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Archiv für die Kategorie ‘Anti-Atom’

NaturFreunde fordern: Doel und Tihange sofort stilllegen

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Berlin, 28. Dezember 2016 – Zur aktuellen Diskussion über die Sicherheit der belgischen Atomkraftwerke Doel und Tihange erklärt Uwe Hiksch, Mitglied des Bundesvorstandes der NaturFreunde Deutschlands:

 

Das deutsch-belgische Abkommen zur nuklearen Sicherheit, das einen besseren Informationsaustausch über die Atomkraftwerke in Doel und Tihange garantieren soll, hilft nicht weiter. Ziel der Gespräche zwischen der Bundesregierung und der belgischen Regierung muss die sofortige Stilllegung der Atomreaktoren sein. Die belgische Regierung gefährdet mit ihrem unverantwortlichen Atomkurs Millionen von Menschen in der gesamten Region. Die NaturFreunde Deutschlands erwarten von der Bundesregierung, dass sie gegenüber Belgien deutlich macht, dass sie den Weiterbetrieb dieser Reaktoren nicht akzeptiert.

 

In den belgischen Atomkraftwerken wurden Tausende von Rissen festgestellt. Die größten Risse im AKW Doel sind bis zu 18 Zentimeter lang, im AKW Tihange bis zu 15,5 Zentimeter. Allein in Doel wurden etwa 13 000 Risse festgestellt, in Tihange mehr als 3 000. Trotzdem sollen die maroden Atomkraftwerke bis mindestens 2025 weiterlaufen. Sie werden dann mehr als 50 Jahre alt sein.

 

Bundesregierung soll sich der Klage gegen den Weiterbetrieb der AKWs anschließen

Durch ihre unverantwortliche Atompolitik gefährdet die belgische Regierung die Gesundheit und das Leben von vielen Millionen Menschen. Das AKW Doel liegt mitten in einer dicht besiedelten Region. Im Radius von 75 Kilometern um das AKW leben etwa 9 Millionen Menschen. Tihange ist nur 70 Kilometer von Aachen entfernt.

Die NaturFreunde Deutschlands begrüßen die Klage von mehreren Kommunen und Landkreisen gegen den Weiterbetrieb der Atomreaktoren und fordern die Bundesregierung auf, sich der Klage anzuschließen.

 

Die NaturFreunde kritisieren, dass Belgien weiterhin über 50 Prozent der Bruttostromerzeugung durch Atomkraft produziert. Bereits 2003 hatte die belgische Regierung entschieden, aus der unverantwortlichen Atomenergienutzung auszusteigen. Seitdem ist jedoch nichts passiert. Vielmehr beschloss die belgische Regierung, die Nutzung der atomaren Schrottreaktoren bis zum Jahr 2025 zu verlängern. Betreiber der beiden AKWs Doel und Tihange ist Electrabel S.A., eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Engie SA (ehemals GDF Suez) in Belgien.

 

Zu ökologisch und sozial verträglichen Energieunternehmen wechseln

Das Unternehmen Engie SA ist auch in Deutschland tätig und erwirtschaftet einen Umsatz von ca. 2,17 Milliarden Euro im Jahr. Über die Vertriebsgesellschaft Energie SaarLorLux in Saarbrücken, an der Engie SA mehrheitlich beteiligt ist, werden über 160 000 Privat- und Gewerbekunden in Deutschland mit Strom, Gas und Wärme versorgt. Engie SA ist auch in Gera und Wuppertal an den Stadtwerken beteiligt. In Berlin ist Engie SA an der Berliner GASAG mit 31,6 Prozent beteiligt.

 

Die NaturFreunde Deutschlands werben für einen Umstieg auf ökologisch und sozial verträgliche Energieunternehmen. Die NaturFreunde bitten die Verbraucher_innen, durch einen Wechsel zu einem ökologisch und sozial verträglichen Stromanbieter den Atom- und Kohlekonzernen eine Absage zu erteilen und dazu beizutragen, einen schnellstmöglichen Umstieg auf 100 Prozent erneuerbare Energien zu unterstützen. Die Kund_innen von Engie SA und ihren Tochterunternehmen bitten die NaturFreunde, sich mit Briefen und Resolutionen für eine sofortige Stilllegung der Atomkraftwerke in Belgien einzusetzen.

NaturFreunde: Die Atomkonzerne sind bereits entschädigt – viel zu stark

Fukushima antiatom

Schon in der Atommüllfrage ist vom Verursacherprinzip abgewichen worden

 

Berlin, 6. Dezember 2016 – Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts, demzufolge AKW-Betreibern eine Entschädigung für den Atomausstieg zusteht, erklärt Michael Müller, Bundesvorsitzender der NaturFreunde Deutschlands:

 

Über Jahre haben die Atomkonzerne mit hohen staatlichen Subventionen ihr Energieimperium aufgebaut und zudem in einer Art Sonderwirtschaftszone Milliardenbeträge verdient.

 

Als sie selbst erkannten, dass die Atomkraft in Deutschland keine Zukunft mehr haben kann, verständigten sie sich mit der damaligen Bundesregierung konsensual auf einen Atomausstieg bis zum Jahr 2022. Nach einem irrealen Hin und Her, für den die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung verantwortlich war, gab es zudem nach dem GAU von Fukushima einen gesetzlichen Atomausstieg bis zum Jahr 2022. Dennoch klagten die Atomkonzerne – mit Ausnahme von EnBW – auf eine Entschädigung.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Rechtmäßigkeit des Atomausstiegs bestätigt. Weil aber bestimmte zugesagte Reststrommengen im Gesetz nicht berücksichtigt worden waren, entschied es zudem, dass bis 2018 Klarheit über die Höhe einer Entschädigung bestehen muss.

 

Nach Auffassung der NaturFreunde Deutschlands, die bereits seit dem Jahr 1953 für einen Ausstieg aus der zivilen sowie der militärischen Nutzung der Atomenergie eintreten und zu den Hauptorganisatoren des Widerstands gehören, haben die Atomkonzerne längst mehr als genug Steuergelder erhalten. Zuletzt wurden ihnen Milliardenbeträge zugeschanzt, als in der Atommüllfrage vom Verursacherprinzip abgewichen wurde.

 

Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder werden die tatsächlichen Entsorgungskosten für den Atommüll den Konzernen angerechnet: Dann muss der Staat auf keinen Fall noch etwas zuzahlen. Oder aber der Staat zahlt die geforderte Entschädigung: Dann müsste die Entsorgung des Atommülls nach dem Verursacherprinzip verrechnet werden.

 

In beiden Fällen wären Zahlungen der Atomkonzerne an den Staat die Konsequenz. Denn derzeit sind die von ihnen erhaltenen Vergünstigungen in der Atommüllfrage höher als mögliche Entschädigungszahlungen.

NaturFreunde bedauern Ausgang des Atomreferendums in der Schweiz

Euratom

 

Berlin, 28. November 2016 – Zum Ausgang des Referendums über den Atomausstieg in der Schweiz erklärt Uwe Hiksch, Mitglied des Bundesvorstandes der NaturFreunde Deutschlands:

 

Der Ausgang des Referendums in der Schweiz ist eine Niederlage für die Anti-Atom-Bewegung in Europa. Fünf Jahre nach Fukushima scheinen viele Menschen in der Atomfrage wieder zur Tagesordnung überzugehen. Die NaturFreunde Deutschlands bedauern den Ausgang des Referendums. Gemeinsam mit der Anti-Atom-Bewegung in der Schweiz werden wir unsere Aufklärungsarbeit über die Gefahren der Atomtechnologie weiter verstärken.

 

Die Atomlobby hat die Mehrheit der Schweizer mit einer Angstkampagne gewonnen. Sie hat suggeriert, dass die schweizerische Energieversorgungsinfrastruktur nicht in der Lage sei, genügend Strom aus erneuerbaren Energien zu gewinnen und die Schweiz bei einem Atomausstieg Kohlestrom importieren müsse.

 

Die Ausstiegsinitiative der schweizerischen Grünen hatte gefordert, dass die Laufzeit für die fünf Atomkraftwerke auf 45 Jahre beschränkt werden solle. Damit hätte bis spätestens zum Jahr 2029 das letzte schweizerische Atomkraftwerk vom Netz gehen müssen. Die NaturFreunde Deutschlands hielten schon diesen Termin für zu wenig ambitioniert. Denn die fünf Atomreaktoren in der Schweiz sind alt: Der Reaktor 1 im AKW Beznau wurde 1969 in Betrieb genommen, Block 2 im Jahr 1971, das AKW Mühleberg 1972, das AKW Gösgen 1979 und das AKW Leibstadt 1984. Diese Atomreaktoren gefährden Millionen Bürger – auch im nahen Deutschland.

 

EURATOM muss endlich gekündigt werden

Die NaturFreunde Deutschlands werden im Bundestagswahlkampf 2017 ihre Forderung nach einer Beendigung von EURATOM in die Diskussion einbringen. Der EURATOM-Vertrag aus dem Jahr 1957 muss endlich aufgekündigt werden. Die NaturFreunde erwarten von den Parteien im Deutschen Bundestag, dass sie sich für eine Aufkündigung des Vertrages einsetzen. Stattdessen fordern die NaturFreunde die Schaffung eines neuen Vertrages, auf dessen Grundlage erneuerbare Energien gefördert und erhebliche Energieeinsparungen in ganz Europa durchgesetzt werden.

 

Die NaturFreunde setzen sich für ein atomstrom- und atomwaffenfreies Europa ein. Sie fordern, dass ein Verbot der Nutzung von Atomtechnologien für militärische Zwecke sowie zur Energiegewinnung als Grundlage der Europäischen Union festgeschrieben wird. Eine solche EU-Regelung würde auch auf die Staaten in Europa ausstrahlen, die nicht Mitglied in der EU sind.

Protest vor der französischen Botschaft: Französisches Atomprogramm beenden! Cattenom und Fessenheim sofort abschalten!

Fukushima antiatom

Donnerstag 24.11.2016

  • Ort: Pariser Platz (Gehwege vor der Französischen Botschaft)
  • Uhrzeit: 17.00 Uhr
  • Verantwortlicher: Adelante

In Frankreich sind offiziell 58 Atomkraftwerke in Betrieb. 80 Prozent des Stroms wird durch Atomkraftwerke produziert. Über 40 Atomreaktoren sind mehr als 30 Jahre alt. Die Störfälle häufen sich. Mit ihren Schrottreaktoren bedrohen die Atomkraftwerksbetreiber die Sicherheit und Gesundheit von vielen Millionen Menschen.

Erst vor wenigen Wochen hat ein Gutachten aufgezeigt, dass 107 wichtige Bauteile an 14 AKW-Standorten in Frankreich mit mangelhafter Stahl hergestellt wurden. Die Atomlobby wiegelt jedoch wie immer ab. Aufgrund der dramatischen Lage, mussten der französische Atomkonzern EDF mehrere AKW abschalten. Gleichzeitig betonen die französischen Atomkonzerne EDF und Areva wie immer, sie hätten die Situation vollständig unter Kontrolle. Auch die französische Regierung setzt trotz zunehmender Proteste weiterhin auf die langfristige Nutzung der unverantwortlichen Atomtechnologie.

Seit mehr als 40 Jahren baut der französische Atomkonzern Areva Uran in Niger ab. Areva zählt zu den weltweit größten uranfördernden Konzernen. In Niger betreibt das Unternehmen zwei Minen, eine dritte ist derzeit in Bau. Durch die Produktion von Uran fallen pro Kilogramm Uran etwa 335 Kilogramm radioaktiver Abraum an. In Niger hat sich dadurch die gigantische Menge von über 35 Millionen Tonnen radioaktivem Schutt und Chemikalien angesammelt, die einfach unter freien Himmel abgelagert werden. Der radioaktive Schutt verstrahlt die gesamte Region großflächig. Bei einer Untersuchung der Weltgesundheitsbehörde WHO wurden bei vier von fünf getesteten Wasserproben die empfohlene Höchstdosis für Trinkwasser überschritten.

Aber auch die Brennelemente-Fabrik in Lingen und die Uran-Anreicherungsanlage in Gronau sind Teil des unverantwortlichen Geflechts der Atomlobby in Frankreich. Sie liefern Uran und Brennstäbe nach Frankreich und stellen damit den ungehinderten Weiterbetrieb der unverantwortlichen Schrottmeiler in Frankreich sicher.
Wir fordern:
• AKW Cattenom und Fessenheim sofort abschalten!
• Französisches Atomprogramm beenden!
• EURATOM-Vertrag kündigen!
• Brennelemente-Fabrik in Lingen und die Uran-Anreicherungsanlage in Gronau schließen!

Wir treffen uns
Donnerstag, 24.11.2016
17.00 Uhr
Pariser Platz (Gehwege vor der Französischen Botschaft)

NaturFreunde Berlin
Anti Atom Berlin

Berliner Energietisch: Offener Brief an SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zu den Koalitionsverhandlungen

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Sehr geehrte Parteien,

die Koalitionsverhandlungen zum neuen Berliner Senat gehen momentan in eine entscheidende Phase. Wir nehmen dies zum Anlass, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen daran zu erinnern, dass sich 600.000 Berlinerinnen und Berliner (83% der Abstimmenden) in einem Volksentscheid für die Rekommunalisierung des Stromnetzes und eine sozialverträgliche Energiewende mit echten Beteiligungsmöglichkeiten ausgesprochen haben.

Die Linke und die Grünen haben den Volksentscheid in vollem Umfang unterstützt, die SPD-Fraktion hat die Forderungen des Volksentscheides zu weiten Teilen unterstützt. SPD, Linke und Grüne haben Jetzt die Mehrheit, die Ziele des Volksentscheides sowie der Enquete-Kommission „Neue Energie für Berlin“ umzusetzen und Berlin auch energiepolitisch in das 21. Jahrhundert zu befördern.

 

Dies wird gelingen, wenn:

  1. die Strom- und Gasnetze zu 100 % rekommunalisiert werden und die Gewinne endlich Berlin zu Gute kommen. Halbherzige Deals mit Vattenfall und EON lehnen wir ab.
  2. die Berliner Stadtwerke im Nachtragshaushalt mit ausreichend Eigenkapital für eine schnelle Expansion ausgestattet werden und der Handel mit Ökoenergie nicht länger untersagt ist. Nur so wird es gelingen, die Stadtwerke zum integrierten Energiedienstleister auszubauen und Berlin mittelfristig mit 100% dezentral erzeugter erneuerbarer Energie zu versorgen.
  3. wenn ökologische und soziale Belange nicht gegeneinander ausgespielt werden. Vor allem für Energie-VerbraucherInnen mit geringen Einkommen ist die soziale Gestaltung einer ökologischen Energieversorgung zentral. Dafür wird ein starkes Stadtwerk gebraucht, das verantwortungsvoll und zukunftsfähig handelt. Es verzichtet auf Stromabklemmungen bei Zahlungsunfähigkeit, fördert die Anschaffung energieeffizienter Haushaltsgeräte, bietet Beratungen zur Stromeinsparung an und unterstützt eine sozialverträgliche energetische Gebäudesanierung.
  4. demokratische Kontrolle und Transparenz ausgebaut werden, indem der Stadtwerke-Beirat ein Mitsprach- und Entscheidungsrecht erhält, Berlinerinnen und Berliner ein Initiativrecht bekommen und alle Unterlagen und Verträge der Stadtwerke aktiv veröffentlicht werden. Seine Transparenz muss über das Berliner Informationsfreiheitsgesetzes hinausgehen.
  5. der energie- und klimapolitisch dringend gebotene Ausstieg aus der Stein- und Braunkohlenutzung bis 2020 unumkehrbar und verlässlich eingeleitet wird, indem das Abgeordnetenhaus u.a. ein Kohleausstiegsgesetz und eine Abschaltfahrplan auf den Weg bringt.

 

SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben sich für das Ziel einer demokratischen, ökologischen und sozialen Energieversorgung Berlins stark gemacht. Jetzt ist es an der Zeit, diese Ziele auch umzusetzen. Auf geht’s!

 

Mit den besten Grüßen

Christine Kühnel und Eric Häublein für den Berliner Energietisch

IALANA zum Urteil des internationalen Gerichtshofes (IGH) zum „Marshall Islands Verfahren

ialana.de

7.10.2016

 

IALANA Deutschland bedauert das Prozessurteil des Internationalen Gerichtshofs zu der Verpflichtung, das atomare Wettrüsten zu beenden und über eine vollständige atomare Abrüstung zu verhandeln. Mit der der Frage, ob die Atommächte gegen Ihre Pflicht zur Verhandlung eines nuklearen Abrüstungsvertrags verstoßen, wird sich der Gerichtshof in dem von den Marshall Islands eingeleiteten Verfahren nun nicht mehr befassen.

 

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag, das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen, verkündete am 5.10.2016 die seit langem erwartete Entscheidung über die Zulässigkeit einer von den Marshall Islands gegen die Atommächte erhobenen Klage. Mit einem denkbar knappen Abstimmungsergebnis von acht zu acht Richterstimmen, bei dem die Stimme des Präsidenten den Ausschlag gab, hielt der Gerichtshof den von Groß-Britannien erhobenen Einwand für zutreffend, die von den Marshall-Islands erhobene Klage sei unzulässig.

Maßgeblich hierfür sei, dass die Verletzung der Verpflichtung der Atommacht  aus Art VI des Atomwaffensperrvertrags, mit dem ernsthaften Willen zur Einigung über eine vollständige nukleare Abrüstung zu verhandeln, zum Zeitpunkt der Klageerhebung zwischen den Parteien nicht in ausreichendem Maße im Streit gestanden habe. Die Atommächte hätten mangels eines konkreten vorgerichtlichen Disputs nicht mit der Klage rechnen müssen. Mit neun zu sieben Richterstimmen entschied der Gerichtshof daraufhin, wegen der fehlenden Sachurteilsvoraussetzung könne er sich mit der materiellen Begründetheit der Klage nicht mehr befassen.

 

Die Marshall Islands, die von ihrem ehemaligen Außenmister Tony de Brum und einem Team von erfahrenen Experten des Internationalen Rechts vertreten wurden – darunter auch Juristen der IALANA – hatten vorgetragen, die Marshall Islands hätten den von ihnen erhobenen Vorwurf in verschiedenen internationalen Konferenzen gegenüber den Atommächten unmissverständlich deutlich gemacht und letztere hätten ihn dabei stets zurückgewiesen. Dies reichte dem Gerichtshof nicht aus. Die Marshall Islands, die aus einer Gruppe von fünf Inseln, 31 weit auseinanderliegenden Korallenatollen und über 1000 kleineren Inseln und Riffen bestehen, leiden noch heute durch die in den Jahren 1946 bis 1962 dort von den USA durchgeführten Atombombentests. Teile von Inseln sind wie in Tschernobyl mit einer Betondecke eingesargt, andere Inseln wurden für 24.000 Jahre für unbewohnbar erklärt. Viele Bewohner starben an Leukämie und anderen Krebserkrankungen. Noch heute werden dort Kinder mit stärksten Missbildungen geboren.

 

Da die Atomwaffenstaaten Ihrer im Jahr 1968 bei Abschluss des Atomwaffensperrvertrages eingegangenen Verpflichtung, einen Abrüstungsvertrag mit dem Ziel der völligen Abschaffung aller Atomwaffen zu verhandeln, bis heute nach 48 Jahren immer noch nicht nachgekommen sind, hatte die Regierung der Marshall Islands sich im vergangenen Jahr dazu entschieden, den Weltgerichtshof anzurufen. Die Bürger der Marshall Islands wollen nicht, dass die Menschen in irgendeinem anderen Land noch einmal wie sie die Folgen eines Atomwaffenabwurfs erleiden müssen.

 

Die Regierung wird nun die Entscheidung des IGH sorgfältig analysieren.

Dabei wird vor allem eine Rolle spielen, welche Anforderungen der IGH an das vorprozessuale Agieren des Klägers stellt, damit die Voraussetzungen für eine Befassung mit dem materiellen Klagegegenstand gegeben sind.

Nach Erfüllung dieser Voraussetzungen hätten die Marshall Islands die Möglichkeit, das Klageverfahren erneut mit dem gleichen Ziel wieder einzuleiten. Insofern ist durch das Prozessurteil des IGH noch nichts endgültig verloren, so IALANA Deutschland.

 

BI Umweltschutz: Bundesregierung muss Brennstofflieferungen in die AKWs Doel, Fessenheim und Cattenom stoppen

Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow – Dannenberg e.V.

Rosenstr. 20

29439 Lüchow

http://www.bi-luechow-dannenberg.de

 

Gemeinsame Pressemitteilung 22.07.2016

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Rechtsgutachten zum Export von Brennelementen aus Lingen: Bundesregierung muss Brennstofflieferungen in die AKWs Doel, Fessenheim und Cattenom stoppen

Trotz grundlegender Sicherheitsbedenken gegen die grenznahen, maroden Atomkraftwerke Cattenom, Fessenheim und Doel untersagt die Bundesregierung die Belieferung dieser Standorte mit Brennelementen aus Lingen bislang nicht. Laut einem Gutachten der Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm, das die Ärzteorganisation IPPNW in Auftrag gegeben hat, dürfen Ausfuhrgenehmigungen für Brennelemente in diese AKWs gemäß § 3 Atomgesetz nicht mehr erteilt werden. Bereits erteilte Genehmigungen können oder müssen sogar widerrufen werden.

Die Brennelemente aus Lingen ermöglichten und ermöglichen den Betrieb u.a.der genannten Atomkraftwerke. Die Bundesregierung und die Bundesländer haben aufgrund von Sicherheitsbedenken gegenüber Belgien und Frankreich bereits die Stilllegung der Anlagen gefordert. „Die weitere Belieferung der Atomkraftwerke in Doel, Fessenheim und Cattenom mit in Deutschland hergestellten Brennelementen ist in hohem Maße widersprüchlich und nicht mit geltendem Recht vereinbar“, erklärt Dr. Angelika Claußen, Vizepräsidentin Europa der IPPNW.

Wie Dr. Ziehm in dem Gutachten ausführt, ist nach § 3 Atomgesetz auch die beabsichtigte Verwendung der zu exportierenden Brennelemente relevant. Zwingende Genehmigungsvoraussetzung sei laut Atomgesetz, dass die Verwendung der Kernbrennstoffe nicht die „innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“ gefährdet. Dabei würden grundsätzlich alle aus der Anwendung von Kernenergie resultierenden Risiken erfasst. Eine Beschränkung auf eine militärische Perspektive gebe es nicht. Erforderlich sei nach dem Atomgsetz zudem ein Handeln bereits aus Vorsorgegründen und nicht erst zur Gefahrenabwehr. Da objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen würden, dass die Anlagen in Doel, Fessenheim und Cattenom nach dem Atomgesetz nicht mehr betrieben werden dürfen, dürften neue Ausfuhrgenehmigungen vom zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nicht mehr erteilt werden.

Bereits erteilte Ausfuhrgenehmigungen könnten bzw. müssten widerrufen werden. „Das wiederum bedeutet einen Exportstopp für Brennelemente aus Deutschland in die Atomkraftwerke in Doel, Fessenheim und Cattenom“, schlussfolgert Dr. Ziehm in ihrem Guachten.

2012 hatte die belgische Regierung beschlossen, dass Doel 1 und Doel 2 im April 2015 stillgelegt werden sollen. Dieser Beschluss wurde im Dezember 2014 widerrufen. Die Laufzeiten von Doel 1 und Doel 2 sollen stattdessen um zehn Jahre bis 2025 verlängert werden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Hinblick auf die Laufzeitverlängerung für Doel 1 und Doel 2 wurde nicht durchgeführt. Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben deswegen Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt. Immer wieder kam es in den Doel-Reaktoren zu Störfällen. Im Oktober 2014 wurde bekannt, dass ein polizeibekannter Dschihadist bis November 2012 für rund drei Jahre im Hochsicherheitsbereich des Atomkraftwerks als Sicherheitstechniker gearbeitet hatte.

Über 5 Jahre nach Fukushima und 30 Jahre nach Tschernobyl ist Deutschland nach wie vor von alternden Atomkraftwerken und einer weiterhin aktiven Nuklearindustrie bedroht. Während die verbleibenden acht deutschen Atomkraftwerke bis Ende 2022 abgeschaltet werden sollen, bleibt die nukleare Infrastruktur unangetastet. Sowohl die Brennelementefabrik in Lingen als auch die Urananreicherungsanlage in Gronau verfügen weiterhin über eine unbefristete Betriebsgenehmigung.

Anti-Atomkraft-Initiativen aus Niedersachsen und NRW fordern, dass sowohl die Brennelementefabrik als auch die Urananreicherungsanlage in den Atomausstieg einbezogen werden. Für den 29. Oktober 2016 ist dazu eine überörtliche Demonstration in Lingen geplant, bei der auch grundlegend die sofortige Stilllegung aller Atomkraftwerke und Atomanlagen gefordert wird.

Das Rechtsgutachen finden Sie unter

https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/Exportstopp_Brennelemente_Lingen.pdf

 

Weitere Informationen zur Demo unter www.lingen-demo.de und zur

Lingen-Resolution

http://bbu-online.de/AK%20Energie/Aktuelles%20AK%20Energie/Lingen-Resolution.pdf

200 Städte hissen Flaggen für eine atomwaffenfreie Welt

8. Juli 2016
20. Jahrestags Rechtsgutachten zu Atomwaffen

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Zeitgleich zum heutigen Beginn des NATO-Gipfels in Warschau jährt sich das Rechtsgutachten zu Atomwaffen des Internationalen Gerichtshofes (IGH) zum 20. Mal. 200 Städte hissen Flaggen für eine atomwaffenfreie WeltAm 8. Juli 1996 verkündete der IGH, dass die Androhung des Einsatzes und der Einsatz von Atomwaffen grundsätzlich gegen das Völkerrecht verstoßen.

In 200 Städten Deutschlands werden die BürgermeisterInnen heute Flaggen der „Mayors for Peace“ vor ihren Rathäusern hissen, um für die Abschaffung von Atomwaffen zu werben. Sie berufen sich auf eine Forsa-Umfrage vom März 2016, wonach sich 93% der BundesbürgerInnen für ein völkerrechtliches Verbot der Atomwaffen aussprechen. Weitere 85 % der befragten Erwachsenen befürworteten zudem einen Abzug der auf deutschem Boden gelagerten US-Atomwaffen. Unterstützergruppen der Kampagne „Büchel ist überall! Atomwaffenfrei.jetzt“ sind beim Hissen der Flaggen dabei, in manchen Städten gibt es zusätzliche Veranstaltungen zum Thema.

Die Landeshauptstädte Bremen, Düsseldorf, Erfurt, Frankfurt/M, Hannover, Kiel, Köln, Magdeburg, Mainz, Schwerin und Stuttgart haben Flaggen erworben. Stuttgart erhält einen Gingko-Setzling von einem Baum, der den Atombombenabwurf auf Hiroshima überlebt hat. Der Setzling wird auf der Dachterrasse des Rathaus eingepflanzt. Im Foyer des Karlsruher Rathauses ist die Ausstellung „Hibakusha weltweit“ der Internationalen Ärzte zur Verhütung des Atomkriegs zu sehen. Sie dokumentiert weltweit 50 Orte, an denen Menschen wegen atomarer Ereignisse oder Unfälle oder Atombombenzündungen zu Tode oder zu Schaden gekommen sind.

Das damalige IGH-Rechtsgutachten stellte fest, dass eine völkerrechtliche Verpflichtung besteht: „in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen und zum Abschluss zu bringen, die zur nuklearer Abrüstung in allen ihren Aspekten unter strikter und wirksamer internationaler Kontrolle führen.“ Ein solcher Vertrag ist aber noch nicht in Sicht. Deshalb fordert die Kampagne ein Verbot der Produktion, der Lagerung und des Einsatzes von Atomwaffen und begrüßt die Selbstverpflichtung von 127 Staaten, eine Ächtung der Atomwaffen zu erzielen (Humanitarian Pledge).

Die Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“ startete im März 2016 und hat drei Forderungen: Die nukleare Aufrüstung in Deutschland zu stoppen, den Abzug der Atomwaffen einzuleiten und ein Verbot von Atomwaffen zu erwirken. Mit einer Aktionspräsenz bis zum 9. August 2016 sollen Gruppen und Einzelpersonen an den Haupttoren des Atomwaffenstützpunktes Büchel Mahnwachen halten oder andere gewaltfreie Aktionen durchführen. Die zwanzig Kalenderwochen stehen stellvertretend für zwanzig Atombomben. Parallel zum Flaggentag startet die Kampagne die Unterschriftenaktion „Taten statt leere Worte: Abzug statt Aufrüstung der Atomwaffen“ um mehr Druck für den Abzug der Atomwaffen in Deutschland zu erzeugen. Am 6. August werden dazu Zeitungsanzeigen geschaltet. Die Petition wird ein Jahr laufen.

NaturFreunde: Atommüll: Eine Lösung kann es nur geben, wenn der Fehler Gorleben eingestanden wird

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Berlin, 28. Juni 2016 – Zum Ende der Arbeit der Atommüllkommission erklärt Michael Müller, Bundesvorsitzender der NaturFreunde Deutschlands und Co-Vorsitzender der Kommission:

 

Nach zweieinhalbjähriger Arbeit hat die Kommission zur Lagerung hochradioaktiver Abfälle ihren Abschlussbericht „Verantwortung für die Zukunft“ fertiggestellt. Der rund 550 Seiten lange Bericht umfasst im wesentlichen vier Teile, wobei

 

> der Hauptteil sich mit Abwägungs- und Ausschlusskriterien für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle beschäftigt, aber auch Vorschläge für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle macht;

> umfangreiche Vorschläge für eine Ausweitung der partizipativen Demokratie gemacht werden, insbesondere für mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung;

> die Geschichte der Atomenergie und Endlagerung aufgearbeitet werden;

> die Herausforderung komplexer Technologien eingeordnet werden in eine Zukunftsethik und eine reflexive Technikbewertung.

 

Unbestritten ist, dass der Gesetzgeber auf jeden Fall von einer nationalen „Entsorgungspflicht“ auszugehen hat, was auch durch ein Exportverbot für Atommüll abgesichert wird. Es geht also nicht um ein Ja oder Nein, sondern um das Ob und Wo. Auch die NaturFreunde Deutschlands sind immer davon ausgegangen, dass es eine moralische Pflicht ist, die auch dem Verursacherprinzip entspricht, den in Deutschland produzierten Atommüll auch in Deutschland zu lagern.

 

Die Kommission geht beim Endlager von einem tiefengeologischen Einschluss aus. In wichtigen Bereichen macht sie Vorschläge, die bei einer Umsetzung ein wichtiger Schritt nach vorne wären. Dazu gehören der erweiterte, doppelt abgesicherte Rechtsschutz, das Exportverbot von Atommüll oder auch die Vielzahl von Beteiligungsrechten, die den Bürgerinnen und Bürgern eingeräumt werden sollen. Dazu kommen auch Vorschläge wie die Einrichtung eines Nachhaltigkeitsausschusses im Bundestag, der Ausbau der Technikfolgenabschätzung und Technikgestaltung oder die Einführung neuer Bewertungskriterien für Wirtschafts- und Lebensqualität.

 

Auch bei den naturwissenschaftlichen Kriterien gibt es Verbesserungen: Das Auswahlverfahren ist wirtsgesteinunabhängig, also gilt für Salz, Ton und Granit, muss nach umfangreichen Kriterien erfolgen, die gleichberechtigt sind und sich am Ziel der bestmöglichen Sicherheit orientieren. Wichtig sind unter anderm die Kriterien einer Begrenzung der Wärmeabfuhr auf höchstens 100 Grad (heute mehr als 200 Grad), eine stabile Barriere durch ein starkes Deckgebirge und ihrer gleichberechtigten Wertung. Außerdem sollen zumindest für eine längere Zeit die Rückholbarkeit und die Bergbarkeit gesichert werden.

 

Kritisch sehen die NaturFreunde Deutschlands, dass der Bericht zwar kritische Aussagen zu Gorleben macht, ebenso zur Geschichte der Atomenergie und der Endlagerung. So wird die Geschichte des Erkundungsbergwerks nachgezeichnet, allerdings in zwei kontrovers zueinander stehenden Teilen, in denen klar wird, dass SPD, Grüne und Linkspartei Gorleben beenden wollen, während CDU/CSU das Gegenteil vertreten. Ein klares Nein zu Gorleben war jedoch nicht möglich.

 

Der Bericht ist aber dennoch ein Nein zu Gorleben. Denn wenn die gesetzliche Vorlage, das Standortauswahlgesetz, verlangt, zu einem Vorschlag zu kommen, der einen politischen Konsens ermöglicht, so wurde genau das nicht erreicht. Zudem sind die vorgeschlagenen Kriterien nicht vereinbar mit dem Standort Gorleben. Von daher müsste es zu einem endgültigen Aus kommen, aber offenkundig fällt es der Union schwer zuzugeben, dass nicht nur die Atomeuphorie der letzten Jahrzehnte, sondern auch Gorleben ein Irrtum war.

 

Die NaturFreunde Deutschlands sagen Nein zu Gorleben. Eine Endlagersuche kann nur dann glaubwürdig werden, wenn das akzeptiert ist.

Einladung zur 9. Atommüllkonferenz, Sa., 24. September in Göttingen

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Liebe Teilnehmerinnen, Teilnehmer und Interessierte,

bitte schenkt neben der Einladung zur nächsten Atommüllkonferenz am 24.9. in Göttingen (s. unten) noch zwei weiteren Punkten besondere Aufmerksamkeit:

  • Die neue Homepage der Atommüllkonferenz geht am 1. Juli 2016 online. Auf einer Seite werden dort die teilnehmenden Initiativen, Verbände und Gruppen genannt werden. Alle, die sich in ihrem Selbstverständnis als Teil der Atommüllkonferenz empfinden, sind herzlich aufgerufen, sich zurück zu melden und den jeweiligen Namen der Initiative, des Verbandes oder der Gruppe samt eines Links auf die Homepage (sofern gewünscht) zu nennen. Selbstverständlich bleibt die Auflistung offen, d.h. es können jederzeit weitere Einträge aufgenommen oder bestehende entfernt werden. Eine Rückmeldung bis zum 30.6. wäre schön!

 

  • Aufgrund der Themenfülle bei der kommenden Atommüllkonferenz, wurde beschlossen, das Thema „anstehende Castor/Atommülltransporte-Transporte“ in einem gesonderten Treffen am Folgetag – So. 25.09.16 – zu behandeln. Das ebenfalls in Göttingen stattfindende Treffen befindet sich noch in der Vorbereitung. Die Einladung folgt in Kürze.

Einladung zur 9. Atommüllkonferenz

Samstag, 24. September 2016
11.00 – 17.00 Uhr

Volkshochschule Göttingen
Bahnhofsallee 7
37081 Göttingen

Inhaltliche Schwerpunkte sind die aktuellen und kommenden Probleme bei Zwischenlagern für abgebrannte Kernbrennstoffe, die Änderungen, die sich aufgrund von EU-Vorgaben im Strahlenschutzrecht abzeichnen, und die verschiedenen Folgen der Arbeit der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“. Die Planungen zum Projekt Atommüllreport werden fortgesetzt.

Programmübersicht:

11.00 – 11.15 Uhr Eröffnungsplenum
11.15 – 12.45 Uhr Fachdiskussionen

Zwischenlager für Kernbrennstoffe
Novellierung der Strahlenschutzverordnung
12.30 Uhr Vernetzungstreffen zu Freimessungen/Freigaben

12.45 – 13.45 Uhr Mittagspause
13.45 – 16.00 Uhr Arbeitsgruppen

Abschaltung – Stilllegung – Rückbau | HAW-Zwischenlager
Gesellschaftliche Auseinandersetzung um Atommüll | Folgen aus der Atommüll-Kommission
Atommüllreport | Ergebnisse Rückstellungskommission, Redaktionstreffen

16.00 Uhr Abschlussplenum & Ergebnisse und Aussicht

Anmeldung
Wir bitten um eine Anmeldung (formlos) per Email an anmeldung@atommuellkonferenz.de

Anreise
Mit der Bahn bis Bahnhof Göttingen. Die Volkshochschule befindet sich an der Bahnhofsallee direkt hinter dem Bahnhof.
Mit dem Auto: A7 bis Abfahrt Göttingen-Dransfeld, B3 Kasseler Landstraße, kurz vor Erreichen der Innenstadt und einer Eisenbahnbrücke
links in die Bahnhofsallee an der Rückseite des Bahnhofes.
Link VHS Göttingen http://vhs-goettingen.de/index.php?id=60

Kostenbeitrag
Zur Finanzierung bitten wir alle TeilnehmerInnen um einen Kostenbeitrag von 25,- € (incl. Tagungsgetränken und -imbiss).
Überweisung an die Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V.
Konto 4067 8836 00 – GLS Gemeinschaftsbank eG (BLZ 430 609 67)
IBAN DE76 4306 0967 4067 8836 00 Stichwort: AMK
(da die Teilnahme nicht am Kostenbeitrag scheitern soll, kann auf Anfrage davon abgesehen werden)

Aktuelle Informationen sowie Dokumente der vergangenen Konferenzen gibt es auf
www.atommuellkonferenz.de