not justification to introduce a parallel justice which was initially created to enable investment protection agreements with countries that have severe rule-of-law deficits.

Don’t sacrifice public interest to expected return
CETA follows a market logic, subordinating public services to commercial interests that are not in the interest of the citizens. There is no rational reason why public services should be compulsorily opened to meet return expectations of private Canadian providers – vice versa, the same is true for Canada. The focus needs to be on public interest instead of the interests of profit of a few.

————————————————————
——————————————

*Communiqué de presse | Internationale des Amis de la Nature*

*LES AMIS DE LA NATURE DISENT « NON » À CETA*

*Vienne, 26 Septembre 2016*

*Lors de la conférence annuelle de l’Internationale des Amis de la Nature (IAN) qui s’est tenue, le 23 septembre 2016, à Bielefeld, en Allemagne, les Fédérations nationales des Amis de la Nature ont adopté une résolution commune portant sur l’Accord de libre-échange CETA entre le Canada et l’Union européenne.*

Les Amis de la Nature demandent aux députés des Parlements régionaux et nationaux des pays membres de l’Union européenne de refuser l’accord de libre-échange qui est prévu entre l’UE et le Canada. En outre, les Amis de la Nature demandent aux Etats membres de l’Union de ne pas voter en faveur d’une application provisoire de l’accord de libre-échange CETA au sein du Conseil de l’Union européenne.

« L’accord de libre-échange prévu soumet les objectifs formulés par les accords internationaux comme l’Agenda 2030 des Nations Unies ou de l’Accord de Paris sur le climat aux intérêts de grands groupes industriels », affirme Manfred Pils, président de l’Internationale des Amis de la Nature. « Au lieu d’un développement durable de notre société, ce sont des considérations économiques à court terme qui sont au centre de l’intérêt. Le commerce mondial n’apporte pas le bien-être, si l’on renonce aux normes
environnementales et sociales. »

Et Hans-Gerd Marian, Directeur exécutif des Amis de la Nature allemands ajoute: « Le mouvement de la société civile contre TTIP et CETA s’est de plus en plus internationalisé au cours des deux dernières années. Les Amis de la Nature préconisent le refus au sein du Conseil de l’Union européenne de l’application provisoire de CETA par le plus grand nombre de gouvernements. »

La politique devra assurer une mondialisation durable
Lors des confrontations en matière d’accords sur le libre-échange, il s’agit d’un choix fondamental : Est-ce que la politique continuera à se mettre au service d’une politique de puissance en faveur d’intérêts économiques transnationaux ou bien est-ce qu’elle s’engagera en faveur du développement durable et assurera une mondialisation sociale et écologique ?

Ne pas instituer une juridiction parallèle
Le Canada et les Etats membres de l’Union européenne sont des Etats de droit. Dans aucun de ces pays, une discrimination d’investisseurs étrangers n’est connue ; ce sont les mêmes conditions qui s’appliquent aux activités des entreprises étrangères. L’introduction d’une juridiction parallèle n’est donc pas du tout justifiée. Celle-ci avait été mise en place à l’origine pour permettre la conclusion de contrats protégeant les investissements avec des pays où l’Etat de droit présente d’importants déficits.

Ne pas sacrifier l’intérêt public aux rendements attendus
CETA soumettra, dans une logique du marché, les services publics aux intérêts commerciaux qui ne correspondent pas aux intérêts des citoyens. Il n’y a aucune raison valable pour obliger l’Union européenne à ouvrir ses services publics afin de garantir les rendements attendus par les prestataires de services canadiens privés – ce qui vaut bien-sûr également pour le Canada. Les objectifs d’intérêt général devront guider notre action et non pas les profits recherchés par un petit nombre de personnes.

Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. Oktober über Eilanträge zu CETA

STOP_TTIP_Logo_groß_web_04

Mehr Demokratie, foodwatch und Campact setzen auf ein Verbot der vorläufigen Anwendung

 

+ Urteilsverkündung zu den Anträgen auf einstweilige Anordnung bereits am 13. Oktober

+ Das Gericht könnte die „vorläufige Anwendung“ des kompletten CETA-Vertrags untersagen.

+ Auch die Themen „Einstimmigkeit“ und „gemischtes Abkommen“ werden behandelt.

 

  1. September 2016. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. Oktober 2016, 10 Uhr, über mehrere Eilanträge, die darauf zielen, die vorläufige Anwendung des Handelsvertrages CETA zwischen der EU und Kanada vorerst zu verhindern. Neben der von Campact, foodwatch und Mehr Demokratie initiierten Verfassungsbeschwerde „Nein zu CETA“ werden drei weitere Verfassungsbeschwerde sowie eine Organklage der Partei Die Linke behandelt. Alle fünf Klägergruppen setzen darauf, dass das Gericht den deutschen Vertreter im Rat der Europäischen Union dazu verpflichtet, auf der entscheidenden Sitzung im Oktober gegen die vorläufige Anwendung von CETA zu stimmen.

 

„Solange das Gericht nicht im Hauptsacheverfahren darüber entschieden hat, ob CETA mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dürfen auch keine politischen Tatsachen geschaffen werden und genau das würde durch eine vorläufige Anwendung passieren“, erklärt Roman Huber, geschäftsführender Bundesvorstand des Vereins Mehr Demokratie. „Dafür spielt es auch keine Rolle, ob die Schiedsgerichte von der vorläufigen Anwendung ausgenommen werden. Die demokratisch nicht-legitimierten CETA-Ausschüsse würden auf jeden Fall vorläufig ihre Arbeit aufnehmen. Wir sind der Ansicht, dass dadurch die Rechte des Bundestags und des Europäischen Parlamentes beschnitten werden und setzen darauf, dass das Gericht das verhindert.“

 

„Das Bundesverfassungsgericht hört die CETA-Kritiker zu ihren zentralen Argumenten an. Das zeigt, dass sich die Kritikpunkte nicht einfach so beiseite wischen lassen, wie es Herr Gabriel und Frau Merkel gerne hätten“, ergänzt Thilo Bode, Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch. „Die vorläufige Anwendung eines demokratieschädlichen Vertrages ohne Abstimmung in den nationalen Parlamenten ist brandgefährlich, weil die negativen Auswirkungen des Abkommens Fakten schaffen – und zwar nicht vorläufig, sondern endgültig.“

 

Aus der Verhandlungsgliederung geht hervor, dass sich das Bundesverfassungsgericht auch mit der Rechtsnatur von CETA (gemischtes Abkommen oder reines EU-Abkommen?) sowie mit dem Ratifikationsverfahren (qualifizierte Mehrheit oder Einstimmigkeit bei der Zustimmung notwendig?) befassen wird. Die Klarstellungen zu diesen Punkten dürften für den weiteren Ratifikationsprozess auch in anderen Ländern von großer Bedeutung sein. So könnte etwa ein Veto der österreichischen Regierung das Abkommen zu Fall bringen, wenn CETA von allen Mitgliedstaaten einstimmig beschlossen werden muss. Am 13. Oktober ist bereits die Urteilsverkündung angesetzt – dort wird es nur um die sogenannten Anträge auf einstweilige Anordnung gehen. Die inhaltlichen Kritikpunkte der Beschwerdeführenden wird das Gericht später in einem Hauptsacheverfahren behandeln.

 

Links:

Terminsladung und Verhandlungsgliederung: https://www.ceta-verfassungsbeschwerde.de/wp-content/uploads/2016/09/2016-09-22_Muendliche_Verhandlung.pdf

 

Hintergrundpapier zur Verfassungsbeschwerde: https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/Hintergrundpapier_zur_CETA-Klage.pdf

 

Schriftsatz der Verfassungsbeschwerde und Zusammenfassung des Prozessvertreters: https://www.mehr-demokratie.de/ceta-verfassungsbeschwerde.html

NaturFreunde: Der Widerstand gegen CETA geht weiter

ttip wegkicken

Die Ideologie der Freihandelsabkommen muss gestoppt werden

 

Berlin, 23. September 2017 – Nach der gestrigen Abstimmung im Bundestag über den Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD „Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) ‒ Für freien und fairen Handel“ (Drucksache 18/9663) erklärt Uwe Hiksch, Mitglied des Bundesvorstandes der NaturFreunde Deutschlands:

 

Die Regierungskoalitionen haben es nach dem SPD-Konvent eilig. Nur drei Tage nach dem Konvent in Wolfsburg hat der Deutsche Bundestag gestern mit den Stimmen der beiden Regierungsfraktionen einen Antrag beschlossen, der eine vorläufige Anwendung von CETA ausdrücklich fordert. Dass fast 70 Prozent der Bevölkerung die Freihandelsabkommen ablehnen und am letzten Wochenende 320.000 Menschen bei sieben Großdemonstrationen eindrucksvoll ihre Ablehnung von TTIP und CETA gezeigt haben, ignoriert die Bundesregierung.

 

Leider haben sich die Befürchtungen der NaturFreunde bewahrheitet. Beim SPD-Konvent in Wolfsburg stimmte die Mehrheit der Delegierten für die weitere Verhandlung von CETA, weil in dem vorgelegten Antrag des SPD-Parteivorstandes umfangreiche Nachbesserungen gefordert werden. Davon ist im gestern beschlossenen Antrag von CDU/CSU und SPD nichts mehr zu finden. Lediglich im Begründungsteil des Antrages findet sich die allgemeine Aussage, dass der Deutsche Bundestag „die Bereitschaft der kanadischen Regierung, der Europäischen Kommission und der Bundesregierung im Rahmen des weiteren Verfahrens rechtsverbindliche Klärungen der noch offenen Fragen herbeizuführen“ begrüßt. Mit den sogenannten „roten Linien“ der SPD hat dieser Antrag im Bundestag nichts zu tun.

 

Die NaturFreunde bedauern, dass die meisten SPD-Abgeordneten diesem Antrag im Bundestag zugestimmt haben. Dieser Beschluss hat nur ein Ziel: Die schnellstmögliche vorläufige Anwendung des Freihandelsabkommens CETA möglich zu machen. Konkrete Forderungen nach Nachverhandlungen, wie sie beim SPD-Konvent in Wolfsburg beschlossen wurden, sind in diesem Antrag nicht zu finden. Es zeigt sich deutlich, dass die Zustimmung vieler kritischer Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten zu dem Leitantrag des SPD-Parteivorstandes in Wolfsburg zu keiner realen Veränderung der Planungen der Bundesregierung, das Freihandelsabkommen CETA unverändert durchzusetzen, geführt hat.

 

Widerstand gegen Freihandelsabkommen wird weiter intensiviert

Die NaturFreunde Deutschlands werden den Druck auf die Bundesregierung in den nächsten Wochen weiter erhöhen, damit diese der vorläufigen Anwendung des Freihandelsabkommens CETA im Rat der EU nicht zustimmt. Die zivilgesellschaftliche Bewegung gegen TTIP und CETA hat sich in den letzten beiden Jahren immer weiter internationalisiert. Gemeinsam mit ihren Schwesterorganisationen in den anderen Ländern der EU werden die NaturFreunde dafür kämpfen, dass möglichst viele Regierungen im EU-Rat gegen die vorläufige Anwendung von CETA stimmen. Die NaturFreunde unterstützen in diesem Zusammenhang die Forderungen in den Anträgen „Vorläufige Anwendung des CETA-Abkommens verweigern“ (Drucksache 18/8391) und „Dem CETA-Abkommen so nicht zustimmen“ (18/6201), die von den Fraktionen DIE LINKE beziehungsweise BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegt wurden.

 

Die NaturFreunde werden auch aktiv dazu beitragen, dass die Freihandelsabkommen im nächsten Jahr zu einem wichtigen Wahlkampfthema werden. Ausdrücklich werden wir die Kandidatinnen und Kandidaten für den Bundestag nach ihrer Haltung zu diesen Freihandelsabkommen fragen.

 

Die Bundesregierung wird damit scheitern, TTIP und CETA gegen die große Mehrheit der Menschen durchzusetzen. Nicht die Profite der großen transnationalen Konzerne, sondern die Forderungen der Mehrheit der Menschen in Deutschland und den Staaten der EU müssen endlich in den Fokus der Regierungspolitik rücken.

 

NaturFreunde aktiv im Widerstand gegen TTIP und CETA

Die NaturFreunde Deutschlands arbeiten aktiv in den Bündnissen „STOP CETA & TTIP – für einen gerechten Welthandel“ und „unfairHandelbar“ sowie der selbstorganisierten Europäischen Bürgerinitiative „STOP TTIP“ mit. Sie sind Mitglied im Trägerkreis der Großdemonstrationen vom 17. September 2017, die in sieben Städten stattgefunden haben.

NaturFreunde: Der CETA-Beschluss der SPD ist ein Pyrrhussieg für Sigmar Gabriel

ttip wegkicken

 

Berlin, 22. September 2016 – Den CETA-Beschluss des SPD-Konvents kritisiert Michael Müller, Bundesvorsitzender der NaturFreunde Deutschlands:

 

Mit großem Aufwand hat SPD-Chef Sigmar Gabriel auf dem Parteikonvent eine Zustimmung zu weiteren Verhandlungen über das umstrittene Freihandelsabkommen CETA durchgesetzt. Aber das ist ein Pyrrhussieg für Sigmar Gabriel. Die SPD-Führung ist aus der Wirklichkeit gefallen. Die Freihandelsabkommen sind Ideologie, sie haben nichts mit der dringend notwendigen sozialen und ökologischen Gestaltung der Globalisierung zu tun. Das ist die große Herausforderung – und nicht die Verlängerung der Deregulierung der letzten Jahrzehnte.

 

Die NaturFreunde Deutschlands bedauern, dass die SPD nicht die große Leitidee der Nachhaltigkeit aufgegriffen hat, um die immer stärker zusammenwachsende Welt zu gestalten. Seit dem Erdgipfel von Rio im Jahr 1992 ist der Widerspruch zwischen dem programmatischen Anspruch und der praktischen Politik immer größer geworden. Dabei heißt es im geltenden Grundsatzprogramm der SPD: „Das 21. Jahrhundert wird entweder ein Jahrhundert der Gewalt und Verteilungskämpfe oder ein Jahrhundert der Nachhaltigkeit.“

 

Warum begreift die SPD nicht, dass es nicht geht, den Pariser Klimavertrag und die UN-Agenda 2030 zu unterschreiben, aber diese Ziele bei den Freihandelsabkommen den Interessen multinationaler Konzerne zu opfern? Eine Gestaltung der Globalisierung sieht anders aus.

 

Auch praktisch hat die Politik von Sigmar Gabriel keine Mehrheit. Denn dass der Bundesrat zustimmen wird, ist nicht zu sehen. Und dass alle 41 Parlamente, die beteiligt sind, zustimmen werden, ist auch nicht zu erwarten.

 

Fest steht: Die SPD hat die Chance, eine klare Alternative zur Union aufzuzeigen, nicht genutzt.

Opposition scheitert mit CETA-Anträgen im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages

Tag gegen TTIP_Postkarte_web_01

Berlin, den 21.09.2016. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sind heute mit mehreren Vorstößen gegen das geplante europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA gescheitert. Im Ausschuss für Wirtschaft und Energie lobte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) CETA als das „bereits heute fortschrittlichste Handelsabkommen, das es gibt“.

Gabriel warnte vor den Abgeordneten vor „deutschzentristischen Diskussionen“ über das Abkommen. Auch die Positionen der anderen Europäer müssten im Blick gehalten werden. Er halte es für „europapolitisch nicht verantwortbar“, sich im EU-Rat gegen das Abkommen zu stellen. Allerdings müsse es vor einer Abstimmung noch einige Klarstellungen geben, wie sie in der gemeinsamen Erklärung mit der kanadischen Handelsministerin Chrystia Freeland aufgeführt worden seien. In dieser Erklärung hatten Gabriel und Freeland unter anderem festgestellt, eine hohe Standards unterstützende Handelspolitik müsse „auch die Rolle der der öffentlichen Daseinsvorsorge berücksichtigen und darf nicht zur Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen verpflichten“. Zudem wollen sie eine Präzisierung dergestalt, „dass die in CETA enthaltenen Bestimmungen zum öffentlichen Beschaffungswesen das Recht der Vertragsparteien, Arbeits- und Sozialaspekte in ihre Beschaffungsverfahren zu integrieren, achten sollen“.

Auf die Frage der CDU/CSU-Fraktion erklärte der Minister, er habe die Absicht, im Handelsministerrat dem Abkommen und auch seiner vorläufigen Anwendung zuzustimmen. Er verwies in diesem Zusammenhang auf die Bedingungen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, die diese inzwischen in einem gemeinsamen Antrag (18/9663) für den Deutschen Bundestag formuliert haben. Die SPD-Fraktion würdigte das große Engagement des Ministers, dem es gelungen sei, auch nach Abschluss der eigentlichen Verhandlungen noch Verbesserungen zu erreichen. Die Fraktion Die Linke äußerte erhebliche Zweifel, dass es noch möglich sei, inhaltliche Klärungen herbeizuführen. Ähnlich äußerte sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Mit Protokoll-Erklärungen könnten nur Interpretationen des Vertrages vorgenommen werden. Was die SPD auf ihrem Konvent beschlossen habe, könne nur mit Vertragsänderungen realisiert werden.

Mit der Koalitionsmehrheit von CDU/CSU und SPD wurde vom Ausschuss ein Antrag der Linksfraktion (18/8391) abgelehnt, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, im EU-Rat der vorläufigen Anwendung von CETA nicht zuzustimmen. Es bestehe die Sorge, dass hinter dem Rücken der Bürger Entscheidungen getroffen würden, „die gravierend in deren Leben eingreifen, zuvor aber niemals mit ihnen besprochen wurden“, wird kritisiert. Die Fraktion Die Linke stimmte für den Antrag, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.

Ein weiterer Antrag der Fraktion Die Linke (18/9030), in dem gefordert wird, CETA als gemischtes Abkommen neben dem Bundestag auch dem Bundesrat zur Abstimmung vorzulegen, wurde von der Koalition ebenfalls abgelehnt. Die Linksfraktion stimmte dafür, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.

Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6201), in dem eine Ablehnung von CETA durch den Bundestag gefordert wird, fand nur die Zustimmung der beiden Oppositionsfraktionen. CDU/CSU- und SPD-Fraktion lehnten ab.

Text wurde mit Material des Deutschen Bundestages (hib) erstellt.