
- Jetzt unterzeichnen: Stresstest für dubiosen Braunkohle-Käufer!
- Wer zahlt die Folgekosten des Braunkohle-Tagebaus?
- Schwedische Kirche gegen Braunkohle-Verkauf
- Öffentlichkeit vor Urheberrecht – Urteilsbegründung liegt vor
- Brandenburger Landpartie auch in Atterwasch, Proschim und Hornow
1. Jetzt unterzeichnen: Stresstest für dubiosen Braunkohle-Käufer!
Zwei Online-Petitionen fordern vom brandenburgischen und sächsischen Finanzminister, den EPH-Konzern einem Stresstest zu unterziehen und ein Abwälzen der Folgeschäden auf den Steuerzahler zu verhindern. Mit seinen undurchsichtigen Firmenstrukturen könnte der EPH-Konzern sich leicht seiner Verantwortung für die Bergbaufolgen entziehen. Dann bliebe der Steuerzahler auf den Folgekosten der Tagebaue sitzen. (Wir berichteten in den Rundbriefen vom 22. April und 17. Mai 2016.) In der Petition heißt es deshalb: „Unterziehen Sie EPH einem „Stresstest“! Prüfen Sie, ob der Konzern die Folgekosten überhaupt tragen kann und sichern Sie die Rückstellungen, die Vattenfall schon getroffen hat. Verhindern Sie, dass wir Brandenburger/innen einem zwielichtigem Finanzinvestor Milliardengewinne finanzieren!“
Hier zur Petition von Hannelore Wodtke an die brandenburgische Landesregierung:
https://weact.campact.de/petitions/stresstest-fur-vattenfalls-braunkohle-kaufer
Hier zur Petition von Sabine Kunze an die sächsische Staatsregierung:
https://weact.campact.de/efforts/stresstest-fur-dubiosen-braunkohle-kaufer
(Die Unterzeichnung ist auch ohne das Bestellen weiterer Newsletter möglich.)2. Wer zahlt die Folgekosten des Braunkohle-Tagebaus? Neue Studie mahnt, Gelder für Renaturierung und Bewältigung der Langzeitschäden zu sichern
Die finanziellen Mittel zur Beseitigung der Folgeschäden der Braunkohletagebaue sind bei Vattenfall, RWE und MIBRAG nicht ausreichend gesichert. Ohne rasches politisches Handeln könnten Steuerzahler und betroffene Bundesländer auf den Folgekosten der Braunkohle sitzen bleiben. Das ist die Kernaussage der Studie “Finanzielle Vorsorge im Braunkohlebereich” des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) und des Institute for Advanced Sustainability Studies (IASS).
Die Studie belegt außerdem, dass die Berechnung der Folgekosten der Tagebaue und die entsprechenden finanziellen Rückstellungen der Konzerne intransparent vorgenommen und nicht von unabhängiger Seite überprüft werden. Dies berge die Gefahr, dass Braunkohle-Unternehmen wie RWE oder Vattenfall insgesamt zu geringe Rückstellungen bildeten.
Ein weiteres Risiko entstehe dadurch, dass die Betreiber der Tagebaue das Geld nicht real zurücklegten, sondern völlig frei verwenden dürften. Deshalb könnten bei schlechter wirtschaftlicher Entwicklung der Unternehmen die Mittel für die Beseitigung der Folgeschäden später nicht verfügbar sein. Tatsächlich werden die Geschäftsaussichten der Braunkohlekonzerne negativ bewertet. RWE ist in starken finanziellen Schwierigkeiten und Vattenfall will sein Braunkohlegeschäft möglichst rasch an den Investor EPH abstoßen. Angesichts dieser Entwicklungen besteht ein hohes Risiko, dass die Energiekonzerne die von ihnen verursachten Schäden nicht in vollem Umfang tragen könnten. „Gerade mit Blick auf den Verkauf der Vattenfall-Braunkohlesparte sollte sichergestellt werden, dass im Insolvenzfall die Konzerne auch langfristig haften“, sagte die Energieexpertin Swantje Fiedler vom FÖS.
Als sofort umsetzbare Maßnahme zur Absicherung der Folgekosten sollten die Landesregierungen ihre jeweiligen Bergbehörden anweisen, so genannte Sicherheitsleistungen einzubehalten. Dafür böten sich insbesondere Bankbürgschaften und Versicherungen an, da diese insolvenzfest seien. Darüber hinaus regt die Studie die Prüfung eines öffentlich-rechtlichen Fonds an, in den die Betreiber einzahlen müssten. Ein solcher Fonds sei für die Bedienung der Langzeitfolgekosten besonders geeignet und erhöhe die Transparenz und Sicherheit der Einlagen.
Die Auftraggeber der Studie warnten davor, dass sich die Braunkohlekonzerne aus der Verantwortung ziehen. In Zeiten, in denen RWE keine Dividende mehr ausschütte und Vattenfall dem Käufer seiner Braunkohlesparte eine 1,7 Milliarden schwere Mitgift übertragen müsse, dürften die Bundes- und Länderregierungen das Problem nicht verdrängen. Schon jetzt gebe es Beispiele, in denen die Allgemeinheit für die Bergbauschäden zahle. Insbesondere bei Langzeitfolgen wie Gewässerbelastungen oder unerwarteten Schäden durch Grundwasseranstieg seien Lasten und Kosten bisher kaum untersucht und beziffert. Die Bundesregierung und die Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen seien in der Pflicht angemessen und rechtzeitig vorzusorgen.
Auftraggeber der Studie sind die Klima-Allianz Deutschland, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Heinrich-Böll-Stiftung und die Rosa-Luxemburg-Stiftung. (Quelle: Pressemitteilung Klima-Allianz Deutschland, leicht gekürzt) Hier zur Studie:
http://www.die-klima-allianz.de/wp-content/uploads/2016-06_FOES_IASS-Finanzielle-Vorsorge-im-Braunkohlebereich.pdf
3. Schwedische Kirche gegen Braunkohle-Verkauf
Einem Bericht von dagen.se zufolge fordern die schwedische Kirche und Diakonie von der schwedischen Regierung Vattenfalls Braunkohlegeschäft nicht zu verkaufen. Es sei wichtig, Verantwortung für das Klima wahrzunehmen und die Kohle im Boden zu lassen:
http://www.dagen.se/kyrkligt-krav-lat-kolen-ligga-kvar-i-marken-1.7340424. Öffentlichkeit vor Urheberrecht – Urteilsbegründung liegt vor
Am 21. April erteilte das Verwaltungsgericht Dresden den Versuchen von Vattenfall und dem Landkreis Görlitz, Umweltdaten mit Verweis auf das Urheberrecht geheimzuhalten, eine klare Abfuhr. Nun liegt die Begründung des von der GRÜNE LIGA Umweltgruppe Cottbus erstrittenen Urteils (Aktenzeichen 3 K 1317/2) vor. Darin heißt es unter anderem:
„Der Einzelne, der eine Umweltinformation begehrt, handelt dabei als Repräsentant der Öffentlichkeit. Nach Erwägungsgrund Nr. 1 der Richtlinie 2003l4lEG tragen der erweiterte Zugang der Öffentlichkeit zu umweltbezogenen Informationen und die Verbreitung dieser lnformationen dazu bei, das Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch sowie eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit in Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und letztendlich so den Umweltschutz zu verbessern. (…) Dieses Interesse geht dem privaten lnteresse der Beigeladenen an der Nichtveröffentlichung der in ihrem Auftrag erstellten Gutachten vor.“
Die Urteilsbegründung steht hier:
http://www.kein-tagebau.de/images/_dokumente/20160421-VG-Urteil-2012UI58_scan_namen_geschwaerzt.pdf5. Brandenburger Landpartie auch in Atterwasch, Proschim und Hornow
Am kommenden Wochenende (11. und 12. Juni) findet wieder die Brandenburger Landpartie statt. Mit dabei ist auch wieder die alten Mühle in Proschim (bedroht vom Tagebau Welzow-Süd II), die Sonntag von 11 bis 18 Uhr ihre Besucher einlädt, der Bauernhof Schulz in Atterwasch (bedroht vom Tagebau Jänschwalde-Nord) am Sonntag von 9 bis 18 Uhr oder die Confiserie Felicitas ( bei einem Tagebau Bagenz-Ost von der Randlage bedroht) Samstag und Sonntag von 10 bis 18 Uhr.
www.brandenburger-landpartie.de
*******************************************
Umweltgruppe Cottbus e.V.
Strasse der Jugend 94; 03046 Cottbus,
+49 (0) 151.14420487
www.kein-tagebau.de
umweltgruppe@kein-tagebau.de





-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Pressemitteilung
AK Distomo beteiligt sich an den Gedenkfeiern zum 72. Jahrestag des
Massakers von Distomo am 10. Juni 2016
3. Juni 2016
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
In der Zeit vom 4. bis 12. Juni 2016 wird der AK Distomo nach
Griechenland reisen, um für die Entschädigungsforderungen aller
griechischen NS-Opfer gegenüber Deutschland einzutreten.
Am 10. Juni 1944 wurden in der griechischen Ortschaft Distomo 218
Dorfbewohner_innen von einer SS-Polizeieinheit regelrecht
abgeschlachtet. Eine strafrechtliche Verfolgung der Mordaktion gab es nie.
Deutschland schuldet den Opfern und Überlebenden Entschädigung für die
während der Besatzung begangenen NS-Massaker, denen mindestens 30.000
Menschen zum Opfer gefallen sind. Es wurde gemordet, ganze Ortschaften
wurden zerstört und tausende von Existenzen vernichtet. Für diese
Verbrechen wurde an die Überlebenden und die Angehörigen der Ermordeten
bis zum heutigen Tag kein Cent Entschädigung gezahlt.
Der AK Distomo wird auch dieses Jahr an den Gedenkfeierlichkeiten zum
72. Jahrestag des Massakers von Distomo teilnehmen. Die
Entschädigungssumme von umgerechnet 28 Millionen Euro, die seit dem
Urteil des höchsten griechischen Gerichts, dem Areopag, aus dem Jahre
2000 rechtskräftig ist, ist bis zum heutigen Tage von der Bundesrepublik
Deutschland nicht beglichen worden. Der AK Distomo fordert die sofortige
Zahlung an die Überlebenden und Angehörigen des Massakers von Distomo.
Deutschland weigert sich auch, Forderungen der Jüdischen Gemeinde
Thessaloniki zu erfüllen. Diese erhebt gemeinsam mit der Initiative "Zug
der Erinnerung" die Forderung gegen die Deutsche Bahn AG und ihre
Eigentümerin (die Bundesrepublik Deutschland), die von den Opfern
erpressten Fahrtkosten für die Massendeportationen aus Griechenland nach
Auschwitz und Treblinka in vollem Umfang unverzüglich an die Jüdische
Gemeinde von Thessaloniki zurückzuerstatten. Die Deutsche Bahn AG und
die deutsche Regierung lehnen auch in diesem Fall jede Verantwortung und
jede Haftung ab.
Die deutsche Regierung hat, anstatt die Forderungen der Opfer zu
erfüllen, mehrere Institutionen (u.a. das „Deutsch-Griechische
Jugendwerk“ und den „Deutsch-Griechischen Zukunftsfonds“) gegründet, die
ein durchschaubares Ziel haben: mit der Arbeit in diesen Vereinigungen
soll gegenüber Funktionsträgern der griechischen Kommunen und der
Bevölkerung suggeriert werden, dass Deutschland sich für die
deutsch-griechische Völkerfreundschaft einsetzt und dafür viel Geld
aufwendet. Es soll die Botschaft transportiert werden, dass Deutschland
sich nach Kräften um die Aufarbeitung der Nazi-Verbrechen bemühe, es
aber mehr als 70 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg für
Entschädigungsforderungen aus Griechenland keine Berechtigung mehr gebe.
Es ist ein scheinheiliges Engagement, dass in Wirklichkeit dazu dient,
sich aus der geschichtlichen und finanziellen Verantwortung zu stehlen,
um die Entschädigung auch weiter zu verweigern. Der AK Distomo lehnt
diese Initiativen strikt ab und fordert:
Sofortige Entschädigung aller Opfer des Nationalsozialismus!
Nazi-Verbrechen nicht vergeben, den antifaschistischen Widerstand nicht
vergessen! Gemeinsamer Kampf gegen den wiedererstarkenden Faschismus in
Europa!
Hamburg, den 03. Juni 2016
AK Distomo





