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Neue Studie analysiert den Vorschlag der EU-Kommission zum Investitionsschutz in TTIP und weiteren Handelsabkommen

Investitionsschutz in TTIP: die EU-Kommission lässt gefährliche Konzernklagerechte als ISDS-Zombie weiterleben

TTIP unfairHandelbar

Berlin, 17.02.2016. Der im vergangenen Herbst unter dem Begriff “Investment Court System” (ICS) publizierte Vorschlag der Europäischen Kommission zum Investitionsschutz im TTIP und anderen Freihandelsabkommen lässt die umstrittenen Konzernklagerechte weiterleben. Dies ist die zentrale Aussage einer neuen Studie von Corporate Europe Observatory, Campact, PowerShift, Forum Umwelt & Entwicklung und 13 weiteren Organisationen, die pünktlich zum Start der TTIP Verhandlungsrunde in Brüssel nächste Woche veröffentlicht wird. Dann wird dieser Streitpunkt zum ersten Mal seit zwei Jahren wieder mit den USA verhandelt.

“Die unter ISDS (investor state dispute settlement) bekannt gewordenen Konzernklagerechte sind politisch verbrannt. Also versucht die EU-Kommission, die Menschen mit einem Etikettenwechsel zu täuschen. Doch das mit Begriffen wie “Handelsgerichtshof” oder “Investitionsgericht” geadelte System der Konzernklagerechte bedeutet nichts anderes als ein scheinbar von den Toten auferstandenes ISDS-System. ICS ist der ISDS-Zombie”, erläutert Autorin Pia Eberhardt von Corporate Europe Observatory.

Wie damit auch Klagen gegen Umwelt- oder Gesundheitsgesetze drohen, zeigt die Studie anhand des Beispiels der US$15 Milliarden-Klage des Rohstoffkonzerns TransCanada gegen die Einstellung des umstrittenen US-Pipeline-Projektes Keystone XL.

Maritta Strasser von Campact ergänzt: “Es gibt doch deswegen so viel Widerstand gegen die Konzernklagerechte, weil Vattenfall gegen den deutschen Atomausstieg klagt, die Tabakindustrie gegen Nichtraucherschutzgesetze und jetzt TransCanada gegen Obamas “Nein” zu einer dreckigen Ölpipeline, gegen die in den USA Tausende auf die Straße gegangen sind. Die Menschen empfinden all diese Klagen gegen Politik zum Schutz des öffentlichen Interesses als zutiefst ungerecht und demokratiefeindlich. Nicht so die EU-Kommission: Die macht Vorschläge, mit denen genau solche Klagen weiter möglich sind. Ihr sind die Konzerne offenbar wichtiger als die Bürger Europas.”

“Einige Politiker wollen den “neuen” Ansatz der Kommission in das bereits ausverhandelte CETA-Abkommen einfügen. Doch der Vorschlag ist genauso gefährlich für die Demokratie, das Gemeinwohl und das Geld der Steuerzahler wie das alte ISDS, das bisher in CETA enthalten ist. Die neue Version enthält die gleichen gefährlichen Klageprivilegien für Investoren, oftmals im gleichen Wortlaut wie der veröffentlichte CETA Text. Die Öffentlichkeit darf sich von dieser PR-Übung nicht täuschen lassen: Sonderklagerechte für internationale Konzerne und Superreiche sind in jeder Form inakzeptabel”, erläutert Peter Fuchs von PowerShift.

Veröffentlicht von: Corporate Europe Observatory (CEO), Association Internationale de Techniciens, Experts et Chercheurs (AITEC), Attac Österreich, Campact, ClientEarth, Ecologistas en acción, Forum Umwelt & Entwicklung, Instytut Globalnej Odpowiedzialności (IGO), PowerShift, Seattle to Brussels Network (S2B), Traidcraft, Transnational Institute (TNI), Umanotera, Védegylet, Vrijschrift, War on Want, 11.11.11.

Download: englische Langfassung “The Zombie ISDS. Rebranded as ICS, rights for corporations to sue countries refuse to die”

Deutsche Zusammenfassung “Totgesagte leben länger – der ISDS-Zombie. Wie die EU-Kommission gefährliche Konzernklagerechte weiterleben lässt”

Neue Studie zeigt Gefahren von EU-Handelsabkommen für Energiewende

TTIP Demo

Berlin, 04. Februar 2016. Die geplanten Sonderklagerechte für Investoren in Handelsabkommen wie TTIP und CETA gefährden den Klimaschutz. Dies ist das Fazit einer neuen von PowerShift e.V., Corporate Europe Observatory (CEO) und weiteren europäischen NGOs veröffentlichten Studie mit dem Titel: „Ein Paradies für Umweltsünder – Wie Investorenrechte in EU-Handelsabkommen die Energiewende blockieren“.

Die Studie zeigt, wie die hochgefährlichen Investor-Staat-Schiedsgerichte (ISDS) klima­freundliche Gesetzgebung verhindern können. Durch entsprechende Klauseln in Handels­verträgen würde es ausländischen Unternehmen erlaubt, Regierungen vor eigens eingerichteten Schiedsgerichten wegen klima- und energiepolitischer Maßnahmen zu verklagen. Dabei betreffen 35% aller bekannten derartigen Forderungen die Bereiche Öl, Bergbau, Erdgas oder Elektrizität. Klagen im Energiesektor steigen stetig an. Vom deutschen Atomausstieg bis hin zum Fracking-Moratorium der kanadischen Provinz Quebec – große Konzerne nutzen die unfairen Schiedsgerichtsklauseln, um praktisch jede Form progressiver Gesetzgebung zu verhindern oder deren Kosten zu sozialisieren. Letztes Beispiel hierfür ist die 15 Milliarden US$-Klage des Konzerns Transcanada wegen der von US-Präsident Obama gestoppten Keystone XL-Pipeline.

Im 21. Jahrhundert muss es um entschlossenen Klimaschutz und ökologische Gerechtigkeit gehen. Da ist kein Platz für Abkommen, welche Emissionen hochschnellen lassen und Klimaschutzmaßnahmen kriminalisieren“ sagt Peter Fuchs von der energie- und handelspolitischen Organisation PowerShift. „Verträge zugunsten der Klimasünder und zulasten der Klimagerechtigkeit müssen gekündigt werden. Pläne für eine Ausweitung von Konzern-Klagerechten wie in TTIP und CETA gehören gestrichen.

Trotz jüngster Reformversprechen seitens der EU-Kommission bleibt ISDS so lebendig und gefährlich wie eh und je.“ konstatiert Pia Eberhardt von Corporate Europe Observatory. „Es ist skandalös, dass Klimasündern und Anwaltsfirmen mit Investitionsschutz-Klauseln ein Freischein erteilt wird, um Regierungen mit Klagen zu überziehen. Wenn wir einen gefährlich hohen Anstieg der Erderwärmung verhindern wollen, müssen diese konzernfreundlichen Verträge gestoppt werden.

Die Studie in voller Länge finden Sie hier.

Also available in Englisch / Aussi disponible en français / También disponible en español

TTIP-Leseraum: Jetzt liegt die Verantwortung für mehr Transparenz auch bei den Abgeordneten

Pressemitteilung

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Deutscher Kulturrat begrüßt mehr Transparenz bei den TTIP-Verhandlungen und fordert Informationen ein

Berlin, den 28.01.2016. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt die Einrichtung des TTIP-Leseraumes im Bundeswirtschaftsministeriums. Gemeinsam mit vielen anderen Organisationen fordert der Deutsche Kulturrat seit drei Jahren mehr Transparenz bei den Verhandlungen zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP).

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Seit heute dürfen endlich unsere Abgebordneten einen Blick auf die bereits ausgehandelten TTIP-Vertragsteile werfen. Ohne den beständigen Druck der Zivilgesellschaft wäre der TTIP-Leseraum für Abgeordnete im Bundeswirtschaftsministerium nicht eingerichtet worden. Jetzt liegt die Verantwortung bei den Abgeordneten, dafür zu sorgen, dass die Öffentlichkeit wirklich mehr Einblick in die Verhandlungen erhält. Ich kann mir nicht vorstellen, dass unsere gewählten Vertreter es akzeptieren werden, dass sie bei ihrer Arbeit im Leseraum lückenlos überwacht werden und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sie es sich untersagen lassen werden, die Bevölkerung über den Verhandlungsstand zu informieren.“

Kulturrat: Viel bewegt: Kulturpolitische Jahresbilanz 2015 und Ausblick 2016

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Pressemitteilung

Viel bewegt: Kulturpolitische Jahresbilanz 2015 und Ausblick 2016
Schwerpunkte 2015 waren: TTIP + CETA, Urhebervertragsrecht und Kulturgutschutz
Berlin, den 27.12.2015. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, bewertet das ablaufende Jahr 2015 als ein kulturpolitisch erfolgreiches Jahr. Dem Deutschen Kulturrat gehören 246 Bundeskulturverbände sowohl der Urheber und ausübenden Künstler als auch Verbände der Verwerter künstlerischer Leistungen und der Kulturvermittler aus den verschiedenen künstlerischen Sparten (Musik, darstellende Künste, Literatur, bildende Kunst, Baukultur und Denkmalpflege, Design, Film, Rundfunk und audiovisuelle Medien sowie Soziokultur und kulturelle Bildung) an.

Zum politischen Showdown wird es im kommenden Jahr voraussichtlich bei drei kulturpolitisch entscheidenden Vorhaben kommen:

den Freihandelsabkommen TTIP und CETA,
dem Urhebervertragsrecht und
dem Kulturgutschutzgesetz.

TTIP, CETA & Co.

Im zu Ende gehenden Jahr 2015 waren die Freihandelsabkommen TTIP (EU-USA) und CETA (EU-Kanada) die beherrschenden kulturpolitischen Themen. Der Deutsche Kulturrat war Mitträger der erfolgreichen Großdemonstration in Berlin gegen TTIP und CETA am 10. Oktober. Am 21. Mai, am UNESCO-Tag der Kulturellen Vielfalt, führte der Deutsche Kulturrat außerdem einen gelungenen bundesweiten Aktionstag durch, bei dem über die Gefahren für den Kultur- und Medienbereich durch die Freihandelsabkommen in vielen Kultureinrichtungen informiert wurde. Zuletzt auf dem SPD-Bundesparteitag war der Deutsche Kulturrat gemeinsam mit Freunden mit einem TTIP + CETA Informationsstand vertreten, um die Parteitagsdelegierten zu informieren.

Die Bundesregierung hat in 2015 ihre Haltung aufgegeben, die Gefahren für den Kulturbereich durch TTIP und CETA generell zu bestreiten und hat im Oktober endlich ein eigenes Papier zur Gefahrenlage vorgelegt.
Kulturförderung des Bundes
Der Deutsche Bundestag hat Ende dieses Jahres ein umfangreiches, mehrjähriges Kulturinvestitionsprogramm beschlossen. Allein für das kommende Jahr (2016) sollen rund 120 Millionen Euro zusätzlich an Kulturfördermitteln des Bundes zur Verfügung gestellt werden. Für die nächsten Jahre sind insgesamt 740 Millionen Euro an zusätzlichen Kulturinvestitionen geplant.
Kulturgutschutzgesetz
Der Deutsche Kulturrat hat sich in einer Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzes positiv zum Gesetzesvorhaben der Bundesregierung geäußert und begrüßt, dass im geplanten Kulturgutschutzgesetz die bisher in unterschiedlichen Normen fixierten Regeln zusammengeführt und die EU-Richtlinie zum Kulturgutschutz vom Mai 2014 in nationales Recht übersetzt werden soll. Ein weiteres Ziel ist es, insbesondere die Regeln zur Einfuhr von Kulturgut klarer zu fassen und auf die Kulturgutschutzpraxis in anderen Ländern besser zu reagieren.
Urhebervertragsrechtreform
Der Deutsche Kulturrat hat sich mit einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eines „Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung“ positioniert. Konkret äußert sich der Deutsche Kulturrat zur angemessenen Vergütung, zu Gemeinsamen Vergütungsregeln, zum Rückrufrecht, zum Auskunftsanspruch sowie zur geplanten Ausdehnung von Regelungen zu unbekannten Nutzungsarten auf ausübende Künstler.
DerGeschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte:“2015 konnten wir kulturpolitisch viel bewegen. Bei den Diskussionen überTTIP, CETA & Co. wurden nun auch die Gefahren für den Kultur- undMedienbereich öffentlich breit diskutiert und von der Bundesregierung nicht mehr ignoriert. Die vielen gemeinsamen Aktionen mitden Umwelt-, den Sozialverbänden und den Gewerkschaften haben den DeutschenKulturrat politisch deutlich gestärkt. Beim Kulturgutschutzgesetz und beimUrhebervertragsrecht, und wenn es nach der Bundesregierung geht, auch beim TTIP stehen der politische Showdown für das kommende Jahr an. Der DeutscheKulturrat hat sich zum Kulturgutschutzgesetz und zur Urhebervertragsrechtsreform klarpositioniert. Wir unterstützen die Kulturstaatsministerin und denJustizminister bei ihren Vorhaben, werden aber noch Änderungswünsche zu denGesetzesentwürfen ins parlamentarische Verfahren einbringen. Eines ist bereitsheute gewiss: 2016 wird ein äußerst spannendes und lebhaftes kulturpolitischesJahr werden.“

AbL: TTIP: Weiterer Schritt zum „Chlorhuhn“ geplant

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AbL – Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft

Pressemitteilung, Brüssel / Hamm, 11.12.2015

EU-Kommission will chemische Oberflächenbehandlung von Geflügel-Schlachtkörpern erlauben. Bauern und Bäuerinnen lehnen das ab

Nächste Woche läutet die EU-Kommission den Prozess ein, in Europa künftig die Behandlung von Geflügel-Schlachtkörpern mit Essigsäure zu erlauben. Bisher ist nur die Reinigung mit Trinkwasser erlaubt. Bereits im Jahr 2013 hat die EU-Kommission die Reinigung von Rindfleisch-Schlachtkörpern mit Milchsäure erlaubt. Beide Maßnahmen sind eindeutig Vorleistungen seitens der EU, um das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) voranzutreiben. Denn in den USA ist die künstliche Milchsäurebehandlung zur Dekontamination von Rindfleisch-Schlachtkörpern bereits gängige Praxis. Essigsäure (Peroxyacid) ist in den USA eines von vier Mitteln, die zur Dekontamination von Geflügel-Schlachtkörpern genutzt werden. Die EU-Kommission gibt als Grund an, Bakterien wie Campylobacter beseitigen zu wollen.

“Das ist vorgeschoben“, sagt Gertraud Gafus, Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). „Mit diesem Vorhaben werden vor allem die Möglichkeiten der US-Schlachtindustrie verbessert, mehr Fleisch in die EU exportieren zu können. Dadurch sollen schlicht unterschiedliche Standards in der Lebensmittelerzeugung angeglichen werden. In der EU ist es vollkommen ausreichend, Geflügel- und Rindfleisch bei Bedarf mit Trinkwasser zu reinigen, wenn vorab in der Kette ordnungsgemäß und auf qualitativ hohem Niveau gearbeitet wurde.“

Gafus weiter. „Das Vorhaben der EU-Kommission zeigt erneut, dass durch TTIP zwei völlig unterschiedliche Kulturen und Systeme gegeneinander ausgespielt werden. Die Prozessqualität in Europa vom Hühnchen im Stall bis zur Ladentheke soll ausgetauscht werden durch eine chemisch herbeigeführte Produktqualität. Setzt sich die EU-Kommission durch, dann bedeutet dies eine weitere Industrialisierung der Schlachtprozesse und einen Sieg für die Agrarindustrie gegen das öffentliche Interesse für eine bäuerlich und handwerklich hochwertige Lebensmittelerzeugung- und -verarbeitung.“
AbL – Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft

Rat der Europäischen Union veröffentlicht CETA-Verhandlungsmandat offiziell – zweieinhalb Monate nach dem Leak

Gemeinsame Pressemitteilung von Mehr Demokratie und foodwatch
– Thema: Freihandelsabkommen EU/Kanada

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Berlin, 15. Dezember 2015. Der Rat der Europäischen Union hat heute das Verhandlungsmandat für das geplante Freihandelsabkommen mit Kanada im Internet veröffentlicht. Die Organisationen Mehr Demokratie und foodwatch hatten die Institutionen der EU sowie die Bundesregierung bereits im September dazu aufgefordert, zunächst jedoch eine Absage erhalten. Nun erfolgte die offizielle Verbreitung des bislang unter Verschluss gehaltenen CETA-Dokuments zweieinhalb Monate nachdem die Verbraucherorganisation foodwatch das geleakte deutschsprachige Mandat, klassifiziert mit der Geheimhaltungsstufe „Restreint UE/EU Restricted“ unter http://www.ceta-leak.foodwatch.de öffentlich gemacht hatte. Unter diesem Link sind auch diejenigen Stellen einsehbar, die aus der offiziellen Veröffentlichung entfernt wurden und dort als „nicht deklassifiziert“ gekennzeichnet sind.

Die Dokumente – neben dem ursprünglichen Mandatstext von 2009 eine Ergänzung von 2011 – belegen, dass von Beginn der Verhandlungen an Wirtschaftsinteressen über Gemeinwohlinteressen gestellt wurden. So wird das europäische Vorsorgeprinzip in den Verhandlungsrichtlinien nicht einmal erwähnt. Investorenschutzklauseln spielten für die Aufnahme der Verhandlungen keine Rolle, 2011 wurden sie als verbindliche Zielvorgabe aufgenommen – wohingegen das Recht, gemeinwohlbasierte Schutzstandards festzusetzen, als unverbindliche Randnotiz im Mandat steht. Zudem werfen die Dokumente ein Licht darauf, wie sehr die Europäische Kommission bemüht ist, eine Abstimmung über CETA in den nationalen Parlamenten zu verhindern, indem das Abkommen als reiner EU-Vertrag eingestuft werden soll.

Michael Efler, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie, erklärte: „Das Mandat zeigt, dass die Kommission im Unterschied zum Rat das CETA-Abkommen nicht für ein Abkommen hält, dem auch die Mitgliedstaaten zustimmen müssen. Es ist zu befürchten, dass die Kommission weiterhin die Mitgliedsstaaten und damit die nationalen Parlamente umgehen will.“

Lena Blanken, Volkswirtin bei foodwatch, sagte: „Die Debatte über CETA wird verlogen geführt. Von Anbeginn der Verhandlungen wurden Gemeinwohlinteressen stiefmütterlich behandelt und den Wirtschaftsinteressen untergeordnet.“

In Kenntnis der Mandatstexte erscheint die Debatte um den Investorenschutz in neuem Licht. Anders als beim Mandat für das geplante EU-US-Abkommen TTIP erklärt das CETA-Mandat Schiedsgerichte nicht zum „Sollte“-, sondern zum „Muss“-Ziel. So heißt es in der ergänzten Mandatsfassung von 2011: „Das Abkommen muss einen wirksamen und dem aktuellen Stand entsprechenden Mechanismus für die Streitbeilegung zwischen Investor und Staat vorsehen.“ (Ergänzung der Verhandlungsrichtlinien, Punkt 26 d). Während Vizekanzler Sigmar Gabriel eine Zeit lang den Eindruck erweckte, es könne ein CETA-Abkommen ohne Investorenschutzklauseln geben, war die Europäische Kommission in Wahrheit längst politisch an die Maßgabe gebunden, genau diese zwingend durchzusetzen. EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström hatte zuletzt einen Vorschlag für einen neuartigen Investitionsgerichtshof anstelle klassischer Schiedsgerichte ausschließlich auf TTIP bezogen, Änderungen bei CETA jedoch nicht vorgesehen. Gleichzeitig sind die Vorgaben des Verhandlungsmandates weder rechtsverbindlich noch unabänderlich – eine Abkehr von den Schiedsgerichten ist also auch bei CETA eine Frage des politischen Willens. Für die Aufnahme der Verhandlungen spielte dieser Bereich ohnehin noch gar keine Rolle und wurde erst 2011, nachdem die EU die Zuständigkeit für die Investitionspolitik von den Mitgliedstaaten erhalten hatte, endgültig in die Verhandlungsleitlinien aufgenommen – dann jedoch als die zitierte verbindliche Zielvorgabe, die erheblich stärker betont wird als beispielsweise das Recht, gemeinwohlbasierte Schutzstandards zu erlassen. Auf dieses „soll“ lediglich die Präambel des CETA-Vertrags verweisen.

Links:

Offizielle Veröffentlichung des Mandats durch den Rat: www.tinyurl.com/ceta-mandat

Geleaktes CETA-Mandat: www.ceta-leak.foodwatch.de

TTIP-Umfrage: Mehrheit in Baden-Württemberg erwartet von Landesregierung

NaturFreunde TTIP Demo
Ablehnung von TTIP im Bundesrat
46% halten TTIP für eine „schlechte Sache für Deutschland“
11.12.2015 – 10:48

Verden / Aller (ots) – Eine absolute Mehrheit (55%) in Baden-Württemberg
erwartet von ihrer Landesregierung, dem umstrittenen Freihandelsabkommen TTIP im Bundesrat nicht zuzustimmen. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen TNS Emnid-Umfrage im Auftrag der Bürgerbewegung Campact. 39 Prozent befürworten dabei eine Ablehnung, 16 Prozent sind für eine Enthaltung, und nur 25 Prozent für eine Zustimmung.

Auf dem Grünen-Parteitags in Reutlingen wird auch um die Positionierung der Partei zu den Abkommen TTIP und CETA gerungen. Der Bundesrat wird die Abkommen ratifizieren müssen. Die Grünen in Hamburg, Bremen und Rheinland-Pfalz haben in Beschlüssen bereits eine Zustimmung zum bereits fertig verhandelten CETA-Abkommen ausgeschlossen.

Die TTIP-Kritiker in der Partei werden sich von den Umfrageergebnissen bestärkt fühlen: In einer zweiten Fragen hielten 46 Prozent der Befragten TTIP für eine „schlechte Sache für Deutschland“, 30 Prozent für eine gute Sache.

„Die Bürger wollen vor der Wahl wissen: Werden die Grünen in der nächsten Landesregierung TTIP und CETA im Bundesrat die Zustimmung verweigern? Sie haben dafür klares Mandat der Wähler aus Baden-Württemberg“, kommentiert Gerhard Neubauer von Campact.

Hinweise:

Download: TNS Emnid Umfrage in Baden-Württemberg zu TTIP
https://campact.org/TTIPBW

Offener Brief an SPD-Delegierte: Erfurter TTIP-frei-Bündnis fordert zur Ablehnung der Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TiSA auf

NaturFreunde TTIP Demo

Kurz vor dem SPD-Parteitag vom 10. bis 12. Dezember fordern wir nachdrücklich, dass die Delegierten der SPD ihre roten Linien gegen TTIP und CETA bekräftigen und sich zudem klar gegen das Dienstleistungsabkommen TiSA positionieren. Unser Bündnis von Attac, BUND, TransitionTown, VCD, DGB, Occupy, Mehr Demokratie, B90/Die Grünen, Die LINKE und Piraten in Erfurt lehnt die weitreichenden und undemokratischen Folgen der aktuell verhandelten Freihandelsabkommen ab. Wir fürchten, dass diese Abkommen unseren Rechtsstaat durch Sonderklagerechte für Konzerne aushöhlen, Sozial- und Umweltpolitik ausbremsen und die demokratische Gesetzgebung durch einen Rat für regulatorische Kooperation beschädigen.

Die SPD hat bereits auf ihrem Parteikonvent im September 2014 rote Linien zu TTIP und CETA beschlossen, die klare Anforderungen an die Handelsabkommen definieren. In dem Beschluss werden Investor-Staat-Schiedsverfahren und unklare Rechtsbegriffe wie “indirekte Enteignung” oder “faire und gerechte Behandlung” beim Investitionsschutz abgelehnt. Die Abkommen dürfen in keinem Fall eine Beeinträchtigung von Arbeitnehmerrechten oder Sozial- und Umweltstandards mit sich bringen. Außerdem wird die geplante regulatorische Kooperation zur Umgehung demokratischer Gesetzgebung ebenso abgelehnt wie Negativlisten bei der Dienstleistungsliberalisierung.

Leider hat sich der Parteivorsitzende und Wirtschaftsminister der Bundesrepublik nicht eindeutig zu den roten Linien seiner Parteitagsbeschlüsse bekannt. Deshalb haben wir den Thüringer Delegierten den offenen Brief gegen die Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TiSA mit auf den Weg gegeben, um sie an die bisherigen Beschlüsse zu erinnern und hoffen, dass die Delegierten und der gesamte SPD-Parteitag die roten Linien unmissverständlich bekräftigen werden.

Berliner Wassertisch: TTIP-Transparenzinitiative der EU-Kommission: Demokratie und Transparenz sehen anders aus

unfairhandelbar ttipAm 25. November 2014 hat die neue EU-Kommission Schritte für mehr Transparenz bei den Verhandlungen zum TTIP-Abkommen und die Veröffentlichung neuer TTIP-Dokumente angekündigt. Die Kommission will ab dem 1. Dezember alle Termine im Internet veröffentlichen. Auch zu den Verhandlungen zum Freihandelsabkommen TTIP zwischen den USA und der EU soll es mehr Transparenz geben. Details verrät sie allerdings nicht.
„Wir können die bestmögliche Arbeit leisten, aber sie taugt nichts, wenn wir die Unterstützung und das Vertrauen der Menschen, für die wir arbeiten, nicht gewinnen können“, so EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker. Er und die Kommission hätten nichts zu verbergen.

Die für das TTIP zuständige Schwedin Cecilia Malmström verkündete, dass es darum gehe, „die Öffentlichkeit genau und umfassend über die Absichten der EU bei den Verhandlungen zu informieren, auf ihre Bedenken einzugehen und Fehleinschätzungen zu berichtigen.“ Künftig sollen alle EU-Abgeordneten vertrauliche Verhandlungsdokumente einsehen können. Auch die Bürger würden mehr Dokumente zur Einsicht bekommen, hieß es. Welche Dokumente weiterhin unter Verschluss bleiben und nach welchen Kriterien die Akteneinsicht eröffnet wird, geht aus den veröffentlichten Ankündigungen jedoch nicht hervor.

Demokratie-Expertin Ulrike von Wiesenau kommentiert: „Die ‚TTIP-Transparenzinitiative‘ der neuen EU-Kommission ist die Antwort auf den massiven Druck der Zivilgesellschaft, die nach der Nicht-Zulassung der Europäischen Bürgerinitiative in weniger als zwei Monaten selbstorganisiert bald die erste Million Unterschriften gesammelt und die Freihandelsabkommen zum gesellschaftlich relevanten Thema gemacht hat. Mit der Transparenzinitiative ist eine Veröffentlichung der Entwürfe einzelner Verhandlungskapitel nicht vorgesehen, doch eine reine Veröffentlichung der EU-Position in den Verhandlungen reicht nicht aus, um den Einfluss der Konzerne und Lobbyisten auf CETA und TTIP bewerten zu können. Geleakte Dokumente und Whistleblower bleiben die einzige Quelle für konkrete Informationen.
Gewählte Abgeordnete und EU-Regierungen können einen grossen Teil der TTIP-Verhandlungstexte weiterhin nur in geheimen Leseräumen einsehen, ohne darüber berichten zu dürfen. Demokratie und Transparenz sehen anders aus.“

Vor wenigen Wochen erst enthüllte das von Professor Andreas Fischer-Lescano vorgestellte Rechtsgutachten die Selbst-Ermächtigung der EU-Kommission und wies schlüssig nach, dass das Handelsabkommen CETA weder mit deutschen Verfassungsrecht noch mit europäischem Recht vereinbar ist. Die durch das Abkommen drohende Aushebelung der bisher im EU-Recht garantierten kommunalen Selbstverwaltung wird die gesamte Daseinsvorsorge einer Liberalisierung aussetzen und im kommunalen Bereich den Marktzugang erzwingen. Eine gemeinwohlorientierte Kommunalpolitik ist mit CETA und TTIP nicht vereinbar.

Weitere Infos hier: http://berliner-wassertisch.net