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Archiv für die Kategorie ‘Umweltpolitik’

Weihnachtsente vom Wochenmarkt statt vom Weltmarkt

Fünfte „Wir haben es satt!“-Demonstration fordert den Stopp von Tierfabriken, Gentechnik und TTIP

wir haben es satt 2015Berlin, 22.12.2014 | In Sachsen-Anhalt erhält einer der größten Schweinehalter in Europa Berufsverbot, da er seine Tiere jahrelang gequält hat; in der Entenmast macht ein erneuter Skandal bei Wiesenhof Schlagzeilen – weitere Gründe für die sinkende Nachfrage in Deutschland nach industriell produziertem Billigfleisch. Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher fordern eine artgerechte Tierhaltung. Die Bundesregierung setzt jedoch weiterhin auf Investitionen in neue Megaställe und Großschlachthöfe.

Die geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA würden die Lebensmittelstandards weiter senken sowie Gentechnik und Hormon-Fleisch den Weg nach Europa ebnen – zum Vorteil einiger Großkonzerne und zum Schaden von Mensch, Tier und Umwelt. Doch eine steigende Zahl von Menschen fordert größere Transparenz in der Produktion und Verarbeitung. Sie wollen eine bäuerliche und ökologischere Landwirtschaft, denn nur die ist fair für Erzeugerinnen und Erzeuger und kann langfristig die Welt ernähren. „Um dies zu erreichen braucht es kostendeckende Preise für Bäuerinnen und Bauern, die respektvoll mit den Tieren und der Umwelt umgehen. Es bedarf einer regionalen Erzeugung statt steigender Weltmarktorientierung für Lebensmittel“, so Jochen Fritz, Sprecher der „Wir haben es satt!“-Demo.

In Deutschland wächst die Zahl der Bürgerinitiativen, die neue Megaställe verhindern und bäuerliche Strukturen in der Tierhaltung fordern. Auch die Proteste gegen TTIP und CETA reißen nicht ab. Gemeinsam ruft daher ein breites gesellschaftliches Bündnis aus über 80 Organisationen aus Bauern-, Verbraucher-, Tiere- und Umweltschutzorganisationen sowie Eine-Welt-Organisationen erneut zur Demonstration auf – für eine grundlegende Agrarwende und den Stopp von Tierfabriken, Gentechnik und TTIP. Zur fünften „Wir haben es satt!“-Demonstration werden wieder zehntausende Menschen erwartet. Die Demonstration beginnt am Samstag, den 17. Januar 2015, um 12 Uhr am Potsdamer Platz in Berlin.

Weitere Informationen finden Sie unter www.wir-haben-es-satt.de

NaturFreunde Berlin: Verkehrspolitischer Blindflug von Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel

Zur Aussage des neuen Senators für Stadtentwicklung beim Tagesspiegel-Forum, „die aktuelle Verlängerung der A 100 nach Treptow ergebe erst dann wirklich Sinn, wenn die Stadtautobahn zum Ring geschlossen werde“, erklärt der stellvertretende Landesvorsitzende der NaturFreunde Berlin, Uwe Hiksch:

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– NaturFreunde kündigen massiven Widerstand gegen diese Pläne an –
Berlin, 19.12.2014 – Der neue Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel lässt die Katze aus dem Sack. Die Kritik der A-100-Gegner an den Planungen der A 100 und die Feststellung, dass der Senat heimlich den Innenstadtring aus den 30er Jahren wiederaufleben lässt, bewahrheiten sich. Bisher hatte der Senat diese Kritik der Autobahngegner*innen immer zurückgewiesen. Im Tagesspiegel Forum wurden diese Befürchtungen der A-100-Gegner*innen jedoch durch den neuen Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel bestätigt!

Dazu Uwe Hiksch: „Die Aussagen von Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel beim Tagesspiegel-Forum zum Weiterbau der A 100 sind ein Rückfall in eine Verkehrspolitik der 70er Jahre. Berlin soll durch eine Autobahn mitten durch die Innenstadt weiter zerstört werden. Diese Aussagen des Verkehrssenators sind ein verkehrspolitischer Blindflug!“

Weiter Uwe Hiksch: „Die NaturFreunde Berlin erwarten vom Senat, dass der Bau der A 100 sofort gestoppt wird. Die Aussagen des neuen Verkehrssenators zeigen überdeutlich, dass die Bürgerinnen und Bürger von Berlin, seit vielen Jahren an der Nase herumgeführt werden. Der Senat hatte nie vor, die Autobahn nur bis zur Frankfurter Allee zu bauen, sondern wollte mit einer Salamitaktik seine Pläne, eines Innenstadtrings Stück für Stück umsetzen. Die Menschen in Berlin wurden in den letzten Jahren bewusst hinters Licht geführt. Deshalb muss der Bau der Autobahn A 100 sofort gestoppt werden und die Bürgerinnen und Bürger über die realen Pläne des Senats informiert werden. Es wird sich dann schnell zeigen, dass dieser Senat mit seiner Verkehrspolitik der 30er Jahre gegen die Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner handelt!“.
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Kontakt:
Uwe Hiksch, hiksch@naturfreunde.de, Tel. 0176-.62015902

Bundesverwaltungsgericht verweigert Anrufung des Europäischen Gerichtshofs

FBI Flughafen

PRESSEERKLÄRUNG
Baumann Rechtsanwälte:

Revision gegen OVG-Urteil zur Flugroute über den Müggelsee zurückgewiesen

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom heutigen Tage die Revision der Naturfreunde Berlin e.V. und mehrerer Einwohner Berlins gegen ein Urteil des OVG Berlin-Brandenburg zurückgewiesen. Das OVG Berlin-Brandenburg hatte die umstrittene Flugroute vom künftigen Flughafen Berlin-Brandenburg über den Müggelsee in erster Instanz als rechtmäßig angesehen, hiergegen hatten die durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte vertretenen Kläger die vom OVG zugelassene Revision zum BVerwG eingelegt.

Rechtsanwältin Franziska Heß (Fachanwältin für Verwaltungsrecht) ist von der Entscheidung des Gerichts enttäuscht:

„Das BVerwG hat leider die Gelegenheit nicht genutzt, das Vertrauen der Bevölkerung in die Zuverlässigkeit behördlicher Entscheidungen wiederherzustellen. Die Müggelseeroute ist eine vollständige Abkehr von wesentlichen Grundannahmen, die der Entscheidung für die Realisierung eines Großflughafens am Standort Schönefeld zugrunde lagen. Vor allem die Bevölkerung Berlins wird nun mit erheblichem Fluglärm überzogen, dem sie nach den Aussagen im Ausbauverfahren gerade nicht ausgesetzt werden sollte. Zugleich wird das größte traditionelle Naherholungsgebiet im Berliner Osten, das eigentlich nach der Lärmaktionsplanung des Landes Berlin auch künftig ein sog. Ruhiges Gebiet bleiben soll, verlärmt und die dort vorhandenen, europäisch geschützten Naturschutzgebiete werden beeinträchtigt. Ob diese Auswirkungen rechtmäßig sind, hängt unter anderem auch von der Interpretation vorrangiger europäischer Rechtsvorschriften ab. Völlig unverständlich ist für uns deshalb, dass das BVerwG hierzu nicht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen hat, obwohl dies im Verfahren ausdrücklich beantragt wurde und eine klare Äußerung des EuGH zu den strittigen Fragen bisher nicht vorliegt.“

Dr. Helmut Jahne, einer der Kläger im Verfahren, ist mit der Entscheidung nicht einverstanden: 

„Die Konsequenz aus dem heutigen Urteil ist, dass Flughäfen unter völlig anderen Voraussetzungen geplant werden dürfen, als sie später betrieben werden. Da drängt sich doch die Frage auf, welchen Sinn die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens mit Beteiligung der Öffentlichkeit hat, wenn später dann die Flugrouten ohne Rücksicht auf die Annahmen in der Planfeststellung letztlich beliebig festgelegt werden können und völlig andere Gebiete verlärmt werden, als ursprünglich angenommen. Nach intensiver Auseinandersetzung mit allen Dokumenten der Planfeststellung, des Landesentwicklungsplanes, der Flugroutenabwägung usw. kann ich mir aus meiner Sicht nun kein Flugverfahren mehr vorstellen, welches noch mehr von allen ursprünglichen Planungen abweicht, in völlig andere Gebiete führt, um Größenordnungen mehr Menschen mit Fluglärm belastet und zudem in ihren Umweltauswirkungen weniger betrachtet wurde als die Müggelseeroute. Wenn diese Flugroutenfestsetzung nun rechtmäßig erfolgt ist, dann bedarf es zukünftig keinerlei Grobplanung und keinerlei Planungsgrundsätzen mehr, weil offenbar jede beliebige Flugroute zulässig zu sein scheint. Ich fühle mich als betroffener Bürger von den Behörden getäuscht und von der Justiz im Stich gelassen. Wir werden jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann gemeinsam mit unseren Rechtsanwälten intensiv einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht prüfen.“

NaturFreunde Berlin: Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts europarechtlich fragwürdig

nfd-bildmarke_4c-outline-cmyk-cmyk.jpgZum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Klage der NaturFreunde Berlin zum Abflugverfahren für den Flughafen Berlin Brandenburg (sog. Müggelseeroute) erklärt der stellvertretende Landesvorsitzende der NaturFreunde Berlin, Uwe Hiksch:

NaturFreunde prüfen Gang zum Bundesverfassungsgericht

Leipzig, 18.12.2014 – Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die Revisionsklage der NaturFreunde Berlin abzuweisen, werden die NaturFreunde weitere rechtliche Schritte prüfen. Es ist nicht akzeptabel, dass Flugrouten willkürlich festgelegt werden, ohne dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattfinden muss.

Die NaturFreunde werden sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Durchführung einer ordentlichen Umweltverträglichkeitsprüfung und FFH (Flora-Fauna-Habitat)-Verträglichkeitsprüfung für die Festlegung von Flugrouten in Deutschland rechtlich verbindlich vorgeschrieben wird. Mit der heutigen Entscheidung verweigert das Bundesverwaltungsgericht Umwelt- und Naturschutzverbänden grundsätzliche Rechte und Beteiligungs-möglichkeiten.

Auch die Weigerung des Gerichts, diese grundsätzliche Frage zu einer Klärung an den Europäischen Gerichtshof zu überweisen, ist nicht akzeptabel. Die Richter haben mit ihrer Ablehnung des Antrags der NaturFreunde europäisches Recht bewusst ignoriert. Die NaturFreunde Berlin müssen als anerkannter Umwelt- und Naturschutzverband das Recht haben, zu möglichen Auswirkungen auf betroffene Arten im Rahmen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie Stellung zu beziehen. Die NaturFreunde werden prüfen, ob gegen das Urteil des BVerwG vor dem Bundesverfassungsgericht Einspruch eingelegt werden kann, da das Gericht durch sein Urteil die grundsätzlichen Rechte von Umweltverbänden massiv einschränkt.

Mit einer Reihe von Vorlageanträgen haben die NaturFreunde das BVerwG gebeten, vor dem Europäischen Gerichtshof klären zu lassen, ob eine zwingende Umweltverträglichkeitsprüfung nach der Richtlinie 2011/92/EU (Umweltverträglichkeitsprüfungs-Richtlinie) in einem mehrstufigen Genehmigungsverfahren, wie z.B. der Festlegung von Flugrouten nach einem Planfeststellungsbeschluss für einen Flughafen, vorgeschrieben ist. Weiter regten die NaturFreunde an, vor dem EuGH zu prüfen, ob nach Artikel 6. Abs. 3 der Richtlinie 92/43/EWG (Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen – Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) die Beteiligung von Natur- und Umweltverbänden zwingend vorgeschrieben ist, da durch die Festlegung eines Flugverfahrens erhebliche Auswirkungen auf Erhaltungsgebiete wie die FFH-Gebiete und Natura-2000-Gebiete im Bereich des Müggelsee bestehen. Weiter regten die NaturFreunde an, zu prüfen, ob Art. 9 Abs. 3 des Aarhus-Übereinkommens im Anwendungsbereich der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie), Anwendung bei Flugverfahren Anwendung finden muss, damit Natur- und Umweltverbände ihr im Aarhus-Übereinkommen zugesichertes Recht auf Zugang zu verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahren haben, um umweltbezogene Forderungen durchsetzen zu können. Ein vierter Vorlagenantrag forderte die Prüfung vor dem EuGH, ob bei der Festlegung von sog. Ruhigen Gebieten ein Verfahren nach Art. 8 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 2002/49 EG (Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm) vorgenommen werden muss, da dort festgeschrieben ist, dass eine Verschlechterung des Lärmniveaus in einem Ruhigen Gebiet zu vermeiden ist.

Die NaturFreunde Berlin werden sich aktiv für die Sicherung der Rechte von Umweltverbänden bei öffentlichen Planungen einsetzen und die vom BVerwG vertretene Meinung, das Natur- und Umweltschutzverbände keine umfassende Mitwirkungsmöglichkeiten bei öffentlichen Planungen, die die Umweltsituation verschlechtern hätten, nicht akzeptieren. Sie werden für eine Umsetzung europäischen Rechts auch in Deutschland streiten und ihr Recht, bei der Festlegung von Flugrouten angehört zu werden und gegen falsche Festlegungen von Flugrouten vorzugehen, verteidigen.

Mit der heutigen Entscheidung wird eine fachlich nicht zu verantwortende und den Planfeststellungsverfahren zuwiderlaufende Flugroute nachträglich legitimiert. Die Planungen und Versprechungen, mit dem neu zu bauenden Flughafen ein metropolenabgewandtes Flugverfahrenskonzept durchzusetzen, wurden ignoriert. Der geplante Flughafen BER wird über 900 000 Betroffene durch Fluglärm terrorisieren. Die NaturFreunde Berlin werden sich mit dieser Entwicklung nicht abfinden und Möglichkeiten einer Verhinderung dieses planerischen Alptraums suchen.

Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur „Müggelseeroute“ am Donnerstag, 18.12.2014:

nfd-bildmarke_4c-outline-cmyk-cmyk.jpgAm morgigen Donnerstag, 18.12.2014, 9.30 Uhr wird vom Bundesverwaltungsgericht das Urteil zur sog. „Müggelseeroute“ verkündet. Die Hauptverhandlung fand am 10.12.2014 statt.

Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
9.30 Uhr

Die Kläger werden vor Ort sein und stehen anschließend auch für eine Stellungnahme zur Verfügung.
Die NaturFreunde Berlin haben während der Verhandlung deutlich aufgezeigt, dass die Durchführung einer ordentlichen Umweltverträglichkeitsprüfung und FFH (Flora-Fauna-Habitat)-Verträglichkeitsprüfung für die Festlegung von Flugrouten in Deutschland nach ihrer Überzeugung nach EU-Recht notwendig ist. Deswegen haben sie beantragt, ihrer Revision stattzugeben und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg aufzuheben. Die NaturFreunde sind der Überzeugung, dass das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg gegen europäisches Recht verstößt.

Um hier Rechtsklarheit zu bekommen haben sie gegenüber dem BuVerwG beantragt, das Verfahren auszusetzen und dem EuGH folgende Fragen im Wege der Vorabentscheidung zu unterbreiten:

  • Ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach EU-Recht im Rahmen des mehrstufigen Verfahrens für die Festlegung von Flugrouten notwendig?
  • Ist die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung bei der Festlegung von Flugrouten notwendig?
  • Muss das Aarhus-Übereinkommen so ausgelegt werden, dass anerkannte Umweltvereinigungen im Rahmen einer zulässigen Klage auch geltend machen können, dass die Festlegung eines Flugverfahrens ihnen die Möglichkeit gibt, Einspruch einzulegen, wenn sie der Überzeugung sind, dass sie gegen nationales oder EU-Recht verstoßen?
  • Haben Natur- und Umweltverbände das Recht, bei sog., „Ruhigen Gebieten“, eine Prüfung der Vermeidung einer Verschlechterung des Lärmniveaus zu verlangen und einen bestmöglichen Schutz der Ruhigen Gebiete als Entscheidungskriterium für die Festlegung von Flugrouten einzufordern?

Dazu Uwe Hiksch, stellv. Landesvorsitzender der NaturFreunde Berlin: „Die NaturFreunde erwarten, dass eine europarechtlichen Klärung durch den Europäischen Gerichtshof vorgenommen wird, damit anerkannte Umwelt- und Naturschutzverbänd das Recht haben, bei Einwirkungen auf Umwelt und möglichen Auswirkungen auf betroffene Arten ihre Rechte wahrzunehmen und z.B. im Rahmen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie Stellung zu beziehen.

NaturFreunde: COP 20: Wachstum ging vor Klimaschutz

NaturFreunde Deutschlands fordern eine Internationale der Umweltbewegung

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Berlin, 15. Dezember 2014 – Die UN-Klimaschutzverhandlungen in Lima (COP 20) kritisiert der Bundesvorsitzende der NaturFreunde Deutschlands Michael Müller:

 

Das Ergebnis der aktuellen Klimaschutzverhandlungen bleibt – wieder einmal – weit hinter dem tatsächlich Notwendigen zurück. Schon jetzt ist mehr als zweifelhaft, ob das Zwei-Grad-Ziel überhaupt zu erreichen ist, obwohl es die ärmsten Weltregionen schon nicht mehr retten kann.

Bei den UN-Klimaverhandlungen geht es nicht um den Schutz der Erdatmosphäre, sondern um Wirtschafts- und Wachstumsinteressen. Die Taktik liegt darin, dieses Ziel zu verschleiern. Bis heute ist kaum ein Land bereit, den Klimaschutz vor die eigenen Wirtschaftsziele zu stellen. Stattdessen wird mit scheinbar sinnvollen Formeln wie zum Beispiel der „Green Economy“ hantiert. Doch die Treibhausgasemissionen steigen und steigen und die Atmosphäre heizt sich immer weiter auf. China zum Beispiel, mittlerweile der größte Treibhausgas-Emittent der Welt, möchte erst in rund 30 Jahren mit einer Senkung beginnen.

Ein anderes Beispiel: Bei der Beschlussfassung über einen UN-Klimavertrag in Kyoto hatten die Amerikaner das sogenannte „Grandfathering“-Prinzip durchgesetzt (die meisten Emissionsrechte erhält, wer bislang schon am meisten Treibhausgase produziert hat). Und zwar mit der Absicht, Verantwortlichkeiten nach dem UN-Prinzip – ein Land, eine Verpflichtung – zu vermeiden. So sollten insbesondere die Emissionsrechte auf die Industriestaaten begrenzt werden. Washington spielte schon damals mit gezinkten Karten. Denn genau das von den USA geforderte Raushalten der Schwellen- und Entwicklungsländer diente schließlich dem US-Vorwand, den Vertrag nicht zu unterzeichnen.

Ökologie muss jetzt zum Maßstab der Politik werden

Die Wirklichkeit zeigt: Immer wenn es darauf ankommt, setzen sich wirtschaftliche Egoismen durch. Deshalb muss es endlich zu einer Internationale der Umweltbewegung kommen, die die Politik derart unter Druck setzt, dass die weltweit längst gescheiterten Wachstumsstrategien entsorgt werden und einem Regime der Nachhaltigkeit Platz machen. Die Ökologie muss jetzt zum Maßstab der Politik werden. Denn den zukünftigen Generationen läuft die Zeit davon.

NaturFreunde: COP 20: Klimaschutz ist eine Systemfrage

Wachstumsfetisch bremst Veränderungen und weist Weg in den Abgrund

 

Berlin, 11. Dezember 2014 – Zur Halbzeit der UN-Klimaschutzverhandlungen in Lima (COP 20) erklärt der Bundesvorsitzende der NaturFreunde Deutschlands Michael Müller:

 

nfd-bildmarke_4c-outline-cmyk-cmyk.jpgEin wirklicher Durchbruch der internationalen Klimaverhandlungen ist nicht in Sicht, auch wenn viel Geld in den grünen Klimafonds fließen soll. Der Schutz der Erdatmosphäre ist eine Menschheitsaufgabe, aber offenkundig keine Aufgabe der Menschheit. Die Erderhitzung ist seit den 1980er-Jahren bekannt und das Wissen darüber seither immer gefestigter geworden. Doch der ökologische Kolonialismus setzt sich fort. Was wir den nachfolgenden Generationen zumuten, ist verantwortungslos und offenbart ein beispielloses Versagen.

Der Kapitalismus ist untrennbar verbunden mit dem fossilen Zeitalter

Der Wachstumsfetisch, der die ganze Welt erfasst hat und Entscheidungen in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft prägt, ist offenkundig eine unüberwindbare Hürde für Veränderungen und zugleich der Wegweiser für den Weg in den Abgrund. In besonderer Weise ist dabei der Kapitalismus mit seiner marktgesteuerten Effizienz untrennbar verbunden mit dem fossilen Zeitalter. Insofern ist der Klimaschutz eine Systemfrage. Solange das nicht gesehen wird, bleibt er weit hinter dem Notwendigen zurück.

Das schwache Bild, das die Weltgemeinschaft beim Klimaschutz bietet, ist kein Zufall, sondern die Folge der langen Geschichte der Entbettung der Ökonomie aus gesellschaftlichen Bindungen. Es muss endlich gelingen, den Klimaschutz nicht nur in technischen und finanziellen Aspekten zu sehen, sondern auch in den ökonomischen, gesellschaftlichen und machtpolitischen Zusammenhängen. Ansonsten wird es keinen echten Schutz des Klimas geben.

Oxfam: Klimakonferenz in Lima muss Weichen auf Klimaschutz stellen

oxfam

Lima, 1. Dezember 2014. Zu wenig Ehrgeiz beim Klimaschutz und zu wenig Fortschritte bei der finanziellen Unterstützung für die armen Länder wirft die Entwicklungsorganisation Oxfam den Industrieländern anlässlich der am Montag beginnenden Weltklimakonferenz in Lima vor. Dies gefährde das künftige weltweite Klimaschutz-Abkommen, das im Zentrum der zweiwöchigen Verhandlungsrunde in Peru steht. Neben dem neuen Abkommen, das ab 2020 das Kyoto-Protokoll ergänzen und Klimaschutzverpflichtungen für alle Länder enthalten soll, wird es in Lima auch um verstärkten Klimaschutz bis 2020 gehen. Ein Dreh- und Angelpunkt den Verhandlungen wird die finanzielle Unterstützung der armen Länder im Kampf gegen den Klimawandel sein. Zu Beginn der Konferenz legt Oxfam mit seinem neuen Papier „Breaking The Standoff“ eine Blaupause für die finanzielle Unterstützung der armen Länder im neuen Abkommen vor.

Oxfam-Klimaexperte Jan Kowalzig kommentiert: „Zuletzt gab es halbwegs ermutigende Nachrichten: China und die USA haben konkrete Vereinbarungen zum Klimaschutz getroffen, die reichen Länder haben fast zehn Milliarden US-Dollar für den Green Climate Fund (GCF) zugesagt, und der UN-Wissenschaftsrat IPCC hat bestätigt, dass die Rettung des Weltklimas kein Kostenfaktor ist, sondern im Gegenteil auch in den armen Ländern eigentlich ein Entwicklungsmotor ist. Die Regierungen müssen diese positiven Impulse nun zum Anlass nehmen, in Lima konstruktiv und ambitioniert zu verhandeln, damit in einem Jahr das neue Abkommen verabschiedet werden kann.“

„Damit das gelingt, müssen die Regierungen in Lima sicherstellen, dass im neuen Abkommen jedes Land nachprüfbar seinen fairen Beitrag zum globalen Klimaschutz leisten wird. Die reichen Industrieländer müssen dabei  Vorreiter sein. Gleichzeitig müssen sie sich zu konkreten Schritten verpflichten, die Klima-Hilfen bis 2020 wie versprochen auf 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr zu steigern. Außerdem ist es entscheidend, im neuen Abkommen auch konkrete Finanzierungsverpflichtungen für die Zeit nach 2020 zu verankern.“

Aus Sicht von Oxfam sollte das neue Abkommen konkrete Ziele für finanzielle Hilfen zur Anpassung an den Klimawandel in armen Ländern festlegen. Außerdem muss das Abkommen dazu beitragen, weltweit hunderte Milliarden US-Dollar an Investitionen in den Klimaschutz und die Reduzierung von Treibhaushasen zu investieren – und sicherstellen, dass jedes Land fair dazu beiträgt – durch eigenen Klimaschutz, aber auch durch die Bereitstellung von Finanzmitteln für die armen Länder und die Mobilisierung privater Mittel.

Oxfam fordert außerdem, dass die noch fehlenden Länder, wie zum Beispiel Australien, Österreich und Irland, spätestens in Lima ihre Zusagen an den GCF machen. Zudem müssen die reichen Länder neue Mittel für den UN-Anpassungsfonds bereitstellen, der gegenwärtig eine Finanzierungslücke von 80 Millionen US-Dollar aufweist.

Kowalzig abschließend: „Die jüngsten Finanzierungszusagen zum Green Climate Fund sind ein Schritt und die richtige Richtung und ein ermutigendes Signal, das aber nicht darüber hinwegtäuschen darf, dass insgesamt die Klima-Hilfen nicht wie versprochen ansteigen. Nach den Zusagen für den GCF müssen die reichen Länder nun den nächsten Schritt gehen und bis Paris einen Finanzierungsfahrplan bis 2020 vorzulegen, in dem konkretisiert wird, wie die reichen Länder ihr Versprechen erfüllen wollen, die Klima-Hilfen bis 2020 auf mindestens 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr zu steigern.“

NaturFreunde: COP 20: Die Erderwärmung ist mehr als eine ökologische Herausforderung

Wirksamer Klimaschutz ist Voraussetzung für eine Welt in Frieden, Gerechtigkeit und Freiheit

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Berlin, 1. Dezember 2014 – Anlässlich der heute in Lima beginnenden 20. Auflage der UN-Klimakonferenzen (COP 20) kritisiert der Bundesvorsitzende der NaturFreunde Deutschlands Michael Müller die Folgenlosigkeit der globalen Klimaverhandlungen:

 

Es ist ein ermüdendes Ritual, was wir seit der ersten UN-Klimaverhandlung im Jahr 1995 zum Ende jeden Jahres erneut erleben: Zuerst wird – zu Recht – die Dramatik der Situation beschworen, dann unmittelbar vor Beginn der Verhandlungen vor zu hohen Erwartungen gewarnt, im Verlauf der Konferenz bricht die Frustration über Blockaden und Bremser durch und schließlich werden dürftige Resultate so interpretiert, dass es beim nächsten Mal auf jeden Fall besser wird. Tatsächlich bleiben die realen Ergebnisse der Verhandlungen immer weiter hinter dem notwendigen Klimaschutz zurück.

Warum sollte das in der peruanischen Hauptstadt bei der nun 20. Auflage der UN-Konferenzen anders werden? Tatsächlich nimmt die Zahl der Klimaskeptiker, die sich offen zur Missachtung der Fakten bekennen, sogar zu – bis hin zu Bundesministern und Ministerpräsidenten. Und hinter der Behauptung, dass wir auf die Kohle nicht verzichten könnten, steckt auch keine andere Geisteshaltung.

 

Tatsache ist: Die Kohlendioxidemissionen haben sich um mehr als 70 Prozent erhöht

Seit dem Beginn der UN-Klimaverhandlungen sind die Kohlendioxidemissionen nicht etwa gesunken, sondern haben sich um mehr als 70 Prozent erhöht. Ende der 80er Jahre kamen fast 70 Prozent des CO2-Ausstoßes aus den Industriestaaten, heute erreicht allein China rund 50 Prozent. Im Klimabericht des Deutschen Bundestages von 1990 wurde als gerade noch verantwortbare „Erwärmungsobergrenze“ 1,5 Grad Celsius festgelegt, heute ist selbst die angestrebte Erwärmung um global höchstens zwei Grad Celsius wahrscheinlich nicht mehr zu erreichen.

Das groß inszenierte Zwei-Grad-Ziel schreibt in Wahrheit schon einen Teil der Welt ab, insbesondere die ozeanischen Staaten, und macht vor allem die ärmsten Weltregionen zum Opfer eines ökologischen Kolonialismus. Aufgrund des zeitlichen Anpassungsprozesses des Klimasystems müssten sofort alle CO2-Emissionen gestoppt werden, um die 1,5 Grad Celsius nicht zu überschreiten.

Der Widerspruch zwischen Wissen und Handeln wird immer größer. Es ist ein Irrtum, dass die Erderwärmung mit einigen wenigen Maßnahmen aufzuhalten sei. Tatsächlich geht es um viel mehr als den – zudem umstrittenen – Emissionshandel, die erneuerbare Energien oder den Öko-Landbau. Alles wichtig, aber kein Durchbruch.

 

Wirksamer Klimaschutz braucht eine radikale Umstellung der Wirtschaftsordnung

Ein wirksamer Klimaschutz erfordert die grundlegende Demokratisierung der Gesellschaft, braucht eine radikale Umstellung der Wirtschaftsordnung sowie die Verbindung von Einsparen, Effizienz und auch Mäßigung, und schließlich – nicht zuletzt – den Ausstieg aus der fossilen Energiewirtschaft.

Angesichts der vorherrschenden Wachstums-, Wohlstands- und Machtinteressen sind diese Ansätze heute weit weg. Deshalb muss die Schlussfolgerung heißen: Beim Klimaschutz geht es nicht nur um eine ökologische Frage. Klimaschutz ist die Voraussetzung für eine Welt in Frieden, Gerechtigkeit und Freiheit. Und das geht uns alle an, diese Fragen dürfen wir nicht länger bewegungsunfähigen Gremien überlassen.