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Archiv für die Kategorie ‘Verkehrspolitik’

Internationaler Protest für den Erhalt der Nachtzüge vor dem Bundestag

+++ Pressemitteilung vom Bündnis „Bahn für Alle“ +++

Bahn für alle

Berlin, 6. März 2015. Vor dem Deutschen Bundestag demonstrierte heute ab 14:30 Uhr ein internationales Bündnis gegen die schleichende Abschaffung der Nachtzüge durch die Deutsche Bahn AG. Aktive vom Bündnis Bahn für Alle und Beschäftigte der DB-Tochter European Railservice fordern gemeinsam mit Bahnaktivisten aus Großbritannien, Dänemark und Frankreich, die Nachtzugverkehre nach Paris, Amsterdam und Kopenhagen zu verbessern statt abzuschaffen. Auch Michael Cramer, Mitglied des Europäischen Parlaments und verkehrspolitischer Sprecher der Europafraktion Die Grünen/EFA, sowie Sabine Leidig, Mitglied des Bundestages und verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, werden vor Ort sein.
Heute Mittag stimmt der Bundestag über den Erhalt der Nachtzüge ab. Die DB AG befindet sich vollständig im Eigentum des Bundes. Bei der Anhörung des Verkehrsausschusses des Bundestages am 14. Januar zum Rückzug der DB AG aus dem Nachtzugverkehr sprachen sich sechs von sieben Expertinnen und Experten aus Bahnwesen und Verbraucherschutz deutlich für Erhalt und Verbesserung des Nachtzugangebotes der DB AG aus. Und auch Ulrich Homburg, DB-Vorstand Personenverkehr, begann seinen Beitrag im Ausschuss wie folgt: „Nachfragesituation der Nachtzüge: Stabile Nachfragesituation. Die Züge sind gut gebucht.“

Trotzdem hat die Deutsche Bahn AG im letzten Dezember die Nachtzüge aus Berlin, Hamburg und München nach Paris eingestellt. Der letzte Nachtzug ab Amsterdam, Basel und Prag nach Kopenhagen fuhr bereits Anfang November. Die Verbindung von Berlin nach Amsterdam endet jetzt in Oberhausen.

Nach Angaben der DB AG habe der Nachtzugverkehr im Geschäftsfeld DB Fernverkehr 2013 ein Defizit von 18 Millionen Euro verursacht, davon 3 Millionen durch die Verbindungen nach Kopenhagen und 6 Millionen durch die Verbindungen nach Paris. Doch ein erheblicher Teil der Kosten für die Nachtzüge sind Trassen- und Stationsgebühren – in der Bilanz der DB AG finden sich diese als Einnahmen im Geschäftsfeld DB Netze wieder. Die Fragen, wieviel Trassengebühr die DB Personenverkehr an die Infrastrukturtochter DB Netz zahlt, und wie diese Zahlungen in der Bilanz der DB AG verbucht werden, beantwortete Homburg dem Verkehrsausschuss trotz mehrfacher Nachfragen nicht.

„Die DB AG weigert sich, diesen internen Geldfluss nach dem Prinzip `Linke Tasche, rechte Tasche` zu beziffern. Doch wir können davon ausgehen, dass ein geringer einstelliger Millionenbetrag übrig bleibt, der nun als Begründung für massive Einschnitte ins europäische Nachtzugnetz herhalten muss – mit fatalen Folgen für das europäische Bahnnetz, den Reisekomfort und letztlich für das Klima“, sagt Bernhard Knierim für das Bündnis Bahn für Alle.

Nachtzüge sind unverzichtbar für den Systemnutzen der Bahn im Personenverkehr für ihre Kunden. Ohne sie kostet die Bahnfahrt Reisenden auf längeren Strecken einen zusätzlichen Tag und eine Hotelübernachtung.
Viele regelmäßig Bahnfahrende werden nun ihre Reisegewohnheiten ändern und öfter im Flugzeug und auf der Straße unterwegs sein. Die Bahn verprellt so ihre Stammkunden.

Friedrichshagener Bürgerinitiative: Die deutsche Luftfahrt schmückt sich beim Kampf gegen Fluglärm offenbar mit fremden Federn

Pressemitteilung:

Nachtflugverbot

Offener Brief mit Nachfragen an den Präsidenten des Bundesvebandes der Deutschen Luftfahrt e.V. (BDL)

Der Bundesverband der Deutschen Luftfahrt e.V. (BDL) hat am 15.01.2015 zum Thema „Lärmkartierung des Umweltbundesamtes“ eine Pressemitteilung herausgegeben. Darin wird ausdrücklich hervorgehoben, dass Erfolge beim Kampf gegen Fluglärm auf Maßnahmen der deutschen Luftfahrt zum Lärmschutz zurückzuführen seien:
»Die Anzahl der in Deutschland von Fluglärm betroffenen Menschen ist laut der neusten Lärmkartierung des Umweltbundesamtes (UBA) von 746.500 im Jahr 2007 auf 738.000 im Jahr 2012 gesunken. Das ist ein besonders guter Wert, da diesmal mit den Flughäfen Berlin-Schönefeld und Leipzig/Halle zwei zusätzliche Großflughäfen in die Berechnung aufgenommen wurden. „Die Lärmkartierung des UBA belegt, dass die deutsche Luftfahrt mit ihren Maßnahmen zum Lärm-schutz auf dem richtigen Weg ist …“ sagte der BDL-Präsident Klaus-Peter Siegloch heute in Berlin.« http://www.bdl.aero/de/presse/pressemitteilungen/2015/108/

Auch die Friedrichshagener Bürgerinitiative FBI hat sich mit den UBA-Lärmkartierungen beschäftigt, konnte dabei aber die Erfolge der deutschen Luftfahrt beim Lärmschutz an vielen Großflughäfen nicht entdecken.
„Das verfügbare Datenmaterial der UBA-Lärmkartierung belegt eher das Gegenteil“ sagte Ralf Müller, Sprecher der Friedrichshagener Bürgerinitiative FBI. „An 5 der 9 schon 2007 erfassten Flughäfen ist die Anzahl der Betroffenen gar nicht gesunken, an 4 dieser 5 Flughäfen ist sie sogar gestiegen. Beim Flughafen Frankfurt hat erst ein gerichtlich verhängtes Nachtflugverbot die Betroffenenzahl nahezu halbiert. Dort, wo beim nächtlichen Fluglärm die Luftfahrt ohne gerichtliches Nachtflugverbot selbst in der Verantwortung steht, wie z.B. am Flughafen Köln/Bonn, ist die Zahl der Betroffenen gestiegen. Die deutsche Luftfahrt möchte sich anscheinend mit fremden Federn schmücken, denn das Gute kommt eher woanders her“ führt Ralf Müller weiter aus.

Um hier für sachliche Aufklärung zu sorgen, hat die Friedrichshagener Bürgerinitiative den Präsidenten des BDL, Herrn Klaus-Peter Siegloch, in einem offenen Brief gebeten, die statistischen Effekte, wie z.B. stark gesunkene Flugbewegungszahlen, aus Sicht des BDL zu erläutern. Es geht dabei um die nachfolgend aufgeführten Fragestellungen:

1.
Die Anzahl der Betroffenen (Kriterium: L DEN > 55 dB(A)) ist im Jahr 2012 an 5 der 9 bereits 2007 erfassten Verkehrsflughäfen gar nicht gesunken (55,5 %), an 4 dieser 5 Flughäfen dagegen trotz gesunkener Flugbewegungszahlen sogar gestiegen.
Falls wir Ihnen bei der Nachforschung behilflich sein dürfen: Betrachten Sie bitte die Daten von Düsseldorf, Köln/Bonn, München und Hamburg hinsichtlich gestiegener Betroffenenzahlen (zusammen + 23.500) bei gleichzeitig gesunkenen Flugbewegungszahlen (zusammen – 91.387). In Stuttgart ist die Zahl der Betroffenen trotz eines Einbruchs der Flugbewegungszahlen (- 33.007) offenbar konstant geblieben.
Welche Maßnahmen der deutschen Luftfahrt zum Lärmschutz rufen derartige Ergebnisse hervor?

2.
In Frankfurt wirkt sich in den Daten von 2012 das gerichtlich verhängte Nachtflugverbot von 23 bis 5 Uhr massiv aus. Gab es 2007 bei dem Kriterium L Night > 50 dB(A) ohne dieses Nachtflugverbot noch 107.600 Betroffene, sank diese Zahl für 2012 mit Nachtflugverbot auf 59.800 Betroffene. In Köln/Bonn hingegen stieg die Zahl der Betroffenen von 43.600 in 2007 auf 45.200 in 2012. Hier gibt es kein gerichtlich verhängtes Nachtflugverbot.
Welche Maßnahmen der deutschen Luftfahrt zum Lärmschutz lassen diesbezüglich die Schlussfolgerung zu, dass sich die deutsche Luftfahrt auf dem richtigen Weg befindet?

3.
Wären in der Auswertung 2012 beim Fluglärm die Erfassungskriterien der Stufe 2 gegenüber der Stufe 1 im Jahr 2007 ebenso halbiert worden, wie bei den anderen Verkehrsarten, hätten nicht 2, sondern bis zu 12 Verkehrsflughäfen neu gelistet werden müssen (davon 5 der Kategorie „International“; Kriterium: Statt min. 50.000 Flugbewegungen wären alle Flughäfen ab min. 25.000 Flugbewegungen erfasst worden).
In der Gesamtbilanz 2012 wäre ein Anstieg der Gesamtzahl der Betroffenen gegenüber 2007 zu verzeichnen. Der BDL argumentiert mit der gesunkenen Gesamtzahl der Betroffenen von 746.500 in 2007 auf 738.000 in 2012.
Handelt es sich bei dieser Nichtanpassung der Erfassungskriterien um eine Maßnahme der deutschen Luftfahrt zum Lärmschutz?

Die Friedrichshagener Bürgerinitiative geht von einer sachlich fundierten Beantwortung dieser Fragen seitens des BDL aus.

Weiterführende Links:

UBA 9.1.2015: Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung: In vielen deutschen Städten ist es zu laut http://www.umweltbundesamt.de/daten/umwelt-gesundheit/laermkartierung-laermaktionsplanung
UBA 12.9.2013: Lärmkarten mit Links zu den Länderkarten: http://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/umgebungslaermrichtlinie/laermkarten
Anlage: UBA-Daten

Mit freundlichem Gruß,
Presseteam FBI

Zwanzig Jahre Bahn außer Kontrolle – uns brummt gewaltig der Schädel

Gemeinsame Pressemitteilung der Organisationen
Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB)
Bündnis ‚Bahn für Alle‘
Bürgerbahn statt Börsenbahn (BsB)
Berlin, den 5. Januar 2015: Auf einem Katerfrühstück bilanzierten heute die Organisationen Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB), Bündnis ‚Bahn für Alle‘, Bürgerbahn statt Börsenbahn (BsB) aktuelle Entwicklungen bei der DB AG und der Bahnpolitik. Insbesondere warnten sie vor einem neuen Anlauf zur Entwertung der Bahn Card 50 durch die DB AG und zur Bahnprivatisierung durch die große Koalition.

Dazu Carl Waßmuth, Sprecher von Gemeingut in BürgerInnenhand:

„Das Vorhaben ‚Bahnprivatisierung‘ -schon seit 2008 beschlossen- lag auf Eis ‚wegen der Situation auf den Finanzmärkten‘. Nun wird es wieder herausgeholt. Minister Dobrindt auf Seiten der Bundesregierung und Ex-Minister Pofalla auf Seiten der DB AG sollen offenbar noch in diesem Jahr 24,9 Prozent der Transportsparte verkaufen oder über einen Aktientausch an einen privaten Investor geben.“ Eine solche Option hätte erneut den erbitterten Widerstand Aller an einer nachhaltigen Mobilitätspolitik und Klimaschutzpolitik interessierten Organisationen zur Folge. Sie würde erneut kapitalmarktfixierte Fehlentscheidungen zur Folge haben, mit einer Vernachlässigung des Netzes und Fahrzeugparks und einem weiteren Rückzug aus der Fläche.“

Winfried Wolf, Verkehrsexperte und Mitbegründer des Bündnisses „Bahn für Alle“ hat die Pläne zur sogenannten Weiterentwicklung der BahnCard untersucht:

„Geplant ist nicht eine Weiterentwicklung, sondern die Aushöhlung und faktische Abschaffung der Mobilitätskarte BahnCard 50 zugunsten der Rabattmarke BahnCard25 und den verwirrenden Sonderpreisaktionen. Auch beim ersten Anlauf zur Bahnprivatisierung war die Reform des Preissystems mit dem sog. PEP ein wichtiger Baustein mit fatalen Folgen. Es kam zu massiven Fahrgastverlusten im Fernverkehr. Fahrgäste sollten umerzogen werden, um die Auslastung zu verbessern. Die Einfachheit und Flexibilität des Bahnfahrens wurde beschnitten. Erst der breite Widerstand konnte das PEP- Preissystem stoppen. Wer einen Neuaufguss solcher Rezepte versucht, wird erneut scheitern und die Marktposition der Bahn schwächen. Vorbild der Preispolitik sollte die Schweiz sein, die mit ihrer BC 50 (Haltax-Abo) und ihrem Generalabo um ein Vielfaches erfolgreicher ist als die DB AG.“

Professor Heiner Monheim. Mitglied der Gruppe von Bahnexperten „Bürgerbahn statt Börsenbahn“, warnt davor, dass die dringend nötige Verkehrswende durch eine falsche Tarifpolitik und einen neuerlichen Versuch der Bahnprivatisierung versperrt werde:

„Deutschland braucht eine Verkehrswende dringender denn je. Dazu brauchen wir ein einfaches Tarifsystem, das möglichst viele Dauerkunden bindet und die komplette Mobilitätskette einbezieht. BahnCard 50 oder 100 für alle muss das Ziel sein, nach dem Vorbild des Generalabo und Halbtaxabo der Schweiz. Dann kommt es zu massenhaftem Umsteigen von der Straße auf die Schiene. Aus dem Stauland Deutschland wird wieder ein Bahnland. Hierfür muss sich der Bund angemessen engagieren. Mit einem Fernbahngesetz mit guten Bedienungsstandards, vielen Knoten und dem integralen Deutschlandtakt. Wer statt dessen nur auf Großprojekte wie Stuttgart 21 setzt, weiter mit einem Bahnbörsengang „zündelt“ für Teilverkäufe und andere Formen der Bahnprivatisierung und sich mehr im Ausland als in Deutschland engagiert, macht eine Verkehrswende dauerhaft unmöglich.“

Die Organisationen kündigen an, einen neuen Anlauf zur Bahnprivatisierung und zur Kannibalisierung der BC 50 mit einer eigenen Kampagne zu verhindern. Im Detail verweisen sie auf die folgenden aktuellen Texte:

Knierim, Waßmuth, Wolf: Die Bundesregierung plant für 2015 die Bahnprivatisierung

Winfried Wolf: Das Projekt Abschaffung der BahnCard50 und die Aktualität der Bahnprivatisierung 2015 – 14 Thesen

Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) tritt ein für die Bewahrung und Demokratisierung öffentlicher Einrichtungen der Daseinsvorsorge ein. Gemeingüter wie Wasser, Bildung, Mobilität, Energie und vieles andere soll zurückgeführt werden unter demokratische Kontrolle. Ein inhaltlicher Schwerpunkt unserer Arbeit gegen Privatisierung ist die Aufklärung über PPP. GiB ist Teil von Bahn für Alle, des breiten Bündnisses gegen die Bahnprivatisierung.

Bürgerbahn statt Börsenbahn (BsB) ist ein Zusammenschluss von Bahnexperten (Michael Bienick, Prof. Dr. Karl-Dieter Bodack, Thilo Boehmer, Peter Conradi, Dr. Christoph Engelhardt, Klaus Gietinger, Johannes Hauber, Eberhard Happe, Prof. Dr. Wolfgang Hesse, Andreas Kegreiß, Andreas Kleber, Dr. Bernhard Knierim, Thomas Kraft, Karl-Heinz Ludewig, Prof. Dr. Heiner Monheim, Prof. Dr. Jürgen Rochlitz, Roland Schuster, Gangolf Stocker, Dr. Winfried Wolf). BsB ist Teil von Bahn für Alle, des breiten Bündnisses gegen die Bahnprivatisierung.

„Bahn für Alle“ setzt sich ein für eine bessere Bahn in öffentlicher Hand. Im Bündnis sind die folgenden 20 Organisationen aus Globalisierungskritik, Umweltorganisationen, politischen Jugendverbänden und Gewerkschaften vertreten: Attac, autofrei leben!, Bahn von unten, BUND, Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz BBU, Bürgerbahn statt Börsenbahn, Gemeingut in BürgerInnenhand, Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, Grüne Jugend, GRÜNE LIGA, IG Metall, Jusos in der SPD, Linksjugend Solid, NaturFreunde Deutschlands, ProBahn Berlin-Brandenburg, ROBIN WOOD, Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken, Umkehr, VCD Brandenburg und Ver.di. Mehr Infos: www.bahn-fuer-alle.de

NaturFreunde Berlin: Verkehrspolitischer Blindflug von Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel

Zur Aussage des neuen Senators für Stadtentwicklung beim Tagesspiegel-Forum, „die aktuelle Verlängerung der A 100 nach Treptow ergebe erst dann wirklich Sinn, wenn die Stadtautobahn zum Ring geschlossen werde“, erklärt der stellvertretende Landesvorsitzende der NaturFreunde Berlin, Uwe Hiksch:

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– NaturFreunde kündigen massiven Widerstand gegen diese Pläne an –
Berlin, 19.12.2014 – Der neue Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel lässt die Katze aus dem Sack. Die Kritik der A-100-Gegner an den Planungen der A 100 und die Feststellung, dass der Senat heimlich den Innenstadtring aus den 30er Jahren wiederaufleben lässt, bewahrheiten sich. Bisher hatte der Senat diese Kritik der Autobahngegner*innen immer zurückgewiesen. Im Tagesspiegel Forum wurden diese Befürchtungen der A-100-Gegner*innen jedoch durch den neuen Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel bestätigt!

Dazu Uwe Hiksch: „Die Aussagen von Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel beim Tagesspiegel-Forum zum Weiterbau der A 100 sind ein Rückfall in eine Verkehrspolitik der 70er Jahre. Berlin soll durch eine Autobahn mitten durch die Innenstadt weiter zerstört werden. Diese Aussagen des Verkehrssenators sind ein verkehrspolitischer Blindflug!“

Weiter Uwe Hiksch: „Die NaturFreunde Berlin erwarten vom Senat, dass der Bau der A 100 sofort gestoppt wird. Die Aussagen des neuen Verkehrssenators zeigen überdeutlich, dass die Bürgerinnen und Bürger von Berlin, seit vielen Jahren an der Nase herumgeführt werden. Der Senat hatte nie vor, die Autobahn nur bis zur Frankfurter Allee zu bauen, sondern wollte mit einer Salamitaktik seine Pläne, eines Innenstadtrings Stück für Stück umsetzen. Die Menschen in Berlin wurden in den letzten Jahren bewusst hinters Licht geführt. Deshalb muss der Bau der Autobahn A 100 sofort gestoppt werden und die Bürgerinnen und Bürger über die realen Pläne des Senats informiert werden. Es wird sich dann schnell zeigen, dass dieser Senat mit seiner Verkehrspolitik der 30er Jahre gegen die Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner handelt!“.
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Kontakt:
Uwe Hiksch, hiksch@naturfreunde.de, Tel. 0176-.62015902

Bundesverwaltungsgericht verweigert Anrufung des Europäischen Gerichtshofs

FBI Flughafen

PRESSEERKLÄRUNG
Baumann Rechtsanwälte:

Revision gegen OVG-Urteil zur Flugroute über den Müggelsee zurückgewiesen

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom heutigen Tage die Revision der Naturfreunde Berlin e.V. und mehrerer Einwohner Berlins gegen ein Urteil des OVG Berlin-Brandenburg zurückgewiesen. Das OVG Berlin-Brandenburg hatte die umstrittene Flugroute vom künftigen Flughafen Berlin-Brandenburg über den Müggelsee in erster Instanz als rechtmäßig angesehen, hiergegen hatten die durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte vertretenen Kläger die vom OVG zugelassene Revision zum BVerwG eingelegt.

Rechtsanwältin Franziska Heß (Fachanwältin für Verwaltungsrecht) ist von der Entscheidung des Gerichts enttäuscht:

„Das BVerwG hat leider die Gelegenheit nicht genutzt, das Vertrauen der Bevölkerung in die Zuverlässigkeit behördlicher Entscheidungen wiederherzustellen. Die Müggelseeroute ist eine vollständige Abkehr von wesentlichen Grundannahmen, die der Entscheidung für die Realisierung eines Großflughafens am Standort Schönefeld zugrunde lagen. Vor allem die Bevölkerung Berlins wird nun mit erheblichem Fluglärm überzogen, dem sie nach den Aussagen im Ausbauverfahren gerade nicht ausgesetzt werden sollte. Zugleich wird das größte traditionelle Naherholungsgebiet im Berliner Osten, das eigentlich nach der Lärmaktionsplanung des Landes Berlin auch künftig ein sog. Ruhiges Gebiet bleiben soll, verlärmt und die dort vorhandenen, europäisch geschützten Naturschutzgebiete werden beeinträchtigt. Ob diese Auswirkungen rechtmäßig sind, hängt unter anderem auch von der Interpretation vorrangiger europäischer Rechtsvorschriften ab. Völlig unverständlich ist für uns deshalb, dass das BVerwG hierzu nicht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen hat, obwohl dies im Verfahren ausdrücklich beantragt wurde und eine klare Äußerung des EuGH zu den strittigen Fragen bisher nicht vorliegt.“

Dr. Helmut Jahne, einer der Kläger im Verfahren, ist mit der Entscheidung nicht einverstanden: 

„Die Konsequenz aus dem heutigen Urteil ist, dass Flughäfen unter völlig anderen Voraussetzungen geplant werden dürfen, als sie später betrieben werden. Da drängt sich doch die Frage auf, welchen Sinn die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens mit Beteiligung der Öffentlichkeit hat, wenn später dann die Flugrouten ohne Rücksicht auf die Annahmen in der Planfeststellung letztlich beliebig festgelegt werden können und völlig andere Gebiete verlärmt werden, als ursprünglich angenommen. Nach intensiver Auseinandersetzung mit allen Dokumenten der Planfeststellung, des Landesentwicklungsplanes, der Flugroutenabwägung usw. kann ich mir aus meiner Sicht nun kein Flugverfahren mehr vorstellen, welches noch mehr von allen ursprünglichen Planungen abweicht, in völlig andere Gebiete führt, um Größenordnungen mehr Menschen mit Fluglärm belastet und zudem in ihren Umweltauswirkungen weniger betrachtet wurde als die Müggelseeroute. Wenn diese Flugroutenfestsetzung nun rechtmäßig erfolgt ist, dann bedarf es zukünftig keinerlei Grobplanung und keinerlei Planungsgrundsätzen mehr, weil offenbar jede beliebige Flugroute zulässig zu sein scheint. Ich fühle mich als betroffener Bürger von den Behörden getäuscht und von der Justiz im Stich gelassen. Wir werden jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann gemeinsam mit unseren Rechtsanwälten intensiv einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht prüfen.“

NaturFreunde Berlin: Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts europarechtlich fragwürdig

nfd-bildmarke_4c-outline-cmyk-cmyk.jpgZum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Klage der NaturFreunde Berlin zum Abflugverfahren für den Flughafen Berlin Brandenburg (sog. Müggelseeroute) erklärt der stellvertretende Landesvorsitzende der NaturFreunde Berlin, Uwe Hiksch:

NaturFreunde prüfen Gang zum Bundesverfassungsgericht

Leipzig, 18.12.2014 – Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die Revisionsklage der NaturFreunde Berlin abzuweisen, werden die NaturFreunde weitere rechtliche Schritte prüfen. Es ist nicht akzeptabel, dass Flugrouten willkürlich festgelegt werden, ohne dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattfinden muss.

Die NaturFreunde werden sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Durchführung einer ordentlichen Umweltverträglichkeitsprüfung und FFH (Flora-Fauna-Habitat)-Verträglichkeitsprüfung für die Festlegung von Flugrouten in Deutschland rechtlich verbindlich vorgeschrieben wird. Mit der heutigen Entscheidung verweigert das Bundesverwaltungsgericht Umwelt- und Naturschutzverbänden grundsätzliche Rechte und Beteiligungs-möglichkeiten.

Auch die Weigerung des Gerichts, diese grundsätzliche Frage zu einer Klärung an den Europäischen Gerichtshof zu überweisen, ist nicht akzeptabel. Die Richter haben mit ihrer Ablehnung des Antrags der NaturFreunde europäisches Recht bewusst ignoriert. Die NaturFreunde Berlin müssen als anerkannter Umwelt- und Naturschutzverband das Recht haben, zu möglichen Auswirkungen auf betroffene Arten im Rahmen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie Stellung zu beziehen. Die NaturFreunde werden prüfen, ob gegen das Urteil des BVerwG vor dem Bundesverfassungsgericht Einspruch eingelegt werden kann, da das Gericht durch sein Urteil die grundsätzlichen Rechte von Umweltverbänden massiv einschränkt.

Mit einer Reihe von Vorlageanträgen haben die NaturFreunde das BVerwG gebeten, vor dem Europäischen Gerichtshof klären zu lassen, ob eine zwingende Umweltverträglichkeitsprüfung nach der Richtlinie 2011/92/EU (Umweltverträglichkeitsprüfungs-Richtlinie) in einem mehrstufigen Genehmigungsverfahren, wie z.B. der Festlegung von Flugrouten nach einem Planfeststellungsbeschluss für einen Flughafen, vorgeschrieben ist. Weiter regten die NaturFreunde an, vor dem EuGH zu prüfen, ob nach Artikel 6. Abs. 3 der Richtlinie 92/43/EWG (Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen – Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) die Beteiligung von Natur- und Umweltverbänden zwingend vorgeschrieben ist, da durch die Festlegung eines Flugverfahrens erhebliche Auswirkungen auf Erhaltungsgebiete wie die FFH-Gebiete und Natura-2000-Gebiete im Bereich des Müggelsee bestehen. Weiter regten die NaturFreunde an, zu prüfen, ob Art. 9 Abs. 3 des Aarhus-Übereinkommens im Anwendungsbereich der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie), Anwendung bei Flugverfahren Anwendung finden muss, damit Natur- und Umweltverbände ihr im Aarhus-Übereinkommen zugesichertes Recht auf Zugang zu verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahren haben, um umweltbezogene Forderungen durchsetzen zu können. Ein vierter Vorlagenantrag forderte die Prüfung vor dem EuGH, ob bei der Festlegung von sog. Ruhigen Gebieten ein Verfahren nach Art. 8 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 2002/49 EG (Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm) vorgenommen werden muss, da dort festgeschrieben ist, dass eine Verschlechterung des Lärmniveaus in einem Ruhigen Gebiet zu vermeiden ist.

Die NaturFreunde Berlin werden sich aktiv für die Sicherung der Rechte von Umweltverbänden bei öffentlichen Planungen einsetzen und die vom BVerwG vertretene Meinung, das Natur- und Umweltschutzverbände keine umfassende Mitwirkungsmöglichkeiten bei öffentlichen Planungen, die die Umweltsituation verschlechtern hätten, nicht akzeptieren. Sie werden für eine Umsetzung europäischen Rechts auch in Deutschland streiten und ihr Recht, bei der Festlegung von Flugrouten angehört zu werden und gegen falsche Festlegungen von Flugrouten vorzugehen, verteidigen.

Mit der heutigen Entscheidung wird eine fachlich nicht zu verantwortende und den Planfeststellungsverfahren zuwiderlaufende Flugroute nachträglich legitimiert. Die Planungen und Versprechungen, mit dem neu zu bauenden Flughafen ein metropolenabgewandtes Flugverfahrenskonzept durchzusetzen, wurden ignoriert. Der geplante Flughafen BER wird über 900 000 Betroffene durch Fluglärm terrorisieren. Die NaturFreunde Berlin werden sich mit dieser Entwicklung nicht abfinden und Möglichkeiten einer Verhinderung dieses planerischen Alptraums suchen.

NaturFreunde erwarten eindeutiges Bekenntnis der Bahn zur Bahncard

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Berlin, 4. Dezember 2014 – Anlässlich der von hr-iNFO gemeldeten und von der Deutschen Bahn dementierten geplanten Abschaffung der Bahncard erklärt der Bundesvorsitzende der NaturFreunde Deutschlands Michael Müller:

 

Wie auch immer die Meldung von hr-iNFO zu bewerten ist, von der Hand zu weisen sind Pläne der Verteuerung von Bahnfahrten nicht. Die Bahn will vor allem auf hoch attraktiven Strecken ihre Gewinne steigern, obwohl dieser Ansatz zu einer weiteren Verlagerung auf Fernbusse führen könnte.

In den letzten Jahren hat die Bahn schlicht zu wenig in ihre Infrastruktur investiert. Hinzu kamen Engpässe bei den Zulieferern, sodass die Bahn nun in Schwierigkeiten steckt. Insofern ist es nicht abwegig, dass sie die ungeliebte Bahncard eingrenzen möchte.

Die NaturFreunde Deutschlands erwarten ein eindeutiges Bekenntnis der Bahn zur Bahncard in der heutigen Form, die verbessert werden kann, nicht aber verschlechtert werden darf.

Eine Abschaffung der Bahncard würde eine ökologische und sozialverträgliche Verkehrsalternative begrenzen und noch mehr Verkehr auf die Straße verlagern. Der Bahnvorstand ist aufgerufen, keinen Wackelkurs zu zeigen.

30.11.14: Kleingartenanlage Beermannstr 24 – Lichterfest gegen A100 und Verdrängung

A 100 stoppen

Sonntag, 30.11.2014
Montag soll die gesamte Anlage dem Senat übergeben werden, der sie schnell für den Ausbau der A100 abreißen will. Wenig später sollen die angrenzenden Wohnhäuser folgen. Am Sonntag wollen wir nochmal ein Zeichen dagegen setzen!

13h – Kaffee, Kuchen, Punsch und Tee
15h – Offene Versammlung „Was tun für den Erhalt der Beermannstraße?“
17h – Suppe (vegan, gegen Spende)
18h – Dia-Vortrag über bereits für die A100 vernichteten Kleingärten. Es geht um Vertreibung, Aneignung, Abriss und Widerstand.
19h – Filmvorführung „Verdrängung hat viele Gesichter“ über Verdrängung und Stadtumstrukturierung in Alt-Treptow. Im Beisein der Filmemacher*innen.

Wenn Bayern es will, bekommt Deutschland die Maut, eine Herdprämie und einen Flughafen BER am falschen Standort!

Flughafen BER

Pressemitteilung der Friedrichshagener Bürgerinitiative zum Bild- Beitrag: „Stolpe enthüllt – Bund wollte BER nicht in Sperenberg“ v. 17.November 2014

Die Region Berlin/Brandenburg wurde mit Festlegung des falschen, stadtnahen Standortes um ein gut funktionierendes Flug-Drehkreuz betrogen.

Die falsche Standortwahl führt zwangsläufig zu eine Schwächung der wirtschaftlichen Möglichkeiten der Region.

Gleichzeitig werden hunderttausende Bürger gesundheitsschädlichen Lärm ausgesetzt. Die Verlärmung bester Wohn- und Naherholungsgebiete am Rande der Millionenmetropole Berlins wird zu einer spürbaren Verringerung der Lebensqualität und damit auch zu einer Infrastrukturschädigung der Region führen, die wiederum die Konkurrenzfähigkeit Berlins beim Kampf um die klügsten Köpfe in der Welt, mindert.

Staatssekretär Knittel war seinerzeit Mitglied der CSU, also auch Interessensvertreter Bayers. Wenn er nun sagte: „Wir können es nicht zulassen, dass ihr dort (Anm.: gemeint ist Speerenberg) einen Flughafen mit 24 Stunden Betrieb baut…“ um München zu schützen, so stellt sich die Frage, wen er mit „wir“ meinte?

Nahm Bayern möglicherweise seinerzeit bewusst Einfluss auf die Standortentscheidung, um die Konkurrenzfähigkeit der Region Berlin/Brandenburg zu mindern?

Eines wird jedoch ganz klar deutlich: Der falsche Standort Schönefeld mit all seinen katastrophalen Auswirkungen in der die Region wurde gewählt, um den Standort München im Bundesland Bayern zu stärken!

Deshalb fordern wir jetzt ein Aufschrei der Berliner und Brandenburger Politiker. Überwinden Sie Ihre opportunistischen Gefühle! Setzen Sie die Interessen der Region Berlin-Brandenburg durch und fordern Sie jetzt und heute einen neuen , großflughafentauglichen Standort im Interesse der Region Berlin-Brandenburg!

Sprecherrat der Friedrichshagener Bürgerinitiative